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ceekay74

Gesetzesänderung zum Thema Bewertungsreserven (stille Reserven)

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ceekay74

Versicherern droht Kündigungswelle

 

FTD 11.11.2012, 19:20

 

Ein neues Gesetz verschlechtert die Lage von Kunden von Lebensversicherern, deren Police abläuft. Wer vorher kündigt, kann mehr Geld bekommen. Kommt die große Kundenflucht?

 

Für Kunden von Lebensversicherungen, deren Verträge in wenigen Monaten ablaufen oder die ihren Vertrag in absehbarer Zeit ohnehin kündigen wollten, kann sich rasches Handeln auszahlen. Wer bis zum 21. Dezember 2012 seinen Vertrag kündigt, erhält unter Umständen eine deutlich höhere Summe als bei Vertragsende in den Monaten darauf.

 

Hintergrund ist eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), die der Bundestag diese Woche beschlossen hat. Danach werden die Kunden künftig nicht mehr wie bislang automatisch mit der Hälfte an stillen Reserven auf festverzinsliche Wertpapiere beteiligt, sofern sie ihren Vertrag kündigen oder die Police abläuft. Stattdessen wird in einem komplizierten Mechanismus ein Faktor zur Stabilisierung der Lebensversicherer abgezogen und erst danach die Beteiligung der Kunden ermittelt. Sie dürfte deutlich unter den bisherigen Werten liegen.

 

Die Versicherungswirtschaft hatte die Änderung verlangt. Sie soll zur mittelfristigen Stärkung der Unternehmen dienen, von denen eine ganze Reihe durch die dauerhaft niedrigen Kapitalmarktzinsen unter Druck stehen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass bei länger anhaltenden Niedrigzinsen ab 2018 20 Prozent der Anbieter die Anforderungen der Aufsicht an Rückstellungen und Eigenmittel nicht mehr erfüllen könnten.

 

Die Änderung soll parallel zur Einführung der neuen Unisextarife am 21. Dezember in Kraft treten. Wer einen Vertrag hat, der 2013 abläuft, sollte sich vom Versicherer ausrechnen lassen, wie hoch der Unterschied zwischen Kündigung jetzt und Warten bis Ablauf ist. Dabei muss er zusätzlich unbedingt mögliche steuerliche Nachteile berücksichtigen.

 

"Kunden, die jetzt noch kündigen, sind eventuell besser bedient", sagt Axel Kleinlein, Vorsitzender des Bunds der Versicherten. Wie sehr die Ablaufleistung oder die Privatrente sinkt, sei schwer zu sagen. "Das hängt stark von der Zinsentwicklung ab", sagt Kleinlein.

 

Bei der Allianz, zu der Deutschlands größter Lebensversicherer gehört, ist in internen Gesprächen mit Vertriebsmitarbeitern von fünf bis zehn Prozent Unterschied die Rede - wer bis Ende Dezember kündigt, erhält so viel mehr als Ablaufleistung.

 

"Zehn Prozent sind bei der Allianz Lebensversicherung eine durchaus reelle Größe", sagte ein Vertriebsmitarbeiter, der anonym bleiben will. "Davon wird jedenfalls in den Gesprächen der Unternehmensleitung mit uns ausgegangen." Bei der Allianz habe man die Devise ausgegeben, Kunden gegenüber möglichst wenig über diese Änderung mitzuteilen.

 

"Wenn mein Kunde für 2013 mit einer Kapitalauszahlung nach aktueller Gesetzeslage von 100.000 Euro zu rechnen hätte, könnte das unter neuen Bedingungen dann auf 90.000 Euro schrumpfen", sagte der Allianz-Mann. Ihn empört, dass die Versicherer nicht gesetzlich gezwungen sind, diesen Umstand ihren Kunden automatisch mitzuteilen. (...)

 

 

Leider kein Wort über eventuelle steuerliche Nachteile bei vorzeitiger Kündigung...

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RED-BARON
· bearbeitet von RED-BARON

Leider kein Wort über eventuelle steuerliche Nachteile bei vorzeitiger Kündigung...

 

steht doch im Text

Die Änderung soll parallel zur Einführung der neuen Unisextarife am 21. Dezember in Kraft treten. Wer einen Vertrag hat, der 2013 abläuft, sollte sich vom Versicherer ausrechnen lassen, wie hoch der Unterschied zwischen Kündigung jetzt und Warten bis Ablauf ist. Dabei muss er zusätzlich unbedingt mögliche steuerliche Nachteile berücksichtigen.

 

aber mal was ganz anderes: ist das schon die PANIK ? :wacko:

 

 

komplizierten Mechanismus ein Faktor zur Stabilisierung der Lebensversicherer abgezogen

 

Die Gesellschaften befinden sich also bereits im Rettungs-Modus :-

 

Viel Arbeit für die Protektor AG :w00t:

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo

Versicherern droht Kündigungswelle

 

FTD 11.11.2012, 19:20

 

Ein neues Gesetz verschlechtert die Lage von Kunden von Lebensversicherern, deren Police abläuft. Wer vorher kündigt, kann mehr Geld bekommen. Kommt die große Kundenflucht?

...

"Wenn mein Kunde für 2013 mit einer Kapitalauszahlung nach aktueller Gesetzeslage von 100.000 Euro zu rechnen hätte, könnte das unter neuen Bedingungen dann auf 90.000 Euro schrumpfen", sagte der Allianz-Mann. Ihn empört, dass die Versicherer nicht gesetzlich gezwungen sind, diesen Umstand ihren Kunden automatisch mitzuteilen. (...)

 

 

Leider kein Wort über eventuelle steuerliche Nachteile bei vorzeitiger Kündigung...

Hierzu kann man sich auch noch hier einige Minuten berieseln lassen.

Klick

 

Wird das eigentlich öffentlich wahrgenommen von Monitor und der FTD abgesehen?

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Ramstein

Wird das eigentlich öffentlich wahrgenommen von Monitor und der FTD abgesehen?

Mir ist es schon aufgefallen. Aber wenn ich bei den jährlichen Mitteilungen zu meinem 2014 fällig werdendem Vertrag die noch nicht verbindlich zugesagten Bewertungsreserven anschaue, dann stehen da 0,5% zur Disposition und nicht 10%, wie der Allianzler sagt. Da stellt sich mir schon die Frage, wie viel die Versicherern sparen, wenn jetzt panische Kunden kurz vor Fälligkeit des Endbonusses ihre Versicherungen kündigen .....

 

Aber das ist natürlich vertiefte Information, die in den auf reißerische Schlagzeilen fixierten Medien so gut wie nicht vorkommen.

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LagarMat

Bei der Dame im Beitrag war nix mit vorzeitiger Kündigung.

Sie hat die Bewertungsreserven aber auch noch bekommen. Das greift ja erst ab dem 21.12.2012.

In ihrem Fall wären es aber 5% weniger von der Gesamtsumme am Ende der Laufzeit gewesen.

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ceekay74

Aber das ist natürlich vertiefte Information, die in den auf reißerische Schlagzeilen fixierten Medien so gut wie nicht vorkommen.

Noch tiefer geht es hier, wenn auch durch die Lobbybrille: KLICK und KLACK

 

Meine KLV bei der Cosmos läuft nach 12 Jahren Mitte 2013 aus.

 

Bei der letzten Wertmitteilung per 30.06.2012 machte der nicht garantierte Anteil an den Bewertungsreserven 1,52236% des Rückkaufwertes aus. Bei einem vorzeitigen Rückkauf würden aber 5,93% Abgeltungssteuer und SolZ anfallen, wäre nach den heutigen Zahlen also für mich ein eher schlechter Tausch..

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Gerald1502

Am 8.8.2012 hat das Bundeskabinet in einem kleinen Kreis eine Änderung zu den Bewertungsreserven (stille Reserven) beschlossen, welche zum Nachteil der Versicherten führt.

 

EDIT: Nachfolgendes in meinem Beitrag entfernt, da schon erwähnt.

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Ramstein

Hatten wir hier schon mit Meinungen dazu in den Folgebeiträgen. Willst du die hier reinkopieren?

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Gerald1502

Hatten wir hier schon mit Meinungen dazu in den Folgebeiträgen. Willst du die hier reinkopieren?

Danke Ramstein. Habe die Beiträge hier hinein verschoben.

 

Es wird in dem Artikel nur über die Lebensversicherungen gesprochen. Betrifft das denn auch Rentenversicherungsverträge?

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LagarMat

Betrifft das denn auch Rentenversicherungsverträge?

Das ist ne gute Frage.

Meinem Empfinden nach ist die Kapitallebensversicherung ein aussterbendes Produkt.

Dann wäre dieses Problem zwar für alle, deren LV nach dem 21.12. fällig wird ein Problem.

Aber es wäre zumindest endlich.

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polydeikes

Eine Rentenversicherung ist nur eine Lebensversicherung ohne Risikokalkulation für den Todesfall. Ja, es betrifft alle Kapitalversicherungen.

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Gerald1502

Meinem Empfinden nach ist die Kapitallebensversicherung ein aussterbendes Produkt.

Dann wäre dieses Problem zwar für alle, deren LV nach dem 21.12. fällig wird ein Problem.

Aber es wäre zumindest endlich.

Trotzdem ist der schnelle und in der Öffentlichkeit kaum beachtete Punkt ein Nachteil für die Sparer, die sich damals für eine Lebensversicherung entschieden haben. Nun gilt es, sich nach Alternativen umzusehen.

 

Eine Rentenversicherung ist nur eine Lebensversicherung ohne Risikokalkulation für den Todesfall. Ja, es betrifft alle Kapitalversicherungen.

Danke polydeikes. Es könnte doch aber möglich sein, dass einige sich gegen diese Gestzesentscheidung zur Wehr setzen und klagen. Wäre denkbar, oder?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Unter uns Klosterbrüdern, aber das kennzeichne ich ganz ausdrücklich als persönliche Meinung:

 

Eigentlich ist das nichts Neues. Ich würde schätzen, dass bei 2/3tel der ablaufenden / bereits abgelaufenen Verträge ein Anfechten der Berechnung - ggf. juristisch - die Ablaufleistung zwischen 5 und 8 % erhöhen würde, grobe Schätzung. Es war eigentlich schon immer so, dass es manche Gesellschaften bei den Bewertungsreserven nicht so genau genommen haben.

 

Sogar Finanztest hat dem Thema einen anrüchigen Titel und 2 oder 3 Seiten gewidmet, glaube in 2011 ... müsste ich nachschauen.

 

Um das zu beurteilen, muss man ein mal in die Geschichte schauen. Genau genommen ist erst seit 2008 (VVG) eine verbraucherfreundliche Regelung (Abs. 3) geschaffen worden.

 

Welche Ansprüche sich für den Versicherungsnehmer ergeben, ist hingegen vor allem aus den Formulierungen der AVB resultierend und die geben in der Masse der Fälle schon immer reichlich Raum.

 

So ergibt sich beispielsweise, dass bei fast allen von uns so geliebten Fondspolicen auf die aus dem Deckungskapital resultierenden Bewertungsreserven kein echter Anspruch besteht. Man kann natürlich an das Gute in der Welt glauben, meine Erfahrungswerte sehen ein wenig anders aus.

 

Auf der anderen Seite muss man sich mal genauer anschauen, wie das ganze bisher geregelt war. Nehmen wir an, es werden 2 Titel vom Versicherer gehalten. Einer wurde zu 10 GE gekauft und ist jetzt nach einigen Jahren 20 GE wert. Der andere wurde auch zu 10 GE gekauft, ist jetzt aber 8 GE wert.

 

Kommt es nun zu einer Beendigung des Vertrags, wurde der Versicherungsnehmer ja an der Wertveränderung von 8 GE noch nicht beteiligt. Das wird er auch nie, auch nicht nach Regelung 2008-2012. Er würde zu 50 % an der postiven Entwicklung partizipieren, also nur an den stillen Reserven, nicht an den stillen Lasten. Sprich er erhält in der Theorie 5 GE, aber niemals 8 GE.

 

In der Praxis sieht das noch ein wenig anders aus. So werden nicht alle Verträge einzeln berechnet, sondern Gruppen gebildet. Der Versicherer hat so immer ausreichend Spielraum für eine - sagen wir recht konservative Kalkulation.

 

Die Versicherer sind keinesfalls verpflichtet die tatsächlichen Bewertungsreserven offen zu legen. Bei Verträgen mit hohen Ablaufsummen lohnt es sich den Experten nachrechnen zu lassen und ggf. Ansprüche juristisch durchzusetzen.

 

---

 

Inwiefern die jetzige Gesetzesänderung juristisch angreifbar ist, kann ich leider nicht beurteilen. Es wird aber nicht das VVG geändert, sondern das VAG. Dort findet sich ja auch die tolle Ausnahmeregelung, dass Versicherer fast beliebig Leistungen kürzen können, wenn es der Abwendung einer Insolvenz förderlich ist (sehr überspitzt).

 

D.h. eigentlich wird nur die Möglichkeit geschaffen, die Relation zwischen stillen Lasten und stillen Reserven ggf. als Stabilitätsreserve zu verwenden, statt diese jährlich festzustellen und am Vertragsende die festgestellten Werte zu 50 % auszuschütten.

 

Meine Meinung: Es wird die schwächsten Gesellschaften letzten Endes so oder so aus dem Geschäft drängen. Die stärkeren Gesellschaften werden sich vermutlich auch in Zukunft nicht mehr am Geld des Kunden vergreifen, als sie das bisher auch getan haben. Just my 50 Cents ...

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