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ING (DiBa) - Die Bank für mich?

Empfohlene Beiträge

Gast230219

Ich musste leider gerade feststellen, dass der Login über den Browser am PC nicht möglich ist, wenn das Online-Login über die App nicht funktioniert.

 

Ich kann die Authentifizierung am Handy zwar noch durchführen, ein Login erfolgt dann jedoch weder über die App noch über die Website.

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Madame_Q

Ich glaube, die haben aktuell eine Störung. Ich komme mit dem TAN-Generator auch nicht rein.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire

Altes Login tut zwar, dann heißt es aber: "Dieser Service ist zurzeit nicht verfügbar."

 

Logout funktioniert dann auch nicht .... immerhin der Timeout tut :)

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Gast230219

Es scheint nun wieder zu funktionieren, falls ihr rein möchtet. @Madame_Q & @CorMaguire :thumbsup:

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Noch_Neu_Hier

 

Tagesgeld: Für Neukunden evtl. interessant, Bestandskunden, naja, da gibt es bessere Angebote

 

Für Ihr erstes Extra-Konto, welches Sie ab dem 06.10.2022 eröffnen

1% Bonuszins p.a. für 4 Monate ab Eröffnung bis zu einem Guthaben von 50.000 Euro

 

 

Für bestehende und jedes weitere Extra-Konto, sowie Beträge über 50.000 Euro und 4 Monate nach Extra-Konto-Eröffnung

Bis 05.12.2022: 0,001% p.a. variabler Zinssatz

Ab 06.12.2022: 0,3% p.a. variabler Zinssatz

 

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Chips

Voll off topic, ich weiß, aber ich weiß auch nicht wohin damit. Kann ich Geld (Geschenk von meinen Eltern) auf das Konto meiner Frau (Gütergemeinschaft) einfach so parken und hin und her schieben? 

 

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Sapine

Habt Ihr wirklich einen Ehevertrag oder meinst Du Zugewinngemeinschaft? Bei letzterem verbrauchst Du quasi den Freibetrag für Schenkungen der aber ziemlich hoch ist bei Eheleuten. 

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Madame_Q
· bearbeitet von Madame_Q
Am 6.10.2022 um 18:18 von Noch_Neu_Hier:

Für Ihr erstes Extra-Konto, welches Sie ab dem 06.10.2022 eröffnen

1% Bonuszins p.a. für 4 Monate ab Eröffnung bis zu einem Guthaben von 50.000 Euro

Falls nicht schon hier erwähnt:

Wer als Ehepaar bereits und nur ein Gemeinschaftskonto hatte, kann zwei weitere Einzelkonten eröffnen, die dann als Neukonten gelten und von der Aktion profitieren können.

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Noch_Neu_Hier
vor 1 Minute von Madame_Q:

Falls nicht schon hier erwähnt:

Wer als Ehepaar bereits und nur ein Gemeinschaftskonto hatte, kann zwei weiter Einzelkonten eröffnen, die dann als Neukonten gelten und von der Aktion profitieren können.

Das hatte ich mir auch schon gedacht....... so einen Firlefanz für 4 Monate.

 

 

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Madame_Q
vor 1 Minute von Noch_Neu_Hier:

Das hatte ich mir auch schon gedacht....... so einen Firlefanz für 4 Monate.

Klar. Ob einem die maximal 2x 166 Euro den Aufwand wert sind, muss natürlich jeder selbst wissen.

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Noch_Neu_Hier
vor 4 Minuten von Madame_Q:

Klar. Ob einem die maximal 2x 166 Euro den Aufwand wert sind, muss natürlich jeder selbst wissen.

Stimmt, und das vor Steuer - bei einem Anlagebetrag von 100.000€. Dafür habe ich dann insgesamt 3! Extrakonten und 3 Girokonten. :wallbash:

Ich habe das mit der Hotline diskutiert, die wollten sich der Sache annehmen. Der Tipp lautete 2 weitere Girokonten mit den jeweiligen Extrakonto eröffnen, Daueraufträge über jeweils 701€ vom Gemeinschaftskonto auf die neu eröffneten Girokonten, damit diese Gebührenfrei bleiben......

Aber es ist so, das macht keiner händisch, das Computerprogramm legt die Konten entsprechend dem Kundenwunsch an.

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Madame_Q
· bearbeitet von Madame_Q
vor 3 Minuten von Noch_Neu_Hier:

3 Girokonten

Sofern ein Depot existiert, sind keine Giros nötig glaube ich.

Mit Giros ist das natürlich ein Witz.

Wir machen es auch nicht, aber ich dachte, andere könnten von der Info vielleicht profitieren. 

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Noch_Neu_Hier

Ich habe die Sache nicht weiter verfolgt. Ich möchte es einfach und habe es akzeptiert, dass ich kein Neukunde bin und von diesem Marketinginstrument nicht profitieren kann.

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millionendieb

Die Diba stellt ihr Anmeldeverfahren um. Zukünftig muss man eine Handy-App oder ein photoTAN Gerät nutzen.

Das photoTAN Gerät muss man natürlich kaufen, wo gibts schon was umsonst.

Von diesen Geräten habe ich mitlerweile 4 hier rumfliegen, alle 2 Jahre gibt es ja neue Geräte und

Batterien brauchen die auch. Ich bin einfach zu alt für solche Dinger und habe das Konto bei der Diba gekündigt.

 

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Bruce89

Das ist doch aber keine neue Nachricht und schon eine ganze Weile bekannt oder?

 

Ich bezweifle, dass man da noch viel Auswahl haben wird in Zukunft. Die Banken werden nach und nach mitziehen.

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DennyK

Ja, ist nichts neues.

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Jjang

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage an die Profis hier, wegen der Nutzung der Banking to go App auf 2 Geräten.

Person A hat die App auf seinem Handy installiert und eingerichtet. Person B hat das Gleiche mit ihren Daten auf ihrem Handy gemacht. Es handelt sich um unterschiedliche Personen mit unterschiedlichen Konten/Depots.

Jetzt möchte Person A, natürlich mit Einverständnis von B, "sich" auch auf dem Handy des B installieren. Damit er bei einem Verlust seines Handys über das andere Handy weiterhin Zugriff hat.

Wahrscheinlich stehe ich auf dem Schlauch, aber auf welchem Handy muss man was tun ? Sich auf dem Handy des B mit den eigenen Daten einloggen und dann sein eigenes Handy hinzufügen. Oder sich bei sich einloggen und das andere Handy hinzufügen?

Ich habe die Erklärvideos der ING angesehen, aber irgendwie......^_^

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 10 Minuten von Jjang:

Jetzt möchte Person A, natürlich mit Einverständnis von B, "sich" auch auf dem Handy des B installieren. Damit er bei einem Verlust seines Handys über das andere Handy weiterhin Zugriff hat.

Was du vorhast ist ein AGB Verstoß, vllt. unterstützt die App es daher nicht (kenne sie nicht, bei der comdirect photoTAN ist es aber ähnlich). Der gewünschte Weg ist es, sich eine Vollmacht einrichten zu lassen, dann kriegt der Bevollmächtigte seine eigene PIN/TAN (zumindest bei der comdirect). 

Zitat

(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Kunde vor allem Folgendes zu beachten:
[...]
b) Besitzelemente, z.B. der TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere
• sind der TAN-Generator oder das mobile Endgerät vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren,
• ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z.B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können,
• ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet) befindlichen Anwendungen für das Internetbanking (z.B. Banking to go App) nicht nutzen können,
[...]
11.2 Sperre auf Veranlassung der ING
(1) Die ING darf den Zugang zum Internet- und Telebanking für einen Kunden sperren, wenn
• sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente dies rechtfertigen oder

 

Und es ist auch abgesehen davon keine gute Idee:
Vllt. hintergeht Person B die Person A? Sie überweist das gesamte Geld von Person A mit dem Verwendungszweck "Schenkung" an sich selbst, Person A wird sich schwer tun zu argumentieren, dass er das nicht selbst veranlasst hat, denn nur er konnte ja den PIN/TAN wissen. Durchaus ein gängiges "Foulplay" in einem durchschnittlichen Rosenkrieg....

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br4v3m
vor 2 Stunden von slowandsteady:

Was du vorhast ist ein AGB Verstoß, vllt. unterstützt die App es daher nicht (kenne sie nicht, bei der comdirect photoTAN ist es aber ähnlich). Der gewünschte Weg ist es, sich eine Vollmacht einrichten zu lassen, dann kriegt der Bevollmächtigte seine eigene PIN/TAN (zumindest bei der comdirect). 

Bei der ING bekommen Bevollmächtigte keinen Online-Zugang (d.h. auch kein eigenes Online-Banking, weder per Web noch per App). Sie bekommen lediglich eine eigene Debit-Karte.

@Jjang: Wenn der Kontozugang des A in der Bankingapp des B (wo bereits Kontozugang des B eingerichtet ist) hinzugefügt werden soll, dann muss der A seine Zugangsdaten mit dem B teilen. Das ist laut ING AGB untersagt. Wurde mir auch vom Telefonsupport damals bestätigt, als ich wegen des fehlenden Online-Zugangs für Bevollmächtigte nachgefragt hatte.

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mmusterm
· bearbeitet von mmusterm

br4v3m liegt richtig. Im Gegensatz z.B. zu maxblue gibt es bei der ING auch bei Vollmacht keine eigenen Zugangsdaten. Wie eine Vollmacht - im Fall der Fälle - tatsächlich ausgeübt werden kann - ohne digitalen Zugang -, ist mir schleierhaft.

 

Max

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gruber

Ich habe auch gerade extra nochmal meine Unterlagen durchgesehen. Ich habe eine Karte + PIN-Brief bekommen, aber keine Zugangsdaten fürs Onlinebanking.

 

Ohne den Rest der AGB jetzt im Detail gelesen zu haben, ob es irgendwo Defintionen dafür gibt, steht da was von "unbefugt" und "unberechtigt".

Die Bank weiß dass eine Vollmacht gibt, hat das hinterlegt und eingerichtet. Damit bin ich wohl "befugt" und "berechtigt" auf das Konto zuzugreifen. Wenn ich mit meiner Vollmacht was dummes anstelle (der "Rosenkrieg" von weiter oben) ist doch dann erst mal ein Problem zwischen mir und dem Vollmachtsgeber im Innenverhältnis.

 

Mein Vater und ich haben das auch so gelöst, dass ich die App auf meinem Handy installiert habe und er diese Installation als zusätzliches Gerät freigeschalten hat. Wie soll ich denn sonst das Konto nutzen im Notfall?

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domkapitular
vor 20 Minuten von br4v3m:

@Jjang: Wenn der Kontozugang des A in der Bankingapp des B (wo bereits Kontozugang des B eingerichtet ist) hinzugefügt werden soll, dann muss der A seine Zugangsdaten mit dem B teilen. Das ist laut ING AGB untersagt. Wurde mir auch vom Telefonsupport damals bestätigt, als ich wegen des fehlenden Online-Zugangs für Bevollmächtigte nachgefragt hatte.

Ich habe in meiner diba-app einen Menüpunkt mit meinem Namen und einen mit dem meiner Frau und habe nach Auswahl Zugriff auf die jeweiligen Konten /Depots. Wenn das gegen die AGB ist wieso ist das technisch dann so eingerichtet ?

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br4v3m

In den AGB (https://www.ing.de/dokumente/agb-girokonto/) heisst es unter "9.1 Schutz der Authentifizierungselemente": "Wissenselemente, wie z. B. PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden (ausgenommen sind die Abfrage der Telebanking PIN durch den Sprachcomputer im Telebanking System und die Abfrage von maximal 2 Stellen der Telebanking PIN im Gespräch mit einem Kundenbetreuer)".

Ob eine Vollmacht oder eine allgemeine Vorsorgevollmacht diesen Passus aushebelt kann ich als juristischer Analphabet nicht beurteilen. In der Praxis gilt wahrscheinlich eh der Grundsatz "Wo kein Kläger, da kein Richter".

 

Geschichte am Rande: Bei einer Tagesgeldbank, wo es auch keine Online-Zugangsdaten für Bevollmächtigte gibt, wurde mir am Telefon zunächst der Rat erteilt, meine eigenen Zugangsdaten einfach zu teilen. Vor kurzem gab es dort nun eine AGB-Änderung, die das ausdrücklich untersagt.

 

@domkapitular: Du wirst beide Konten hinzugefügt haben, oder? Die App kann ja nicht wissen bzw ihr ist es egal, ob Du die Zugangsdaten haben darfst oder nicht. So lange alle notwendigen Faktoren in Deinem Besitz sind, betrachtet sie das als legitim. Ich glaube, dass eine Prüfung, ob eine App-Installation Zugriff auf mehrere Konten hat, die sie nicht *gleichzeitig* haben dürfte, schwer zu machen ist. Aber auch hier - keine Ahnung, ob das technisch leicht oder schwer umsetzbar ist. 

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Belgien
vor 5 Stunden von Jjang:

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage an die Profis hier, wegen der Nutzung der Banking to go App auf 2 Geräten.

Person A hat die App auf seinem Handy installiert und eingerichtet. Person B hat das Gleiche mit ihren Daten auf ihrem Handy gemacht. Es handelt sich um unterschiedliche Personen mit unterschiedlichen Konten/Depots.

Jetzt möchte Person A, natürlich mit Einverständnis von B, "sich" auch auf dem Handy des B installieren. Damit er bei einem Verlust seines Handys über das andere Handy weiterhin Zugriff hat.

Wahrscheinlich stehe ich auf dem Schlauch, aber auf welchem Handy muss man was tun ? Sich auf dem Handy des B mit den eigenen Daten einloggen und dann sein eigenes Handy hinzufügen. Oder sich bei sich einloggen und das andere Handy hinzufügen?

Ich habe die Erklärvideos der ING angesehen, aber irgendwie......^_^


Technisch kann man über jede Installation einer ING-App auf einem Smartphone/Tablet drei verschiedene Konten „steuern“. Inwieweit man damit gegen AGBs verstößt, muss jeder mit sich und betroffenen Kontoinhabern klären. Meine Frau und ich haben die AGBs nicht davon abgehalten, dass jeder in seiner ING-App auch eine Zugriffsmöglichkeit auf das ING-Konto des anderen (wir haben kein Gemeinschaftskonto, sondern separate Konten mit gegenseitiger Kontovollmacht) eingerichtet hat, um im Falle eines Smartphone-Verlusts/Defekts die Möglichkeit des Kontozugriffs über die App des Partners zu haben. 

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Jjang

Danke für die interessanten Antworten.

Auf die Idee eines AGB Verstoßes bin ich gar nicht gekommen da alles einvernehmlich erfolgt, und ich mich darauf konzentriert habe das man die App bzw. die Daten auf 3 Geräten installieren kann.

Die Gefahr eines Rosenkrieges, bei Geschwistern, würde ich riskieren. ;)

 

@Belgien. Kannst Du mir sagen wie ihr das technisch durchgeführt habt? Auf welchem Handy welche Eingaben?

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