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Sapine

Der Altverluste-Thread, Verlustpuffer, Altverluste Neuverluste, 2008 und 2009

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etherial

Jedenfalls habe ich vor, die Anteile demnächst zu verkaufen, sobald es der Kurs einigermaßen hergibt.

 

Kann ich mit den dann entstehenden Verlusten (sagen wir in 2011/2012 - von Gewinnen gehe ich gar nicht mehr aus) irgendetwas steuerlich "rausholen"?

 

1. Der Verlust ist nicht mehr verwertbar, weil du den Fonds länger als 1 Jahr gehalten hast und er vor 2009 erworben wurde.

2. Es macht überhaupt keinen Sinn einen schlechten Fonds zu behalten, nur weil einem der Verlust damit zu hoch erscheint. Wenn du überzeugt davon bist, dass andere Fondgesellschaften (oder der Index) es besser machen, kannst du verkaufen und dir einen gleichartigen Fonds kaufen.

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RichieRich

Danke für die klaren Worte an "otto03" und "etherial".

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Sparbuechse

Hallo an alle,

 

in meinem Steuerbescheid für 2009 hat das Finanzamt hat einen Verlustvortrag nach §10d Absatz 4 EStG für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. §23 EStG in der bis 31.12.2008 anzuwendenden Fassung festgestellt.

 

Das heißt doch, daß ich bis 2013 Zeit habe, um diesen Verlustvortrag anzuwenden/zu realisieren, oder? Oder bringt es mir etwas, dieses Jahr schon etwas zu machen (Stichwort Stückzinstrick)?

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Taxadvisor

Das heißt doch, daß ich bis 2013 Zeit habe, um diesen Verlustvortrag anzuwenden/zu realisieren, oder? Oder bringt es mir etwas, dieses Jahr schon etwas zu machen (Stichwort Stückzinstrick)?

 

Wenn Du über TEUR 500/TEUR 1.000 Verlustvorträge hast, sollte man nicht zu lange warten (Stichwort Mindestbesteuerung). Aber warum warten und vor allem worauf (Erhöhung der Abgeltungsteuer?)? EUR 100 heute sind halt mehr wert als EUR 100 in zwei Jahren.

 

Gruß

Taxadvisor

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Sparbuechse

Momentan hab ich nichts, was ich verkaufen möchte. Das könnte Richtung 2013 aber schon anders aussehen. Falls nicht, könnte ich doch dann spätestens den Stückzinstrick anwenden, und verliere nichts, oder? Geht nur um 5.500 Euro.

 

Oder überseh ich was?

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Du gibst irgendwie zu wenige Informationen, so dass man Dir einen Tipp geben könnte.

 

Die erste Frage wäre, ob Du z.B. in diesem Jahr Kapitalerträge über Deiner Freibetragsgrenze hast.

 

Falls nein, kannst Du den Verlustvortrag nicht nutzen.

 

Falls ja, kommt die nächste Frage: Sind Deine Kapitalerträge Kursgewinne oder Zinsen/Dividenden? Erstere können direkt in der Steuererklärung mit Altverlusten verrechnet werden, letztere können nicht verrechnet werden. Falls Deine Erträge aus Zinsen/Dividenden über dem Freibetrag liegen, kannst Du den Stückzinstrick benutzen, Deine Zinserträge unter den Freibetrag zu drücken und im Gegenzug mit Altverlusten berechenbare Kursgewinne zu erzeugen.

 

Dann musst Du Dir überlegen, ob Du Deine Altverluste bis Ende 2013 aufbrauchen kannst. Falls ja, kannst Du jedes Jahr bis dahin mit obigem Trick arbeiten.

 

Falls Du siehst, dass Du Deine Altverluste nicht bis 2013 aufbrauchen kannst, kannst Du Dir überlegen, den Stückzinstrick dazu zu benutzen, die Alt- in Neuverluste zu wandeln. Das ist sozusagen eine andere Variante des Stückzinstricks im Vergleich zu der oben beschriebenen Aktion.

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Sparbuechse

Falls ja, kommt die nächste Frage: Sind Deine Kapitalerträge Kursgewinne oder Zinsen/Dividenden? Erstere können direkt in der Steuererklärung mit Altverlusten verrechnet werden, letztere können nicht verrechnet werden. Falls Deine Erträge aus Zinsen/Dividenden über dem Freibetrag liegen, kannst Du den Stückzinstrick benutzen, Deine Zinserträge unter den Freibetrag zu drücken und im Gegenzug mit Altverlusten berechenbare Kursgewinne zu erzeugen.

 

Ja, ich habe Kapitalerträge über der Freibetragsgrenze, dies sind dieses Jahr allerdings Zinsen. Ich wußte nicht, daß ich meine Zinsen mit dem Stückzinstrick unter den Freibetrag drücken kann (hatte ich wohl bislang falsch verstanden).

 

Dann musst Du Dir überlegen, ob Du Deine Altverluste bis Ende 2013 aufbrauchen kannst. Falls ja, kannst Du jedes Jahr bis dahin mit obigem Trick arbeiten.

 

Falls Du siehst, dass Du Deine Altverluste nicht bis 2013 aufbrauchen kannst, kannst Du Dir überlegen, den Stückzinstrick dazu zu benutzen, die Alt- in Neuverluste zu wandeln. Das ist sozusagen eine andere Variante des Stückzinstricks im Vergleich zu der oben beschriebenen Aktion.

 

Ich denke, bis 2013 wird mein Altverlust-Polster nicht aufgebraucht sein, soviel Zinsen sinds dann doch nicht.

 

Von welchen Varianten des Stückzinstricks sprichst Du genau? Ich habe bis jetzt nur eine "Variante" entdeckt - die in Deinem separaten Thread, der in diesem Altverluste-Thread verlinkt war. Ich hab zwar schon einiges gelesen, aber wohl nicht richtig - könntest Du mich event. an die richtige Stelle lenken oder kurz erläutern, welche zwei Varianten Du meinst?

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Von welchen Varianten des Stückzinstricks sprichst Du genau? Ich habe bis jetzt nur eine "Variante" entdeckt - die in Deinem separaten Thread, der in diesem Altverluste-Thread verlinkt war. Ich hab zwar schon einiges gelesen, aber wohl nicht richtig - könntest Du mich event. an die richtige Stelle lenken oder kurz erläutern, welche zwei Varianten Du meinst?

In diesem Thread wurden beide Varianten schon besprochen. Müsste man halt von Anfang an durchlesen ... Sei's drum. Hier eine Kurzfassung.

 

 

Variante 1 - Zinserträge unter den Freibetrag drücken und mit Altverlusten verrechenbare Kursgewinne erzeugen

 

  1. Kapitalerträge für das laufende Jahr möglichst genau schätzen, z.B. 1800€ Zinsen/Dividenden
  2. Zu erzeugende negative Kapitalerträge berechnen (z.B. 1800€ - 801€ (Freibetrag Single) - 410 € (Freigrenze sonstige Einkünfte) = 580€, sagen wir also 600€)
  3. Papier für Schiebeaktion auswählen (möglichst hohe aufgelaufene Stückzinsen, möglichst sicher (großer Abstand zur Schwelle))
  4. Papier in der Summe bei Broker A kaufen, dass ~600€ Stückzinsen anfallen; aufpassen, dass man keine weiteren Kursgewinne bei Broker A hat. Diese würden dann sofort mit den Verlusten (Stückzinsen) verrechnet werden und stünden nicht zur Verrechnung mit Altverlusten zur Verfügung.
  5. Papier sofort nach Kauf zu Broker B transferieren
  6. Papier bei Broker B verkaufen (nicht auslaufen lassen! Dann erhält man wieder Zinserträge, die nicht verrechenbar sind). Man sollte keine Neuverluste bei Broker B haben. Diese würden sofort verrechnet werden, so dass die Kursgewinne nicht zur Altverlustverrechnung zur Verfügung stünden.
  7. Bis 15.12. Verlustbescheinigung für Broker A anfordern.
  8. Steuerbescheinigungen für alle Banken anfordern
  9. Alle Kapitalerträge + bescheinigte Verluste von Broker A in der Steuererklärung angeben. ggf. muss noch irgendetwas für eine Altverlustverrechnung angekreuzt werden (weiß ich nicht so genau, da mein Steuerprogramm das automatisch macht)

Ergebnis: 1800€ - 600€ - 801€ - 410€ = -11. Es fallen also keine Steuern auf Kapitalerträge an. Der Altverlustevortrag verringert sich um 600€.

 

 

Variante 2 - Alt- in Neuverluste wandeln

 

  1. Wie viel will man wandeln? (Beispiel 5000€)
  2. Papier für Schiebeaktion auswählen (möglichst hohe aufgelaufene Stückzinsen, möglichst sicher (großer Abstand zur Schwelle))
  3. Papier in der Summe bei Broker A kaufen, dass ~5000€ Stückzinsen anfallen; aufpassen, dass man keine weiteren Kursgewinne bei Broker A hat. Diese würden dann sofort mit den Verlusten (Stückzinsen) verrechnet werden und stünden nicht zur Verrechnung mit Altverlusten zur Verfügung.
  4. Papier sofort nach Kauf zu Broker B transferieren
  5. Papier bei Broker B verkaufen (nicht auslaufen lassen! Dann erhält man wieder Zinserträge, die nicht verrechenbar sind) an sollte keine Neuverluste bei Broker B haben. Diese würden sofort verrechnet werden, so dass die Kursgewinne nicht zur Altverlustverrechnung zur Verfügung stünden. (im Beispiel: ca. 5000€ Kursgewinne)
  6. Steuerbescheinigungen für alle Banken anfordern, die Verluste aber bei Broker A stehen lassen (keine Verlustbescheinigung!), die Neuverluste können jetzt unendlich vorgetragen werden. man muss aber aufpassen, dass man dann nicht bei Broker A ungewollt Kapitalerträge hat, die dann ungewollt unter jährig automatisch mit den vorgetragenen Verlusten verrechnet werden.
  7. Alle Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. ggf. muss noch irgendetwas für eine Altverlustverrechnung angekreuzt werden (weiß ich nicht so genau, da mein Steuerprogramm das automatisch macht), die erzeugten 5000€ Kursgewinne werden dann mit den Altverlusten verrechnet.

Ergebnis: 5000€ Neuverluste bei Broker A im Verlusttopf; 5000€ Kursgewinne, die über die Steuererklärung mit Altverlusten verrechnet werden können

 

 

Variante 3 - Konservieren nicht ausgenutzter Freibeträge

 

  1. Kapitalerträge für das laufende Jahr möglichst genau schätzen, z.B. 400€
  2. Nicht ausgenutzten Freibetrag berechnen (z.B. 801€ (Freibetrag Single) + 410 € (Freigrenze sonstige Einkünfte) - 400€ Kapitalerträge = 811€, also sagen wir rund 800€)
  3. Papier für Schiebeaktion auswählen (möglichst hohe aufgelaufene Stückzinsen, möglichst sicher (großer Abstand zur Schwelle))
  4. Papier in der Summe bei Broker A kaufen, dass ~800€ Stückzinsen (sollte auch knapp 800€ Kapitalerträge generieren) anfallen; aufpassen, dass man keinerlei weitere Kapitalerträge bei Broker A hat! Diese würden dann sofort mit den Verlusten (Stückzinsen) verrechnet werden und und könnten nicht mehr als Neuverluste vorgetragen werden.
  5. Papier sofort nach Kauf zu Broker B transferieren
  6. Papier bei Broker B auslaufen lassen (da es bei dieser Variante egal ist, ob Zins- oder Kursgewinne erzeugt werden, ist das Auslaufen lassen günstiger, weil keine Handelskosten beim Verkauf anfallen). Man sollte keine Neuverluste bei Broker B haben. Diese würden sofort verrechnet werden, so dass die künstlich generierten Kapitalerträge wieder egalisiert werden würden.
  7. Steuerbescheinigungen für alle Banken anfordern, die Verluste aber bei Broker A stehen lassen (keine Verlustbescheinigung!), die Neuverluste können jetzt unendlich vorgetragen werden. Man muss aber aufpassen, dass man dann nicht bei Broker A Kapitalerträge hat, die dann ungewollt unter jährig automatisch mit den vorgetragenen Verlusten verrechnet werden. Wenn man Kapitalerträge über dem Freibetrag hat, kann man die vorgetragenen Verluste (Beispiel 800€) nutzen, um Abgeltungssteuer zu sparen.
  8. Alle Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Alle Kapitalerträge (400€+800€ = 1200€) sind steuerfrei.

Ergebnis: Komplett steuerfreie Kapitalerträge und zusätzlich 800€ Verlustvortrag bei Broker A.

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Sparbuechse

Das ist genial! Ganz herzlichen Dank für die Zusammenfassung. Ich denke, da sollte man mal einen Sticky fürs Board draus machen.

 

Für meine Situation wäre dann:

1. Kapitalerträge berechnen/schätzen

2. Variante 1 in diesem Jahr

3. Variante 1 in nächstem Jahr (2012)

4. Wenn noch was von den Altverlusten übrig ist (wovon ich ausgehe), Variante 2 im nächsten Jahr

 

Kann dabei eigentlich irgendwas schiefgehen? Und die Verlustbescheinigung für Broker A bekomme ich direkt beim Broker, oder?

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boll
· bearbeitet von boll

Variante 2 - Alt- in Neuverluste wandeln

9. Steuerbescheinigungen für alle Banken anfordern, die Verluste aber bei Broker A stehen lassen (keine Verlustbescheinigung!), (...)

10. Alle Kapitalerträge + bescheinigte Verluste von Broker A in der Steuererklärung angeben. ggf. muss noch irgendetwas für eine Altverlustverrechnung angekreuzt werden (weiß ich nicht so genau, da mein Steuerprogramm das automatisch macht), die erzeugten 5000€ Kursgewinne werden dann mit den Altverlusten verrechnet.

Sparfux, danke für deine Zusammenfassung! :thumbsup:

Eine Frage dazu: Widersprechen sich nicht die oben hervorgehobenen Punkte?

 

Edit: Nochmals Danke für's Korrigieren!

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sparfux

Eine Frage dazu: Widersprechen sich nicht die oben hervorgehobenen Punkte?

Sorry, ist ein "Copy-Paste-Fehler". Ich korrigiere es gleich.

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sparfux

Das ist genial! Ganz herzlichen Dank für die Zusammenfassung. Ich denke, da sollte man mal einen Sticky fürs Board draus machen.

 

Für meine Situation wäre dann:

1. Kapitalerträge berechnen/schätzen

2. Variante 1 in diesem Jahr

3. Variante 1 in nächstem Jahr (2012)

4. Wenn noch was von den Altverlusten übrig ist (wovon ich ausgehe), Variante 2 im nächsten Jahr

 

Kann dabei eigentlich irgendwas schiefgehen? Und die Verlustbescheinigung für Broker A bekomme ich direkt beim Broker, oder?

In 2013 solltest Du Variante 1 UND (wenn noch was übrig ist) Variante 2 machen.

 

Schief gehen kann dabei immer was. Du solltest schon verstehen, was Du da machst. Die Verlustbescheinigung bekommst Du direkt beim Broker A. Musst halt nur vor 15.12. beantragen.

 

PS: Ich habe jetzt oben auch noch die 3. Variante für Leute, die ihre Freibeträge nicht voll ausnutzen, ergänzt.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

@Sparbuechse:

Ich denke, bis 2013 wird mein Altverlust-Polster nicht aufgebraucht sein, soviel Zinsen sinds dann doch nicht.
Gestatte mir noch einen kleinen Hinweis zu dem zitierten Satz: Zinsen können grundsätzlich nicht mit Altverlusten verrechnet werden (mit Neuverlusten aber schon, außer sie stammen aus Aktien); ich weiß nicht ob dir das klar war.

 

@sparfux:

(nicht auslaufen lassen! Dann erhält man wieder Zinserträge, die nicht verrechenbar sind)
Das verstehe ich nicht. Was unterscheidet das auslaufen lassen von einem Verkauf? Zinsen gibt es in jedem Fall, einmal den richtigen Kupon und im anderen Fall die Stückzinsen. EDIT: Das war Unsinn.

 

Und noch eine Anmerkung zu den Varianten: Etwas ähnliches wie Variante zwei kann man auch mit zwei gegenteiligen Geschäften erreichen. Mit Derivaten lassen sich da auch große Summen verschieben. Dazu sollte man aber unbedingt zwei nackte Depots haben/eröffnen, denn man weiß im Voraus nicht, wo die Gewinne und wo die Verluste entstehen.

 

MfG Stefan

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etherial

Gestatte mir noch einen kleinen Hinweis zu dem zitierten Satz: Zinsen können grundsätzlich nicht mit Altverlusten verrechnet werden (mit Neuverlusten aber schon, außer sie stammen aus Aktien); ich weiß nicht ob dir das klar war.

 

Der Stückzinstrick dient unter anderem zur Umwandlung von Zinsen in Stückzinsen - und Stückzinsen sind mit Altverlusten verrechenbar (sie gelten als Kursgewinne).

 

Sparbüchses Aussage sollte klar machen, dass es nicht ausreicht, wenn man die nächsten zwei Jahre überschüssige Zinsen wandelt, d.h. es muss noch etwas dazu kommen z.b. über den unterjährigen Stückzinstrick.

 

@sparfux:

(nicht auslaufen lassen! Dann erhält man wieder Zinserträge, die nicht verrechenbar sind)
Das verstehe ich nicht. Was unterscheidet das auslaufen lassen von einem Verkauf? Zinsen gibt es in jedem Fall, einmal den richtigen Kupon und im anderen Fall die Stückzinsen.

 

Und Stückzinsen sind Kursgewinne und damit verrechenbar ... genau das ist der Zweck.

 

Mit Derivaten lassen sich da auch große Summen verschieben. Dazu sollte man aber unbedingt zwei nackte Depots haben/eröffnen, denn man weiß im Voraus nicht, wo die Gewinne und wo die Verluste entstehen.

 

Hab ich selbst probiert - und ich würde sagen, dass es nicht funktioniert.

1. Im Seitwärtsmarkt machen beide weder Gewinn, noch Verlust

2. Gegenläufige Papiere erzeugen keine Zinsen (oft sogar negative Zinsen, im besten Fall Zinsen unter Marktwert) das Geld während einer nicht unerheblichen Laufzeit fixiert (man muss ihm ja Zeit für Gewinne/Verluste geben)

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reckoner

Hallo etherial,

 

jaja, ich stand irgendwie auf dem Schlauch, natürlich sind erhaltene Stückzinsen Kursgewinne, weiß ich doch. Das mag wieder einmal daran liegen, dass bei mir persönlich das Thema Altverluste schon lange Geschichte ist. Bei mir ist es egal, wozu die Stückzinsen nun gehören.

 

Den zitierten Satz von Sparbuechse hatte ich aber trotzdem anders interpretiert, nämlich dass er von seinen normalen Zinsen spricht, die irgendwie verrechnet werden sollen bzw. dafür nicht ausreichen.

 

MfG Stefan

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Sparbuechse

In 2013 solltest Du Variante 1 UND (wenn noch was übrig ist) Variante 2 machen.

 

Verstehe. Ich will allerdings jetzt für 2011 erstmal Variante 1 durchführen, dann 2012 Variante 1 und 2013 erst Variante 2. Oder müßte ich in 2011 auch schon 1 und 2 durchführen, damit die anderen Altverluste nicht verfallen, wenn ich sie antaste? Ich weiß, daß es z. B. bei einem Verlustvortrag durch negatives Einkommen so ist, daß der Topf komplett weg ist, wenn er auch nur mit 1 Euro positivem Einkommen angetastet wird. Ist das bei den Altverlusten auch so?

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sparfux

2011 V1

2012 V1

2013 V1,V2

 

Der Altverlustvortrag wird bei einer teilweisen Verrechnung nur vermindert; er geht nicht verloren. Mich würde auch stark wundern, wenn das bei Neuverlusten der Fall wäre. Habe dabei allerdings, im Gegensatz zur Altverlustverrechnung keine praktischen Erfahrungen. Ggf. muss man irgendwo auf der Steuererklärung ein Häkchen setzen, dass der Vortrag des Restbetrages erfolgt. Das weiß ich nicht.

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Sparbuechse

2011 V1

2012 V1

2013 V1,V2

 

Der Altverlustvortrag wird bei einer teilweisen Verrechnung nur vermindert; er geht nicht verloren. Mich würde auch stark wundern, wenn das bei Neuverlusten der Fall wäre. Habe dabei allerdings, im Gegensatz zur Altverlustverrechnung keine praktischen Erfahrungen. Ggf. muss man irgendwo auf der Steuererklärung ein Häkchen setzen, dass der Vortrag des Restbetrages erfolgt. Das weiß ich nicht.

 

Wunderbar, verstanden. Dann geht's an die Umsetzung...

 

Brauche ich bei Broker A und B komplett frische Depots, oder kann ich das mit den bestehenden Depots machen? Ich bin bei der Comdirect und bei Maxblue sowieso schon Kunde, auf den Depots ist auch was drauf.

 

Und: Gibts ein gutes Portal, wo man die Papiere für den Stückzinstrick raussuchen kann? Hab bis jetzt nur was mit ETFs und aktiven Fonds gemacht und deshalb in dem Bereich leider wenig Ahnung...

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Sparbuechse
reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo Sparbuechse,

 

Kann man mit der LBBW-Anleihe denn für den Stückzinstrick nehmen? Wie gesagt, mein Hauptproblem ist, daß ich von Anleihen relativ wenig Ahnung habe...
Ja, klar könntest du die nehmen, aber wo gibt es denn was? In Stuttgart - die Standardbörse für Anleihen und auch die Hausbörse der LBBW - gibt es jedenfalls nichts. EDIT: Warte mal bis Montag, vielleicht stellt dann jemand einen Briefkurs, der wird dann aber recht nah an 100% stehen.

Und ist dir überhaupt klar, was das für ein Ding ist? (CLN auf Spanien, Österreich, Großbritannien, Schweden, Dänemark).

 

Zudem betragen die Stückzinsen auch nur 2,7% (der Kupon ist a auch nur 4%), da sind die Vorschläge hier im Thread (HeidelbergCement, ThyssenKrupp und für große Summen Daimler) allesamt besser.

 

MfG Stefan

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Sparbuechse

Und ist dir überhaupt klar, was das für ein Ding ist? (CLN auf Spanien, Österreich, Großbritannien, Schweden, Dänemark).

 

Zudem betragen die Stückzinsen auch nur 2,7% (der Kupon ist a auch nur 4%), da sind die Vorschläge hier im Thread (HeidelbergCement, ThyssenKrupp und für große Summen Daimler) allesamt besser.

 

MfG Stefan

 

Hi - mir ist leider überhaupt nix klar. Weder, was CLN, Kupon und ein Stückzins überhaupt ist. Werde mich mal einlesen, mir dann HeidelbergCement und ThyssenKrupp anschauen und mich mit meinen Erkenntnissen/ggf. Fragen nochmal melden, das würde hier sonst wohl vom Thema abweichen....

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kleinerfisch

Super Zusammenfassung, Sparfux!

Jetzt fehlt nur noch der zwischenjährige Stückzinstrick (ohne Depotübertrag) und dann sollte das wirklich ein Sticky werden. Interesse am Thema scheint ja zu bestehen und wird bis 2013 sicher noch zunehmen.

Wo kann ich das Sticky-Antragsformular downloaden?

 

nur eine kleine Frage:

 

Variante 2 - Alt- in Neuverluste wandeln

 

6. Steuerbescheinigungen für alle Banken anfordern, die Verluste aber bei Broker A stehen lassen (keine Verlustbescheinigung!), die Neuverluste können jetzt unendlich vorgetragen werden.
man muss aber aufpassen, dass man dann nicht bei Broker A ungewollt Kapitalerträge hat, die dann ungewollt unter jährig automatisch mit den vorgetragenen Verlusten verrechnet werden.

Variante 3 - Konservieren nicht ausgenutzter Freibeträge

 

7. Steuerbescheinigungen für alle Banken anfordern, die Verluste aber bei Broker A stehen lassen (keine Verlustbescheinigung!), die Neuverluste können jetzt unendlich vorgetragen werden.
Man muss aber aufpassen, dass man dann nicht bei Broker A Kapitalerträge hat, die dann ungewollt unter jährig automatisch mit den vorgetragenen Verlusten verrechnet werden.
Wenn man Kapitalerträge über dem Freibetrag hat, kann man die vorgetragenen Verluste (Beispiel 800) nutzen, um Abgeltungssteuer zu sparen.

 

Meinst Du hier im Stückzinsjahr oder in späteren Jahren?

Für ersteres steht es ja schon jeweils in einer Ziffer weiter oben, wäre also doppelt.

Aber wieso soll man die Verlusttöpfe in den Folgejahren nicht mit Kapitalerträgen bei Broker A aufbrauchen? Was kann da ungewollt sein?

Im Gegenteil sehe ich einen Nachteil darin, in den Folgejahren Erträge bei Broker/Bank/Bausparkasse B (C, D, E...) zu generieren, die dann trotz vorhandener Verluste bei Broker A zu Steuerbelastungen führen. Um das zu verhindern, baue ich meinen Verlustvortrag bei Broker A schnellstmöglich ab, indem ich ertragreiche Investments dort konzentriere.

Entgeht mir da was?

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reckoner

Hallo kleinerfisch,

 

Aber wieso soll man die Verlusttöpfe in den Folgejahren nicht mit Kapitalerträgen bei Broker A aufbrauchen?
Bei Zinsen/Dividenden ist das wohl kein Nachteil. Wenn man aber zukünftig wieder mal Kursgewinne hat, dann sollten die doch gerade nicht bankintern mit den Neuverlusten verrechnet werden, damit sie ggf. noch für (weitere) Altverluste zur Verfügung zu stehen. Die Neuverluste sollen doch solange konserviert werden, bis es gar keine Altverluste mehr gibt.

Das gilt natürlich nur, wenn man noch Altverluste hat (und das widerum heißt praktisch, dass noch nicht 2014 ist:-), ansonsten ist - in der Regel - schnellstmöglicher Verbrauch angebracht.

 

Imho ist das so gemeint. Oder ich habe - wieder einmal - einen Denkfehler.

 

MfG Stefan

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Jetzt fehlt nur noch der zwischenjährige Stückzinstrick (ohne Depotübertrag) und dann sollte das wirklich ein Sticky werden.

Wie geht das? Das kenne ich nun wieder nicht.

 

Es gäbe auch noch eine 4. Variante: Das unendliche Vor-sich-her-schieben von Kapitalerträgen, bis die Erben sich mit der Verteuerung der Erträge herumschlagen können ;). Bin allerdings nicht sicher wie sinnvoll (Kosten im Vergleich zum Nutzen) bzw. wie praktikabel (Kaptitalbedarf nach ein paar Jahren des Schiebens) das ist. Könnte man nochmal genauer diskutieren.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
Aber wieso soll man die Verlusttöpfe in den Folgejahren nicht mit Kapitalerträgen bei Broker A aufbrauchen?
Bei Zinsen/Dividenden ist das wohl kein Nachteil. Wenn man aber zukünftig wieder mal Kursgewinne hat, dann sollten die doch gerade nicht bankintern mit den Neuverlusten verrechnet werden, damit sie ggf. noch für (weitere) Altverluste zur Verfügung zu stehen. Die Neuverluste sollen doch solange konserviert werden, bis es gar keine Altverluste mehr gibt.

Das gilt natürlich nur, wenn man noch Altverluste hat (und das widerum heißt praktisch, dass noch nicht 2014 ist:-), ansonsten ist - in der Regel - schnellstmöglicher Verbrauch angebracht.

 

Imho ist das so gemeint. Oder ich habe - wieder einmal - einen Denkfehler.

Ja genau so war das gemeint. Grundsätzlich muss man höllisch aufpassen, dass nirgendwo eine bankinterne Verrechnung erfolgt, die man garnicht wünscht. Das ist relevant beim Kauf, beim Verkauf und auch in Folgejahren.

 

Wenn Du beispielsweise Alt- in Neuverluste wandeln willst (Variante 2), um in den Jahren ab 2014 verrechnen zu können, willst Du nicht, dass da schon was vorher verrechnet wird. Wenn Du ungenutzte Freibeträge für die Zukunft konservieren willst (Variante 3), willst Du auch nicht, dass die generierten Verluste verrechnet werden, bevor Du Kapitalerträge über den Freibeträgen hast. Deshalb hatte ich auch ungewollt geschrieben. Ich bin mit solchen Dingen selber schon auf die Nase gefallen. Letztes Jahr musste ich Variante 1 zwei mal machen, weil beim ersten Versuch die generierten Verluste aus dem Stückzinstrick bei Broker A sofort mit dort schon vorhandenen Neugewinnen verrechnet wurden, die ich eigentlich über die Steuererklärung mit Altverlusten verrechnen wollte.

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