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ZIDZ87

Abschaffung der Abgeltungssteuer, was heißt das genau ?

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ZIDZ87

Hallo zusammen,

 

es ist wohl Fakt, dass ab Anfang 2017 die Abgeltungssteuer abgeschafft und die Erträge nach dem jeweiligen Einkommenssteuersatz zu versteuern sind.

 

"Lohnt" sich in diesem Zusammenhang überhaupt noch in einen ETF Sparplan auf 20-30 Jahre zu investieren ?

 

In einem Artikel des Focus habe ich gelesen, dass es im Bereich des möglichen liegt bzw. sehr wahrscheinlich ist, dass teilweise zu alten Gegebenheiten vor 2009 zurückgegangen wird, sodass nur 60% des jeweiligen Steuersatzes auf die zu versteuernden Erträge aus Kursgewinnen anzusetzen ist...stimmt das ?

 

Viele Grüße,

ZIDZ87

 

 

 

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Ramstein

Hallo zusammen,

 

es ist wohl Fakt, dass ab Anfang 2017 die Abgeltungssteuer abgeschafft und die Erträge nach dem jeweiligen Einkommenssteuersatz zu versteuern sind.

Bullshit.

 

"Lohnt" sich in diesem Zusammenhang überhaupt noch in einen ETF Sparplan auf 20-30 Jahre zu investieren ?

Meiner Meinung nach ja.

 

In einem Artikel des Focus habe ich gelesen,

Bullshitartisten.

 

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domkapitular

Aus wikipedia :

" Der Werbespruch des Focus „Fakten, Fakten, Fakten“ wurde zum geflügelten Wort."

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ZIDZ87

Hallo zusammen,

 

es ist wohl Fakt, dass ab Anfang 2017 die Abgeltungssteuer abgeschafft und die Erträge nach dem jeweiligen Einkommenssteuersatz zu versteuern sind.

Bullshit.

 

"Lohnt" sich in diesem Zusammenhang überhaupt noch in einen ETF Sparplan auf 20-30 Jahre zu investieren ?

Meiner Meinung nach ja.

 

In einem Artikel des Focus habe ich gelesen,

Bullshitartisten.

 

 

Warum Bullshit ?

 

Die Änderung gilt also so gut wie beschlossen, sodass man ab Anfang 2017 oder Ende 2017 / Anfang 2018 (eben nach der Wahl im September, wurde ja versprochen keine Steuererhöhung in der Legislaturperiode ;-) ) sich die Besteuerung an dem Einkommen orientiert, eben bis zu 42%.

 

 

 

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Ramstein
es ist wohl Fakt, dass ab Anfang 2017 die Abgeltungssteuer abgeschafft und die Erträge nach dem jeweiligen Einkommenssteuersatz zu versteuern sind.

Bullshit.

Warum Bullshit ?

Weil es keine Abschaffung zum Anfang 2017 geben wird.

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ZIDZ87
es ist wohl Fakt, dass ab Anfang 2017 die Abgeltungssteuer abgeschafft und die Erträge nach dem jeweiligen Einkommenssteuersatz zu versteuern sind.

Bullshit.

Warum Bullshit ?

Weil es keine Abschaffung zum Anfang 2017 geben wird.

 

Hatte mich doch verbessert...nach der Wahl im September 2017, damit das Wahlversprechen "keine Steuererhöhung" gehalten wird.

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B3n

Da es ja nun "Fakt":blink: ist das die Abgeltungssteuer nach der Wahl im September 2017 abgeschafft wird, kannst du uns ja sicher den entsprechenden Gesetzestext zur Verfügung stellen.

 

Da hat der Focus ja eine schöne Glaskugel.:w00t: Wer ist denn Bundeskanzler/Bundeskanzlerin im Jahr 2054, damit ich meine Rente planen kann ? Das weiß die Glaskugel doch sicher auch.

 

 

 

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bondholder

"Lohnt" sich in diesem Zusammenhang überhaupt noch in einen ETF Sparplan auf 20-30 Jahre zu investieren ?

Das kommt ganz auf den Einzelfall an – falls du morgen bei einem Unfall sterben solltest, hat es sich subjektiv betrachtet wohl eher nicht gelohnt.

Die eigentlich relevante Fragestellung lautet daher:

Lohnt es sich überhaupt, Geld zurückzulegen, das man stattdessen jetzt versaufen (oder auf andere Weise verjubeln) könnte?

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Taxadvisor

Warum Bullshit ?

 

Die Änderung gilt also so gut wie beschlossen, sodass man ab Anfang 2017 oder Ende 2017 / Anfang 2018 (eben nach der Wahl im September, wurde ja versprochen keine Steuererhöhung in der Legislaturperiode ;-) ) sich die Besteuerung an dem Einkommen orientiert, eben bis zu 42%.

 

 

Das ist frühestens ab 2018 möglich, aufgrund der Komplexität und der Übergangsregelungen dürfte das aber in 2017 nach der Wahl nicht mehr beschlossen werden (können) (und von der Kreditwirtschaft EDV-technisch umgesetzt werden), und könnte daher frühestens ab 2019 kommen. Hinzu kommt die Änderung der Investmentbesteuerung Ende 2018, die EDV-technisch auch umgesetzt werden muss, so dass ich eher glaube, dass die Abschaffung frühestens ab 2020 gilt (Die Einführung der AbgSt und die Novellierung der InvfBest haben jeweils 1,5 Jahre Vorlauf gehabt).

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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marcero

Lohnt es sich überhaupt, Geld zurückzulegen, das man stattdessen jetzt versaufen (oder auf andere Weise verjubeln) könnte?

 

Ganz klares Nein. :lol:

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Ramstein

Lohnt es sich überhaupt, Geld zurückzulegen, das man stattdessen jetzt versaufen (oder auf andere Weise verjubeln) könnte?

 

Ganz klares Nein. :lol:

thumbsup.gif

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odensee
· bearbeitet von odensee

es ist wohl Fakt, dass ab Anfang 2017 die Abgeltungssteuer abgeschafft und die Erträge nach dem jeweiligen Einkommenssteuersatz zu versteuern sind.

Zerohedge, bist du es? :w00t:

 

Wie wäre es, wenn du den Focus-Artikel mal verlinkst? Ich finde bei einer Googlesuce auf "abgeltungssteuer focus" nur halbgares Gewäsch von 2015 und älter.

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ZIDZ87
· bearbeitet von ZIDZ87

es ist wohl Fakt, dass ab Anfang 2017 die Abgeltungssteuer abgeschafft und die Erträge nach dem jeweiligen Einkommenssteuersatz zu versteuern sind.

Zerohedge, bist du es? :w00t:

 

Wie wäre es, wenn du den Focus-Artikel mal verlinkst? Ich finde bei einer Googlesuce auf "abgeltungssteuer focus" nur halbgares Gewäsch von 2015 und älter.

 

http://www.focus.de/...id_5089674.html

 

"Früher musste nur die Hälfte der Dividenden versteuert werden, künftig könnten es laut "FAS" 60 Prozent sein. Auch dadurch sinkt die Steuerlast erheblich."

 

Ab 2018 läuft es ja sowieso nochmal etwas anders...

 

Die Vorabpauschale berechnet sich doch (nach aktuellen Werten): 1,1% * Wert Anfang des Jahres * 0,7 = Vorabpauschale...30% dieser Pauschale sind nicht zu versteuern, also...Vorabpauschale * 0,7 = zu versteuernder Betrag. Von diesem Betrag muss man dann (aktuell noch) die Abgeltungssteuer berechnen und diesen Betrag muss man dann auch nur versteuern oder ?

 

Wie läuft es bei Verkauf ? Da sind dann "nur" 30% steuerfrei und die Vorabpauschale wird dann auf die gesamten Kursgewinne angerechnet oder wird nur der Anteil, den man schon versteuert hat angerechnet ?

 

Danke!

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John Silver
· bearbeitet von John Silver

Abgeltungssteuer soll ersetzt werdenNeue Steuer auf Kapitalerträge: So teuer wird Schäubles Plan für Sie

Montag, 16.11.2015, 13:56

...

http://www.focus.de/finanzen/steuern/abgeltungssteuer-soll-ersetzt-werden-neue-steuer-auf-kapitalertraege-so-teuer-wird-schaeubles-plan-fuer-sie_id_5089674.html

 

@ZIDZ87, der von Dir genannte Artikel ist aus 2015 (Fettdruck und Unterstreichung durch mich) und bisher ist von dem was da steht nichts in Gesetze oder Gesetzesvorlagen gegossen worden.

Von daher stimme ich der Einschätzung von Taxadvisor oben zu.

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Walter White

 

Wie läuft es bei Verkauf ? Da sind dann "nur" 30% steuerfrei und die Vorabpauschale wird dann auf die gesamten Kursgewinne angerechnet oder wird nur der Anteil, den man schon versteuert hat angerechnet ?

 

Danke!

 

Ups, meine Glaskugel ist gerade vom Tisch gefallen, muss mir schnell eine neue Kaufen. :rolleyes:

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ZIDZ87

Wie läuft es bei Verkauf ? Da sind dann "nur" 30% steuerfrei und die Vorabpauschale wird dann auf die gesamten Kursgewinne angerechnet oder wird nur der Anteil, den man schon versteuert hat angerechnet ?

 

Danke!

 

Ups, meine Glaskugel ist gerade vom Tisch gefallen, muss mir schnell eine neue Kaufen. :rolleyes:

 

Für einen drogenabhängigen, todkranken und ideenreichen "Walter White" sollte es doch eigentlich kein Problem sein die Zukunft vorherzusagen oder....? Ansonsten....https://www.amazon.de/YETI-GOLD-Glaskugel-10cm-Durchmesser-klar/dp/B0014S3J4G

 

Meine Frage war natürlich unter der Annahme der heutigen Statuen bzw. kommenden, sicheren Änderungen.

 

 

 

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bondholder

Ups, meine Glaskugel ist gerade vom Tisch gefallen, muss mir schnell eine neue Kaufen. :rolleyes:

 

Meine Frage war natürlich unter der Annahme der heutigen Statuen bzw. kommenden, sicheren Änderungen.

 

Bist du von Beruf Wahrsager?

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Viktoria

Hallo,

 

hier mal eine Stellungnahme der SPD, die ich vor der letzten Wahl zum Thema Abgeltungssteuer erhalten habe: "Entsprechend unseren Beschlüssen ist geplant, zunächst den Abgeltungssteuersatz auf 32 Prozent zu erhöhen und zwar unter Beibehaltung des Optionswahlrechtes.

 

Sofern das Aufkommen dieser Abgeltungssteuer dann geringer ausfallen sollte, als die voraussichtlichen Einnahmen bei der Besteuerung mit dem

persönlichen Einkommensteuersatz werden wir die Abgeltungssteuer innerhalb von drei Jahren abschaffen und die Kapitalerträge wieder der synthetischen Besteuerung

unterwerfen.

 

Da schon bisher und auch weiterhin die Günstigerprüfung besteht/bestehen bleiben wird, gibt es derzeit und auch künftig keine Schlechterstellung von Anlegern, deren persönlicher Steuersatz unterhalb des Abgeltungssteuersatzes liegt. Jeder, bei dem dies zutrifft, kann seine Kapitalerträge mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern lassen. Hierzu muss lediglich die Günstigerprüfung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden."

 

Tja, die Erhöhung des Abgeltungssteuersatzes brächte nur eine Verschlechterung für Anleger, deren persönlicher Steuersatz zwischen 25 und 32 Prozent liegt. Die zahlen drauf.

 

Und bei der Einführung der Abgeltungssteuer haben alle Aktienanleger drauf gezahlt, da die Bemessungsgrundlage verdoppelt wurde. Am stärksten betroffen wurden davon Anleger mit niedrigem Steuersatz und am wenigstens die, die den Höchststeuersatz zahlen. Das war mal wieder ungeheuer sozial.

 

Ich hatte übrigens vorgeschlagen, zum älteren Verfahren mit der Anrechnung der bereits gezahlten Körperschaftsteuer zurückzukehren. Das hat dafür gesorgt, dass ausgeschüttete Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers belastet und nicht doppelt besteuert wurden. Das halte ich bisher - da ja angeblich nach der Leistungsfähigkeit besteuert werden soll - für die beste Lösung.

 

Worum es wirklich geht steht ja im Zitat. Es soll möglichst viel eingenommen werden.

 

Was auf die Anleger zu kommt wrd sich mit Sicherheit erst nach der nächsten Wahl erweisen.

 

Gruß

Viktoria

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tyr

Wollen wir in diesem Steuerunterforum ernsthaft über ungelegte Eier der Finanzpolitik diskutieren? Was soll dabei als Ergebnis heraus kommen - eine Mehrheitsmeinung, was die Politik beschließen könnte, beschließen sollte, oder auf keinen Fall beschließen darf?

 

Ich schlage eher vor, bei der Diskussion des geltenden Steuerrrechts und von abgeschlossenen Ergebnissen der Steuerpolitik zu bleiben und keine endlosen Diskussionen über denkbare Änderungen oder verkündeten aber nicht umgesetzten Willen einzelner Politiker und einzelner Parteien zu führen. Das hier soll nach meinem Verständnis ein Diskussionsforum zu privaten Finanzen mit dem Fokus auf Geldanlage in Wertpapiere sein, kein Forum zu von einzelnen Gruppen denkbarer oder erwünschter zukünftiger Steuerpolitik.

 

Wenn mal etwas konkretes wie ein Gesetzesentwurf oder ein verabschiedetes Gesetz veröffentlicht wird kann man hier darüber diskutieren, ähnlich dem Diskussionsfaden zur Reform der Investmentfondsbesteuerung. Gerüchte, alte Willensbekundungen von Parteien vor der Wahl und ähnliches bringen hier kaum jemanden weiter. Das gehört bestenfalls in das Off-Topic Unterforum.

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Moneycruncher

Wollen wir in diesem Steuerunterforum ernsthaft über ungelegte Eier der Finanzpolitik diskutieren? Was soll dabei als Ergebnis heraus kommen - eine Mehrheitsmeinung, was die Politik beschließen könnte, beschließen sollte, oder auf keinen Fall beschließen darf?

 

Ich schlage eher vor, bei der Diskussion des geltenden Steuerrrechts und von abgeschlossenen Ergebnissen der Steuerpolitik zu bleiben und keine endlosen Diskussionen über denkbare Änderungen oder verkündeten aber nicht umgesetzten Willen einzelner Politiker und einzelner Parteien zu führen. Das hier soll nach meinem Verständnis ein Diskussionsforum zu privaten Finanzen mit dem Fokus auf Geldanlage in Wertpapiere sein, kein Forum zu von einzelnen Gruppen denkbarer oder erwünschter zukünftiger Steuerpolitik.

 

Wenn mal etwas konkretes wie ein Gesetzesentwurf oder ein verabschiedetes Gesetz veröffentlicht wird kann man hier darüber diskutieren, ähnlich dem Diskussionsfaden zur Reform der Investmentfondsbesteuerung. Gerüchte, alte Willensbekundungen von Parteien vor der Wahl und ähnliches bringen hier kaum jemanden weiter. Das gehört bestenfalls in das Off-Topic Unterforum.

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Ist das Thema immer noch so vage? Capital 12/2016, S. 149: "Bittere Pille für Langfristanleger: Fondsanteile, die sie vor 2009 erworben haben, dürfen bislang steuerfrei verkauft werden. Dieses Privileg fällt Ende 2017. Alle Kursgewinne, die ab 2018 entstehen, bleiben dann nur noch bis zu einem Freibetrag von 100.000 € steuerfrei."

 

Dies würde bedeuten, dass man Fonds oder Aktien, die man nur noch mit der Begründung hält, dass sie (noch) abgeltungsseuerfrei sind, verkaufen bzw. tauschen sollte. Oder ist das ein Trugschluß?

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otto03

 

 

Dies würde bedeuten, dass man Fonds oder Aktien, die man nur noch mit der Begründung hält, dass sie (noch) abgeltungsseuerfrei sind, verkaufen bzw. tauschen sollte. Oder ist das ein Trugschluß?

 

Möchtest du auf mögliche steuerfreie Gewinne von bis zu 100.00,00 ab 21.12.2017 verzichten?

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Moneycruncher

 

 

Dies würde bedeuten, dass man Fonds oder Aktien, die man nur noch mit der Begründung hält, dass sie (noch) abgeltungsseuerfrei sind, verkaufen bzw. tauschen sollte. Oder ist das ein Trugschluß?

 

Möchtest du auf mögliche steuerfreie Gewinne von bis zu 100.00,00 ab 21.12.2017 verzichten?

 

Hmm, Aus dem Artikel geht nicht hervor, ob die 100 T€ ein genereller Freibetrag sind, der auch für Neuanlagen gilt oder nur für Altbestände?!

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odensee
· bearbeitet von odensee

Hmm, Aus dem Artikel geht nicht hervor, ob die 100 T€ ein genereller Freibetrag sind, der auch für Neuanlagen gilt oder nur für Altbestände?!

 

Nur für Altbestände (vor 2009). Eine Erhöhung des Freibetrages für Neuanlagen von derzeit 801 auf 100.000 ist illusorisch wink.gif

 

edit: und zur Klarstellung

 

1) (weil du hier im "Abschaffung der Abgeltungssteuer"-Thread postest): die Abgeltungssteuer wird nicht abgeschafft. Jedenfalls aktuell nicht. Auch Gewinne aus deinen Altbeständen werden ab 2018 (falls sie den Freibetrag von 100.000 Euro übersteigen) nur mit der Abgeltungssteuer belegt.

 

2) der Freibetrag von 100.000 ist einmalig, den gibt es nicht jedes Jahr neu. Wenn er verbraucht ist, ist er verbraucht.

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Moneycruncher

Hmm, Aus dem Artikel geht nicht hervor, ob die 100 T€ ein genereller Freibetrag sind, der auch für Neuanlagen gilt oder nur für Altbestände?!

 

Nur für Altbestände (vor 2009). Eine Erhöhung des Freibetrages für Neuanlagen von derzeit 801 auf 100.000 ist illusorisch wink.gif

 

edit: und zur Klarstellung

 

1) (weil du hier im "Abschaffung der Abgeltungssteuer"-Thread postest): die Abgeltungssteuer wird nicht abgeschafft. Jedenfalls aktuell nicht. Auch Gewinne aus deinen Altbeständen werden ab 2018 (falls sie den Freibetrag von 100.000 Euro übersteigen) nur mit der Abgeltungssteuer belegt.

 

2) der Freibetrag von 100.000 ist einmalig, den gibt es nicht jedes Jahr neu. Wenn er verbraucht ist, ist er verbraucht.

 

Ok, Danke für die Klarstellung. Dann wird das so schnell keine Auswirkungen auf meine Verkauf-/Tauschentscheidungen haben.

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