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no sleep

Allianz "PrivatRente Perspektive"

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no sleep
· bearbeitet von Gerald1502
Themanausgliederung

Die Allianz formuliert das bei der "PrivatRente Perspektive" übrigens so:

Besondere Merkmale Ihrer Versicherung Bei Vertragsabschluss garantieren wir Ihnen eine Mindestrente. Außerdem garantieren wir Ihnen, dass zumRentenbeginn mindestens ein Kapital in Höhe der Summe der vereinbarten Beiträge zur Altersvorsorge für dieVerrentung zur Verfügung steht (Garantiekapital).

 

Die Überschussbeteiligung Ihres Vertrages erhöht bis zum Rentenbeginn das Garantiekapital. Die garantierteMindestrente erhöht sich durch die Überschussbeteiligung dagegen nicht.

 

 

Die Höhe der ab Rentenbeginn garantierten Rente steht erst ab dem vereinbarten Rentenbeginn fest. Zu diesemZeitpunkt berechnen wir die Rente mit den Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und Sterbetafel), die wir zumgleichen Zeitpunkt für neu abzuschließende vergleichbare Rentenversicherungen mit sofort beginnenderRentenzahlung bei uns verwenden. Die Rechnungsgrundlagen für die Rente werden also nicht schon beiVertragsabschluss bestimmt, sondern erst bei Rentenbeginn.

 

Da die Überschüsse die garantierte Mindestrente nicht erhöhen ergibt sich daraus zwingend, dass die Überschüsse ganz oder teilweise zur Finanzierung der Garantierente herangezogen werden. Erst wenn die Garantierente ausfinanziert ist, kommen die dann verbleibenden Überschüsse dem VN zugute.Hier tritt dann auch gleich das nächste Problem dieses Produktes zutage: Da die Rente erst zum Rentenbeginn mit den dann gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet wird, wird auch dieses Risiko komplett auf den VN abgewälzt.

Beides möchte man als Kunde, der eine klassische RV abschliesst, eigentlich nicht haben.

 

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Diskussion aus diesem Thema ausgelagert. https://www.wertpapier-forum.de/topic/18649-altersvorsorge/?do=findComment&comment=974066

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polydeikes

Bei der Mehrheit der klassischen Policen hast du aber Beides. Nachreservierung und teilweise Verrentung von bspw. Überschüssen, Sonderzahlungen usw usf mit den für das Neugeschäft bei Rentenbeginn gültigen Grundlagen. Grad bei den im Forum so beliebten Direktversicherern fast ausnahmslos der Fall, also nichts Neues.

 

Frech wird es nur dadurch, dass die Allianz zusätzliche Kosten vorab einkalkuliert, von denen nur die Hälfte zurück an den Kunden geht, dürfte ca. 0,2 % p.a. vom Deckungskapital für die Allianz bringen. Dreist wird es, da die Überschüsse produktspezifisch (über Bestandsgruppenregelung hinaus) flexibel festgelegt werden können und die Allianz im Gegenteil zu obiger markttypischer Konstellation nicht den generellen dann gültigen (Höchst-) Rechnungszins für die Verrentung anbieten muss, sondern wieder produktspezisch agieren kann.

 

Sprich, läge der (Höchst-)Rechnungszins zu Rentenbeginn bspw. bei 4 % statt den heutigen 1,25 ... würde man mit markttypischen Regelungen ala Cosmos, Huk24 und Co. ggf. sogar ganz gut fahren. Die Allianz muss nicht reagieren, hat dieses Risiko nicht, kann auch die heutigen knapp 0,6 % Rechnungszins (oder weniger)der Perspektive Linie als Grundlage nehmen.

 

---

 

Dennoch, richtig problematisch nur, wenn ich verrenten muss oder will ...

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no sleep
· bearbeitet von no sleep

Bei der Mehrheit der klassischen Policen hast du aber Beides. Nachreservierung und teilweise Verrentung von bspw. Überschüssen, Sonderzahlungen usw usf mit den für das Neugeschäft bei Rentenbeginn gültigen Grundlagen. Grad bei den im Forum so beliebten Direktversicherern fast ausnahmslos der Fall, also nichts Neues.

Naja, für mich ist es schon "neu", dass bei einem klassischen Produkt die komplette Rente (also nicht nur der Überschussanteil) erst zum Rentenbeginn berechnet wird und der VN bis dahin sämtliche Risiken bzgl. Sterbetafeln, Rechnungszins usw. trägt. Das habe ich so bisher bei keiner klassischen RV gesehen.

Das widerspricht m.E. auch komplett dem Sinn, der hinter einer Entscheidung für eine klassische RV stehen sollte: Verzicht auf Rendite und das damit verbundene Risiko, dafür Planbarkeit und Sicherheit.

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Schwaben-Sparer

Frech wird es nur dadurch, dass die Allianz zusätzliche Kosten vorab einkalkuliert, von denen nur die Hälfte zurück an den Kunden geht, dürfte ca. 0,2 % p.a. vom Deckungskapital für die Allianz bringen. Dreist wird es, da die Überschüsse produktspezifisch (über Bestandsgruppenregelung hinaus) flexibel festgelegt werden können und die Allianz im Gegenteil zu obiger markttypischer Konstellation nicht den generellen dann gültigen (Höchst-) Rechnungszins für die Verrentung anbieten muss, sondern wieder produktspezisch agieren kann.

 

Sprich, läge der (Höchst-)Rechnungszins zu Rentenbeginn bspw. bei 4 % statt den heutigen 1,25 ... würde man mit markttypischen Regelungen ala Cosmos, Huk24 und Co. ggf. sogar ganz gut fahren. Die Allianz muss nicht reagieren, hat dieses Risiko nicht, kann auch die heutigen knapp 0,6 % Rechnungszins (oder weniger)der Perspektive Linie als Grundlage nehmen.

 

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Dennoch, richtig problematisch nur, wenn ich verrenten muss oder will ...

 

Das kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe so eine Perspektive abgeschlossen und ich entnehme dem Produktinformationsblatt und den Versicherungsbedingungen eindeutig, dass für meine Rente die Rechnungsgrundagen für eine zum Rentenbeginn neu abzuschließende vergleichbare Sofortrente gelten. Explizit steht da, dass dies aktuell die SofortRente Klassik ist! D.h. wähle ich die Rente, ist meine Versicherung nach(!) Rentenbeginn nicht mehr von einer klassischen Rentenversicherung zu unterscheiden und wenn die Allianz zum Rentenbeginn einen Rechnungszins von fantastischen 4% für eine klassische Sofortrente verwendet, dann auch für meine Perspektive. Woher hast du deine Infos? Denn diese sind falsch!

 

Die Allianz macht auch kein Geheimnis daraus, dass die Festlegung der Rechnungsgrundlagen erst zu Rentenbeginn für das Versicherungsunternehmen ein geringeres Risiko darstellt und gibt diesen Vorteil in Form einer höheren Überschussbeteiligung an den Kunden weiter.

 

Warum ist es frech, dass die Allianz Kosten in die Versicherung einkalkuliert? Welcher Versicherer macht dies nicht?

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polydeikes

Das kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe so eine Perspektive abgeschlossen und ich entnehme dem Produktinformationsblatt und den Versicherungsbedingungen eindeutig, dass für meine Rente die Rechnungsgrundagen für eine zum Rentenbeginn neu abzuschließende vergleichbare Sofortrente gelten. Explizit steht da, dass dies aktuell die SofortRente Klassik ist! D.h. wähle ich die Rente, ist meine Versicherung nach(!) Rentenbeginn nicht mehr von einer klassischen Rentenversicherung zu unterscheiden und wenn die Allianz zum Rentenbeginn einen Rechnungszins von fantastischen 4% für eine klassische Sofortrente verwendet, dann auch für meine Perspektive. Woher hast du deine Infos? Denn diese sind falsch!

Die Allianz macht auch kein Geheimnis daraus, dass die Festlegung der Rechnungsgrundlagen erst zu Rentenbeginn für das Versicherungsunternehmen ein geringeres Risiko darstellt und gibt diesen Vorteil in Form einer höheren Überschussbeteiligung an den Kunden weiter.

 

Warum ist es frech, dass die Allianz Kosten in die Versicherung einkalkuliert? Welcher Versicherer macht dies nicht?

 

Lies deine Bedingungen mal exakt, insbesondere den Teil zur Überschusskalkulation.

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Schwaben-Sparer

Das kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe so eine Perspektive abgeschlossen und ich entnehme dem Produktinformationsblatt und den Versicherungsbedingungen eindeutig, dass für meine Rente die Rechnungsgrundagen für eine zum Rentenbeginn neu abzuschließende vergleichbare Sofortrente gelten. Explizit steht da, dass dies aktuell die SofortRente Klassik ist! D.h. wähle ich die Rente, ist meine Versicherung nach(!) Rentenbeginn nicht mehr von einer klassischen Rentenversicherung zu unterscheiden und wenn die Allianz zum Rentenbeginn einen Rechnungszins von fantastischen 4% für eine klassische Sofortrente verwendet, dann auch für meine Perspektive. Woher hast du deine Infos? Denn diese sind falsch!

Die Allianz macht auch kein Geheimnis daraus, dass die Festlegung der Rechnungsgrundlagen erst zu Rentenbeginn für das Versicherungsunternehmen ein geringeres Risiko darstellt und gibt diesen Vorteil in Form einer höheren Überschussbeteiligung an den Kunden weiter.

 

Warum ist es frech, dass die Allianz Kosten in die Versicherung einkalkuliert? Welcher Versicherer macht dies nicht?

 

Lies deine Bedingungen mal exakt, insbesondere den Teil zur Überschusskalkulation.

 

Gesagt, getan:

(3) Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der Höhe der lebenslangen

Rente zum Zeitpunkt des Rentenbeginns

Zum Zeitpunkt des Rentenbeginns berechnen wir die Höhe der lebenslangen

Rente mit den zu diesem Zeitpunkt maßgebenden

Rechnungsgrundlagen. Maßgebende Rechnungsgrundlagen sind

der Rechnungszins und die Sterbetafel ( Tafeln), die wir in der

Beitragskalkulation zum Zeitpunkt des Rentenbeginns für neu abzuschließende

vergleichbare Rentenversicherungen mit sofort beginnender

Rentenzahlung bei uns verwenden.

a) Vergleichbar ist eine Rentenversicherung

• die ab Rentenbeginn die Zahlung einer lebenslang en Garantierente

zur Altersvorsorge und eine Leistung bei Tod vorsieht und

• die keine Risikoprüfung für den Rentenbezug vorsieht und

• die im Rentenbezug keine weiteren versicherten Leistungen wie

Berufsunfähigkeits- oder Pflegeleistungen vorsieht und

• die in den Versicherungsbedingungen Regelungen zur Beteiligung

am Überschuss ab Rentenbeginn enthält, die mit denjenigen

Ihres Vertrags hinsichtlich der Art der Überschussanteile,

der Ermittlung der Überschussanteile und deren Verwendung inhaltlich

übereinstimmen (siehe Ziffer 2.3.5).

Beispiele vergleichbarer Rentenversicherungen können Sie Ihrem

Produktinformationsblatt entnehmen.

 

Und im Produktinformationsblatt:

Beispiel: Bei Rentenbeginn im Jahr 2014 wären in diesem Sinne vergleichbar

- die SofortRente Klassik mit oder ohne Todesfallleistung nach Tarif R3

- oder die SofortRente Klassik mit Beitragsrückgewähr nach Tarif R4

Maßgebende Rechnungsgrundlagen zum Rentenbeginn wären in diesem Fall unsere unternehmenseigene Sterbetafel

AZ 2012 R U und der Rechnungszins in Höhe von 1,75 Prozent.

 

D.h. die Aussage , die Allianz könnte einfach bei Rentenbeginn den Perspektive-Kunden die Rente mit einem Rechungszins von z.B. 0,6% berechnen, aber im Neugeschäft Sofortrenten mit 4% Rechnungszins, ist falsch. Daher nochmals die Frage woher diese Information kommt...

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polydeikes

a) Vergleichbar ist eine Rentenversicherung

 

Die Perspektive ist mit 0,6 % Rechnungszins kalkuliert, daher die Größe. Und EINE, schließt jedwede mögliche Gestaltungsfreiheit der Allianz ein. Man kann auch schreiben, "irgendeine". So schwer kann das nun wirklich nicht zu verstehen sein.

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Schwaben-Sparer

a) Vergleichbar ist eine Rentenversicherung

 

Die Perspektive ist mit 0,6 % Rechnungszins kalkuliert, daher die Größe. Und EINE, schließt jedwede mögliche Gestaltungsfreiheit der Allianz ein. Man kann auch schreiben, "irgendeine". So schwer kann das nun wirklich nicht zu verstehen sein.

 

Die Perspektive ist nicht mit einem Rechungszins von 0,6% kalkuliert. Sie ist in der Aufschubdauer so kalkuliert, dass bei Rentenbeginn die Summe der gezahlten Beiträge garantiert zur Verfügung steht. Nach Rentenbeginn wird das Kapital verrentet nach den Rechnugsgrundlagen, die die Allianz für eine Sofortrente dann im Neugeschäft verwendet. Das Konzept der Perspektive bezieht sich nur auf die Aufschubdauer, danach ist es eine (meinetwegen irgendeine) Sofortrente, die nicht mehr zu unterscheiden ist von solchen Sofortrenten, welche die Allianz unabhängig von der Perspektive im Neugeschäft anbietet. Und da hat die Allianz dann eben nicht die Möglichkeit den Perspektive-Kunden abweichende Rechnugsgrundlagen zum Neugeschäft zu geben, sondern genau die müssen es dann sein. Andernfalls würde ich klagen und anhand meiner Versicherungsbedingungen sicher Recht bekommen.

 

Da ich dieses Produkt abgeschlossen habe, würde mich wirklich interessieren, woher du deine Infos hast. Denn weder 0,2% Zusatzkosten, noch 0,6% Rechnungszins, noch abweichende Rechnugsgrundlagen zu klassischen Sofortrenten bei Rentenbeginn finden sich in den offiziellen Dokumenten.

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tyr

Dann bietet die Allianz eben eine (weitere) Sofortrentenversicherung mit für dich schlechteren Konditionen an. Es kommt doch nicht darauf an, was heute vorliegt, sondern was laut Bedingungen möglich ist.

 

Ich verstehe den Zweck dieses Vertrags nicht. Wenn die Verrentungsbedingungen wie in diesem Fall bis zum Renteneintritt komplett ungewiss sind brauch man nicht jahrelang hohe Kosten für so einen Vertrag bezahlen. Dann kann man das Geld auch in irgendeinem anderen Sparvertrag vorher laufen lassen und dann zum gewünschten Renteneintritt sich den besten Sofortrentenvertrag am Markt aussuchen. Dann suchst du aus, was dir gefällt, nicht der Versicherer.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Es ist nicht meine Aufgabe dir deinen Vertrag zu erklären, frag deinen Allianzvertreter. Es steht alles klipp und klar in deinen Unterlagen. Demnach versuch ruhig zu klagen, die Regelungen verstoßen weder gegen geltendes Recht, noch gegen das Transparenzgebot. Leute, die zu ... sind ihre Bedingungen zu lesen oder zu hinterfragen, das unterschreiben und dann "weil ich zu ... war, klage ich" zu brüllen, die kann ich besonders gut leiden.

 

Frag dich doch mal, wie du von 100 GE - Kostenbelastung wieder auf 100 garantierte Geldeinheiten kommst. Richtig, mit Rechnungszins. Das Manöver mit Kostenüberschüssen steht wie schon 2 mal geschrieben in deinen Regelungen zur Überschussbeteiligung.

 

EINE Sofortrente heißt irgendeine Sofortrente im Angebot der Allianz. Niemand zwingt die Allianz eine Sofortrente mit Höchstrechnungszins anzubieten. Es kann jederzeit ein Produkt aufgelegt und angeboten werden, welches mit abweichendem Rechnungszins statt Höchstrechnungszins kalkuliert ist, der kann auch noch niedriger ausfallen als in der Perspektive und es ist nicht notwendig, dass dieses Produkt irgendwer freiwillig abschließt (ein anderes Produkt kann daneben ebenfalls existieren). Zudem muss nur EINE Regelung für die Überschussbeteiligung ab Rentenbeginn vorgesehen sein. "Wir geben Überschüsse nicht weiter, sondern finanzieren damit die Rentenleistung" wäre auch EINE Regelung.

 

Da kannst du dich ... und ... klagen, du hast den Mist so unterschrieben und genau das geben deine Bedingungen her. Ob die Allianz das tut, was sie in ihren Bedingungen schreibt, ist natürlich offen. Schließlich ist die Allianz ja ein gemeinnütziges Unternehmen mit der Partnerschaft fürs Leben ... :-

 

---

 

Und da ja offensichtlich Hr. Kleinlein im Gegensatz zum S auf W in den Bedingungen Geschriebenen als glaubwürdig gilt, lies es halt von ihm in vereinfachter Weise nach ...

 

bspw. hier ... http://www.handelsblatt.com/meinung/kolumnen/kurz-und-schmerzhaft/kleinleins-klartext-was-kunden-ueber-die-neue-allianz-rente-wissen-sollten/8650308.html

oder hier ... http://www.manager-magazin.de/finanzen/versicherungen/neue-allianz-rente-perspektive-im-test-a-913948.html

oder hier ... http://www.handelsblatt.com/meinung/kolumnen/kurz-und-schmerzhaft/kleinleins-klartext-wie-die-allianz-den-garantiezins-gestaltet/8540048.html

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Schwaben-Sparer

Dann bietet die Allianz eben eine (weitere) Sofortrentenversicherung mit für dich schlechteren Konditionen an.

 

Würde ein Versicher dies tun, also extra eine schlechte Sofortrente im Neugeschäft anbieten (zusätzlich zu besseren Sofortrenten) einzig zum Zweck schlechter Verrentung von z.B. Riester oder Rürup, so wäre dies ein Rechtsmissbrauch und würde sicher zu erfolgreichen Klagen führen. Bei Privatrenten mit voller Kapitaloption würden die Kunden einfach das Kapital abziehen. Aber ich sehe überhaupt nicht wo hier der Unterschied der Allianz ist im Vergleich zu anderen Rentenversicherungen (insbesondere kapitalmarktnahen Produkten), bei denen das Kapital (ganz oder teilweise) mit den Rechnugsgrundlagen zu Rentenbeginn verrentet wird. Maßgebend sind hier immer die Rechnugsgrundlagen für klassische Sofortrenten im Neugeschäft zu dem Zeitpunkt. Polydeikes hat m.E. einfach nicht verstanden, dass sich das Konzept der Perspektive nur auf die Aufschubdauer bezieht und es daher keine sofort beginnende Perspektive Rentenversicherung gibt.

 

Tatsächlich biete die Perspektive weniger Garantien. Dafür darf ich aber eben eine höhere Rendite in der Aufschubdauer erwarten.

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no sleep
· bearbeitet von no sleep

Denn weder 0,2% Zusatzkosten, noch 0,6% Rechnungszins, noch abweichende Rechnugsgrundlagen zu klassischen Sofortrenten bei Rentenbeginn finden sich in den offiziellen Dokumenten.

 

Ich bin zwar nicht Torsten, aber hier wird die Gestaltung des Produktes eigentlich recht gut aufgedröselt:

http://www.manager-m...a-913948-2.html

 

Ansonsten sehe ich es wie tyr. Dieses Produkt (mit den entsprechenden Kosten) ist in meinen Augen sinnfrei, denn wenn es im Endeffekt nur um das Ansparen von Kapital für eine spätere Sofortrente geht, gibt es sicherlich attraktivere Möglichkeiten.

Hinzu kommt, dass die Allianz durch die mögliche Verrechnung von Überschüssen zur Ausfinanzierung der Garantierente in jedem Fall "mit dem Ar... an die Wand" kommt und dem VN nichts anderes übrigbleibt, als diese Kröte zu schlucken oder sich selbst auf die Suche nach einer Sofortrente zu machen.

 

In dem mir vorliegenden Angebot vom letzten Jahr findet sich übrigens folgender Passus:

Wenn wir zum Rentenbeginn mehrere vergleichbare Rentenversicherungen

im Sinne von Absatz a) auf dem deutschen Lebensversicherungsmarkt

anbieten, werden wir die Rechnungsgrundlagen

der vergleichbaren Rentenversicherung verwenden, die zu einer

höheren ab Rentenbeginn garantierten Rente führen. In diesem

Fall ist Voraussetzung, dass Sie die vergleichbare Rentenversicherung

im Sinne von Absatz a) neu abschließen können.

Die Allianz garantiert also einen "besseren" verfügbaren Tarif zum Renteneintritt.

So weit, so gut (bzw. schlecht).

Denn warum sich der VN auf Jahrzehnte im voraus an die Allianz binden soll um dann irgendwann eine frei am Markt verfügbare Sofortrente abzuschliessen, kann wohl nicht mal die Allianz selbst schlüssig beantworten.

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Schwaben-Sparer

Es ist nicht meine Aufgabe dir deinen Vertrag zu erklären, frag deinen Allianzvertreter. Es steht alles klipp und klar in deinen Unterlagen. Demnach versuch ruhig zu klagen, die Regelungen verstoßen weder gegen geltendes Recht, noch gegen das Transparenzgebot. Leute, die zu ... sind ihre Bedingungen zu lesen oder zu hinterfragen, das unterschreiben und dann "weil ich zu ... war, klage ich" zu brüllen, die kann ich besonders gut leiden.

 

Frag dich doch mal, wie du von 100 GE - Kostenbelastung wieder auf 100 garantierte Geldeinheiten kommst. Richtig, mit Rechnungszins. Das Manöver mit Kostenüberschüssen steht wie schon 2 mal geschrieben in deinen Regelungen zur Überschussbeteiligung.

 

EINE Sofortrente heißt irgendeine Sofortrente im Angebot der Allianz. Niemand zwingt die Allianz eine Sofortrente mit Höchstrechnungszins anzubieten. Es kann jederzeit ein Produkt aufgelegt und angeboten werden, welches mit abweichendem Rechnungszins statt Höchstrechnungszins kalkuliert ist, der kann auch noch niedriger ausfallen als in der Perspektive und es ist nicht notwendig, dass dieses Produkt irgendwer freiwillig abschließt (ein anderes Produkt kann daneben ebenfalls existieren). Zudem muss nur EINE Regelung für die Überschussbeteiligung ab Rentenbeginn vorgesehen sein. "Wir geben Überschüsse nicht weiter, sondern finanzieren damit die Rentenleistung" wäre auch EINE Regelung.

 

Da kannst du dich ... und ... klagen, du hast den Mist so unterschrieben und genau das geben deine Bedingungen her. Ob die Allianz das tut, was sie in ihren Bedingungen schreibt, ist natürlich offen. Schließlich ist die Allianz ja ein gemeinnütziges Unternehmen mit der Partnerschaft fürs Leben ... :-

 

---

 

Und da ja offensichtlich Hr. Kleinlein im Gegensatz zum S auf W in den Bedingungen Geschriebenen als glaubwürdig gilt, lies es halt von ihm in vereinfachter Weise nach ...

 

bspw. hier ... http://www.handelsbl...en/8650308.html

oder hier ... http://www.manager-m...t-a-913948.html

oder hier ... http://www.handelsbl...et/8540048.html

Ich darf also festhalten, dass du hier Lügen über das Produkt verbreitest. Belege doch wenigstens die 0,2% Zusatzkosten.

Ich hab das Produkt sehr gut verstanden und sicher auch besser als Herr Kleinhein. Ich bin zufrieden und werde auch nicht klagen müssen.

 

 

 

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tyr

Würde ein Versicher dies tun, also extra eine schlechte Sofortrente im Neugeschäft anbieten (zusätzlich zu besseren Sofortrenten) einzig zum Zweck schlechter Verrentung von z.B. Riester oder Rürup, so wäre dies ein Rechtsmissbrauch und würde sicher zu erfolgreichen Klagen führen.

Weise das doch mal nach. Die Rechtsgrundlage würde ich gerne sehen. Was man nicht nachweisen muss, sondern was man jetzt schon schwarz auf weiß hat: die Verrentungsbedingungen sind nicht sicher, sondern offen definiert.

 

Im Endeffekt ist das Thema auch eine Frage des Standpunktes. Ich habe durch meine Aktieninvestments auch Anteile an der Allianz SE. Ich freue mich, wenn du diesen Vertrag noch möglichst lange hältst und dabei hilfst, dass auch in Zukunft die Dividende kräftig sprudelt und der Rubel von deiner Tasche in meine rollt. Du bist überzeugt von den Versicherungsbedingungen, meine Dividende fließt. Alle sind zufrieden. Was will man mehr?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Würde ein Versicher dies tun, also extra eine schlechte Sofortrente im Neugeschäft anbieten (zusätzlich zu besseren Sofortrenten) einzig zum Zweck schlechter Verrentung von z.B. Riester oder Rürup, so wäre dies ein Rechtsmissbrauch und würde sicher zu erfolgreichen Klagen führen.

 

Man nennt das unternehmerische Freiheit und dagegen hat noch nie jemand erfolgreich geklagt zudem hast du darin eingewilligt mit deiner Unterschrift, vollkommen rechtskonform.

 

Bei Privatrenten mit voller Kapitaloption würden die Kunden einfach das Kapital abziehen.

 

Na dann zieh mal bei Riester / Rürup dein Kapital ab. :wallbash:

 

Aber ich sehe überhaupt nicht wo hier der Unterschied der Allianz ist im Vergleich zu anderen Rentenversicherungen (insbesondere kapitalmarktnahen Produkten), bei denen das Kapital (ganz oder teilweise) mit den Rechnugsgrundlagen zu Rentenbeginn verrentet wird.

 

Den Punkt habe ich bereits in einem Posting davor erklärt und nosleep hat es anschließend noch einmal zusammengefasst.

 

Maßgebend sind hier immer die Rechnugsgrundlagen für klassische Sofortrenten im Neugeschäft zu dem Zeitpunkt. Polydeikes hat m.E. einfach nicht verstanden, dass sich das Konzept der Perspektive nur auf die Aufschubdauer bezieht und es daher keine sofort beginnende Perspektive Rentenversicherung gibt.

 

Die Perspektive ist auch ein klassisches Produkt und eine ähnlich kalkulierte Sofortrente ist auch ein klassisches Produkt und kann jederzeit aufgelegt werden. Für die Eigenschaft muss nur EIN Rechnungszins drin sein. Der Höchstrechnungszins ist nie verpflichtend im Sinne von mind., nur verpflichtend im Sinne von max.

 

Nicht klassisch ist eine Sofortrente nur dann, wenn das Kapital oder Teile dessen nicht im Deckungsstock des Versicherers liegen. Und das gibt es am Markt nur, wenn man zuvor eine Fondspolice hatte. Aber auch generell nicht bei der Allianz.

 

Eine "geldmarktnahe" Rentenversicherung gibt es nicht, absoluter Schwachsinn. Es ist sehr fraglich, wer hier was nicht verstanden hat.

 

Tatsächlich biete die Perspektive weniger Garantien. Dafür darf ich aber eben eine höhere Rendite in der Aufschubdauer erwarten.

 

Irrtum, lies deine Regelungen zur Überschussbeteiligung und versuch zu verstehen, was du unterschrieben hast.

 

 

Ich darf also festhalten, dass du hier Lügen über das Produkt verbreitest. Belege doch wenigstens die 0,2% Zusatzkosten.

Ich hab das Produkt sehr gut verstanden und sicher auch besser als Herr Kleinhein. Ich bin zufrieden und werde auch nicht klagen müssen.

 

Ist klar ... :w00t: :w00t: :w00t:

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Schwaben-Sparer

Würde ein Versicher dies tun, also extra eine schlechte Sofortrente im Neugeschäft anbieten (zusätzlich zu besseren Sofortrenten) einzig zum Zweck schlechter Verrentung von z.B. Riester oder Rürup, so wäre dies ein Rechtsmissbrauch und würde sicher zu erfolgreichen Klagen führen.

Weise das doch mal nach. Die Rechtsgrundlage würde ich gerne sehen. Was man nicht nachweisen muss, sondern was man jetzt schon schwarz auf weiß hat: die Verrentungsbedingungen sind nicht sicher, sondern offen definiert.

 

Im Endeffekt ist das Thema auch eine Frage des Standpunktes. Ich habe durch meine Aktieninvestments auch Anteile an der Allianz SE. Ich freue mich, wenn du diesen Vertrag noch möglichst lange hältst und dabei hilfst, dass auch in Zukunft die Dividende kräftig sprudelt und der Rubel von deiner Tasche in meine rollt. Du bist überzeugt von den Versicherungsbedingungen, meine Dividende fließt. Alle sind zufrieden. Was will man mehr?

 

In meinem Fall steht ja sogar tatsächlich in den Bedingungen, dass nicht einfach eine Alibi-Sofortrente zusätzlich zu besseren Angeboten verwendet werden kann.Sollte ein anderer Versicher dies tun, würde dies jedenfalls an §242 BGB scheitern. Polydeikes hat diese Diskussion auf den Holzweg geführt.

 

Da ich auch Allianz-Aktien habe verdiene ich auch noch an mir selbst.

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tyr
· bearbeitet von tyr

Ich hab das Produkt sehr gut verstanden und sicher auch besser als Herr Kleinhein.

Da du dich mit deinem Allianz-Vertrag so gut auskennst sollte es dir ein Leichtes sein, Herrn Kleinlein (ehemaliger Mitarbeiter im Aktuariat der Allianz) seine Fehler nachzuweisen. Ich bitte darum, dass du das an Hand der dir vorliegenden Versicherungsbedingungen tust. Ich schicke den Link dann gerne mal zur Aufklärung an die Presse und den BdV. Das ist dann bestimmt richtig peinlich. Man wird dir dann anbieten, ab sofort den Bund der Versicherten zu führen.

 

p.s. Kleinhein ... auf meiner deutschen Tastatur liegt das H nicht in direkter Nähe zum L ...

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Denn warum sich der VN auf Jahrzehnte im voraus an die Allianz binden soll um dann irgendwann eine frei am Markt verfügbare Sofortrente abzuschliessen, kann wohl nicht mal die Allianz selbst schlüssig beantworten.

 

Genau das ist der Punkt. Klassisch macht Sinn, wenn ich ganz oder teilweise verrenten muss (oder es will). In Schicht 3 ist ersteres nicht nötig und zweiteres gem. genau deinem Satz hier völlig sinnfrei.

 

Zudem gibt es Stand 2015 mMn keine empfehlenswerte klassische Schicht 3 Police mehr. Wobei sich das empfehlenswert für mich wie folgt zusammen setzt ...

 

- minimal mögliche Kosten ohne Einschnitte bei der Überschussbeteiligung (bspw. CD Zinstreppe) oder Verrentung oder unumgehbare nachgelagerte Kosten (hatte die Europa bis 2014)

- keine prozentuale Kostenstruktur abhängig vom Deckungskapital oder garantierter Rente (hatte die Europa bis 2014)

- gleichzeitig hervorragende Kennzahlen des Unternehmens (haben diverse)

- keine Stornokosten (fliegt bspw. eine bis dato noch interessante klassische IR als Nettotarif raus)

- Aufschiebemöglichkeit bis 85

- Teilentnahmen mit möglichst wenig Auflagen und Kosten

- Zuzahlung ohne Kostenbelastung für das bisherige Deckungskapital und ohne Änderung der Verrentungsgrundlagen

- Optional akzeptable Verrentungsbedingungen (gab es schon 2014 nicht mehr)

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Schwaben-Sparer
· bearbeitet von Schwaben-Sparer

Ich hab das Produkt sehr gut verstanden und sicher auch besser als Herr Kleinhein.

Da du dich mit deinem Allianz-Vertrag so gut auskennst sollte es dir ein Leichtes sein, Herrn Kleinlein (ehemaliger Mitarbeiter im Aktuariat der Allianz) seine Fehler nachzuweisen. Ich bitte darum, dass du das an Hand der dir vorliegenden Versicherungsbedingungen tust. Ich schicke den Link dann gerne mal zur Aufklärung an die Presse und den BdV. Das ist dann bestimmt richtig peinlich. Man wird dir dann anbieten, ab sofort den Bund der Versicherten zu führen.

 

p.s. Kleinhein ... auf meiner deutschen Tastatur liegt das H nicht in direkter Nähe zum L ...

 

Ich kann gerne hier erklären, warum ich die Allianz Perspektive abgeschlossen habe. Und auch wenn Herr Kleinlein vor langer Zeit mal im Aktuariat der Allianz gerabeitet hat, behaupte ich doch das Produkt besser verstanden zu haben als er, da seine Analysen der Lebensversicherungsprodukte immer sehr voreingenommen und daher wenig objektiv sind.

 

Die in meiner Police genannte Wertentwicklung nach Abzug aller Kosten (auf Basis der für 2015 deklarierten Überschussbeteiligung) liegt in meinem Fall etwa 2% p.a. über der Rendite, die ich aktuell aus einer sicheren Anlage bei gleicher Laufzeit zu erwarten hätte. Selbst wenn die Allianz die Gesamtverzinsung in Folge der anhaltend niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt in den nächsten Jahren weiter absenken muss, sehe ich hier noch Puffer. Ich habe auch schon Zuzahlungen geleistet (auf die zwar einmalig Kosten erhoben werden), die aber dann gleich durch die relativ hohe Verzinsung aller Sparanteile die hochgerechnete Rendite meines Vertrags sogar noch erhöht haben. Am Ende der Aufschubdauer kann ich das Kapital nehmen oder mich für eine dann marktgerechte und kostengünstige Sofortrente entscheiden.

 

Das mir hier keine hohen Garantien für eine spätere Rente jetzt schon versprochen werden, ist mir klar. Dies ist auch transparent und ich bekomme dafür in der Aufschubdauer eine höhere (nicht garantierte) Überschussbeteiligung. Wer wo anders, bei vergleichbarer Sicherheit bessere Renditechancen sieht, darf sich bitte gerne melden. DKB-Sparplan habe ich auch, aber bei den jetzt dort angebotenen Konditionen sehe ich klare Vorteile bei der Perspektive.

 

Jetzt noch ein Wort zu Kleinlein: Ich finde das Produkt sehr transparent und einfach. Es gibt keinen Grund hier Spitzfindigkeiten zum Rechnungszins auszubreiten, der tatsächlich in den Anfangsjahren der Aufschubdauer auf der Höhe des Höchstrechnungszins liegt und dann vertragsindividuell so bestimmt wird, dass der (Brutto-)Beitragserhalt gewährleistet ist. 0,6% mag hier in einem Beispielvertrag zutreffend sein, allgemeingültig ist es aber nicht. Das verwirrt nur Leute wie Polydeikes, die weniger mathematikafin sind. Solche Leute sind dann total durcheinander und sie bringen solche Überlegungen in der Aufschubdauer abstruserweise mit dem späteren Rechnungszins für die Verrentung in Verbindung. Für den Kunden ist entscheidend, dass ihm die Allianz den Erhalt seiner Beiträge garantiert und sich diese garantierte Kapitalleistung (aber eben nicht die garantierte Mindestrente) jährlich durch die deklarierte laufende Überschussbeteiligung (derzeitige Verzinsung 3,5% p.a.) als Kapitalbonus erhöht und am Vertragsende noch Schlussüberschüsse und Bewertungsreserven dazu kommen. Außerdem gibt es wie jetzt schon mehrfach ausgeführt die Option das gesamte Kapital am Ende der Aufschubdauer zu den dann gültigen Rechnungsgrundlagen zu verrenten.

 

Der Vergleich von Kleinlein was gewesen wäre, wenn man so einen Vertrag vor 25 Jahren abgeschlossen hätte, mag zwar richtig sein, aber er ist wenig hilfreich für die heutige Entscheidung welche Altersvorsorge bei den heutigen Angeboten die beste ist. (Das darf dem bdV gerne mitgeteilt werden)

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tyr

Butter bei die Fische.

- Wie hoch in Prozent der Einzahlungssumme war der Rückkaufswert der letzten Standmitteilung?

- Nach wie vielen Jahren ist nach der Entwicklung der garantierten Rückkaufswerte eine schwarze Null erreicht?

- Ist die garantierte Kapitalabfindung bei der Allianz höher oder niedriger als z. B. bei der Europa https://vep.europa.de/produkte/rentenversicherung/flexible-rente/tarifrechner-flexible-rente/ ?

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polydeikes

Das verwirrt nur Leute wie Polydeikes, die weniger mathematikafin sind. Solche Leute sind dann total durcheinander und sie bringen solche Überlegungen in der Aufschubdauer abstruserweise mit dem späteren Rechnungszins für die Verrentung in Verbindung.

 

Mag ja sein, dass ich wenig mathematikaffin bin, stört mich wenig, so lange ich halb so ... bin wie du Megabrain. Und das schließe ich vorbehaltlich einer Kollision mit einer Natursteinmauer in der nächsten Zeit kategorisch aus.

 

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Es heißt zwar: You should never argue with idiots because they will just drag you down to their level....then beat you with years of experience ...

 

Aber zunächst mal die von dir geleugneten 0,4 % Pauschale auf das Deckungskapital, zu finden auf Seite 3 des Produktinformationsblattes.

 

pauschale-perspektive.jpg

 

Und da es offensichtlich nicht klar genug meinerseits kommuniziert wurde: Ich lüge nicht, du bist nur zu ... deine Unterlagen zu lesen.

 

Um die 0,2 % noch zu erklären: Selbst wenn die Allianz tatsächlich 100 % Kostenüberschuss erwirtschaftet, muss sie von den 0,4 % nur 50 % an den Sparer weitergeben, da nur Kostenüberschüsse. Bin ich also Fanboy - so wie du - und gehe davon aus, dass die Allianz ein Unternehmen mit Zielsetzung Gemeinwohl ist, bleiben mind. 0,2 % Pauschale, so wie bereits erklärt.

 

---

 

Aber ich lass mich gern mal auf das Milchmädchenniveau herab ... und nehme mal zwei zunächst optisch gleiche Überschussbeteiligungen.

 

Laufende Gesamtverzinsung Allianz Perspektive in 2015: 4,3 %

Überschussbeteiligung Allianz Perspektive: 3,5 %

 

Laufende Gesamtverzinsung Europa in 2015: 4,57 %

Überschussbeteiligung Europa: 3,5 %

 

Nehme ich nun den Effektivkostenausweis für die Allianz von Geburtsdatum 10.09.1983 ausgehend, lande ich in der günstigsten möglichen Gestaltungsvariante bei 0,71 % p.a. ...

 

Nehme ich die günstigste mögliche Gestaltung der Europa, lande ich bei 0,05 % p.a. Effektivkostenausweis.

 

Ich darf mal zusammenfassen:

 

Im Musterbeispiel Europa 3,5 % Überschussbeteiligung aber 4,52 % effektive Verzinsung. Im Mustebeispiel Allianz mit 3,5 % Überschussbeteiligung und 3,59 % effektiver Verzinsung.

 

Deine Schlussfolgerung: Allianz wählen! Na ein Glück, dass ich nicht so ein begnadeter Mathematiker bin wie du. :w00t:

 

---

 

Die Europa hat die zuvor thematisierten Fallstricke nicht. Mal ein Beispiel mit wv. Rente gibt es für 10.09.1983 für 7.000 Euro heutigen Einmalbeitrag mit Laufzeit bis 67 garantiert ...

 

Europa -> 35,38

Allianz -> 22,49

 

Und dabei waren die die bis 2014er Verträge der Europa wesentlich attraktiver als deren heutiges, leider sauteures Gelumps.

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Schwaben-Sparer

Butter bei die Fische.

- Wie hoch in Prozent der Einzahlungssumme war der Rückkaufswert der letzten Standmitteilung? 99,34%

- Nach wie vielen Jahren ist nach der Entwicklung der garantierten Rückkaufswerte eine schwarze Null erreicht? 2 Jahre

- Ist die garantierte Kapitalabfindung bei der Allianz höher oder niedriger als z. B. bei der Europa https://vep.europa.d...flexible-rente/ ? Die garantierte Kapitalabfindung zu Vertragsbeginn ist bei der Allianz geringer, da nur die Beiträge garantiert werden. Das Gesamtkapital ist bei der Allianz höher.

 

Ich habe allerdings über einen Rahmenvertrag einen rabattierten Tarifbereich abschließen können. Für den Standard-Tarif kann man hier einen Kurzvorschlag berechnen (https://www.allianz....te-perspektive/).

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Cauchykriterium

Ich hab das Produkt sehr gut verstanden und sicher auch besser als Herr Kleinhein.

Da du dich mit deinem Allianz-Vertrag so gut auskennst sollte es dir ein Leichtes sein, Herrn Kleinlein (ehemaliger Mitarbeiter im Aktuariat der Allianz) seine Fehler nachzuweisen. Ich bitte darum, dass du das an Hand der dir vorliegenden Versicherungsbedingungen tust. Ich schicke den Link dann gerne mal zur Aufklärung an die Presse und den BdV. Das ist dann bestimmt richtig peinlich. Man wird dir dann anbieten, ab sofort den Bund der Versicherten zu führen.

 

p.s. Kleinhein ... auf meiner deutschen Tastatur liegt das H nicht in direkter Nähe zum L ...

Herr Kleinlein hat zum Berufsstart ca. ein Jahr im Aktuariat der Allianz verbracht. Was für eine Referenz ... :w00t:

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tyr
· bearbeitet von tyr

Herr Kleinlein hat zum Berufsstart ca. ein Jahr im Aktuariat der Allianz verbracht. Was für eine Referenz ... :w00t:

Die Aussage war folgende.

 

Ich hab das Produkt sehr gut verstanden und sicher auch besser als Herr Kleinhein.

 

Diese Aussage ist einfach nur: Schwachsinn. Mein Hinweis sollte Schwaben-Sparer auf die Spur führen, dass er sein Verständnis der Vertragsbedingungen im Vergleich zum genannten Versicherungsmathematiker (massiv) überschätzt.

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Schwaben-Sparer

Herr Kleinlein hat zum Berufsstart ca. ein Jahr im Aktuariat der Allianz verbracht. Was für eine Referenz ... :w00t:

Die Aussage war folgende.

 

Ich hab das Produkt sehr gut verstanden und sicher auch besser als Herr Kleinhein.

 

Diese Aussage ist einfach nur: Schwachsinn. Mein Hinweis sollte Schwaben-Sparer auf die Spur führen, dass er sein Verständnis der Vertragsbedingungen im Vergleich zum genannten Versicherungsmathematiker (massiv) überschätzt.

 

Ich habe den Vorteil, dass ich mir objektiv ein Bild machen kann, Herr Kleinlein kritisiert aber pauschal jedes Lebensversicherungsprodukt. Ich verlasse mich bei meiner Geldanlage doch nicht auf selbsternannte Experten.

 

Hier meinte Frau Dr. Annabel Oelmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, der gute alte DKB-Sparplan sei ein Lockangebot zur Kundenverwirrung (Übrigens hatte sie sich verrechnet und hat die Renditen der DKB nachträglich korrgiert, ihre Aussagen hat sie aber nicht geändert.)

http://www.ruhestand...eckt-im-detail/

 

Sollen diese Experten doch sachlich sagen, was genau schlecht ist und was es besseres gibt. Bei der Allianz Perspektive sehe ich weder den von Herrn Kleinlein spitzfindig ermittelten Garantiezins von 0,6% als wichtig oder nachteilig an, noch ist es zutreffend, dass die Allianz im Gegensatz zu klassischen Produkten bei diesem Produkt zusätzliche Kosten erhebt.

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