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Fleisch

Rundfunkbeitrag (vorher GEZ - Gebühreneinzugszentrale)

Empfohlene Beiträge

Ike

http://www.bild.de/BILD/unterhaltung/TV/20...ionen-wert.html

 

 

:w00t: :w00t: :w00t: 30 Mio für die Modernisierung eines Nachrichtenstudios??? :w00t: :w00t: :w00t:

 

Die sind doch bekloppt, fragt mal einen Privatsender, wer 30 Mio für solche Modernisierungsmassnahmen bezahlen würde.

Aber sind ja nur GEZ Gebühren. Gut dass ich keine zahle . . .

 

Abgesehen davon hab ich noch nie so ein hässliches Studio gesehen. Ein 12 Meter langer Schreibtisch, das schiesst doch wirklich den Vogel ab.

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D-Mark
...Bundesligaspiele und Samstagabendshow, um mal zwei der wirklich kostenträchtigen Programmteile zu nennen, gehören für mich nicht zu einer Grundversorgung, die von öffentlich rechtlich erbracht werden muß.

 

Das sind so ziemlich die einzigen Inhalte, mit denen die öffentlich-rechtlichen Programme Einschaltquoten erzielen können...

Die Übertragungsrechte der anstehende WM in Südafrika wird die Anstalten sicherlich neue Rekordsummen kosten.

Allerdings bei aller Empörung: Dieses Geschäft ist der letzte Rettungsanker des "Staatsfernsehns" in der BRD - ohne das verteidigen zu wollen!

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Emilian
· bearbeitet von Emilian
Abgesehen davon hab ich noch nie so ein hässliches Studio gesehen. Ein 12 Meter langer Schreibtisch, das schiesst doch wirklich den Vogel ab.

Wurde damals auch über die neue Tagesschau gesagt. Heute haben die eine Quote, da träumt jede private Nachrichtensendung von.

Das Studio selbst hat übrigens keine 30 Mio. gekostet - ist wieder mal typisch BILD.

 

Gruß Emilian.

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Lisa
· bearbeitet von Lisa

Meine Erfahrung mit diesem Drecksladen ist Skanalös.

 

Ich bekam Post von der GEZ. In den ersten Zeilen des Briefes hieß es "Herzlich Willkommen bei der GEZ. Wir freuen uns......".

Zum Schluss eine Zahlungsaufforderung für TV, Radio und neue Medien.

 

Hallo! Ich habe mich niemals angemeldet. Ein Gebühreneintreiber besuchte mich zwar. Wurde aber etwas unhöfflich des Grundstückes verwiesen.

 

Es kam die 1. die 2. und 3. Mahnung mit den üblichen Mahngebühren und Androhung Rechtlicher Konsequenzen. Bis hin zu einer Auflistung der Kosten die nun duch ein Verfahren auf mich zukommen würden. Waren so ca. 1200 Euro. Hier wollte mir wohl ein Sachbearbeiter Angst machen.

 

Der Höhepunkt war ein Zahlungsbescheid (diese haben die Eigenart das die Forderungen Rechtskräftig werden wenn man keinen Einspruch erhebt).

Das war für mich der Startschuss zu der ersten und letzten Aktion die ich in diesem lächerlichen Versuch mir Geld aus der Tasche zu ziehen unternommen habe.

 

Ich schrieb also einen Brief per Einschreiben in dem ich die GEZ aufforderte mir nachzuweisen das ich in dem Vorderungszeitraum Endgeräte genutzt habe.

Listete ein paar Paragraphen auf und erhob Einspruch gegen den Bescheid.

 

1 Woche später die Antwort. Mit einer kurzen formalen Entschuldigung.

 

 

Alles im allem eine Maßlose Frechheit wie eine Staatliche Organisation versucht die Bürger zu verängstigen und zu erpressen.

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bluechip3000
...Ich habe mich niemals angemeldet.

 

Hast Du Dich nur nicht angemeldet oder hast Du weder einen Fernseher noch Radio zuhause?

 

bluechip3000

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Stairway

Reicht heutzutage nicht schon ein Laptop oder Handy ?

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Lisa
Hast Du Dich nur nicht angemeldet oder hast Du weder einen Fernseher noch Radio zuhause?

 

bluechip3000

 

Ich bezahle wenn ich konsumiere.

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Drella
Reicht heutzutage nicht schon ein Laptop oder Handy ?

 

das iPhone ist gebührenpflichtig! Obwohl es die videoinhalte von den Websites von ARD USW nicht öffnen kann.

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ghostkeeper
Ich bezahle wenn ich konsumiere.

 

Oh, oh, der zweitschwerste Straftatbestand in D, kommt gleich nach Steuerhinterziehung.

 

cu

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Superhirn
· bearbeitet von Superhirn

Bevor hier die Diskussion über die Rechtslage an und ausläuft ... :P hier mal der augenblickliche Stand der Rechtsprechung zu "neuartigen Empfangsgeräten" ..... allein dieser Ausdruck, <_< aber lassen wir das :D

 

Verwaltungsgericht Braunschweig Urteil vom 15.07.2008 4 A 149/07

Rundfunkgebührenpflicht für einen gewerblich genutzten internetfähigen PC

JurPC Web-Dok. 122/2008, Abs. 1 - 28

 

Leitsatz:

 

Ein gewerblich genutzter internetfähiger Computer unterliegt nicht der Rundfunkgebührenpflicht wenn er in der Privatwohnung des Rundfunkteilnehmers betrieben wird und dieser für die dort vorgehaltenen Rundfunkempfangsgeräte Rundfunkgebühren entrichtet. Quelle

 

Weiteres Urteil gegen PC-Rundfunkgebühren

 

Wie zuvor die Verwaltungsgerichte Koblenz, Münster, Wiesbaden, Berlin und München entschied auch das Verwaltungsgericht Stuttgart zugunsten eines Rundfunkteilnehmers, der sich weigerte, GEZ-Gebühren für seinen beruflich genutzten Internet-PC zu entrichten.

 

Nach bisheriger Erfahrung ist davon auszugehen, dass der SWR gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen werde, zumal die Öffentlich-Rechtlichen sich in anderen Fällen in zweiter Instanz durchsetzen konnten. Zuletzt hatte das Oberververwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz die GEZ-Gebühr für Büro-PCs bestätigt: Für einen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss sind demnach grundsätzlich Rundfunkgebühren zu zahlen, wenn in den beruflich genutzten Räumen oder einem Dienstfahrzeug ansonsten kein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet ist.

 

Das ganze ist absurd. Ich kenne niemanden der sienen PC zum Rundfunkhören oder Fernsehen benutzt. Es geht mal wieder ums abkassieren.

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Black Jack
Zuletzt hatte das Oberververwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz die GEZ-Gebühr für Büro-PCs bestätigt: Für einen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss sind demnach grundsätzlich Rundfunkgebühren zu zahlen, wenn in den beruflich genutzten Räumen oder einem Dienstfahrzeug ansonsten kein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet ist.

 

Das ganze ist absurd. Ich kenne niemanden der sienen PC zum Rundfunkhören oder Fernsehen benutzt. Es geht mal wieder ums abkassieren.

 

Und da jeder Unternehmer ab 2011 (glaube ich) an der Elster teilnehmen muss, wird auch sicher gestellt, das die abzukassierenden Rechner und Teilnehmer alle online sind.

 

 

BJ

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Superhirn
· bearbeitet von Superhirn

Mit welchem Methoden die GEZ im Auftrag der Rundfunkanstalten vorgeht, kann man hier nachlesen.

 

Dann auf: "GEZ-Rasterfahndung nach Schwarzhörern und -sehern" klicken oder auf den Link bei der GEZ um zu sehen, mit welchen Methoden diese die Rasterfahndung betreibt.

 

http://www.icchofmann.net/NewsTicker/20090...053-2009-DE.txt

 

In welcher Bananenrepublik leben wir eigentlich??? :angry:

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ipl
Und da jeder Unternehmer ab 2011 (glaube ich) an der Elster teilnehmen muss, wird auch sicher gestellt, das die abzukassierenden Rechner und Teilnehmer alle online sind.

Ach was, ich mache meine Steuererklärungen immer im Internetcafé. :D

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Lisa
Oh, oh, der zweitschwerste Straftatbestand in D, kommt gleich nach Steuerhinterziehung.

 

cu

 

Und noch vor Raub und Tötung!

 

is klar....

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Black Jack
Ach was, ich mache meine Steuererklärungen immer im Internetcafé. :D

 

Bei mir Steuerbüro, daher auch nix mit Gebühr.

 

 

 

BJ

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Valeron

Muss man als Untermieter GEZ zahlen, auch wenn im Haus der Anschluss schon bezahlt wird?

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Emilian

@Valeron: Ich denke, ja.

 

GRuß Emilian.

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Valeron
@Valeron: Ich denke, ja.

 

GRuß Emilian.

Also wir haben hier im Haus auch zwei Fernseher, einen oben und einen unten und zahlen auch nur einmal GEZ. In meiner neuen Wohnung würde ich als Untermieter dann auf dem Dachboden vielleicht einen Fernseher haben.

 

Gibt dann dieser Untermieter Status den Auschlag dafür, dass ich für den 2. Fernseher im Haus auch nochmal GEZ bezahlen muss?

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Emilian

@Valeron: Schlüsselwort bei Deiner Frage ist der Term Untermieter. Damit gilst Du, rechtlich gesehen, als eigenständiger Haushalt. Pro eigenständigen Haushalt kannst Du dann wieder soviele Geräte betreiben, wie Du möchtest.

 

Gruß Emilian.

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el galleta
· bearbeitet von el galleta
Gibt dann dieser Untermieter Status den Auschlag dafür, dass ich für den 2. Fernseher im Haus auch nochmal GEZ bezahlen muss?

Es zählt primär die Haushaltszugehörigkeit (Untermieter = eigener Haushalt) und ggf. nachrangig, ob bei gemeinsamem Haushalt eigenständiges Einkommen besteht. Siehe FAQ der GEZ. Kurz: Du "sollst" zahlen. ;)

 

EDIT: um Sekunden zu spät :'(

 

saludos,

el galleta

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Valeron
@Valeron: Schlüsselwort bei Deiner Frage ist der Term Untermieter. Damit gilst Du, rechtlich gesehen, als eigenständiger Haushalt. Pro eigenständigen Haushalt kannst Du dann wieder soviele Geräte betreiben, wie Du möchtest.

 

Gruß Emilian.

Es zählt primär die Haushaltszugehörigkeit (Untermieter = eigener Haushalt) und ggf. nachrangig, ob bei gemeinsamem Haushalt eigenständiges Einkommen besteht. Siehe FAQ der GEZ. Kurz: Du "sollst" zahlen. ;)

 

EDIT: um Sekunden zu spät :'(

 

saludos,

el galleta

Vielen Dank für die schnellen Antworten ihr beiden!

 

Dann werd ich den Fernseher zurücklassen... Für die 3-4 mal Illner und Anne Will im Monat bezahl ich nicht auch noch GEZ Gebühren... Die Mediathek tuts auch.

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Superhirn
· bearbeitet von Superhirn
Vielen Dank für die schnellen Antworten ihr beiden!

 

Dann werd ich den Fernseher zurücklassen... Für die 3-4 mal Illner und Anne Will im Monat bezahl ich nicht auch noch GEZ Gebühren... Die Mediathek tuts auch.

 

Es gibt noch sogenannte neuartige Geräte, das sind z.B. internetfähige Computer ... :w00t: mach Dich mal auf den entsprechnden Seiten schlau. Die GEZ kassiert nämlich auf Basis der Unwissenheit ab ... <_< vor allem für die Vergangenheit!

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Superhirn
· bearbeitet von Superhirn

Ein weiteres Beispiel für den GEZ Irrsinn:

 

Wir werden geschröpft

 

Beispiel 1:

 

Selbstständige müssen für jedes Gerät extra bezahlen, was im nicht ausschließlich privatem Bereich steht. Beispiel:

Büroradio: 69,12 Euro

Bürofernseher: 215,76 Euro

Büro-Videorecorder: 215,76 Euro

Autoradio: 69,12 Euro

Privates Radio inkl. Fernseher: 215,76 Euro

Alles zusammen für 1 Person: 785,52 Euro

 

Beispiel 2:

 

Es gibt keine Gebührenbefreiung mehr wegen geringen Einkommens. Hier ein Auszug aus einer neueren Gerichtsentscheidung:

 

· Leitsatz des Urteils 2 A 13/06 des VG Göttingen vom 30.11.2006: Ein geringes Einkommen, hohe Schulden und der Umstand, dass die zum Haushalt gehörende Tochter mit einem Grad von 100 schwerbehindert ist und der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen RF enthält rechtfertigen weder einzeln noch in der Gesamtschau die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht“ - Und weiter im selben Urteilstext: Sie ist alleinstehend und hat zwei Kinder. Ihre Tochter M. lebt mit in ihrem Haushalt. M. ist schwerbehindert mit einem anerkannten Grad von 100. Ihr sind die Merkzeichen RF, G, H und B zuerkannt. Tagsüber hält sich die Tochter im Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Hildesheim auf und kommt abends nach hause. Nach Angaben der Klägerin sieht ihre Tochter viel fern. Die Klägerin hat einen Nettoverdienst aus unselbständiger Tätigkeit in Höhe von ca. 600,00 Euro; zugleich hat sie hohe Schuldverpflichtungen. Diese Frau wurde zur Zahlung der Rundfunkgebühren verurteilt. Die Befreiung wurde abgelehnt! Quelle:

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0580020060000132%20A

 

Weitere Infos auf: www.gez-abschaffen.de

 

Was am meisten ärgert, ohne die Bereitwilligkeit deutscher Richter wären die Machenschaften der GEZ völlig wirkungslos. :angry:

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leinad

Ein weiteres Beispiel für den GEZ Irrsinn:

 

Wir werden geschröpft

 

Beispiel 1:

 

Selbstständige müssen für jedes Gerät extra bezahlen, was im nicht ausschließlich privatem Bereich steht. Beispiel:

Büroradio: 69,12 Euro

Bürofernseher: 215,76 Euro

Büro-Videorecorder: 215,76 Euro

Autoradio: 69,12 Euro

Privates Radio inkl. Fernseher: 215,76 Euro

Alles zusammen für 1 Person: 785,52 Euro

 

Beispiel 2:

 

Es gibt keine Gebührenbefreiung mehr wegen geringen Einkommens. Hier ein Auszug aus einer neueren Gerichtsentscheidung:

 

· Leitsatz des Urteils 2 A 13/06 des VG Göttingen vom 30.11.2006: Ein geringes Einkommen, hohe Schulden und der Umstand, dass die zum Haushalt gehörende Tochter mit einem Grad von 100 schwerbehindert ist und der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen RF enthält rechtfertigen weder einzeln noch in der Gesamtschau die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Und weiter im selben Urteilstext: Sie ist alleinstehend und hat zwei Kinder. Ihre Tochter M. lebt mit in ihrem Haushalt. M. ist schwerbehindert mit einem anerkannten Grad von 100. Ihr sind die Merkzeichen RF, G, H und B zuerkannt. Tagsüber hält sich die Tochter im Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Hildesheim auf und kommt abends nach hause. Nach Angaben der Klägerin sieht ihre Tochter viel fern. Die Klägerin hat einen Nettoverdienst aus unselbständiger Tätigkeit in Höhe von ca. 600,00 Euro; zugleich hat sie hohe Schuldverpflichtungen. Diese Frau wurde zur Zahlung der Rundfunkgebühren verurteilt. Die Befreiung wurde abgelehnt! Quelle:

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0580020060000132%20A

 

Weitere Infos auf: www.gez-abschaffen.de

 

Was am meisten ärgert, ohne die Bereitwilligkeit deutscher Richter wären die Machenschaften der GEZ völlig wirkungslos. :angry:

 

Da mußt du Verständnis für haben Superhirn.

Wo sollen denn sonst die hohen Gehälter und Abfindungen für die Intendanten herkommen ?

Sei nicht so kleinlich ................ ;-))

 

Der ausgewanderte Germane

leinad

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Superhirn

Da mußt du Verständnis für haben Superhirn.

Wo sollen denn sonst die hohen Gehälter und Abfindungen für die Intendanten herkommen ?

Sei nicht so kleinlich ................ ;-))

 

Der ausgewanderte Germane

leinad

 

:P Kleinlich?

 

Na schau mal auf die Beträge:

 

So profitieren die "Macher"

Hier ein paar Beispiele, was mit dem eingetriebenen Geld passiert:

 

Gottschalks Vermögen wird auf 85 bis 130 Millionen Euro geschätzt. Quelle:http://www.welt-des-wissens.com/wissen/person_thomasgottschalk.htm

 

Laut Morgenpost (mopo.de) werden die ansonsten geheimen Einkommen wie folgt geschätzt: Claus Kleber, Chefmoderator vom ZDF-"heute journal", soll 600.000 Euro pro Jahr verdienen. Sportmoderatorin Monica Lierhaus soll ab 2009 jährlich 875.000 Euro erhalten. Harald Schmidt 9 Millionen. Anne Will 7,85 Mio. Johannes B. Kerner 3 Mio.. Quelle: http://archiv.mopo.de/archiv/2008/20081222/hamburg/politik/das_haben_sie_gezahlt.html

 

Jörg Pilawa bekommt von der ARD 1 Million Euro *mehr* geboten, wenn er bleibt (wohlgemerkt: *mehr*!). Quelle:

http://www.welt.de/fernsehen/article4101060/Joerg-Pilawa-soll-Talkshow-im-ZDF-bekommen.html

 

Hier noch ein Referenzeinkommen zum Vergleich: Das Bundeskanzlergehalt beträgt rund 250.000 Euro im Jahr.

 

Für Komiker Harald Schmidt und seine Kollegen ein Witz. - Mir ist nicht klar, warum uns als Gesellschaft die Arbeit eines Bundeskanzlers/in nur ein Bruchteil soviel Wert ist, wie die der öffentlich-rechtlichen Wichtigtuer und ihrer Intendanten.

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