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MikelNight

Fondsgebundene Rentenversicherung und Rückkaufwert

Empfohlene Beiträge

MikelNight
· bearbeitet von MikelNight

Hallo,

 

bin neu im Forum und Danke schon mal im voraus für alle Antworten bzw. Kommentare.

 

Meine Eltern haben 2006 eine Fondsgebundene RV bei der Nürnberger abgeschlossen. Es wurden anfangs 35 € monatlich eingezahlt mit steigender Dynamik, 2014 wurden 51€ monatlich eingezahlt und der Versicherung dann stillgelegt.

Nun habe ich die Versicherung gekündigt und den aktuellen Rückkaufwert nennen lassen: 4589€... Schon mal nicht schlecht. Meine Frage ist jetzt:

 

Wie viel Gebühren kommen da abzüglich noch drauf und was bekomme ich am Ende netto raus (ohne Kapitalsteuer). Im Vertrag steht folgendes, mir nicht ganz ersichtliches:

 

(3) Als Rückkaufswert erhalten sie die Rückvergütung, ggf. vermindert um einen Selektionsabschlag.

(4) Die Rückvergütung entspricht nicht der Summe der von Ihnen eingezahlten Beiträge, sonder dem Geldwert des Deckungskapitals zum Kündigungszeitpunkt, vermindert um einen als angemessen angesehen Abzug in Prozent der Beitragssumme (Summe der Beiträge für die Hauptversicherung über die vereinbarte Beitragszahlungsdauer). Der Abzug sinkt gleichmäßig von 3 Prozent bei Vertragsbeginn auf 0 Prozent zum Beginn der flexiblen Abrufphase.

(5) Ist bei Kündigung vor Beginn der flexiblen Abrufphase die Rückvergütung zum Kündigungszeitpunkt höher als de Wert der vertraglichen Todesfalleistung, wird auf den übersteigenden Betrag ein zusätzlicher als angemessen angesehener Selektionsabschlag in Höhe von 20 Prozent der Differenz aus Rückvergütung un dTodesfalleistung erhoben. Der Rückkaufswert ergibt sich in diesem Fall aus der Rückvergütung abzüglich des Selektionsabschlags.

 

Die Todesfalleistung liegt bei 4102€.

 

Kann mir jemand weiterhelfen?

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Hellerhof

Willkommen im Forum,

 

du fehlt eine Zahl in deinem Auszug. "Der Abzug sinkt gleichmäßig von Prozent bei Vertragsbeginn.." Wenn man das und den Beginn der flex Auszahlungsphase wüsste, ließe sich das ausrechnen.

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MikelNight

Willkommen im Forum,

 

du fehlt eine Zahl in deinem Auszug. "Der Abzug sinkt gleichmäßig von Prozent bei Vertragsbeginn.." Wenn man das und den Beginn der flex Auszahlungsphase wüsste, ließe sich das ausrechnen.

 

oh sorry, im Vertrag stehen 3%.

 

Ist denn die Beitragssumme bis zum Ende der kompletten Laufzeit gemeint? Da die Beitrage ja monatlich dynamisch wären, könnte man das ja nur schwer ausrechnen, oder sehe ich das falsch?

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Hellerhof
· bearbeitet von Hellerhof

Lies doch nochmal aufmerksam.

 

Es geht um den Geldwert des Deckungskapitals zum Kündigungszeitpunkt. Diese müsste in einem Jahresauszug o.ä. zu finden sein. Um Beginn der flex Auszahlungsphase machst du ja auch ein Geheimnis :rolleyes:

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MikelNight

Lies doch nochmal aufmerksam.

 

Es geht um den Geldwert des Deckungskapitals zum Kündigungszeitpunkt. Diese müsste in einem Jahresauszug o.ä. zu finden sein. Um Beginn der flex Auszahlungsphase machst du ja auch ein Geheimnis :rolleyes:

 

 

Der Geldwert des Deckungskapitals ist nirgends aufgelistet.

 

Ablauf der Beitragszahlung 1.03.2053

Frühester Rentenbeginn (Beginn der flexiblen Abrufphase) 1.03.2053

Beginn der Versicherung. 01.03.2006

 

In der jährlichen Standmitteilung war immer nur der aktuelle STand der Fonds zu sehen und die Beitragsrückgewähr im Todesfall.

 

 

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Hellerhof
· bearbeitet von Hellerhof

So, ich habe das mal ganz flott überschlagen. Du solltest mit ungefähr 4368,30€ rechnen können.

 

Obacht! Jetzt bin ich mir selber nicht mehr sicher. Dein Punkt (2) sagt Als Rückkaufswert erhalten sie die Rückvergütung, ggf. vermindert um einen Selektionsabschlag.. Das müsste ja heißen, dass der Rückkaufswert bereits netto ist.

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MikelNight

Danke erstmal. Wo hast du denn die 3% jetzt untergebracht bzw. berechnet, beziehen die sich nun auf die ganzen Jahre bis 2053 und die gesamte Beitragssume? Oder nur auf die gezahlten Beiträge bis zum Kündigungszeitpunkt?

 

Ich glaube, dass der Selektionsabschlag sich auf die Differenz von Todefallseistung und aktuellen Rückkaufswert bezieht. Differenz ca. 480€, davon 20% = Selektionsabschlag.

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Hellerhof
· bearbeitet von Hellerhof

Drei Prozent fallen an, wenn du im ersten Jahr nach Vertragsbeginn kündigst. Danach sinkt der Abschlag linear bis auf 0 im letzten Jahr. Es wurden 9 Jahre der Vertragslaufzeit von 47 Jahren bezahlt, da sind knapp ein Fünftel. Also habe ich vier Fünftel von 3%, also 2,4%, als Abschlag vom Wert der Versicherung gerechnet. Von diesem Wert habe ich dann nochmal 20% der Differenz zur Todesfallleistung abgezogen.

 

Wie gesagt: eine Überschlagsrechnung und ich bin mir nicht sicher, ob der Rückkaufswert nicht sogar schon netto, also nach den Abschlägen, ist. Punkt (2) ist sprachlich nicht so schön ;) Je öfter ich ihn lese, desto unsicherer werde ich. Anfangs war ich von meinem Vorgehen noch überzeugt :lol:

 

Rechne das doch mal mit dem Betrag der in deiner Wertermittlung steht durch. Kommst du dann auch in etwa auf den Rückkaufswert, so müsste dieser bereits um die Abschläge reduziert sein.

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MikelNight
· bearbeitet von MikelNight

Ok, Danke. Aber bist du dir sicher mit den 2,4%? Denn das was unter punkte 3 in Klammern steht (Summe der Beiträge für die Hauptversicherng über die vereinbarte Beitragszahlunsdauer) bezieht sich doch meiner Meinung nach eben nicht auf die bis zum Zeitpunkt der Kündigung bezahlen Beiträge?

 

Meine Anschlussfrage wäre dann noch: Wie wie hoch wäre der Betrag den man zu versteuern hätte? Im Prinzip wäre es doch nur der Gewinn mit 25%? Also Auszahlungsbetrag der Versicherung - eingezahlten Beiträge= Gewinn, davon 25%?

 

Drei Prozent fallen an, wenn du im ersten Jahr nach Vertragsbeginn kündigst. Danach sinkt der Abschlag linear bis auf 0 im letzten Jahr. Es wurden 9 Jahre der Vertragslaufzeit von 47 Jahren bezahlt, da sind knapp ein Fünftel. Also habe ich vier Fünftel von 3%, also 2,4%, als Abschlag vom Wert der Versicherung gerechnet. Von diesem Wert habe ich dann nochmal 20% der Differenz zur Todesfallleistung abgezogen.

 

Wie gesagt: eine Überschlagsrechnung und ich bin mir nicht sicher, ob der Rückkaufswert nicht sogar schon netto, also nach den Abschlägen, ist. Punkt (2) ist sprachlich nicht so schön ;) Je öfter ich ihn lese, desto unsicherer werde ich. Anfangs war ich von meinem Vorgehen noch überzeugt :lol:

 

Rechne das doch mal mit dem Betrag der in deiner Wertermittlung steht durch. Kommst du dann auch in etwa auf den Rückkaufswert, so müsste dieser bereits um die Abschläge reduziert sein.

 

Wenn ich Fondswerte summiere dann komme ich genau auf den aufgestellten Rückkaufwert, glaub also der Betrag der da von der Versicherung angegeben wird ist der Bruttobetrag.

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Hellerhof
· bearbeitet von Hellerhof

Nein, ich bin mir nicht sicher. Die Rechnung für die 2,4% stimmt so ja auch nicht, da müsste man IMHO das harmonische Mittel bilden. Ich habe das nicht gemacht. Überschlagsrechnung. Deswegen habe ich auch deine Dynamik geschlampt, die hast du ja auch gar nicht beziffert. War der Prozentsatz konstant oder stieg er? Lag die Dynamik bei 6,5%!? Ich denke, er war konstant. Ich habe aber keine Muße, das über 39 Perioden auszurechnen.

 

Du musst mWn nur den Gewinn versteuern, der ist abgeltungssteuerpflichtig. Das sollte aber ohne dein Zutun geschehen:

 

§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG

der Gewinn aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherungsleistung im Sinne des Absatzes 1 Nummer 6. 2Das Versicherungsunternehmen hat nach Kenntniserlangung von einer Veräußerung unverzüglich Mitteilung an das für den Steuerpflichtigen zuständige Finanzamt zu machen und auf Verlangen des Steuerpflichtigen eine Bescheinigung über die Höhe der entrichteten Beiträge im Zeitpunkt der Veräußerung zu erteilen;

Quelle

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MikelNight

Nein, ich bin mir nicht sicher. Die Rechnung für die 2,4% stimmt so ja auch nicht, da müsste man IMHO das harmonische Mittel bilden. Ich habe das nicht gemacht. Überschlagsrechnung. Deswegen habe ich auch deine Dynamik geschlampt, die hast du ja auch gar nicht beziffert. War der Prozentsatz konstant oder stieg er? Ich denke, er war konstant. Ich habe aber keine Muße, das über 39 Perioden auszurechnen.

 

Ich glaub er war konstant, bei 5% jährlich... Mich würde es nur wundern, wenn sich die 2,4% bzw. 3% auf die gesamt Beitraggsumme beziehen würde, dann müsste man ja locker über 1000€ Gebühren zahlen, die nachträglich zum Rückkaufswert noch abgezogen werden müssten. DAS könnte dann doch auch nicht rechtens sein, bzw. kennt jemand Urteile, die eine maximal mögliche Gebühr als zulässig erklären?

 

Du musst mWn nur den Gewinn versteuern, der ist abgeltungssteuerpflichtig. Das sollte aber ohne dein Zutun geschehen:

 

§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG

der Gewinn aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherungsleistung im Sinne des Absatzes 1 Nummer 6. 2Das Versicherungsunternehmen hat nach Kenntniserlangung von einer Veräußerung unverzüglich Mitteilung an das für den Steuerpflichtigen zuständige Finanzamt zu machen und auf Verlangen des Steuerpflichtigen eine Bescheinigung über die Höhe der entrichteten Beiträge im Zeitpunkt der Veräußerung zu erteilen;

Quelle

 

D.h. die Versicherung meldet es dem Finanzamt und die Steuer wird automatisch mit der Überweisung abgezogen?

 

 

 

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Hellerhof

Ja, das sollte wie bei normalen Zinsen laufen. Besorg dir die Steuerbescheinigung der Versicherung, du kannst du dann unter Umständen Geld über die Steuererklärung zurückholen. Voraussetzung hierfür ist, dass dein Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist.

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MikelNight

ok, hab vielen Dank für deine Mühe.

 

Eine weitere Frage ergibt sich für mich aus dem Ganzen: wie hoch dürfen die Gebühren / Selektionsabschläge denn sein, die die Versicherung bei der Kündigung in LV / RV erhebt? Kennt jmd. da irgendwelche Urteile?

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MikelNight

ok, hab vielen Dank für deine Mühe.

 

Eine weitere Frage ergibt sich für mich aus dem Ganzen: wie hoch dürfen die Gebühren / Selektionsabschläge denn sein, die die Versicherung bei der Kündigung in LV / RV erhebt? Kennt jmd. da irgendwelche Urteile?

 

keiner eine Idee ?

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