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Karamba1

Arbeitnehmer und Rentnerin wollen riestern....

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Karamba1

Folgendes Beispiel:

 

Ehemann ist berufstätig, verdient 50.000 / Jahr

 

Ehefrau erhält EW Rente in Höhe von 15.000 / Jahr, die nur zur Hälfte versteuert werden muss.

 

Geimsames zu versteuerndes Einkommen (gemeinsame Veranlagung) 48.ooo / Jahr.

 

Ehemann hat Riesetr Sparvertrag, mit drei Kindern `drauf. Er zahlt, mit ZUlagen, 2.000 / Jahr in den Vertrag ein.

 

Die Ehefrau soll nun auch einen Vertrag abschließeen.

 

Kann es sein dass sie gar keinen Beitrag zahlen muss, so dass ihr Vertrag nur aus den Zulagen gefüttert wird (zuzügl. event. freiwllige Einzahlungen)?

 

Die spätere Rente der Dame wäre ca. 20 bis 35 Euro (haben oder nicht haben...).

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D-Mark

Hallo,

 

ja! Das nennt sich Huckepackvertrag. Ob es das auch für Rentner gibt, weiß ich leider nicht. Tendenz bei mir: nein! :'(

Eigentlich ist es für nicht berufstätige Ehefrauen gedacht, deren private Erziehungs"arbeit" ("", weil es dafür keine Überprüfung gibt, was nicht heißen soll, daß manche Frauen es nicht doch mehr oder weniger richtig machen!) mittlerweile von bundesdeutschen Gerichten auch ein bisschen (oder hier ganz erheblich?) gewürdigt wird. ;)

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Fleisch

Vorsicht, da hats vor kurzem eine Änderung gegeben.

 

Schau mal hier:

 

Riester-Förderung auch bei Erwerbsminderung

 

[08.10.2008] -

Knapp 1,6 Millionen Menschen erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Betroffenen können nun erstmals eine staatlich geförderte Altersvorsorge à la Riester abschließen.

 

Wer wegen einer schweren Erkrankung vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden muss, kann eine Erwerbsminderungsrente erhalten, die bis zum Beginn seiner Altersrente läuft. Die Erwerbsminderungsrenten sind allerdings recht niedrig: Männer in Westdeutschland bekommen derzeit im Schnitt 801 Euro und in Ostdeutschland 702 Euro. Erwerbsminderungsrentnerinnen im Westen beziehen durchschnittlich nur 659 Euro und im Osten mit 672 Euro ein wenig mehr.

 

Obwohl gerade die gesundheitlich Angeschlagenen auf eine zusätzliche private Altersvorsorge besonders angewiesen sind, konnten sie bislang aber keinen Riester-Vertrag abschließen. Hier hat der Gesetzgeber jetzt mit dem Eigenheimrentengesetz nachgebessert. Es ist am 1.8.2008 in Kraft getreten und gilt rückwirkend ab dem 1.1.2008 und gibt den Betroffenen nun die Möglichkeit, einen bereits bestehenden Riester-Vertrag fortzuführen oder einen neuen Vertrag abzuschließen.

 

Anspruch nur bei Vollrente

 

Wichtig ist allerdings: Die Möglichkeit der Riester-Förderung besteht nur für diejenigen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen. Das betrifft Personen, die höchstens drei Stunden pro Tag erwerbstätig sein können. Voraussetzung ist weiter, dass die Betroffenen unmittelbar vor ihrem Rentenbezug zum Riester-berechtigten Personenkreis gehörten also beispielsweise durch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, über den Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosengeld I oder II pflichtversichert waren.

 

Wer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält (Restarbeitsfähigkeit drei bis sechs Stunden täglich), hat allerdings nach wie vor keinen Anspruch auf die staatliche Vorsorgeförderung. Ausnahme: Wenn die Betroffenen was im Grundsatz möglich ist neben der Rente eine sozialversicherte Beschäftigung ausüben, sind sie über den Job Riester-berechtigt.

 

Vorsorgetipp Genau wie alle anderen Riester-Sparer erhalten Erwerbsminderungsrentner die volle staatliche Förderung nur dann, wenn sie selbst einen Mindesteigenbeitrag auf ihren Riester-Vertrag einzahlen. Eingezahlt werden müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr abzüglich der staatlichen Zulagen.

 

 

Beispiel: Hans Musterfall bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und erhielt dafür im letzten Jahr insgesamt Bezüge in Höhe von 10.000 Euro. Vier Prozent hiervon sind 400 Euro. Hiervon werden die Grundzulage und mögliche Kinderzulagen (nur für diejenigen, die für ihren Nachwuchs noch Kindergeld beziehen) abgezogen. Herr Musterfall ist kinderlos, bei ihm wird deshalb nur die staatliche Grundzulage in Höhe von 154 Euro in Abzug gebracht. Damit bleibt für ihn ein Mindesteigenbeitrag von 246 Euro. So viel muss er selbst auf seinen Riester-Vertrag einzahlen, um die Zulage von 154 Euro jährlich zu erhalten. Bei denjenigen, die im letzten Jahr noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, werden auch die Einkünfte hieraus in die skizzierte Rechnung einbezogen.

 

Quelle: steuertipps.de

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D-Mark
· bearbeitet von D-Mark

Aha,

 

das hätte man schon vor 2 Wochen wissen sollen, dann hätte man nochmal ordentlich Werbung, auch mit dieser Zielgruppe, machen können...!

Wieviel bezahlen die dann ein?

Jedes Jahr soviel, wie im letzten Versicherungsjahr?

Und Diejenigen, die nie gearbeitet haben (z.B. weil sie bei der Abholung des Hochschuldiploms von einem LKW überfahren wurden...)?

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Karamba1

Besten Dank. Das hört sich interessant an.

 

Bei der Berechnung der "Einzahlungshöhe" ist dann nur noch unklar, wieviel es denn sein müsste.

 

Zwar erhält die Person zwei Renten (500 und 1000 monatl.), insgesamt 18.000 / Jahr (nicht 15.000 wie versehentlich angegeben), aber durch die gemeinsame Veranlagung sinkt das geiemsame zu versteuernde Einkommen auf 48.000 .

 

Es wird auch nur die Hälte der Rente zur "Versteuerung" herangezogen.

 

Was ist denn die entscheidende Summe für die "Einzahlungshöhe"?

 

Die gesamte Bruttorente, die Hälfte der zu versteuernden Rente, oder "0" da der Ehemann schon in Höhe der zu versteurenden Einkommens riestert?

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Fleisch

4 % des RV-pflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres

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D-Mark

...

 

max. 2100,-/p.a. (minus Zulage(n)).

 

Und was ist jetzt mit EMR-Empfängern, die nie gearbeitet haben (und Single sind...)?

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Karamba1
4 % des RV-pflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres

 

Sie ist ja nicht RV pflichtig, da sie bereits Rentnerin ist!?

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Karamba1

o.k. :-

 

Danke.

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