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ZZ 2

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Ich bin gerade dabei, meine "Jahresinventur" zu machen. Dabei bin ich natürlich auch über die ZZ2 --> ZZ1 Fondsverschmelzung gestolpert. Ich hatte ZZ2-Anteile bei 2 Brokern: Comdirect und Consors. Bei Consors fehlen mir "aus historischen Gründen" auch noch die Anschaffungsdaten.

 

OK, bei der Comdirect schaut alles ordentlich und nachvollziehbar aus. Die ZZ2 Anteile wurden auf 3 Nachkommastellen gerundet exakt mit dem Faktor 1,33675 umgetauscht. Bei der Einbuchung der ZZ1-Anteile erfolgte eine Steuergutschrift für die im ZZ1 bisher aufgelaufenen Zwischengewinne.

 

So weit so gut, Consors schaut dagegen nicht so toll aus: Auch hier erfolgte die Umrechnung mit obigem Kurs natürlich korrekt. Dann wurden aber automatisch die Spitzen (Nachkommastellen) verkauft und das obwohl man ja Bruchteile über die Fondsgesellschaft handeln kann. Da ich hier keine Anschaffungsdaten hatte erfolgte die Steuerbemessung pauschal mit 30% des Verkaufswertes. Mal abgesehen davon, dass das wieder wegen ein paar lappigen Kröten eine ziemliche Verrenkung bei der Steuerberechnung wird, ist das aber auch noch kein Beinbruch.

Was mir aber Kopfschmerzen bereitet, ist dass ich bei Consors keine Steuergutschrift bei der Einbuchung der ZZ1 Anteile für die aufgelaufenen Zwischengewinne finden kann.

 

Daher meine Fragen: Hat zufällig noch jemand die ZZ2/ZZ1-Fusion bei Consors mit gemacht? Gibt es bei Euch eine steuerliche Gutschrift für die Zwischengewinne?

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maidenfritz

Ich bin gerade dabei, meine "Jahresinventur" zu machen. Dabei bin ich natürlich auch über die ZZ2 --> ZZ1 Fondsverschmelzung gestolpert. Ich hatte ZZ2-Anteile bei 2 Brokern: Comdirect und Consors. Bei Consors fehlen mir "aus historischen Gründen" auch noch die Anschaffungsdaten.

 

OK, bei der Comdirect schaut alles ordentlich und nachvollziehbar aus. Die ZZ2 Anteile wurden auf 3 Nachkommastellen gerundet exakt mit dem Faktor 1,33675 umgetauscht. Bei der Einbuchung der ZZ1-Anteile erfolgte eine Steuergutschrift für die im ZZ1 bisher aufgelaufenen Zwischengewinne.

 

So weit so gut, Consors schaut dagegen nicht so toll aus: Auch hier erfolgte die Umrechnung mit obigem Kurs natürlich korrekt. Dann wurden aber automatisch die Spitzen (Nachkommastellen) verkauft und das obwohl man ja Bruchteile über die Fondsgesellschaft handeln kann. Da ich hier keine Anschaffungsdaten hatte erfolgte die Steuerbemessung pauschal mit 30% des Verkaufswertes. Mal abgesehen davon, dass das wieder wegen ein paar lappigen Kröten eine ziemliche Verrenkung bei der Steuerberechnung wird, ist das aber auch noch kein Beinbruch.

Was mir aber Kopfschmerzen bereitet, ist dass ich bei Consors keine Steuergutschrift bei der Einbuchung der ZZ1 Anteile für die aufgelaufenen Zwischengewinne finden kann.

 

Daher meine Fragen: Hat zufällig noch jemand die ZZ2/ZZ1-Fusion bei Consors mit gemacht? Gibt es bei Euch eine steuerliche Gutschrift für die Zwischengewinne?

 

hi, habe auch die Verschmelzung mitgemacht, es wurde exakt umgerechnet, allerdings gabs keine steuergutschrift o.ä. - ev. liegts bei mir auch daran, dass ich in Österreich lebe und die steuerlichen Bedingungen anders sind

im Prinzip müsste es ja egal sein, da sämtliche angelaufenen gewinne zum ausschüttungstermin des zz1 ausgeschüttet und damit versteuert werden.

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shelby

hi sparfux,

 

heute gabs bei consors Stornos der Ein- und Ausbuchung, Hinweis auf den Abrechnungen: "Storno Fondsfusion wg. Korrektur Zwischengewinn, Neuabrechnung folgt".

Auf dem Konto gabs die Gutschrift des vorigen Verkaufs und eine neue Abrechnung, ein paar Euro höher.

 

Deckt sich das nun mit dem was die codi bei dir direkt korrekt abgerechnet hat?

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sparfux

Danke für den Hinweis!

 

Eine Abrechnung der Zwischengewinne kann ich trotz der ganzen Hin- und Herbucherei nicht finden ... Na ja, vielleicht kommt sie ja noch.

 

Hätte nicht gedacht, dass Consors so ein Stümperhaufen ist!

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sparfux

So, habe heute mal bei Consors angerufen. Konnten mir am Telefon allerdings natürlich nichts dazu sagen. Wollen sich wieder melden.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Habe im August bei Consors noch eine nachträgliche Thesaurierungsmeldung für den ZZ2 vor Umtausch bekommen. Natürlich rückdatiert auf den 15.12.16 und auch mit dem Hinweis, dass der Betrag steuerlich zu 2016 gehört.

 

Habe meine Steuererklärung zwar spät abgegeben aber mittlerweile ist sie schon lange beim FA. Muss ich wohl nachdeklarieren.

 

In der Steuerbescheinigung war der thes. Ertrag nicht drin. Jetzt hat sich Consors bei der Fondsfusion ja eh schon als sehr inkompetent erwiesen (unnötiger Verkauf der Spitzen, keine schriftliche Abrechnung der Zwischengewinne). Ich dachte erst, dass das wieder eine Inkompetenz von Consors ist. Allerdings habe ich ja auch noch ZZ2 (bzw. jetzt ZZ1) Anteile bei comdirect. Auch da wurde am 15.12. beim ZZ2 nur eine Ausschüttung aber keine zusätzliche Thesaurierung bescheinigt.

 

Also hier die Frage: Hat noch jemand kürzlich eine nachträgliche Thesaurierungsbescheinigung im Zuge der Fondsfusion Ende letzten Jahres für den ZZ2 bekommen? Falls ja, bei welcher Bank?

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selvita
vor 2 Stunden schrieb sparfux:

Habe im August bei Consors noch eine nachträgliche Thesaurierungsmeldung für den ZZ2 vor Umtausch bekommen. Natürlich rückdatiert auf den 15.12.16 und auch mit dem Hinweis, dass der Betrag steuerlich zu 2016 gehört.

 

Habe meine Steuererklärung zwar spät abgegeben aber mittlerweile ist sie schon lange beim FA. Muss ich wohl nachdeklarieren.

 

In der Steuerbescheinigung war der thes. Ertrag nicht drin. Jetzt hat sich Consors bei der Fondsfusion ja eh schon als sehr inkompetent erwiesen (unnötiger Verkauf der Spitzen, keine schriftliche Abrechnung der Zwischengewinne). Ich dachte erst, dass das wieder eine Inkompetenz von Consors ist. Allerdings habe ich ja auch noch ZZ2 (bzw. jetzt ZZ1) Anteile bei comdirect. Auch da wurde am 15.12. beim ZZ2 nur eine Ausschüttung aber keine zusätzliche Thesaurierung bescheinigt.

 

Also hier die Frage: Hat noch jemand kürzlich eine nachträgliche Thesaurierungsbescheinigung im Zuge der Fondsfusion Ende letzten Jahres für den ZZ2 bekommen? Falls ja, bei welcher Bank?

 

Habe am 01.09. von der ING DiBa auch eine Thesaurierungsbeschscheinigung (18,8250855 EUR pro Stück) mit dem Hinweis bekommen, dass diese steuerlich dem Vorjahr zuzuordnen ist.

In der Jahressteuerbescheinigung vom Anfang des Jahres waren auch nur die Ausschüttungen und der Zwischengewinn aufgrund Fusion ausgewiesen.

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sparfux
vor 2 Stunden schrieb selvita:

 

Habe am 01.09. von der ING DiBa auch eine Thesaurierungsbeschscheinigung (18,8250855 EUR pro Stück) mit dem Hinweis bekommen, dass diese steuerlich dem Vorjahr zuzuordnen ist.

In der Jahressteuerbescheinigung vom Anfang des Jahres waren auch nur die Ausschüttungen und der Zwischengewinn aufgrund Fusion ausgewiesen.

 

OK, dann liegt es wohl eher an der Fondsgesellschaft als am Broker, wie schon vermutet.

 

Und was machst Du jetzt? Hattest Du Deine Erträge schon erklärt?

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selvita
Am 3.9.2017 um 20:33 schrieb sparfux:

 

Und was machst Du jetzt? Hattest Du Deine Erträge schon erklärt?

 

Nein, habe die EStE 2016 noch nicht abgegeben. Bin gerade bei der Erstellung und habe vor, den nachträglich gemeldeten Thesaurierungsbetrag als ausschüttungsgleichen Ertrag mit anzugeben (zwecks lückenlosem Nachweis der bereits abgeführten Steuer beim späteren Verkauf).

 

Ärgerlicher Mehraufwand für alle, die die EStE bereits abgegeben haben. Oder gibt es andere Möglichkeiten? Was meinen die Steuerexperten hierzu?

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Mich wundert, dass nur Du und ich hier über diese "Nachversteuerung" diskutieren. Ich dachte immer, es gab ein paar mehr Leute hier, die den ZZ2 (jetzt ZZ1) haben.

 

OK, wie dem auch sei. Meine Steuererklärung für 2016 ist noch in Bearbeitung beim FA. Das FA hat mir gerade auch noch einen Brief geschrieben und noch weitere Unterlagen angeforert (hat nichts mit Kapitalerträgen zu tun). Meine Vorgehensweise jetzt: Ich werde die Korrektur der ZZ2 Besteuerung im Steuerprogramm vornehmen. Der Übersichtlichkeit halber, werde ich dazu aber neue "Bescheinigungen" anlegen (zwei Stück, weil ich bei 2 Banken ZZ2/1 Anteile halte) und nicht die existierenden Bescheinigungen direkt berichtigen. Letzteres wäre recht unübersichtlich, weil auf den Bescheinigungen noch andere Erträge stehen. Dann schicke ich die ergänzte Steuererklärung nochmal elektronisch an das FA und noch ein paar Nachweise per Post hinterher.

 

An dieser Stelle muss ich User kleinerfisch vorbehaltlos Recht geben: Die Zuhilfenahme der Besteuerungsgrundlagen ist hier unerlässlich. Ersteinmal habe ich bisher nur bei einem Broker eine zusätzliche Thesaurierungsbescheinigung bekommen. Zum anderen ergeben sich Ändeurngen nicht nur aus den jetzt zusätzlichen thesaurierten Erträgen sondern auch noch aus Gutschriften angrechneter und anrechenbarer Quellensteuern.

 

Die Thesaurierung ist schon ziemlich massiv - knapp 19€ pro Anteil. Ich muss nochmal knapp 1000€ zusätzliche Erträge nachversteuern ...

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sparfux

Noch mal eine andere Frage in die (kleine :) ) Runde:

 

Falls jemand den ZZ2 als abgeltungssteuerfreien Altbestand hatte, ist die Fondsfusion bei Euch steuerneutral über die Bühne gegangen - sprich ist der ZZ2 als Altebstadn aufgeführt?

 

Meine Anteile bei der CoDi sind jetzt als abgeltungssteuerbehaftet gekennzeichnet. Sprich sie gelten nicht mehr als Altbestand.

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muesli

Bei der DiBa sind sie bei mir weiter als Altbestand gelistet.

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selvita
· bearbeitet von selvita
vor 2 Stunden schrieb muesli:

Bei der DiBa sind sie bei mir weiter als Altbestand gelistet.

 

Kann ich leider nicht bestätigen.

Meine bei der DiBa fusionierten neuen ZZ1-Anteile werden im Gegensatz zu den früheren ZZ2-Anteilen nicht mehr als abgeltungssteuerfreier Altbestand geführt. Werde mal nachfragen, ob denen ein Fehler beim Umtausch passiert ist.  

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selvita
vor einer Stunde schrieb selvita:

 

Kann ich leider nicht bestätigen.

Meine bei der DiBa fusionierten neuen ZZ1-Anteile werden im Gegensatz zu den früheren ZZ2-Anteilen nicht mehr als abgeltungssteuerfreier Altbestand geführt. Werde mal nachfragen, ob denen ein Fehler beim Umtausch passiert ist.  

 

Sorry, da ist mir ein kleiner Fehler unterlaufen:

Richtig ist, dass meine VOR 2009 gekauften Anteile auch nach der Fusion als abgeltungsfreier Altbestand bei der DiBa gelistet sind (so wie von muesli gepostet).

Nur die nachgekauften Anteile sind nicht steuerfrei,- also doch alles korrekt!

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obx
· bearbeitet von obx
Am 10.9.2017 um 12:17 schrieb sparfux:

Mich wundert, dass nur Du und ich hier über diese "Nachversteuerung" diskutieren. Ich dachte immer, es gab ein paar mehr Leute hier, die den ZZ2 (jetzt ZZ1) haben.

...habe mir die Sache jetzt auch mal angesehen. Laut Bundesanzeiger sind 7,35 pro Anteil ausgeschüttet worden und betragen die ausschüttungsgleichen Erträge 18,82. Nur: ich habe laut meiner Bank die angeblich ausgeschütteten Erträge in Höhe von 7,35 nie erhalten. Rechne ich nun die 7,35 und die 18,82 zusammen, komme ich auf 26,17. Ziehe ich von den insgesamt zugeflossenen 26,17 (also sowohl die "tatsächlich" ausgeschütteten als auch den ausschüttungsgleichen) pauschal 28% ab (also KapSt/Soli und KiSt), kommt bei mir ein Betrag in Höhe von ca. 7,33 raus, welche ich versteuern müsste. Dieser Betrag liegt auffällig nah genau an dem Betrag von 7,35, welcher ausgeschüttet worden sein soll, so dass ich vermuten würde, dass die Bank mir die Beträge von 7,35 (die mir laut Bundesanzeiger ja ausgeschüttet worden sein sollen) insgesamt zur Abgeltung auch der ausschüttungsgleichen Erträge an das Finanzamt abgeführt hat.

 

Ist Euch denn der Betrag von 7,35 tatsächlich (!) ausgeschüttet worden, also nicht nur "tatsächlich" im Sinne des Bundesanzeigers? Mein Verrechnungskonto (geht online allerdings nur rückwirkend bis 01.07.2016) weist jedenfalls keinen einzigen Ertrag für den ZZ2 aus.

 

Genau so teile ich das den Steuerbehörden auch schon mit meinem Anschreiben mit, damit die Steuerbehörde weiß weshalb ich welche Beträge angesetzt/ nicht angesetzt habe. Reine Vorsicht, um mich nicht dem Vorwurf auszusetzen, ich hätte Beträge falsch deklariert, deswegen sollen die genau wissen, warum ich etwas gemacht habe... Dann bitte ich immer freundlichst um Rücksprache, falls dies nicht zutreffend sein sollte, damit ich die Erklärung dahingehend noch ändern kann.

 

 

Meine Meinung stellt im Übrigen keine steuerliche Beratung dar, daher ohne Gewähr :D ABER: falls mein Verständnis unzutreffend sein sollte, freue ich mich auf den Gedankenaustausch, auch um dann noch schnell dem Finanzamt hiervon Mitteilung machen zu können!

 

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Ich habe Deine Werte nicht überprüft aber Du musst die 26,17€ als Kapitalerträge versteuern. Was Du auf Dein Konto bekommen hast, spielt keine Rolle aus steuerlicher Sicht.

 

PS: Man kann Bundesanzeiger wohl leider nicht verlinken.

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obx
vor 1 Minute schrieb sparfux:

Ich habe Deine Werte nicht überprüft aber Du musst die 26,17€ als Kapitalerträge versteuern. Was Du auf Dein Konto bekommen hast, spielt keine Rolle aus steuerlicher Sicht.

...also muss ich die doppelt versteuern?

 

Meine Bank hat bereits 28% abgeführt, also meine tatsächliche Ausschüttung in Höhe von 7,35, die mir nie zugeflossen sind. Jetzt muss ich nochmal 7,35 auf die 26,17 abführen?

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sparfux

Man gibt sowohl den vollen Betrag (26,17€) an als auch die schon abgeführte AgSt. Die abgeführte AgSt wird dann auf die eigentliche Steuerschuld angerechnet. Man versteuert also nichts doppelt.

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obx
vor einer Stunde schrieb sparfux:

Man gibt sowohl den vollen Betrag (26,17€) an als auch die schon abgeführte AgSt. Die abgeführte AgSt wird dann auf die eigentliche Steuerschuld angerechnet. Man versteuert also nichts doppelt.

Gut, damit habe ich kein Problem... ist ja "linke Tasche rechte Tasche". In diesem Fall müsste ich dann nur meine Bank kontaktieren, damit diese mir bescheinigt, dass die 7,35 €/Anteil an das FA abgeführt wurden und in welcher Höhe (also KapESt/Soli/KiSt). Denn in meiner Steuerbescheinigung sind diese 7,35 €/Anteil nicht enthalten, obwohl diese mir "steuerrechtlich durch Ausschüttung zugeflossen" und nicht ausbezahlt worden sind. Und ohne Steuerbescheinigung, dass diese an das FA abgeführt worden sind, kann ich diese nicht angeben.

 

Sind Euch denn die 7,3499 € tatsächlich auf dem Konto gutgeschrieben worden, oder falls nicht, sind diese in der Steuererklärung als abgeführte KapSt enthalten?

 

 

Am 10.9.2017 um 12:17 schrieb sparfux:

Die Thesaurierung ist schon ziemlich massiv - knapp 19€ pro Anteil. Ich muss nochmal knapp 1000€ zusätzliche Erträge nachversteuern ...

...ich verstehe dann aber diese Aussage von Dir nicht. Sind Dir die 7,3499 €/Anteil tatsächlich ausgezahlt worden? Wenn die 7,3499 wie bei mir abgeführt worden sein sollten, musst Du strenggenommen ja nichts nachversteuern, sondern würdest Dich darüber ärgern, Dir diese (richtigerweise abgeführte Steuer) nicht zurückholen zu können...

 

Bevor wir aneinander vorbeireden: im Bundesanzeiger steht eindeutig, dass mir "steuerrechtlich" ein Betrag von 7,3499 €/Anteil ausgeschüttet wurde (also tatsächlich ausgeschüttet wurde, wir reden hier nicht von ausschüttungsgleichen Erträgen), obwohl keinerlei Erträge vom ZZ2 auf meinem Konto enthalten sind.

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selvita
vor 7 Stunden schrieb obx:

Sind Euch denn die 7,3499 € tatsächlich auf dem Konto gutgeschrieben worden, oder falls nicht, sind diese in der Steuererklärung als abgeführte KapSt enthalten?

 

Ich habe in 2016 sogar 2 Barausschüttungen meiner Bank erhalten:

  •  Ausschüttung zum 01.03.2016: 18,80 EUR pro Stk => davon KapSt-pflichtiger Zinsanteil 12,976437 EUR pro Stück
  •  Zwischenausschüttung aufgrund Fusion zum 14.12.2016: 7,3373 EUR pro Stück => davon KapSt-pflichtiger Zinsanteil 7,3498967 EUR pro Stück

        gesamte Ausschüttung in 2016: 26,1373 EUR pro Stk => davon Barausschüttung/ gutgeschriebener Zinsanteil 20,326337 EUR pro Stk

  • ausserdem in 09.2017 nachträglich gemeldeter Thesaurierungsbetrag zum 15.12.2016: 18,8250855 EUR pro Stück

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sparfux
Am 10.9.2017 um 12:17 schrieb sparfux:

OK, wie dem auch sei. Meine Steuererklärung für 2016 ist noch in Bearbeitung beim FA. Das FA hat mir gerade auch noch einen Brief geschrieben und noch weitere Unterlagen angeforert (hat nichts mit Kapitalerträgen zu tun). Meine Vorgehensweise jetzt: Ich werde die Korrektur der ZZ2 Besteuerung im Steuerprogramm vornehmen. Der Übersichtlichkeit halber, werde ich dazu aber neue "Bescheinigungen" anlegen (zwei Stück, weil ich bei 2 Banken ZZ2/1 Anteile halte) und nicht die existierenden Bescheinigungen direkt berichtigen. Letzteres wäre recht unübersichtlich, weil auf den Bescheinigungen noch andere Erträge stehen. Dann schicke ich die ergänzte Steuererklärung nochmal elektronisch an das FA und noch ein paar Nachweise per Post hinterher.

 

Hm, heute meinen Steuerbescheid bekommen ... Das FA will meine zusätzliche Abgeltungssteuer nicht. Na ja, wer nicht will der hat schon. sparfux sagt danke für ~300 geschenke € vom Staat. :D

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obx
Am 6.10.2017 um 22:49 schrieb selvita:

ausserdem in 09.2017 nachträglich gemeldeter Thesaurierungsbetrag zum 15.12.2016: 18,8250855 EUR pro Stück

18,8250855 EUR pro Stück? -_-

 

Gucke ich in den Bundesanzeiger (der ja maßgeblich sein sollte), so steht ganz am Ende zum ZZ2 aber das Folgende:

 

Zitat

Nachrichtlich: Dem Steuerabzug unterliegende akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge erhöhen sich zum 16. Dezember 2016 von EUR 0,2902 um EUR 18,8251 auf EUR 19,1153 je Anteil (Angaben bezogen auf Privatanleger).

 

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Wasserfall

Hui, beim "Nachfolgerfonds" ZZ1 gibt's zurzeit ein einziges Gemetzel. In der Türkei verspekuliert, oder was ist hier los?

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Framal

Stand 31.12.17 waren die gar nicht sooo stark in der Türkei bzw,. TRY investiert. Sehr interessanter Chart! -_-

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MysticX

Dividende am 31.10. erhalten und am 08.11. wurde sie wieder storniert und zurück gebucht.

Seit dem noch nichts wieder erhalten. Weiß irgendjemand was da los war/ist?

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