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Moriaty

Rentenversicherungsvertrag widersprechen?

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Moriaty

Ich habe 2004 einen Rentenversicherungsvertrag geschlossen und ihn jetzt von der Verbarucherzentrale bewerten lassen. Die Verbraucherzentrale hat mir geschrieben, ich hätte noch ein Widerspruchsrecht aufgrund falscher Beleherung über das Widerspruchsrecht im Jahr 2004.

Sie rät mir dazu, vom Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Sie begründet dies damit, dass ich eine durch die Verbraucherzentrale errechnete Restlaufzeitrendite von 2,4 % p.a. habe. Dies sei "ein schlechtes Ergebnis".

In Anbetracht der Zinslage finde ich 2,4 % an sich gar nicht so schlecht - erst recht, wenn man bedenkt, dass hier praktisch kein Risiko besteht. Wie seht ihr das?

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KlausKarl

2.4 Prozent????

 

Wo bekommt man die heute sonst noch ohne Risiko?

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Moriaty
· bearbeitet von Moriaty

2.4 Prozent????

 

Wo bekommt man die heute sonst noch ohne Risiko?

 

Das war auch mein Gedanke. Andrererseits wird sich die Verbraucherzentrale ja was dabei denken, wenn sie mir empfiehlt, dem Vertrag zu widersprechen und die Beiträge zurückzuverlangen. Die machen sowas ja sehr sehr häufig.

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Raccoon

Frag' doch die Beratung mal, welche bessere Alternative sie empfehlen und wieviel Rendite es da gibt. Dann kannst du entscheiden, ob eine Kündigung Sinn macht.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder

Sie begründet dies damit, dass ich eine durch die Verbraucherzentrale errechnete Restlaufzeitrendite von 2,4 % p.a. habe. Dies sei "ein schlechtes Ergebnis".

Die Logik dahinter könnte sein:

Im Jahr 2004 hättest du einen anderen Rentenversicherungsvertrag abschliessen können, der jetzt eine höhere Rendite erwarten liesse.

Welchen praktischen Nutzen diese Aussage heute haben soll, kann ich dir allerdings nicht sagen.

 

Andrererseits wird sich die Verbraucherzentrale ja was dabei denken, wenn sie mir empfiehlt, dem Vertrag zu widersprechen und die Beiträge zurückzuverlangen. Die machen sowas ja sehr sehr häufig.

Ein Erklärungsansatz:

Hast du für die Beratung Geld bezahlt? Hättest du als Ergebnis die Aussage "Lassen Sie alles so, wie es ist" lieber gehört?

(Zum Thema Beratung: Ist dir im Gespräch erklärt worden, dass eine jährliche Zahlung der Beiträge wahrscheinlich eine höhere Rendite ergibt als das Abstottern in monatlichen Raten?)

 

Frag' doch die Beratung mal, welche bessere Alternative sie empfehlen und wieviel Rendite es da gibt. Dann kannst du entscheiden, ob eine Kündigung Sinn macht.

:thumbsup:

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rueckabwicklung

Sie begründet dies damit, dass ich eine durch die Verbraucherzentrale errechnete Restlaufzeitrendite von 2,4 % p.a. habe. Dies sei "ein schlechtes Ergebnis".

Die Logik dahinter könnte sein:

Im Jahr 2004 hättest du einen anderen Rentenversicherungsvertrag abschliessen können, der jetzt eine höhere Rendite erwarten liesse.

Welchen praktischen Nutzen diese Aussage heute haben soll, kann ich dir allerdings nicht sagen.

 

Andrererseits wird sich die Verbraucherzentrale ja was dabei denken, wenn sie mir empfiehlt, dem Vertrag zu widersprechen und die Beiträge zurückzuverlangen. Die machen sowas ja sehr sehr häufig.

Ein Erklärungsansatz:

Hast du für die Beratung Geld bezahlt? Hättest du als Ergebnis die Aussage "Lassen Sie alles so, wie es ist" lieber gehört?

(Zum Thema Beratung: Ist dir im Gespräch erklärt worden, dass eine jährliche Zahlung der Beiträge wahrscheinlich eine höhere Rendite ergibt als das Abstottern in monatlichen Raten?)

 

Frag' doch die Beratung mal, welche bessere Alternative sie empfehlen und wieviel Rendite es da gibt. Dann kannst du entscheiden, ob eine Kündigung Sinn macht.

:thumbsup:

 

Dem Vertrag kann man in der Tat widersprechen! Gerade bei Verträgen die zwischen ´95 und 2007 abgeschlossen wurden sind, ist das denkbar. Selbst wie die damals abgeschlossenen Verträge mittlerweile gekündigt sind, oder bereits eine Auszahlung erfolgte. Grundlage sind aktuelle Urteile des BGH und des EuGH. Verträge die in diesem Zeitraum abgeschlossen wurden sind, enthalten häufig unvollständige / fehlerhafte AVB´s, Verbraucherinformationen oder es wurde gar nicht erst über das Widerspruchsrecht informiert.

 

Die Chancen stehen deswegen sehr gut eine Rückabwicklung durchzuführen und dabei auch noch Erfolg zu haben.

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bondholder

Die Chancen stehen deswegen sehr gut eine Rückabwicklung durchzuführen und dabei auch noch Erfolg zu haben.

Angenommen, so ein Widerspruch funktioniert: Was bedeutet das finanziell betrachtet?

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rueckabwicklung
· bearbeitet von rueckabwicklung

Die Chancen stehen deswegen sehr gut eine Rückabwicklung durchzuführen und dabei auch noch Erfolg zu haben.

Angenommen, so ein Widerspruch funktioniert: Was bedeutet das finanziell betrachtet?

 

Man bekommt die eingezahlten Prämien + Verzinsung (bis 7%) bei Erfolg wieder. Also in zahlreichen Fällen deutlich mehr als der veranschlagte Rückkaufswert. Nur ein minimaler faktischer Versicherungsschutz wird von der Versicherung einbehalten.

Hier dazu auch ein Video der Tagesschau:

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polydeikes

Ist nur nen Werbespammer für "rueckabwicklung24". Hier der Youtubelink, in den anderen Beiträgen sind die Keys vorbereitet / Beiträge nacheditiert (bspw. Webseite blablusgesabbel).

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rueckabwicklung
· bearbeitet von rueckabwicklung
<br>Ist nur nen Werbespammer für "rueckabwicklung24". Hier der Youtubelink, in den anderen Beiträgen sind die Keys vorbereitet / Beiträge nacheditiert (bspw. Webseite blablusgesabbel).<br>
<br><br>@polydeikes: Es ändert nichts da dran das es funktioniert und das es diese Rechtssprechung gibt. Wäre es richtig gewesen das gleiche Tagesschau Video von einem anderen Youtube-Kanal hier zu veröffentlichen? Verstehe Deine Logik beim besten Willen nicht.<br><br><b>Aktuellste Bearbeitung:</b> Wenn das hier unerwünscht ist, themenrelevante Videos zu veröffentlichen, dann löscht doch das Video einfach wieder. Aber dann hat jemand den Sinn eines Forums wohl nicht verstanden.<br><br>(Die FETTSCHRIFT hat keinen SEO-Background und dient lediglich zur Hervorhebung für die Allgemeinheit. Nicht das wieder Dinge in eine Bearbeitung des Artikels hinein interpretiert werden.)<br>

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polydeikes

Ach, kein Problem. Als freundlicher Mensch erkläre ich doch gern höflichst erneut, wenn man mich nicht versteht.

 

Beginnen wir mal damit, dass "wobseo.de" natürlich kein Seo betreibt. Wie käme man zu dieser Annahme.

 

Setzen wir damit fort, dass eine Rechtsdienstleistung im Einzelfall suggeriert wird, für die keine Erlaubnis vorliegt. Kostet mich exakt 2 Clicks um jenen Handlungsoptionen zu ermöglichen, denen die Erlaubnis vorliegt und die interessieren so kleine Scamseiten brennend. Das wird auch Hr. Mönch nicht glücklich machen.

 

Davon abgesehen: Scam bleibt Scam, auch wenn sich die Scam auf einen realen Umstand bezieht.

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Ramstein

Ist nur nen Werbespammer für "rueckabwicklung24".

Wenn ich mir die Website mit gesundem Menschenverstand anschaue, bekomme ich das kalte Grausen. Ich persönlich finde aber auch die Kündigungsmöglichkeit nach 10+ Jahren, weil Juristen jetzt was zum Mäkeln gefunden haben und die aktuelle Zinsentwicklung unerfreulich ist, nicht in Ordnung. Von daher habe ich kein Mitleid mit Leuten, die jetzt auf solche Rückabwicklungsabgreifer reinfallen. thumbsup.gif

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rueckabwicklung

Ist nur nen Werbespammer für "rueckabwicklung24".

Wenn ich mir die Website mit gesundem Menschenverstand anschaue, bekomme ich das kalte Grausen. Ich persönlich finde aber auch die Kündigungsmöglichkeit nach 10+ Jahren, weil Juristen jetzt was zum Mäkeln gefunden haben und die aktuelle Zinsentwicklung unerfreulich ist, nicht in Ordnung. Von daher habe ich kein Mitleid mit Leuten, die jetzt auf solche Rückabwicklungsabgreifer reinfallen. thumbsup.gif

 

@polydeikes : Auf Basis deiner Mutmaßungen ist weitere Kommunikation mit Dir Zeitverschwendung.

 

@Ramstein: Wäre vielleicht angebrachter Mitleid zu haben mit Menschen, die jahrelang in eine Altersvorsorge bei großen Versicherungsunternehmen eingezahlt haben und nunmehr eine minimale Auszahlung erwarten können. Ach neh, die sind ja auch selbst Schuld das sie eine Altersvorsorge abgeschlossen haben und nun sehen das sie die ganzen Jahre drauf gezahlt haben.

 

Ihr schlaft wirklich auf einem Baum ,oder? Schaut mal wieviele Möglichkeiten zur Rückabwicklung es aktuell gerade gibt. Es geht hierbei nicht nur ausschließlich um die Rückabwicklung von Altersvorsorge Verträgen.

 

Aber ihr habt vermutlich keine Altersvorsorge - zumindest keine die sich schlecht entwickelt hat. Sonst würdet ihr jetzt anders reden.

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polydeikes

Darf ich das als Aufforderung verstehen, meine Mutmaßung offiziell zu verifizieren? :D

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Moriaty

Ich habe die Verbraucherzentrale nochmal kontaktiert, um mir ihre Empfehlung zu begründen. Dafür stehen sie aber nicht mehr zur Verfügung.

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Batman_BU

Ich habe die Verbraucherzentrale nochmal kontaktiert, um mir ihre Empfehlung zu begründen. Dafür stehen sie aber nicht mehr zur Verfügung.

 

dann solltest du den Vertrag mit der Verbraucherzentrale widerrufen. ;-)

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Xeronas

 

Die selbsternannten Experten der Verbraucherzentralen haben oftmals nicht mal eine fachliche Ausbildung im Versicherungsbereich absolviert. Da verwundert es nicht, dass sie Ihre damalige Empfehlung nicht begründen wollen bzw, können, letztendlich müsste man so für den fragwürdigen Rat am Ende noch Veranrwortung übernehmen whistling.gif

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