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	<title>Steuern und Recht</title>
	<description>Die aktuellen Regelungen im Steuersystem (auch international) sowie Rechtsfragen zu Finanzen.</description>
	<link>http://www.wertpapier-forum.de/index.php</link>
	<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 18:43:01 +0000</pubDate>
	<ttl>30</ttl>
	<item>
		<title>Steuern thesaurierende vs. ausschüttende Fonds</title>
		<link>http://www.wertpapier-forum.de/topic/31029-steuern-thesaurierende-vs-ausschuttende-fonds/</link>
		<description><![CDATA[Kurze Frage, ist es unerheblich ob ich für meine Fondssparanlage thesauriende oder ausschüttende Fonds habe, Thema Abgeltungssteuer?<br />
Wollte mir 3 Fonds Sparpläne über comdirect machen.<br />
BLACKROCK GLOBAL FUNDS - WORLD  986932<br />
LINGOHR-SYSTEMATIC-LBB-INVEST    <br />
Baring German Growth Trus<br />
Ist es besser thesaurierende Fonds zu haben, weil ich bei ausschüttenden Fonds mehr Steuern zahle?]]></description>
		<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 18:43:01 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.wertpapier-forum.de/topic/31029-steuern-thesaurierende-vs-ausschuttende-fonds/</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Erstattung Abgeltungssteuer bei pers. Steuersatz unter 25%</title>
		<link>http://www.wertpapier-forum.de/topic/31036-erstattung-abgeltungssteuer-bei-pers-steuersatz-unter-25/</link>
		<description><![CDATA[Hallo,<br />
ich habe gelesen dass die Abgeltungssteuer zum Teil erstattet wird, wenn persönlicher Steuersatz unter 25% liegt. Was bedeutet das? Für einen Beispiel wäre dankbar.]]></description>
		<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 12:07:39 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.wertpapier-forum.de/topic/31036-erstattung-abgeltungssteuer-bei-pers-steuersatz-unter-25/</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Steuer-Identifikationsnummer (TIN)</title>
		<link>http://www.wertpapier-forum.de/topic/31053-steuer-identifikationsnummer-tin/</link>
		<description><![CDATA[Hallo,<br />
<br />
ich habe zusammen mit dem Jahreskontoauszug und der Steuerbescheinigung von der Deutschen Finanzagentur die Aufforderung erhalten, meine Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Zu welchem Zweck wurde mir nicht verraten, etwas anderes als die angefallenen "Unsummen" Kapitalertragsteuer kann ich mir aber nicht vorstellen.<br />
<br />
Bis jetzt hab ich noch nie einer Bank meine TIN mitteilen müssen. Wie sind eure Erfahrungen? Ist das für die Banken freiwillig oder warum benötigt das die Finanzagentur, andere Banken aber nicht?<br />
<br />
Grüße]]></description>
		<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 10:58:25 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.wertpapier-forum.de/topic/31053-steuer-identifikationsnummer-tin/</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Abgeltungsteuer</title>
		<link>http://www.wertpapier-forum.de/topic/7158-abgeltungsteuer/</link>
		<description><![CDATA[Hi Leute,<br />
<br />
ab 2009 soll doch eine pauschale Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne eingeführt werden.<br />
<br />
Bleibt nun der Freistellungsauftrag bestehen?<br />
Gibt es Freibeträge für Zinserträge?<br />
<br />
Oder wird alles ohne Ausnahme besteuert?<br />
<br />
Onassis]]></description>
		<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 17:19:49 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.wertpapier-forum.de/topic/7158-abgeltungsteuer/</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Abgeltungsteuer gezahlt obwohl unter Sparer-Pauschbetrag</title>
		<link>http://www.wertpapier-forum.de/topic/31032-abgeltungsteuer-gezahlt-obwohl-unter-sparer-pauschbetrag/</link>
		<description><![CDATA[Leider habe ich es im vergangenen Jahr verpasst einer Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Demnach hat sie Kapitalertragsteuer und Soli auf meien Zinseinkünfte einbehalten. Insgesamt komme ich aber nicht auf den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro und möchte die Steuer daher zurück haben.<br />
<br />
Normalerweise bekommt man ja eine Steuerbescheiniigung von den Banken. Sehe ich es richtig, dass das aber ab 2009 nicht mehr gewährleistet ist? Bekomme ich ggf. (obwohl ich Steuern gezahlt habe) keine Bescheinigung, sondern muss diese explizit beantragen?<br />
<br />
Wenn das nun für diese Bank mache, muss ich dann auch alle anderen Kapitaleinkünfte ausweisen? Also auch die Bescheinigungen der anderen Banken, denen ich einen Freistellungsauftrag erteilt habe, einreichen?<br />
<br />
Vielen Dank für die Auskunft.<br />
<br />
Gruß<br />
Lobster]]></description>
		<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 08:11:47 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.wertpapier-forum.de/topic/31032-abgeltungsteuer-gezahlt-obwohl-unter-sparer-pauschbetrag/</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Der elektronische Bundesanzeiger und die Veröffentlichung von Besteuerungsgrundlagen</title>
		<link>http://www.wertpapier-forum.de/topic/20589-der-elektronische-bundesanzeiger-und-die-veroeffentlichung-von-besteuerungsgrundlagen/</link>
		<description><![CDATA[Das <img src='http://www.wertpapier-forum.de/uploads/av-5548.jpg' alt='Eingefügtes Bild' class='bbc_img' />, ist Sven. ... und der Sven erzählt uns heute etwas über den elektronischen Bundesanzeiger. <br />
<br />
<span style='font-size: 9px;'>Naja, er versucht's zumindest:</span><br />
<br />
<br />
Der Bundesanzeiger ist ein Bekanntmachungsorgan von Behörden in dem vielerlei Pflichtveröffentlichungen bekannt gemacht werden. Seit ein paar Jahren gibt es ihn auch in elektronischer Form unter der Bezeichnung elektronischer Bundesanzeiger oder eBundesanzeiger. Sofern ein Gesetz eine Bekanntmachung in diesem Medium fordert sind diese Bekanntmachungen im Internet zu veröffentlichen und für jedermann zugänglich. Ein Teil dieser Informationen sind die Besteuerungsgrundlagen von Investmentfonds, die man unter "Veröffentlichungen betreffend Kapitalanlagen und Unternehmensübernahmen" findet. Die Daten wurden früher vom Bundesfinanzministerium selbst gesammelt und in einer seitenlangen Liste veröffentlicht. Da die Anzahl an Investmentfonds aber stetig gestiegen ist, hat man dieses Verfahren eingestellt und fortan die Veröffentlichung im eBundesanzeiger gewählt.<br />
Die Besteuerungsgrundlagen dienen dazu Transparenz auf dem Kapitalmarkt zu schaffen um eine gleichmäßige Besteuerung zu gewährleisten. Dazu bedarf es jede Menge an Informationen, weil bestimmte Erträge in voller Höhe, nur zur Hälfte oder gar nicht besteuert werden und Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, auch Doppelbesteuerungsabkommen genannt - kurz DBA, eine Doppelbesteuerung in mehreren Staaten vermeiden sollen und hierfür bestimmte Informationen benötigt werden. Diese Informationen werden von den Investmentgesellschaften an den eBundesanzeiger gemeldet und veröffentlicht. Um aber die Informationen über die Bekanntmachung von Besteuerungsgrundlagen zu verstehen muss man sich erst einmal klar sein, warum diese Daten dort veröffentlicht werden.<br />
<br />
Ziel ist es den Anleger in Investmentfonds einem Direktanleger in Wertpapiere gleichzustellen - Transparenzprinzip -. Dieses Ziel wird auch weitgehend erreicht. Dividenden, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen sollen beim Anteilsinhaber von Investmentfonds genauso besteuert werden wie beim Direktanleger in Aktien und somit zur Hälfte. Veräußerungen von Wertpapieren, die länger als 1 Jahr gehalten wurden, sollen steuerfrei sein und Zinsen sollen in voller Höhe besteuert werden. Diese 3 Säulen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) sind also zu unterscheiden und abzugrenzen. Der ein oder andere Anleger wird sich jetzt fragen, warum diese Begriffe von Bedeutung sind, zumal er jährlich einmal oder zweimal oder vielleicht sogar öfter eine Ausschüttung / Thesaurierung bekommt und diese zu versteuern hat und genau da setzen diese 3 Säulen an zumal nicht die Ausschüttung / Thesaurierung besteuert wird, sondern die darin enthaltenen Erträge, die sich aus den 3 Säulen zusammensetzt. <br />
Ab 2009 wird alles einfacher. Dann gibt es nur noch einen Einheitsbrei  zumal Kursgewinne steuerpflichtig werden und das Halbeinkünfteverfahren  wegfällt und somit alles in voller Höhe steuerpflichtig wird. Es gilt jedoch Bestandsschutz auf Anlegerebene für Anlagen, die vor 2009  getätigt wurden. Hier bleibt es bei dem zuvor geschilderten  3-Säulenmodell. Zudem gibt es einen zweiten Bestandsschutz auf  Fondsebene, der alle Transaktionen im Fondsvermögen umfasst, die vor  2009 getätigt wurden. Für diese gilt ebenfalls das zuvor geschilderte  3-Säulenmodell. Da die Besteuerungsgrundlagen von der  Investmentgesellschaft veröffentlicht werden und diese nicht das Anschaffungsdatum der Fondsanteile kennt (Investmentgesellschaft und Depotbank  sind 2 verschiedene Dinge) wird der Anleger nicht berücksichtigt. Wenn keine Informationen vorhanden sind können also keine Informationen  zum ersten Bestandsschutz geliefert werden. Allerdings hat die Investmentgesellschaft  Informationen über den zweiten Bestandsschutz, so dass sie diese Daten  über die Erträge aus Wertpapieren, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, zur Abgrenzung zur Verfügung stellen kann.<br />
<br />
Die Investmentgesellschaft hat also genaue Informationen über die  Zusammensetzung der Ausschüttung / Thesaurierung bereitzustellen um  eine Trennung zu ermöglichen und damit ein einheitlicher  Informationsfluss stattfindet hat der Gesetzgeber klar formuliert,  welche Informationen veröffentlicht werden müssen - siehe § 5 Abs. 1  Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c InvStG. Kommt die Investmentgesellschaft  dieser Publizitätspflicht nicht nach hat der Anleger und im Endeffekt auch die Investmentgesellschaft, da keiner den Fonds mehr kaufen will, dafür die  Konsequenzen zu tragen durch eine ungünstigere Besteuerung. Dabei ist zwischen semitransparenten und intransparenten Investmentfonds zu unterscheiden, aber das gehört nicht in diesen Beitrag.<br />
<br />
Der Gesetzgeber hat also aus seiner Sicht klar definiert, was wichtig ist und das sieht so aus:<br />
<br />
<p class='citation'>§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvStG in der Fassung vom 20.12.2007 schrieb:</p><div class="blockquote"><div class='quote'>1 Die §§ 2 und 4 sind nur anzuwenden, wenn<br />
<br />
1. die Investmentgesellschaft den Anlegern bei jeder Ausschüttung bezogen auf einen Investmentanteil in deutscher Sprache bekannt macht:<br />
<br />
a ) den Betrag der Ausschüttung (mit mindestens vier Nachkommastellen),<br />
b ) den Betrag der ausgeschütteten Erträge (mit mindestens vier Nachkommastellen),<br />
c ) die in der Ausschüttung enthaltenen<br />
<div class='bbc_indent'>        aa) ausschüttungsgleichen Erträge der Vorjahre, getrennt nach einzelnen Geschäftsjahren,<br />
        bb) steuerfreien Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung,<br />
        cc) Erträge im Sinne des § 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes,<br />
        dd) Erträge im Sinne des § 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes,<br />
        ee) Veräußerungsgewinne im Sinne des § 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes,<br />
        ff) Veräußerungsgewinne im Sinne des § 8b Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes,<br />
        gg) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 des Einkommensteuergesetzes sind,<br />
        hh) steuerfreien Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 2,<br />
        ii) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 1,<br />
        jj) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde,<br />
        kk) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen,<br />
        ll) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a,<br />
</div>    d) den zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung im Sinne von § 7 Abs. 1 bis 3,<br />
e) den Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer im Sinne von § 7 Abs. 1 bis 3,<br />
f) den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 entfällt, und<br />
<div class='bbc_indent'>        aa) nach § 4 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 34c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 vorgenommen wurde,<br />
        bb) nach § 4 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 34c Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 vorgenommen wurde,<br />
        cc) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist,<br />
</div>    g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nach § 3 Abs. 3 Satz 1,<br />
h) (weggefallen)</div></div><br />
<br />
... spätestens jetzt versteht man, warum 70 % der steuerlichen Weltliteratur in deutscher Sprache verfasst ist zumal ohne Erklärungshilfe keiner mehr durchsteigt. Immer im Hinterkopf das 3 Säulenschema und der Information zum zweiten Bestandsschutz begibt man sich auf die Suche nach den Begriffen Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen. Leider findet man sie nicht ... aber man kann es ein bisschen erahnen.<br />
<br />
<br />
... und wie das geht, sehen Sie in der nächsten Maus (<span style='font-size: 9px;'>aber nicht mehr diese Woche</span>) <img src='http://www.wertpapier-forum.de/public/style_emoticons/default/smile.gif' class='bbc_emoticon' alt=':)' />]]></description>
		<pubDate>Sun, 07 Mar 2010 10:37:15 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.wertpapier-forum.de/topic/20589-der-elektronische-bundesanzeiger-und-die-veroeffentlichung-von-besteuerungsgrundlagen/</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Luxemburg: Antrag auf Erstattung der überzahlten Quellensteuer</title>
		<link>http://www.wertpapier-forum.de/topic/30978-luxemburg-antrag-auf-erstattung-der-uberzahlten-quellensteuer/</link>
		<description><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
im Rahmen der ESt-Erklärung und der Abgabe der Anlage AUS entnehme ich der Jahresbescheinigung meiner Bank zu einem Aktienfonds (ISIN: LUxxx) folgende Angaben:<br />
<br />
Einnahmen, die in den Zeilen 33 und 34 der Anlage KAP enthalten sind, Zeile 7 Anlage AUS: 720.- EUR<br />
Ausl. Steuern (Wahlrecht zur Anrechnung oder zum Abzug gemäß der Anleitung zur Anlage AUS zu den Zeilen 4 bis 20): 260.- EUR<br />
<br />
Wie kann ich generell herausfinden, wie sich der Betrag von 720.- EUR und 260.- EUR zusammensetzt? Luxemburg hat eine nationale Quellensteuererhebung auf Dividenden von 15%, das würde mit der nach DBA maximal anrechenbaren Quellensteuer (ebenfalls 15%) übereinstimmen. Wie kommt in meinem Fall ein Steuersatz von 36,11% (260 x 100 / 720) zustande?<br />
<br />
Die einbehaltene Quellensteuer i.H.v. 260.- EUR wird ja vom deutschen Finanzamt nicht zu 100% anerkannt (da höher als nach DBA zulässig), für die Differenz müsste ich einen Erstattungsantrag bei den Finanzbehörden in Luxemburg stellen. Richtig? Und welches Formular benötige ich dafür? Beim Bundeszentralamt für Steuern und der DSW bin ich auf das Formular 901bis gestoßen, in welchem aber nur von Dividenten die Rede ist. Wäre das dennoch das richtige Formular?<br />
<br />
Vorab vielen Dank für jegliche Hilfestellung,<br />
-Steffen-]]></description>
		<pubDate>Sat, 06 Mar 2010 13:19:49 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.wertpapier-forum.de/topic/30978-luxemburg-antrag-auf-erstattung-der-uberzahlten-quellensteuer/</guid>
	</item>
	<item>
		<title>drei Monate lang EkSt pflichtig? Erlischt dann NV Bescheinigung? Wie vorgehen?</title>
		<link>http://www.wertpapier-forum.de/topic/31004-drei-monate-lang-ekst-pflichtig-erlischt-dann-nv-bescheinigung-wie-vorgehen/</link>
		<description><![CDATA[Hi,<br />
<br />
bin Student. Bisher hatte ich nur eine geringf&#252;gige Besch&#228;ftigung.<br />
<br />
Ich verdiene nun aber in den n&#228;chsten 3 Monaten vermutlich ca. 1000&#8364; monatlich. Steuerklasse 1, auf Lohnsteuerkarte. Dann den Rest des Jahres (fast) nichts mehr. Also Jahreseinkommen 4000&#8364; + Zinsertr&#228;ge &#252;ber dem Sparerpauschbetrag. <br />
Mein Arbeitgeber sagt mir, er m&#252;ssen in jedem Monat, den ich mehr als 910&#8364; verdiene EkSt bezahlen, auch wenn ich in der Jahressumme unter 8004+920&#8364; verdiene. <br />
Au&#223;erdem m&#252;sse ich in die Rentenversicherung einbezahlen, auch wenn meine erwartete Jahressumme unter 4800&#8364; liegt!<br />
<br />
Stimmt es, dass EkSt immer monatlich berechnet wird?<br />
<br />
Entf&#228;llt damit meine NV Bescheinigung? Muss ich das den beteiligten Banken mitteilen? (noch wurden bei keiner Zinsen gutgeschrieben). Eine Zinsgutschrift kommt in 2 Wochen, kann ich dann da den Sparerpauschbetrag anrechnen lassen?<br />
Kann ich in 4 Monaten eine neue NV Bescheinigung beantragen (f&#252;r den Rest des Jahres) oder muss ich Abgeltungssteuer bezahlen?<br />
<br />
oder<br />
<br />
Kann ich die NV Bescheinigung einfach behalten solange die Jahressumme unter 8004+920&#8364; liegt?<br />
<br />
<strong class='bbc'>EDIT: zweite Frage weiter unten</strong>]]></description>
		<pubDate>Sat, 06 Mar 2010 12:57:26 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.wertpapier-forum.de/topic/31004-drei-monate-lang-ekst-pflichtig-erlischt-dann-nv-bescheinigung-wie-vorgehen/</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Aktien, Steuern und der Freistellungsauftrag</title>
		<link>http://www.wertpapier-forum.de/topic/30988-aktien-steuern-und-der-freistellungsauftrag/</link>
		<description><![CDATA[Guten Morgen zusammen,<br />
<br />
bezüglich Aktien und der Versteuerung hätte ich mal eine Frage:<br />
Kann man Aktiengewinne auch mit dem Freistellungsauftrag "verrechnen"? Wie sieht es allgemein mit der Versteuerung der Aktiengewinne aus? Wie mit Fonds? Gab oder gibt es da nicht mal eine Regelung mit einem Jahr und der Steuerfreiheit?<br />
Brauche ich eigentlich für einen Bausparvertrag auch einen Freistellungsauftrag?<br />
<br />
Viele Grüße,<br />
Tim]]></description>
		<pubDate>Fri, 05 Mar 2010 19:41:27 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.wertpapier-forum.de/topic/30988-aktien-steuern-und-der-freistellungsauftrag/</guid>
	</item>
	<item>
		<title>Rückforderung ausländischer Quellensteuer aus Norwegen</title>
		<link>http://www.wertpapier-forum.de/topic/30980-ruckforderung-auslaendischer-quellensteuer-aus-norwegen/</link>
		<description><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
leider ist das Prozedere zur Rückerstattung ausländischer Quellensteuer über 15 % etwas mühsam, jedoch habe ich vor wenigen Tagen erfolgreich eine Rückerstattung aus der SChweiz bekommen <img src='http://www.wertpapier-forum.de/public/style_emoticons/default/whistling.gif' class='bbc_emoticon' alt=':-' />)<br />
<br />
Da ich seit langem Statoil Aktionär bin würde ich nun auch gerne die Quellensteuer aus Norwegen zurückerstattet bekommen. Weiß jemand von euch wie dies aus Norwegen funktioniert oder hat es sogar vielleicht einmal selbst durchexerziert?  Leider konnte ich für Norwegen kein Formular finden....<br />
<br />
Vielen Dank im Voraus.<br />
<br />
Viele Grüße,<br />
Slivomir]]></description>
		<pubDate>Thu, 04 Mar 2010 16:19:19 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.wertpapier-forum.de/topic/30980-ruckforderung-auslaendischer-quellensteuer-aus-norwegen/</guid>
	</item>
</channel>
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