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WPFuchs

Abgeltungssteuer bei Kapitalerhöhung und Depotübertrag

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WPFuchs

Ich habe Fragen zu folgendem Szenario:

 

Kauf der Aktie XY am 15.10.2008: 1000 Stück à 5 = 5000

Kapitalerhöhung am 14.07.2009: Bezug von 500 Stück à 8 = 4000

 

aktueller Bestand: 1500 Stück

aktueller Kurs: 10

 

Ein Komplett-Verkauf ist für 2010 geplant

 

Ich gehe davon aus, dass dann die 1000 Stück aus 2008 steuerfrei (Haltefrist >1 Jahr) veräußert werden können und dass auf die 500 Stück aus der Kapitalerhöhung w/ Anschaffung in 2009 Abgeltungssteuer anfällt, also (10 - 8) x 500 Stück x 25% = 250 zzgl. Soli.

 

Sehe ich das richtig?

 

Depotwechsel:

 

Ich spiele nun mit dem Gedanken, mein Depot auf eine andere Bank zu übertragen.

Ich habe gelesen, die übertragende Bank sei verpflichtet, Einstandskurs und Einstandsdatum an die aufnehmende Bank zu übermitteln, was im allgemeinen kein Problem darstellt.

 

Aber welches Datum übermittelt sie in diesem Fall? Beide, das Datum des ersten Kaufs oder das Datum der Aufstockung durch den Bezug der neuen Aktien?

Und welchen Anschaffungspreis?

 

Kann das zu Problemen führen, wenn ich in 2010 verkaufe, in dem z.B. die übernehmende Bank Abgeltungssteuer auf alle Aktien berechnet?

 

Vielen Dank für Hinweise

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otto03
Ich habe Fragen zu folgendem Szenario:

 

Kauf der Aktie XY am 15.10.2008: 1000 Stück à 5 = 5000

Kapitalerhöhung am 14.07.2009: Bezug von 500 Stück à 8 = 4000

 

aktueller Bestand: 1500 Stück

aktueller Kurs: 10

 

Ein Komplett-Verkauf ist für 2010 geplant

 

Ich gehe davon aus, dass dann die 1000 Stück aus 2008 steuerfrei (Haltefrist >1 Jahr) veräußert werden können und dass auf die 500 Stück aus der Kapitalerhöhung w/ Anschaffung in 2009 Abgeltungssteuer anfällt, also (10 - 8) x 500 Stück x 25% = 250 zzgl. Soli.

 

Sehe ich das richtig?

 

Depotwechsel:

 

Ich spiele nun mit dem Gedanken, mein Depot auf eine andere Bank zu übertragen.

Ich habe gelesen, die übertragende Bank sei verpflichtet, Einstandskurs und Einstandsdatum an die aufnehmende Bank zu übermitteln, was im allgemeinen kein Problem darstellt.

 

Aber welches Datum übermittelt sie in diesem Fall? Beide, das Datum des ersten Kaufs oder das Datum der Aufstockung durch den Bezug der neuen Aktien?

Und welchen Anschaffungspreis?

 

Kann das zu Problemen führen, wenn ich in 2010 verkaufe, in dem z.B. die übernehmende Bank Abgeltungssteuer auf alle Aktien berechnet?

 

Vielen Dank für Hinweise

 

Richtig gesehen.

 

Depotwechsel ist schlecht.

Die Depotbanken sind erst bei Papieren, die nach dem 31.12.2008 gekauft wurden, verpflichtet Anschaffungsdaten (auch wenn es mehrere Tranchen wären mit korrekten Terminen und Kaufpreisen (incl. Kosten)) zu übertragen.

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WPFuchs
Depotwechsel ist schlecht.

Die Depotbanken sind erst bei Papieren, die nach dem 31.12.2008 gekauft wurden, verpflichtet Anschaffungsdaten (auch wenn es mehrere Tranchen wären mit korrekten Terminen und Kaufpreisen (incl. Kosten)) zu übertragen.

 

Nachfragen:

 

1.) Die übernehmende Bank könnte aus der fehlenden Anzeige der Anschaffungsdaten jedoch schließen, dass die Papiere vor 2009 angeschafft wurden und bei einem Verkauf in 2010 auf die Abführung von Abgeltungssteuer verzichten. Oder ist das zu kompliziert gedacht?

 

2.) Kann man die zu Unrecht abgeführte Abgeltungssteuer sich im Rahmen der ESt-Erklärung wieder zurückholen?

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otto03
Nachfragen:

 

1.) Die übernehmende Bank könnte aus der fehlenden Anzeige der Anschaffungsdaten jedoch schließen, dass die Papiere vor 2009 angeschafft wurden und bei einem Verkauf in 2010 auf die Abführung von Abgeltungssteuer verzichten. Oder ist das zu kompliziert gedacht?

 

2.) Kann man die zu Unrecht abgeführte Abgeltungssteuer sich im Rahmen der ESt-Erklärung wieder zurückholen?

 

1 ????? Wer weiß schon, was Banken denken

2 ja

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noco

Hi,

 

wie würde die Sache im Fall von WPFuchs denn aussehen, wenn auf die Kapitalerhöhung verzichtet worden wäre? Also 2008 einmalig mehrere Fondsanteile gekauft, die jetzt auf ein kostenloses Depot übertragen werden sollen. Ein Verkauf ist vorerst nicht geplant.

 

 

Gruß,

Nico.

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webwude

Hallo zusammen,

 

ich hatte jetzt genau den Fall:

ich habe Wertpapiere im Laufe des letzten Jahres (2009) übertragen lassen und nun wurden einige davon fällig - entsprechend "durfte" ich Abgeltungssteuer zahlen. Welche Nachweise muss ich der Steuererklärung beifügen, um mir diese Steuern (ich hatte die Papiere schon weit vor 2008) zurückzuholen?

 

Anschlussfrage: kann ich irgendwie beim Depotübertrag vermerken lassen, dass die Papiere "älter" also 2009 sind?

 

Viele Grüße,

ww

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west263

Anschlussfrage: kann ich irgendwie beim Depotübertrag vermerken lassen, dass die Papiere "älter" also 2009 sind?

Ich weiß es nur von der comdirect.Vermerken selber kann man es nicht.Es gibt aber beim Depot einen Reiter "Steuersimulation".Da kann man sehen,welche Position mit und welche ohne Abgst.ist.Bei meinem Übertrag von der DAB

zur comdirect wurden keine Einstandskurse mit übertragen und erst nach einem Hinweis auf diesen Reiter und es da richtig drin stand war ich zufrieden.

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webwude

Anschlussfrage: kann ich irgendwie beim Depotübertrag vermerken lassen, dass die Papiere "älter" also 2009 sind?

Ich weiß es nur von der comdirect.Vermerken selber kann man es nicht.Es gibt aber beim Depot einen Reiter "Steuersimulation".Da kann man sehen,welche Position mit und welche ohne Abgst.ist.Bei meinem Übertrag von der DAB

zur comdirect wurden keine Einstandskurse mit übertragen und erst nach einem Hinweis auf diesen Reiter und es da richtig drin stand war ich zufrieden.

Hmm, also ich bin von der Landesbank Baden-Württemberg zu Cortal Consors umgezogen und habe den meiner Meinung nach unberechtigten Abzug schon per Mail angemahnt - mal sehen, was da zurückkommt - kann ja nicht sein, dass ich auf ein 5 Jahre altes Investment noch zu den Zinsen zusätzlich auf den Ausbezahlungsbetrag Steuern zahle...

 

Mal sehen, was zurückkommt.

 

Viele Grüße,

ww

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domkapitular
· bearbeitet von domkapitular

Hmm, also ich bin von der Landesbank Baden-Württemberg zu Cortal Consors umgezogen und habe den meiner Meinung nach unberechtigten Abzug schon per Mail angemahnt - mal sehen, was da zurückkommt - kann ja nicht sein, dass ich auf ein 5 Jahre altes Investment noch zu den Zinsen zusätzlich auf den Ausbezahlungsbetrag Steuern zahle...

 

Steht auf der Consors-Einlösungsabrechnung etwas von Ersatzbemessungsgrundlage ?

War die Einlösung in 2010 oder 2009 ? Wenn in 2009, ist in der Consors-Jahressteuerbescheinigung etwas von Ersatzbemessungsgrundlage aufgeführt ?

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webwude

Guten Morgen.

 

Die Einlösung war am 30.04.2010 (also vor ein paar Tagen), von "Ersatzbemessungsgrundlage" ist nirgendwo die Rede. Es sieht so aus (sorry für die Formatierung...)

 

Wertpapier Zinssatz WKN
WestLB AG 3,00000 % 307899
FLR-IHS TOP7-Bond v.03(10)
Einheit Umsatz Zinstermin Fälligkeit
EUR 5.000,00000 30.APRIL FAELLIG PER: 30.04.2010
EINLOESUNG 30.04.2010
EINLOESUNG ZUM KURS VON 100,00 %
KURSWERT EUR 5.000,00
KAPST 25,00% EUR 375,00
SOLZ 5,50% EUR 20,62
WERT 30.04.2010 EUR 4.604,38

 

Viele Grüße,

ww

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Andreas R.

Rein von der Besteuerung deutet alles auf Ersatzbemessungsgrundlage hin.

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domkapitular

Bei Consors müsste auf Seite 2 etwas von "Pauschalmethode" stehen.

Das Papier ist sicherlich mit der Ersatzbemessungsgrundlage (25% Steuern auf 30% des Einlösungsbetrages) besteuert.

Die Steuer kann mit der Erklärung für 2010 zurückgeholt werden.

Dafür in der KAP Korrekturbetrag eingeben und Kauf- und Verkaufsabrechnung beifügen.

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webwude

Hallo zusammen,

 

Ihr habt recht, Seite 2: "VERAEUSSERUNGSGEWINN NACH PAUSCHALMETHODE".

 

Ich habe inzwischen den Kundenservice kontaktiert - es liegt hauptsächlich daran, dass die Altbank zwar latente Informationen "Altbestand 31.12.2003" übermittelt hat, aber keine Kaufdaten. Genau dies habe ich jetzt noch einmal in Auftrag gegeben. Nach dem Einspielen der Daten bekomme ich dann eine berichtigte Rechnung, so ist zumindest der Plan...

 

Viele Grüße,

ww

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