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Ultimate

Nichtveranlagungsbescheinigung bei Studenten ?

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Ultimate

Guten Morgen,

 

wollte mich mal genau zum Thema Nichtveranlagungsbescheinigung bei Studenten informieren.

 

1. Ersetzt die Nichtveranlagungsbescheinigung bei Studenten den Freistellungsauftrag ?

2. Kann ich die Nichtveranlagungsbescheinigung einfach beim Finanzamt beantragen oder benötige ich noch was ?

3. Kann ich die Nichtveranlagungsbescheinigung bei meinem Arbeitgeber und bei meiner Bank einfach abgeben ?

 

Mfg Ultimate

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Faceman
Guten Morgen,

 

wollte mich mal genau zum Thema Nichtveranlagungsbescheinigung bei Studenten informieren.

 

1. Ersetzt die Nichtveranlagungsbescheinigung bei Studenten den Freistellungsauftrag ?

2. Kann ich die Nichtveranlagungsbescheinigung einfach beim Finanzamt beantragen oder benötige ich noch was ?

3. Kann ich die Nichtveranlagungsbescheinigung bei meinem Arbeitgeber und bei meiner Bank einfach abgeben ?

 

Mfg Ultimate

 

1. Besser ist beides. Ersteres macht die Bank i.d.R. sowieso. Letzteres kannst du vorlegen, wenn die Zinserträge über dem Freistellungsauftrag liegen.

2. Ja, nein. Einfach so beantragen-ja, noch was benötigen-nein...ausser die Imma-Bescheinigung und ggf. den Bafög-Bescheid (so du Bafög bekommst)

3. Eigentlich schon. Allerdings wird es mit dem Erhalt der Bescheinigung schon kritisch, wenn du ausser Bafög und die paar Zinsen noch Arbeitseinkommen beziehst.

 

Alle Infos natürlich ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Richtigkeit, versteht sich.

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Ultimate

Hi,

 

also Bafög bekomme ich nicht.

Mein Hintergedanke war folgender und zwar könnte ich mir damit immer das lästige hin und her ersparen in dem ich einfach eine NV Bescheinigung abgebe ;) !

Es handelt sich bei dem Job um einen Ferienjob.

 

Die Frage ist warum benötigt die z.B. die Bank beides ?

Bzw. warum reicht die NV-Bescheinigung nicht aus ?

 

Mfg Ultimate

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ibizawob
· bearbeitet von ibizawob

Hallo,

 

ich bin auch Student und habe seit Anfang 2008 eine NV. Ich habe die NV im Zusammenhang mit meiner Steuererklärung beantragt. Man bekommt 4 Originale, die man dann bei seiner Bank abgeben kann. Man erhält von der Bank dann eine Mitteilung das die NV berücksichtigt wird. Wenn du als Student Einkünfte die weniger als ca. 7.500 EUR betragen, kannst du eine NV beantragen. Als Einkünfte zählen dann z.B. Zinsen, Dividenden, Aktienverkäufe, Einkommen, usw (Steht im Steuergesetz was genau alles zu den Einkünften gehört). Ich habe die NV beantragt, weil ich über dem Freibetrag liege und mir am Ende des Jahres die Steuererklärung sparen möchte, weil jetzt keine Zinsen über dem Freibetrag mehr einbehalten werden.

 

Die Höhe des Freibetrage ist ja egal, weil du ja statt 801 + 50 Werbepauschale ja jetzt sozusagen ca. 7.500 EUR hast.

 

Gruß

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Faceman

Versuche es einfach mal mit dem Antrag. §44a EStG ist da ziemlich unbestimmt. Ist halt eine "Ermessensentscheidung" vom FA.

Die Bank braucht sicher nicht beides. Allerdings werden die Freistellungsaufträge meistens mit Kontoeröffnung ausgefüllt bzw. hin und wieder angepasst. Das FA ist da raus. Das macht nur die Bank mit dir. Und wenn du Zinsen über dem frei gestellten betrag erhältst musst du die NV-Bescheinigung zusätzlich einreichen. Dann hat die Bank beides.

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Sapine
· bearbeitet von Sapine

Der Freistellungsauftrag gilt unbegrenzt. Die NV in der Regel nur drei Jahre soweit ich weiß.

 

EDIT: das mit dem Erlöschen des FSA ist ein böses Faul - s. Post Chemstudent

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent

Also mal richtig:

 

Du kannst eien NV-Bescheinigung beantragen. In Dem Antrag selbst, musst du die erwarteten Einkünfte für das entsprechende Jahr angeben. Zu einkünften zählt KEIN Bafög. Spielt für dich zwar keine Rolle, aber nur der Korrektur halber.

 

Vorraussichtliche Gewinne aus Aktien, Zinsen, Dividenden, Nebenjob etc. musst du angeben.

Du kannst selbst bestimmen, wieviele NV-Bescheinigungen du erhalten willst, je nachdem wie viele Banken du eine zukommen lassen willst.

 

Das FA wird dir i.d.R. ohne große Probleme die Bescheinigungen nach ein paar Wochen zusenden. Nun schickst du die zu den verschiedenen Banken. Es spielt keine Rolle, ob du dabei schon einen Freistellungsauftrag eingereicht hast, da mit Eingang der NV-Bescheinigung dieser wirkungslos wird.

 

Mir wurde eine NV nur für ein Jahr ausgestellt, ich werde also jedes JAhr eine NV beantragen müssen.

Das solltest du rechtzeitig tun, damit die Banken dann auch nahtlos die NV haben und nicht zwischendurch doch Zinsen versteuern, da- wie bereits erwähnt- der Freistellungsauftrag erlischt (und auch nicht "reanimiert" wird, wenn die NV abgelaufen ist).

 

EDIT: Die Formulare gibt es auch im Internet:

https://www.formulare-bfinv.de/

-> Formularcenter -> Bürger -> Steuern im Inland -> NV-Bescheinigung - > NV für natürliche Personen

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Ultimate

Hi,

 

d.h. ich beantrage diesen NV Bescheinigung und erneuere diese jedes Jahr damit das FA mir keine Steuern mehr abnimmt welche ich dann wieder durch die Steuererklärung zurückholen müsste ?

Ist es egal bei welchem Finanzamt man sich die NV Bescheinigung holt oder muss diese mit dem Wohnsitz übereinstimmen ?

Kann ich einfach immer dieselbe Schätzung abgeben die knapp unter 7500 liegt, da ich ja nicht immer weis ob und wie hoch das ganze ausfällt (z.B. Ferienjob mal und mal nicht) ?

Gibt's sonst noch was auf was ich achten sollte ?

 

Mfg Ultimate

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Chemstudent
Hi,

 

d.h. ich beantrage diesen NV Bescheinigung und erneuere diese jedes Jahr damit das FA mir keine Steuern mehr abnimmt welche ich dann wieder durch die Steuererklärung zurückholen müsste ?

Ist es egal bei welchem Finanzamt man sich die NV Bescheinigung holt oder muss diese mit dem Wohnsitz übereinstimmen ?

Kann ich einfach immer dieselbe Schätzung abgeben die knapp unter 7500 liegt, da ich ja nicht immer weis ob und wie hoch das ganze ausfällt (z.B. Ferienjob mal und mal nicht) ?

Gibt's sonst noch was auf was ich achten sollte ?

 

Mfg Ultimate

 

Die NV musst du bei dem FA beantragen, das für dich zuständig ist. Über http://gemfa.bfinv.de/gemfai.exe findest du heraus, welches das ist. Solltest du dir nicht sicher sein, kannst du bei den fraglichen FAs ja auch anrufen.

 

Ja, du kannst immer dieselbe Schätzung abgeben. Würde dir allerdings raten, die Schätzung nicht zu hoch anzusetzen, da das FA dann vielleicht keine NV gibt. Ob du jedes JAhr eine neue beantragen musst oder nicht, hängt natürlich davon ab, wie lange deine NV gültig ist. Bei Studenten wie uns wird sie aber sicher immer nur für 1 Jahr erteilt. (ist zumindest bei mir so)

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Ultimate

Hi,

 

d.h. zusammenfassend gesagt.

 

1. Schritt Finanzamt NV-Bescheinigung beantragen

2. Schritt bei Banken oder Arbeitgeber einfch NV Bescheinigung vorlegen und man muss keine Steuern vorzahlen und sich dann wieder mit der Steuererklärung reinholen oder ?

 

Was passiert wenn man in einem Jahr durch den Ferienjob über 7500 kommt ?

Wie läuft das ganze dann ab wenn man zuvor die NV bei Banken und beim Arbeitgeber abgegeben hat ?

 

Ist eine Steuerklärung durch die Bescheinigung hinfällig ?

 

Mfg Ultimate

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Chemstudent
Hi,

 

d.h. zusammenfassend gesagt.

 

1. Schritt Finanzamt NV-Bescheinigung beantragen

2. Schritt bei Banken oder Arbeitgeber einfch NV Bescheinigung vorlegen und man muss keine Steuern vorzahlen und sich dann wieder mit der Steuererklärung reinholen oder ?

 

Was passiert wenn man in einem Jahr durch den Ferienjob über 7500 kommt ?

Wie läuft das ganze dann ab wenn man zuvor die NV bei Banken und beim Arbeitgeber abgegeben hat ?

 

Ist eine Steuerklärung durch die Bescheinigung hinfällig ?

 

Mfg Ultimate

 

Ja, soweit richtig. Aber was der Arbeitgeber mit der NV soll, versteh ich nicht. Da kann cih dir leider ncihts dazu sagen. Aber du musst natürlich jeder Bank ein Exemplar der NV hinschicken, damit die dir nix abziehen.

 

Wenn du über den Grundfreibetrag + die 801 EUR kommst, also der Grund für die NV-Bescheinigung hinfällig ist, musst du sie dem FA zurückgeben und deine Einnahmen mit einer Steuerklärung versteuern. Für das nächste Jahr kannst du dann natürlich wieder eine beantragen.

Manche Banken werden dir die NV-Bescheinigung mit dem Vermerk der Kenntnissname wieder zurückschicken. Z.b. die FFB, und die comdirect. Die norisbank hingegen behält sie ein. Die müsstest du dann eventuell zurückfordern. Genaueres weiß ich darüber aber auch nicht, im Zweifelsfall einfach das FA fragen.

 

Da du nicht zur Einkommensteuerveranlagt wirst ist eine Steuerklärung AFAIK hinfällig.

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Ultimate

Hi,

 

wenn ich doch einen Ferienjob habe und dann z.B. 1000 verdiene muss ich darauf Steuern zahlen,

deshalb habe ich mich gefragt ob ich dies durch die NV Bescheinigung verhindern kann ?

 

Wo genau liegt der Unterschied zwischen den 7500 und den 801 ?

Dachte keine Steuern solange ich unter 7500 oder nicht ?

 

Mfg Ultimate

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Chemstudent
Hi,

 

wenn ich doch einen Ferienjob habe und dann z.B. 1000 verdiene muss ich darauf Steuern zahlen,

deshalb habe ich mich gefragt ob ich dies durch die NV Bescheinigung verhindern kann ?

 

Wo genau liegt der Unterschied zwischen den 7500 und den 801 ?

Dachte keine Steuern solange ich unter 7500 oder nicht ?

 

Mfg Ultimate

 

Keine Steuer, solange du unter 7664 EUR (Grundfreibetrag) + 801 EUR (Sparerfreibetrag + Werbungskostenpauschbetrag) bist.

 

Wie das mit deinem Nebenjob ist, weiß ich leider nicht.

 

Wende dich doch mal an den User "Sven82". Soviel ich weiß ist er in der Steuerbranche tätig.

 

@sven82: Geht doch klar oder? :)

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Faceman
Keine Steuer, solange du unter 7664 EUR (Grundfreibetrag) + 801 EUR (Sparerfreibetrag + Werbungskostenpauschbetrag) bist.

 

Wie das mit deinem Nebenjob ist, weiß ich leider nicht.

 

Wende dich doch mal an den User "Sven82". Soviel ich weiß ist er in der Steuerbranche tätig.

 

@sven82: Geht doch klar oder? :)

 

Die 7664 Euro zuzüglich der 801 Euro ist die Summe aller "steuerpflichtigen" Einkünfte. Die 1000 Euro für den Ferienjob fallen demnach unter die 7664 Euro.

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Sven82

Die magische Grenze sind 7.664 EUR. Diese beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen. Dafür gibt es ein Berechnungsschema in den Einkommensteuerrichtlinien, wobei als erstes steht: Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten

 

Wir haben 7 Einkunftsarten wovon also die Summe gebildet werden muss. Einkünfte sind dabei immer netto (hat nichts mit Umsatzsteuernetto zu tun), sondern mit Einnahmen abzgl. Ausgaben (vielleich hat jemand auch schon im Zusammenhang mit den Entfernungspauschalen vom Verstoß gegen das Nettoprinzips gehört zumal berufliche Ausgaben ja nicht zum Abzug zugelassen werden und folglich Bruttoeinnahmen versteuert werden). Einnahmen abzgl. Ausgaben stellen also grob gesagt die Einkünfte dar, wobei jede Einkunftsart natürlich seine Eigenheiten hat, so zum Beispiel auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Da gibt es nämlich pauschal einen Abzug von 750 EUR (Sparer-Freibetrag) und noch den Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 EUR, der dann von den Einnahmen abgezogen wird, wenn keine höhere tatsächlichen Ausgaben nachgewiesen werden. Die pauschalen Abzüge dürfen dabei nicht dazu führen, dass die Einkünfte negativ werden. Dies kann nur bei tatsächlich nachgewiesenen höheren Ausgaben als die Einnahmen (in der Praxis wohl kaum möglich). Also kann auf die 7.664 EUR noch einmal 801 EUR Kapitaleinnahmen draufschlagen ohne Steuern zu bezahlen. Liegen ausschließlich nur Arbeitnehmereinkünfte vor, kann man sogar noch 410 EUR zusätzlich mehr verdienen, die unberücksichtigt bleiben (Härteausgleich § 46 EStG und § 70 EStDV), aber da gibt es auch wieder Ausnahmen.

 

Der Ferienjob fällt unter die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Dieser bleibt bei der Steuererklärung außer Ansatz, sofern der Arbeitslohn 400 EUR nicht übersteigt und dieser pauschal vom Arbeitgeber versteuert wird (400-EUR-Job oder Mini-Job). Liegt der Arbeitslohn darüber wird er über Lohnsteuerkarte abgerechnet und im Rahmen der Steuererklärung werden die beruflichen Ausgaben gerechnet, wobei diese nur abgezogen werden, wenn sie 920 EUR übersteigen zumal dieser Betrag sowieso pauschal vom Bruttoarbeitslohn abgezogen wird.

 

Von derartigen Rechnungen hinsichtlich 7.664 EUR + x würde ich jedoch Abstand nehmen, sie verwirren nur zumal in Einzelfällen abweichende Regelungen gelten. Fakt ist, dass ab einem zu versteuernden Einkommen von 7.664 EUR Steuern zu zahlen sind. Wie hoch sein zvE ist kann jeder mit einem Steuerberechnungsprogramm ausrechnen, vorausgesetzt er macht die richtigen Angaben. Die Finanzverwaltung stellt dabei sogar das kostenlose ELSTER Programm zur Verfügung.

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Ultimate

Hi,

 

so langsam kommt Licht ins Dunkel :) !

 

Kann man mit einer NV-Bescheinigung die Lohnsteuer nicht umgehen ?

Finde das nämlich nicht gerade toll meine Lohnsteuer erst im nächsten Jahr zu bekommen ...

 

Mfg Ultimate

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Sven82
Kann man mit einer NV-Bescheinigung die Lohnsteuer nicht umgehen ?

nein, die gilt nur für Kapitaleinkünfte.

 

Man kann sich allerdings einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen wenn man die Voraussetzungen des § 39a EStG erfüllt.

http://195.243.173.120/persoline/servlet/C...tent.ioid=16405

 

Wer nicht das gesamte Jahr beschäftigt ist und deshalb zu viel Lohnsteuer zahlt (der Lohnsteuerabzug stellt schließlich darauf ab, dass man das gesamte Jahr den gleichen Monatsarbeitslohn bezieht) kommt nicht herum eine Steuererklärung einzureichen.

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Ultimate

Hi,

 

nun gut wenn man so einen Freibetrag eintragen lässt komme ich dann um die Lohnsteuer herum oder nicht ?

Bin Student ist es dann möglich diesen Freibetrag eintragen zu lassen ?

 

Mfg Ultimate

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Sven82

auch Studenten können solche Freibeträge eintragen lassen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Der Freibetrag bewirkt, dass die Bemessungsgrundlage des Lohnsteuerabzugs (Bruttoarbeitslohn) um 1/12 des Freibetrags gekürzt wird und man somit weniger LSt zahlen muss; evtl. sogar gar keine wenn man damit unter 900 EUR Brutto kommt. Du kannst das ganze auch selbst berechnen unter:

 

https://www.abgabenrechner.de/bl2008/?

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Ultimate

Könntest du mir das ausführlich erklären ?

 

Als Beispiel vielleicht bei einem Ferienjob über 2 Monte und einem Lohn von 2000.

 

Mfg Ultimate and THX !

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Sven82

bei 2000 EUR brutto wirst du nicht so weit runter kommen, dass keine Lohnsteuer einbehalten wird. Das halte ich für unmöglich

 

Der Lohnsteuerabzug ist nicht als eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie berücksichtigt daher bereits bestimmte Aufwendungen, die ohnehin von deinem Arbeitslohn abgezogen werden. Dies ist zum Beispiel der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 EUR, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR und noch ein paar weitere. Wenn man also ganz normaler Arbeitnehmer ist ohne Aufwendungen und weitere Einnahmen und man am Ende des Jahres eine Steuererklärung einreicht, dürfte das Ergebnis dahingehend ausfallen, dass weder etwas zu zahlen noch zu erstatten ist. Der Lohnsteuerabzug berücksichtigt diese Umstände. Hat man jedoch höhere berufsbedingte Ausgaben als die 920 EUR gehabt durch Fachbücher, Arbeitskleidung etc. werden diese nicht im Lohnsteuerabzug berücksichtigt und man dürfte im Rahmen der Steuererklärung etwas wieder bekommen. Daher besteht die Möglichkeit einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen

 

z.B. Monatsarbeitslohn 2000 EUR => 255,33 EUR Lohnsteuer

 

jetzt hat die Person berufsbedingte Ausgaben, die den AN-Pauschbetrag von 920 EUR übersteigen. Diese betragen meinetwegen 2000 EUR. Also kann die Person für den 920 EUR übersteigenden Betrag einen Freibetrag eintragen lassen i.H.v. 1080 EUR auf der Lohnsteuerkarte. Dadurch wird der Monatsarbeitslohn als Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer gemindert und da sich die 1080 EUR auf das Jahr beziehen sind diese zeitanteilig zu berechnen. Vom Arbeitslohn sind also 1/12 des Freibetrags abzuziehen ... 1/12 von 1080 = 90

2.000 EUR - 90 EUR = 1.910 EUR => 231,41 EUR Lohnsteuer

 

Man zahlt also vorab weniger Lohnsteuer, wobei mir gerade während dieser Zeilen einfällt, dass die Eintragung eines Freibetrags automatisch zu einer Pflichtveranlagung führt und am Ende des Jahres zwingend eine Steuererklärung einzureichen ist.

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Ultimate

D.h. beim Thema Lohnsteuer bringt mir die Bescheinigung nichts oder ?

 

Wo liegen die Vor-bzw. Nachteile einer NV-Bescheinigung gegenüber einem Freistellungsauftrag ?

 

Mfg Ultimate

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schlauerchiemgauer
D.h. beim Thema Lohnsteuer bringt mir die Bescheinigung nichts oder ?

 

Wo liegen die Vor-bzw. Nachteile einer NV-Bescheinigung gegenüber einem Freistellungsauftrag ?

 

Mfg Ultimate

 

Wenn der Freistellungsauftrag nicht ausreicht kannst du mit einer NV-Bescheinigung die darüber hinausgehenden Erträge von der Steuerpflicht befreien. Also wenn deine Kapitalerträge niedriger sind als die 800 Euro brauchst du auch keine NV-Bescheinigung.

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Sven82
D.h. beim Thema Lohnsteuer bringt mir die Bescheinigung nichts oder ?
genau

 

Wo liegen die Vor-bzw. Nachteile einer NV-Bescheinigung gegenüber einem Freistellungsauftrag ?
der Freistellungsauftrag beträgt lediglich 801 EUR und ist somit der Höhe der Kapitaleinnahmen begrenzt. Die NV-Bescheinigung ist unbegrenzt. Die Bank behält somit keine Steuern ein egal wie hoch die Einnahmen sind.

 

Nachteil ist, dass die NV-Bescheinigung im Vergleich zum Freistellungsauftrag explizit beantragt werden muss beim Finanzamt und einer Prüfung unterliegt, während der Freistellungsauftrag ungeprüft von der Bank übernommen wird.

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Racer
...Die NV-Bescheinigung ist unbegrenzt. Die Bank behält somit keine Steuern ein egal wie hoch die Einnahmen sind....

 

Ist dem wirklich so? Ich dachte bisher immer, mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung könnte man nur Kapitalerträge und Einnahmen im Rahmen des Steuerfreibetrages von aktuell 7.664 Euro steuerfrei vereinnahmen?

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