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Die unsägliche "SWAP-Frage" - das letzte Wort

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Der Heini
Wieso nicht? Kursgewinne fallen meines Wissens nach unter die Formulierung "Erträgen im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG".

Ich kenn jetzt das Investment Steuergesetz nicht auswenig, aber ging es nicht irgendwo um ordentliche Erträge, während Kursgewinne ausserordentliche Erträge sind? Es sollten doch nur die Steuervorteile solcher Konstruktionen verhindert werden. Wenn die Kursgewinne besteuert werden bauen die neue Nachteile mit ein, das entzieht sich meiner Logik gemäß der Gleichbehandlung.

 

Aber da können unsere Experten sicher mehr zu sagen.

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

hab' noch nicht die Zeit gefunden rein zu schauen, aber das hier sind die heute aktualisierten Informationen zum JStG 2009

 

http://www.bundestag.de/parlament/plenarge...hen/to/191.html

 

 

Seite 152 steht wie es in Zukunft aussieht mit Swaps

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/110/1611055.pdf

 

und hier ab Seite 59

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/111/1611108.pdf

 

 

ich geh' gleich zum Sport und schau erst morgen wieder rein. Also, schaut euch das gut an, morgen könnt ihr mir das dann erklären. ;)

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sTisTi
Auf die Rückgabe oder Veräußerung von Anteilen an Publikums-Investmentvermögen, deren Anlagepolitik auf die Erzielung einer

Geldmarktrendite ausgerichtet ist...

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/110/1611055.pdf , S. 160

 

Der Formulierung im Gesetzentwurf nach betrifft das nun also sicherlich NICHT Swap-basierten Aktien-ETFs, womit deren drohende Besteuerung beim Kauf vor 2009 wohl endgültig vom Tisch sein sollte, oder?

Also, wer den Aufwand mit der Steuererklärung nicht scheut: zugreifen :-

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ElTopo

Meine Interpretation:

 

Der neu geänderte § 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG spricht von ausschüttungsgleichen (und damit steuerbaren)

 

1. Kapitalerträgen, soweit sie nicht

Ausnahme a) ...

Ausnahme B) ...

Ausnahme c) zur Nachbildung der Wertentwicklung einer Aktie oder eines Aktienindex verwendet werden

Ausnahme d) ...

Ausnahme e) ...

Ausnahme f) ...

 

D.h. für mich, dass alle unter a) bis f) genannten Ausnahmen keine ausschüttungsleichen Kapitalerträge darstellen und somit nicht steuerbar sind. Swap-ETFs fallen unter Ausnahme c) und sind daher komplett steuerfrei (bei Kauf 2008 und Haltedauer von > 1 Jahr) oder erst beim Verkauf zu versteuern (bei Kauf ab 2009). In der jährlichen Steuererklärung muss auch nichts eingetragen werden, da im eBundesanzeiger die Erträge mit 0,00 ausgewiesen werden.

 

Das ist was ich da rauslese, warten wir mal bis Sven dazu was sagt... :thumbsup:

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Tompom
· bearbeitet von Tompom

Um etwas genauer zu sein:

 

Nicht zu den ausschüttungsgleichen Erträgen gehören

 

"Kapitalforderungen, [...] bei denen weder eine auch nur teilweise Rückzahlung des Kapitalvermögens noch ein gesondertes Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder gewährt wird und die Rückzahlung des Kapitals sich nach der Wertentwicklung [...] eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl von Aktien richtet und diese Wertentwicklung in gleichem Umfang nachgebildet wird"

 

Das trifft auf die dbxtracker zu. Dann kann man diesen unglaublich langen Thread ja jetzt beenden ;-)

 

Edit: Schade, dass es den "DJ STOXX Global Select Dividend 100" nicht als TR-Index gibt. Das wäre ziemlich lässig.

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Bärenbulle

Wäre auch mein Verständnis.

:lol::w00t::lol::w00t::lol::w00t::lol::w00t:

 

Ist das damit auch endgültig oder könnte diese Sichtweise durch eine spätere Änderung z.B. in 2010 wieder aufgehoben werden?

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sTisTi
Wäre auch mein Verständnis.

:lol::w00t::lol::w00t::lol::w00t::lol::w00t:

 

Ist das damit auch endgültig oder könnte diese Sichtweise durch eine spätere Änderung z.B. in 2010 wieder aufgehoben werden?

Halte ich für extrem unwahrscheinlich, da der Vorteil von SWAP-ETFs für Neuanlagen ab 2009 eh wegfällt. Und wenn man sich vorstellt wie verschwindend gering die Summe sein wird, die von Deutschen in solche Fonds bis Ende 2008 investiert sein wird (im Vergleich zu den zigmal höheren Summen in aktiven Fonds, Dachfonds, Lebensversicherungen, Sparbüchern etc.) glaube ich nicht dass in späteren Jahren irgendein Politiker auf die Idee kommen wird, alle Hebel im Bundestag und Bundesrat in Bewegung zu setzen um wegen ein paar obskurer Altfälle eine Lücke zu stopfen die es dann dank der Abgeltungssteuer zum dann aktuellen Zeitpunkt eh nicht mehr geben wird.

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Hangzhou

So, nachdem ich nun schon seit über einem Jahr mitlese, habe ich mich heute dazu entschlossen mich zu registrieren.

 

So wie ich den Gesetzesentwurf verstehe betrifft das die SWAP-ETFs und vor allem auch welche die ich erst bis zum 31.12.2008 kaufe. Also nicht der Stichtag 19.09.2008 oder?

 

Also man genießt einen Steuervorteil wenn man jetzt noch in db x-trackers oder comstage etf umsteigt? Vor allem kann ich dadurch die bisher angefallenen Verluste bei iShares und Lyxor realisieren und vortragen.

 

Oder habe ich das falsch verstanden?

 

P.S.

Tolles Forum hier!

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Moneycruncher
So, nachdem ich nun schon seit über einem Jahr mitlese, habe ich mich heute dazu entschlossen mich zu registrieren.

 

So wie ich den Gesetzesentwurf verstehe betrifft das die SWAP-ETFs und vor allem auch welche die ich erst bis zum 31.12.2008 kaufe. Also nicht der Stichtag 19.09.2008 oder?

 

Also man genießt einen Steuervorteil wenn man jetzt noch in db x-trackers oder comstage etf umsteigt? Vor allem kann ich dadurch die bisher angefallenen Verluste bei iShares und Lyxor realisieren und vortragen.

 

Oder habe ich das falsch verstanden?

 

P.S.

Tolles Forum hier!

 

So scheint es in der Tat zu sein. Also rein in die db x-trackers und comstage bis 31.12.! Jetzt muss nur noch Sven sein finales Statement abgeben und dann können wir den Thread schließen - bis das Gesetz verabschiedet ist.

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etherial
So wie ich den Gesetzesentwurf verstehe betrifft das die SWAP-ETFs und vor allem auch welche die ich erst bis zum 31.12.2008 kaufe. Also nicht der Stichtag 19.09.2008 oder?

 

Ja

 

Also man genießt einen Steuervorteil wenn man jetzt noch in db x-trackers oder comstage etf umsteigt?

 

Steuervorteile gibts bei allen Swappern, die nicht ausschütten (das sind derzeit comstage und DBX; Lyxor schüttet aus, aber vielleicht kommen die auch noch davon ab) und die auf Aktien basieren. Steuervorteile gibt es nur, wenn man die ETFs hält, in dem Fall werden die Kursgewinne (bei Swappern sind das alle Gewinne) nicht besteuert.

 

Diese Aussage gilt nur für den heutigen Stand. Es gibt kein letztes Wort!

 

Vor allem kann ich dadurch die bisher angefallenen Verluste bei iShares und Lyxor realisieren und vortragen.

 

Wenn du Ishares oder Lyxor vor weniger als einem Jahr gekauft hast und sie jetzt verkaufst, dann kannst du in der Tat Verluste vortragen. Das hat aber mit Swappern nichts zu tun, das hat nur damit zu tun, dass du innerhalb der Spekulationsfrist Verluste produziert hast.

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sparfux
Steuervorteile gibts bei allen Swappern, die nicht ausschütten (das sind derzeit comstage und DBX; Lyxor schüttet aus, aber vielleicht kommen die auch noch davon ab) und die auf Aktien basieren. Steuervorteile gibt es nur, wenn man die ETFs hält, in dem Fall werden die Kursgewinne (bei Swappern sind das alle Gewinne) nicht besteuert.

Aus gegebenem Anlass möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass die Swap-Fonds keineswegs nur Vorteile haben. Wegen der fehlenden Möglichkeit zur Quellensteueranrechnung haben sie speziell bei Neuanlagen ab 2009 einen Renditenachteil. Es sei denn, die Swap-Fonds nutzen die Möglichkeit mehr, mehr als nur die Nettodividenden zu swappen, was manche ja auch tun, aber niemand garantiert (siehe hier und hier).

 

Ich habe Post #535 mit den genauen Berechnungen und der Exceltabelle zum Spielen nochmal upgedatet.

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

Vorab: Es handelt sich um eine Fassung des Finanzausschusses und nicht um eine endgültige Fassung. Theoretisch können da immer noch Änderungen kommen (aber unwahrscheinlich)

 

so, was steht dort:

§ 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG = Aktien

§ 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG = Termingeschäfte

§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG = alles was mit Zinsen zu tun hat, z.B. Stückzinsen

 

 

Definition ausschüttungsgleiche Erträge § 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG 2009

Ausschüttungsgleiche Erträge sind die von einem Investmentvermögen nach Abzug der abziehbaren Werbungskosten nicht zur Ausschüttung verwendeten

1. Kapitalerträge mit Ausnahme ... der Gewinne im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes ..., soweit sie nicht auf vereinnahmte Stückzinsen entfallen und wenn es sich um sonstige Kapitalforderungen handelt,

...

c) bei denen weder eine auch nur teilweise Rückzahlung des Kapitalvermögens noch ein gesondertes Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder gewährt wird und die Rückzahlung des Kapitals sich nach der Wertentwicklung einer einzelnen Aktie oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl von Aktien richtet und diese Wertentwicklung in gleichem Umfang nachgebildet wird.

 

Anwendungszeitpunkt § 18 Abs. 12 InvStG 2009

§ 1 Abs. 3 Sätze 3 und 4 sowie Abs. 4 Nr. 1 und 2 in der Fassung des Artikels 14 des Gesetzes vom … (BGBl. I S. … [Einsetzen: Ausfertigungsdatum und Seitenzahl der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes]) ist erstmals auf Erträge anzuwenden, die dem Investmentvermögen nach dem 31. Dezember 2008 zufließen oder als zugeflossen gelten. Satz 1 gilt nicht für Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen im Sinne der nach dem 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes, die nicht sonstige Kapitalforderungen im Sinne der vor dem 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes sind.

 

Also Aktien-Swap Erträge stellen keine ausschüttungsgleichen Erträge dar, weder jetzt (was ja schon bekannt war) noch ab 2009. Der EONIA-Swap ETF dürfte damit jedoch unter die Neuregelung fallen.

Es wurde bislang keine Aussage zu der in der Presse genannten Problematik mit den steueroptimierten Geldmarktfonds getroffen

 

Anwendungszeitraum lex specialis für steueroptimierte Geldmarktfonds§ 18 Abs. 2b InvStG 2009

Auf die Rückgabe oder Veräußerung von Anteilen an Publikums-Investmentvermögen, deren Anlagepolitik auf die Erzielung einer Geldmarktrendite ausgerichtet ist und deren Termingeschäfts- und Wertpapierveräußerungsgewinne nach Verrechnung mit entsprechenden Verlusten vor Aufwandsverrechnung ohne Ertragsausgleich gemäß dem Jahresbericht des letzten vor dem 19. September 2008 endenden Geschäftsjahres die ordentlichen Erträge vor Aufwandsverrechnung ohne Ertragsausgleich übersteigen, ist § 8 Abs. 5 Sätze 1 bis 4 und 6 sowie Absatz 6 in der in Absatz 2 Satz 2 genannten Fassung auch für vor dem 1. Januar 2009 angeschaffte Anteile anzuwenden, es sei denn, die Anteile wurden vor dem 19. September 2008 angeschafft; für neu aufgelegte Publikums-Investmentvermögen ist auf das erste nach dem 19. September 2008 endende Geschäftsjahr abzustellen. Auf die Veräußerung oder Rückgabe von Anteilen im Sinne des Satzes 1, die vor dem 19. September 2008 angeschafft wurden, ist bei Rückgaben oder Veräußerungen nach dem 10. Januar 2011 die in Absatz 2 Satz 2 genannte Fassung mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine Anschaffung des Investmentanteils zum 10. Januar 2011 unterstellt wird.

Als steueroptimiert heißt:

Fonds, die auf die Erzielung einer Geldmarktrendite ausgerichtet sind und deren Termingeschäfts- und Wertpapierveräußerungsgewinne nach Verrechnung mit entsprechenden Verlusten vor Aufwandsverrechnung ohne Ertragsausgleich gemäß dem Jahresbericht des letzten vor dem 19. September 2008 endenden Geschäftsjahres die ordentlichen Erträge vor Aufwandsverrechnung ohne Ertragsausgleich übersteigen

 

Was heißt Aufwandsverrechnung ohne Ertragsausgleich? Hab' mir so einen Jahresbericht bislang nie angeschaut

 

Gewinne aus Termin- und Wertpapiergeschäften

./. Verluste aus Termin- und Wertpapiergeschäften

= Zwischensumme

Diese Zwischensumme vor Aufwandsverrechnung ohne Ertragsausgleich?

Aufwandsverrechnung heißt ja, dass die Werbungskosten (Kosten des Fonds) abgezogen werden, aber was heißt Ertragsausgleich?

 

 

Es wird also bei "diesen Fonds", die vor 2009 erworben wurden, aber erst nach dem 10.01.2011 verkauft werden so getan, dass die Anteile am 10.01.2011 erworben wurden und somit unter die Abgeltungsteuerregelung fallen.

 

Aus der Erläuterung zum § 18 Abs. 2b InvStG 2009:

Mit dem Gesetzesvorschlag wird dem Wunsch des Bundesrates hinsichtlich der vorrangig angesprochenen steueroptimierten Geldmarktfonds entsprochen (Rz. 56) und die gegenwärtige Besteuerungslücke, die in der Kombination der Übergangsregelung mit der Nichtsteuerbarkeit von thesaurierten Termingeschäfts bzw. Wertpapierveräußerungsgewinnen besteht, zielgerichtet geschlossen.

Auf Steuergestaltungen bei sogenannten steuerorientierten bzw. -optimierten Geldmarktfonds, deren Anlagepolitik auf die Erzielung einer Geldmarktrendite

ausgerichtet ist und bei denen Zinsen in Termingeschäfts- bzw. Wertpapierveräußerungsgewinnen umgewandelt werden, wird auf zweierlei Weise reagiert.

Werden Anteile an Geldmarktfonds, die höhere außerordentliche als ordentliche Erträge aus Kapitalvermögen haben, nach dem 19. September 2008 (Beschluss des Bundesrates zur Prüfbitte) erworben, gilt für diese Anteile bereits die zeitlich unbeschränkte Steuerverhaftung sämtlicher Wertzuwächse.

Für vorher erworbene Anteile an solchen Investmentvermögen, die - abweichend von der bisherigen durchschnittlichen Haltedauer - über den 10. Januar 2011 gehalten werden, wird ausschließlich für Zwecke des § 8 Abs. 5 InvStG eine Veräußerung und ein Erwerb am 10. Januar 2011 fingiert und lediglich der Wertzuwachs nach dem 10. Januar 2011 bei der Rückgabe oder Veräußerung besteuert. Diese Regelung gewährt einen ausreichenden Übergangszeitraum, die den Kapitalmarktgegebenheiten Rechnung trägt, und führt nur für Anleger, die abweichend vom Normalfall und wirtschaftlichen Überlegungen langfristig in solche steuergetriebenen Investmentvermögen investiert bleiben, zu einer Veräußerungsgewinnbesteuerung. Die ausschließliche Begrenzung der Fiktion auf die Anwendung des § 8 Abs. 5 InvStG erleichtert die praktische Umsetzung - insbesondere sind nicht die Rechtsfolgen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 InvStG zu ziehen.

Das Abstellen auf die Anlagepolitik ist im Steuerrecht nicht neu - eine entsprechende Regelung besteht bereits in § 6 Abs. 7 Zinsinformationsverordnung - ZIV. Zudem gibt es Vorbilder für steuerliche Regelungen, die auf bestimmte Vermögensrelationen abstellen (so z.B. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ZIV und § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c 5. Vermögensbildungsgesetz - VermBG), so dass ein Anknüpfen an Ertragsrelationen ebenfalls gesetzestechnisch möglich erscheint. Die beiden Kriterien sind objektiv überprüfbar (insbesondere anhand des Verkaufsprospekts bzw. des Jahresberichts). Aufgrund des Abstellens der Prüfung auf bereits veröffentlichte Unterlagen (bzw. entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c 5. VermBG bei neu aufgelegten Geldmarktfonds auf den ersten Jahresbericht) ist die Regelung gestaltungssicher. Sogenannte steuerorientierte Geldmarktfonds, auf die die Regelung abzielt, werden erfasst.

Die Regelung der Rechtsfolge orientiert sich an der für Vollrisikozertifikate geltenden Regelung des § 52a Abs. 10 Satz 8 EStG. Im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 hatte der Gesetzgeber insoweit auf Steuergestaltungen der Zertifikatebranche reagiert. Es ist sachgerecht, eine entsprechende Regelung für steuerorientierte Geldmarktfonds zu verankern.

schön übrigens, dass man das kursiv dargestellte noch einmal ausdrücklich erwähnt, damit man auch genau weiß, dass man dem Langzeitanleger an den Kragen will.

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o0Pascal0o

Warum haben die sich denn für diese Lösung entschieden? Dem Bund entgehen so doch Steuereinnahmen? Naja, nur noch für 2008 gekaufte Swapper. Oder liegt es daran, dass die Wirtschaft unten ist, und so noch in 2008 Geld reingepumpt wird, und ab 2009 ist es ja dann eh wieder anders.

 

Gruß

 

Pascal

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Torman
Was heißt Aufwandsverrechnung ohne Ertragsausgleich?

Wird wahrscheinlich nicht ins Gewicht fallen. Entscheidend scheint doch, dass mehr außerordentliche als ordentliche Erträge vorliegen und insgesamt eine Geldmarktrendite erzielt wird. Eine leichte Steueroptimierung ist also weiter möglich. Als Basis gilt der letzte oder bei neuen Fonds der nächste Jahresbericht. Bei den neuen Fonds gibt es ein Schlupfloch. So könnte z.B. der EONIA-ETF von Comstage in seinem ersten Geschäftsjahr noch ein paar ordentliche Erträge generieren, sodass er unter die 50% fällt. Ab dem nächsten Geschäftsjahr könnte er dann wieder 100% steueroptimiert sein.

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Randa-Michi
Warum haben die sich denn für diese Lösung entschieden? Dem Bund entgehen so doch Steuereinnahmen? Naja, nur noch für 2008 gekaufte Swapper. Oder liegt es daran, dass die Wirtschaft unten ist, und so noch in 2008 Geld reingepumpt wird, und ab 2009 ist es ja dann eh wieder anders.

Das Geld das im "Sekundärmarkt" (Handel an der Börse, den wir tätigen) umgewälzt wird, geht nicht in die Wirtschaft also in die Unternehmen. Die Unternehmen beziehen lediglich am "Primärmarkt" bei der Erstemission Ihrer Aktie, bzw. wenn zusätzliche, neue Aktien ausgegeben werden, finanzielle Mittel.

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o0Pascal0o

ahjo, stimmt.

 

Gruß

 

Pascal

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BrokerDoc

Was ist denn mit einem Swap-ETF auf einen Rohstoffindex, z.b. dbx -tracker DBLCI OY BALANCED ETF, gilt da auch konservierte Steuerfreiheit bei Kauf bis Ende des Jahres ?

 

Viel Grüße

BrokerDoc

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Ungeheuer
Vorab: Es handelt sich um eine Fassung des Finanzausschusses und nicht um eine endgültige Fassung. Theoretisch können da immer noch Änderungen kommen (aber unwahrscheinlich)

 

 

Wann genau wird es denn endgültig entschieden werden?

 

Bedeutet das dann definitiv, dass ich noch bis 31.12.08 dbx und comtage SWAP ETF´s kaufen kann und dieser nach mind. 1 Jahr Haltezeit steuerfrei sind?

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tom1978

Bedeutet das für einen ausländischen swappenden ETF, dass die Problematik mit den (Zwischen-) Thesaurierungen entfällt und diese nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden müssen? Oder habe ich das jetzt falsch verstanden?

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ElTopo

Nee, ist richtig so. Swapper produzieren ja keine ausschüttungsgleichen Erträge, und sind somit garnicht (Kauf 2008) bzw. bis zum Verkauf (Kauf ab 2009) steuerlich nicht relevant.

 

Mal von dem Problem der Quellensteueranrechnung abgesehen, haben Swapper auch bei Kauf ab 2009 noch einen Vorteil: Versteuert wird erst bei Verkauf, vorher fallen keine steuerpflichtigen Erträge an, somit hab ich zumindest einen Steueraufschub und kann vom Zinseszins profitieren. Dies kann natürlich jedes Jahr mit dem Jahressteuergesetz wieder geändert werden.

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tom1978

ok, dann muss man sich also nur sicher sein, dass wirklich alle anfallenden Dividenden "weggeswapped" werden...

 

Bei welchem der beiden ETFs auf den MSCI World kann man sich denn eher sicher sein, dass keine Thesaurierungen/Zwischenthesaurierungen anfallen, die angegeben werden müssen? Soweit ich weiß arbeiten beide Anbieter mit Swaps...

 

Lyxor ETF MSCI World LYX0AG FR0010315770

db x-trackers MSCI WORLD LU0274208692

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otto03
ok, dann muss man sich also nur sicher sein, dass wirklich alle anfallenden Dividenden "weggeswapped" werden...

 

Bei welchem der beiden ETFs auf den MSCI World kann man sich denn eher sicher sein, dass keine Thesaurierungen/Zwischenthesaurierungen anfallen, die angegeben werden müssen? Soweit ich weiß arbeiten beide Anbieter mit Swaps...

 

Lyxor ETF MSCI World LYX0AG FR0010315770

db x-trackers MSCI WORLD LU0274208692

 

 

Wie wäre es mit ein wenig Eigenrecherche ?

 

Sowohl von Lyxor als auch von DB-X gibt es veröffentlichte Jahresberichte und Halbjahresberichte

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tom1978

Danke für Deine überaus hilfreiche Antwort.

 

Ich bin davon ausgegangen, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und jemand sie vielleicht schon für sich beantwortet hat. Ich dachte, das wäre der Sinn dieses Forum - der Austausch von Wissen, Meinungen und Erfahrungen...

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otto03
Danke für Deine überaus hilfreiche Antwort.

 

Ich bin davon ausgegangen, dass ich nicht der einzige bin, der sich diese Frage stellt, und jemand sie vielleicht schon für sich beantwortet hat. Ich dachte, das wäre der Sinn dieses Forum - der Austausch von Wissen, Meinungen und Erfahrungen...

 

Es aber nicht der Sinn des Forums ohne Eigenrecherche zumindest im Forum (aber auch in externen Quellen) immer wieder diesselben Fragen zu stellen.

 

Hast Du Dir schon einmal einen Lyxor oder DB-X Geschäftsbericht zu Gemüte geführt ? Vielleicht würdes Du Dir Deine Fragen dann - zumindest ansatzweise - selbst beantworten können.

 

 

 

Ein Austausch von Wissen, Meinungen und Erfahrungen macht nur dann Sinn, wenn jeder sich bemüht etwas beizutragen.

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Nudelesser

Wenn ich die Steuerdiskussion hier richtig verstehe, dann haben db x-trackers in den letzten Tagen an Attraktivität gewonnen, falls man noch 2008 einsteigen will. Aber passt deren Konzept wirklich in ein Langfristdepot?

 

Mit dem max. 10% Derivate-Anteil (Index Swap) könnte ich vielleicht noch leben. Aber was ist mit dem unkalkulierbaren Aktienpaket, das hinter dem ganzen steht? Da meint man z.B. den MSCI World im Depot zu haben, faktisch allerdings ist das ETF mit hierzu in keiner Beziehung stehenden (japanischen?) Aktien bestückt. Eine transparente Geldanlage stelle ich mir anders vor. Ich möchte solche Papiere nicht im Depot haben, wenn die Deutsche Bank mal den Lehman machen sollte.

 

Lyxor ist mir wesentlich symphatischer, da die real vorhandenen Aktienpakete näher am abgebildeten Index liegen. Allerdings sind so reale, nicht per Swap generierte, Dividenden ebenfalls nicht zu vermeiden. Fallen also bei Lyxor Dividenden im Sinne des deutschen Steuerrechts an? Oder werden diese komplett per Swap weggezaubert?

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