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Rodo

Gagfah SA

Empfohlene Beiträge

kleinanleger1

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil !

Stimmt.

 

Wer das gelesene auch versteht ist sogar noch mehr im Vorteil. ;)

 

Nicht die Bild.de behauptet etwas, sondern die Bild.de zitierst die Angaben der Gagfah, die da behauptet:

 

Für ihre 38100 Dresdner Wohnungen mit insgesamt 2,1 Mio. qm Wohnfläche kassiert die Gagfah nach eigenen Angaben pro Jahr 121 Mio. Euro Miete.

Quelle: http://www.bild.de/B...rden-klage.html

"Die Gagfah kassiert 121 Millionen" ist nicht das gleiche wie "Kauffman verdient 121 Millionen".

 

Denn Gagfah ist beileibe nicht das gleiche wie Kauffman. Viele, unter anderem auch ich, verdienen mit.

 

Und "verdienen" das gleiche wie "kassieren"? :-

 

Wie lange beschäftigst Du Dich schon mit Aktien? :D

 

Und schließlich ist es auch kein Zitat eine Behauptung über die angeblichen Angaben Gagfahs aufzustellen.

 

Im weiteren wäre es angebracht den Text in Normalgröße zu schreiben, das erspart einigen das ewige scrollen und die Beiträge bleiben übersichtlich.

Naja - wollte mich 'halt der Bildzeitung anpassen.

 

Nicht gut? :huh:

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kleinanleger1

Abgesehen von all dem anderen Unsinn im Bild-Artikel:

 

Kauffman ist schon lange kein Milliardär mehr, und Gagfah managet er auch nicht.

 

Vielmehr ist er nicht-geschäftsführender Vorsitzender des Verwaltungsrats. Geschäftsführer ist Brennan.

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molari
· bearbeitet von molari

Wenn das in noch mehr Doppelpostings endet, dann gibts auf die Mütze. Wenn du was schreibst dann überleg vorher und poste dann.

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checker-finance

Mächtig viel Krawall hier im Thread. Vielleicht können wir mal auf die wesentlichen Fragen eingehen. Vor der Pressemitteilung lag der Kurs bei 8,53 . Bei 225.824.880 Aktien also eine Marktkapitalisierung von 1.926.286.226 . Bekäme die Stadt Dresden sofort Recht und runden wir mal auf 1 Mrd. auf, so müßte die Marktkapitalisierung um 1 Mrd. zurückgehen, was einem Kurs von 8,087 entspräche.

 

Der Kurs liegt aber bei 7,27 was einem Rückgang des Unternehmenswerts um 1,285 Mrd. entspräche. Welches Szenario wird da eingepreist? Der Handel ist liquide, heute allein eine Tagesvolumen von 7,3 Mio. - da sollte also eine adäquate Preisbildung möglich sein.

 

Wie gesagt, 1 Mrd. ist aufgerundet und die Zahlung dürfte auch nicht sofort erfolgen. Also was drückt den Kurs

- Streitigkeit verunsichert potentielle Käufer -> Verkauf von Wohneinheiten gerät ins Stocken

- Refinanzierung der hohen Schulden wird erschwert bzw. verteuert

- vergleichbare Probleme bei anderen Teilen des Portfolios

Letzteres wäre wohl der Supergau

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Kaffeetasse

der thread ist neben der trading-ecke mit das absurdeste, was wpf zur zeit zu bieten hat :w00t:

die aktie ist einfach für seriöses anlegen ein absolutes no go.

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Aktiencrash
· bearbeitet von Aktiencrash

Denn Gagfah ist beileibe nicht das gleiche wie Kauffman. Viele, unter anderem auch ich, verdienen mit.

 

 

Du verdienst bei Gagfah. Ich glaube eher du redest dir das ein. Du steckst dir 10 Cent in die eine Tasche und Kauffman & Co ziehen dir 1,52 € aus der anderen Tasche wieder raus.

 

die aktie ist einfach für seriöses anlegen ein absolutes no go.

 

Zum Glück gibt es hier User die das erkennen :thumbsup:

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Chris89
· bearbeitet von Chris89

Mächtig viel Krawall hier im Thread. Vielleicht können wir mal auf die wesentlichen Fragen eingehen. Vor der Pressemitteilung lag der Kurs bei 8,53 €. Bei 225.824.880 Aktien also eine Marktkapitalisierung von 1.926.286.226 €. Bekäme die Stadt Dresden sofort Recht und runden wir mal auf 1 Mrd. auf, so müßte die Marktkapitalisierung um 1 Mrd. zurückgehen, was einem Kurs von 8,087 € entspräche.

 

Der Kurs liegt aber bei 7,27 € was einem Rückgang des Unternehmenswerts um 1,285 Mrd. € entspräche. Welches Szenario wird da eingepreist? Der Handel ist liquide, heute allein eine Tagesvolumen von 7,3 Mio. € - da sollte also eine adäquate Preisbildung möglich sein.

 

Wie gesagt, 1 Mrd. ist aufgerundet und die Zahlung dürfte auch nicht sofort erfolgen. Also was drückt den Kurs

- Streitigkeit verunsichert potentielle Käufer -> Verkauf von Wohneinheiten gerät ins Stocken

- Refinanzierung der hohen Schulden wird erschwert bzw. verteuert

- vergleichbare Probleme bei anderen Teilen des Portfolios

Letzteres wäre wohl der Supergau

 

nach deiner berechnung müssten das dann eher 4,10€ sein.

 

Ein Verlust von ca. 920Mio. wäre ein EPS von - 4,00€, welcher dazu noch voll cashwirksam wäre und nicht nur ein rein bilanzieller Effekt.

Da stände die Gagfah fast vor dem aus und so schlimm siehts dann wohl auch nicht aus.

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gack

Was meint Ihr:

Wird es zur Klage kommen?

Oder werden die zwei Parteien sich außergerichtlich einigen können?

Wie könnte der Vergleich dann aussehen?

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kleinanleger1

Mächtig viel Krawall hier im Thread.

Deine Rüstung klappert eben doch ziemlich laut.

 

Vor der Pressemitteilung lag der Kurs bei 8,53 . Bei 225.824.880 Aktien also eine Marktkapitalisierung von 1.926.286.226 .

Stimmt.

 

Bekäme die Stadt Dresden sofort Recht

Die Stadt Dresden hat sich noch nicht einmal zu einer Klage entschlossen.

 

Die diesbezüglich Ratssitzung ist für den 24. März anberaumt.

 

Bekäme die Stadt Dresden sofort Recht und runden wir mal auf 1 Mrd. auf

Nur gibt es nichts aufzurunden. Die von der Sächsischen Zeitung genannte Summe von 925 Millionen beruht auf reiner Phantasie. Ebenso die von dem Rest der deutschen Qualitäspresse aufgerundeten Milliarden.

 

Die Stadtverwaltung Dresden hat keine Zahl genannt.

 

Und in Anbetracht des Vorwurfs des Vorstoßes gegen "die Verpflichtung zur Weitergabe der Weitergabepflicht und gegen die Verpflichtung zur Weitergabe der Vetragsstrafen" (Pressemitteilung der Stadtverwaltung Dresden) bei den im letzten Jahr für 91 Millionen verkauften Häusern in Dresden erscheinen die von der deutschen Qualitätspresse zusammenphantasierten Milliarden auch eher absonderlich.

 

Bekäme die Stadt Dresden sofort Recht und runden wir mal auf 1 Mrd. auf, so müßte die Marktkapitalisierung um 1 Mrd. zurückgehen

Selbst wenn an den Phantasie-Milliarden irgenwas dran wäre, dann wäre die Folgen trotzdem wesentlich geringer. Denn die Verpflichtung ist von der WOBA Dresden, von der Blitz06-652 GmbH, und von der CM Komplementär 05-525 GmbH & Co. KG eingegangen worden. Sollte tatsächlich eine Zahlungspflicht im Bereich von einer oder auch nur einer halben Milliarde festgestellt werden, dann würden diese Untergesellschaften der Gagfah SA insolvent werden und als wertlos ausgebucht werden. Damit ware das Dresdner Portfolio leider futsch, und der NAV der Gagfah würde sich um etwa 19% auf 9,91 Euro pro Aktie verringern.

 

Gagfah hat sein Gesamtportfolio in 11 Untergesellschaften aufgeteilt, die nicht füreinander haften, und für die die Muttergesellschaft nicht haftet.

 

Von 8,52 "vor Rauchbombe" wäre also allenfalls ein Kursrückgang auf 81% davon = 6,90 gerechtfertigt. Der Marktabschlag auf den NAV von 30% wäre dann erhalten worden.

 

Bekäme die Stadt Dresden sofort Recht und runden wir mal auf 1 Mrd. auf, so müßte die Marktkapitalisierung um 1 Mrd. zurückgehen, was einem Kurs von 8,087 entspräche.

Äh - nein.

 

Ein Rückgang der Marktkapitalisierung von 1 Milliarde würde bei eine Aktienanzahl von 225,825 Millionen einem Kursrückgang von 4,43 pro Aktie entsprechen.

 

Bloß wäre ein solcher Rückgang - wie schon oben aufgezeigt - vollkommen ungerechtfertigt.

 

Der Kurs liegt aber bei 7,27 was einem Rückgang des Unternehmenswerts um 1,285 Mrd. entspräche.

Äh - nein.

 

Ein Kursrückgang von 8,52 auf 7,27 entspräche bei einer Aktienanzahl von 225,825 Millionen einem Rückgang der Marktkapitalisierung und damit der Marktberwertung des Unternehmenswerts von 282,28 Millionen.

 

Welches Szenario wird da eingepreist?

...

Also was drückt den Kurs

- Streitigkeit verunsichert potentielle Käufer -> Verkauf von Wohneinheiten gerät ins Stocken

- Refinanzierung der hohen Schulden wird erschwert bzw. verteuert

- vergleichbare Probleme bei anderen Teilen des Portfolios

Letzteres wäre wohl der Supergau

 

Richtig.

 

Derartige Überlegungen stellen wohl viele Investoren an. Und das erhöht die Verkaufsbereitschaft und verringert die Kaufbereitschaft,

 

Wenn ich mir angucke welches Ausmaß an Unwissenheit von Journalisten und Analysten in den letzten Tagen zum Vorschein gekommen ist wundert es mich eher daß der Kurs nicht noch tiefer abgestürzt ist.

 

Wenn man die durch die deutsche Qualitätspresse geisternde Milliarde für bare Münze nähme, dann müßte den Kurs ja um 4,43 auf 4,09 zurückgegangen sein. :rolleyes:

 

Und daß die Negativpresse der letzten Wochen sich kaum positiv auf das Privatisierungs- und Neuvermietungsgeschäft auswirken dürfte ist natürlich auch klar.

 

Bloß das legt sich - in ein paar Wochen wird eine neue Sau durch's Dorf getrieben. :thumbsup:

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kleinanleger1

der thread ist neben der trading-ecke mit das absurdeste, was wpf zur zeit zu bieten hat :w00t:

die aktie ist einfach für seriöses anlegen ein absolutes no go.

 

Herzlichen Dank für diesen sachlichen Beitrag. :D

 

Deine ausführliche Begründung für Deine Behauptungen erhöht die Glaubwürdigkeit derselben ungemein. :D

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kleinanleger1

Du verdienst bei Gagfah. Ich glaube eher du redest dir das ein. Du steckst dir 10 Cent in die eine Tasche und Kauffman & Co ziehen dir 1,52 aus der anderen Tasche wieder raus.

Ich glaube eher Du redest dir das ein. B)

 

Oder kannst Du das in irgendeiner Form nachweisen oder wenigstens plausibel machen?

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kleinanleger1
· bearbeitet von kleinanleger1

Was meint Ihr:

Wird es zur Klage kommen?

Oder werden die zwei Parteien sich außergerichtlich einigen können?

Wie könnte der Vergleich dann aussehen?

 

Das ist schwer zu sagen.

 

Vor noch nicht einem Jahr hat sich das ganze im Dresdner Stadtrat in der Sitzung vom 18.3.2010 noch so anghört:

 

"Herr Stadtrat Krüger verweist darauf, dass die Dresdner Sozialcharta im Wortlaut des Stadtrates

vom September 2005 Gegenstand regelmäßiger Beratungen im Beirat für Wohnen sei.

Die Informationen, die die Stadträte im Beirat über die Erfüllung der Sozialcharta von der

Gagfah und der Stadtverwaltung erhalten, seien völlig ausreichend. Bisher konnte trotz vieler

Mutmaßungen derer, die immer und über allem eine Gefahr sehen, kein einziger Verstoß

gegen die Sozialcharta festgestellt werden.

 

An einem Beispiel erläutert er seine Argumentation. Punkt 5 der Sozialcharta benennt die

wirtschaftlichen Zielstellungen, die die Gagfah verpflichte, innerhalb gesetzlicher Regelungen

die ortsansässigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Auftragsvergabe wie in

der Vergangenheit zu berücksichtigen. Diese Regelung sei Gegenstand der letzten Sitzung

des Beirates für Wohnen gewesen. So war zu erfahren, dass in den Jahren 2006 bis 2008

jeweils zwischen 8 und 12 Mio. EUR Auftragsvolumen direkt an die KMU erteilt worden seien.

Dabei seien zwischen 352 und 462 ortsansässige Firmen beauftragt. Insgesamt seien in den

letzten Jahren ca. 20 Mio. EUR in Instandhaltung und Modernisierung direkt investiert, nach

Auskunft der Gagfah durchschnittlich 5,00 EUR pro qm vermieteter Wohnfläche im Jahr.

 

Somit konnte vorerst auch die Mutmaßung einiger Kollegen, dass die Gagfah ihre Instandhaltungsaufwendungen

zugunsten von Ausschüttungen an die Kapitaleigner zurückfahre, deutlich

entkräftet werden.

 

Weiterhin konnte die Gagfah mit ihrem Stadtentwicklungsbericht 2009 aufzeigen, wie sie mit

den sich ändernden Bedingungen am städtischen Wohnungsmarkt umgehe. Das zeige sich

u. a. an den besonders nachgefragten Wohnungen für ältere Menschen, Behinderte, aber

auch für Einkommensschwache. Die letzte kommunale Bürgerumfrage habe gezeigt, dass 80

% der Befragten mit ihrer Wohnungen, 81 % mit ihrem Wohnumfeld und wiederum 80 % mit

der Stadt sehr zufrieden bzw. zufrieden seien.

Die CDU-Fraktion nehme die Fakten mit Genugtuung zur Kenntnis, zeigen sie doch, dass die

Sozialcharta funktioniere und ihre regulierende Wirkung habe. Die CDU-Fraktion stehe für

effektives Arbeiten im Dresdner Stadtrat und für weniger Bürokratie.

 

Die CDU-Fraktion werde sich weiterhin für die Interessen der Mieter, aber auch des Wohnungsunternehmens

Gagfah für einen fairen Interessenausgleich einsetzen. Eine Instrumentalisierung

des Beirates für Wohnen oder Versuche, das Gremium für Themen zu nutzen,

welche in andere Ausschüsse gehören, werde die CDU-Fraktion auch in Zukunft ablehnen.

Der Stadtrat berate und überwache die inzwischen bewährte Dresdner Sozialcharta, nicht

mehr und nicht weniger, deshalb werde die CDU-Fraktion den Antrag auch ablehnen. "

 

(Hervorhebungen durch Fettdruck von mir)

 

Jedes Jahr muß die Gagfah ihre Verkaufsverträge dem 'Beirat für Wohnen' beim Stadrat Dresden vorlegen.

 

Und dieses Jahr hat da jemand einen tatsächlichen oder vermeintlichen Verstoß gegen die Pflicht der Gagfah ihre Verpflichtung zur Weitergabe der Pflichten aus der der Sozialcharta an Käufer von Häuser oder Wohnungen weiterzugeben gefunden.

 

In Anbetracht der Tatsache daß die ganze Sozialcharta sowieso in fünf Jahren ausläuft also eine Unterlassung von nur geringer praktischer Bedeutung.

 

Daß man hier überhaupt den Klageweg beschreiten will ist angesichts der vom Stadtrat selbst attestierten bisherigen 100%igen Einhaltung der Sozialcharta durch die Gagfah schon sehr harsch.

 

Und ist vermutlich nur irgendwelchen politischen Mauschelein geschuldet.

 

Bis zum BGH dürfte sich die Sache wohl mindestens 5 Jahre hinziehen, und daß innerhalb dieser 5 Jahre sich die politische Gemengelage ändert und sich die Stadt Dresden auf einen Vergleich einläßt bei dem sie noch einigernaßen das Gesicht wahren kann ist durchaus möglich.

 

Aber ebenso unsicher wie das Wetter.

 

Ich gehe eher davon aus daß sich das ganze noch etliche Jahre hinziehen wird. Es sei denn, die Stadt erhebt für etwaige technische Verfehlungen Gagfahs bei der 'Weitergabe der Weitergabeverpfichtung' nur eine angemessen niedrige Forderung. Keine Milliarde, sondern allerhöchstens ein einstelliger Millionenbetrag.

 

Politisch wäre das machbar, denn den meisten Wählern ist der Unterschied zwischen Milliarden und Millionen eh nur verschwommen klar

 

Die Bildungskatastrophe ist überall.

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gack

Was meint Ihr:

Wird es zur Klage kommen?

Oder werden die zwei Parteien sich außergerichtlich einigen können?

Wie könnte der Vergleich dann aussehen?

 

Das ist schwer zu sagen.

 

Vor noch nicht einem Jahr hat sich das ganze im Dresdner Stadtrat in der Sitzung vom 18.3.2010 noch so anghört:

 

"Herr Stadtrat Krüger verweist darauf, dass die Dresdner Sozialcharta im Wortlaut des Stadtrates

vom September 2005 Gegenstand regelmäßiger Beratungen im Beirat für Wohnen sei.

Die Informationen, die die Stadträte im Beirat über die Erfüllung der Sozialcharta von der

Gagfah und der Stadtverwaltung erhalten, seien völlig ausreichend. Bisher konnte trotz vieler

Mutmaßungen derer, die immer und über allem eine Gefahr sehen, kein einziger Verstoß

gegen die Sozialcharta festgestellt werden.

 

An einem Beispiel erläutert er seine Argumentation. Punkt 5 der Sozialcharta benennt die

wirtschaftlichen Zielstellungen, die die Gagfah verpflichte, innerhalb gesetzlicher Regelungen

die ortsansässigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Auftragsvergabe wie in

der Vergangenheit zu berücksichtigen. Diese Regelung sei Gegenstand der letzten Sitzung

des Beirates für Wohnen gewesen. So war zu erfahren, dass in den Jahren 2006 bis 2008

jeweils zwischen 8 und 12 Mio. EUR Auftragsvolumen direkt an die KMU erteilt worden seien.

Dabei seien zwischen 352 und 462 ortsansässige Firmen beauftragt. Insgesamt seien in den

letzten Jahren ca. 20 Mio. EUR in Instandhaltung und Modernisierung direkt investiert, nach

Auskunft der Gagfah durchschnittlich 5,00 EUR pro qm vermieteter Wohnfläche im Jahr.

 

Somit konnte vorerst auch die Mutmaßung einiger Kollegen, dass die Gagfah ihre Instandhaltungsaufwendungen

zugunsten von Ausschüttungen an die Kapitaleigner zurückfahre, deutlich

entkräftet werden.

 

Weiterhin konnte die Gagfah mit ihrem Stadtentwicklungsbericht 2009 aufzeigen, wie sie mit

den sich ändernden Bedingungen am städtischen Wohnungsmarkt umgehe. Das zeige sich

u. a. an den besonders nachgefragten Wohnungen für ältere Menschen, Behinderte, aber

auch für Einkommensschwache. Die letzte kommunale Bürgerumfrage habe gezeigt, dass 80

% der Befragten mit ihrer Wohnungen, 81 % mit ihrem Wohnumfeld und wiederum 80 % mit

der Stadt sehr zufrieden bzw. zufrieden seien.

Die CDU-Fraktion nehme die Fakten mit Genugtuung zur Kenntnis, zeigen sie doch, dass die

Sozialcharta funktioniere und ihre regulierende Wirkung habe. Die CDU-Fraktion stehe für

effektives Arbeiten im Dresdner Stadtrat und für weniger Bürokratie.

 

Die CDU-Fraktion werde sich weiterhin für die Interessen der Mieter, aber auch des Wohnungsunternehmens

Gagfah für einen fairen Interessenausgleich einsetzen. Eine Instrumentalisierung

des Beirates für Wohnen oder Versuche, das Gremium für Themen zu nutzen,

welche in andere Ausschüsse gehören, werde die CDU-Fraktion auch in Zukunft ablehnen.

Der Stadtrat berate und überwache die inzwischen bewährte Dresdner Sozialcharta, nicht

mehr und nicht weniger, deshalb werde die CDU-Fraktion den Antrag auch ablehnen. "

 

(Hervorhebungen durch Fettdruck von mir)

 

Jedes Jahr muß die Gagfah ihre Verkaufsverträge dem 'Beirat für Wohnen' beim Stadrat Dresden vorlegen.

 

Und dieses Jahr hat da jemand einen tatsächlichen oder vermeintlichen Verstoß gegen die Pflicht der Gagfah ihre Verpflichtung zur Weitergabe der Pflichten aus der der Sozialcharta an Käufer von Häuser oder Wohnungen weiterzugeben gefunden.

 

In Anbetracht der Tatsache daß die ganze Sozialcharta sowieso in fünf Jahren ausläuft also eine Unterlassung von nur geringer praktischer Bedeutung.

 

Daß man hier überhaupt den Klageweg beschreiten will ist angesichts der vom Stadtrat selbst attestierten bisherigen 100%igen Einhaltung der Sozialcharta durch die Gagfah schon sehr harsch.

 

Und ist vermutlich nur irgendwelchen politischen Mauschelein geschuldet.

 

Bis zum BGH dürfte sich die Sache wohl mindestens 5 Jahre hinziehen, und daß innerhalb dieser 5 Jahre sich die politische Gemengelage ändert und sich die Stadt Dresden auf einen Vergleich einläßt bei dem sie noch einigernaßen das Gesicht wahren kann ist durchaus möglich.

 

Aber ebenso unsicher wie das Wetter.

 

Ich gehe eher davon aus daß sich das ganze noch etliche Jahre hinziehen wird. Es sei denn, die Stadt erhebt für etwaige technische Verfehlungen Gagfahs bei der 'Weitergabe der Weitergabeverpfichtung' nur eine angemessen niedrige Forderung. Keine Milliarde, sondern allerhöchstens ein einstelliger Millionenbetrag.

 

Politisch wäre das machbar, denn den meisten Wählern ist der Unterschied zwischen Milliarden und Millionen eh nur verschwommen klar

 

Die Bildungskatastrophe ist überall.

 

Wenn sich das ganze deiner Meinung nach noch etliche Jahre hinziehen wird. Was bedeutet das für den Aktienkurs? Ich meine kurzfristig, ca. ein Jahr. 2 oder 3 Euro? Ich denke, dass das ganze in einem Jahr niemanden mehr interessiert. Langfristig wird der Kurs wohl wieder steigen. Es sei denn es werden noch mehr Leichen ausgegraben...

Es wundert mich sowieso: Immer wenn der Aktienkurs anstieg kam der Dämpfer (Monitor-Bericht, Klageandrohung). Was meinst Du, da ist doch System dahinter. Wer hat etwas davon, dass der Kurs immer wieder abstürzt?

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kleinanleger1

Lieber gack,

 

Zunächst mal eine Bitte:

 

Wenn Du auf einen Beitrag antwortest der schon ein Zitat mit einem eingebetteten Zitat enthält, dann editiere doch bitte wenigsten die eingebetteten Zitate heraus. Und am besten auch Textteile auf die Du garnicht antworten willst.

 

Sonst wird das Brett nämlich schnell ziemlich unübersichtlich.

 

Oder, alternativ, verwende die 'Schnellantwort' Funktion, und kopiere nur die Textteile ein auf die Du Dich in Deiner Antwort direkt beziehst.

 

Gilt besonders, wenn Du Dich auf den letzten Beitrag beziehst. Den kann ja sowieso noch jeder lesen.

 

Wenn sich das ganze deiner Meinung nach noch etliche Jahre hinziehen wird. Was bedeutet das für den Aktienkurs? Ich meine kurzfristig, ca. ein Jahr. 2 oder 3 Euro? Ich denke, dass das ganze in einem Jahr niemanden mehr interessiert. Langfristig wird der Kurs wohl wieder steigen. Es sei denn es werden noch mehr Leichen ausgegraben...

Das würde ich auch annehmen.

 

Mit jedem Jauchekübel der über Gagfah ausgegossen wird bereinigt sich das Aktionariat um unsichere Kantonisten die ihre Anlageempfehlungen bei 'Monitor' oder der 'Frankfurter Rundschau' beziehen.

 

Es wundert mich sowieso: Immer wenn der Aktienkurs anstieg kam der Dämpfer (Monitor-Bericht, Klageandrohung). Was meinst Du, da ist doch System dahinter. Wer hat etwas davon, dass der Kurs immer wieder abstürzt?

Glaube ich eher weniger.

 

Dieses Jahr ist 'Superwahljahr'. Also wird von politisch interessierter Seite eben Hetze gegen Minderheiten losgetreten. Das war schon immer so. Bloß die Minderheiten werden ab und zu mal ausgewechselt.

 

'Die da oben tun doch wenigsten was' - das ist der Eindruck der vermittelt werden soll. So wird halt von den tatsächlichen Problemen abgelenkt.

 

Und der deutsche Michel frißt's und löhnt weiter kräftig für Parteibonzen im öffentlichen Selbstbedienst und für die Kosten des Weltsozialamts BRD. Und freut sich daß die böse Heuschrecke jetzt mal kräftig zur Kasse gebeten wird.

 

Aber wenn Du wirklich glaubst daß hier böse Shorties Monitor und den Beirat für Wohnen beim Rat der Stadt Dresden geschmiert haben würde ich eine Anzeige bei der Bafin empfehlen. Denn unwahrscheinlich heißt nicht unmöglich.

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kleinanleger1
· bearbeitet von kleinanleger1

Folgendes lesen wir in der Sächsischen Zeitung von heute:

 

"Denni Klein kommentiert die Klage der Stadt gegen den Vermieter Gagfah



Zehn Tage. So viel Zeit gibt Finanzbürgermeister Hartmut Vorjohann den Stadträten, um die Unterlagen zur geplanten Klage zu prüfen. Es geht hier um knapp eine Milliarde Streitwert und einen Prozess, der die Stadt neun Millionen Euro kosten könnte – wenn sie verliert.

 

Die Klage wurde von Vorjohann fast zwei Jahre vorbereitet. Etliche Juristen wälzten dicke Aktenordner, prüften, stritten und bewerteten das Risiko. Erst dann hat der Bürgermeister sich durchgerungen, die juristische Auseinandersetzung zu suchen. Auch wenn Vorjohann nicht dafür bekannt ist, das Risiko zu suchen, und er sich deshalb ziemlich sicher sein dürfte, was er tut, ist die Klage noch lange nicht gewonnen. Im Gegenteil: Es droht ein jahrelanger Rechtsstreit mächtiger Gegenspieler auf dem Rücken der Mieter.

 

Für all das sollen die Stadträte Vorjohann formal die Erlaubnis geben. Doch in zehn Tagen ist ein Streit dieser Dimension von ehrenamtlichen Stadträten nicht gewissenhaft zu bewerten. Sie sind darauf angewiesen, dass der Finanzbürgermeister und seine juristischen Helfer gute Berater für die Stadt sind. Aber welcher Anwalt rät bei so einem Streitwert gegen eine Klage? Die Stadträte sollen für die Klage ein Alibi liefern, falls Dresden scheitert. Die Räte sind gut beraten, auch an die Mieter zu denken."

 

So so.

 

Wenn das stimmt galt die Aussage des Stadtrats Krüger in der Stadtratssitzung vom 18. März 2010, daß bisher kein Verstoß gegen die Sozialcharta festgestellt werden konnte, nur vorbehaltlich des Abschlußes der rechtlichen Prüfung durch die Juristen des Oberbürgermeisters.

 

Der Länge dieser Prüfung entnehmen wir daß der Streitpunkt tatsächlich sehr rechtstechnischer Natur ist. Gagfah hat anscheinend während mindestens zwei Jahren seine Verträge nicht in der von den Juristen des Oberbürgermeisters gewünschten Weise umgestellt. Das läßt einen der folgenden Schlüsse zu:

 

  1. Die Stadt hat Gagfah gegen Treu und und Glauben nicht von ihren Bedenken informiert, weshalb ihre Forderung nach Vertragsstrafen sittenwidrig ist. Resultat; Stadt Dresden geht direkt ins Gefängnis, geht nicht über Los, zieht kein Gehalt ein.
  2. Die Stadt hat Gagfah von ihren Bedenken rechtzeitig informiert, die städtischerseits gewünschten Formulierungen in den Verkaufsverträgen sind aber durch den Kaufvertrag nach Ansicht der Juristen der Gagfah nicht zu begründen und wären der Gagfah auch nicht zuzumutem. Resultat: Kommt 'drauf an ob die Juristen der Gagfah oder die Juristen des Oberbürgermeisters recht haben. Bitte rechzeitig Eintrittkarten zum BGH für 2017 und 2018 bestellen.
  3. Die Stadt hat Gagfah von ihren Bedenken rechtzeitig informiert, ob die städtischerseits gewünschten Formulierungen in den Verkaufsverträgen durch den Kaufvertrag begründbar sind spielt keine Rolle, denn sie wären der Gagfah zumutbar da ihr kein nennenswerter wirtschaftlicher Schaden erwachsen wäre. In diesem Falle: Kopf ab für Brennan. Schlechte Entscheidung. Gagfah muß löhnen - aber nie im Leben 'ne Milliarde wegen der Geringfügigkeit des Verstoßes, oder Gagfah muß nicht. Nachfolger von Brennan wird im Büßergewande in Dresden erscheinen mit dickem Scheck im Attache-Case nebst Vergleichsvorschlag und vielen süßen Worten.

Ich betone noch einmal ausdrücklich:

 

Diese Einschätzung beruht darauf daß die bislang unbestätigten von der Sächsischen Zeitung hier kolportierten Informationen auch tatsächlich der Wahrheit entsprechen.

 

In einem ist Denni Klein hier allerdings zuzustimmen: Den ehrenamtlichen Stadträten ganze zehn Tage Zeit zu geben sich eine Meinung zu bilden über ein Rechtsgutachten für daß die Juristen zwei Jahre gebraucht haben ist ein Stück aus dem Dollhaus.

 

Ist das ein Erpressungsversuch oder schlichte Schlamperei?

 

Aber so wie das politische Spiel aufgesetzt ist kann man wohl annehmen daß die Volksvertreter brav das Pfötchen heben werden - so wie sie es ja auch ihren Wählern seit 60 Jahren beigebracht haben.

 

Let battle commence: Karlsruhe, wir kommen!

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kleinanleger1
· bearbeitet von kleinanleger1

LINKE-Stadtrat Tilo Wirtz, Mitglied im Beirat Wohnen, erklärt:

 

"Die Oberbürgermeisterin hatte sich geweigert, dem Stadtrat einen Bericht zum Stand der Erfüllung der Sozialcharta vorzulegen. Jetzt stellt sich heraus, dass dem Beirat Wohnen Informationen bewusst vorenthalten worden sind.

 

Es geht dem Finanzbürgermeister offenbar nicht darum, die Rechte der Mieterinnen und Mieter zu wahren und die Einhaltung der Sozialcharta durchzusetzen, sondern aus den Verstößen der GAGFAH unter Opferung der Mieterinteressen einen maximalen Profit für die Stadtkasse herauszuschlagen."

 

Quelle: Fraktion DIE LINKE im Dresdner Stadtrat

Dem Artikel

 

 

GAGFAH-Klage: Maximaler Profit für die Dresdner Stadtkasse?

 

entnommen.

 

Die Linke als Gagfah's Freund und Helfer?

 

Heuschrecken bedrohte Tierart?

 

In der Politik ist nichts unmöglich.:D

 

Wobei der Stadtrat Wirtz hier - ob wissentlich oder unwissentlich - den Finger auf einen rechtlich wunden Punkt einer zig-Millionen Forderung (von hunderten von Millionen oder gar Milliarden ganz zu schweigen) legt:

 

Ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts überhaupt dazu berechtigt Verträge über Vertragsstrafen abzuschließen welche in ihrer Höhe den Schaden für die zu schützenden Mieter und den Nutzen der Gegenpartei aus dem - angenommenen - teilweisen Vetragsbruch um das zehn-, hundert- oder tausendfache übersteigt? Bei einen derart krassen Mißverhältnis zwischen Vertragsstrafe und dem Nutzen des einen bzw. Schaden des anderen liegt hier nämlich 'Spiel und Wette' im Gewande einer Vertragsstrafe vor.

 

Und bei "Zinswetten" haben Landgerichte und Oberlandesgerichte geurteilt daß Körperschaften des öffentlichen Rechts derartige Geschäfte nicht eingehen dürfen und dieselben nichtig sind. Weshalb etliche Banken nun in die Röhre gucken. Der BGH wird hier sicher gefordert sein.

 

Richtig ist jedenfalls daß tatsächliche Nachteile für Mieter aus dem von der Stadtverwaltung Dresden behaupteten Verstoß der Gagfah gegen die Pflicht zur "Weitergabe der Weitergabepflicht" bisher nicht festgestellt wurden. Und aufgrund des Auslaufens der Sozialcharta im Jahre 2016 ist auch nicht damit zu rechnen daß nenneswerten Nachteile bis dahin entstehen werden.

 

Insofern ist es richtig daß die Aktion der Stadverwaltung Dresden mit Mieterschutz nichts zu tun hat.

 

Es geht einzig und allein darum aus der Gagfah so viel Kohle wie möglich herauszuschlagen.

Die Stadt Dresden als Heuschrecke.

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kleinanleger1

Im Finanztreff.de erfahren wir die Meinung des Lampe-Analysten Frank Neuman:

 

"DÜSSELDORF (dpa-AFX Analyser) - Das Bankhaus Lampe hat die Einstufung für Gagfah angesichts einer möglichen Klage der Stadt Dresden gegen eine Tochter des Immobilienkonzerns auf "Kaufen" mit einem Kursziel von 9,20 Euro belassen. Da Gagfah und die Stadt Dresden bisher gut zusammengearbeitet hätten, dürften sich beide Seiten außergerichtlich einigen, schrieb Analyst Frank Neumann in einer Studie vom Mittwoch."

 

Unmöglich ist eine außergerichtliche Einigung natürlich nicht. Bloß normalerweise findet sie erst statt wenn die Nachfolger die Sache vom Tisch haben wollen. Also wird sich dann vielleicht in vier Jahren der Nachfolger von Oberbürgermeisterin Orosz mit dem Nachfolger von CEO Brennan einigen, wenn die Sache gerade zwischen OLG und BGH hängt. ;)

 

Oder der Herr Neumann hat Gründe für seinen Optimismus die wir nicht kennen.

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kleinanleger1

Eine Schaden/Nutzen Analyse dieser ganzen Angelegenheit für Aktionäre der Gagfah geht bisher wohl so ungefähr Null auf Null aus. Einerseits dürfte von dem ganzen Mediengeschrei wohl in den nächsten Monaten eine gewissen Verdünnung bei den Kauf- und Mietinteressenten eintreten.

 

Andrerseits ist der Kursrückgang positiv zu bewerten. Denn so kann die Gagfah mit dem Rückkaufprogramm mehr Scheine billiger einsammeln, und der Geschäftsanteil der verbleibenden Aktionäre erhöht sich.

 

Idealerweise würde der Kurs auf 0,44 Euro fallen - dann kann die Gagfah mit den restlichen 97 Millionen des Rückkaufprogramms alle austehenden Aktien bis auf meine kaufen.

 

Und dann gehört mir der Laden ganz allein! :D

 

Herr über einhundertfünzigtausend Wohnungen und 5,5 Milliarden Schulden!

 

Und über eine Klage der Stadt Dresden. B)

 

Aber dieser Traum wird sich wohl nicht erfüllen. :(

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son_of_schlock

Warte auf die Quartaszahlen.

Auf der Hompage ist nur angegeben März 2011.

Verstehe ich es richtig, daß wir einfach warten müssen , bis Gagfah sich herablässt uns die Ziffern mitzuteilen?

Kurs zieht an , will eigentlich wieder rein, möchte aber die Zahlen abwarten.

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kleinanleger1

Bisher hat sich die Quartalsbekanntgabenterminverkündigung ein paar Tage vor dem Termin auf einen Tag im Monat kondensiert.

 

In ein paar Tagen wird also wohl ein konkretes Datum genannt werden.

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kleinanleger1
· bearbeitet von kleinanleger1

Angemessene Höhe von Vertragsstrafen nach Treu und Glauben (§ 242 BGB)

Um die mögliche Höhe eine Vertragsstrafe gegen die Woba Dresden einschätzen zu können ziehen wir ein einschlägiges Urteil des Bundesgerichtshofes mit dem Aktenzeichen I ZR 168/05 vom 12.07.2008 heran.

 

"[40] B) Die Vertragsstrafe von mehr als 53 Mio. € ist gemäß § 242 BGB wegen unverhältnismäßiger Höhe

auf einen Betrag herabzusetzen, der jedenfalls 200.000 € nicht übersteigt.

 

[41] aa) Eine Herabsetzung der Vertragsstrafe wegen unverhältnismäßiger Höhe nach § 343 BGB ist zwar

gemäß § 348 HGB vorliegend ausgeschlossen. Nach dieser Vorschrift kann eine Vertragsstrafe nicht nach

§ 343 BGB herabgesetzt werden, die ein Kaufmann im Betrieb seines Handelsgewerbes versprochen hat.

Diese Voraussetzungen liegen bei den Beklagten im Streitfall vor (§§ 1, 5, 343 HGB). Dies schließt in besonders

gelagerten Fällen aber nicht aus, dass auch bei einer von einem Kaufmann übernommenen Vertragsstrafe

eine Herabsetzung nach § 242 BGB in Betracht kommt (vgl. BGH, Urt. v. 1.6.1983 -I ZR 78/81,

GRUR 1984, 72, 74 = WRP 1984, 14 -Vertragsstrafe für versuchte Vertreterabwerbung; Urt. v. 18.9.1997

-I ZR 71/95, GRUR 1998, 471, 474 = WRP 1998, 164 -Modenschau im Salvatorkeller). Davon ist vorliegend

auszugehen. Eine Vertragsstrafe von mehr als 53 Mio. € steht in einem solchen außerordentlichen Missverhältnis

zu der Bedeutung der Zuwiderhandlung, dass ihre Durchsetzung einen Verstoß gegen den das gesamte

Rechtsleben beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben darstellt. Die von den Beklagten verwirkte

Vertragsstrafe ist deshalb auf ein Maß zu reduzieren, das ein Eingreifen des Gerichts nach § 242 BGB

noch nicht rechtfertigen würde. Eine weitergehende Verringerung der Vertragsstrafe auf einen angemessenen

Betrag kommt dagegen nach § 242 BGB nicht in Betracht. Die Herabsetzung der Vertragsstrafe auf ein

angemessenes Maß durch das Gericht sieht § 343 BGB vor, dessen Anwendung vorliegend gemäß § 348

HGB gerade ausgeschlossen ist. Diese gesetzliche Folge darf nicht durch die Anwendung des Grundsatzes

von Treu und Glauben nach § 242 BGB umgangen werden. Vielmehr ist die Vertragsstrafe nur soweit zu

reduzieren, als der Betrag unter Würdigung aller Umstände im Einzelfall nach dem Grundsatz von Treu und

Glauben noch hingenommen werden kann. Anhaltspunkt für die Bestimmung des Betrages kann insoweit

das Doppelte der nach § 343 BGB angemessenen Vertragsstrafe sein.

[42] bb) Bei der Bemessung der Vertragsstrafe kommt es in erster Linie auf den Sanktionscharakter der Vertragsstrafe

und deren Funktion, weitere Zuwiderhandlungen zu verhüten, auf Schwere und Ausmaß der Zuwiderhandlung

und ihre Gefährlichkeit für den Gläubiger, auf das Verschulden des Verletzers und auf die

Funktion der Vertragsstrafe als pauschalierten Schadensersatz an (vgl. BGH, Urt. v. 30.9.1993 -I ZR 54/91,

GRUR 1994, 146, 147 = WRP 1994, 37 -Vertragsstrafebemessung). Feststellungen für eine nähere Prüfung

anhand dieser Bemessungskriterien hat das Berufungsgericht -von seinem Standpunkt folgerichtig -nicht

getroffen. Diese wird es im wiedereröffneten Berufungsrechtszug nachzuholen haben."

 

(Hervorhebung durch Fettdruck von mir)

 

Um die Höhe einer möglichen Vertragsstrafe gegen die Woba Dresden wegen der Verletzung der "Verpflichtung zur Weitergabe der Weitergabepflicht und" der "Verpflichtung zur Weitergabe der Vertragsstrafen" zu bestimmen müssen wir also betrachten wie hoch dieselbe nach § 343 BGB wäre und das Ergebnis verdoppeln.

 

Dabei setzen wir voraus, daß bei den Verkäufen im Umfang vom 91 Millionen tatsächlich die von der Stadtverwaltung Dresden unterstellte Verletzung der "Verpflichtung zur Weitergabe der Weitergabepflicht und" der "Verpflichtung zur Weitergabe der Vertragsstrafen" stattgefunden hat.

 

§ 343 BGB :

 

(1) Ist eine verwirkte Strafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie auf Antrag des Schuldners durch Urteil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist jedes berechtigte Interesse des Gläubigers, nicht bloß das Vermögensinteresse, in Betracht zu ziehen....

 

Was das bedeutet führt der BGH hier aus, wenn er sagt:

 

[42] bb) Bei der Bemessung der Vertragsstrafe kommt es in erster Linie auf den Sanktionscharakter der Vertragsstrafe

und deren Funktion, weitere Zuwiderhandlungen zu verhüten, auf Schwere und Ausmaß der Zuwiderhandlung

und ihre Gefährlichkeit für den Gläubiger, auf das Verschulden des Verletzers und auf die

Funktion der Vertragsstrafe als pauschalierten Schadensersatz an.

 

Betrachtung dieser Punkte im einzelnen ergibt:

 

  1. Sanktionscharakter der Vertragsstrafe und deren Funktion, weitere Zuwiderhandlungen zu verhüten: Eine Sanktion ist als wirksam zu betrachten, wenn sich unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden durch die Zuwiderhandlung kein Vorteil sondern ein Nachteil für den Schuldner ergibt. So ist z.B. bei der Erschleichung von Beförderungsleistungen ("Schwarzfahren") eine Verzehnfachung oder Verzwanzigfachnung des vom Schwarzfahrer eingesparten Beförderungsentgelts erforderlich, da die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle bei jeder einzelnen Beförderungserschleichung ja nur 1 in 10 oder 1 in 20 ist. Im Falle der Woba Dresden war aber klar daß jährliche Kontrollen der Kaufverträge stattfinden würden. Eine wirksame Sanktion ist also bereits gegeben wenn die Vertragsstrafe bei 120% der Vorteils liegt den die Woba Dresden durch die angeblichen Verstöße gewinnen würde. Der Vorteil wäre hier natürlich ein höherer erzielbarer Kaufpreis, und der Betrag um den sich der Kaufpreis erhöht kann nur von dem wirtschaflichen Vorteil für den Käufer aus den angeblichen Verstoß bestehen. Da der Käufer selber die materiellen Verpflichtungen aus der Sozialcharta übernommen hat, kann er einen Vorteil aus der angeblichen Verletzung der "Verpflichtung zur Weitergabe der Weitergabepflicht" nur mit einem weiteren Verkauf erzielen. Der Zweiterwerber ist nun nicht mehr an die Verpflichtungen aus der Sozialcharta gebunden. Diese bestehen erstens aus der Verpflichtung Wohnungen die "privatisiert" werden sollen zunächst den Mietern anzubieten zu einem Preis von 15% unter dem Preis zu dem sie anderen Bewerbern angeboten werden. Bei Wohnungen die ohne diese Verpflichtung verkauft werden beträgt der Vorteil aus der Umgehung der Verpflichtung inklusive Privatisierungsgewinn 20% des Wertes. Da aber erfahrungsgemäß nur weniger als ein Viertel der Mieter das Angebot zum vergünstigten Wohnungserwerb annehmen, ist der durchschnittliche Vorteil allenfalls ein Viertel von 20%, also 5% des Wertes der Wohnung. Da sich auch allenfalls 50% des Bestandes überhaupt zur Privatisierung eignet, liegt der durchschnittliche Vorteil aus der Umgehung dieser Verpflichtung bei 2,5% des Wertes der Wohnung. Da diese Bedingung aber sowieso nur bis allenfalls 2026 gilt, ist es angemessen bei Ansatz eines kalkulatorischen Zinssatzes von 3% den wirtschaftlichen Wert der Umgehung auf 1,1 % zu reduzieren. Zweitens gibt es Beschränkungen hinsichtlich Mieterhöhungen die allerdings 2016 auslaufen. Man kann davon ausgehen daß im Durschschnitt eine mehr als 10% Erhöhung der Mieten im Vergleich zu den Mieten die bei Einhaltung der Sozialcharta am Markt sowieso nicht durchsetzbar wäre. 10 Jahre mal 10% mal 6,66% (Annahme: Kaufpreis = 15-fache Jahresmiete) ergäbe einen Umgehungsvorteil (bei Abzinsung zu 3% p.a.) von 5,18% des Kaufpreises. Andere Verpflichtungen aus der Sozialcharta, wie z.B. das lebenslange Wohnrecht für Schwerbehinderte und über 60-jährige sind einzelvertraglich geregelt und können wegen des allgemeinen mietrechtlichen Grundsatzes 'Miete bricht Kauf' sowieso nicht umgangen werden. Bei einem Zweitverkauf kann der Ersterwerber einen um 6,28% höheren Kaufpreis erhalten dadurch daß die Weitergabepflicht nicht an ihn weitergegeben wurde. Wir machen weiterhin die sehr großzügige Annahme daß sich dadurch der Wert der Kaufsache für den Ersterwerbe ebenfalls um 6,28% erhöht, weshalb die Woba Dresden durch ihre angebliche Umgehung der "Verpflichtung zur Weitergabe der Weitergabepflicht" einen geldwerten Vorteil von 6,28% erhalten hat. Unter dem Gesichtspunkt des Sanktionscharakters der Vertragsstrafe wäre also aus dem angeblichen Verstoß gegen die "Verpflichtung zur Weitergabe der Weitergabepflicht" eine Vertragsstrafe in Höhe von 120% von 6,28% aus 91 Millionen gerechtfertigt, was 7,2 Millionen Euro ausmacht.
  2. Die Schwere und das Ausmaß der angeblichen Zuwiederhandlung ist gering - es handelt sich um eine äußerst rechtstechnische Verfehlung. Es ist bisher nicht bekannt daß auch nur ein einziger Mieter durch die angebliche Zuwiederhandlung materiell in seinen Rechten aus der Sozialcharta verletzt worden ist. Deshalb kann eine Erhöhung der Vertragsstrafe unter dem Gesichtspunkt der Schwere und des Ausmaßes der angeblichen Zuwiederhandlung nicht gerechtfertigt werden.
  3. Die Gefährlichkeit der angeblichen Zuwiederhandlung für den Gläubiger ist aus den gleiche in (2.) angeführten Gründen ebenso gering, und kann nicht zu einer Erhöhung der Vertragsstrafe führen.
  4. Ein Verschulden des Schuldners wäre hier anzunehmen, sofern der behauptete Verstoß vorliegt. Eine Minderung der Vertragsstrafe aufgrund geringfügigen Verschuldens käme nicht in Betracht.
  5. Die Funktion der Vertragsstrafe als pauschalierten Schadensersatz gebietet natürlich daß die Vertragsstrafe nicht geringer sein kann als der Schaden des Gläubigers. Ein Schaden des Gläubigers im eigentlichen Sinne ergibt sich z.B. dann, wenn der Gläubiger wegen Mieterhöhungen die aufgrund der Umgehung der Sozialcharta zustandegekommen sind höhere Ausgaben für Wohngeld hat. Da der Gläubiger aber eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die hier die Rechte aller Betroffenen zu schützen hat sind auch Schäden Dritter in Anrechnung zu bringen. Es liegt aber in der Natur der Sache, daß hier der Schaden Dritter genau gleich dem Nutzen des Schuldners ist, so daß sich der in (1.) betrachtete geldwerte Vorteil des angeblichen Verstoßes als zu berücksichtigender Schaden gelten kann. Eine Erhöhung der Vertragsstrafe ist also unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes nicht erforderlich. Da materielle Verstöße gegen die Sozialcharta überhaupt noch nicht bekannt geworden sind ist der Nachweis irgendwelcher Schäden jetzt und auch innerhalb der nächsten 15 Jahre wohl eher schwierig.

Eine nach § 343 BGB dem angeblichen Verstoß der WOBA Dresden gegen die "Verpflichtung zur Weitergabe der Weitergabepflicht" angemessene Vertragsstrafe wäre also bei 7,2 Millionen Euro anzusiedeln und eine Vertragssstrafe von mehr als dem doppelten hiervon wäre nach dem Tenor des BGH Urteils nicht mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu vereinbaren, was ein Maximum von 14,4 Millionen Euro für den angeblichen Verstoß der WOBA Dresden gegen die "Verpflichtung zur Weitergabe der Weitergabepflicht" zuläßt.

 

Wie sieht es nun mit einer rechtssprechungskonformen Vertragsstrafe für den angeblichen Verstoß gegen die "Verpflichtung zur Weitergabe der Vertragsstrafen" aus? Wie oben gesehen sind die Vertragsstrafen so wie im Vertragstext ja minderbar, da sie in jedem Falle auf das Doppelte vom Maximum des Schadens und 120% des Nutzens eines Verstoßes zu begrenzen sind. Da wir in unserer Berechnung von 120% des Nutzens von einer vollständigen Umgehung der Verpflichtungen aus der Sozialcharta durch den hypothetischen Zweiterwerber ausgegangen sind, würde dieser sich im Umgehungsfalle eben die Vertragsstrafe sparen, die die WOBA jetzt sowieso zahlen müßte. Hierdurch ist der WOBA keinerlei Nutzen entstanden, und weder der Stadt Dresden noch sonst irgendjemandem ein Schaden. Und zweimal kassieren für's gleiche gibt's im deutschen Recht nicht. In diesem Falle also 'go fish'.

 

Mehr als 14,4 Millionen für die Stadt Dresden sind nicht drin. Wobei man natürlich an den Parametern in meiner Berechnung nach Geschmack drehen kann um dadurch das Ergebnis entsprechend zu verändern. Bloß um 925 Millionen 'rauszukriegen muß man schon ganz schön drehen. Oder die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ignorieren.

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kleinanleger1

NPD Stadträte wollen Klage gegen Gagfah unterstützen

 

"Wenn es darum geht eine amerikanische Heuschrecke zur Ader zu lassen, sind wir natürlich dabei."

 

heißt es beim NPD Kreisverband Dresden.

 

Die NPD Stadträte wollen sogar von dem erhofften Klagegewinn an jede Familie die aus zum Abriß bestimmten Wohnungen ausziehen mußten eine Extrazahlung von 5.000 Euro bestreiten.

 

Ob sich die NPD Stadträte wohl 'mal ausgerechnet haben daß sich von den angeblich - laut Sächsische Zeitung - eingeforderten 925 Millionen an jede der achtundvierzigtausend Familien die 2006 bei der Gagfah gewohnt haben 19.270 Euro zahlen lassen?

 

Oder ist die Forderung der Stadt Dresden in der laut NPD nunmehr vorliegenden Beschlußvorlage nun auf ein vertretbares Maß zurückgeschraubt worden?

 

Vom Meinungsbildungsprozeß in anderen Fraktionen ist noch nichts zu hören. Vielleicht auch weil dort noch andere Aspekte als die Heuschreckenjagd berücksichtigt werden, was die Sache etwas verkompliziert.

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John Silver

Warte auf die Quartaszahlen.

Auf der Hompage ist nur angegeben März 2011.

Verstehe ich es richtig, daß wir einfach warten müssen , bis Gagfah sich herablässt uns die Ziffern mitzuteilen?

Kurs zieht an , will eigentlich wieder rein, möchte aber die Zahlen abwarten.

Auf der Homepage ist angegeben, dass die Geschäftszahlen für 2010 im März 2011 veröffentlicht werden.

 

http://irde.gagfah.com/phoenix.zhtml?c=202654&p=irol-calendar

 

Im übrigen würde es mir auch schwer zu denken geben, wenn Gagfah in der Lage wäre die Geschäftszahlen für das 1. Quartal 2011 schon Anfang März veröffentlichen zu können. :w00t: B)

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son_of_schlock

Warte auf die Quartaszahlen.

Auf der Hompage ist nur angegeben März 2011.

Verstehe ich es richtig, daß wir einfach warten müssen , bis Gagfah sich herablässt uns die Ziffern mitzuteilen?

Kurs zieht an , will eigentlich wieder rein, möchte aber die Zahlen abwarten.

Auf der Homepage ist angegeben, dass die Geschäftszahlen für 2010 im März 2011 veröffentlicht werden.

 

http://irde.gagfah.c...p=irol-calendar

 

Im übrigen würde es mir auch schwer zu denken geben, wenn Gagfah in der Lage wäre die Geschäftszahlen für das 1. Quartal 2011 schon Anfang März veröffentlichen zu können. :w00t: B)

 

wir sprechen über das 4. Quartal 2010 !!!!

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John Silver

Auf der Homepage ist angegeben, dass die Geschäftszahlen für 2010 im März 2011 veröffentlicht werden.

http://irde.gagfah.c...p=irol-calendar

...

 

wir sprechen über das 4. Quartal 2010 !!!!

Und die sind im Geschäftsbericht für das Jahr 2010 enthalten (siehe oben). Es gibt keinen 4. Quartalsbericht bzw. den gab es noch nie (siehe Link oben).

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