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Rundfunkbeitrag (vorher GEZ - Gebühreneinzugszentrale)

Empfohlene Beiträge

Bast
vor 16 Minuten von odensee:
vor 40 Minuten von 42long:

Und den teuersten Rundfunk der Welt will niemand.

Falsch.

Fasch +1. 

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LeverInvestor
vor 28 Minuten von chirlu:

Förmliche Gesetze kann das BVerfG natürlich nicht erlassen, aber Regelungen treffen, die letztlich auf das Gleiche hinauslaufen. Grundsätzlich versucht es das zu vermeiden; in diesem Fall ist es aber kein großes Problem, weil auch der Gesetzgeber, wenn er seinen Pflichten nachkäme, kaum einen Entscheidungsspielraum hätte.

Ich sehe ehrlich gesagt überhaupt keine Rechtsgrundlage für eine Klage. Es können nicht einfach 16 Sachverständige über eine Änderung des Beitrags in prinzipiell beliebiger Höhe entscheiden, wobei die Parlamente die einzige Funktion haben sollen, diese Änderung abzunicken. Das ist kein rechtsstaatliches Verfahren. Zum 1.4.2005 gab es übrigens eine konkrete Änderung, gegen die dann geklagt wurde. Hier gibt es kein Gesetz, gegen das geklagt werden kann.

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odensee
vor 8 Minuten von LeverInvestor:

Ich sehe ehrlich gesagt überhaupt keine Rechtsgrundlage für eine Klage. Es können nicht einfach 16 Sachverständige über eine Änderung des Beitrags in prinzipiell beliebiger Höhe entscheiden, wobei die Parlamente die einzige Funktion haben sollen, diese Änderung abzunicken. Das ist kein rechtsstaatliches Verfahren. Zum 1.4.2005 gab es übrigens eine konkrete Änderung, gegen die dann geklagt wurde. Hier gibt es kein Gesetz, gegen das geklagt werden kann.

Was ein Glück, dass sowas bei uns von Gerichten und nicht per Abstimmung in Internetforen geklärt wird. :rolleyes:

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chirlu
vor 11 Minuten von LeverInvestor:

Ich sehe ehrlich gesagt überhaupt keine Rechtsgrundlage für eine Klage. (…) Zum 1.4.2005 gab es übrigens eine konkrete Änderung, gegen die dann geklagt wurde. Hier gibt es kein Gesetz, gegen das geklagt werden kann.

 

Das ist nicht erforderlich; eine Verletzung der Grundrechte kann auch darin bestehen, daß ein Träger der öffentlichen Gewalt etwas nicht tut, das zu tun geboten wäre. Siehe z.B. § 92 BVerfGG (Hervorhebung von mir):

Zitat

In der Begründung der Beschwerde sind das Recht, das verletzt sein soll, und die Handlung oder Unterlassung des Organs oder der Behörde, durch die der Beschwerdeführer sich verletzt fühlt, zu bezeichnen.

 

vor 19 Minuten von LeverInvestor:

Es können nicht einfach 16 Sachverständige über eine Änderung des Beitrags in prinzipiell beliebiger Höhe entscheiden, wobei die Parlamente die einzige Funktion haben sollen, diese Änderung abzunicken.

 

Wie ich schon mehrfach gesagt habe, haben die Parlamente diese Entscheidungen schon an anderer Stelle getroffen (in einem von der Verfassung vorgegebenen Rahmen) und auch die KEF eingesetzt. Dabei haben sie sich auch das finale Abnicken vorgeschrieben, obwohl sie darauf auch verzichten könnten („Den Landesgesetzgebern steht es verfassungsrechtlich frei, die Gebührenentscheidung durch Rechtsverordnung treffen zu lassen …“, ich hatte es oben schon zitiert).

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LeverInvestor
vor 6 Minuten von chirlu:

Dabei haben sie sich auch das finale Abnicken vorgeschrieben, obwohl sie darauf auch verzichten könnten

Wo steht das geschrieben?

Ich stimme dir zu, dass man viel früher hätte intervenieren müssen. In der Tat hätte Sachsen-Anhalt viel früher auf Reformen dringen können. Aber ich sehe diese Abnickpflicht trotzdem nicht. Es ist doch überall anders auch so, dass Kommissionen Vorschläge machen und die Parlamente am Ende entscheiden.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 20 Minuten von LeverInvestor:
vor 30 Minuten von chirlu:

Dabei haben sie sich auch das finale Abnicken vorgeschrieben, obwohl sie darauf auch verzichten könnten

Wo steht das geschrieben?

 

Das Abnicken ist vorgeschrieben in § 36 Abs. 4 Medienstaatsvertrag (das Ding, das auch der Landtag von Sachsen-Anhalt gerade erst im September mitbeschlossen hat). Die Nichterforderlichkeit beim Bundesverfassungsgericht (zum dritten Mal: „Den Landesgesetzgebern steht es verfassungsrechtlich frei, die Gebührenentscheidung durch Rechtsverordnung treffen zu lassen …“).

 

vor 20 Minuten von LeverInvestor:

Es ist doch überall anders auch so, dass Kommissionen Vorschläge machen und die Parlamente am Ende entscheiden.

 

„Überall anders“ geht es aber nicht um die Unabhängigkeit und Staatsferne des Rundfunks.

 


 

RND (Imre Grimm):

Brauchen ARD und ZDF so viel Geld?

Was viel wichtiger wäre als 86 Cent mehr

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LeverInvestor
vor 11 Minuten von chirlu:

 

Das Abnicken ist vorgeschrieben in § 36 Abs. 4 Medienstaatsvertrag

"Die Beitragsfestsetzung erfolgt durch Staatsvertrag."

Das heißt alles und nichts. :rolleyes: Auch das BVerfG kann aus rechtsstaatlicher Sicht nicht einfach irgendetwas ins Blaue entscheiden. Aber belassen wir es dabei, wir müssen das Forum hier nicht vollmüllen.

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chirlu
vor 13 Minuten von LeverInvestor:

"Die Beitragsfestsetzung erfolgt durch Staatsvertrag."

Das heißt alles und nichts. :rolleyes:

 

Es heißt, daß die Parlamente die Entscheidung formell treffen wollen („abnicken“). Es hätte auch heißen können: „erfolgt durch Rechtsverordnung“ o.ä.; dann könnten sie sich das Nicken sparen.

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morini
· bearbeitet von morini

Verfassungsrichter lehnen Eilanträge der Sender ab: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/rundfunkbeitrag-verfassungsrichter-lehnen-eilantraege-von-ard-und-zdf-ab-a-38af05fc-5147-4bb9-83e4-bbad7956aa21

Karlsruhe verweigert ARD & ZDF den Joker: https://www.welt.de/politik/deutschland/article223103142/Rundfunkbeitrag-Karlsruhe-verweigert-ARD-ZDF-den-Joker.html

 

Es wäre wohl besser, wenn ARD und ZDF während der derzeitigen Covid-19-Pandemie die Füße stillhalten würden, da die geplante Beitragserhöhung bei einigen Leuten auf großes Unverständnis stoßen dürfte. Momentan halte ich Zurückhaltung für angebracht, da viele Leute in Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit sind und Existenzängste haben.

 

Wenn man bedenkt, dass die "Sportschau"-Moderatorin Monica Lierhaus bereits 2009 jährlich 875.000 Euro erhalten sollte, so dürften die Gehälter in vergleichbaren Positionen inzwischen noch deutlich höher sein.

 

Hier mal ein interessanter Link: https://kress.de/news/detail/beitrag/145686-gehalts-ranking-von-tom-buhrow-bis-patricia-schlesinger-das-haben-die-ard-intendanten-2019-verdient.html

 

Ich hoffe nur, das ARD und ZDF so weit reformiert werden, dass sie auf Dauer mit weniger Geld auskommen können.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
Zitat

Aus Sicht von Entertainer Thomas Gottschalk haben die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender den Kampf um das junge Publikum bereits verloren. „Dieser Zielgruppe nun durch digital-only-Produktionen hinterherzuhecheln, hat nichts mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag zu tun, sondern ist der Ausdruck der durchaus begründeten Angst, sang- und klanglos unterzugehen“

Hier der vollständige Welt-Artikel.

 

Update 26.02.2021:

Zitat

Einmal im Thema, konnte sich Lanz einen Seitenhieb zur am Veto Sachsen-Anhalts gescheiterten Erhöhung der Rundfunkgebühren nicht verkneifen. Den konterte Haseloff mit einer Grundsatztirade gegen die Ausrichtung der Öffentlich-Rechtlichen, bei denen er gerade am späten Abend auf Sendung war: „Der erste Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens ist ein Bildungsauftrag. Und deswegen gehört diese Sendung, die auch Bildungscharakter hat, nach vorne, und ein Quiz, oder was weiß ich für eine Sendung, gehört nach hinten. Für diejenigen, die nicht einschlafen können.“

Quelle: Welt

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DarkBasti

 

https://www.sueddeutsche.de/medien/fernsehen-ard-politikmagazine-weltspiegel-1.5349837?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

Zitat:

Nun wird offenbar überlegt, ihre Schlagzahl von 90 Sendeplätzen pro Jahr auf 66 zu reduzieren

...

Noch ein Protestbrief ging diesen Montag raus: Mehr als achtzig freie Journalistinnen und Autoren der Politmagazine und des Doku-Formats Story im Ersten fordern die Intendantinnen und Direktoren der ARD auf, die Pläne "nicht in dieser Form umzusetzen".

 

Mir blutet das Herz, wenn ich sowas lese:

https://uebermedien.de/62058/die-verleger-die-abwickler-und-ich/?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

 

 

Meine Meinung: wird ja mal Zeit, das der erste Minnischritt gemacht wird. Und es ist klar, das die "Nichtgeringverdiener" rumheulen, das ihr Job auf der Kippe steht.

 

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chirlu
vor 47 Minuten von Xaro:

Merkel sollte wohl öfters diverse Kanzleramtsessen veranstalten.

 

Der Fall war juristisch völlig klar, da brauchst du keine Verschwörungstheorien zu raunen.

 

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Tatsächlich
vor 21 Minuten von chirlu:

 

Der Fall war juristisch völlig klar, da brauchst du keine Verschwörungstheorien zu raunen.

 

Danke!

(Man sollte eben nicht immer von sich auf andere schließen.)

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HalloAktie

Aber es ist schon Grütze, jetzt für einen Mini-Zeitraum den Preis zu ändern, um dann kurz hinterher die entgangene Erhöhung des ersten Halbjahrs einzupreisen und wieder zu ändern. Dann sollen Sie lieber ab dem letzten Quartal oder 01.01.2022 alles einpreisen und nur eine Erhöhung durchführen.

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DarkBasti

Wie Viele Intendanten und Journalisten aufatmen, da ihre Finanzen nun gesichert sind <_<

 

Also muss bei einer Abstimmung in einer Demokratie zustimmen, der man nicht zustimmen möchte?

Man lernt immer wieder dazu, wie Demokratie funktioniert. 

Warum stimmen sie denn nun überhaupt ab, wenn das ok sowieso vorgegeben ist?

 

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chirlu
vor 56 Minuten von DarkBasti:

Warum stimmen sie denn nun überhaupt ab, wenn das ok sowieso vorgegeben ist?

 

Weil die Länderparlamente es unbedingt wollen:

Am 8.12.2020 um 23:25 von chirlu:

Wie ich schon mehrfach gesagt habe, haben die Parlamente diese Entscheidungen schon an anderer Stelle getroffen (in einem von der Verfassung vorgegebenen Rahmen) und auch die KEF eingesetzt. Dabei haben sie sich auch das finale Abnicken vorgeschrieben, obwohl sie darauf auch verzichten könnten („Den Landesgesetzgebern steht es verfassungsrechtlich frei, die Gebührenentscheidung durch Rechtsverordnung treffen zu lassen …“, ich hatte es oben schon zitiert).

 

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PapaPecunia
vor 5 Stunden von DarkBasti:

Also muss bei einer Abstimmung in einer Demokratie zustimmen, der man nicht zustimmen möchte?

Man lernt immer wieder dazu, wie Demokratie funktioniert. 

Warum stimmen sie denn nun überhaupt ab, wenn das ok sowieso vorgegeben ist?

Na weil es sonst nicht demokratisch ist :narr::w00t:

 

Besonders peinlich mit welchen Selbstbeweihräucherungsarien vom ÖRR das Urteil besungen wird.

Man stelle sich nur mal vor, das ganze würde genau so in einem Staat wie Ungarn passieren. Aber na gut, die sind ja die richtig bösen Buben während wir halt die richtig Guten sind - makes all the difference ;-)

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chirlu
vor einer Stunde von PapaPecunia:

Na weil es sonst nicht demokratisch ist :narr::w00t:

 

Falsch – es geht hier nicht um Demokratie, sondern um Rechtsstaatlichkeit. Und tatsächlich kann in einem Rechtsstaat auch die Mehrheit nicht alles machen, was sie will; zum Beispiel wäre es nicht legal, wenn der Bundestag – selbst mit 90% der Stimmen – beschlösse, PapaPecunia zu enteignen und nach Ungarn auszuweisen. Dann wärst du heilfroh über ein Gericht, das diese demokratisch legitimierte Entscheidung aushebelt.

 

vor einer Stunde von PapaPecunia:

Man stelle sich nur mal vor, das ganze würde genau so in einem Staat wie Ungarn passieren.

 

Das (wahlweise auch mit Rußland, China, Polen, Weißrußland, …) scheint das neue Lieblingsargument in gewissen Kreisen zu sein. Blöd, daß man damit immer schön demonstriert „Ich habe keine Ahnung, worum es eigentlich geht“.

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sparfux
vor einer Stunde von chirlu:

Und tatsächlich kann in einem Rechtsstaat auch die Mehrheit nicht alles machen, was sie will; zum Beispiel wäre es nicht legal, wenn der Bundestag – selbst mit 90% der Stimmen – beschlösse, PapaPecunia zu enteignen und nach Ungarn auszuweisen

Natürlich geht das mit 90% der Stimmen und das super demokratisch. Da wird eben ein Verfassungsartikel "Enteignung und Ausweisung von PapaPenuncia" in die Verfassung aufgenommen.

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chirlu
vor 10 Minuten von sparfux:

Natürlich geht das mit 90% der Stimmen und das super demokratisch. Da wird eben ein Verfassungsartikel "Enteignung und Ausweisung von PapaPenuncia" in die Verfassung aufgenommen.

 

Nein, das geht eben nicht, wegen der „Ewigkeitsgarantie“ aus Art. 79 Abs. 3 GG: Änderungen des Grundgesetzes sind unzulässig, wenn sie die Grundsätze berühren, die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegt sind. Und das Rechtsstaatsprinzip, u.a. mit dem Verbot des Einzelfallgesetzes, steckt in Artikel 20.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 14 Minuten von chirlu:

Nein, das geht eben nicht, wegen der „Ewigkeitsgarantie“ aus Art. 79 Abs. 3 GG

Ja klar. So wird das sein. Und wer soll die 90% dann prakisch daran hindern?

 

Edith: Selbst wenn wir mal auf dem gänzlich theoretischen Boden bleiben, dass sich die 90% Wort für Wort an alles in der Verfassung im Grundgesetz (Verfassung gibt es ja keine in Deutschland) geschriebene halten: Die Bundesländer könnten einfach nach Volksentscheid alle ihren Austritt beschließen - wenn die Parlamentsmehrheit 90% ist sollte auch das kein Problem sein - und dann sich eine neue Verfassung inklusive "Enteignung und Ausweisung von PapaPenuncia" geben.

 

... es gibt immer einen Weg mit 90% Mehrheit.

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chirlu
vor 4 Minuten von sparfux:

wer soll die 90% dann prakisch daran hindern?

 

Ich betrachte die juristische Lage. Natürlich kann eine Regierung die Verfassung brechen und die Gerichte ignorieren oder ausschalten. Die Musterländer Ungarn und Polen führen es ja vor.

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lothar-hh
vor 54 Minuten von chirlu:

 

Ich betrachte die juristische Lage. Natürlich kann eine Regierung die Verfassung brechen und die Gerichte ignorieren oder ausschalten. Die Musterländer Ungarn und Polen führen es ja vor.

Ich halte das BVerG-Urteil für richtig. Ein kleines Bundesland sollte nicht eine übergroße Mehrheit blockieren können. Wir sehen doch dieses Blockadeunheil in der EU leider oft genug.

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