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Dagobert

Transaktionskosten und Steuer?

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Dagobert

Frage an unser Steuerspezialisten:

 

- Kann ich die Transaktionskosten (z.B. bei spekulativen Daytrading Aktivitäten) steuerlich geltend machen? Und falls ja, geht eine Verrechnung mit allen Erträgen oder nur mit den jeweiligen Wertpapierkategorien?

 

- Was ist mit Konto- bzw. Depotführungsgebühren?

 

- Und damit den Verlustvortrag erhöhen?

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Sapine

Du wirst die Frage vermutlich noch spezifizieren müssen bezüglich vor 2009 oder ab 2009.

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Dagobert
Du wirst die Frage vermutlich noch spezifizieren müssen bezüglich vor 2009 oder ab 2009.

 

guter Punkt, Danke! Es geht um vor 2009!

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boRn
· bearbeitet von boRn

Moin Dago,

- Kann ich die Transaktionskosten (z.B. bei spekulativen Daytrading Aktivitäten) steuerlich geltend machen? Und falls ja, geht eine Verrechnung mit allen Erträgen oder nur mit den jeweiligen Wertpapierkategorien?
Die Berechnung geht so:

Veräußerungspreis

./. Anschaffungskosten

./. Werbungskosten

= Gewinn/Verlust --> die Transaktionskosten sind dann enthalten in den AK, sowie in den WK, also voll abziehbar

 

- Was ist mit Konto- bzw. Depotführungsgebühren?
Auch Werbungskosten

 

- Und damit den Verlustvortrag erhöhen?
Natürlich kannst du damit auch Verluste erhöhen

 

mfg

Chris

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Dagobert

Hi Chris,

 

super, Vielen Dank für die schnelle und deutliche Hilfe :thumbsup:

 

Moin Dago,

Die Berechnung geht so:

Veräußerungspreis

./. Anschaffungskosten

./. Werbungskosten

= Gewinn/Verlust --> die Transaktionskosten sind dann enthalten in den AK, sowie in den WK, also voll abziehbar

 

Auch Werbungskosten

 

Natürlich kannst du damit auch Verluste erhöhen

 

mfg

Chris

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Sapine

Dachte bei Halbeinkünfte-Verfahren, darf auch nur die Hälfte der Depotkosten angesetzt werden? Aber voll ansetzen schadet nicht, die freuen sich immer, wenn sie was streichen können ...

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neysee
Dachte bei Halbeinkünfte-Verfahren, darf auch nur die Hälfte der Depotkosten angesetzt werden? Aber voll ansetzen schadet nicht, die freuen sich immer, wenn sie was streichen können ...

 

Wenn mich meine grauen Zellen nicht ganz im Stich lassen, erfolgt die Erfassung der Werbungskosten in der Anlage KAP getrennt nach Einkunftsarten, und bei denen, die dem HEV unterliegen, wirken sie sich auch nur zur Hälfte aus.

 

Wirft natürlich die Frage auf, wie man die Depotkosten entsprechend aufteilt. Im Zweifel würde ich es entsprechend dem Verhältnis der Einkünfte machen. Ab nächstem Jahr ist es ja sowieso Geschichte.

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boRn

Naja, HEV gehört natürlich voll da mit zu. Wenn die Einkünfte dem HEV unterliegen dann werden natürlich nur die Erträge und die Kosten mit 1/2 erfasst. Bei Spekulationsgewinnen nach § 23 EStG gehört das nicht in die Anlage KAP sondern in die Anlage SO.

 

mfg

Chris

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etherial
Moin Dago,

Die Berechnung geht so:

Veräußerungspreis

./. Anschaffungskosten

./. Werbungskosten

= Gewinn/Verlust --> die Transaktionskosten sind dann enthalten in den AK, sowie in den WK, also voll abziehbar

 

Werbungskosten darf man IMHO nicht mit dem Gewinn verrechnen, sondern muss sie getrennt in der Steuererklärung ausweisen. INsbesondere weil die wenigsten Werbungskosten nicht einer Transaktion zugeordnet werden können.

 

Die Transaktionskosten hingegen sind keine Werbungskosten - sie sind Teil des Veräußerungs/Anschaffungspreises.

 

So hab ich zumindest mein Steuerprogramm verstanden.

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Pascal1984

Wie werden die Steuern generell berechnet?

 

angenommen, ich habe mit Aktie A 1000 Euro gewinn und mit Aktie B 500 Euro Verlust, muss ich dann am Jahresende 1000 Euro versteuern oder 500?

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter

altes Recht: beide Aktien vor 2009 gekauft.

Damit ein Gewinn oder Verlust steuerlich relevant wird muß er zuersteinmal realisiert werden. Dazu müssen beide Wertpapiere innerhalb eines Jahres nach Kauf verkauft werden. Ist mehr als ein Jahr vergangen ist der Gewinn nicht steuerpflichtig (und der Verlust nicht abziehbar). Anschließend darf man Gewinne und Verlsute gegenrechnen. Zu versteuern wären dann 500 EUR. Wenn Das Deine einzigen Gewinne sind, bleibst Du unter der Freigrenze von 600 EUR, und mußt nichts versteuern. Ab 600,01 EUR Gewinn muß der gesamte Gewinn versteuert werden mit dem persönlichen Steuersatz.

Verluste die nicht ausgeglichen werden können, können mit Spekulationsgewinnen in Vor- oder Folgejahren verrechnet werden.

 

ab 2009 / Abgeltungssteuerrecht.

Unabhängig der Haltedauer werden Gewinn und Verluste aus Spekulationsgeschäften gegengerechnet und evtl. Gewinne besteuert mit dem Abgeltungssteuersatz. Verlustvortrag ist natürlich auch möglich, aber wohl kein Rücktrag in Jahre vor 2009.

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Pascal1984

Wie hoch ist der Abgeltungssteuersatz? Ensprechend Einkommenssteuer?

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LagarMat
Wie hoch ist der Abgeltungssteuersatz? Ensprechend Einkommenssteuer?

:blink:

25% plus Soli und eventueller Kirchensteuer

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Toni25

Hallo,

 

Wie werden eigentlich Aktien steuerlich behandelt, die 2008 gekauft wurden, und 2009 innerhalb weniger ein Jahr verkauft werden. Mit 25% Abgeltungssteuer oder alte Regelung?

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harryguenter
Wie werden eigentlich Aktien steuerlich behandelt, die 2008 gekauft wurden, und 2009 innerhalb weniger ein Jahr verkauft werden. Mit 25% Abgeltungssteuer oder alte Regelung?

alte Regelung

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flachradler
alte Regelung

Hat mich auch interessiert, hab das auch erwartet. Alles Andere wäre ein Witz gewesen. :D

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el galleta
25% plus Soli und eventueller Kirchensteuer

Maximal! Sonst entsprechend Einkommensteuer.

 

saludos,

el galleta

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LagarMat
Maximal! Sonst entsprechend Einkommensteuer.

 

saludos,

el galleta

Aber doch erst über die Steuererklärung.

Zunächst mal führt die Bank die Abgeltungssteuer ab.

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el galleta
Zunächst mal führt die Bank die Abgeltungssteuer ab.

bzw. die KAG ;)

 

saludos,

el galleta

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Toni25
· bearbeitet von Toni25
alte Regelung

Hallo,

 

wie berechnet eigentlich die Bank die Transaktionskosten beim Kauf und Verkauf nach der neuen Regelung im 2009 in Hinblick auf die Abgeltungssteuer, da die ja nicht standard sind und von trade zu trade sehr unterschiedlich sein können? Werden die kompletten Transaktionskosten vom Verlust/Gewinn abgezogen?

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giovanni85

die Frage von Toni würde mich auch interessieren.

 

ist es ab 2009 also so?:

 

Gewinn - Verlust - Trading und. Depotkosten = steuerpflichtiger Wert (25%)?

 

(sollte 2009 ein minus erwirtschaftet werden, kann dieses in 2010 mit dem Gewinn verrechnet werden?)

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otto03
die Frage von Toni würde mich auch interessieren.

 

ist es ab 2009 also so?:

 

Gewinn - Verlust - Trading und. Depotkosten = steuerpflichtiger Wert (25%)?

 

(sollte 2009 ein minus erwirtschaftet werden, kann dieses in 2010 mit dem Gewinn verrechnet werden?)

 

 

(Verkaufspreis minus Verkaufskosten) minus (Einkaufspreis plus Kaufkosten) = steuerpflichtiger Gewinn

 

Depotkosten sind Privatvergnügen

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