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daniel123

Hallo,

 

ich hab eine Frage bezüglich der Spekulationssteuern, ich hab biser nur langfistige Anlagen gemacht und mach seit kuzem auch spekulative Geschäfte mit Optionen. Meine Frage daher:

 

Wenn ich einen Optionschein habe, mit dem ich nach 4 Wochen mein Ziel erreicht habe und diesen verkaufe und das ganze Geld (also inkl. dem Gewinn) in einen neuen OS anlege, muss ich dann auch Steuern zahln?

 

mfg

 

Daniel

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Delphin
· bearbeitet von Delphin
Wenn ich einen Optionschein habe, mit dem ich nach 4 Wochen mein Ziel erreicht habe und diesen verkaufe und das ganze Geld (also inkl. dem Gewinn) in einen neuen OS anlege, muss ich dann auch Steuern zahln?
Ja, aber keine Spekulationssteuer, die gibt's nämlich nicht, sondern nur ganz normale Einkommenssteuer. Gehört zu den sonstigen Einkünften (7. Einkunftsart), Anlahe SO, und nennt sich Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Es gibt eine Freigrenze von 512 EUR, wenn du darüber liegts, muss der gesamte Gewinn versteuert werden. Ab 2009 wird das allse anders.

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Reigning Lorelai

ja! Musst du in der Steuererklärung unter "sonstigen Einkünften" bei Spekulationsgeschäften angeben. Bis zur Höhe von 511,99 sind Spekulationsgewinne pro Jahr steuerfrei wobei hier natürlich durch die Abgeltungssteuer eine Änderung eintreten wird und sofort beim Verkauf die Steuer abgezogen wird und anonym an den Fiskus überwiesen wird. Diese gilt aber erst ab 1/1/2009

 

Gruß

 

W.Hynes

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herculez

Hätte da auch ein paar Fragen zu:

 

1. Gewinne und Verluste werden doch gegengerechnet oder? Wenn ich nämlich 520 Gewinn mache und das Versteuern muss, dann mach ich doch lieber noch ein Missgeschäft...

 

2. Ich bin nicht Einkommenssteuerpflichtig. Zählt mein erzielter Spekulationsgewinn zum Familieneinkommen?

 

3. Wenn ich einfach verkaufe mit mehr als 512 Gewinn, was passiert dann? Gibt es eine Meldung? Bin ich dann in Bedrängnis, wenn ich nichts mache? Kriegen die das überhaupt mit?

 

Ich rede hier halt von Peanuts. Ich versuche mit meinem mickrigen Vermögen, ein wenig Rendite zu erzielen....

 

Ich will aber auch nicht unwissentlich eine starftat begehen.

 

Gruß

 

Herc

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Raccoon
1. Gewinne und Verluste werden doch gegengerechnet oder? Wenn ich nämlich 520€ Gewinn mache und das Versteuern muss, dann mach ich doch lieber noch ein Missgeschäft...

Du kannst auch gar nichts anlegen, dann hast du kein Einkommen und zahlst demnach auch keine Steuern. ;)

 

2. Ich bin nicht Einkommenssteuerpflichtig. Zählt mein erzielter Spekulationsgewinn zum Familieneinkommen?

Wenn dein gesamtes Einkommen nicht ueber dem Grundfreibetrag von EUR7.664 liegt, dann brauchst du ueberhaupt nichts zu versteuern, auch nicht, wenn du die Freigrenze von EUR512 mit deinen Spekulationen ueberschreitest.

 

3. Wenn ich einfach verkaufe mit mehr als 512 € Gewinn, was passiert dann? Gibt es eine Meldung? Bin ich dann in Bedrängnis, wenn ich nichts mache? Kriegen die das überhaupt mit?

Wird auf der Jahres(steuer)bescheinigung ausgewiesen. Mitkriegen werden "die" das nicht unbedingt, aber es koennte bei Stichproblen mal auffallen; ich hoffe aber mal, dass du nicht nur unwissentlich keine Straftat begehen willst, sondern dies auch nicht wissentlich tun willst. <_<

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herculez
Du kannst auch gar nichts anlegen, dann hast du kein Einkommen und zahlst demnach auch keine Steuern. ;)

So war das nicht gemeint: Bewor ich über die Freigrenze komme, mach ich doch ein Geschäft, sodass ich drunter bin.

 

Wird auf der Jahres(steuer)bescheinigung ausgewiesen. Mitkriegen werden "die" das nicht unbedingt, aber es koennte bei Stichproblen mal auffallen; ich hoffe aber mal, dass du nicht nur unwissentlich keine Straftat begehen willst, sondern dies auch nicht wissentlich tun willst. <_<

Hatte ich nicht vor. Du meinst doch die Jahresbescheinigung an mich oder?

 

Es tut mir leid, aber mit Steuersachen kenne ich mich gar nicht aus. Nehmen wir an, ich erwirtschafte einen höheren Gewinn und will den auch versteuern. Dann muss ich also auch eine Einkommenssteuererklärung machen?

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Raccoon
· bearbeitet von Raccon
So war das nicht gemeint: Bewor ich über die Freigrenze komme, mach ich doch ein Geschäft, sodass ich drunter bin.

Ich weis, daher der ;)

 

Hatte ich nicht vor. Du meinst doch die Jahresbescheinigung an mich oder?

Richtig. Die wird von deiner Bank/deinem Broker ausgestellt.

 

s tut mir leid, aber mit Steuersachen kenne ich mich gar nicht aus. Nehmen wir an, ich erwirtschafte einen höheren Gewinn und will den auch versteuern. Dann muss ich also auch eine Einkommenssteuererklärung machen?

Ja. Versteuern musst du aber nur, wenn du den Grundfreibetrag ueberschreitest (mit deinem gesammten Einkommen). Kannst auch probieren, eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu bekommen, dann kannst du dir auch die Steuererklaerung sparen.

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herculez
Kannst auch probieren, eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu bekommen, dann kannst du dir auch die Steuererklaerung sparen.

 

aha, und kannste mir auch sagen, was das ist? :)

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andy

Wiki, Google?

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guybrush

Zu dem Thema Freigrenze 512 habe ich eine Frage:

 

Gewinne kann man mit Verlusten verrechnen - allerdings nur die innerhalb eines Jahres. Sprich, ich kann nicht meinen diesjährigen Gewinn von z.B. 550 mit einem Verlust von 2006 von 50 verrechnen und bin unter der Freigrenze, oder?

 

Wenn ich allerdings 600 Gewinn dieses Jahr gemacht habe - eine Position im Depot mit -300 habe, diese allerdings langfristig (5 Jahre+) angelegt ist - kann ich dann nicht einfach diese Position einmal verkaufen und dann wieder kaufen, nur um unter der Freigrenze zu bleiben?

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andy
Wenn ich allerdings 600 Gewinn dieses Jahr gemacht habe - eine Position im Depot mit -300 habe, diese allerdings langfristig (5 Jahre+) angelegt ist - kann ich dann nicht einfach diese Position einmal verkaufen und dann wieder kaufen, nur um unter der Freigrenze zu bleiben?

Man sollte doch wohl als erstes seiner Strategie treu bleiben. Man sollte seine Handlungsweise nicht nach den Steuern richten.

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guybrush
· bearbeitet von guybrush
Man sollte doch wohl als erstes seiner Strategie treu bleiben. Man sollte seine Handlungsweise nicht nach den Steuern richten.

 

Ja aber der Strategie bleibe ich doch treu, weil ich die Position direkt nach dem Verkauf wieder kaufe! Ich befürchte meine Frage falsch formuliert zu haben?

 

Beispiel:

 

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (zB Aktie A) dieses Jahr 612. (Also 100 über der Freigrenze -> der Gesamtbeitrag muss versteuert werden).

 

Aktie B ist langfristig angelegt, würde derzeit bei einem Verkauf aber einen Verlust von 300 erbringen.

 

Kann ich nun Aktie B verkaufen und gleich wieder kaufen, um den Verlust von 300 mit den 612 Gewinn auszugleichen, um unter die Freigrenze zu rutschen??

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Sven82

kommt drauf an wieviel Zeit zwischen Verkauf und erneutem Kauf liegt. Je nachdem könnte Gestaltungsmissbrauch vorliegen.

 

Gruß

Sven

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guybrush
kommt drauf an wieviel Zeit zwischen Verkauf und erneutem Kauf liegt. Je nachdem könnte Gestaltungsmissbrauch vorliegen.

 

Gruß

Sven

 

 

Wie meinst Du das? Darf ich in diesem Fall nicht am selben Tag Verkaufen und wieder Kaufen?

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Sven82

kannst du schon. Steuerlich wird der Verkauf der Anteile nur nicht berücksichtigt, so dass du letztlich oberhalb der Freigrenze von 512 EUR liegst als hätte man die Anteile die ganze Zeit gehalten.

 

Gruß

Sven

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harryguenter
Gewinne kann man mit Verlusten verrechnen - allerdings nur die innerhalb eines Jahres. Sprich, ich kann nicht meinen diesjährigen Gewinn von z.B. 550 mit einem Verlust von 2006 von 50 verrechnen und bin unter der Freigrenze, oder?

Nein vermutlich nicht!

1. Zuerst einmal müßte der Vorjahresverlust in der Steuererklärung 2006 festgestellt worden sein.

2. Ein Gewinnrücktrag wie von Die vorgestellt reicht wahrscheinlich nicht.

Lt. Gesetz müssen wohl die Spekulationsgewinne für die Berücksichtigung der Freigrenze "innerhalb eines Jahres" erwirtschaftet worden sein. Durch einen Verlust-/Gewinnvortrag oder -rücktrag beziehst Du aber die Ergebnisse eines 2. Steuerjahres mit ein. Damit gilt das "drücken" unter die Freigrenze nicht, da somit de fakto ein "Freibetrag" geschaffen würde. Allerdings sind hierzu noch Urteile zur Auslegung des Gesetzes offen.

 

Wenn ich allerdings 600 Gewinn dieses Jahr gemacht habe - eine Position im Depot mit -300 habe, diese allerdings langfristig (5 Jahre+) angelegt ist - kann ich dann nicht einfach diese Position einmal verkaufen und dann wieder kaufen, nur um unter der Freigrenze zu bleiben?

1. Natürlich nur wenn die langfristige Position mit Verlust noch innerhalb eines Jahres nach Kauf Verkauft wird. Darüber hinaus ist der Verlust nicht mehr anrechnbar

2. Zwischen Verkauf und Neukauf sollten sicherheitshalber einige Tage vergehen da sonst dieser steuerliche Trick als solcher erkannt und nicht berücksichtigt wird. Schließlich mußt Du im Zweifel darlegen, warum sonst Du verkauft und sofort wieder gekauft hast.

(Mann, unter diesen Aspekten ist die Abgeltungssteuer echt eine Vereinfachung...)

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Raccoon
aha, und kannste mir auch sagen, was das ist? :)

Eine Bescheinigung, damit du nicht veranlagt wirst: NV

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guybrush
2. Ein Gewinnrücktrag wie von Die vorgestellt reicht wahrscheinlich nicht.

Lt. Gesetz müssen wohl die Spekulationsgewinne für die Berücksichtigung der Freigrenze "innerhalb eines Jahres" erwirtschaftet worden sein. Durch einen Verlust-/Gewinnvortrag oder -rücktrag beziehst Du aber die Ergebnisse eines 2. Steuerjahres mit ein. Damit gilt das "drücken" unter die Freigrenze nicht, da somit de fakto ein "Freibetrag" geschaffen würde. Allerdings sind hierzu noch Urteile zur Auslegung des Gesetzes offen.

1. Natürlich nur wenn die langfristige Position mit Verlust noch innerhalb eines Jahres nach Kauf Verkauft wird. Darüber hinaus ist der Verlust nicht mehr anrechnbar

Ja natürlich. Die "Verlustposition" ist dieses Jahr gekauft! Da ich sie eh mindestens noch 5 Jahre halten will, kann ich sie doch daher verkaufen und wieder kaufen, um den Verlust mit meinem Gewinn zu verrechnen.

 

2. Zwischen Verkauf und Neukauf sollten sicherheitshalber einige Tage vergehen da sonst dieser steuerliche Trick als solcher erkannt und nicht berücksichtigt wird. Schließlich mußt Du im Zweifel darlegen, warum sonst Du verkauft und sofort wieder gekauft hast.

(Mann, unter diesen Aspekten ist die Abgeltungssteuer echt eine Vereinfachung...)

Ist das wirklich so? Ich kann doch verkaufen und kaufen wie und wann ich will - dachte ich zumindest...

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Raccoon
Ist das wirklich so? Ich kann doch verkaufen und kaufen wie und wann ich will - dachte ich zumindest...

Nein, kannst du nicht. Da gibt es sogar ein Gerichtsurteil drueber, dass mal jemand irgendwo verlinkt hat.

(Ich vergess' den Thread/Beitrag immer ...)

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Man kann schon am selben Tag verkaufen und wieder kaufen. Das wird das Finanzamt aber in aller Regel nicht als Verlustrealisation anerkennen, sondern als missbräuchliche Gestaltung i.S. von § 42 Abgabenordnung auslegen.

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35sebastian
Zu dem Thema Freigrenze 512 habe ich eine Frage:

 

Gewinne kann man mit Verlusten verrechnen - allerdings nur die innerhalb eines Jahres. Sprich, ich kann nicht meinen diesjährigen Gewinn von z.B. 550 mit einem Verlust von 2006 von 50 verrechnen und bin unter der Freigrenze, oder?

 

Wenn die Freigrenze überschritten, wird ein Spekulationsgewinn in voller Höhe, also 550, erzielt.

 

Der kann mit Verlusten, die vom FA auch festgestellt wurden, aus den Vorjahren verrechnet werden

 

Verlust aus dem Vorjahr: 50

 

d.h. es entsteht ein Spekulationsgewinn von 500 (die Freigrenze spielt dann keine Rolle mehr)

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etherial

Ich hab auch noch eine Frage zur Spekulationssteuer:

 

Ich hab Anfang dieses Jahres ein ETF gekauft und sehe jetzt, dass es nicht mehr in meine Portfoliostruktur passt. Leider hat es bereits 600 Gewinn gemacht (und ein paar kleiner Beträge bereits innerhalb der Spekulationsfrist veräußert). Meine Strategie ist nun: Ich sitze die Spekulationsfrist aus und verkaufe dann.

 

Problem ist nun: Mitte des Jahres habe ich die Bank gewechselt (zu CC) und im CC-Depot kann ich nun nicht mehr erkennen ob das Anschaffungsdatum denen vorliegt. Darf ich davon ausgehen, dass CC über die Anschaffung dieses ETFs bescheid weiß, muss ich Ihnen das bei Veräußerung mitteilen oder sind die so rigouros, dass sie bei Depot-Übertrag auch gleich die Spekulationsfrist resetten (und ich dann bis Mitte nächsten Jahres waren muss).

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It'sMe
Ich hab auch noch eine Frage zur Spekulationssteuer:

 

Ich hab Anfang dieses Jahres ein ETF gekauft und sehe jetzt, dass es nicht mehr in meine Portfoliostruktur passt. Leider hat es bereits 600€ Gewinn gemacht (und ein paar kleiner Beträge bereits innerhalb der Spekulationsfrist veräußert). Meine Strategie ist nun: Ich sitze die Spekulationsfrist aus und verkaufe dann.

 

Problem ist nun: Mitte des Jahres habe ich die Bank gewechselt (zu CC) und im CC-Depot kann ich nun nicht mehr erkennen ob das Anschaffungsdatum denen vorliegt. Darf ich davon ausgehen, dass CC über die Anschaffung dieses ETFs bescheid weiß, muss ich Ihnen das bei Veräußerung mitteilen oder sind die so rigouros, dass sie bei Depot-Übertrag auch gleich die Spekulationsfrist resetten (und ich dann bis Mitte nächsten Jahres waren muss).

 

Du mußt ggf. den Gewinn/Verlust bei der Steuererklärung angeben. Die Bank macht da gar nichts. Ein Automatismus besteht nur bei Ausschüttungen (Dividenden/Zinsen).

 

It's Me

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Malvolio
Ich hab auch noch eine Frage zur Spekulationssteuer:

 

Ich hab Anfang dieses Jahres ein ETF gekauft und sehe jetzt, dass es nicht mehr in meine Portfoliostruktur passt. Leider hat es bereits 600 Gewinn gemacht (und ein paar kleiner Beträge bereits innerhalb der Spekulationsfrist veräußert). Meine Strategie ist nun: Ich sitze die Spekulationsfrist aus und verkaufe dann.

 

Problem ist nun: Mitte des Jahres habe ich die Bank gewechselt (zu CC) und im CC-Depot kann ich nun nicht mehr erkennen ob das Anschaffungsdatum denen vorliegt. Darf ich davon ausgehen, dass CC über die Anschaffung dieses ETFs bescheid weiß, muss ich Ihnen das bei Veräußerung mitteilen oder sind die so rigouros, dass sie bei Depot-Übertrag auch gleich die Spekulationsfrist resetten (und ich dann bis Mitte nächsten Jahres waren muss).

 

Die Bank interessiert sich überhaupt nicht für deine Spekulationsgewinne, jedenfalls nicht bis 2009.

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etherial
Die Bank interessiert sich überhaupt nicht für deine Spekulationsgewinne, jedenfalls nicht bis 2009.

 

Bedeutet dass, ich muss die Spekulationsgewinne selbst in der Steuererklärung ausweisen? In dem Fall muss die Bank doch auch was ans Finanzamt schicken, damit die das überprüfen können?

 

Klar interessiert die das nicht, aber sie müssen immerhin darauf reagieren.

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