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ING (DiBa) - Die Bank für mich?

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waschhascht
...ich kenn das Prozedere, da ich selber in einer Bank arbeite, aber bei uns wird der Kunde zumindest immer zum nächstmöglichen Zeitpunkt zurückgerufen, oder meistens, wenn es nicht gerade hochgradig persönliche Dinge sind, zu einem ebenwertigen Kollegen verbunden....

Zu einem Kollegen verbunden? Das wäre zu schön um wahr zu sein. In meiner SEB-Filiale gibt es zwar nur einen Anlageberater, aber es sind noch viele Kollegen in der Nähe. Ich habe es schon mehrere Male mitbekommen, wenn ich mich dort aufgehalten hatte, und das Telefon des Beraters klingelte. Die Ignoranz seiner Kollegen war einfach sensationell. Da zuckte aber überhaupt keine Miene - geschweige denn die Hand.

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Wave XXL

wenn du so unzufrieden bist.....warum wechselt du dann nich deine Hausbank? also da würden mich keine zehn Pferde halten, es gibt genug andere Banken, die Neukunden mit offenen Armen empfangen ;)

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waschhascht
wenn du so unzufrieden bist.....warum wechselt du dann nich deine Hausbank? also da würden mich keine zehn Pferde halten, es gibt genug andere Banken, die Neukunden mit offenen Armen empfangen ;)

Der einzige Vorteil ist, dass das Girokonto bei der SEB kostenlos ist. Meine Wertpapiergeschichten mache ich ja jetzt bei der ING-DiBa und so habe keinen zwischenmenschlichen Verdruss mehr.

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fabus
· bearbeitet von fabian1002
Der einzige Vorteil ist, dass das Girokonto bei der SEB kostenlos ist.

 

Gibt es doch auch bei der DiBa ;)

 

Grüße

Fabian

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masu

ausserdem kann man bei der Diba euroweit kostenlos bargeld abheben. Bei der SEb Bank scheint dies nur mit dem kostenpflichtigen Girostarkonto zu gehen

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Wave XXL

es geht ja darum ne Hausbank zu finden, die ein kostenloses Girokonto anbietet - aber da gibt es ja auch genügend außer der SEB....ich glaub Coba, Postbank, BB-Bank und Sparda-Bank bieten das auch....

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Sven82

Verhaut sich diese Buying-Power Berechnung bei euch auch immer so heftig?

 

Ich hab' rund 4.550 EUR drauf gehabt auf dem Extra-Konto und wollte für 4.520 EUR Wertpapiere kaufen inkl. Ordergebühren. Ging nicht, erst als ich die Stücke soweit runtergesetzt hatte, dass ich bei 4.200 EUR war konnte ich kaufen. Jetzt liegen da rund 300 EUR rum. Na toll.

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Stoxx
es geht ja darum ne Hausbank zu finden, die ein kostenloses Girokonto anbietet - aber da gibt es ja auch genügend außer der SEB....ich glaub Coba, Postbank, BB-Bank und Sparda-Bank bieten das auch....

:thumbsup:

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pingo
Verhaut sich diese Buying-Power Berechnung bei euch auch immer so heftig?

 

Die rechnen wohl mit einem Sicherheitsabstand, den ich auf ca. 50 Euro schätze. Ich behelfe mir da mit einer kurzen Ausnutzung des Girokontos (100 Eur aufs Extrakonto, ordern, dann wieder zurück). Nicht sehr elegant, aber es funktioniert.

 

Bei mir war die Buying Power auch schon einmal "zu hoch": ETF verkauft, was Neues geordert, Wertstellungsdatum des Verkaufs war später als Wertstellung des Kaufs -> Extrakonto im Minus -> Brief von der DIBA.

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otto03
· bearbeitet von otto03
Die rechnen wohl mit einem Sicherheitsabstand, den ich auf ca. 50 Euro schätze. Ich behelfe mir da mit einer kurzen Ausnutzung des Girokontos (100 Eur aufs Extrakonto, ordern, dann wieder zurück). Nicht sehr elegant, aber es funktioniert.

 

Bei mir war die Buying Power auch schon einmal "zu hoch": ETF verkauft, was Neues geordert, Wertstellungsdatum des Verkaufs war später als Wertstellung des Kaufs -> Extrakonto im Minus -> Brief von der DIBA.

 

 

Aufschlag ist wohl nicht fix, eher Richtung 10%, Beispiel Kauf 12420 angezeigter erforderlicher Kontostand 13700

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marcel
Aufschlag ist wohl nicht fix, eher Richtung 10%, Beispiel Kauf 12420 angezeigter erforderlicher Kontostand 13700

 

Paradoxerweise ist der Aufschlag auch bei Limitorders so hoch, die ja eigentlich recht vorhersehbar sind. Bei eTrade konnte ich mein Konto mit entsprechendem Limit voll ausnutzen ($1,99 blieben stehen).

Müßte man nochmal prüfen, ob das beim Direkthandel auch ist, da stehen die vollen Kosten ja wirklich vorher fest.

 

Marcel

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Sven82

Danke für die Antworten, auch wenn ich die dahinter stehende Logik nicht verstehen muss.

 

Ich mag gar nicht daran denken, wenn ich mal größere Order tätigen will. Da muss ich ja schon die Tagesgeldreserve zur Diba buchen, um überhaupt die entsprechende Höhe an Wertpapieren zu erwerben.

 

Total be*********.

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Basti

ggf. steckt ja auch Methode dahinter...

so wird Geld - zu bekanntermaßen im Verlgeich mickrigen Konditionen - auf das TG Konto gezwungen...

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Emilian
Paradoxerweise ist der Aufschlag auch bei Limitorders so hoch, die ja eigentlich recht vorhersehbar sind.

Stimmt! Ziemlich nervig finde ich.

 

Gruß Emilian.

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waschhascht
Die rechnen wohl mit einem Sicherheitsabstand, den ich auf ca. 50 Euro schätze. Ich behelfe mir da mit einer kurzen Ausnutzung des Girokontos (100 Eur aufs Extrakonto, ordern, dann wieder zurück). Nicht sehr elegant, aber es funktioniert.

Wenn Menschen das Geld haben, ein Direkt-Depot zu besitzen und damit Geldanlagen zu tätigen, mutet es sehr befremdlich an, wenn hier 50 mit Trick und Kniff hin und her bewegt werden müssen. Wenn ich sehe, wie das Depot mit Aktien schwankt, da fallen 50 aber wirklich nicht ins Gewicht.

Mir kommt der 50--Trick so vor, als ob ein Rolls-Royce-Fahrer verzweifelt eine Freie Tankstelle sucht...

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Swai

Moin,

 

 

wie läuft das eigentlich, wenn man bei der DiBa einen Fonds mit Ausgabeaufschlag kauft und dieser dann ausschüttet?

 

Findet die Wiederanlage dann auch mit AA statt? Kann man der Wiederanlage widersprechen? Vermute mal schriftlich, oder?

 

 

Gruß,

Swai

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harryguenter

Ausschüttungen landen auf dem Extra-Tagesgeldkonto. Keine autom. Wiedernlage. Deswegen heißt es ja auch Ausschüttung. Das von Dir beschriebene machen i.A. nur einige spezielle Fondsbanken /-discounter.

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Sven82

Ich hab' damals separat widersprochen. Die Antwort fing an mit:

 

Ihren Widerspruch gegen Punkt 5 der "Vereinbarungen für Wertpapier-Sparpläne und Wiederanlage" haben wir erhalten.

 

Irgendwer sagte auch, dass die Diba auch neue Fondsanteile erwirbt, aber erst ab einer bestimmten Summe.

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Padua
Ausschüttungen landen auf dem Extra-Tagesgeldkonto. Keine autom. Wiedernlage. Deswegen heißt es ja auch Ausschüttung. Das von Dir beschriebene machen i.A. nur einige spezielle Fondsbanken /-discounter.

 

Das habe ich anders erlebt. Da ich mich gewundert hatte, dass bei einigen Fonds die Ausschüttung automatisch angelegt und bei anderen nicht, habe ich mal genau nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

Der genannte Fonds ist nicht sparplanfähig daher fand keine Wiederanlage statt.

 

Nur bei unseren sparplanfähigen Fonds werden Ausschüttungen ab einem Betrag von 75 Euro wieder in den Fonds investiert. Dies erfolgt aufgrund der "Vereinbarungen für Wertpapier-Sparpläne und Wiederanlage" (Änderung im November 2006). Die Wiederanlage erfolgt automatisch unter Berücksichtigung unseres aktuellen Ausgabeaufschlags.

 

Sie können der Wiederanlage widersprechen. Rufen Sie uns in diesem Fall einfach an unter 0180 2 / 34 22 97. Halten Sie dabei bitte Ihre Telebanking PIN bereit. Wenn Sie am Internetbanking + Brokerage teilnehmen, können Sie auch mit einem TAN-autorisierten Auftrag widersprechen. Oder Sie schicken Ihren Widerspruch - von Ihnen unterschrieben - an die ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main. Gleich nach Erhalt werden wir Ihren Auftrag bearbeiten. Bereits ausgeführte Wiederanlagen können nicht storniert werden.

 

Genauso ist die DiBa bei mir auch vorgegangen.

 

Gruß Padua

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Swai

Ich danke euch für die Antworten! :thumbsup:

 

 

Gruß,

Swai

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jm2c

Eben gesichtet: Wer bei seinem Extra-Konto im Online-Banking auf Kontodetails klickt, kann neben dem Eröffnungsdatum auch die p. a. "Zinsen bisher" sehen. Diese Funktion kannte ich bisher noch nicht.

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masu

Hallo,

 

was passiert, wenn mein ING Diba Konto theoretisch missbräuchlich von Dritten genutzt wurde?

Haftet da meine Bank ist oder bin muss ich dafür einstehen?

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cre
· bearbeitet von cre
Hallo,

 

was passiert, wenn mein ING Diba Konto theoretisch missbräuchlich von Dritten genutzt wurde?

Haftet da meine Bank ist oder bin muss ich dafür einstehen?

 

Diese Frage garnicht so einfach zu klären.

Die Bank kann dir z.B. Fahrlässigkeit vorwerfen...

 

ING-DiBa Internetbanking AGB

 

3. Auftragserteilung
Nutzung von PIN und TAN:
...
(3) PIN, DiBa Key und Transaktionsnummern sind zur Vermeidung von Missbrauch
geheim zu halten. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden;
denn jede Person, die diese Berechtigungsmerkmale kennt, kann das
Internetbanking nutzen. Die Pflicht zur Geheimhaltung wird namentlich auch
dann verletzt, wenn der Kunde Software nutzt, die die von ihm gesendeten
Daten Dritten zugänglich macht (nähere Informationen zum Thema Spy-Software
finden sich in den FAQs). Für den Schutz der Zugriffsberechtigung hat
der Kunde in seinem Verantwortungsbereich einzustehen. Ist dem Kunden
bekannt, dass ein Dritter Kenntnis von der PIN, dem DiBa Key oder von den
Transaktionsnummern oder von allen dreien erhalten hat, oder besteht zumindest
der Verdacht einer derartigen Kenntnis, so ist der Kunde verpflichtet,
unverzüglich seine PIN und seinen DiBa Key zu ändern oder zu sperren.
Sofern ihm dies nicht möglich ist, hat er die ING-DiBa unverzüglich zu unterrichten

 

 

 

7. Haftung
(1) Sobald der ING-DiBa der Auftrag des Kunden zur Sperre des Zugriffs über
das Internetbanking zugegangen ist, übernimmt die ING-DiBa alle danach
durch eine unsachgemäße oder missbräuchliche Verwendung der PIN entstehenden
Schäden. Sie übernimmt auch die bis zum Eingang des Sperrauftrags
entstehenden Schäden, wenn der Kunde die ihm nach diesem Vertrag obliegenden
Pflichten erfüllt hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur
Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen
des Mitverschuldens, in welchem Umfang die ING-DiBa und der Kunde den
Schaden zu tragen haben. Hat der Kunde seine Pflichten lediglich leicht fahrlässig
verletzt, so stellt die ING-DiBa den Kunden von seiner Verpflichtung, einen
Teil des Schadens zu übernehmen, in jedem Fall in Höhe von 90 % des Gesamtschadens
frei. Hat die ING-DiBa ihre Verpflichtungen erfüllt und der Kunde
seine Pflichten grob fahrlässig verletzt, trägt der Kunde den entstandenen
Schaden im vollen Umfang. Für Störungen des elektronischen Vertriebsweges,
insbesondere für die nicht ordnungsgemäße Datenübermittlung sowie dafür,
dass der Zugang zu einem Konto bzw. Depot über das Internetbanking vorübergehend
oder auf Dauer nicht möglich ist, haftet die ING-DiBa nur bei
grobem Verschulden.
(2) Den Schaden, der dem Kunden aus Übermittlungsfehlern bei der Abwicklung
des Internetbanking entsteht, trägt die ING-DiBa, es sei denn, der Kunde
hat den Schaden verursacht.

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masu

das klingt ja nicht sonderlich kundenfreundlich. Bei der Netbank gibt es eine sog. No Risk Garantie.

http://www.netbank.de/nb/service_no-risk-garantie.jsp

 

Ist die Netbank in dieser Hinsicht besser als die ING Diba?

Oder ist das im rechtsdeutsch übersetzt die gleiche Leistung nur anders verklausuliert?

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cre
· bearbeitet von cre
das klingt ja nicht sonderlich kundenfreundlich. Bei der Netbank gibt es eine sog. No Risk Garantie.

http://www.netbank.de/nb/service_no-risk-garantie.jsp

 

Ist die Netbank in dieser Hinsicht besser als die ING Diba?

Oder ist das im rechtsdeutsch übersetzt die gleiche Leistung nur anders verklausuliert?

 

 

Die netbank haftet bei unberechtigter Kontoverfügung, es sei denn sie kann grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Das ist einzigartig! Während andere Banken ihre Kunden im Falle eines Kontomissbrauchs auf dem entstandenen Schaden sitzen lassen, bis diese ihre Unschuld bewiesen haben, übernimmt die netbank Risiko, Haftung und Beweisführung. Wer also mit PIN und TANs sorgfältig umgeht, ist bei uns garantiert auf der sicheren Seite.[

 

1. Eine grobe Fahrlässigkeit ist nicht genau definiert sondern Auslegungssache

2. Die Netbank unterstützt dich bei der Beweißführung, also gehen sie der Sache nach

3. solltest du PIN und TAN ordentlich genutzt haben, ist alles gut (wie bei anderen Banken auch), ansonsten haftest du ebenso

 

-----------------------------------------

http://www.netbank.de/nb/downloads/netbank_agb.pdf

 

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen netbank AG

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB Banken)

3. Haftung der Bank; Mitverschulden des Kunden

3.1 Haftungsgrundsätze

 

"...Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Nr. 11 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten

Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens (§ 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches), in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben."

-----------------------------------------

 

Diese Nutzungsregeln sind absolut üblich, nicht nur bei Banken.

Wenn du deine EBay Zugangsdaten nicht ausreichend vor dritten Augen geschützt hast, haftest du genauso :)

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