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marccccc

ETF db x-tracker (steuerlich)

Empfohlene Beiträge

marccccc

Hallo zusammen,

ich weiss, dass das Thema ETF nun zum 85.674sten Mal hier angesprochen wird.

 

Trotz wirklich langer Suche habe ich jedoch keine Antwort auf folgende Frage gefunden:

1. Sind ETFs von db x-tracker (offenbar alle thesaurierend, aus Irland, mit Swap) so gestaltet, dass ich NICHT jedes Jahr etwas in die Einkommenssteuererkärung eintragen muss?

Es gibt da ja offenbar seit ein paar Tagen einen neuen Stand zu Swaps, den ich aber offengestanden nicht ganz verstanden habe.

 

Wenn nicht, gleich die nächste Frage:

2. Ansonsten wären nach meinem Verständnis die ETFs von iShares in der DE-Variante sinnvoll. Mache ich hier einen Denkfehler?

 

Gruss+Dank

Jacob

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otto03
Hallo zusammen,

ich weiss, dass das Thema ETF nun zum 85.674sten Mal hier angesprochen wird.

 

Trotz wirklich langer Suche habe ich jedoch keine Antwort auf folgende Frage gefunden:

1. Sind ETFs von db x-tracker (offenbar alle thesaurierend, aus Irland, mit Swap) so gestaltet, dass ich NICHT jedes Jahr etwas in die Einkommenssteuererkärung eintragen muss?

Es gibt da ja offenbar seit ein paar Tagen einen neuen Stand zu Swaps, den ich aber offengestanden nicht ganz verstanden habe.

 

Wenn nicht, gleich die nächste Frage:

2. Ansonsten wären nach meinem Verständnis die ETFs von iShares in der DE-Variante sinnvoll. Mache ich hier einen Denkfehler?

 

Gruss+Dank

Jacob

 

Vielleicht hast Du weder gut genug gesucht bzw. gelesen:

 

Kein DB-X Tracker kommt aus Irland, alle kommen aus Luxemb(o)urg.

 

Falls im Ebundesanzeiger Steuerpflichiger Ertrag = 0, brauchst Du nichts einzutragen

 

Was ist sinnvoll ? Ishares (DE) schütten aus und führen die Steuern ab; aber ist deshalb alles andere unsinnig ?

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marccccc
Kein DB-X Tracker kommt aus Irland, alle kommen aus Luxemb(o)urg.

Stimmt natürlich. Hatte ich gerade mit iShares verwechselt.

 

Falls im Ebundesanzeiger Steuerpflichiger Ertrag = 0, brauchst Du nichts einzutragen

Und genau das hatte ich eben nicht verstanden. Ist es denn richtig, dass ich hier (nach dem letzten Stand im Ebundesanzeiger) bei der Steuererklärung nicht einzutragen brauche?

 

Was ist sinnvoll ? Ishares (DE) schütten aus und führen die Steuern ab; aber ist deshalb alles andere unsinnig ?

So richtig schlau bin ich jetzt nicht. Ich meinte nicht, dass alles andere unsinnig ist. Meine Frage ist, ob beim Wegfall von db-x tracker (aufgrund von hohen Steuererklärungsaufwand) die ETFs von iShares eine sinnvolle Alternative darstellen?

 

Gruss+Dank

Jacob

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bluechip3000
Ich meinte nicht, dass alles andere unsinnig ist. Meine Frage ist, ob beim Wegfall von db-x tracker (aufgrund von hohen Steuererklärungsaufwand) die ETFs von iShares eine sinnvolle Alternative darstellen?

Wie otto geschrieben hat: Was für Dich sinnvoll ist in diesem Zusammenhang, kannst nur Du wissen. Wenn Du z.B. meinst, ein ausschüttender Fonds in Deinem Depot wäre sinnvoll, dann wäre es sinnvoll. Oder so ... :thumbsup:

 

Im Ernst: Das hängt von so vielen Faktoren ab, dass das pauschal nicht zu beantworten ist.

 

bluechip

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etherial
So richtig schlau bin ich jetzt nicht. Ich meinte nicht, dass alles andere unsinnig ist. Meine Frage ist, ob beim Wegfall von db-x tracker (aufgrund von hohen Steuererklärungsaufwand) die ETFs von iShares eine sinnvolle Alternative darstellen?

 

Der Steueraufwand bei DBX-Tracker ist nicht höher. Thesaurierungserträge von 0 bedeuten, dass dir keine ausschüttungsgleiche Erträge entstehen, dass du folglich nichts deklarieren muss, und dass dir das Finanzamt folglich auch nichts zuviel wegnimmt.

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

Was ist mit der Kirchensteuer. Ich habe auch ein Swap-ETF-Depot bei der ING-Diba. Sollte ich die Kirchensteuer dort angeben - also, meine Konfession?

post-11441-1229970288_thumb.jpg

 

Oder hat das irgendwelche Nachteile? :'(

 

frohe Weihnachten Allen!

 

Pascal

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Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

ich erlöse dich mal von der quälenden Frage, die übrigens in den FAQ der Diba beantwortet wird

 

Durch die Abgeltungsteuer werden die über den Sparer-Pauschbetrag von 801 / 1.602 Euro hinausgehenden Kapitalerträge ab 01.01.2009 pauschal mit 25% besteuert - zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

 

Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, haben Sie folgende Möglichkeiten, die Kirchensteuer auf Ihre Kapitalerträge 2009 abzuführen:

 

* Wie bisher über Ihre Steuererklärung

* Direkt über die ING-DiBa: Dafür füllen Sie das Formular auf Einbehalt der Kirchensteuer für 2009 spätestens bis 29.12.2008 im Internetbanking + Brokerage aus

 

mehr davon nachzulesen unter DIESEM Link.

 

Mensch Pascal, manchmal glaub' ich echt, dir haben sie was angetan :P Klick' dich doch einfach mal ein bisschen durch die Seiten oder nutze die Hilfefunktion

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o0Pascal0o

Herzlichen Dank! Dort hatte ich auch schon gesucht, aber nichts gefunden.

 

Es gibt ja zwei Möglichkeiten:

1.

"Sie haben die Möglichkeit die Kirchensteuer durch Angabe der einbehaltenen Kapitalertragsteuer im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung zu entrichten. Die Kapitalertragsteuer wird von der ING-DiBa auf Wunsch bescheinigt. Hierauf wird dann die entsprechende Kirchensteuer festgesetzt."

 

2.

Alternativ können Sie aber auch durch Abgabe eines Antrags auf Einbehalt der Kirchensteuer den Abzug der Kirchensteuer direkt durch die ING-DiBa an das Finanzamt vornehmen lassen und brauchen sich nicht um eine entsprechende Angabe im Rahmen Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung zu kümmern."

 

2. erscheint mir einfacher. Bei der Abgeltungssteuer ist es ja so, dass man, wenn man die Fonds nach 20 Jahren wieder verkauft, noch ein 2tes Mal(sodenn zuvor welche angefallen sind - sieht man ja im eBundesanzeiger) Steuern darauf zahlt. Diese fordert man dann anhand der Einkommensteuereklärungsquittung vom Finanzamt zurück(weil man diese ja bereits jährlich gezahlt hat). Ist das bei der Kirchensteuer genauso? Dann benötige ich ja irgendein Papier, womit ich dann beim Verkauf sagen kann: "Hey, die Kirchensteuer habe ich bereits jährlich gezahlt - die Steuern fordere ich somit mit dieser Einkommenssteuererklärung zurück".

 

Frohes Fest!

 

Pascal

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el galleta
Bei der Abgeltungssteuer ist es ja so, dass man, wenn man die Fonds nach 20 Jahren wieder verkauft, noch ein 2tes Mal(sodenn zuvor welche angefallen sind - sieht man ja im eBundesanzeiger) Steuern darauf zahlt. Diese fordert man dann anhand der Einkommensteuereklärungsquittung vom Finanzamt zurück(weil man diese ja bereits jährlich gezahlt hat). Ist das bei der Kirchensteuer genauso? Dann benötige ich ja irgendein Papier, womit ich dann beim Verkauf sagen kann: "Hey, die Kirchensteuer habe ich bereits jährlich gezahlt - die Steuern fordere ich somit mit dieser Einkommenssteuererklärung zurück".

:'( :'( :'(

 

saludos,

el galleta

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Sapine

Es genügt, wenn Du Die Einkommensteuer erklärst. Der Kirchensteuerbescheid kommt dann ganz automatisch.

 

Der Einbehalt der Kirchensteuer funktioniert übrigens nicht bei thesaurierenden Fonds. In dem Fall kommst Du um die Steuererklärung ohnehin nicht drum rum.

 

:'( :'( :'(

da ist wohl noch nicht alles angekommen beim Empfänger :'(

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el galleta
da ist wohl noch nicht alles angekommen beim Empfänger :'(

Dein Avatar hat mir den Abend gerettet... Ich bekomm immernoch jedesmal nen Lachanfall bei der Augenbraue. :lol:

 

saludos,

el galleta

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marccccc
Der Steueraufwand bei DBX-Tracker ist nicht höher. Thesaurierungserträge von 0 bedeuten, dass dir keine ausschüttungsgleiche Erträge entstehen, dass du folglich nichts deklarieren muss, und dass dir das Finanzamt folglich auch nichts zuviel wegnimmt.

 

Vielen Dank für die klare Antwort. Genau das suchte ich.

 

(Ich musste mich ja sowieso mal melden, weil mein Thread ja "gekapert" wurde.)

 

Gruss+Dank

Jacob

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Fleisch

@ galetta: ich glaube, dass das auch auf absehbare Zeit nicht besser wird. Das war ja schon unter den FAQ zu finden. Stichwortsuche "Kirchensteuer" auf der Seite der Diba reichte ja schon um ans Ziel zu kommen. :'( :'( :'( :'(

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o0Pascal0o
Es genügt, wenn Du Die Einkommensteuer erklärst. Der Kirchensteuerbescheid kommt dann ganz automatisch.

 

Der Einbehalt der Kirchensteuer funktioniert übrigens nicht bei thesaurierenden Fonds. In dem Fall kommst Du um die Steuererklärung ohnehin nicht drum rum.

Danke. Ich habe thesaurierende ETF´s - also gebe ich in der Einkommensteuerklärung einfach die einbehaltene Kapitalertragsteuer an. Daraufhin erhalte ich dann vom Finanzamt den Kirchensteuerbescheid bzw., wenn ich es über Elster mache, sehe ich die Kirchensteuer auch direkt schon. Den Bescheid bekomme ich aber in jedem Fall. So dass ich dann beim Verkauf - wenn die Steuer noch einmal abgehalten wird, beweisen kann, dass ich die Kirchensteuer bereits bezahlt habe - analog zum Verfahren mit der bereits jährlich gezahlten Abgeltungssteuer. Korrekt jetzt so?

 

Frohe Weihnachten

 

Pascal

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Fleisch

mal so ne Frage ab Rande: Hast du schonmal eine Steuererklärung gemacht Pascal ?

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o0Pascal0o

Ja, habe ich. Aber nur die ganz einfachen Standarddinge - also ohne Fonds, etc.

 

Gruß

 

Pascal

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Sven82
Und genau das hatte ich eben nicht verstanden. Ist es denn richtig, dass ich hier (nach dem letzten Stand im Ebundesanzeiger) bei der Steuererklärung nicht einzutragen brauche?
bei dbx bleiben die Gewinne aus dem Swapgeschäft steuerfrei. Die restlichen Erträge, wenn denn welche generiert werden, sind natürlich getrennt zu behandeln. So hatte Pascal zum Beispiel einen Zwischengewinn in seiner Kaufabrechnung ausgewiesen bekommen, was nichts anderes als aufgelaufene Zinserträge seit der letzten Thesaurierung sind. Wenn Mitte des Geschäftsjahres schon Zinserträge angefallen sind deutet natürlich vieles darauf hin, dass am Ende des Jahres stpfl. Erträge ausgewiesen werden. Die wären dann auch zu versteuern in der Steuererklärung. Ob nun also 0,00 EUR ausschüttungsgleiche Erträge ausgewiesen werden ist nicht vorhersehbar. Fest steht nur, dass die (Kurs)-Gewinne aus dem Swap steuerfrei bleiben.

 

Korrekt jetzt so?
ja

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

Hmm... Danke Dir, Sven. Aber irgendwie scheint bei mir der Groschen im Bezug auf die Kirchensteuer noch nicht ganz gefallen zu sein.

 

Also wenn ich dass hier:

2.

"Alternativ können Sie aber auch durch Abgabe eines Antrags auf Einbehalt der Kirchensteuer den Abzug der Kirchensteuer direkt durch die ING-DiBa an das Finanzamt vornehmen lassen und brauchen sich nicht um eine entsprechende Angabe im Rahmen Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung zu kümmern." Quelle: ING-Diba

 

2. erscheint mir einfacher. Bei der Abgeltungssteuer ist es ja so, dass man, wenn man die Fonds nach 20 Jahren wieder verkauft, noch ein 2tes Mal(sodenn zuvor welche angefallen sind - sieht man ja im eBundesanzeiger) Steuern darauf zahlt. Diese fordert man dann anhand der Einkommensteuereklärungsquittung vom Finanzamt zurück(weil man diese ja bereits jährlich gezahlt hat). Ist das bei der Kirchensteuer genauso? Dann benötige ich ja irgendein Papier, womit ich dann beim Verkauf sagen kann: "Hey, die Kirchensteuer habe ich bereits jährlich gezahlt - die Steuern fordere ich somit mit dieser Einkommenssteuererklärung zurück".

...mit dem hier:

Danke. Ich habe thesaurierende ETF´s - also gebe ich in der Einkommensteuerklärung einfach die einbehaltene Kapitalertragsteuer an. Daraufhin erhalte ich dann vom Finanzamt den Kirchensteuerbescheid bzw., wenn ich es über Elster mache, sehe ich die Kirchensteuer auch direkt schon. Den Bescheid bekomme ich aber in jedem Fall. So dass ich dann beim Verkauf - wenn die Steuer noch einmal abgehalten wird, beweisen kann, dass ich die Kirchensteuer bereits bezahlt habe - analog zum Verfahren mit der bereits jährlich gezahlten Abgeltungssteuer. Korrekt jetzt so?

...vergleiche, dann ist das zwar weiter unten genauer ausgedrückt. Aber inhaltlich doch das gleiche. Und das wurde immerhin durch Sven bestätigt:

Korrekt jetzt so?

ja

 

Also warum kommen dann diese beiden Kommentare darauf? Habe ich da irgendetwas übersehen/ versteh´s noch nicht? ->

:'( :'( :'(

 

[...]

da ist wohl noch nicht alles angekommen beim Empfänger :'(

 

Wenn es doch inhaltlich korrekt war.

 

ein Frohes Fest!

 

Pascal

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Sapine
· bearbeitet von Sapine

Hallo Pascal,

 

ganz ehrlich - manchmal strapazierst Du unsere Geduld schon etwas arg, daher kommen dann auch mal Kommentare.

Nix für ungut und Dir auch schöne Weihnachten!

 

Die Antworten von el galletta und mir bezogen sich allerdings auf diesen Post hier und der ist inhaltlich nicht 100 % richtig. Die Aussage der ersten Hälfte ist so stark verkürzt, dass sie falsch ist.

2. erscheint mir einfacher. Bei der Abgeltungssteuer ist es ja so, dass man, wenn man die Fonds nach 20 Jahren wieder verkauft, noch ein 2tes Mal(sodenn zuvor welche angefallen sind - sieht man ja im eBundesanzeiger) Steuern darauf zahlt. Diese fordert man dann anhand der Einkommensteuereklärungsquittung vom Finanzamt zurück(weil man diese ja bereits jährlich gezahlt hat). Ist das bei der Kirchensteuer genauso? Dann benötige ich ja irgendein Papier, womit ich dann beim Verkauf sagen kann: "Hey, die Kirchensteuer habe ich bereits jährlich gezahlt - die Steuern fordere ich somit mit dieser Einkommenssteuererklärung zurück".

 

Die Antwort von sven82 hingegen bezog sich hierauf:

Danke. Ich habe thesaurierende ETF´s - also gebe ich in der Einkommensteuerklärung einfach die einbehaltene Kapitalertragsteuer an. Daraufhin erhalte ich dann vom Finanzamt den Kirchensteuerbescheid bzw., wenn ich es über Elster mache, sehe ich die Kirchensteuer auch direkt schon. Den Bescheid bekomme ich aber in jedem Fall. So dass ich dann beim Verkauf - wenn die Steuer noch einmal abgehalten wird, beweisen kann, dass ich die Kirchensteuer bereits bezahlt habe - analog zum Verfahren mit der bereits jährlich gezahlten Abgeltungssteuer. Korrekt jetzt so?

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neleb

Hallo zusammen,

 

nur nochmal, dami tch es richtig verstanden habe, ich habe keinen größeren Aufwand mit der STeuererklärung wenn ich einen db-x LU.... nehme als einen ishares DE?

 

Hoffe auf schnelle Antwort :-))

 

VG!

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Sapine

Nach heutigem Wissensstand höchstwahrscheinlich ja. Garantieren kann Dir das aber keiner, denn sowohl die steuerliche Situation kann sich ändern als auch die Ausschüttungspolitik bei den Fondsgesellschaften.

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neleb

Das war eine schnelle Antwort! Danke!

 

Jetzt wird gekauft :-)

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o0Pascal0o
ganz ehrlich - manchmal strapazierst Du unsere Geduld schon etwas arg, daher kommen dann manchmal auch Kommentare - nix für ungut und Dir auch schöne Weihnachten!

Ja, ich weiß - ich bin nicht der allerhellste manchmal ;) Diese Kommentare kann ich von daher schon verstehen(habe ich mir schliesslich auch verdient manchmal) - aufbauen tun sie einen trotzdem nicht gerade. Auch wenn ihr alles "fremde" Menschen seit.. ihr seit ja welche. Und irgendwie hat man ja schon miteinander zu tun. Und von daher habe ich das "schöne Weihnachten" von Dir gerade auch als sehr angenhem emfpunden :) Thx!

 

Die Antworten von el galletta und mir bezogen sich allerdings auf diesen Post hier und der ist inhaltlich nicht 100 % richtig. Die Aussage der ersten Hälfte ist so stark verkürzt, dass sie falsch ist.

Ist mir klar, dass Sven sich auf eine andere Aussage von mir bezog. Aber für mich sind beide inhaltlich gleich. Von daher meine Frage- wo ist da genau der Fehler(oder das zu kurz ausgedrückte) in der Aussage:

2. erscheint mir einfacher. Bei der Abgeltungssteuer ist es ja so, dass man, wenn man die Fonds nach 20 Jahren wieder verkauft, noch ein 2tes Mal(sodenn zuvor welche angefallen sind - sieht man ja im eBundesanzeiger) Steuern darauf zahlt. Diese fordert man dann anhand der Einkommensteuereklärungsquittung vom Finanzamt zurück(weil man diese ja bereits jährlich gezahlt hat). Ist das bei der Kirchensteuer genauso? Dann benötige ich ja irgendein Papier, womit ich dann beim Verkauf sagen kann: "Hey, die Kirchensteuer habe ich bereits jährlich gezahlt - die Steuern fordere ich somit mit dieser Einkommenssteuererklärung zurück".

 

frohe Weihnachten - weiß, werden sie ja bis jetzt laut Wetterbericht nicht -jedenfalls nicht in NRW.

 

Pascal

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Sapine
2. erscheint mir einfacher. Bei der Abgeltungssteuer ist es ja so, dass man, wenn man die Fonds nach 20 Jahren wieder verkauft, noch ein 2tes Mal(sodenn zuvor welche angefallen sind - sieht man ja im eBundesanzeiger) Steuern darauf zahlt. Diese fordert man dann anhand der Einkommensteuereklärungsquittung vom Finanzamt zurück(weil man diese ja bereits jährlich gezahlt hat). Ist das bei der Kirchensteuer genauso? Dann benötige ich ja irgendein Papier, womit ich dann beim Verkauf sagen kann: "Hey, die Kirchensteuer habe ich bereits jährlich gezahlt - die Steuern fordere ich somit mit dieser Einkommenssteuererklärung zurück".

Wenn Du einen Fonds nach 20 Jahren verkaufst wird nur unter ganz bestimmten Bedingungen zum zweiten mal Steuern erhoben, die Du beim Finanzamt zurückholen kannst. Nämlich dann wenn:

- es ein ausländischer thesaurierender Fonds ist und Du die Jahre zuvor die ausschüttungsgleichen Erträge in der Steuererklärung angegeben und versteuert hast

- es ein thesaurierender Fonds ist, Du kirchensteuerpflichtig bist und die Jahre zuvor die ausschüttungsgleichen Erträge in der Steuererklärung angegeben und versteuert hast.

 

In diesen beiden Fällen musst Du jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben (zuvor im eBundesanzeiger nachschauen), um beim Verkauf die Versteuerung nachweisen zu können selbst dann, wenn Du jedes Jahr unter dem Freibetrag bleibst.

 

 

Bei ausschüttenden Fonds kann es nicht zur Doppelbesteuerung kommen beim Verkauf. Entsprechend kannst Du Dir hier die mehrjährige Dokumentation sparen. Sofern Du aber wenigstens einen thesaurierenden Fonds hast, müsstest Du die Erträge auch von ausschüttenden Fonds in der Steuererklärung mit angeben.

 

 

Sollte der thesaurierende ETF keine steuerrelevanten Erträge haben, wie wir es bei den db-x und comstage erhoffen, dann könntest Du Dir die Arbeit mit der Steuererklärung sparen.

 

 

Jetzt hoffe ich nur, dass mir in der Kurzfassung kein Fehler reingerutscht ist. ;)

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Fleisch

den badest du dann auch aus B)

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