Jump to content
Sapine

Altersvorsorge, Rente (Nachrichten, Analysen und Kommentare)

Recommended Posts

Cepha
Posted · Edited by Cepha
vor 29 Minuten von chirlu:

 

Die Option will dir doch auch niemand wegnehmen …

Dann hab ichs falsch verstanden. dachte bei der Lindner-Aktien-Rente gäb's nur Auszahlung mit 65 oder Verrentnung bis 85.

 

Lebenslange Verrentung nur bei Riester.

 

Man kann die Linder-Renter somit optional auch lebenslang beziehen?

Share this post


Link to post
rotten.demin
Posted
vor 17 Minuten von chirlu:

„Rente von weniger als 1200 Euro“ ist aber nicht dasselbe wie „Rente unter der Grundsicherung“.

Ja, das stimmt. Aber die konkrete Höhe der Grundsicherung lässt sich schwer beziffern. Zum Regelsatz von derzeit 563 Euro kommen mindestens noch die Kosten fürs Wohnen und Heizen sowie Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung hinzu. Diese Kosten können unterschiedlich hoch ausfallen. Ich denke 1200 Euro sind als Richtwert für eine Rente am Existenzminimum nicht unrealistisch.

 

vor 13 Minuten von Okabe:

Betrifft nicht die von mir genannte spezifische Gruppe.

Inwiefern?

 

Share this post


Link to post
Cepha
Posted
vor 22 Minuten von Fondsanleger1966:

 

Riester ist halt kein pauschal katastrophales Produkt, sondern kann durchaus sinnvoll und rentabel sein. Nur sollte man sich bei Abschluss gut informiert haben und nicht gierig sein wie bei Fairriester.

Wie viele ab 2010 abgeschlossene Riester Verträge haben sich - ohne Berücksichtigung der Zulagen - als rentabel erwiesen.

 

Die vorher abgeschlossenen konnten noch mit hohen Zins kalkulieren, in Aktien investieren und vom krassen Börsenaufschwung in 2009 profitieren, was dann wiederum ermöglicht hatte stärker in Aktien zu bleiben.

Das war kein Verdienst der Produkte, sondern einfach nur das Glück zu einem Zeitpunkt abgeschlossen haben als die Paramter noch funktionierten, mit denen vermutlich hoch bezahlte Experten die Riesetrprodukte seinerzeit kalkulierten. Für die Nullzinswelt war ein "Garantieprodukt" mit hohen Kosten einfach nur eine furchtbar schlechte Idee.

Share this post


Link to post
Okabe
Posted
vor 5 Minuten von rotten.demin:

Inwiefern?

Naja, z.B. die "Hausfrau", die 45 Jahre lang Teilzeit gearbeitet hat ist da in der Statistik mit drin aber nicht das, was mich interessiert.

Share this post


Link to post
rotten.demin
Posted
vor 6 Minuten von Okabe:

Naja, z.B. die "Hausfrau", die 45 Jahre lang Teilzeit gearbeitet hat ist da in der Statistik mit drin aber nicht das, was mich interessiert.

Glaubst du etwa, dass die genannten 20% alles "Hausfrauen" sind, die 45 Jahre lang in Teilzeit gearbeitet haben? Sicherlich wäre eine genauere statistische Auswertung wünschenswert, aber das Ergebnis dieser Anfrage spricht Bände.  

Share this post


Link to post
Fondsanleger1966
Posted · Edited by Fondsanleger1966

@Cepha  Wer mit der Einführung der Riester-Rente 2002 zu riestern begann und eine günstig kalkulierte klassische Riester-Rentenversicherung mit einem Rechnungszins von 3,25% abschloss, hat eine angemessene Verzinsung erzielt und sich einen aus heutiger Sicht traumhaft hohen Rentenfaktor für eine lebenslange Rente gesichert. Gutverdienende Single konnten zudem zusätzliche Steuerrückerstattungen erhalten und z.B. in einen Fonds- (oder später auch ETF-)Sparplan investieren und schöne Gewinne erzielen (z.T. steuerfrei).

 

Für diese Riestersparer, die mit Vernunft agiert haben, ist die erste geplante Erhöhung des Maximalbetrags seit zwei Jahrzehnten eine gute Nachricht, weil sie so ihre Rente mit den hohen Rentenfaktoren weiter erhöhen können und sich dadurch einen Inflationsausgleich verschaffen.

 

2010 lag der Rechnungszins immerhin noch bei 2,25% p.a.

Share this post


Link to post
stagflation
Posted
vor 4 Minuten von Fondsanleger1966:

Für diese Riestersparer, die mit Vernunft agiert haben,

 

Aber selbstverständlich! Die vielen Riester-Kunden, die unter ihren Verträgen leiden, sind alle selbst dran schuld...

Share this post


Link to post
Fondsanleger1966
Posted
vor 2 Minuten von stagflation:

Aber selbstverständlich! Die vielen Riester-Kunden, die unter ihren Verträgen leiden, sind alle selbst dran schuld...

Das steht dort nicht. Was rauchst Du?

vor 41 Minuten von Cepha:

Man kann die Linder-Renter somit optional auch lebenslang beziehen?

So steht es im Gesetzentwurf.

vor 43 Minuten von Cepha:

Dann hab ichs falsch verstanden.

Ich habe es in #1166 daraufhin (noch) klarer formuliert.

Share this post


Link to post
Okabe
Posted
vor 31 Minuten von rotten.demin:

Glaubst du etwa, dass die genannten 20% alles "Hausfrauen" sind, die 45 Jahre lang in Teilzeit gearbeitet haben? Sicherlich wäre eine genauere statistische Auswertung wünschenswert, aber das Ergebnis dieser Anfrage spricht Bände.  

Du scheinst zu glauben, dass der Anteil der Hausfrauen irrelevant ist und anscheinend auch, dass es keine anderen relevanten verfälschenden Kriterien gibt. Mir reicht dein Glaube eben einfach nicht aus, ich ziehe da meine Schlüsse dann doch lieber auf Belastbarerem.

Share this post


Link to post
Dandy
Posted · Edited by Dandy
vor 3 Stunden von stagflation:

Für diese Definition würde ich gerne eine Quelle sehen. Ich glaube nicht, dass diese Aussage allgemeiner Konsens ist.

Wie willst du das individuelle Langlebigkeits"risiko" sonst abdecken, wenn nicht über eine Versichertenkollektiv? Selbst die staatliche Rentenversicherung mit ihrem Umlageprinzip ist ein Versicherungskonstrukt. Egal was du tust, einfach nur für's Alter zu sparen gibt dir niemals eine garantierte Rente bis zu deinem Lebensende. Ob mit Aktien oder festverzinslich ist dabei völlig egal.

vor 2 Stunden von Cepha:

Ich sehe das anders. das größte Risiko beim Entsparen(!) eines Aktiendepots ist das Renditereihenfolgerisiko.

 

genau dieses Risiko kann man aber durch Sterrung über alle Alterskohorten ganz fantaistisch absichern.

 

Statt 3% sichere Entnahmerate des einzelnen (und wenn es blöd läuft schläft man damit sehr sehr schlecht) kann die Versicherung 5% auszahlen, nur indem sie über alle Alterskohorten streut. Das ist ein gigantischer Vorteil.

 

Das zwietgrößte Risiko ist das Langlebigkeitsrisiko. Auch das kann die Versicherung ganz elegant über den Durchschnittswert lösen.

Ich verstehe das Manöver ehrlich gesagt nicht. Wenn der Kapitalstock aller Versicherten in Aktien angelegt ist, die zu einem Zeitpunkt stark gesunken sind, dann verzehrt die Auszahlung der Renten zu diesem Zeitpunkt entsprechend höhere Anteile des Kapitalstocks. Das ist unabhängig von den Kohorten, außer man schichtet zu gewissen Zeiten für die Älteren in weniger schwankende Anlageklassen um (sprich: in Renten).

Share this post


Link to post
Fondsanleger1966
Posted
vor 15 Minuten von Dandy:

Ich verstehe das Manöver ehrlich gesagt nicht. Wenn der Kapitalstock aller Versicherten in Aktien angelegt ist, die zu einem Zeitpunkt stark gesunken sind, dann verzehrt die Auszahlung der Renten zu diesem Zeitpunkt entsprechend höhere Anteile des Kapitalstocks. Das ist unabhängig von den Kohorten, außer man schichtet zu gewissen Zeiten für die Älteren in weniger schwankende Anlageklassen um (sprich: in Renten).

Das würde wie bei britischen Lebensversicherungen mit einem Smoothing-Verfahren laufen, nur auf einer wesentlich größeren/breiteren Basis, weil es kein privates Angebot ist, sondern eines für die gesamte Bevölkerung von jung bis alt (evtl. mit Opt-Out). Ein (kleiner) Teil der Assets ist wie bei den Briten natürlich in Anleihen investiert.

 

Der Anteil, der jährlich ausgezahlt werden muss, ist relativ gering, weil das Kollektiv so viele Jahrgänge umfasst. Die Auszahlungen werden über Dividenden - sic! -, Zinsen und ggf. (auslaufende) Anleihen abgedeckt. Aktienverkäufe sind meistens gar nicht nötig - jedenfalls, wenn die Bevölkerung nicht ausstirbt.

 

Die Auszahlungsrate liegt durch das Smoothing unter den Höchstwerten aus Rekord-Aktienjahren, aber oberhalb schlechter Aktienphasen und auch oberhalb deutscher klassischer Versicherungen.

Share this post


Link to post
stagflation
Posted · Edited by stagflation

Danke für den Link!

 

Ich liebe solche Referentenentwürfe. Man merkt sofort, dass die Autoren versucht haben, so zu schreiben, dass jeder Bürger versteht, worum es geht.

Zitat

5. Nach § 52 Absatz 50 wird folgender Absatz 50a eingefügt:

 

„(50a) Für Altersvorsorgeverträge, die vor dem 1. Januar 2026 abgeschlossen wurden (Bestandsvertrag), gelten die §§ 10a, 79, 82 bis 84, 85 Absatz 1, §§ 86, 87 und 93 Absatz 1 in der bis zum 31. Dezember 2025 geltenden Fassung bis zum Beginn der Auszahlungsphase weiter. Satz 1 gilt auch für Vereinbarungen, nach denen mindestens ein Altersvorsorgebeitrag im Sinne des § 82 Absatz 2 an Versorgungseinrichtungen der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung geleistet wird, der vor dem 1. Januar 2027 nach § 10a Absatz 5 bescheinigt wurde. [...]

Share this post


Link to post
tom_weinreich
Posted

Ich habe im Referentenentwurf noch nicht die eindeutige Aussage gefunden, dass man sein angespartes Riestervermögen in das neue Altersvorsorgedepot übertragen lassen kann. Die Systematik des Gesetzentwurfes spricht dafür, weil im Grunde alle zertifizierten Altersvorsorgemodelle gleichrangig behandelt werden.

Share this post


Link to post
poipoi
Posted · Edited by poipoi
vor 39 Minuten von tom_weinreich:

Ich habe im Referentenentwurf noch nicht die eindeutige Aussage gefunden, dass man sein angespartes Riestervermögen in das neue Altersvorsorgedepot übertragen lassen kann. Die Systematik des Gesetzentwurfes spricht dafür, weil im Grunde alle zertifizierten Altersvorsorgemodelle gleichrangig behandelt werden.

Das wäre wichtig, um die beitragsfrei gestellten Riester Verträge in die neue Welt zu überführen. 

vor 4 Stunden von Fondsanleger1966:

@Cepha  Wer mit der Einführung der Riester-Rente 2002 zu riestern begann und eine günstig kalkulierte klassische Riester-Rentenversicherung mit einem Rechnungszins von 3,25% abschloss, hat eine angemessene Verzinsung erzielt und sich einen aus heutiger Sicht traumhaft hohen Rentenfaktor für eine lebenslange Rente gesichert. Gutverdienende Single konnten zudem zusätzliche Steuerrückerstattungen erhalten und z.B. in einen Fonds- (oder später auch ETF-)Sparplan investieren und schöne Gewinne erzielen (z.T. steuerfrei).

 

Für diese Riestersparer, die mit Vernunft agiert haben, ist die erste geplante Erhöhung des Maximalbetrags seit zwei Jahrzehnten eine gute Nachricht, weil sie so ihre Rente mit den hohen Rentenfaktoren weiter erhöhen können und sich dadurch einen Inflationsausgleich verschaffen.

 

2010 lag der Rechnungszins immerhin noch bei 2,25% p.a.

Ein hoher Rentenfaktor ist toll, aber meine Beobachtung ist, das Schlupfloch der Versicherer ist die unklare Steigerung der Rentenzahlung. 

Share this post


Link to post
chirlu
Posted
vor 5 Stunden von tom_weinreich:

Ich habe im Referentenentwurf noch nicht die eindeutige Aussage gefunden, dass man sein angespartes Riestervermögen in das neue Altersvorsorgedepot übertragen lassen kann.

 

Das ist nach dem Entwurf nicht möglich. Man muss bei Überträgen innerhalb der Produktkategorien bleiben; kann also nur von Garantieprodukt auf Garantieprodukt oder von Depot auf Depot wechseln.

 

Die Günstigerprüfung für Zulage vs. Sonderausgabenabzug bleibt. Es wird also viel Diskussion um die Neugestaltung der Zulage geben, obwohl sie für viele Anleger irrelevant bleibt.

 

vor 5 Stunden von whister:

Der Referentenentwurf zum Altersvorsorgedepot ist übrings online

 

Danke. Es scheint aber nicht die aktuellste Fassung zu sein. Die FAZ berichtet über einen Entwurf mit Bearbeitungsstand 30. September.

 

vor 5 Stunden von stagflation:

Ich liebe solche Referentenentwürfe. Man merkt sofort, dass die Autoren versucht haben, so zu schreiben, dass jeder Bürger versteht, worum es geht.

 

„Jeder Bürger“ ist nicht der Adressat von Gesetzesentwürfen, und das weißt du auch. :rolleyes: Würdest du die gleiche Kritik bei Bauplänen anbringen?

 

Lies lieber die Begründung, wenn dir die einzelnen Änderungen zu schwer verständlich sind.

Share this post


Link to post
Cepha
Posted · Edited by Cepha
vor 10 Stunden von Dandy:

 

Ich verstehe das Manöver ehrlich gesagt nicht. Wenn der Kapitalstock aller Versicherten in Aktien angelegt ist, die zu einem Zeitpunkt stark gesunken sind, dann verzehrt die Auszahlung der Renten zu diesem Zeitpunkt entsprechend höhere Anteile des Kapitalstocks. Das ist unabhängig von den Kohorten, außer man schichtet zu gewissen Zeiten für die Älteren in weniger schwankende Anlageklassen um (sprich: in Renten).

Ein Crash in der Auszahlphase ist nicht grundsätzlich ein Problem.

 

Ein Problem ist er nur dann, wenn er am Anfang der Auszahlphase auftritt, eben das RenditeREIHENFOLGENRisiko.

 

Bei einen solchen (wachsenden) Versicherungssystem gibt es aber keinen "Anfang" der Auszahlphase.

 

Natürlich kommt das reduzierte Risiko nicht kostenfrei. Der "Nachteil" ist, dass die Chance für einzelne im günstigen Fall als Multimillionäre zu streben, ebenfalls nicht mehr vorhanden ist.

Share this post


Link to post
whister
Posted
vor 3 Stunden von chirlu:

Danke. Es scheint aber nicht die aktuellste Fassung zu sein. Die FAZ berichtet über einen Entwurf mit Bearbeitungsstand 30. September.

Das Dokument wurde am 30.09. veröffentlicht (siehe https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-09-30-pAV-ReformG/0-Gesetz.html). Vermutlich meint die FAZ das damit.

vor 3 Stunden von chirlu:

Das ist nach dem Entwurf nicht möglich. Man muss bei Überträgen innerhalb der Produktkategorien bleiben; kann also nur von Garantieprodukt auf Garantieprodukt oder von Depot auf Depot wechseln.

An welcher Stelle steht das denn im Entwurf oder im aktuellen Gesetz?

Share this post


Link to post
powerschwabe
Posted

Die Frage ist doch ob das ganze überhaupt umgesetzt wird. Denke nicht daß es bis zur Wahl durchgeht, da SPD und Grüne andere Pläne haben. Und nach der Wahl wird die FDP mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr in der Bundesregierung oder sogar im Bundestag sitzen.

Share this post


Link to post
chirlu
Posted · Edited by chirlu
vor 42 Minuten von whister:
vor 4 Stunden von chirlu:

Man muss bei Überträgen innerhalb der Produktkategorien bleiben; kann also nur von Garantieprodukt auf Garantieprodukt oder von Depot auf Depot wechseln.

An welcher Stelle steht das denn im Entwurf oder im aktuellen Gesetz?

 

In § 1 Abs. 1 Nr. 10 AltZertG-RefE (Hervorhebung von mir):

Zitat

10. die dem Vertragspartner bis zum Beginn der Auszahlungsphase einen Anspruch gewährt, 
a) den Vertrag ruhen zu lassen und
b) den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres oder zum Beginn der Auszahlungsphase zu kündigen, um das gebildete Kapital auf einen anderen auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag mit einer Vertragsgestaltung nach diesem Absatz desselben oder eines anderen Anbieters übertragen zu lassen;

(…)

Ich habe noch die Hoffnung (da die Formulierung 1:1 aus dem aktuellen Gesetzestext übernommen wurde, in dem es keinen separaten Absatz 1b für ein Altersvorsorgedepot gab), dass es sich um einen Fehler handelt und sie es noch ändern. Ich habe da gerade mal eine Anfrage an das Finanzministerium geschickt.

Share this post


Link to post
stagflation
Posted
vor 4 Stunden von chirlu:

„Jeder Bürger“ ist nicht der Adressat von Gesetzesentwürfen, und das weißt du auch. :rolleyes: Würdest du die gleiche Kritik bei Bauplänen anbringen?

 

Lies lieber die Begründung, wenn dir die einzelnen Änderungen zu schwer verständlich sind.

 

Mein Vorbild für Gesetze ist das BGB. Offenbar kann man Gesetze auch so schreiben, dass sie verständlich sind.

 

Gesetze sind etwas anders als Baupläne. Es ist wichtig, dass auch nicht-Experten Gesetze verstehen. Denn wenn sich der Eindruck durchsetzt, dass "die da oben" abgehoben sind und ihr eigenes Süppchen kochen, werden sich die Menschen vom Staat abwenden.

Share this post


Link to post
Nachdenklich
Posted
vor 46 Minuten von stagflation:

Mein Vorbild für Gesetze ist das BGB. Offenbar kann man Gesetze auch so schreiben, dass sie verständlich sind.

+1

Share this post


Link to post
chirlu
Posted · Edited by chirlu
vor 2 Stunden von stagflation:

Mein Vorbild für Gesetze ist das BGB. Offenbar kann man Gesetze auch so schreiben, dass sie verständlich sind.

 

Dagegen habe ich zwei Einwände:

  1. Das BGB ist weniger verständlich, als es auf den ersten Blick wirkt. Es definiert viele Begriffe auf nicht offensichtliche Weise und setzt diese Definitionen im Folgenden voraus. Wenn man also ohne Vorwissen einen hinteren Paragraphen aufschlägt, versteht man häufig nur Bahnhof oder – schlimmer – meint etwas zu verstehen, was da aber tatsächlich nicht steht. Spaßig sind auch die Ausnahmen und Rückausnahmen. Hier ein paar Beispiele:
    Zitat

    §. 955. Wer eine Sache im Eigenbesitze hat, erwirbt das Eigenthum an den Erzeugnissen und sonstigen zu den Früchten der Sache gehörenden Bestandtheilen, unbeschadet der Vorschriften der §§. 956, 957, mit der Trennung. Der Erwerb ist ausgeschlossen, wenn der Eigenbesitzer nicht zum Eigenbesitz oder ein Anderer vermöge eines Rechtes an der Sache zum Fruchtbezuge berechtigt ist und der Eigenbesitzer bei dem Erwerbe des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder vor der Trennung den Rechtsmangel erfährt.

    Dem Eigenbesitzer steht derjenige gleich, welcher die Sache zum Zwecke der Ausübung eines Nutzungsrechts an ihr besitzt.

    Auf den Eigenbesitz und den ihm gleichgestellten Besitz findet die Vorschrift des §. 940 Abs. 2 entsprechende Anwendung.

     

    §. 1343. Wird eine anfechtbare Ehe angefochten, so ist sie als von Anfang an nichtig anzusehen. Die Vorschrift des §. 142 Abs. 2 findet Anwendung.

    Die Nichtigkeit einer anfechtbaren Ehe, die im Wege der Klage angefochten worden ist, kann, solange nicht die Ehe für nichtig erklärt oder aufgelöst ist, nicht anderweit geltend gemacht werden.

    (Was ist Eigenbesitz? Was heißt Frucht? Was bedeutet guter Glaube? Versteht „jeder Bürger“ die Regelung aus § 1343 Abs. 2?)

  2. Dein Negativbeispiel aus dem Referentenentwurf war eine Übergangsvorschrift. Solche Übergangsvorschriften gab es im BGB nicht – aber nur deshalb, weil sie in ein eigenes Einführungsgesetz (EGBGB) ausgelagert wurden, das untrennbar zum BGB gehört. Da kann ich dir ähnliche Zitate wie deines bringen:
    Zitat

    Artikel 40.
    Das Gesetz, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes von Bundesangehörigen im Auslande, vom 4. Mai 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 599) wird dahin geändert:

            I. In dem §. 3 Abs. 1 Satz 1, dem §. 9, dem §. 11 Abs. 2 und dem §. 12 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort: „muß“ ersetzt durch das Wort: „soll“.

            II. An die Stelle der §§. 7, 8 treten folgende Vorschriften:

    (…)

     

    Artikel 177.

    Von dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs an gelten für vorher ausgegebene Urkunden der im §. 808 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Art, sofern der Schuldner nur gegen Aushändigung der Urkunde zur Leistung verpflichtet ist, die Vorschriften des §. 808 Abs. 2 Satz 2, 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikel 102 Abs. 2 dieses Gesetzes.

     

Share this post


Link to post
Fondsanleger1966
Posted · Edited by Fondsanleger1966
vor 11 Stunden von poipoi:

Ein hoher Rentenfaktor ist toll, aber meine Beobachtung ist, das Schlupfloch der Versicherer ist die unklare Steigerung der Rentenzahlung. 

Das ist kein Schlupfloch, sondern ein notwendiger Freiheitsgrad bei privaten Rentenversicherungen.

 

Bei der Wahl einer dynamischen Rente als Auszahlform für eine private Rente wird der Rechnungszins zur Erhöhung des garantierten Rentenbetrages verwendet. Der Rentner bekommt somit von Beginn an *künftige* Kapitalerträge in Höhe des Rechnungszinses mit ausbezahlt. Das hat für ihn den Vorteil, dass er von Beginn an höhere sichere Einnahmen hat, um seine Basis-Ausgaben verlässlich abzudecken. Er braucht dann weniger Kapital für diese Absicherung. Außerdem weiß er ja nicht, wie alt er werden wird. Zu Beginn ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, dass er von seiner Rente noch zu Lebzeiten etwas hat.

 

Wenn jedoch von Beginn an vorab diejenigen *künftigen* Kapitalerträge mit ausgezahlt werden, die als sicher gelten, kann es keine planmäßige Rentensteigerung geben (die es im Übrigen auch nicht bei der gesetzlichen Rente oder einem Aktiendepot gibt!), sonden nur eine außerplanmäßige aus (vorab nicht sicheren) Überschüssen. Deren Verteilung auf die Versicherten vs. den Versicherern ist über die Mindestzuführungsverordnung zugunsten der Versicherten geregelt. Da gibt es kein Schlupfloch, nur gewisse Spielräume für die Aktuare, ihre Arbeit gut zu machen und den Risikoausgleich im Kollektiv dauerhaft und nachhaltig sicherzustellen, damit das Kollektiv nicht pleite geht.

 

 

vor 3 Stunden von Cepha:

Ein Crash in der Auszahlphase ist nicht grundsätzlich ein Problem.

 

Ein Problem ist er nur dann, wenn er am Anfang der Auszahlphase auftritt, eben das RenditeREIHENFOLGENRisiko.

 

Bei einen solchen (wachsenden) Versicherungssystem gibt es aber keinen "Anfang" der Auszahlphase.

 

Natürlich kommt das reduzierte Risiko nicht kostenfrei. Der "Nachteil" ist, dass die Chance für einzelne im günstigen Fall als Multimillionäre zu streben, ebenfalls nicht mehr vorhanden ist.

Das ist nur einer der Nachteile. Ein weiterer besteht in den Schwierigkeiten, eine nachhaltige Auszahlungsrate zu kalkulieren, die den Risikoausgleich zwischen schlechten und guten Börsenphasen und kurzem und langem Leben sicherstellt, und trotzdem von gierigen Vorsorgesparern aktzeptiert wird.

Share this post


Link to post
whister
Posted
vor 2 Stunden von chirlu:

 

In § 1 Abs. 1 Nr. 10 AltZertG-RefE (Hervorhebung von mir):

Ich habe noch die Hoffnung (da die Formulierung 1:1 aus dem aktuellen Gesetzestext übernommen wurde, in dem es keinen separaten Absatz 1b für ein Altersvorsorgedepot gab), dass es sich um einen Fehler handelt und sie es noch ändern. Ich habe da gerade mal eine Anfrage an das Finanzministerium geschickt.

Nach meinem Verständnis bedeutet das nur dass der neue Vertrag auch entsprechend zertifiziert sein muss.

Share this post


Link to post

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now

×
×
  • Create New...