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ING (DiBa) - Die Bank für mich?

Empfohlene Beiträge

BigSpender09
vor 6 Minuten von whister:

Stimmt nicht. Die Freigrenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte und nicht nur für Gewinne aus Kryptohandel.

Das habe ich so auch nicht gesagt.

 

Kryptohandel fällt unter die privaten Veräußerungsgeschäfte für welche die 600€ Grenze gilt. Und somit auch für kryptos.

Dass die Grenze nur für kryptos gilt habe ich nicht gesagt.

Der Vollständigkeit halber sollte es aber natürlich nicht unerwähnt bleiben, dass man alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammenrechnen muss.

 

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Geldhaber

Die ING-DiBa hatte zum 1.1.2021 eine Gebühr i.H.v. 4,90 € für Rückgaben ("Verkäufe" lt. PLV) von Fonds an die Fondsgesellschaft eingeführt.

Dazu meine Anfrage per E-Mail: 

Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,
wird die Gebühr für Verkäufe von Fonds (Rückgaben an die Fondsgesellschaft) auch nach dem Urteil des BGH v. 27.04.2021 (XI ZR 26/20) "zur Unwirksamkeit von Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung der AGB der Bank fingieren" weiterhin erhoben?

Mit freundlichen Grüßen

 

Antwort vom "Team Anfragen und Beschwerden":

Zitat

 

Guten Tag,

transaktionsbezogene Entgelte für das Direkt-Depot sind keine für dauerhaft in Anspruch genommenen Leistung zu entrichtenden Entgelte und werden im Rahmen des Ex-ante Kostenausweises stets transparent vor Erteilung eines Auftrags in jedem Einzelfall offengelegt.

Ein Erstattungsanspruch besteht nicht, da diese mit Erteilung des Auftrags als vereinbart zu betrachten sind.

Viele Grüße

 

Um Erstattung ging es mir gar nicht, da ich die Gebühr bisher nicht bezahlt habe. Es ging mir darum, ob sie rechtswirksam eingeführt wurde. 

Ich habe Fonds, die vor längerer Zeit - z.T. noch vor Einführung der Abgeltungsteuer - gekauft wurden, im Depot. Die Rückgabe von Fonds war damals kostenlos und die Einführung einer Gebühr m.E. nicht erwartbar. 

Natürlich sind 4,90 € nicht die Welt, aber diese Gebühr könnte im Laufe der Zeit erhöht werden. Außerdem könnten andere Banken dem Beispiel folgen und ebenfalls eine solche Gebühr einführen. 

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powerschwabe

Gibt es eine max. Anzahl an ETF Sparplänen? Ist in den AGB etwas geschrieben daß diese Dauerhaft kostenlos sind, oder können sich die Konditionen wieder zum Nachteil ändern?

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xolgo
vor 8 Minuten von powerschwabe:

Ist in den AGB etwas geschrieben daß diese Dauerhaft kostenlos sind

Schon mal selbst reingeschaut?

 

vor 8 Minuten von powerschwabe:

können sich die Konditionen wieder zum Nachteil ändern?

Schon mal selbst nachgedacht, ob sich Konditionen ändern können? Steht dazu was in den AGB?

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Guardvan
vor 2 Stunden von powerschwabe:

Gibt es eine max. Anzahl an ETF Sparplänen? Ist in den AGB etwas geschrieben daß diese Dauerhaft kostenlos sind, oder können sich die Konditionen wieder zum Nachteil ändern?

Natürlich können sich Konditionen ändern. Es handelt sich ja nicht um die zehn Gebote.

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west263
vor 2 Minuten von Guardvan:

Natürlich können sich Konditionen ändern.

können schon, allerdings wirbt die ING, mit Beginn dieser Aktion, mit dauerhaft und aktuell kann ich nicht erkennen, warum man das in Frage stellen sollte.

Es gibt bestimmt viele, die nur deswegen gewechselt sind und der ING muss klar sein, das das einen immensen Imageschaden zur Folge hätte, wenn sie diese Aktion beenden.

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dimido

Im Podcast auf finanz-szene.de hatte der Vorstandsvorsitzender der ING Deutschland Nick Jue etwas dazu gesagt.
Auf die Frage, ob sich die Sache mit den kostenlosen ETF-Sparplänen überhaupt rechnet, antwortete er, daß es mehr ein Ersatz zu den früheren Tagesgeld-Angeboten sei zur Kundenakquise (und der Aussicht auf Anschlussgeschäfte).
Daher klingt das Angebot für mich dauerhaft, auch wenn das Angebot für sich alleine gesehen nicht viel für die ING abwerfen wird.

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Guardvan
vor 59 Minuten von west263:

können schon, allerdings wirbt die ING, mit Beginn dieser Aktion, mit dauerhaft und aktuell kann ich nicht erkennen, warum man das in Frage stellen sollte.

Es gibt bestimmt viele, die nur deswegen gewechselt sind und der ING muss klar sein, das das einen immensen Imageschaden zur Folge hätte, wenn sie diese Aktion beenden.

Ich denke auch dass die ING die Konditionen langfristig beibehalten wird.

Aber die ursprüngliche Frage, ob sich Konditionen ändern können, halte ich für wenig sinnvoll.

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Stoiker
vor 9 Minuten von Guardvan:

Ich denke auch dass die ING die Konditionen langfristig beibehalten wird.

Aber die ursprüngliche Frage, ob sich Konditionen ändern können, halte ich für wenig sinnvoll.

Die ING ist hier ja kein barmherziger Samariter, sondern die ETF-Anbieter zahlen jeweils die Gebühr beim kostenfreien Einmalkauf und den Sparplänen (siehe auch Rückvergütung).

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west263
vor 11 Minuten von Guardvan:

Aber die ursprüngliche Frage, ob sich Konditionen ändern können, halte ich für wenig sinnvoll.

Wenn Du dir anschaust, welche Fragen der powerschwabe so stellt, wunderst Du Dich auch nicht mehr über diese sinnlose Frage.

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Ziva
vor 19 Stunden von powerschwabe:

Gibt es eine max. Anzahl an ETF Sparplänen? Ist in den AGB etwas geschrieben daß diese Dauerhaft kostenlos sind, oder können sich die Konditionen wieder zum Nachteil ändern?

Auf der ING-Website steht, das die ING sich vorbehält, Aktionen jederzeit zu beenden oder inhaltlich zu verändern.

Meine Vermutung ist, das die ING was verändern wird, wenn zuviele Kunden den Sparplan für Einmalanlage missbrauchen.

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Noch_Neu_Hier

Hatten wir schon:

 

  Am 8.8.2021 um 12:08 von pillendreher:

Warum auch nicht? Die Anzahl der Kunden die so was macht, sollte sehr sehr überschaubar sein, weil:

1. Braucht man das Geld dafür, was der gemeine ING Kunde so nicht hat

2. Sollte man, wenn man das Geld dafür hat, eigentlich schone ein Depot mit einer durchdachten Assetverteilung haben, die man nicht wegen einer Gratis-Aktion umwirft - hoffentlich. 

3. Wer 15k monatlich über x Monate/Jahre, anstatt eines Einmalkaufs für unter 100€ macht, bei dem ist Hoffen und Malz verloren.

 

  Am 8.8.2021 um 13:18 von phlp112:

Mehr sparpläne müssten daher auch funktionieren. 

 

  Am 8.8.2021 um 11:07 von Madame_Q:

Man kann wirklich auf den gleichen ETF z.B. 15 einzelne, kostenlose Sparpläne anlegen mit je 1000 Euro?

Das lässt die DIBA zu?


15 geht tatsächlich aber mehr als 20 nicht.

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

Man kann ja die ING damit beauftragen ein Depot von einem anderem Depotanbieter(Onvista) zu kündigen und das Depot an die ING zu übertragen. Ich bespare ETFs bei Onvista & möchte jetzt zur ING damit wechseln.

 

1. Gilt das dann steuerlich als Neuanlage - oder hat sonst steuerliche Auswirkungen. Oder gibt es da einen Fallstrick?

2. Was ist, wenn ich in der Zwischenzeit bei der ING den ETF bereits kaufe & der Übertrag von Onvista(gleicher ETF) stattfindet. Kommt sich das in die Quere oder erhöht sich dann einfach mein Bestand von diesem ETF?

 

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odensee
Gerade eben von o0Pascal0o:

Gilt das dann steuerlich als Neuanlage -

Nein.

Gerade eben von o0Pascal0o:

oder hat sonst steuerliche Auswirkungen. Oder gibt es da einen Fallstrick?

Theoretisch nicht. Praktisch kann es vorkommen, dass steuerlich relevante Daten nicht korrekt übertragen werden. Hier findest du mehr dazu:

 

vor 12 Minuten von o0Pascal0o:

2. Was ist, wenn ich in der Zwischenzeit bei der ING den ETF bereits kaufe & der Übertrag von Onvista(gleicher ETF) stattfindet. Kommt sich das in die Quere oder erhöht sich dann einfach mein Bestand von diesem ETF?

 

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o0Pascal0o

Super! Ich habe noch Geld auf dem Verrechnungskonto von Onvista(Ausschüttungen), werden diese beim Anstoß des Depotübertrags per ING dann auf das Extrakonto der ING übertragen?

 

Ich kann folgenden Punkt ankreutzen beim Depotübertrag bei der ING: "3. Verlustverrechnungssalden übertragen?"

 

Was ist das, sollte ich das tun?

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odensee
vor 18 Minuten von o0Pascal0o:

Super! Ich habe noch Geld auf dem Verrechnungskonto von Onvista(Ausschüttungen), werden diese beim Anstoß des Depotübertrags per ING dann auf das Extrakonto der ING übertragen?

Wenn du das beauftragst: JA.

 

vor 18 Minuten von o0Pascal0o:

Ich kann folgenden Punkt ankreutzen beim Depotübertrag bei der ING: "3. Verlustverrechnungssalden übertragen?"

Wenn du Verlustverrechnungssalden hast: JA.


Verlustverrechnungssalden oder einen "Verlustverrechnungstopf" hast du, wenn du im Laufe der Zeit mal Verluste realisiert hast (durch Verkauf mit Verlust) und diese Verluste bisher nicht mit realisierten Gewinnen verrechnet wurden. Diese Verlustverrechnungssalden (wenn du welche hast!) kannst du von Onvista zur ING übertragen lassen und dort irgendwann mit Gewinnen verrechnen (geht automatisch).

 

Darf ich mal fragen, was du in 13 Jahren WPF-Mitgliedschaft und nach > 1000 Beiträgen und gefühlt 50 von dir eröffneten Themen an Kenntnissen gewonnen hast? :rolleyes:

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o0Pascal0o

Dankesehr. Solch einen Depotübertrag hatte ich halt noch nie gemacht. Ich denke mal, soo dumm waren die Fragen jetzt sicherlich auch nicht. Zumal da ja (gerade von Onvista) viel beim Depotübertrag schief gehen kann(falsch übermittelte Daten - siehe den anderen Thread).

 

Bei der ING kann man ja einen Sparplan kostenlos ausführen auf viele ETF. Wo liegt jetzt gebührentechnisch der Unerschied, wenn ich 1x im Monat manuell diesen ETF kaufe oder ihn per Sparplan ausführen lasse?

 

Beim Direktkauf werden mir unterschiedliche Börsen angezeigt mit unerschiedlichen Kosten. Beim Sparplan anlegen nicht - auch nicht, wenn ich einen Einmalbetrag dort angebe. Wenn jetzt die Einmalanlage per Sparplan günstiger wäre, dann könnte ich ja einfach 1€ Sparplan + 500€ Einmalanlage in diesem Sparplankaufsfenster auswählen.

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 18 Minuten von o0Pascal0o:

Wenn jetzt die Einmalanlage per Sparplan günstiger wäre, dann könnte ich ja einfach 1€ Sparplan + 500€ Einmalanlage in diesem Sparplankaufsfenster auswählen.

Für die 500 Euro Einmalanlage zahlst du Gebühren.

edit: du könntest aber einen Sparplan über 500 Euro anlegen und den nach der ersten Ausführung wieder beenden.

 

Zu der anderen Frage schreibe ich nichts. Du könntest einfach mal bei der ING ins PLV schauen, dann hättest du die Antwort.

vor 18 Minuten von o0Pascal0o:

Ich denke mal, soo dumm waren die Fragen jetzt sicherlich auch nicht.

Mag sein, dass ich mich täusche, aber nach 13 Jahren WPF noch nie was von Verlustverrechnung gehört? Wirklich? (Darauf bezog sich mein Kommentar, nicht auf die möglichen Probleme beim Depotübertrag)

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o0Pascal0o
Am 18.8.2021 um 21:59 von odensee:

Für die 500 Euro Einmalanlage zahlst du Gebühren.

edit: du könntest aber einen Sparplan über 500 Euro anlegen und den nach der ersten Ausführung wieder beenden.

Das ist ein guter Trick :) Thx!

 

Jo, tatsächlich noch nichts vom Verlustvortrag gehört. Im Grunde läuft das wohl einfach mit. Wenn ich aber wechsel, dann kommt halt die Frage dach auf. Ich habe es angekreutzt - k.a. ob ich das nötig habe. Aber wenn nicht, schade das Häkchen dort ja auch nichts.

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odensee
vor 1 Minute von o0Pascal0o:

Jo, tatsächlich noch nichts vom Verlustvortrag gehört

Falls du deinen Sparerpauschbetrag nicht komplett oder so gerade eben nutzt, solltest du dich mit dem Thema Verlustverrechnung beschäftigen.

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Rubberduck

Girokonto eröffnet für die demnächst fließenden Mieteinnahmen. Hatte seit 12 Jahren das Depot. Dauer keine 5 Minuten. Dann hatte ich schon die iban. Demnächst kommen die Karten. Installation der App völlig problemlos.

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krett
· bearbeitet von krett

Hmm, habe mal meine Abrechnungen aus diesem Jahr von der ING überprüft. Zuletzt hatte ich eine Aktie mit etwas Verlust verkauft, davor mehrere Aktien mit deutlich mehr Gewinn verkauft. Freistellungsauftrag ist nicht hinterlegt. Auf die Gewinne wurde Kap.-Steuer abgeführt. Aber bei den darauf folgenden Verlusten wurde das nicht angerechnet. Eigentlich hätte ich ja mehr gut geschrieben bekommen müssen, als der reine Verkaufserlös, war aber nicht der Fall. Aus den Abrechnungen werde ich nicht schlau bzw. die geben nichts her.

 

Jemand nen Plan woran das liegen könnte?

 

Edit: Also es wird auf der Verlustverrechnung richtig aufgeführt, aber nicht automatisch mit Gewinnen verrechnet, dabei kenne ich es so von allen anderen Brokern :blink:

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etf-friese
Zitat

Wie hoch sind die Bagatellgrenzen?

Wir buchen nur Kapitalertragsteuer-Beträge ab 50 Euro. Auch für Saldoumschichtungen von Verrechnungstöpfen gibt es eine Betragsgrenze. Hier buchen wir nur Beträge ab 200 Euro. Kleinere Beträge merken wir vor, damit wir sie bei der nächsten Verlustverrechnung berücksichtigen können, spätestens jedoch am Jahresende.

Quelle: https://www.ing.de/hilfe/steuern/abgeltungsteuer/

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krett
vor 7 Minuten von etf-friese:

 

Hmm, bin mir nicht sicher ob ich ganz schlau draus werde.

 

Es geht um 300€ Verlust bzw. 75€ an Steuern die ich zurück bekommen müsste. Also mehr als 50€. Dementsprechend hätte es doch sofort gebucht werden müssen, oder?

 

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09

Liegt es nicht einfach an der zeitlichen Abfolge?
Ein Aktienverlust wird mit zukünftigen Gewinnen verrechnet. Nicht umgekehrt. Oder bin ich gerade blöd? (kommt ja durchaus mal vor).

Aber du kannst es dann bei der Steuererklärung gegenrechnen. Vermutlich wird die ING es in der Jahresbescheinigung schon selbst entsprechend aufstellen.

 

 

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