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skeletor

Offene Immobilienfonds - zentraler Thread bezüglich der Fondsschließungen

Empfohlene Beiträge

Stutz
Wenn der SEB abgewickelt ist werden wir doch höchstens an die 80% des eingezahlten Wertes wieder erhalten? Oder? :thumbsup:

Für den, der bei nominal 100% eingestiegen ist, mag das so stimmen. Wie immer hat die Medaille jedoch zwei Seiten:

 

Wer sich kurz nach Bekanntgabe der Abwicklung bei ca. 60% des Nominalwerts an der Börse eingedeckt hat, der würde bei einer angenommenen tatsächlichen Abwicklungssumme im Gegenwert von 80% eine nette Rendite einfahren - zumal ja letzten Freitag schon rund ein Drittel der Einlage auf einen Schlag wieder "frei" geworden ist (wegen Auszahlung von ca. 10 EUR pro Anteil).

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Stutz

...aber ich sehe auch irgendwie nicht ein, dass ich für 0,irgendwas Anteile von zwei OIs nun noch fünf Jahre Depotgebühren bei denen abdrücken soll.

 

Dann bleibt dir nur die wertlose Ausbuchung.

Übertragung geht technisch nicht, verkaufen auch nicht.

Auf volle Stücke aufstocken jetzt auch nicht mehr.

 

Aktuelles Update hierzu: eBase behauptet allen Ernstes kein Spitzenausgleich-Depot zu besitzen, womit selbst eine gegenwertlose Ausbuchung de fakto ausgeschlossen wird. Die wollen allen Ernstes für ein bis auf die Spitzen von den zwei Positionen SEB und Kanam leeres Depot für weitere mindestens fünf Jahre abkassieren (und wer glaubt, die Abwicklungen wären nach Ablauf der fünf Jahre komplett abgeschlossen, dürfte auch noch ziemlich naiv in dieser Annahme sein).

 

Für diese Antwort haben sie sich obendrein satte zwei Wochen Zeit gelassen, und schon die vorherige Kommunikation in den letzten Wochen verlief mit Mindestlaufzeiten von einer Woche je Antwort seitens eBase äusserst schleppend.

Von Service oder Lösungsorientierung im Kundensinne keine Spur, aber auch so gar keine Spur.

 

Der Vollständigkeit halber ebenfalls noch erwähnt: eine Schliessung wird mit Verweis auf die angeblich nicht löschbaren Spitzen ebenso ausgeschlossen wie eine kostenlose Weiterführung bis die Spitzen endgültig erloschen wären. Da frage ich mich doch, inwieweit diese einseitige Nichtkündbarkeit (bzw. die Behauptung derselben) überhaupt rechtens ist, da sie eindeutig eine einseitige Benachteiligung des Kunden darstellt, die nirgends vertraglich geregelt ist.

 

Die sehen von mir jedenfalls keinen Rappen mehr, darauf können die Gift nehmen.

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Longshort
· bearbeitet von Longshort
eine Schliessung wird mit Verweis auf die angeblich nicht löschbaren Spitzen ebenso ausgeschlossen
Davon ist in den AGB keine Rede.

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Stutz
eine Schliessung wird mit Verweis auf die angeblich nicht löschbaren Spitzen ebenso ausgeschlossen
Davon ist in den AGB keine Rede.

Genau so siehts aus. Alles andere wäre ja auch extremst fragwürdig. Ich sags ja, die Weigerung das Depot aufzulösen entbehrt jedweder Rechtsgrundlage. Ist jetzt die Frage ob sich der Aufwand lohnt den Ombudsmann einzuschalten oder ob man nicht gleich der BAFIN mal nen kleinen Wink geben sollte.

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Longshort

. Ist jetzt die Frage ob sich der Aufwand lohnt den Ombudsmann einzuschalten oder ob man nicht gleich der BAFIN mal nen kleinen Wink geben sollte.

Ich würde schriftlich kündigen und sehen, was ebase macht.

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fancY

Und mit dem Kuendigungsschreiben auch eine evtl. bestehende Einzugsermächtigung vom Referenzkonto zurückziehen.

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Karl Squell

Und mit dem Kuendigungsschreiben auch eine evtl. bestehende Einzugsermächtigung vom Referenzkonto zurückziehen.

 

Das habe ich übrigens bei der Fondsdepot Bank jetzt auch gemacht, mal sehen, was dort passiert

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Stutz

Und mit dem Kuendigungsschreiben auch eine evtl. bestehende Einzugsermächtigung vom Referenzkonto zurückziehen.

Oh ja, ein sehr guter Tipp. Normalerweise bedienen die sich ja für die Depotgebühr stets an der zuletzt zugekauften Depotposition - da haben die dann bei nur noch zwei OIs in Abwicklung mit Bruchstückchen denkbar schlechte Karten.

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Luxor

Und mit dem Kuendigungsschreiben auch eine evtl. bestehende Einzugsermächtigung vom Referenzkonto zurückziehen.

Oh ja, ein sehr guter Tipp. Normalerweise bedienen die sich ja für die Depotgebühr stets an der zuletzt zugekauften Depotposition - da haben die dann bei nur noch zwei OIs in Abwicklung mit Bruchstückchen denkbar schlechte Karten.

 

da kann man ja eine minipostion als geldmarktfonds halten.

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Stutz

Oh ja, ein sehr guter Tipp. Normalerweise bedienen die sich ja für die Depotgebühr stets an der zuletzt zugekauften Depotposition - da haben die dann bei nur noch zwei OIs in Abwicklung mit Bruchstückchen denkbar schlechte Karten.

da kann man ja eine minipostion als geldmarktfonds halten.

Wozu? Ich _will_ ja, dass ihnen nichts anderes übrigbleibt als mir das OI-Gekröse abzunehmen und das Depot dichtzumachen.

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Luxor

 

da kann man ja eine minipostion als geldmarktfonds halten.

Wozu? Ich _will_ ja, dass ihnen nichts anderes übrigbleibt als mir das OI-Gekröse abzunehmen und das Depot dichtzumachen.

 

stell dich mal drauf ein, dass das nicht passieren wird. da wird es einige geben und soviel oif werden die nicht in irgendwelchen internen konten halten wollen, um anleger auszuzahlen.

 

grüße luxor

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IndexP
· bearbeitet von IndexP
Aktuelles Update hierzu: eBase behauptet allen Ernstes kein Spitzenausgleich-Depot zu besitzen, womit selbst eine gegenwertlose Ausbuchung de fakto ausgeschlossen wird. Die wollen allen Ernstes für ein bis auf die Spitzen von den zwei Positionen SEB und Kanam leeres Depot für weitere mindestens fünf Jahre abkassieren (und wer glaubt, die Abwicklungen wären nach Ablauf der fünf Jahre komplett abgeschlossen, dürfte auch noch ziemlich naiv in dieser Annahme sein).

 

Für diese Antwort haben sie sich obendrein satte zwei Wochen Zeit gelassen, und schon die vorherige Kommunikation in den letzten Wochen verlief mit Mindestlaufzeiten von einer Woche je Antwort seitens eBase äusserst schleppend.

Von Service oder Lösungsorientierung im Kundensinne keine Spur, aber auch so gar keine Spur.

 

Der Vollständigkeit halber ebenfalls noch erwähnt: eine Schliessung wird mit Verweis auf die angeblich nicht löschbaren Spitzen ebenso ausgeschlossen wie eine kostenlose Weiterführung bis die Spitzen endgültig erloschen wären. Da frage ich mich doch, inwieweit diese einseitige Nichtkündbarkeit (bzw. die Behauptung derselben) überhaupt rechtens ist, da sie eindeutig eine einseitige Benachteiligung des Kunden darstellt, die nirgends vertraglich geregelt ist.

 

Die sehen von mir jedenfalls keinen Rappen mehr, darauf können die Gift nehmen.

 

Stutz, an der Lösung des Problems bzw. Deinem weiteren Vorgehen bin ich ebenfalls interessiert, da in ähnlicher Lage. (beabsichtige, mein ebase-Depot dicht zu machen...allerdings liegen dort u.a. noch xx,52 Stücke vom SEB Immoinvest drin)

Wäre nett, wenn Du uns auf dem laufenden hältst.

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Akaman
Schildkröte

 

Daran anknüpfend ein Artikel in der FTD:

 

http://www.ftd.de/po...e/70066755.html

 

Wesentliche Punkte:

 

Künftig beträgt die Mindestanlage bei geschlossenen Fonds mindestens 50.000,00 .

Außerdem müssen geschlossene Fonds das Fondsvolumen künftig über mehrere Immobilien verteilt gestreut anlegen.

Die Fremdfinanzierung bei geschlossenen Fonds darf höchstens bei 30 % liegen.

 

Offene Fonds dürfen künftig gar nicht mehr aufgelegt werden.

Bereits bestehende offene Fonds haben aber Bestandsschutz.

 

Ein besseres Geschenk hätte man hausinvest & co. doch gar nicht bereiten können... whistling.gif

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psteinbrech

Hallo,

 

zumindest bei

Das Finanzministerium will damit indirekt auch die Provisionen deckeln, die Initiatoren den vermittelnden Banken, Sparkassen und Vertrieben zahlen. "Bislang haben die Emittenten auch deshalb hohe Kredite aufgenommen, um Anlegern noch attraktive Renditen darstellen zu können, obwohl zum Teil mehr als 15 Prozent deren Eigenkapitals als Rückvergütung an die Vermittler flossen"

 

geht das aber nicht weit genug. Hier wäre eine Regelung notwendig, dass die eigentliche Fondsbeteiligung (wirklich netto-netto) und die Provisionen getrennt ausgewiesen werden. Und zwar nicht als "Agio" oder sonstwas, sondern als "Vermittlerprovision" mit getrennter Überweisung. Dann wüsste der unbedarfte Anleger wenigstens, wohin sein Geld verschwindet.

 

Peter

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Sokrates

Gerade auf Handelsblatt online entdeckt:

 

Anleger bekommen nur, was übrig bleibt

Die vor der Auflösung stehenden offenen Immobilienfonds müssen ihre Gebäude verkaufen. Doch der Erlös geht nicht direkt an die Anleger - denn der Verkauf kostet Geld. Ob Amt, Bank oder Staat: Sie alle sind vorher dran.

http://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/nachrichten/immobilienverkaeufe-anleger-bekommen-nur-was-uebrig-bleibt/6958274.html

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bärenbeißer

Gerade auf Handelsblatt online entdeckt:

 

Anleger bekommen nur, was übrig bleibt

Die vor der Auflösung stehenden offenen Immobilienfonds müssen ihre Gebäude verkaufen. Doch der Erlös geht nicht direkt an die Anleger - denn der Verkauf kostet Geld. Ob Amt, Bank oder Staat: Sie alle sind vorher dran.

http://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/nachrichten/immobilienverkaeufe-anleger-bekommen-nur-was-uebrig-bleibt/6958274.html

Mal ganz ehrlich: Hast du etwas anderes erwartet?

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sparfux

... und die Provisionen, die die Fondsgesellschaft beim Verkauf für sich einbehält, sind da noch nicht mal erwähnt. Gerade bei KanAm sind das satte 2% vom Verkehrswert.

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966

Was Anleger nach der Immofonds-Abwicklung tun können:

 

http://www.capital.d...aign=2012_08_03

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Sokrates

Gerade auf Handelsblatt online entdeckt:

 

 

Mal ganz ehrlich: Hast du etwas anderes erwartet?

 

Nein, aber ich fand die Aufschlüsselung, wer alles vorher die Hand aufhält ganz interessant...

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macondo

Gibt es Neuigkeiten zu der Auflösung eines Ebase-Depots mit Resten von dem Kanam nach Übertrag? Diese Frage wird mich Anfang 2013 spätestens beschäftigen, da ich plane mein Depot bei der Ebase wahrscheinlich zu der DAB übertragen zu lassen. Das wird bis auf die Reste des Kanams problemlos möglich sein. Wie sollte ich da am besten vorgehen?

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SM77

Gibt es Neuigkeiten zu der Auflösung eines Ebase-Depots mit Resten von dem Kanam nach Übertrag? Diese Frage wird mich Anfang 2013 spätestens beschäftigen, da ich plane mein Depot bei der Ebase wahrscheinlich zu der DAB übertragen zu lassen. Das wird bis auf die Reste des Kanams problemlos möglich sein. Wie sollte ich da am besten vorgehen?

 

Ausbuchung klappt wohl nicht. Depotgebühren werden aber bis auf weiteres erlassen, wenn du drei mal nachfragst - siehe hier

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