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Sven82

Der elektronische Bundesanzeiger und die Veröffentlichung von Besteuerungsgrundlagen

Empfohlene Beiträge

Sven82

Hi,

 

hab' das hier nicht vergessen. Die erste Woche nach einem langen Urlaub ist nur ziemlich lästig, so dass ich froh bin wenn ich die Daddelkiste am Abend nicht mehr sehen muss.

 

Ehrlich gesagt kann ich die Rechnung nicht nachvollziehen. Ich denke einfach mal laut.

 

Die Gesellschaft scheint beschlossen zu haben, dass sie 0,4923 EUR je Anteil an den Anleger auszahlt (der Wert ist nicht nachvollziehbar für mich - es kann aber durchaus sein, dass der Wert von den steuerlichen Daten abweicht zumal mehrmals im Jahr ausgeschüttet bzw. thesauriert wird). Seit dem letzten Ausschüttungszeitpunkt sind Erträge angefallen i.H.v. 0,5654922 EUR und 0,0031271 EUR, wovon 0,0173816 EUR schon als nicht steuerbar abzuziehen sind. Es bleiben somit 0,5481106 EUR ausgeschüttete Erträge und 0,0031271 EUR thesaurierte Erträge über, die noch zu beurteilen sind.

 

Die ausschüttungsgleichen Erträge i.H.v. 0,0031271 EUR entfallen auf nichtabziehbare Werbungskosten und unterliegen daher dem vollen Steuerabzug. Sie sind somit Teil des § 5 Abs. 1 Nr. 1d InvStG.

 

Von den ausgeschütteten Erträge i.H.v. 0,5481106 EUR sind die steuerfreien Altveräußerungsgewinne abzuziehen i.H.v. 0,0607027 EUR, so dass noch 0,4874079 EUR steuerpflichtige Erträge über bleiben. Zusammen mit den ausschüttungsgleichen Beträgen komme ich auf den Betrag, der dem Steuerabzug unterliegt i.H.v. 0,490535 EUR.

 

25 % von den 0,490535 EUR sind 0,12263375 EUR welche unter § 5 Abs. 1 Nr. 1e InvStG ausgewiesen werden.

 

Bislang unberücksichtigt blieben die ausländischen Quellensteuern. Lt. eBundesanzeiger sind Erträge i.H.v. 0,4469020 EUR enthalten von denen ausländische Steuern einbehalten wurden, die anrechenbar sind. Folglich können maximal 25 % der Erträge angerechnet werden. Dies sind 0,1117255 EUR. Tatsächlich einbehalten wurden lt. eBundesanzeiger 0,0748018 EUR und somit weniger.

 

Wenn ich jetzt die ausländischen Steuern anrechne sind damit Einnahmen i.H.v. 0,2992072 EUR abgegolten (0,0748018 EUR * 4). Ziehe ich diesen Betrag von den stpfl. Erträgen ab bin ich schon weit unter den 0,3512 EUR der iShares-Homepage egal ob ich nun vom kapitalertragsteuerpflichtigen Betrag von 0,490535 EUR ausgehe oder von den aufgelaufenen Erträgen i.H.v. 0,5686193 (0,5654922 + 0,0031271). Die 0,3512 kann ich also nicht nachvollziehen und finde ich auch nicht in der Diba-Abrechnung wieder.

 

Die Daten aus der DiBa-Abrechnung kann ich nachvollziehen auch wenn sie eigentlich unbedeutend sind. Einzig die 0,4923 EUR Ausschüttungsbetrag kann ich nicht nachvollziehen, wird aber wohl richtig sein. Mit den Daten von iShares kann ich jedoch nichts anfangen.

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Gertjes

Bekomme gerade leichte Panik.

 

Grund: Ich bespare nun neben dem DBX1Em nun auch den DBX1MW und den DBX1LC.

 

Da ich bisher davon ausging, dass Swapper für die Steuer unproblematisch sind, bin ich nun über folgendes in den Abrechnungen gestolpert.

 

Nr. 1: DBX1MW

 

Wir haben für Sie gekauft München, 21.01.2010

db x-track.MSCI WLD TRN IN.ETF Inhaber-Anteile 1C o.N.

Gattungsbezeichnung ISIN

LU0274208692

Nominal

STK 12,3008

Kurs

EUR 20,0700

Kurswert EUR 246,88-

Provision EUR 3,12-

Handelstag 20.01.2010

Handelszeit 09:04 (CET/CEST)

Börse Xetra/EDE

Verwahrart Girosammelverwahrung

Wert Betrag zu Ihren Lasten

22.01.2010 8083167000 EUR 250,00

Konto-Nr.

Zwischengewinn pro Anteil: EUR 0,0000 Zwischengewinn Gesamt: EUR 0,00

Akkumulierter Ertrag: EUR 0,00000891

 

Wieso sind hier akkumulierte Erträge ausgewiesen? Was bedeutet das genau? Ich hatte einen Swapper genommen, um nichts in der Steuer angeben zu müssen. Muss ich das nun tun, da hier akkumulierte Erträge ausgewiesen sind? Im letzten Jahr waren bei dem ETF keine Erträge im E-Bundesanzeiger ausgewiesen.

 

Nr. 2: DBX1LC

 

Wir haben für Sie gekauft München, 21.01.2010

db x-trackers DBLCI-OY BALAN. Inhaber-Anteile 1C o.N.

Gattungsbezeichnung ISIN

LU0292106167

Nominal

STK 10,0699

Kurs

EUR 29,4700

Kurswert EUR 296,76-

Provision EUR 3,24-

Handelstag 20.01.2010

Handelszeit 09:04 (CET/CEST)

Börse Xetra/EDE

Verwahrart Girosammelverwahrung

Wert Betrag zu Ihren Lasten

22.01.2010 8083167000 EUR 300,00

Konto-Nr.

Zwischengewinn pro Anteil: EUR 0,0000 Zwischengewinn Gesamt: EUR 0,00

Aktiengewinn pro Anteil: -3,2554% (gilt nur für Betriebsvermögen)

 

Hier sind glücklicherweise keine Erträge ausgewiesen. Aber was bedeutet Aktiengewinn pro Anteil? Da dies nur für institutionelle Anleger relevant zu sein scheint, frage ich auch hier nochmal kurz, ob hier was in der Steuer anzugeben ist?

 

Ich wäre euch super dankbar für Feedback!

 

Gruß

Gertjes

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webber
· bearbeitet von webber

meinst du das Problem mit den ausländisch thesaurisierend Fonds?? Die allgemeine Meinung hier im Forum ist ja: Alle Erträge dieser Fonds in der Steuererklärung anzugeben, auch wenn man unter dem Freibetrag liegt. Was du angeben musst, steht in der Steuerbescheinigung die du von deiner Bank jedes Jahr von Januar bis ca. März irgendwann postialisch erhälst, muss eventuell beim Broker gesondert beantragt werden. http://www.finanztip.de/recht/bank/thesaurierende-fonds.htm

Falls du was anderes meinst: keine Ahnung, kenne mich mit dem Bundesanzeiger nicht aus ...

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Gertjes
· bearbeitet von Gertjes

Swapper sind nicht einzutragen solange keine Erträge im Bundesanzeiger stehen. Das hatte ich alles soweit geklärt. Blätter am besten mal ein paar Seiten zurück.

Wäre super, wenn jemand konkret Stellung zu meinen Fragen nehmen könnte. Sven? ;-)

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Sven82
Aber was bedeutet Aktiengewinn pro Anteil?

der Anteil Kursgewinne, der auf die Erträge entfällt für die das Teileinkünfteverfahren (Nachfolger des Halbeinkünfteverfahrens) gilt und die Erträge, die zu 95 % steuerfrei sind im Falle einer Ausschüttung an eine Kapitalgesellschaft. Für Privatanleger also irrelevant.

 

Wieso sind hier akkumulierte Erträge ausgewiesen? Was bedeutet das genau? Ich hatte einen Swapper genommen, um nichts in der Steuer angeben zu müssen. Muss ich das nun tun, da hier akkumulierte Erträge ausgewiesen sind? Im letzten Jahr waren bei dem ETF keine Erträge im E-Bundesanzeiger ausgewiesen.

ein Swapper verhindert nicht, dass keine stpfl. Erträge anfallen, siehe z.B. den ARERO. Der hält Anleihen, welche stpfl. Erträge generieren. So können auch bei den dbx-Fonds stpfl. Erträge entstehen, weil zum Beispiel der Cash-Bestand höhere Zinsen abwirft als der Fonds an Kosten verursacht.

Aber egal, das ist die 6. Nachkommastelle.

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Gertjes
· bearbeitet von Gertjes

Hi Sven,

 

danke für dein schnelles Feeback.

 

Das heiißt nun konkret:

 

Den DBX1LC muss ich so lange nicht angeben wie auch keine Erträge ausgewiesen sind?

 

Den DBX1MW muss ich nun wirklich angeben? Die Beträge sind echt minimal. Habe keine Lust auf diesen Aufwand. Wie würdest du das machen?

Kann man irgendwo nachlesen was akkumulierte Erträge eigentlich sind?

 

 

Gruß

Gertjes

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Sven82
Wie würdest du das machen?

wenn ich ohnehin eine Anlage KAP abgebe würde ich den Fonds natürlich mit angeben genauso wie den DBX1LC mit 0,00 EUR.

 

Wenn ich nicht verpflichtet bin und es so auch keinen Sinn macht eine Erklärung einzureichen würde ich mir den Aufwand sparen.

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Gertjes

Hi Sven,

 

so wie es sich liest sagst du, dass Erträge nach der 6. Nachkommastelle extrem niedrig sind. Ist das richtig? Ist dies normalerweise viel höher?

 

Würden diese Erträge nun in meinen FA fallen bei meinem Broker? Habe nämlich keinen gestellt.

 

Wenn ja - wann würden die akkumulierten Erträge vom FA abgezogen werden? Hätte ich noch die Möglichkeit den FA zu erhöhen, um die Zahlung von Steuern bzw. die steuerliche Angabe der Erträge in der Steuererklärung zu verhindern.

 

Es handelt sich erst um die 1. Sparrate beim DBX1MW.

 

 

Gruß

Gertjes

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Sven82
so wie es sich liest sagst du, dass Erträge nach der 6. Nachkommastelle extrem niedrig sind

Rechne doch selbst:

0,01 EUR / 0,00000891 = 1122,3344556677890011223344556678 Anteile

1122,3344556677890011223344556678 * 20 EUR Anteilspreis = 22446,689113355780022446689113356 EUR

 

Bei der derzeitigen Situation wäre bei einer Anlagesumme von 22.446,69 EUR der erste Cent steuerpflichtig.

 

Würden diese Erträge nun in meinen FA fallen bei meinem Broker? Habe nämlich keinen gestellt.

FA = Finanzamt

FSA = Freistellungsauftrag

 

nein, bei ausländischen Thesaurierern findet kein Steuerabzug statt, so dass auch keine Erträge den FSA belasten können.

 

Wenn ja - wann würden die akkumulierten Erträge vom FA abgezogen werden?

beim Verkauf unterliegen sie dem Steuerabzug, da sie jedoch jährlich zu erklären sind werden die bereits versteuerten Erträge angerechnet, so dass letztlich nichts zu versteuern ist bei Verkauf. Dir ist schon klar, dass du dich hier im Centbereich bewegst?

 

Hätte ich noch die Möglichkeit den FA zu erhöhen, um die Zahlung von Steuern bzw. die steuerliche Angabe der Erträge in der Steuererklärung zu verhindern.

macht keinen Sinn, da kein Steuerabzug erfolgt

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Gertjes

Dachte ich hatte irgendwo was gelesen, dass wenn man nen FSA hat und die jährliche Thesaurierung ansteht und man unter dem FSA ist man auch nichts erklären muss.

 

In meinem Fall (kein FSA) müsste ich dann was angeben.

 

Da der Betrag mini ist, werd ich`s mir noch überlegen, ob ich es unter den Tisch fallen lasse oder angebe.

 

Danke aber Sven, super Arbeit.

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elster

Hallo,

ich habe ein Depot bei der örtlichen Stadtsparkasse. (Süddeutsche Großstadt) Letzte Woche bekam ich nun auf Anfrage meine Steuerbescheinigung. Das Depot enthält neben inländischen auch 3 Luxemburger Fonds, deren Steuerdaten für 2009 alle im elektronischen Bundesanzeige längst veröffentlicht sind. Trotzdem wird angekreuzt, dass zum Zeitpunkt der Erstellung nicht alle Erträge des ausländischen thesaurierenden Investmentvermögens bekannt sind. Für KAP Zeile 15 wurde nichts angegeben. Telefonische Rückfrage endete bei der Filialleiterin, der offensichtlich "elektronischer Bundesanzeiger" nichts sagte. Ich bekam die gleiche Steuberbescheinigung nochmals zugeschickt.

Nun meine Fragen:

Ist der elektronische Bundesanzeiger auch entscheidend für die Erstellung der Steuerbescheinigung?

Wie kann ich eine korrekte Steuerbescheinigung durchsetzen? Beschwerdestelle?

Nebenbei: Alle drei Fonds schütten aus, wovon zwei zusätzlich thesaurieren, aber nicht steuerpflichtig, wenn ich Svens Ausführung richtig verstehe.

Elster

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Sven82

Nun meine Fragen:

Ist der elektronische Bundesanzeiger auch entscheidend für die Erstellung der Steuerbescheinigung?

Wie kann ich eine korrekte Steuerbescheinigung durchsetzen? Beschwerdestelle?

Nebenbei: Alle drei Fonds schütten aus, wovon zwei zusätzlich thesaurieren, aber nicht steuerpflichtig, wenn ich Svens Ausführung richtig verstehe.

Elster

Für die Bank sind die Daten des elektronischen Bundesanzeigers dann entscheidend, wenn die Veröffentlichung darin vor Erstellung der Steuerbescheinigung erfolgte. Entweder du lässt dir von der Bank eine korrekte Steuerbescheinigung ausstellen, die die Daten enthält (=> Beschwerdestelle oder wie auch immer das bei der Bank heißt) oder suchst dir die Daten selbst aus dem eBundesanzeiger heraus und trägst sie in die Anlage KAP ein.

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ML1982

Für die Bank sind die Daten des elektronischen Bundesanzeigers dann entscheidend, wenn die Veröffentlichung darin vor Erstellung der Steuerbescheinigung erfolgte. Entweder du lässt dir von der Bank eine korrekte Steuerbescheinigung ausstellen, die die Daten enthält (=> Beschwerdestelle oder wie auch immer das bei der Bank heißt) oder suchst dir die Daten selbst aus dem eBundesanzeiger heraus und trägst sie in die Anlage KAP ein.

Wie sehen in dem Fall denn meine Anlagen die ich der Steuererklärung beifüge aus.

Ok, ich verweise auf den Bundesanzeiger, denn schließlich ist dieser ein amtliches Dokument. Dann habe ich die Höhe der Erträge.

Doch wie weise ich die Stückzahl in meinem Depot zum Zeitpunkt der Ausschüttung nach.

Was will das FA da konkret haben. Insbesondere bei einem Sparplan bei dem jeden Monat gekauft wird, stelle ich mir das schwierig vor.

Jedoch nicht unlösbar: z.B. Jahresdepotauszug + alle Kaufbelege innerhalb des Jahres bis zum Ausschüttungszeitpunkt.

Sven, wie hast Du es bisher gemacht? Oder hast Du nur die Steuerbescheinigungen deiner Depotbank kontrolliert und dann diese verwendet?

 

 

Noch ne vermutlich blöde Frage:

Im EBundesanzeiger gibt es immer 3 Spalten, die im Bundesanzeiger je nach Jahrgang ähnlich aber nicht immer gleich bezeichnet sind.

Ich vermute, dass nur die erste Spalte für mich als einfacher Privatanleger interessant ist, bin mir jedoch nicht sicher.

Irgendwie habe ich diese Info am Anfang dieses genialen Threads nicht gefunden.

Hoffentlich war ich jetzt nicht zu blöd zum lesen;-)

Gemeint sind hier diese Begriffe:

Privatanleger, Kapitalgesellschaft und Sonst. Betriebsvermögen

 

 

Noch ne Frage die das Thema Bundesanzeiger teilweise betrifft:

Beim Verkauf von ausl. Fonds die während der Haltedauer mal thesauriert haben, zieht eine in Deutschland liegende Depotbank Abgeltungssteuer für die ausschüttungsgleichen Erträge der Haltedauer ab.

Nehmen wir an, ich mache meine Steuererklärung jedes Jahr mit den Angaben aus dem EBundesanzeiger und gebe jährliche brav und ehrlich die ausschüttungsgleichen Erträge an.

Wie erfolgt dann im Jahr des Verkaufes mein Beweis, dass ich die Jahre zuvor die ausschüttungsgleichen Erträge von genau diesem Wertpapier bereits angeben habe.

Steht auf den Steuerbescheiden drauf, für welche ISINs ich wie viel ausschüttungsgleiche Erträge ich angegeben habe, bzw. versteuert habe.

Oder muss ich im Verkaufsjahr, genau die Aufstellungen die ich Jahre zuvor an der Steuererklärung beigefügt habe, zusammenfassen und wieder mit abgeben.

 

 

Btw.: Bei Zeilenangaben die sich auf die offiziellen Steuerformulare beziehen, sollte immer die Jahreszahl mit angegeben werden. Wurde in diesem Thread meistens, aber nicht immer gemacht.

KAP 15 => schlecht

KAP 15 2009 => gut

 

Sven82, Super Arbeit Supertobs Tabelle ist auch Klasse!!! Hab schon viel gegoogelt und Seitenlange Threads gelesen, aber das hier ist einfach Spitze!!!

 

Kennt jemand ein gutes Buch(band) zu dem Thema?

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Sven82
Sven, wie hast Du es bisher gemacht? Oder hast Du nur die Steuerbescheinigungen deiner Depotbank kontrolliert und dann diese verwendet?

ich habe um für mich den Überblick zu haben eine kleine Tabelle, in der ich die Daten für die Steuererklärung zusammensuche. Die Rubrik "Angaben in Steuererklärung" wird dann separat für jeden Fonds in eine Tabelle aufgenommen, die der Steuererklärung beigepackt wird.

2 Beispiele findest du in der Anlage.

 

Im EBundesanzeiger gibt es immer 3 Spalten, die im Bundesanzeiger je nach Jahrgang ähnlich aber nicht immer gleich bezeichnet sind.

die Spalte für Privatanleger

 

Wie erfolgt dann im Jahr des Verkaufes mein Beweis, dass ich die Jahre zuvor die ausschüttungsgleichen Erträge von genau diesem Wertpapier bereits angeben habe.

Ganz einfach:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Steuerabzug auf ausschüttungsgleiche Erträge eines ausländischen thesaurierenden Investmentfonds erfolgt mit Veräußerung. Da die Erträge jedoch aufgrund der Zuflussfiktion (§ 2 Abs. 1 S. 2 InvStG) mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zufließen wurden diese in den Vorjahren bereits versteuert. Dies können sie den Steuererklärungen der Vorjahre entnehmen.

 

Mit freundlichem Gruß

...

 

Geht natürlich nur, wenn man jedes Jahr eine Übersicht der Steuererklärung beilegt aus der die genaue Höhe der einzelnen Depotpositionen hervorgeht.

 

Steht auf den Steuerbescheiden drauf, für welche ISINs ich wie viel ausschüttungsgleiche Erträge ich angegeben habe, bzw. versteuert habe.

nein, es steht nur die Summe. Evtl. gehen die Erträge aus der Erträgnisaufstellung hervor.

Die DiBa Aufstellung fand ich dieses Jahr ganz gut

https://www.ing-diba.de/main/ks/infoservice/jahressteuerbescheinigung/ertraege/index.html

... auch wenn die Kauf- und Verkafsabrechnungen unter aller Kanone sind.

 

Oder muss ich im Verkaufsjahr, genau die Aufstellungen die ich Jahre zuvor an der Steuererklärung beigefügt habe, zusammenfassen und wieder mit abgeben.

nö, das Finanzamt hat einen großen Aktenkeller. Die können selbst suchen wenn sie denn wollen.

 

Kennt jemand ein gutes Buch(band) zu dem Thema?

nein. Es gibt Fachbücher zu dem Thema, die wird Otto-Normal-Anleger aber nicht verstehen.

Depot2.pdf

Depot.pdf

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domkapitular

Eines ist mir zu dem Thema ausländische Thesaurierer, Bundesanzeiger und Besteuerung auch nach Lektüre der Beiträge im Forum nicht klar geworden :

Ich habe in 2009 erstmals Anteile an solchen Fonds gekauft. Die Meldungen zur Ertragsthesaurierung, dir ich von meiner Bank erhalten habe, decken sich mit den Daten des eBundesanzeigers (den Arero konnte ich dort allerdings nicht finden). Aber :

 

Beim Arero heiß es : "DIE ABRECHNUNG IST AUS STEUERLICHER SICHT IM VORJAHR EINZUORDNEN", das gleiche steht bei einigen (steuerfreien) Swap-ETFs.

Beim Carmignac Patrimoine heißt es : "DIE ABRECHNUNG ERFOLGT AUS STEUERLICHER SICHT IM AKTUELLEN JAHR"

 

Heißt das, dass ich die Carmignac-Beträge (Anteile zum 31.12.09 * Ertragsthesaurierung 2009) erst in der KAP 2010 angeben muss. Wieso ?

Oder ist das einfach ein Fehler ?

 

Kann vielleicht jemand sagen , ob auf seiner Carmignac Patrimoine-Thesaurierungsmeldung das gleiche stand ?

 

Danke.

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Sven82

Was die Bank meint kann ich nicht nachvollziehen.

 

Thesaurierte Erträge fließen jedenfalls mit Ablauf des Geschäftsjahres des jeweiligen Fonds zu, was vom Kalenderjahr abweichen kann.

Die Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen des Arero im eBundesanzeiger fand noch nicht statt.

Für den Patrimoine (FR0010135103) fließen die Erträge am 31.12. zu.

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mscj

ich habe um für mich den Überblick zu haben eine kleine Tabelle, in der ich die Daten für die Steuererklärung zusammensuche. Die Rubrik "Angaben in Steuererklärung" wird dann separat für jeden Fonds in eine Tabelle aufgenommen, die der Steuererklärung beigepackt wird.

2 Beispiele findest du in der Anlage.

Kleine Tabelle? Hast du die selbst gemacht oder findet man die irgendwo?

 

Die DiBa Aufstellung fand ich dieses Jahr ganz gut

https://www.ing-diba.de/main/ks/infoservice/jahressteuerbescheinigung/ertraege/index.html

... auch wenn die Kauf- und Verkafsabrechnungen unter aller Kanone sind.

Ich habe auch so eine Erträgnisaufstellung erhalten. Mein Steuerprogramm sagt mir aber, dass eine Erträgnisaufstellung beim Finanzamt nicht anerkannt wird. Bekommt man von der DiBa auch noch eine Steuerbescheinigung?

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Sven82
Kleine Tabelle?

jupp, ein Auszug steht im Anhang von Beitrag 139 als PDF-Datei.

 

Hast du die selbst gemacht oder findet man die irgendwo?

Eigenarbeit.

 

Bekommt man von der DiBa auch noch eine Steuerbescheinigung?

ja, sollte bis Ende diesen Monats verschickt werden. Ich warte auch noch.

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domkapitular

Was die Bank meint kann ich nicht nachvollziehen.

 

Thesaurierte Erträge fließen jedenfalls mit Ablauf des Geschäftsjahres des jeweiligen Fonds zu, was vom Kalenderjahr abweichen kann.

Die Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen des Arero im eBundesanzeiger fand noch nicht statt.

Für den Patrimoine (FR0010135103) fließen die Erträge am 31.12. zu.

 

Danke für die Einschätzung !

Da werde ich bei meiner Bank gar nicht erst reklamieren, ich gehe sowieso mittlerweile davon aus, dass viele Abrechnungen nicht stimmen und man sich seine Daten besser selber zusammensucht - da kann man die Fehler selber machen.;)

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ML1982
Geht natürlich nur, wenn man jedes Jahr eine Übersicht der Steuererklärung beilegt aus der die genaue Höhe der einzelnen Depotpositionen hervorgeht.

 

Mit der Übersicht habe ich Probleme, vielleicht denke ich auch zu kompliziert...

Jahresdepotauszug wäre ja ein Anfang, aber bei Sparplänen muss ich dann für jede Position die zusätzlichen Käufe bis zum Ex-Tag zusammensuchen?

 

Wie sieht eigentlich dein Anschreiben aus, also nicht das in 30Jahren, da hast ja schon ein Beispiel geliefert, sondern das heutige.

Mir fällt das mit dem Anschreiben und den Anlagen zur Erklärung sehr schwer...

 

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte Sie darauf hinweise, dass ich eine detailierte Übersicht über meine ausschüttungsgleichen Erträge beigefügt habe. Ich möchte Sie bitten diese sorgfältig zu archivieren, da ich nach der Veräußerung gezahlte Steuern auf die Erträge zurückfordern werde."

klingt nen bissle unfreundlich;-(

 

 

nö, das Finanzamt hat einen großen Aktenkeller. Die können selbst suchen wenn sie denn wollen.

Wenn die da nichts automatisieren, wie wollen die dann überhaupt kontrollieren, das ist doch Wahnsinn?!! Und es wäre so einfach, man müsste nur die Fondsgesellschaften zwingen einheitliche Daten

im EBundesanzeiger herauszugeben, und schon könnten Skripte einen Großteil erledigen.

Wie lange hebt das FA die Daten denn auf? 20 Jahre, 50 Jahre, bis zum Tod?

 

 

nein. Es gibt Fachbücher zu dem Thema, die wird Otto-Normal-Anleger aber nicht verstehen.

Schreib Du doch eines, ich würde es kaufen! Ich würde übrigens auch bei ner 0190 0800 Nummer anrufen, bei der Du am anderen Ende sitzt!

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Sven82
Mit der Übersicht habe ich Probleme, vielleicht denke ich auch zu kompliziert...

ist auch nicht leicht zu verstehen.

 

Jahresdepotauszug wäre ja ein Anfang, aber bei Sparplänen muss ich dann für jede Position die zusätzlichen Käufe bis zum Ex-Tag zusammensuchen?

so ist es.

 

Da kann man schon richtig Spaß mit haben.

 

Mir fällt das mit dem Anschreiben und den Anlagen zur Erklärung sehr schwer...

"Morgen ihr Luschen,

 

in meinem Depot befinden sich ausländische thesaurierende Investmentfonds. Da der Fiskus keine Möglichkeit hat von der ausländischen Kapitalanlagesellschaft Steuern einzufordern erfolgt der Steuerabzug auf die thesaurierten Erträge dieser Fonds erst mit Veräußerung durch die Depotbank (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 InvStG). Die Erträge fließen steuerlich gesehen jedoch mit Geschäftsjahresende zu (Zuflussfiktion - § 2 Abs. 1 S. 2 InvStG), so dass die Erträge in jedem Veranlagungszeitraum der Haltezeit zu versteuern sind. Um Unklarheiten beim Verkauf im Hinblick auf die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Nachweis der bereits versteuerten Erträge vorzubeugen bitte ich diese Unterlagen zu den Akten zu nehmen.

 

Frohes Schaffen"

 

Wenn die da nichts automatisieren, wie wollen die dann überhaupt kontrollieren, das ist doch Wahnsinn?!!

eingereichte ELSTER-Steuererklärungen durchlaufen bereits ein Risikomanagement, so dass 0815-Fälle gar nicht mehr beim Bearbeiter landen, sondern gleich ans Printzentrum weitergeleitet werden.

 

... und schon könnten Skripte einen Großteil erledigen.

ich weiß, ich kenn' das Problem nur zu gut. Meine Tabelle schafft es nicht immer die Daten richtig einzumischen.

 

Wie lange hebt das FA die Daten denn auf? 20 Jahre, 50 Jahre, bis zum Tod?

13 Jahre aufwärts je nach Eintritt der Verjährung (wenn zwischenzeitlich Klage eingereicht wird, wird die Verjährung gehemmt und tritt erst später ein). Hab' letzte Woche gerade ein Trouble-Ticket gesehen, wo ein Bescheid für das Jahr 1967 erlassen wurde, was nicht im Bescheidarchiv auftauchte, da dort nur die letzten 20 Jahre angezeigt werden.

 

Schreib Du doch eines, ich würde es kaufen!

nönö, die grauen Haare kommen schon ganz von alleine. Da muss ich nicht noch nachhelfen.

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berndd

Mann bin ich froh, dass ich meine Fonds in einem ordentlichen Depot verwahrt habe, wo ich jährlich eine VOLLSTÄNDIGE Steuerbescheinigung erhalte. Ich konnte bisher in jedem Jahr meine Steuererklärung OHNE den elektronischen Bundesanzeiger machen.

 

Wenn ich mir den Zirkus mit dem elektronische Bundesanzeiger hier ansehe kann ich nur mit dem Kopf schütten.

 

Wieso verwahrt man seine Wertpapiere bei einer Bank, die nicht in der Lage ist, vollständige steuerliche Daten zu liefern ???

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edan

@berndd & Sven82: gibt es Depotbanken, wo keine Nacharbeit mehr notwendig, da bis zur Veröffentlichung im E-Bundesanzeiger abgewartet wird und man die Aufstellung der Banken guten Gewissens in die Steuererklärung eintragen kann?

 

Danke & Gruß,

Edan

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Sven82

nein, die gibt es nicht. Streng genommen sind es nämlich nicht 4 Monate nach Geschäftsjahresende, sondern 8 Monate zumal die Fondsgesellschaft nach den ersten 4 Monaten noch 4 Monate hat die Angaben nachzureichen.

 

Nach allem was ich bisher mitbekommen habe scheint CortalConsors am transparentesten mit dem Steuerrecht für seine Kunden umzugehen.

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berndd

Ich habe meine Fonds bei ebase.

 

Dort war bisher immer alles in der Steuerbescheinigung enthalten.

Es dauert zwar jedes Jahr bis zum Mai oder Juni bis die Bescheinigung kommt, aber dafür ist sie auch vollständig.

 

Wenn ich mir die (vorläufige)Steuerbescheinigung und das Steuerformular KAP für das Jahr 2009 anschaue, ist die Anlage KAP in 5 Minuten erledigt.

 

Vorteil der Abgeltungssteuer: die schwachsinnige Anlage AUS ist entfallen.

 

 

Zu den Banken:

Ich hatte in den letzten Jahren auch diverse Depots bei verschiedenen Banken "ausprobiert" und bin dann bei ebase gelandet.

 

In der ganzen Sache mit den unvollständigen Steuerbescheinigungen hilft nur eines: Mit den Füßen abstimmen und das Depot auflösen, wenn die Bank weder Willens noch in der Lage ist, eine ordentliche und vollständige Steuerbescheinigung zu erstellen. Mit welchem Recht kassiert eine Bank denn offene oder versteckte Gebühren, wenn ich selbst die Arbeit habe?????

 

Sollte es in Einzelfällen tatsächlich an der Fondsgesellschaft liegen, dass diese 8 Monate braucht, bis sie die Steuerdaten veröfffentlicht, hätte ich auch kein Problem, den Fonds sofort zu verkaufen und anschließend auch der Fondsgesellschaft meine Gründe für den Verkauf mitzuteilen.

 

Meiner Meinung nach ist das der einzige Weg um die Fondsgesellschaften bzw. Banken zu bewegen.

 

Es kann doch nicht sein, dass ich als Kunde jahrelang Daten aus dem el.Bundesanzeiger heraussuchen und über eine Excel-Tabelle mir Überblick verschaffen muss, was ich wann zu versteuern habe.

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