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Peter Wolnitza

Sonderaktion BU mit vereinfachter Risikoprüfung - Volkswohlbund

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

a) hoffe, dass ich nicht wieder gegen irgendwelche regeln verstosse, denke aber, die Info kann für viele wichtig sein, die nach einer BU suchen, aber aus gesundheitlichen Gründen keine bekommen

 

b) habe das ganze einfach aus meinem Blog rüberkopiert, so gut es ging, hoffe, alle "bösen" Links,Hinweise entfernt zu haben

 

Im Rahmen seiner Aktion BU 2016 bietet der Volkswohlbund ab sofort die Möglichkeit, eine selbstständige BU Versicherung bis zu einer monatlichen Rentenhöhe von 750.- € mittels einer vereinfachten Gesundheitsprüfung abzuschliessen.

Schauen wir uns diese Option im Folgenden etwas genauer an. Sie sollten auch unbedingt einen Blick auf unsere Gesamtübersicht zum Thema Sonderaktionen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung werfen.

 

Zu den Rahmendaten:

Wer kann an dieser Aktion teilnehmen?

 

- Alle Personen mit Berufen in den Berufsklassen A1 - B3 (Details bitte bei uns erfragen!) und

- maximales Eintrittsalter 45 Jahre

 

Wie lange gilt diese Aktion?

 

- gilt für alle Versicherungsbeginne vom 01.10.2016 bis 31.03.2017, spätester Antragstermin ist der 31.12.2016

 

Welche Tarife können agbeschlossen werden?

 

- alle selbstständigen BU Versicherungen

- alle selbstständigen BU Versicherungen mit Pflegeschutzbrief (BU Plus)

- alle Einsteiger-Varianten mit reduziertem Anfangsbeitrag, ebenfalls incl. Pflgeschutzbrief

 

Welche Optionen können eingeschlosen werden?

 

- Dynamik gem. Verbraucherpreisindex (min. 2,5%) ohne Summen- oder Altersbegrenzung

- garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall zwischen 1 und 3%

 

Welche Einschränkungen sind zu beachten?

 

- maximal versicherbar im Rahmen dieser Aktion: 750.- € mtl. BU Rente

- keine andere Dynamikform als die o.g. wählbar

- keine Nachversicherungs- / Anpassungs- / Erhöhungsoptionen

- kein Einschluß der AU Leistung möglich

- nur in Schicht 3, d.h. keine Basisrentenkoppelung, keine betriebliche Altersvorsorge

 

Welche Gesundheitsfragen sind zu beantworten?

 

Hier sollte man sehr genau hinschauen! Der Voklswohlbund wirbt zwar mit "nur 3 Gesundheitsfragen plus Angaben zu Größe und Gewicht", allerdings haben es diese Fragen in sich und bestehen zum Teil aus Zusammenfassungen mehrer Einzelfragen.

Wenn eine dieser drei Fragen mit JA beantwortet werden muss, kann ggfls. eine individuelle Risikoprüfung erfolgen - mit den bekannten Konsequenzen (Ablehnung, Risikozuschlag, Leistungsausschluß). Ebenso kann der errechnete BMI zu einer individellen Prüfung führen.

 

Hier die Gesundheitsfragen: - siehe Anhang

 

Bewertung der Aktion, Empfehlung:

 

Der Volkswohlbund gehört mit seinen Vertragsbedingungen (das Kleingedruckte) schon zu den oberen Plätzen in der Bundesliga. Keine Champions League, aber knapp drunter.

Mit den Einschränkungen im Rahmen der Aktion kann man leben - auch wenn jetzt 750.- € versicherbare Rente in vielen Fällen nicht die Lösung aller BU Absicherungsprobleme darstellt.

Sicherlich werden bis Ende des Jahres noch andere Gesellschaften mit ähnlichen Aktionen nachziehen. Durch Kombination dieser Anbieter lässt sich durchaus eine brauchbare BU Absicherung aufbauen - auch für Personen, für die bisher eine BU Absicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht erreichbar schien.

 

Wichtig: Auch diese Aktion, so einfach und unverfänglich die Fragen auch scheinen mögen, eignet sich nicht für Do it Yourself - sondern gehören in die Hände eines Fachmannes - gerade wenn evtl. zukünftig mehrere dieser Sonderaktionen kombiniert werden sollen!

Hier gilt es, sorgfältig alle Spielregeln zu beachten, um diese Möglichkeit nutzen zu können.

 

Hier nochmals die Gesundheitsfragen und einige weitere Infos:

 

gesundheitsangaben_vwb_bu_aktion.pdf (58.66 KB)

Gesundheitsangaben VWB BU Aktion.pdf

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes
Welche Gesundheitsfragen sind zu beantworten?

 

Hier sollte man sehr genau hinschauen!

 

Ich warne ausdrücklich vor (Fehlinterpretationen der vermeintlich verkürzten Fragen bei) dieser Aktion. Die Fragen sind zeitlich unbefristet. Heißt im Klartext auch, wenn ein bspw. 30jähriger hier abschließen möchte, muss er gem. Frage 1 schon sicher sein, in den letzten 30 Jahren bspw. nie psychische Störung oder bspw. Stoffwechselstörung oder bspw. Bandscheibenvorfall DIAGNOSTIZIERT bekommen zu haben.

 

Das Fettgedruckte ist der maßgebliche Unterschied zu regulären BU Fragen. Es wird nicht gefragt, ob etwas "besteht oder bestand" (die Aufhebelung von Fristen bei bspw. degenerativen Stories) oder "untersucht, behandelt, beraten" (die zeitlich auf bspw. 5 Jahre befristeten Fragen) wurde. Es wird nach "festgestellt" gefragt.

 

Heißt: DIAGNOSEN SIND ANGABEPFLICHTIG, unbefristet!

 

---

 

"Sehr genau hinschauen" wird dem Risiko der Fragestellungen noch nicht annähernd gerecht. Andererseits, nicht auszuschließen, dass irgendwer theoretisch in das Raster der Fragemuster passt und ansonsten Probleme mit regulären BUs hätte.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
Welche Gesundheitsfragen sind zu beantworten?

 

Hier sollte man sehr genau hinschauen!

 

Ich warne ausdrücklich vor (Fehlinterpretationen der vermeintlich verkürzten Fragen bei) dieser Aktion. Die Fragen sind zeitlich unbefristet. Heißt im Klartext auch, wenn ein bspw. 30jähriger hier abschließen möchte, muss er gem. Frage 1 schon sicher sein, in den letzten 30 Jahren bspw. nie psychische Störung oder bspw. Stoffwechselstörung oder bspw. Bandscheibenvorfall DIAGNOSTIZIERT bekommen zu haben.

 

Das Fettgedruckte ist der maßgebliche Unterschied zu regulären BU Fragen. Es wird nicht gefragt, ob etwas "besteht oder bestand" (die Aufhebelung von Fristen bei bspw. degenerativen Stories) oder "untersucht, behandelt, beraten" (die zeitlich auf bspw. 5 Jahre befristeten Fragen) wurde. Es wird nach "festgestellt" gefragt.

 

Heißt: DIAGNOSEN SIND ANGABEPFLICHTIG, unbefristet!

 

---

 

"Sehr genau hinschauen" wird dem Risiko der Fragestellungen noch nicht annähernd gerecht. Andererseits, nicht auszuschließen, dass irgendwer theoretisch in das Raster der Fragemuster passt und ansonsten Probleme mit regulären BUs hätte.

 

Hooo, Brauner..brrr..gaaanz ruhig.... soviel rote Farbe und Fettdruck wäre gar nicht notwendig gewesen... rolleyes.gif

 

alles nicht ganz so dramatisch, wie es ausschaut:

a ) zum einen wird nach ganz bestimmten Diagnosen gefragt, insgesamt 9 an der Zahl. Mit vertretbarem Aufwand sollte jeder in der Lage sein, fest zu stellen, ob so eine Diagnose jemals bei ihm gestellt wurde.

b ) die Gefahr einer Fehlinterpretation nach dem Motto "alles locker und easy" sehe ich zwar auch, daher ja die Hinweise "sehr genau hinschauen" und "nix für do it yourself"

c ) 2 konkrete Fälle von heute, die "irgendwie theoretisch" in das Muster passen: (2012- letztmalig) mehrere Meniscus OPs und Kreuzbandplastik links und im anderen Fall ein Morbus Duputryen rechte Hand

 

Auch wenn einer der beiden aktuellen Fälle an der Frage 3 scheitern wird - sehe ich hier durchaus Konstellationen, in denen es vorteilhaft sein kann, so eine Aktion zu nutzen.

Natürlich sind die Basics auch hier zu beachten: Das wahrheitsgemäss zu beantworten, wonach der Versicherer in Textform fragt - denke, da haben wir beide aber schon genug drauf hingewiesenthumbsup.gif

 

EDIT: ..und denk nur mal an die ganzen "gefährlichen" Hobbies...oder bevorstehende Auslandsaufenthalte...oder...

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ich halte mal 2 Fälle dieser Woche dagegen:

 

A - Kennen Sie einen Anbieter der x nur 3 Jahre zurückfragt? (x war eine Storie die nie enden oder abgeschlossen sein kann)

B - Ich habe gelesen, die y fragt Psyche nur 5 Jahre rückwirkend zurück ... (dem war es wert mich mit 3 Anrufen zu nerven, weil er meine Antwort einfach nicht glauben wollte)

 

Insofern nein: Man kann gar nicht ansatzweise genug rote Farbe und fette Schrift verwenden und darauf hinweisen, dass diese Aktion für Ottonormal eine einzige schwebende VVA ist.

 

Hält man bspw. die anlassbezogene Barmenia-Aktion dagegen, stellt man sich in quasi jedem Punkt besser (VVA / technische Anpassungen / Höchstsummen / keine BG Einschränkung usw.).

 

Bei deren Fragen sind wirklich relativ viele Blankochecks drin, bspw. nur verordnete Medikamente, zeitlich geschlossene Fragen, kein "bestehen oder bestanden" usw. usf. ...

 

---

 

Und ich bleib dabei, der "Mehrwert" der VWB Aktion ist für äußerst kleine Zielgruppen und da dann noch nicht einmal als summentechnisch tragfähige Lösung "hoch theoretisch" geeignet.

 

"Hier gibt es was einfacher" ist, was hier beim durchschnittlichen Leser hängen bleibt, gefährlich und bestenfalls euphorisiert halbwahr.

 

---

 

Losgelöst von zuvor Geschriebenem unterstelle ich dir ja nicht, dass du die Fallstricke der Konstruktion nicht sehen oder Kunden erklären könntest / würdest. Hab ich nie gemacht, liegt mir fern.

 

Ich gehe aber sehr wohl davon aus, dass der Ursprungspost zu völlig falschen Schlussfolgerungen beim durchschnittlichen Leser führt. Da kannst du dich über mein rot / fett amüsieren, wie auch immer du möchtest.

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manzvm80
· bearbeitet von manzvm80

Ist bei der 2. Frage, ob „ein GdB vorliege“, ein ärztlich/amtlich festgestellter GdB zu verstehen? Oder muss der GdB (in dem Falle eine Fehlbildung am Fuß, geschätzt als 10-20 %) lediglich bestehen, um die Frage mit „ja“ beantworten zu müssen?

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polydeikes

Die Frage lautet "liegt ... vor". Der GdB ist ärztlich in Zehnteln festzustellen. Ist das nicht geschehen, liegt in landläufiger Denkweise kein GdB vor. Problem: Die Behinderung selbst ist im §2 SGB IX definiert. Bestehen also die Beeinträchtigungen gem §2 SGB, "liegt" der GdB streng genommen "vor", auch wenn nicht durch einen Arzt festgestellt oder noch ausstehend.

 

---

 

Für den konkreten Fall sehe ich persönlich zwei Möglichkeiten.

 

a- Man kann den Versicherer selbst um Stellungsnahme in Textform bzgl. vorliegender Situation bitten.

 

b- Man kann generell (losgelöst von der Aktion hier) auf Basis einer Rivo den vorliegenden Umstand detailliert beurteilen lassen. Das folgende Votum bezieht sich auf den Umstand, der Umstand wurde nach bestem Wissen und Gewissen angegeben, ob dann das Kreuz im Antrag nun halb-, dreiviertelrichtig oder falsch gesetzt wurde, spielt für die VVA keine Rolle.

 

---

 

Mögliche Konsequenzen ...

 

a- Versicherer sieht GdB im Umstand und macht LA oder lehnt ab. Oder Versicherer sieht keinen GdB, im Antrag ist die Angabe nicht zu bewerten, wäre dann medizinisch glatt.

 

b - Wird vermutlich und in Unkenntnis der Details mind. auf einen LA hinauslaufen.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

HDI schießt aktuell noch eine echte (lohnenswerte) Aktion nach, allerdings begrenzt auf VWI Mitglieder und deren direkte Angehörige (Ingenieure in der freien Wirtschaft, im weitesten Sinne, Berufsverband).

 

- Aktion ist zunächst befristet bis 31.01.2017

 

Die zwei Antragsfragen sind deutlich entschärft:

 

Waren Sie in den letzten zwei Jahren *** aus gesundheitlichen Gründen länger als zwei Wochen durchgehend oder sind Sie derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben?

 

*** erfolgte der Diensteintritt innerhalb der letzten 2 Jahre: seit Diensteintritt

 

Besteht bei Ihnen eine anerkannte Erwerbsminderung (MdE/GdS), Behinderung (GdB), Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder wurde ein solcher Antrag in den letzten zwei Jahren gestellt?

 

---

 

Diese Gesundheitsfragen sind ein massives Geschenk für die nicht so kleine Zielgruppe. Es geht eben nur um tatsächliche Arbeitsunfähigkeit von 14 Tagen durchgehend oder länger + aktuell arbeitsunfähig. Alles andere ... wayne ...

 

Geschenke dieser Art werden natürlich immer technisch eingeschränkt, so auch hier:

 

- max BU Rente 1.200 mtl.

- max. Eintrittsalter 45

- max. 3 % Beitragsdynamik

- keine Leistungsdynamik, keine Nachversicherung

 

---

 

Voraussetzungen VWI Mitgliedschaft btw. hier zu finden:

 

http://www.vwi.org/hauptmenue/der-vwi/mitgliedschaft.html

http://www.vwi.org/uploads/media/VWI-Aufnahmeantrag-2016.pdf

 

 

---

 

edit:

 

Weil die Frage kam: Nein, es bedarf keines Ingenieurabschlusses / Studiums, die Tätigkeit muss dem Schwerpunkt des VWI entsprechen. So kann bspw. auch ein Dipl. Kaufmann mit entsprechender Tätigkeit Mitglied des VWI sein, auch wenn der Abschluss als solcher nicht typisch Ingenieur ist.

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gstarrr

Bei der VWI Aktion gibt es folgende Frage:

 

"Übersteigt die zu versichernde Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente (inkl. Bonusleistung aus der Gewinnbeteiligung) – einschließlich bereits bestehender oder beantragter Versicherungen für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit – 80% bei Abschluss einer betrieblichen Vorsorge bzw. 60% bei Abschluss einer privaten Vorsorge Ihres zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen jährlichen Bruttoeinkommens?"

 

Müssen hier Ansprüche aus der gesetzlichen RV in die Berechnung mit einbezogen werden?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

 

Es gibt diesen Fall am Markt durchaus, dann steht aber sinngem. auch "inkl. ... , ... , gesetzlicher Ansprüche ..." in den Bedingungen oder Beschreibungen, oder Fragen, oder wo auch immer drin.

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polydeikes

Die HDI Aktion (VWI / Akademiker) wurde bis 30.06.2017 verlängert. Die VWB Aktion wurde ebenfalls verlängert.

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hansetrader

Muss man für die HDI Aktion dauerhaft Mitglied im VWI sein oder ist dies nur bei Antrag zwingend nötig?

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polydeikes

Nur während des Antrags, also ein Jahresbeitrag.

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cl9
· bearbeitet von cl9

@VWI von HDI: Wo ist der Haken?

Nähere Infos zum Angebot gibt es nur im geschützten Bereich für Mitglieder (Login). Hat jemand mehr Infos, evtl. Polydeikes? Weitere Antragsfragen? Versicherungsbedingungen? Prozessquote? Prämie?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Die Prämien sind die ganz normalen BU Prämien gem. BG Katalog der HDI. Also nicht teurer als eine normale BU.

 

Der Haken sind die technischen Restriktionen von max. 1200 Euro BU-Rente, nur 3 % Beitragsdynamik usw., das steht oben. Die Antragsfragen nochmal siehe beigefügtem Bild.

 

Die Story ist daher nicht prominent erkennbar, weil es ein geschlossener Rahmenvertrag eines Maklerkollegen ist. Heißt im Klartext, wenn man da rein vermitteln will, benötigt man die Zustimmung des Kollegen.Die Zugangsvoraussetzungen sind also in Form der teilnehmen Vermittler stark limitiert.

 

Und der meines Wissens nach einzige Kollege, der sich zu offensiver "Bewerbung" der Aktion hinreißen lassen hat, war der geschätzte Kollege Helberg.

 

Eine leidlich aktuelle Liste weiterer Aktionen führen die Maklerkollegen Bierl unter: finanzberatung-bierl.de/leistungen/berufsunfaehigkeit/bu-sonderaktionen/

 

Die Aussage der Verlängerung bekam ich aber vom Inhaber des Rahmenvertrags persönlich, also definitiv bis 30.06.2017 verlängert (und nicht wie auf obiger Übersicht nur bis 31.01.2017).

 

---

 

Für meinen Teil halte ich nicht viel davon diese Aktionen zu bewerben. Meiner Erfahrung nach führt das idR dazu, dass die Leute aus Bequemlichkeit dann von vornherein solche Aktionen haben wollen, statt den teilweise durchaus mühevollen Weg über sorgsame Aufbereitung der Gesundheitshistorie zu gehen.

 

Zudem möchte ich anmerken, dass solche Aktionen kein Allheilmittel sind. Hierzu bitte bspw. die durchaus folgenschwere Argumentation des nachfolgend verlinkten Urteils (nur LG, kein wirkliches Problem, nix Referenzcharakter, nur erste Instanz) bedenken:

http://joehnke-reichow.de/berufsunfaehigkeit-spontane-anzeigepficht-bei-abschluss-der-versicherung-bei-multipler-sklerose-lg-heidelberg/

 

Anders formuliert: Ich halte nicht viel von Bequemlichkeit, die bedarfsgerechten BU Schutz verhindert und ich halte nichts von der Suggestion einfachen BU Schutz zu bekommen.

 

IdP sind die Antragsfragen solcher vereinfachter Anträge durchaus tricky, siehe bspw. auch Diskussionsverlauf weiter oben.

post-5413-0-70475300-1484258961_thumb.jpg

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cl9

Polydeikes, besten Dank für deine ausführliche Antwort und für deine persönliche Einschätzung; sehr hilfreich!

 

 

 

 

 

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polydeikes

Ungeachtet dessen, natürlich, wenn diese Aktionen der einzige Weg zur BU sind, dann sollte man sie mitnehmen. Und die HDI Aktion für sich ist als solche schon durchaus herausragend, attraktivere vergleichbare Angebote gibt es nur in größeren Konzernen mit Rahmenverträgen. Lufthansa geht die gleiche Story mit Dienstfähigkeitserklärung bspw. sogar bis 2.000 Euro. Das Unternehmen unterhält über die eigene Vermittlertochter diverse Rahmenverträge, bspw. auch mit der AL um bei Piloten den Loss of Licence absichern zu können, was der normale Markt so gar nicht mehr hergibt.

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cl9

Ungeachtet dessen, natürlich, wenn diese Aktionen der einzige Weg zur BU sind, dann sollte man sie mitnehmen.

 

Jetzt wird es interessant: Gilt das auch, wenn eine BU mit "normalen" Gesundheitsfragen zwar möglich ist, jedoch nur mit Zuschlägen und Leistungsausschlüssen?

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polydeikes

Führt zu weit in den Einzelfall, als das man sowas hier noch brauchbar diskutieren könnte.

 

Grundsätzliche / pauschalisierte Einschätzung:

 

BU gegen RZ ist erstmal nicht per se etwas Schlimmes. RZ schränken die Versicherbarkeit nicht ein, sie machen die BU halt teurer. IdR wird man bei brauchbarer BU-Absicherung mehr als 1200 Euro haben wollen. Somit kommen diverse Überlegungen in Betracht, bspw. das Aufsplitten auf zwei Verträge, einen zur Ergänzung mit RZ.

 

LAs sind ein wesentlich komplexeres Thema und hier im Forum quasi generell nicht darstellbar, da höchst individuell. Grundsätzlich bevorzuge ich eine mäßige BU ohne Beschneidung der statistischen Leistungswahrscheinlichkeit klar vor einem sehr guten Bedingungswerk mit nachteiligem LA.

 

Es gibt aber wiederum LAs, die man mit einem Lächeln nehmen kann. Bspw. LAs für Sprunggelenke bei Bürotätigen können mir bestenfalls ein Lächeln abringen, mpMn.

 

Zudem dann noch die Frage, ob LA wirklich sein muss. Meine persönliche Erfahrung sagt, die meisten produzierten LAs entstanden durch falsche oder schlechte Aufbereitung der Gesundheitshistorie.

 

Womit wir wieder bei der Basis sind: Auch die vereinfachten GP-Stories ersetzen das sorgsame Aufbereiten der Gesundheitshistorie nicht. Und wenn dann am Ende tatsächlich nur LAs möglich sind, muss man halt individuell abwägen, wie man technisch gestaltet und welche Kröte man schluckt.

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Goorin

Könnte man diesen HDI Tarif zweimal in verschiedenen Sonderaktionen abschließen um so auf eine sinnvolle Absicherungshöhe zu kommen oder hat die HDI das irgendwie eingeschränkt?

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polydeikes

Nette Idee, funktioniert nicht, wird berücksichtigt. Die zeichnen das Risiko nur einmal. Die Kombination von Aktionen verschiedener Versicherer ist zum Teil möglich, muss man aber die jeweiligen Regelungen zur wirtschaftlichen Angemessenheit berücksichtigen.

 

Es ist aber durchaus möglich, dass bspw. auch eine HDI zukünftig noch mal eine Aktion für Ergänzungs-BUVs hat. Diese Aktionen wären frei von der Restriktion, wüsste aber nicht, dass die das schon einmal gehabt hätten.

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cl9

Besten Dank noch mal. Die Leistungsausschlüsse sind in der Tat weniger die Sorge, sondern mehr die Zuschläge i. V. m. der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Trotz Aufarbeitung der Gesundheitshistorie seit ca. 2006 würde ich keine Garantie dafür übernehmen... Und: Warum wird nach dem Gewicht gefragt, während das Rauch-,Trink-, Bewegungs- oder Essverhalten keine Rolle spielen? Zugegeben, das ist eine andere Diskussion :-)

 

 

Bleiben wir bei der HDI: Trotz der Restriktionen scheint die HDI nach meinem Verständnis* eine ordentliche Versicherung zu sein.

I. V. m. dem Angebot von LV1871 Goldene Vorsorge* (gefunden in den o.g. Links von Polydeikes) und weiterer Rücklagen wäre die HDI nur ein Baustein zur finanziellen Absicherung. Oder unterliege ich einem Denkfehler?

 

*persönliche Wertung, keine Empfehlung.

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Okabe

Besten Dank noch mal. Die Leistungsausschlüsse sind in der Tat weniger die Sorge, sondern mehr die Zuschläge i. V. m. der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Trotz Aufarbeitung der Gesundheitshistorie seit ca. 2006 würde ich keine Garantie dafür übernehmen... Und: Warum wird nach dem Gewicht gefragt, während das Rauch-,Trink-, Bewegungs- oder Essverhalten keine Rolle spielen? Zugegeben, das ist eine andere Diskussion :-)

 

Ich vermute mal, weil das Gewicht erstens ziemlich leicht gemessen und mit einer einzigen zahl abgefragt werden kann und es einen recht guten und sicheren Indikator für schwerwiegende Probleme bietet. Starkes Untergewicht oder Übergewicht (vielleicht mal abgesehen von extremen Bodybuildern, und auch das ist wahrscheinlich nicht so gesund) sind eben ein Risikofaktor - egal ob es am Essen, Depressionen oder Stoffwechselstörungen liegt.

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polydeikes

Du meinst die Beitragsbefreiungsbuz für bestehende Sparpläne? Da übernimmt der Versicherer im Falle einer Berufsunfähigkeit nur die Beiträge zu bestehenden Sparplänen (egal ob nun Bank-, ETF- / sonstiger Sparplan etc. pp.). Ist ein durchaus attraktives Produkt, aber was hat das mit der Höhe der BU-Rent ansich zu tun?

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cl9

Ja, das meine ich. Wo ist der Denkfehler? Die Fortführung der PRV wäre (zum Teil, da mehr als 250 €/m) gesichert und die 1.200 Euro aus dem HDI Vertrag bleiben fast komplett für Lebensunterhalt.

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polydeikes

Muss ja kein Denkfehler sein. Ich möchte nicht von 1200 Euro leben müssen, wäre nicht meine Zielsetzung.

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