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TriKe

KFKA: Geldanlage in Fonds

Empfohlene Beiträge

TriKe

Hallo zusammen,

 

gibt es hier schon einen Kurze-Frage-Kurze-Antwort-Thread? Falls nicht, dann gibt es ihn hiermit ;)

 

Meine Frage: Ich möchte für meine Tochter ca. 50 € monatlich in ETF (bspw. ACWI) investieren. Sollte ich dafür ein eigenes Depot/eigenen Sparplan eröffnen oder das Geld in mein ETF-Depot einfließen lassen (derzeit MSCI World + MSCI EM)? Ich muss dann natürlich ausrechnen, wie viel davon prozentual für sie ist.

 

 

Danke und Gruß

Martin

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marcero

Hallo zusammen,

 

gibt es hier schon einen Kurze-Frage-Kurze-Antwort-Thread? Falls nicht, dann gibt es ihn hiermit ;)

 

Meine Frage: Ich möchte für meine Tochter ca. 50 € monatlich in ETF (bspw. ACWI) investieren. Sollte ich dafür ein eigenes Depot/eigenen Sparplan eröffnen oder das Geld in mein ETF-Depot einfließen lassen (derzeit MSCI World + MSCI EM)? Ich muss dann natürlich ausrechnen, wie viel davon prozentual für sie ist.

 

 

Danke und Gruß

Martin

 

Kurze Antwort: Rein technisch geht tatsächlich beides. :lol:

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Hellerhof

Die Frage lautet: was willst du?

 

Du willst für sie etwas ansparen, aber die Kontrolle behalten? Ab damit in dein Depot. Um das sauber zu trennen könntest du auch einfach eine neue Position eröffnen, Rechenarbeit entsteht dann erst wenn beim Verkauf Steuern anfallen (sollten).

 

Du willst für deine Tochter etwas ansparen und hast keine Bedenken, dass sie mit 18 völlig frei darüber verfügen kann? Eröffne ein Depot auf ihren Namen.

 

Die andere "große" Steuerfrage klammere ich in dieser Stelle aus. Die Grundsatzentscheidung sollte nicht von Steuern bestimmt werden.

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Ramstein
Kurze Antwort: Rein technisch geht tatsächlich beides. :lol:

Kurze Bemerkung: wenig hilfreich.

 

Bei jeder Depoteröffnung unterschreibt man, ausschließlich in eigene Namen und auf eigene Rechnung zu handeln (Geldwäscheprävention). Du kannst zwar in deinem Kopfe (oder PC, oder Ordner) eine Liste führen über die Anteile deiner Tochter, rechtlich und steuerlich ist das aber ohne jede Relevanz.

 

Im übrigen wurde das Thema "Geldanlage für Kinder" im Forum schon ausführlichst behandelt. Bei Interesse, musst du nur suchen.

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Schwachzocker

Hallo zusammen,

 

gibt es hier schon einen Kurze-Frage-Kurze-Antwort-Thread? Falls nicht, dann gibt es ihn hiermit ;)

 

Meine Frage: Ich möchte für meine Tochter ca. 50 € monatlich in ETF (bspw. ACWI) investieren. Sollte ich dafür ein eigenes Depot/eigenen Sparplan eröffnen oder das Geld in mein ETF-Depot einfließen lassen (derzeit MSCI World + MSCI EM)?...

 

Was man machen "sollte" mag von vielen Faktoren abhängen. Man "sollte" sich klar machen, dass es dazu vieler Informationen und langer Antworten bedarf, die dann zudem noch diskussionswürdig sind.

 

Das erinnert mich an die immer wiederkehrende Frage:"Ist Riester nun eine tolle Sache oder Mist?"

 

 

 

 

 

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Rogier

Hallo Martin,

 

wir haben uns dazu entschieden fuer unsere drei Kinder kein Depot auf deren Namen zu oeffnen, sondern dies ueber unseren eigenen Depot laufen zu lassen. Umgesetzt haben wir dies wie folgt:

 

Wir sind Kunde bei Flatex wo wir zuerst fuer uns ein Depot geoeffnet haben und im zweiten Schritt (online) ein zusaetzliches Depot fuer die Kinder. Folglich haben wir auf unserem Namen zwei Cash Kontos und zwei Depots. Leider kann man die Depots nicht umbenennen, allerdings ist es nicht sonderlich schwierig sich die Nummern zu merken (und man weiss ja welche Summe in den beiden Depots fliesst).

 

Fuer die Kinder haben wir alles in diesem zweiten Depot gepackt. Die Gesamtsumme werden wir spaeter einfach durch drei teilen. Dies finde ich derzeit eine einfache und sinnvolle Loesung.

 

Wir besparen ein 3 ETF Weltdepot wo die einzelnen Positionen ausschuettend sind. Fuer sowohl uns als fuer die Kinder. (Ausschoepfung des KEst Betrags).

 

Schaue mal ob Du bei deinem Broker ein zweites Depot oeffnen kannst.

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Musterboo

Kurze Antwort:

Wenn dein eigener Sparer Pauschbetrag (801€) schon ausgenutzt ist lohnt es sich steuerlich das Depot auf das Kind laufen zu lassen.

Wenn du die maximale Kontrolle über das Depot und die Verwendung des ersparten selbst haben möchtest, zur Not auch über den 18. hinaus, lohnt es sich es auf dich selbst laufen zu lassen.

 

Ich bin Befürworter für die Methode: Ausschüttendes Portfolio aufs Kind selbst.

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west263

Hallo zusammen,

gibt es hier schon einen Kurze-Frage-Kurze-Antwort-Thread? Falls nicht, dann gibt es ihn hiermit ;)

und hast Du jetzt gemerkt, warum es so einen Thread hier nicht gibt?

Es gibt keine kurzen Antworten oder hat dir die Antwort von @marcero im zweiten Beitrag ausgereicht und zum gewünschten Ergebnis gebracht? :D

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TriKe

Hallo zusammen,

 

besten Dank für die Antworten! Wir wohnen (derzeit) in Belgien - hier gibt es keinen Steuerfreibetrag, deshalb lohnt es sich nicht, das Geld direkt im Namen meiner Tochter anzulegen. Ich werde das wohl getrennt von meinen Anlagen machen - damit von Anfang an klar ist, wem was gehört und es nicht zu Irritationen kommt, insbesondere, wenn ich mal einen Betrag zur allgemeinen Verwendung entnehmen muss.

 

und hast Du jetzt gemerkt, warum es so einen Thread hier nicht gibt?

 

Ich finde das Resultat super. Nicht jede Frage ist einen eigenen Thread wert - eine rege Diskussion zu mancher noch so kleinen Frage ist aber dennoch gerne erwünscht! Manchmal will man als TE eben nur einen Tipp oder eine Bestätigung. Dafür mag so ein KFKA durchaus reichen - ufert die Diskussion aus, kann man da ja immernoch einen eigenen Thread draus machen.

 

 

Also, von mir aus kann es hier gerne weiter gehen!

 

 

Schöne Grüße

Martin

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bondholder
· bearbeitet von bondholder

Wir wohnen (derzeit) in Belgien

Ich habe keinerlei Ahnung von der Rechtslage in Belgien – und du?

 

Ich werde das wohl getrennt von meinen Anlagen machen - damit von Anfang an klar ist, wem was gehört und es nicht zu Irritationen kommt, insbesondere, wenn ich mal einen Betrag zur allgemeinen Verwendung entnehmen muss.

In dem Fall findet keine Schenkung statt und das Geld gehört nicht der Tochter, sondern bleibt Teil deines Vermögens – mit allen Konsequenzen (z.B. bei Privatinsolvenz, Scheidung, Vormundschaft rechtlicher Betreuung).

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TriKe
· bearbeitet von TriKe

In dem Fall findet keine Schenkung statt und das Geld gehört nicht der Tochter, sondern bleibt Teil deines Vermögens – mit allen Konsequenzen (z.B. bei Privatinsolvenz, Scheidung, Vormundschaft rechtlicher Betreuung).

 

Wo du das ins Spiel bringst - ich habe jetzt noch mal quer durch Forum gelesen. Es geht, so wie ich das nun gelesen habe, fast nur um Geld, dass das Kind mit ca. dem 18. Geburtstag erhalten soll - im Rahmen einer Schenkung oder eben einer Kontoübergabe, sofern das Konto auf dem Namen des Kindes lief.

 

Meines Erachtens muss man zunächst aber mal differenzieren, dass "Geld fürs Kind" zweierlei heißen kann: Ein Geldbetrag X, den das Kind zum 18. Geburtstag zum Beispiel für Führerschein usw. erhalten soll. Zum anderen aber möchte man als Eltern natürlich auch eine Rücklage zum Beispiel für die Ausbildung des Kindes bilden. Sagen wir mal das Kind studiert 6 Jahre (B+M) und die monatliche Unterstützung der Eltern beläuft sich pro Monat auf 1000 € - dann sind das 72.000 € + X, die man zurück gelegt haben sollte, um seinem (einem) Kind dies "sorgenfrei" zu ermöglichen.

 

Wie definiert ihr bei euren Antworten denn "Geld fürs Kind"? Theoretisch müsste man ja beide Varianten besparen, möchte man sein Kind zum 18. glücklich machen und auch die Ausbildung finanzieren können (ich gehe hier davon aus, dass das Kind keinen Anspruch auf Bafög hat).

Damit sind natürlich auch die Summen, die ich hier oft lese (50-100 € monatlich) nicht haltbar, möchte man zum 18. Geburtstag einen Betrag von ca. 100.000 € (20.000 € Geschenk + 80.000 € Ausbildung) erreichen. Selbst bei einer jährlichen Rendite von ca. 4-5 % liegt man bei einer monatlichen Sparleistung von etwa 300 €.

 

 

Gruß

Martin

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merlwutzi

Ich weiß ja nicht wie es in Belgien so ist, aber hier kann ein Geldgeschenk zum 18. unter Umständen bis zum 28. wieder zurückgefordert werden, § 528 BGB.

 

Und aus praktischer Erfahrung weiß ich, dass dieser Anspruch durch die Behörden auch geltend gemacht wird.

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Schwachzocker

...

Meines Erachtens muss man zunächst aber mal differenzieren, dass "Geld fürs Kind" zweierlei heißen kann: Ein Geldbetrag X, den das Kind zum 18. Geburtstag zum Beispiel für Führerschein usw. erhalten soll. Zum anderen aber möchte man als Eltern natürlich auch eine Rücklage zum Beispiel für die Ausbildung des Kindes bilden....

 

Man kann:

 

 

 

 

- das Geld für das Kind ansparen. Dann bleibt es zunächst im Eigentum der Eltern oder

 

- das Geld sofort dem Kind schenken. Dann ist es das Eigentum des Kindes und die Eltern verwalten nur noch.

 

 

 

 

Ich vermute, dass es auch in Belgien einen Unterschied macht, wer Eigentümer einer Sache ist. Welche Unterschiede weiß ich aber nicht.

 

 

 

 

 

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