Zum Inhalt springen
tom1978

VBL Klassik, Extra, Dynamik

Empfohlene Beiträge

incts
Ich würde beim entsprechenden Versicherer nachfragen. Die können es dir sicher sagen.

Schon klar, das habe ich ja auch getan... aber eben bisher keine Antwort erhalten.

 

Meine Frage zielte auch eher darauf ab, zu erfahren, ob es so etwas wie eine einheitliche Berechnungsmethode bei den Versicherungsgesellchaften gibt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Marcise
· bearbeitet von Marcise

Hallo zusammen,

 

ich hole diesen Thread noch mal hoch, da sich noch Fragen bei mir ergeben haben.

 

Kurz zu meiner Situation:

  • nach aktuellem Stand der Dinge werde ich nach dem WS2010/2011 den ÖD ganz verlassen und in die Privatwirtschaft wechseln
  • zu diesem Zeitpunkt habe ich die 60 Monate für die VBLklassik noch nicht voll (sind dann erst ca. 40 Monate)

Nun meine Fragen:

  • die Pflichtversicherung greift ja erst bei 60 Monaten Zugehörigkeit zum ÖD, werden bei Abschluss und Fortführung der freiwilligen VBLextra die Einzahlungsmonate für die VBLklassik angerechnet oder hat das nichts mit den 60 Monaten zu tun? Verfallen also die 40 Monate VBLklassik dennoch, wenn ich davon ausgehe, dass ich nicht wieder in den ÖD zurückkehre?
  • auf Folie 18 des pdf-Dokuments im Anhang wird deutlich, dass bei der VBLklassik "nur" der Ertragsanteil bei Rentenleistung versteuert wird, bei der VBLextra aber auch die selbst eingezahlten Beiträge (eingezahlte Beiträge werden komplett noch mal versteuert und nicht nur der damit gemachte Gewinn)? Ist das korrekt?
  • ist jemand ggf. in einer ähnlichen Situation wie ich? wenn ja, was macht ihr in dem Fall?

Die Masterfrage ist halt, lasse ich die 40 Monate VBLklassik verfallen oder führe ich die VBL-Sache nach dem ÖD irgendwie weiter?

 

Freue mich auf Anregungen!

VBL-Info1.pdf

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tom1978

Soweit ich weiß kann man die VBL Klassik nicht freiwillig fortführen, das geht nur, wenn man von Anfang an in der VBL Extra ist.

 

Du kannst Dir aber zumindest die selbst gezahlten Beiträge erstatten lassen, siehe Seite 41 dieser Broschüre: http://www.vbl.de/SITEFORUM?t=/documentManager/sfdoc.file.supply&e=UTF-8&i=1113979957474&l=1&fileID=1250510557693

 

Das Geld, das Dein Arbeitgeber eingezahlt hat, ist wohl weg, wenn ich das richtig verstanden habe.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Ich habe die VBL-Klassik einfach stehen gelassen .... allerdings hatte ich die 60 Monate voll. Ansonsten würde ich einfach mal dort anrufen bzw. eine Mail schreiben was man da machen kann. Ich glaube du kannst sie dir sie ja auch auszahlen lassen. Fortführen kannst du die VBL-Klassik außerhalb des ÖD aber nicht mehr, glaub ich. Das geht nur bei der freiwilligen Variante (z.B. VBL Dynamik). Ich zahle zur Zeit immer noch freiwillig 50 Euro im Monat in die VBL-Dynamik ... obwohl ich ich mir nicht so sicher bin, ob das ne gute Idee ist. ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
martist

Hallo zusammen,

 

ich hole diesen Thread noch mal hoch, da sich noch Fragen bei mir ergeben haben.

 

Kurz zu meiner Situation:

  • nach aktuellem Stand der Dinge werde ich nach dem WS2010/2011 den ÖD ganz verlassen und in die Privatwirtschaft wechseln
  • zu diesem Zeitpunkt habe ich die 60 Monate für die VBLklassik noch nicht voll (sind dann erst ca. 40 Monate)

Nun meine Fragen:

  • die Pflichtversicherung greift ja erst bei 60 Monaten Zugehörigkeit zum ÖD, werden bei Abschluss und Fortführung der freiwilligen VBLextra die Einzahlungsmonate für die VBLklassik angerechnet oder hat das nichts mit den 60 Monaten zu tun? Verfallen also die 40 Monate VBLklassik dennoch, wenn ich davon ausgehe, dass ich nicht wieder in den ÖD zurückkehre?
  • auf Folie 18 des pdf-Dokuments im Anhang wird deutlich, dass bei der VBLklassik "nur" der Ertragsanteil bei Rentenleistung versteuert wird, bei der VBLextra aber auch die selbst eingezahlten Beiträge (eingezahlte Beiträge werden komplett noch mal versteuert und nicht nur der damit gemachte Gewinn)? Ist das korrekt?
  • ist jemand ggf. in einer ähnlichen Situation wie ich? wenn ja, was macht ihr in dem Fall?

Die Masterfrage ist halt, lasse ich die 40 Monate VBLklassik verfallen oder führe ich die VBL-Sache nach dem ÖD irgendwie weiter?

 

Freue mich auf Anregungen!

 

Ist doch eigentlich nicht so schwierig:

 

Es werden auch noch im Jahr 2008 und in späteren Jahren ganz bestimmte Renten mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Der Ertragsanteil, das ist eine Art Zins der Rente, wird auf zwei Arten ermittelt, je nachdem, ob es sich um eine lebenslängliche Leibrente oder um eine abgekürzte Leibrente handelt.

Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst erhalten grundsätzlich eine Zusatzrente von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und vergleichbaren Zusatzversorgungseinrichtungen. Diese Renten sind grundsätzlich lebenslängliche Leibrenten.

 

Ertragsanteil einer lebenslänglichen Leibrente nach § 22 EStG (Auszug)

Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr Ertragsanteil der vollen Rente in %

57 25

58 24

59 23

60 - 61 22

62 21

63 20

64 19

65 - 66 18

67 17

 

Renten aus der freiwilligen Versicherung (VBL Extra), durch z. Bsp. einer Entgeltumwandlung oder durch Riester, sind in der Ansparphase steuerbegünstigt und werden somit im Zuge der nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase voll versteuert, also nicht mit dem Ertragsanteil wie die VBL-Klassik.

Da die Wartezeit (60 Monate) bei dir noch nicht erfüllt ist, verfallen die angesammelten Arbeitgeberanteile somit für dich, du kannst dir aber die von deinem Lohn abgezogenen Arbeitnehmerbeiträge zur Zusatzversorgung zurückerstatten lassen. (ging jedenfalls früher so).

Wenn du nicht mehr in den ÖD zurückkehrst mach eine freiwillige Versicherung über die VBL eigentlich keinen Sinn mehr, es sei denn, du bist absolut von den Produkten überzeugt.

Ein Zusammenhang zwischen der VBL Klassik und VBL extra bezüglich anrechenbarer Wartezeiten besteht mW nicht.

 

Gruß martist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Marcise
· bearbeitet von Marcise

Ist doch eigentlich nicht so schwierig:

 

Es werden auch noch im Jahr 2008 und in späteren Jahren ganz bestimmte Renten mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Der Ertragsanteil, das ist eine Art „Zins" der Rente, wird auf zwei Arten ermittelt, je nachdem, ob es sich um eine lebenslängliche Leibrente oder um eine abgekürzte Leibrente handelt.

Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst erhalten grundsätzlich eine Zusatzrente von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und vergleichbaren Zusatzversorgungseinrichtungen. Diese Renten sind grundsätzlich lebenslängliche Leibrenten.

 

Ertragsanteil einer lebenslänglichen Leibrente nach § 22 EStG (Auszug)

Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr Ertragsanteil der vollen Rente in %

57 25

58 24

59 23

60 - 61 22

62 21

63 20

64 19

65 - 66 18

67 17

 

 

OK, das kannte ich nicht.

 

Renten aus der freiwilligen Versicherung (VBL Extra), durch z. Bsp. einer Entgeltumwandlung oder durch Riester, sind in der Ansparphase steuerbegünstigt und werden somit im Zuge der nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase voll versteuert, also nicht mit dem Ertragsanteil wie die VBL-Klassik.

 

Und da ich auf anderem Weg riestere und die Entgeltumwandlung bei einem privatwirtschaftlichen AG nicht möglich ist, gibts auch keine Steuerbegünstigung mehr...

 

Da die Wartezeit (60 Monate) bei dir noch nicht erfüllt ist, verfallen die angesammelten Arbeitgeberanteile somit für dich, du kannst dir aber die von deinem Lohn abgezogenen Arbeitnehmerbeiträge zur Zusatzversorgung zurückerstatten lassen. (ging jedenfalls früher so).

Wenn du nicht mehr in den ÖD zurückkehrst mach eine freiwillige Versicherung über die VBL eigentlich keinen Sinn mehr, es sei denn, du bist absolut von den Produkten überzeugt.

Ein Zusammenhang zwischen der VBL Klassik und VBL extra bezüglich anrechenbarer Wartezeiten besteht mW nicht.

 

Gruß martist.

 

Das hatte ich vermutet, danke Dir daher für die Bestätigung!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
calandor
· bearbeitet von calandor

Ich wische hier mal Staub:

 

Im Bereich des Bundes und der Länder wurde nach ewiger Zeit zum 01.08.2011 ein Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung geschlossen.

 

- Die Entgeltumwandlung ist für Neuverträge ab dem 01.08.2011 nur über die VBL möglich.

 

- ausgenommen davon sind die Länder Hamburg und Saarland

 

- der alte bisher geltende TV-EntgeltU-L tritt außer Kraft (es gibt aber einen "Bestandsschutz" für Altverträge bei Fremdanbietern)

 

- der AG zahlt nichts zusätzlich hinzu (was bei der Stange Geld, welcher er sich am AG-Anteil zur SV spart m.M.n. ziemlich mies ist)

 

- der Tarifvertragsentwurf

 

- ein bißchen Info

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
calandor
· bearbeitet von calandor

Die VBL führt in der freiwilligen Versicherung (VBL extra / VBL dynamik) bei Neuverträgen für Vertragsabschlüsse nach dem 31.12.2011 zum einen Unisex-Tarife ein und senkt den Rechnungszins von 2,75% auf 1,75% ab.

 

Link

 

Wie man mir heute am Telefon sagte, soll ein Wechsel des Durchführungsweges (ungefördert/Riesterförderung/Entgeltumwandlung) bei einem Altvertrag den Abschluss eines Neuvertrages zu schlechteren "aktuellen" Konditionen notwendig machen. ^_^

 

//edit: Trotzdem unverständlich, das allein eine Änderung des Durchführungsweges einen Neuvertrag zwingend nötig macht. Warum mein AG € überweisst ist zwar nicht unerheblich, aber beim Wechsel der Tarife (mot/ohne Hinterbliebenenschutz etc.), oder Änderung der Beiträge nimmt man das ja auch lockerer...

Ist aber bei anderen Pensionskassen wohl auch so...

 

Man hätte wohl auch die Unisextarife (mit der dann notwendigen Absenkung des Rechnungszinses) erst im November 2012 einführen müssen. Dumm für alle, welche erst nächstes Jahr 'ne Entgeltumwandlung vereinbaren dürfen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Granini

Danke für die Info.

 

Ich würde es aber eher so sehen, dass für Frauen ab nächstes Jahr BESSERE Konditionen gelten. ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tripelu

Hallo,

 

die Info mit dem Durchführungsweg und den dadurch verbundenen möglichen Änderungen haben mich auch gleich in die Spur gebracht, so dass ich dort schriftlich nachgefragt habe:

 

Man schrieb mir per Mail, dass jegliche Änderungen, auch falls der Förderweg gewechselt wird , keinen Einfluss auf die Vertragsbedingungen haben. Die können sich möglichweise nur ändern, wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wurde und eine Wiederaufnahme angestrebt wird...

 

Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
calandor
· bearbeitet von calandor

Danke für die Info - zu meiner Ehrenrettung, ich hatte an zwei verschiedenen Tagen die Infoline gelöchert.

 

Dann kann ich das ja doch noch ganz gelassen nächstes Jahr umstellen... :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DerEineWelche

Kürzlich bin ich über den Angebotsrechner der VBLextra gestolpert und war doch sehr von der hohen Rente mit recht kleinem Beitrag überrascht. Und das auch noch garantiert ...

 

Als kleiner Hintergrund: Ich suche gerade "sichere" Vorsorge-Produkte als Grundstein für meine Altervorsorge. Natürlich nicht als alleinige Vorsorge sondern als "sicherer Teil".

 

Obwohl ich jetzt einiges zu dem Thema gelesen hab, bin ich noch immer nicht sicher alles richtig verstanden zu haben...

 

Wenn man NICHT im ÖD ist, lohnt die VBLextra dann überhaupt?

Außerhalb des ÖD kann ich die VBLextra ja nur von Nettogehalt bezahlen, also mit voller Steuer, Sozialvers., usw..

In der Rentenphase muss ich dann nochmal auf die Rente Steuer, Sozialvers., usw. bezahlen.

Bleibt dann überhaupt noch etwas lohnenswertes übrig?

 

Wie das dann in Kombination mit VBLextra + Rieser aussieht hab ich ehrlich gesagt nicht verstanden. Kann mir das einer erklären?

 

Ist das bei normalen Rentenversicherungen dann auch so mit der doppelten Steuer etc.? Diese habe ich eigentlich wegen der großen Kosten und kleinen Renditen schon abgehakt.

 

Irgendwo hab ich gelesen, dass in der Rentenphase sich die Rente bei der VBLextra weiter erhöht. Bei der VBL finde ich dazu aber garnix, bin entsprechend unsicher hier nur etwas verwechselt zu haben?! Hat das mit den 5,25% Zinsen in der Rentenphase zutun? Oder war das auch eine andere Baustelle?

 

Danke und viele Grüße!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
calandor
· bearbeitet von calandor

Wenn man NICHT im ÖD ist, lohnt die VBLextra dann überhaupt?

 

Aber auch für den Fall, dass Sie früher aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden oder vorzeitig in Rente gehen möchten, haben wir vorgesorgt. ... So sind nur noch Ihre Unterschrift und die Ihres Arbeitgebers einzutragen. Mit dem Antrag ermächtigen Sie automatisch Ihren Arbeitgeber, die Beiträge von Ihrem Gehalt einzubehalten und an die VBL abzuführen. Damit ist die regelmäßige Beitragszahlung sichergestellt und macht Ihnen keine zusätzliche Arbeit. Wenn Sie den Antrag unterschrieben haben, legen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Personalstelle oder Gehaltsstelle zur Unterschrift vor und senden Sie ihn dann an die VBL.

 

Eigentlich verstehe ich es so, dass man nur als Beschäftigter im ÖD auch die freiwilligen Versicherungen in Anspruch nehmen kann. Bei Ausscheiden kann man sie freilich weiterführen.

 

Insofern call:

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne an unser Service-Center:

unter 0180 5 677710

(14 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz. Höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen.)

 

Wenn du die Beiträge aus dem Netto zahlst werden sie leider sowohl in der "Arbeits-" wie auch in der Rentenphase mit Steuer und Sozial- abgeben belegt, da es sich um eine betriebliche Altersvorsorge handelt.

Steuerlich wird jedoch unterschieden zwischen Eigenbeitrag -> "Besteuerung der Rente mit Ertragsanteil" und Riesterzulage -> "Vollbesteuerung der Rentenanteile"

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Incitatus

Wenn man NICHT im ÖD ist, lohnt die VBLextra dann überhaupt?

 

Aber auch für den Fall, dass Sie früher aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden oder vorzeitig in Rente gehen möchten, haben wir vorgesorgt. ... So sind nur noch Ihre Unterschrift und die Ihres Arbeitgebers einzutragen. Mit dem Antrag ermächtigen Sie automatisch Ihren Arbeitgeber, die Beiträge von Ihrem Gehalt einzubehalten und an die VBL abzuführen. Damit ist die regelmäßige Beitragszahlung sichergestellt und macht Ihnen keine zusätzliche Arbeit. Wenn Sie den Antrag unterschrieben haben, legen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Personalstelle oder Gehaltsstelle zur Unterschrift vor und senden Sie ihn dann an die VBL.

 

Eigentlich verstehe ich es so, dass man nur als Beschäftigter im ÖD auch die freiwilligen Versicherungen in Anspruch nehmen kann. Bei Ausscheiden kann man sie freilich weiterführen.

 

So ist es.

 

Wer kann eine freiwillige Versicherung abschließen?

 

Änderungen im Beschäftigungsverhältnis

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DerEineWelche

Wenn du die Beiträge aus dem Netto zahlst werden sie leider sowohl in der "Arbeits-" wie auch in der Rentenphase mit Steuer und Sozial- abgeben belegt, da es sich um eine betriebliche Altersvorsorge handelt.

Steuerlich wird jedoch unterschieden zwischen Eigenbeitrag -> "Besteuerung der Rente mit Ertragsanteil" und Riesterzulage -> "Vollbesteuerung der Rentenanteile"

 

"Ertragsanteil" würde bedeuten es fallen bspw. bei Rentenalter von 67J. nur auf 17% der VBLextra-Rente dann Steuern an. Das gilt dann aber nur wenn man keine Gehaltsumwandlung (vom Brutto) vornimmt, oder hab ich das jetzt falsch verstanden?

Mit Gehaltsumwaldung wäre das dann wir Reister, und da fallen dagegen auf den vollen Betrag der Rente steuern an?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
calandor

"Ertragsanteil" würde bedeuten es fallen bspw. bei Rentenalter von 67J. nur auf 17% der VBLextra-Rente dann Steuern an. Das gilt dann aber nur wenn man keine Gehaltsumwandlung (vom Brutto) vornimmt,

m.M.n. Ja

Mit Gehaltsumwaldung wäre das dann wir Reister, und da fallen dagegen auf den vollen Betrag der Rente steuern an?

Nochmals ja - später holt sich der Staat was man sich vorher an Steuern gespart hat. Meist hat man aber in der Rente auch ein geringeres Einkommen und somit einen geringeren Steuersatz. Ausser man spart zu viel... ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tripelu

 

Außerhalb des ÖD kann ich die VBLextra ja nur von Nettogehalt bezahlen, also mit voller Steuer, Sozialvers., usw..

In der Rentenphase muss ich dann nochmal auf die Rente Steuer, Sozialvers., usw. bezahlen.

Bleibt dann überhaupt noch etwas lohnenswertes übrig?

 

Hallo,

 

für mich ist das nicht ganz klar, ob in der Rentenphase auf die Beiträge gesteuert wird, die man als Privatier nach dem Aussscheiden aus dem ÖD gezahlt hat.

Ansonsten machen doch die Schlüssel der Zahlweise bei der VBL extra vom eigenen Konto gar keinen Sinn, oder irre ich mich da etwa?? :-

Der link zur Zahlweise Zahlungsverkehr.pdf

 

Kennt sich damit jemand aus?

 

tripelu

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Incitatus

Außerhalb des ÖD kann ich die VBLextra ja nur von Nettogehalt bezahlen, also mit voller Steuer, Sozialvers., usw..

In der Rentenphase muss ich dann nochmal auf die Rente Steuer, Sozialvers., usw. bezahlen.

Bleibt dann überhaupt noch etwas lohnenswertes übrig?

 

Hallo,

 

für mich ist das nicht ganz klar, ob in der Rentenphase auf die Beiträge gesteuert wird, die man als Privatier nach dem Aussscheiden aus dem ÖD gezahlt hat.

Ansonsten machen doch die Schlüssel der Zahlweise bei der VBL extra vom eigenen Konto gar keinen Sinn, oder irre ich mich da etwa?? :-

Der link zur Zahlweise Zahlungsverkehr.pdf

 

Kennt sich damit jemand aus?

 

tripelu

 

 

Wenn in der Ansparphase sowohl geförderte als auch nicht geförderte Beiträge eingezahlt wurden, sind auch die Leistungen in der Auszahlungsphase entsprechend aufzuteilen. Soweit die Beiträge gefördert wurden, unterliegen die darauf beruhenden Leistungen der vollen Besteuerung. Soweit die Leistungen auf nicht geförderten Beiträgen beruhen, werden sie mit dem Ertragsanteil versteuert (siehe auch hier Seite 15).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DerEineWelche

Ich habe mal bei der VBL telefonisch angefragt und folgendes erfahren ...

 

- Auch ohne Endgeldumwandlung kann man die getätigen Einzahlungen in der Steuererklärung geltend machen (war mir neu). Entsprechend gelten diese dann aber als "gefördert" und werden in der Rentenphase voll besteuert. Durch den im Alter vermutlich niedrigeren Steuersatz ist diese Variante einer komplett ungeförderten Besparung doch vorzuziehen, oder überseh ich etwas? Sozialabgaben bleiben davon unberührt.

 

- In der Rentenphase gibts jedes Jahr 1% mehr Rente.

 

- Wenn der Vertrag einmal besteht, ändert sich an den Kernpunkten wie bspw. dem Zinssatz (noch 2,75%) nichts mehr, auch wenn man Beiträge ändert oder Riesterbeantragt oder beendet.

 

Was ich vergessen hab zu fragen: Wie sieht es aus wenn man den Vertrag beitragsfrei stellt? Geht das überhaupt? Gibts dadurch Nachteile? Bspw. Änderung an den Vertragsbedingungen oder dergleichen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
neysee

Blicke bei dem Beitrag nicht durch.

 

Ich dachte, du willst einen Riestervertrag von der VBL. Und bei Riester gibt es entweder Zulage oder Sonderausgabenabzug. Und voll steuerpflichtig ist Riester in der Auszahlphase nun mal, wenn gefördert wurde, egal ob steuerlich oder per Zulage. Will man das nicht, darf noch nicht einmal die Zulage beantragt werden.

 

Und eine Frage bleibt irgendwie offen: Bist du überhaupt im ÖD? Und hast du durchgerechnet, ob Entgeltumwandlung oder Riester besser ist? Ich kenne nämlich bei den Kommunen ZVKs, bei denen Vertragspartner der ZVK der AG ist und der AN nur der begünstigte, und eine betriebliche Riesterrente ist auch SV-pflichtig, da gibt es zumindest bei den Fällen, wo bei Riester der Sonderausgabenabzug günstiger ist, in meinen Augen wenig Gründe, die Riestervariante der Entgeltumwandlung vorzuziehen? Wer ist also bei der VBLextra Vertragspartner der VBL, der AG oder der AN?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DerEineWelche

Ich dachte, du willst einen Riestervertrag von der VBL. Und bei Riester gibt es entweder Zulage oder Sonderausgabenabzug. Und voll steuerpflichtig ist Riester in der Auszahlphase nun mal, wenn gefördert wurde, egal ob steuerlich oder per Zulage. Will man das nicht, darf noch nicht einmal die Zulage beantragt werden.

 

Hatte ich das geschrieben? Klar, ist eine Option, aber vielleicht Riester ich auch in einem anderem Produkt/Vertrag.

 

Und eine Frage bleibt irgendwie offen: Bist du überhaupt im ÖD?

 

Sorry, dachte das sei klar. Noch bin ich im OD und hab die VBLextra auch schon (als freiwillige Vers.).

 

Und hast du durchgerechnet, ob Entgeltumwandlung oder Riester besser ist? Ich kenne nämlich bei den Kommunen ZVKs, bei denen Vertragspartner der ZVK der AG ist und der AN nur der begünstigte, und eine betriebliche Riesterrente ist auch SV-pflichtig, da gibt es zumindest bei den Fällen, wo bei Riester der Sonderausgabenabzug günstiger ist, in meinen Augen wenig Gründe, die Riestervariante der Entgeltumwandlung vorzuziehen? Wer ist also bei der VBLextra Vertragspartner der VBL, der AG oder der AN?

 

Da ich bald in die Privatwirtschaft gehen werde, ist Entgeltumwandlung keine Option, kann ich außerhalb des ÖD ja nicht.

 

Um ehrlich zu sein bin ich im letzten Abschnitt nicht sicher alles richtig verstanden zu haben, also bitte korrigieren wenn ich was missverstanden habe...

Versicherungsnehmer ist tatsächlich der AG, ist mir vorher garnicht aufgefallen. Ändert sich das dann mit dem ausscheiden aus dem ÖD? Auch das mit der SV-pflicht auf "betriebliche Riesterrente" (Rentenphase ist gemeint?) dürfte doch auch nur so lange gelten wie man im ÖD ist und dieser Geld zuzahlt. Die SV-Pflicht ergibt sich so wie ich das jetzt verstanden habe ja aus deren wegfall in der Ansparphase weil der AG das Geld "vor SV und Steuer" abzweigt, genau wie es bei der Entgeltumwaldung ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
neysee

Und eine Frage bleibt irgendwie offen: Bist du überhaupt im ÖD?

 

Sorry, dachte das sei klar. Noch bin ich im OD und hab die VBLextra auch schon (als freiwillige Vers.).

 

Bei jemand, der angeblich erst kürzlich den Angebotsrechner für VBL extra gefunden hat, sichere Vorsorgeprodukte sucht und fragt, ob sich VBLextra lohnt, wenn man nicht im ÖD ist, finde ich das nicht selbstverständlich.

 

Um ehrlich zu sein bin ich im letzten Abschnitt nicht sicher alles richtig verstanden zu haben, also bitte korrigieren wenn ich was missverstanden habe...

Versicherungsnehmer ist tatsächlich der AG, ist mir vorher garnicht aufgefallen. Ändert sich das dann mit dem ausscheiden aus dem ÖD? Auch das mit der SV-pflicht auf "betriebliche Riesterrente" (Rentenphase ist gemeint?) dürfte doch auch nur so lange gelten wie man im ÖD ist und dieser Geld zuzahlt. Die SV-Pflicht ergibt sich so wie ich das jetzt verstanden habe ja aus deren wegfall in der Ansparphase weil der AG das Geld "vor SV und Steuer" abzweigt, genau wie es bei der Entgeltumwaldung ist.

 

Nö, bei der Riestervariante der bAV wird ja aus dem Netto entnommen, totzdem ist die betriebliche Riesterrente (zumindest bei GKV-Pflicht des AN) im Gegensatz zur privaten Riesterrente SV-pflichtig. Insofern wäre das am Telefon eine sinnvolle Frage gewesen, was da bei dem Weggang aus dem ÖD passiert. Wobei ja immer noch völlig offen ist, ob die Riesterzulage überhaupt beantragt wurde.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DerEineWelche
· bearbeitet von DerEineWelche

Nö, bei der Riestervariante der bAV wird ja aus dem Netto entnommen, totzdem ist die betriebliche Riesterrente (zumindest bei GKV-Pflicht des AN) im Gegensatz zur privaten Riesterrente SV-pflichtig. Insofern wäre das am Telefon eine sinnvolle Frage gewesen, was da bei dem Weggang aus dem ÖD passiert. Wobei ja immer noch völlig offen ist, ob die Riesterzulage überhaupt beantragt wurde.

 

Es mag bei anderen Versicherungen so sein, oder bei Pflichtversicherung und VBLextra als Zusatzversicherung. Bei der VBLextra (freiwillige Vers.) ohne Pflichtversicherung (also unter 5 Jahre im ÖD) ist es aber wie folgt:

 

In den alten Bundesländern geht Riestern in der VBLextra nicht solang man im ÖD ist da der AG diese komplett bezahlt. In den neuen Bundesländern dagegen schon da es hier einen AN-Anteil gibt.

 

Man beachte das der aus dem AG-Anteil entstehende Rentenanteil Steuer- und SV-pflichtig ist. Auf den Rest der (Riester) Rente nur Steuern, denn laut VBL funktioniert Riestern bei der privat weitergeführten VBLextra ganz normal, sprich SV fällt nur in der Ansparphase an. Steuern werden erstattet, mit entsprechender nachgelagerter Besteuerung.

 

Der Vertragspartner ist übrigens mit dem ausscheiden aus dem ÖD nicht mehr der AG sondern der AN selbst.

 

Was auch für manche interessant sein könnte, die VBLestra kann man bis zu 2 Jahre ruhend stellen, erst danach wird diese komplett ruhend ohne Wiederaufnahmemöglichkeit. Es reicht theoretisch also alle 23,9 Monate etwas einzuzahlen ;-)

 

Achso, das mit den 1% jährliche Rentenerhöhung war übrigens eine Fehlinformation. Es gibt "nur" eine nicht garantierte Gewinnbeteiligung. Aktuell wären das 2%. Da hatte ich leider keine Zeit nachzuhaken, also wie das genau funktioniert, ob nun als einmalige Zahlung, oder regelmäßige Erhöhung der Rente, usw...

 

 

Edit: Nicht ganz on topic, aber wieso sinkt in den ganzen Riesterrechnern die jährliche Steuerersparnis bis dann auf 0 bei Rentenbeginn?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
neysee

Tatsächlich besteht bei befristet Beschäftigten in Wissenschaft und Forschung, die wg. ihrer Vertragsbefristung die 60 Monate Wartezeit nicht erreichen, die Möglichkeit, sich von der Pflichtversicherung in der VBLklassik befreien zu lassen. Im Abrechnungsverbund West zahlt der AG dann 4% in die VBLextra, allerdings steuer- und sozialversicherungsfrei nach §3 Nr. 63 EStG aus dem Bruttoeinkommen. Es handelt sich also de facto um eine Entgeltumwandlung. Mit den gewohnten Folgen auf Steuer- und Sozialversicherungspflicht in der Rentenphase.

Bei Weiterführung des Vertrags bei Ausscheiden aus dem ÖD wird es ein privater Riestervertrag, ebenfalls mit den bekannten Konsequenzen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
calandor

So, will ich hier mal etwas Staub wischen...

 

In diesem Handelsblattartikel findet sich auch eine kleine Anmerkung zur freiwilligen VBL:

 

Die VBL bietet als Pensionskasse auch eine kapitalgedeckte freiwillige Zusatzversorgung an, die sich in den vergangenen Jahren gut geschlagen hat. 2010 lag ihre Nettorendite bei 9,1 Prozent fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt der Pensionskassen.

 

Es wird nur nicht erwähnt, ob das die VBL extra oder die VBL dynamik betrifft. Infos wie immer etwas rar gesäat...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...