Zum Inhalt springen
Sapine

Altersvorsorge, Rente (Nachrichten, Analysen und Kommentare)

Empfohlene Beiträge

herr_welker
Vor allem mittlere Einkommensschichten müssten private Vorsorge treffen, um keine Einbußen zu erleiden. Bundesbürger mit einem Monatseinkommen von mehr als 1500 Euro hätten bei Betrachtung der gesetzlichen Ansprüche eine Unterversorgungsquote von 88 Prozent und unter Einbeziehung der schon abgeschlossenen Altersvorsorgeverträge eine Unterversorgungsquote von immerhin noch 59 Prozent. Regional ist besonders Ostdeutschland betroffen.

 

Soll das heisen das gesetzliche Rente 22% (100% - 88%) entspricht?

Riester (4% vom Brutto) müsste demnach 29% (88%-59%) dazusteuern.

Und die restlichen 59% muss ich nochmal irgendwoher zaubern um meinen Lebensstandart zu halten? :'(

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tom1978
Soll das heisen das gesetzliche Rente 22% (100% - 88%) entspricht?

 

Das wären dann 12%...

 

Ich glaube aber, "Unterversorgungsquote" bedeutet, wie viele unterversorgt sind - nicht, wie stark der einzelne unterversorgt ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fleisch
Betriebsrenten fallen in der Krise niedriger aus

 

[12.08.2009] -

Die gesetzliche Rente wird künftig nicht mehr ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter zu sichern. Zusätzliches Sparen fürs Alter ist deshalb notwendig auch über die betriebliche Altersvorsorge. Doch ist diese auch sicher?

 

Die betriebliche Altersvorsorge ist "wegen ihrer spezifischen Sicherungseinrichtungen" gut gegen Verluste abgesichert, erklärte die Bundesregierung am 18.11.2008. Ausgangspunkt für eine Betriebsrente ist nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung eine Arbeitgeberzusage für Rentenleistungen. Das Gesetz bestimmt dabei ausdrücklich: "Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt." Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber Pleite macht? Je nach Art der betrieblichen Altersvorsorge ("Durchführungsweg") gibt es zwei Haupt-Sicherungssysteme.

 

steuertipps.de

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fleisch
Betriebliche Altersversorgung: Kurzarbeit kann negative Folgen haben

 

Kurzarbeit bedeutet für die betroffenen Arbeitnehmer, dass durch sie nicht nur das ausgezahlte Gehalt, sondern auch die Höhe der späteren gesetzlichen Rente geringer ausfällt. Hinzu kommen außerdem noch deutlich stärkere Auswirkungen auf Betriebsrenten, und zwar sowohl bei Entgeltumwandlungen als auch bei arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten.

 

steuertipps.de

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fleisch
Vorsorgevollmacht: Keine Alternative zur Patientenverfügung

 

Mit dem Alter steigt das Risiko, geschäftsunfähig zu werden und damit keine wirksamen Entscheidungen mehr treffen zu können. Ohne eine Altersvorsorgevollmacht bleibt den Familienangehörigen dann allein der Ausweg, vom Gericht einen Betreuer einsetzen zu lassen.

Abhilfe schafft eine Vorsorgevollmacht.

 

steuertipps.de

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fleisch
Es wird ernst mit der Rentengarantie

 

Die Löhne in Deutschland sinken, die Renten müssten es eigentlich auch. Doch die Bundesregierung hat sich vor 20 Millionen Rentner gestellt. Deshalb wird sie schon im kommenden Jahr erstmals ihr Versprechen der Rentengarantie einlösen müssen, sagen Experten.

 

http://www.manager-magazin.de

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fleisch
Private Rentenversicherung Versprochen ist versprochen

 

Lebensversicherer haben Kunden nach Schätzungen rund 4 Milliarden Euro an Überschüssen vorenthalten. Ein BGH-Urteil macht Hoffnung.

 

Sparer, die aus ihren privaten Rentenversicherungen und Riesterverträgen nur geringe Überschussleistungen erhalten haben, macht ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Hoffnung auf Nachschläge (Az. IV ZR 102/06). Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass Versicherer Überschüsse nicht verwenden dürfen, um Deckungslücken aus der gestiegenen Lebenserwartung zu schließen. Das gilt, wenn vertraglich vereinbart worden ist, dass dieses Geld die Rente erhöhen soll. Experten schätzen, dass die Assekuranz ihren Kunden auf diesem Wege rund 4 Milliarden Euro an Überschussbeteiligungen vorenthalten hat.

 

http://www.boerse-online.de/finanzen/av/:P...hen/512140.html

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fleisch

bevor sich einer an dieser Studie stören sollte :thumbsup:

Die Finanzkrise belastet die gesetzliche Rente. Die Auszahlung werden sinken und der Beitragssatz steigen, hat das Mannheimer Forschungsinstitut Ökonomie und Demographischer Wandel (MEA) errechnet.

 

Das Institut hat beispielsweise kalkuliert: Wer 1964 geboren ist und mit 67 Jahren aus dem Arbeitsleben ausscheidet, wird zwischen sechs und neun Prozent weniger Rente erhalten als ohne Krise. Was die Rentenhöhe betrifft, sind vor allem die Babyboomer und nachfolgende Jahrgänge betroffen. Die jetzigen und künftigen Rentner müssten die Krise mit einem "permanenten Vermögensverlust" bezahlen, sagte MEA-Direktor Axel Börsch-Supan.

 

boerse-online.de

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fleisch
Altersvorsorge

Nullrunden bis 2012

 

Von Kerstin Schwenn, Würzburg

 

10. November 2009 Die gut 20 Millionen Rentner müssen voraussichtlich nicht nur 2010, sondern auch 2011 eine Nullrunde hinnehmen. Nach den neuen Schätzungen wird es erst im Jahr 2012 wieder zu einer Rentenerhöhung kommen, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung, Alexander Gunkel, am Dienstag in Würzburg. Allerdings bewahren die gesetzlichen Schutzklauseln die Rentner vor Kürzungen. Die Rentengarantien früherer Koalitionen verhindern Minusrunden, obwohl diese sich wegen sinkender Löhne und aus den dämpfenden Faktoren der Rentenformel rechnerisch ergäben.

 

faz.net

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

Moderate Reduzierung der Überschüsse bei den Lebensversicherern

 

Hallo liebe Forengemeinde,

 

viele von euch wissen, dass ich in der Branche arbeite. Aus diesem Grunde möchte ich euch ein paar Infos mitteilen. Ich weiß nicht,

ob diese Liste bereits veröffentlicht wurde, daher erhebt bitte keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit.

 

 

Überschussbeteiligung der größten deutschen Lebensversicherer ab 2010:

(Zahlen in Klammern sind aus dem Jahr 2009)

 

Allianz: 4,30 % ( 4,50%)

AachenMünchener Leben 4,20 % ( 4,20 %)

R+V: 4,30 % (4,50%)

Zürich Leben: 3,80% ( 3,80 % )

Debeka Leben: 4,60 % ( 4,80%)

Hamburg Mannheimer: noch nicht bekannt (4,20 %)

Volksfürsorge: noch nicht bekannt (4,35%)

Württembergische Leben: noch nicht bekannt (4,10 %)

Nürnberger Leben: noch nicht bekannt (4,00 %)

Bayern-Versicherung Leben: 4,15 % ( 4,15%)

HDI-Gerling Leben: noch nicht bekannt (4,00%)

Victoria Leben: noch nicht bekannt (3,60 %)

Axa Leben: 4,00% (4,00%)

SV SparkassenVersicherung leben: noch nicht bekannt (4,10%)

Iduna Leben: noch nicht bekannt (4,30%)

Provinzial NordWest Leben: noch nicht bekannt (4,50%)

Deutsche Beamtenversicherung Leben: keine Zahlen bekannt, auch nicht 2009

Alte Leipziger Leben: 4,10% (4,10%)

CosmosDirekt: 4,25% ( 4,25%)

Gothaer Leben: 4,00% ( 4,50%)

Volkswohlbund: 4,75% ( 4,75%)

neue Leben LV: 4,60% (4,60%)

CiV Leben: 4,80 % (4,80%)

LVM Leben: 4,55% (4,75%)

Continentale Leben: 4,60% ( 4,60%)

Europa: 4,80 % (5,00%)

 

Kurz ein paar Worte, weshalb einige Versicherer die laufende Überschussbeteiligung senken:

(Hinweis: die Gesamtverzinsung der Sparanteile ist höher als hier ausgewiesen, weil zusätzlich zur laufenden Überschussbeteiligung noch Schlussüberschüsse und Bewertungsreserven kommen)

 

Vorsichtig kalkulierende Unternehmen wie Allianz oder Debeka (auch andere, nur bei den zweien kenne ich die Kalkulationen) haben den laufenden Überschuss gesenkt, um die RfB nicht angreifen zu müssen, und damit schließlich eine Gefährdung der "Unternehmenssubstanz" zu verhindern.

 

 

Was sind RfB

"Im Bilanzgliederungsschema in Formblatt 1 der RechVersV heißt diese Rückstellung Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung, jedoch wird sie im Handelsgesetzbuch und im Versicherungsaufsichtsgesetz einfach nur Rückstellung für Beitragsrückerstattung genannt. Im folgenden wird sie mit der gängigen Abkürzung RfB bezeichnet.

 

Der Bezeichnung nach ist die RfB eine Rückstellung, denn sowohl der Zeitpunkt der Auszahlung bzw. Zuteilung an einen bestimmten Versicherungsnehmer als auch der dabei zuzuteilende Betrag ist noch ungewiss. Eine Besonderheit der RfB ist allerdings, dass auch noch der Anspruchsberechtigte unbekannt ist. Vielmehr besteht zum Bilanzstichtag eine Verpflichtung gegenüber den derzeitigen Versicherungsnehmern, bestimmte Beträge zukünftig auf jeden Fall an Versicherungsnehmer auszuschütten. Dadurch sind die Beträge dem Versicherer endgültig entzogen und stellen eine Schuld gegenüber Dritten dar. Für diese ist insofern eine Rückstellung zu bilden. Da es sich um Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag handelt, zählt die RfB auch zu den versicherungstechnischen Rückstellungen.

 

Durch die Bezeichnung in der RechVersV wird deutlich gemacht, dass hier nicht nur Ansprüche aus der Überschussbeteiligung, also der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung, sondern auch Ansprüche auf erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung berücksichtigt werden. Erfolgsabhängig bedeutet, dass der Anspruch sich auf Grund des insgesamt vom Versicherer erreichten „Erfolgs“, also dem erzielten Geschäftsüberschuss bestimmt. Der Begriff Beitragsrückerstattung bezieht sich auf die Rückerstattung nicht benötigter Teile der insbesondere auf Grund gesetzlicher Vorgaben besonders vorsichtig bestimmten Beiträge in der Lebens- und Krankenversicherung. In anderen Versicherungssparten gibt es die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung. Hier werden die Beiträge so bestimmt, dass sie für alle unterschiedlichen Risiken angemessen sind. Denjenigen Versicherungsnehmern, deren Risiken sich als eher niedrig erweisen, werden dann Teile der Beiträge zurückerstattet, ohne Rücksicht darauf, welchen Überschuss der Versicherer insgesamt erzielt hat. Der Begriff der Beitragsrückerstattung darf nicht mit dem Begriff der Beitragsrückgewähr zum Beispiel bei Rentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr oder in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr verwechselt werden. Dort wird tatsächlich die Summe der gesamten gezahlten Beiträge bei Tod oder bei Erleben als Versicherungsleistung gezahlt."

 

Quelle Wikipedia

 

Funktion der RfB:

"Soweit die im Voraus deklarierten Überschussanteile im Wege der Direktgutschrift den Versicherungsnehmern, also zu Lasten des folgenden Geschäftsjahres gutgebracht werden, ist das Versicherungsunternehmen darauf angewiesen, die dafür nötigen Mittel auch tatsächlich zu erwirtschaften. Soweit die Mittel für die Überschussbeteiligung der RfB entnommen werden, verwendet das Versicherungsunternehmen dagegen Mittel, die bereits in früheren Jahren erwirtschaftet wurden und damit bereits in der RfB vorhanden sind.

 

In der Lebensversicherung ist es Ziel, den Versicherungsnehmern eine möglichst früh voraussehbare, verlässliche Leistung für die Sicherung der Altersversorgung zu erbringen. Daher sollten sich die deklarierten Überschusssätze über die Zeit kaum verändern, was sich aber im Zeitablauf nicht immer bewältigen lässt.[1] Die RfB dient als expliziter, in der Bilanz ausgewiesener Puffer, damit auch bei schwankenden Ergebnissen eine konstante Überschussbeteiligung gewährt werden kann: Sind ausreichend Mittel in der RfB vorhanden, so kann die Zuführung in den einzelnen Jahren schwanken, und eine gleichmäßige Entnahme ist dennoch möglich.

 

Umgekehrt kann es in der Krankenversicherung vorkommen, dass es Jahre gibt, in denen eine hohe Entnahme aus der RfB wünschenswert ist, um eine starke Beitragsanpassung zu mildern, während in Jahren, in denen die Beiträge kaum steigen, nur wenig Mittel der RfB entnommen werden „müssen“. Bei einer annähernd konstanten Zuführung gleicht also die RfB den unterschiedlichen Bedarf aus. Die Verwendung von Mitteln aus der RfB bedarf in der Krankenversicherung zum Teil der Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders."

 

Quelle Wikipedia

 

 

RfB als Mittel der Unternehmenspolitik

 

Zunächst ist es eine unternehmenspolitische Entscheidung, wieviel – innerhalb der aufsichts- und aktienrechtlichen Grenzen – vom Überschuss den Versicherungsnehmern als Direktgutschrift oder als Zuführung zur RfB zugeführt wird, und wieviel als Jahresüberschuss dem Unternehmen bzw. seinen Aktionären verbleibt.

 

Ebenso stellt sich die Frage, welche Beträge aus der RfB den Versicherungsnehmern gutgeschrieben werden. Schüttet das Unternehmen zu wenig aus, so hat es eine schlechte Position im Wettbewerb um neue Kunden. Baut es dagegen die RfB zu stark ab, so hat es keine Reserven mehr, um bei einer negativen Entwicklung weiterhin eine angemessene Ausschüttung zu gewährleisten.

 

Darüber hinaus sind die nicht für deklarierte Überschussanteile des Folgejahres gebundenen Teile der RfB Ersatz für Eigenmittel, da sie in einem Notstand zur Abwendung verwendet werden dürfen. Daher ist ebenso bei Zuführungen, insbesondere aber Entnahmen zu berücksichtigen, inwieweit Eigenmittel benötigt werden. Es ist für die Versicherungsnehmer stets vorzuziehen, selbst durch zeitweisen Verzicht auf Zuteilung (nicht auf die Beträge selbst, die ihnen nur später zugewiesen werden) die teure Aufnahme von Eigenkapital auf den Kapitalmärkten zu vermeiden.

 

Ich hoffe, dass damit das "Grundverständnis" zur Thematik verbessert? Wer weitere Fragen, gern auch per PN an mich.

 

 

Zwei drei Worte von mir:

 

Weiter oben hab ich geschrieben, dass der laufende Überschuss nur ein Teil des Gesamtüberschusses ist.

Am Beispiel der Debeka lässt sich das gut erklären. Das Unternehmen setzt großen Wert darauf den erwirtschafteten Überschuss auch zeitnah dem Kunden gutzuschreiben. Wie ich euch schon oft erklärt habe, wird dieser Überschuss dem Kunden unwiderruflich gutgeschrieben (jährlicher laufender Überschuss), auch wenn dieser gesenkt wird, betrifft das immer nur den künftigen Überschuss, nicht den, der bereits unwiderruflich gutgeschrieben wird. Bei der Rentenversicherung wird dieser idR in eine Bonusrente umgewandelt, die automatisch nach der oben angeführten Erklärung, die Garantierente erhöht.

Zu diesem Überschuss kommen nun noch der Schlussüberschuss und die Bewertungsreserven, sodass die effektive Gesamtverzinsung des Sparbeitrages zwischen 5,3-5,4% liegt. Im Jahr 2009 lag dieser noch bei 5,6%!

 

Die Senkung der Überschüsse ist in meinen Augen sehr moderat ausgefallen, wenn man bedenkt, welche Turbulenzen in 2008 und 2009 die Finanzmärkte prägte. Wenn einige Versicherer ihre Überschüsse nicht gesenkt haben, kann es dafür mehrere Gründe geben. Ich geh aber größtenteils davon aus, dass dies Zulasten der RfB geführt wird und über kurz oder lang eine Veränderung der laufenden Überschüsse folgen wird.

 

Hier vielleicht ein interessanten Interview: KLICK

 

Einige Versicherer müssten nicht die laufende Überschussbeteiligung senken, machen dies aber, um vorsichtig für die nächsten Jahre kalkulieren zu können. In der Quelle geht es um die Debeka, diese Vorgehensweise ist aber auch bei anderen Versicherern so.

(Bevor hier im Forum bei einigen "Dank" ihrer selektiven Wahrnehmung etwas Böses hinter diesem Vorgehen vermutet wird und falsche Schlüsse gezogen werden: das Ganze wird aufsichtsrechtlich jährlich geprüft, es erfolgt also keine Gewinnenthaltung etc.)

 

 

Wer sich jetzt erst einen Versicherer heraussuchen will oder sich über seinen bestehenden Vertrag Gedanken macht, sollte die laufenden Überschüsse immer nur als einen von vielen Entscheidungspunkten betrachten.

Sehr wichtig ist die Solidität des Unternehmens, wie legt das Unternehmen die Kundengelder an, wie hoch sind die Verwaltungskosten, wie wird der Überschuss im Vertrag gutgeschrieben, welche Kalkulationsgrundlagen werden für den Überschuss zugrunde gelegt, wie steht der Versicherer bei Ratings und Rankings über einige Jahrzehnte da?

 

 

So, ich muss jetzt wieder los: meine Azubinen haben für mich eine Weihnachtsüberraschung vorbereitet ^_^

Kann ich übrigens nur jedem empfehlen: stellt Mädels ein, die sind viel zuverlässiger als wir Kerle :unsure:

 

 

Gruß

David

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
GlobalGrowth

So, ich nochmal :rolleyes:

 

ich hab mich nochmal mit jemanden aus der Fachabteilung kurzgeschlossen, ein auf der Hand liegender von mir nicht erwähnter Sachverhalt für die Notwendigkeit die RfB Mittel nicht anzugreifen, ist folgender:

 

Wenn das Zinsniveau steigt, muss der Versicherer nicht durch eine künstlich oder politisch animierte Überschussbeteiligung die die RfB reduzierte, diese wieder auffüllen. Damit bleiben freie Mittel für die Neuinvestition. Auf diese Weise können die Versicherer zeitnah auf steigende Zinsen reagieren und diese auch für den Bestand sichern.

 

cya

David

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fleisch

hallo,

 

hat jemand den riesterbanksparplantest 2009 von finanztest ? was kam denn bei der diesjährigen betrachtung heraus ?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
calandor

Für jüngere Sparer:

- Angebote mit Zinstreppe oder Boni zu bevorzugen

- Sparkasse Günzburg-Krumbach, Höxter, Detmold und Lünen

 

Für ältere Sparer:

- Produkte mit Anbindung an tagesaktuellen Zins

- Landsparkasse Schenefeld, Volksbanken Gronau-Ahaus + Nordmünsterland, die Deutsche Skatbank und die Mainzer Volksbank

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
nolske

In Ergänzung zum Beitrag von Global hier eine Übersicht der deklarierten Überschußbeteiligungen von 2008 - 2010.

 

Klick

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fleisch

Mal was zum Thema Risikovorsorge:

 

In der Debatte um die geplanten Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen fordert die BKK Westfalen-Lippe zwölf statt wie andere Kassen acht Euro, weil dies sozialer sei. Der Bild-Zeitung sagte Vorstandschef Willi Tomberge: Das ist viel gerechter, denn es enthält eine deutlich soziale Komponente.

http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~E3510F71369AA44EEB1395E55C12DFEDF~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fleisch
Gemischt finanzierte Direktversicherung: Leistungen doch nicht voll KV-pflichtig?

 

[19.02.2010] -

Seit 1.1.2004 sind Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung beitragpflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner. Dazu gab es Musterverfahren, die bis zum Bundesverfassungsgericht getrieben wurden. Weiterhin offen blieb bislang die Frage, ob Leistungen aus einer Direktversicherung, die privat fortgeführt wurde und daher teilweise auf Beiträgen beruht, die aus dem Nettoeinkommen bezahlt wurden, ebenfalls beitragspflichtig sind und daher "doppelt verbeitragt" werden.

 

Die bisherige Rechtsprechung des BSG geht davon aus, dass Leistungen, die von einer Institution der betrieblichen Altersversorgung erbracht werden, insgesamt beitragspflichtig sind und lehnt eine Differenzierung ab. Ein neues Urteil des SG Ulm vom 8.10.2009 (Az. S 13 KR 1374/09, Revision eingelegt beim LSG Baden-Württemberg L 5KR 4789/09) reiht sich in die Zahl der Urteile ein, die doch nicht in allen Fällen die gesamte Leistung aus einer Direktversicherung, die teilweise privat finanziert wurde, der Sozialversicherungspflicht unterwerfen wollen (LSG Baden-Württemberg vom 14.9.2007, Az. L 4 P 1312/07 (rechtskräftig) und SG Düsseldorf vom 18.9.2008, Az. S 8 KR 82/05, Einigung der Parteien vor dem LSG NRW, Az. L 5 KR 172/08).

 

Im entschiedenen Fall wurde eine ursprünglich private Versicherung zunächst 30 Jahre privat bespart, dann drei Jahre in eine Direktversicherung umgestellt und anschließend wieder als privater Vertrag weitergeführt. Die zuständige Krankenkasse wollte für die gesamte Kapitalleistung als Beitragsgrundlage zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ansetzen.

 

Doch dagegen legte die Versicherte Widerspruch ein und verlangte eine gerichtliche Entscheidung. Das angerufene Sozialgericht führte aus, dass im Unterschied zu den vom BSG schon entschiedenen Fällen diese Versicherung anfangs als Privatvertrag und nicht direkt als betriebliche Altersversorgung abgeschlossen wurde. Außerdem wurde sie nach dem Intermezzo als Direktversicherung nach dem Ausscheiden des Versicherungsnehmers aus dem Berufsleben privat fortgeführt. Damit sah das Gericht keinen hinreichenden Zusammenhang zwischen den privat finanzierten Teilen der Leistungen und der Berufstätigkeit des Arbeitnehmers. Eine Einordnung dieser Leistungen als betriebliche Versorgungsbezüge sah das Gericht daher nicht.

 

Im Übrigen argumentierte das Gericht mit einem möglichen Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Aus Sicht des Gerichts ist es klärungsbedürftig, ob eine Beitragspflicht, die aufgrund einer nur kurz andauernden Direktversicherungsperiode die Gesamtleistung aus der Lebensversicherung als beitragspflichtig erfasst, eine angemessene Eigentumsbeschränkung ist. Das Gericht hält dagegen eine Differenzierung der Leistungen für nötig, die auf dem Vertragstypus private Lebensversicherung mit individuell verbeitragtem Einkommen beruhen, von denen, die im Zusammenhang mit dem Erwerbsleben stehen.

 

Tipp Wenn es Ihnen ähnlich ergangen ist, können Sie sich auf dieses Urteil berufen. Allerdings wurde gegen das Urteil Revision eingelegt. Zum gesamten Themenkomplex ist auch noch eine Verfassungsbeschwerde offen.

 

http://www.faktenundtipps.de/?menuID=201&navID=-1&softlinkID=15608&softCache=true

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein
2030 reicht's nicht mehr zum Leben

http://www.focus.de/...aid_490424.html

Mit anderen Worten: Frauen waren in der DDR praktisch alle berufstätig. Nach der Wiedervereinigung hatten sie damit Rentenansprüche, die im Durchschnitt deutlich über denen im alten Bundesgebiet liegen - allerdings ohne dafür Beiträge bei der BfA gezahlt zu haben. Das ändert sich jetzt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
el galleta
allerdings ohne dafür Beiträge bei der BfA gezahlt zu haben

Warum auch? Aktuelle Rentenzahlungen finanzieren sich m.W. nicht über früher gezahlte Beiträge.

 

saludos,

el galleta

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
The-Driver
allerdings ohne dafür Beiträge bei der BfA gezahlt zu haben

Warum auch? Aktuelle Rentenzahlungen finanzieren sich m.W. nicht über früher gezahlte Beiträge.

 

saludos,

el galleta

 

Die Brutto-Altersrente berechnet sich simpel über diese Formel:

 

Summe der Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert

 

 

Entgeltpunkte = persönlicher Verdienst p.a. im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst (Durchschnitt = 1,0), max. BBG, zzgl. anderweitiger EP aus beispw. Kinderziehung, Schulzeit etc.

Zugangsfaktor = ggf. Rentenabschläge von 0,003 pro Monat

Rentenartfaktor = Altersrente 1,0

aktueller Rentenwert = jährlich per 01.07. neu festgelegt, aktuell West: 27,20 Euro , Ost 24,13 Euro

 

Beispiel: Eckrentner West, 45 Jahre immer Durchschnitt verdient, Regelaltersgrenze:

 

45 Entgeltpunkte x 1,0 x 1,0 x 27,20 Euro = 1.224 Euro

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Warlock

Was ist denn hierbei der Durchschnittsverdienst bzw. wie hoch wird er angesetzt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fleisch
Riester-Fonds scheuen Aktienrisiko

 

Nach der Finanzkrise passen die Anbieter ihre Modelle an. Wie das Geld der Anleger umgeschichtet wird, bleibt allerdings im Dunkeln.

 

http://www.boerse-online.de/versicherung/nachrichten/altersvorsorge/:Altersvorsorge--Riester-Fonds-scheuen-Aktienrisiko/610446.html

 

deckt sich mit den Aussagen, die hier einige bereits von Ihren Anbietern erhalten haben

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...