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Jose Mourinho

ETF-DACHFONDS P

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holzroller

Naja von der Performance her war sein ETF Dachfonds ja nicht besonders erfolgreich - glaube nicht das das bei Star Capital besser wird.

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DerJürgen

Hallo liebe ETF-Dachfonds experten.

 

Ich bin heute bei der Betrachtung des aktuellen KIID des ETF-Dachfonds P etwas verwirrt worden und kann da eine Angabe nicht nachvollziehen. Und zwar:

 

 

 

Der ETF-Dachfonds P hat im Kalenderjahr 2013 eine Performance von 3,1% erzielt

 

Der ETF-Dachfonds P hat eine performanceanhängige Vergütung von 10%, welche ab einer Wertsteigerung von 4% in Rechnung gestellt wird

 

Für das Kalenderjahr 2013 wird eine Performancefee von 0,19% als "entnommen" angegeben.

 

Frage: Wie kann eine Performancefee die erst ab 4% Wertsteigerung berechnet werden darf, bei einer Wertsteigerung von 3,1% angefallen sein?

 

Ich habe auch gesehen, daß Veritas wohl im Jahresverlauf die Berechnung geändert hat, laut Bekanntmachungen auf der Website war die Berechnungslogik vom 05.01.2013 bis 30.09.2013 = 0% "High Watermark", ab dem 01.10.2013 4% High Watermark. In beiden Bekanntmachungen steht aber auch explizit drin, dass der Berechnungszeitraum exakt 1 Kalenderjahr beträgt. Sollte sich also die entnommene Performancefee auf die Regelung bis 30.09.2013 beziehen, anders könnte ich mir die nicht erklären, so wäre diese ja definitiv unrechtmäßig, denn zu diesem Zeitpunkt war die Periode noch nicht um und ab 01.10.2013 ist ja die 4% ablösend zur vorherigen 0% in Kraft getreten.

 

Hat sich hier die Gesellschaft unrechtmäßig bereichert? Haben hier geschädigte Anleger vielleicht sogar Anspruch auf einen Schadenersatz?

 

Grüße Jürgen

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selvita

Die Fondgesellschaft VERITAS hat Änderungen der Vertragsbedingungen zum 01.01.2018 angekündigt (siehe Anhang)

 

Folgende Änderung ist m.E. hervorzuheben:

> "Die Gesellschaft schüttet grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des OGAW-Sondervermögens angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge - unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – anteilig aus." => d.h. Erträge werden nicht mehr wie bisher thesauriert.

> Bis zu 15 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens dürfen in Rohstoff-ETFs angelegt werden.

 

Bin nicht Experte für Fonds-Besteurerung,- daher ...

@ all: Haben die Änderungen Auswirkungen auf das neue Investmentsteuerreformgesetz bzw. auf die Besteuerung von Altanteilen die noch vor der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 gekauft wurden?

2018_01_dd___nderungen_bab_veri_etf-dachfonds.pdf

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