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Tier 1 Anleihen: Teufelszeug oder Ambrosia?

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Torman

Die EBA hat jetzt klargestellt, dass alte T1-Papiere in Zukunft auch nicht als LT2 angerechnet werden können. Damit sind die Finanzierungskosten für Senioranleihen und nicht LT2 entscheidend, ob ein altes T1-Papier nach Ablauf der Anrechenbarkeit als T1 gekündigt wird oder nicht. Das senkt die Schwelle deutlich und läßt erwarten, dass zumindest halbwegs solide Banken alle alten T1-Papiere kündigen werden. :thumbsup:

Question: What will be the treatment of an Additional Tier 1 (AT1) instrument structured with a first call date and one step up after 5 years prior to 1 January 2013, callable quarterly thereafter at every interest payment date without any step up (subject to supervisory approval)? Is the instrument eligible for grandfathering if not called at the first call date? If the instrument is derecognized as AT1 on 1 January 2013, can it be included into Tier 2 and, if so, what amount will be eligible (full amount or gradually phased out amount)?

 

Answer: The eligibility for grandfathering of both innovative and non innovative instruments is determined in accordance with the provisions of Regulation (EU) No 575/2013.

 

For instruments with an incentive to redeem, Article 489 applies. As a general principle, instruments formerly issued with an incentive to redeem shall be eliminated from regulatory own funds at their effective maturity date (the first call date) if they do not fully comply with the criteria of Article 52 after the effective maturity date. The fact that the instrument is not called does not mean that the instrument may be reclassified as an instrument without an incentive to redeem. Due to the existence of subsequent quarterly calls, the instrument does not meet fully the criteria of Article 52 and in accordance with the provisions of Article 489 (4) of Regulation (EU) No 575/2013, the instrument described above will be fully disqualified from AT1 after the first call date.

 

As an exception to the general principle outlined above, instruments where the first call date associated with an incentive to redeem took place before 31 December 2011 but the institution did not exercise the call on the instrument, will be grandfathered according to provisions foreseen by Article 489 (6) and phased out according to Article 486 (5) of Regulation (EU) No 575/2013. The same reasoning holds true for Tier 2 instruments with similar features (Article 490 (6) of Regulation (EU) No 575/2013).

 

In addition, because in particular of the quarterly call, the instrument would not meet the eligibility criteria for inclusion in fully eligible Tier 2 capital. It would also not meet the eligibility criteria for inclusion in grandfathered Tier 2 capital as foreseen under Article 484 (5) of Regulation (EU) No 575/2013.

 

http://www.eba.europa.eu/single-rule-book-qa?p_p_id=questions_and_answers_WAR_questions_and_answersportlet&p_p_lifecycle=0&p_p_state=normal&p_p_mode=view&p_p_col_id=column-1&p_p_col_pos=1&p_p_col_count=2&_questions_and_answers_WAR_questions_and_answersportlet_jspPage=%2Fhtml%2Fquestions%2Fviewquestion.jsp&_questions_and_answers_WAR_questions_and_answersportlet_viewTab=1&_questions_and_answers_WAR_questions_and_answersportlet_questionId=329022&_questions_and_answers_WAR_questions_and_answersportlet_statusSearch=1

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Stairway

Danke für das Update :thumbsup:

 

Dir ist es sicher bekannt, aber es hat sich - auf der negativen Seite - natürlich auch letzte Woche auf der EU Finanzministerkonferenz gezeigt, dass künftig viel Nachrangkapital als Puffer (bis zu 8% der Verbindlichkeiten) ab 2018 vorgehalten werden müssen. Das spricht zumindest gegen Calls von Papieren mit sehr niedrigen Aufschlag auf den 3M-Euribor in der Floatingphase.

 

Daher immer auf diesen Aufschlag aufpassen.

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Torman

Dir ist es sicher bekannt, aber es hat sich - auf der negativen Seite - natürlich auch letzte Woche auf der EU Finanzministerkonferenz gezeigt, dass künftig viel Nachrangkapital als Puffer (bis zu 8% der Verbindlichkeiten) ab 2018 vorgehalten werden müssen. Das spricht zumindest gegen Calls von Papieren mit sehr niedrigen Aufschlag auf den 3M-Euribor in der Floatingphase.

Die 8% beziehen sich nicht nur auf Nachranganleihen. Hier zählen auch Seniors und Einlagen über 100.000 Euro mit. Nur die folgenden Verbindlichkeiten von Banken sind ausgenommen:

 

Certain types of liabilities would be permanently excluded from bail-in:

– covered deposits;

– secured liabilities including covered bonds;

– liabilities to employees of failing institutions, such as fixed salary and pension

benefits;

– commercial claims relating to goods and services critical for the daily functioning

of the institution;

– liabilities arising from a participation in payment systems which have a remaining

maturity of less than seven days;

– inter-bank liabilities with an original maturity of less than seven days.

 

137627.pdf

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Torman
· bearbeitet von Torman

Die EBA hat jetzt klargestellt, dass alte T1-Papiere in Zukunft auch nicht als LT2 angerechnet werden können. Damit sind die Finanzierungskosten für Senioranleihen und nicht LT2 entscheidend, ob ein altes T1-Papier nach Ablauf der Anrechenbarkeit als T1 gekündigt wird oder nicht. Das senkt die Schwelle deutlich und läßt erwarten, dass zumindest halbwegs solide Banken alle alten T1-Papiere kündigen werden. :thumbsup:

Nach einer Nacht drüber schlafen bin ich nicht mehr sicher, ob dies für alle alten T1 gilt oder nur die Step-ups.

 

Entscheidend für die mögliche Anerkennung alter T1-Instrumente als T2 ist, dass sie die Kriterien für neue T2-Papiere erfüllen. Die Anforderungen beschreibt Artikel 63. Für die Step-ups hat die EBA die Frage nun eindeutig negativ beantwortet. Die Begründung ist etwas kurz. Die vierteljährliche Kündigungsmöglichkeit soll der Grund sein. Artikel 63 (i) lässt aber eindeutig Kündigungsmöglichkeiten des Emittenten zu und auch eine Beschränkung der Häufigkeit ist nicht erkennbar. Deshalb bezieht sich die Aussage der EBA wohl auf Artikel 63 (k), welcher jede Form von Kündigungsanreiz verbietet. Deshalb interpretiere ich die Aussage der EBA so, dass die vierteljährliche Kündigungsmöglichkeit in Verbindung mit dem Step-up eine Anerkennung als T2 nicht erlaubt. Damit würde sich die Aussage nur auf Step-up Anleihen beziehen, egal wie die Kündigungshäufigkeit ist (vierteljährlich, halbjährlich, jährlich, alle 5 Jahre usw.). Vielleicht sollte jemand einfach die Frage bei der EBA einreichen, ob alte T1 ohne Step-up als neue T2 anrechenbar sind.

 

l_17620130627en00010337.pdf

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kraftfutter

Die 8% beziehen sich nicht nur auf Nachranganleihen. Hier zählen auch Seniors und Einlagen über 100.000 Euro mit.

 

Wunschdenken von Politikern formuliert für Zeiträume (nach 2018) ausserhalb ihrer Verantwortlichkeit.

Der internationale Wettbewerb wird verhindern, dass Seniors und Einlagen standardmässig herangezogen werden.

Jeder grössere Anleger und jedes grössere Unternehmen müsste sich vor der Geldanlage mit Bankbilanzen und deren Glaubwürdigkeit befassen (lernen).

Kapital ist wie ein scheues Reh.

 

-----------------

 

Die aktuelle JPM Veröffentlichung befeuert T1 call Hoffnung und fusst auf EBA Verlautbarungen im Interviewstil.

Die gleiche EBA, deren Stresstests und abgesagte Stresstests die Institution vorsichtig formuliert nicht ganz so gut aussehen liessen.

Sitz London, von der Kompetenz und Verantwortung nicht auf den EURO Raum beschränkt. Top Management der EBA aktuell Andrea Enria -ex head of regulation Bank of Italy- und Adam Farkas -ex Chairman ungarische Finanzaufsicht. Fliehkräfte und Sollbruchstellen.

 

Vielleicht kann man einen schnellen Gewinn erzielen im Falle einer Neubewertung der T1 aufgrund vermuteter neuer bzw konkretisierter Regelungen.

Darüber hinaus wäre mir ein grosser Depotanteil T1 zu riskant: In einem Jahr können die Regelungen schon wieder ganz anders aussehen und im Krisenfall vor dem call-Termin möchte man die Papiere auch nicht haben.

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Stairway

Die 8% beziehen sich nicht nur auf Nachranganleihen. Hier zählen auch Seniors und Einlagen über 100.000 Euro mit. Nur die folgenden Verbindlichkeiten von Banken sind ausgenommen:

 

Danke für die Info, hatte seiner Zeit bei der Eu.Kommission angefragt (war wohl noch zu früh) und nur eine einseitige Pressemitteilung zugeschickt bekommen.

 

Wenn ich dein Dokument lese, geht daraus aber noch nicht hervor, wie sich die 8% genau zu verteilen haben. Kann mir kaum vorstellen, dass die EBA den Banken erlaubt anstatt Nachrangkapital auch entsprechend Guthaben über 100.000 € als eligible liabilities vorzuhalten. Schon allein weil diese Guthaben wie auch Seniors wesentlich kürzere (oder anders ausgedrückt: keine unendliche) Laufzeit haben.

 

Mal gespannt auf die genaueren Ausarbeitungen dazu. Ich denke mein Kernpunkt bleibt damit valide: Sehr günstige Nachränge, besonders diejenigen die bereits nicht zum ersten Termin gecallt werden, könnten zu Ewigfloatern werden.

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Torman
· bearbeitet von Torman

Die aktuelle JPM Veröffentlichung befeuert T1 call Hoffnung und fusst auf EBA Verlautbarungen im Interviewstil.

Die gleiche EBA, deren Stresstests und abgesagte Stresstests die Institution vorsichtig formuliert nicht ganz so gut aussehen liessen.

Sitz London, von der Kompetenz und Verantwortung nicht auf den EURO Raum beschränkt. Top Management der EBA aktuell Andrea Enria -ex head of regulation Bank of Italy- und Adam Farkas -ex Chairman ungarische Finanzaufsicht. Fliehkräfte und Sollbruchstellen.

 

Vielleicht kann man einen schnellen Gewinn erzielen im Falle einer Neubewertung der T1 aufgrund vermuteter neuer bzw konkretisierter Regelungen.

Darüber hinaus wäre mir ein grosser Depotanteil T1 zu riskant: In einem Jahr können die Regelungen schon wieder ganz anders aussehen und im Krisenfall vor dem call-Termin möchte man die Papiere auch nicht haben.

Die EBA hat von den EU-Staaten die Kompetenzen in dieser Frage übertragen bekommen. Sie ist daher vergleichbar mit einem Ministerium in Deutschland, welches aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung rechtsverbindliche Verordnungen erlassen kann. Insofern ist eine veröffentlichte, finale Antwort der EBA schon ernst zu nehmen, ganz unabhängig davon, wie man deren Kompetenz einstuft. Mir ist auch kein Fall bekannt in dem eine Bank in so einer grundsätzlichen Frage ihren Regulator verklagt hätte. Ich sehe auch keinen inhaltlichen Widerspruch der EBA-Antwort zum Text der EU-Verordnung. Im übrigen ist der Kapitalmarkt ohnehin schon weiter. Inzwischen muss jede Bank ihre finale Kapitalquote nach Auslaufen aller Übergangsregelungen von Basel III veröffentlichen und auch schon fast einhalten. Da ist es relativ egal, ob einzelne Anleihen schon 2014 oder erst 2022 aus der offiziellen Anrechnung fallen.

 

Natürlich sollte man nicht blind T1-Papiere kaufen. Im Fall des Falles ist der Totalverlust sicher. Ich habe aktuell 26% des Depot in T1-Papieren, gestreut über 9 Emittenten.

 

Ich denke mein Kernpunkt bleibt damit valide: Sehr günstige Nachränge, besonders diejenigen die bereits nicht zum ersten Termin gecallt werden, könnten zu Ewigfloatern werden.

Ja, Papiere mit weniger als 100BP Aufschlag auf den Referenzzins würde ich auch nicht anfassen. Die sind solange die Krise nicht völlig überstanden ist selbst als Senior günstig.

 

Wie die Sache mit den 8% ausgeht, ist aktuell ziemlich offen. Dies ist ja nur eine Öffnungsklausel für die nationalen Gesetzgeber vom grundsätzlichen Bail-in abzuweichen. Ob dies wirklich alle Regierungen nutzen erscheint mir sehr fraglich, auch wenn ich natürlich kraftfutters Argument verstehe. Am Ende läuft es eventuell auf noch höhere Kernkapitalquoten hinaus, welche der Markt fordern wird.

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Torman
· bearbeitet von Torman

Der Präzendenzfall Intesa war mir bisher nicht bekannt und er eröffnet den Emittenten ganz neue Möglichkeit. Intesa hat bei LT2-Anleihen auf das Kündigungsrecht verzichtet, um sie so eventuell auch unter Basel III als LT2 nutzen zu können.

 

Not only did the bank said it deemed it inappropriate to maintain its call-exercise policy but it also stated that it would change the terms of the bonds targeted in the liability management without prior bondholder consent and remove the call option altogether. This would increase the chances the notes would count as regulatory capital once new global regulatory rules are implemented.

 

http://www.reuters.com/article/2012/10/26/intesa-liability-management-idUSL5E8LQ9JC20121026

 

Die Emittenten hätten damit auch eine relativ elegante Option aus ihren alten T1 vielleicht sogar dauerhafte T2-Anleihen zu machen. Eine sehr verlockende Option insbesondere bei den Anleihen mit geringen Zinsaufschlägen. Dabei stellen sich zwei Fragen: 1. Ist das legal? 2. Werden die Regulatoren das akzeptieren?

 

Gibt es im Intesa-Fall Klagen von Anleiheinhabern? Grundsätzlich sehen fast alle Anleihebedingungen die Möglichkeit vor, dass der Emittent mit Zustimmung des Trustee die Bedingungen der Anleihen ändern kann, wenn dies die Rechtsposition der Anleiheinhaber nicht materiell beeinträchtigt. Formal juristisch verzichtet hier der Emittent auf sein Call-Recht gegenüber den Anleiheinhabern, woraus man kaum auf eine Verschlechterung der Position der Anleiheinhaber schließen kann. Die Schlechterstellung resultiert erst durch die externe Regulierung. Das wird juristisch zumindest schwierig für die Anleiheinhaber hier erfolgreich zu klagen.

 

Die Position der Regulatoren ist unklar. Ein weiterer Fall für eine Frage an die EBA. Auf der einen Seite müssen die Regulatoren in der Regel einer Änderung der Bedingungen von Eigenkapitalanleihen zustimmen, ebenso wie einem Call. Es ist daher davon auszugehen, dass Intesa die Frage mit der italienischen Aufsicht diskutiert hat. Andererseits könnten die Regulatoren auch auf die Bedingungen zum Emissionszeitpunkt abstellen. Im Prinzip tun sie dies bei den Step-up Anleihen derzeit, da die Nichtkündigung bei diesen Anleihen zum ersten Termin sonst eigentlich als Zeichen dafür gewertet werden müsste, dass der Kündigungsanreiz nicht mehr wirkt.

 

Die Sache bleibt verzwickt und insbesondere bei Anleihen, die in den letzten Tagen schon stark reagiert haben, scheint mir das Chance-Risiko-Verhältnis nicht mehr so gut. Schließlich würden diese falls es nicht zur baldigen Kündigung kommt deutlich im Kurs fallen.

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Stairway
· bearbeitet von Stairway
Die Emittenten hätten damit auch eine relativ elegante Option aus ihren alten T1 vielleicht sogar dauerhafte T2-Anleihen zu machen. Eine sehr verlockende Option insbesondere bei den Anleihen mit geringen Zinsaufschlägen. Dabei stellen sich zwei Fragen: 1. Ist das legal? 2. Werden die Regulatoren das akzeptieren?

 

Soweit ich das sehe, betrifft dies aber nur LT2er der Intesa, bei denen das erste Call Recht abgeschafft wurde und nicht Tier 1er Papiere, oder? Nach meiner Rechtskenntnis wäre es nämlich nicht erlaubt ein Tier 1 Papier ausstehend zu lassen, welches niemals eingezogen werden könnte, da somit ein Vertrag auf alle Ewigkeit abgeschlossen wäre.

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Torman
· bearbeitet von Torman
Die Emittenten hätten damit auch eine relativ elegante Option aus ihren alten T1 vielleicht sogar dauerhafte T2-Anleihen zu machen. Eine sehr verlockende Option insbesondere bei den Anleihen mit geringen Zinsaufschlägen. Dabei stellen sich zwei Fragen: 1. Ist das legal? 2. Werden die Regulatoren das akzeptieren?

 

Soweit ich das sehe, betrifft dies aber nur LT2er der Intesa, bei denen das erste Call Recht abgeschafft wurde und nicht Tier 1er Papiere, oder? Nach meiner Rechtskenntnis wäre es nämlich nicht erlaubt ein Tier 1 Papier ausstehend zu lassen, welches niemals eingezogen werden könnte, da somit ein Vertrag auf alle Ewigkeit abgeschlossen wäre.

Die Intesa hat dies bei LT2-Papieren gemacht. Aber warum sollte sich das nicht auf T1 übertragen lassen? Aktien sind doch auch Papiere, die unendlich laufen. Die T1-Papiere sind juristisch schon immer Endlospapiere. Der Emittent hat zudem auch in Zukunft die Möglichkeit durch Tender Papiere zurückzukaufen. Das wird natürlich mühsam, wenn man ein Papier komplett weg haben möchte. Eine wichtige Frage wäre daher, ob Reste der alten T1 irgendwie stören können wegen Trigger und pari-passus Fragen.

 

P.S. Es gibt zur Not auch immer noch den regulatorischen Call für den Emittenten, sollte das Papier irgendwann auch nicht mehr als LT2 gelten.

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ikk0

Wie stehen eurer Meinung nach bei der Barclays Bank PLC EO-FLR Securities2004(14/Und.) (ISIN: XS0205937336 / WKN: BC0A2T) die Chancen auf einen Call zum 15.12.2014?

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Torman

Wie stehen eurer Meinung nach bei der Barclays Bank PLC EO-FLR Securities2004(14/Und.) (ISIN: XS0205937336 / WKN: BC0A2T) die Chancen auf einen Call zum 15.12.2014?

Meines Wissens hat Barclays bisher alle Emissionen zum ersten Termin gekündigt. Das spricht zunächst für einen Call auch dieser Anleihe. Andererseits ist das Teil wirklich billig mit 3M+105BP und damit sogar als Senior interessant für die Bank.

 

Im Kern geht es hier um die grundsätzliche Frage, ob sich für die Emittenten ein Festhalten am alten Callverhalten in Zukunft lohnt. Die Ratio dahinter ist, bei neuen Emissionen weniger Zins zahlen zu müssen, da die Investoren die Anleihen weiter mit fester Laufzeit kalkulieren können. Im Moment gibt es eine Zweiteilung am Markt, ungefähr die Hälfte kündigt nur noch unter ökonomischen Aspekten (darunter sind auch viele erzwungene Fälle wegen EU-Auflagen nach Staatshilfen), während die andere bis zuletzt alles gekündigt haben. Eventuell wird die zweite Gruppe in Zukunft aber durch den Regulator unter Druck kommen. So ist es vorstellbar, dass der Regulator ökonomische Erwägungen bei allen neuen Eigenkapitalanleihen erzwingt. Der Regulator muss jeder Kündigung zustimmen und könnte diese in Zukunft nicht erteilen, wenn die Bank die zukündigende Anleihe nur durch eine erheblich teurere ersetzen kann. Wenn für die Neuemissionen eine solche Regelung greift, macht es kaum Sinn für die Banken bei den Altfällen weiter nach dem alten Prinzip zu agieren.

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BenGunn
Soweit ich das sehe, betrifft dies aber nur LT2er der Intesa, bei denen das erste Call Recht abgeschafft wurde und nicht Tier 1er Papiere, oder?

Im BB wird natürlich auch kräftig geforscht. Insofern verweise ich auf amigos Fundsache (Beitrag #1196 - wenn keiner was dagegen hat?): klick

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Torman

Nach Intesa gibt es nun mit der ÖVAG eine weitere Bank, die einseitig "zu Gunsten" der Anleihegläubiger auf ihr Kündigungsrecht verzichtet hat. Auch wenn es hier nur um Peanuts geht, das Thema bleibt höchst problematisch für die Anleger.

 

ÖVAG verzichtet bei Tier II Emission auf Kündigungsrechte (13.08.2013)

 

Die Emittentin hat mit der Volksbank-Quadrat Bank AG am 15.7.2013 einen echten Vertrag zugunsten der Inhaber der Ergänzungskapital-Anleihe AT0000439732 (Nominale nach Umtauschtransaktion: EUR 2.900.000) abgeschlossen, in dem sich die Emittentin verpflichtet, für die Dauer der gesamten Laufzeit der Ergänzungskapital-Anleihe auf ihr Kündigungsrecht, das ihr nach Maßgabe der anwendbaren Bedingungen zusteht, zugunsten der Anleihegläubiger zu verzichten. Die Bekanntmachung des Kündigungsverzichts erfolgte am 17.07.2013 in der Wiener Zeitung. Der Vertrag mit der Volksbank-Quadrat Bank AG wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

 

http://www.volksbank.com/investor_relations/news/aktuelle_informationen

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Stairway

Um noch einen "guten" Issuer hervorzuheben: Die BNP hat letzte Woche brav einen Step-Up zum ersten Kündigungstermin gecallt.

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Superhirn

Ist zwar vom 8.9. aber nicht uninteressant:

 

Banken verbreitern Kapitaldecke mit Hybridanleihen

 

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Andreas R.

Na dann besteht ja für den 800804 auch Hoffnung auf einen Call.

Den kannst Du doch einfach für 100 verkaufen.

 

Aufgrund der Kündigung kann man sie aktuell sogar zu über 100 verkaufen.

Verstehe das einer... :thumbsup:

Danke SocGen. B)

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vanity
· bearbeitet von vanity

Ist schwer messbar. Aber warten wir mal ab wann die DB versucht einen CoCo mit unendlicher Laufzeit zu platzieren ;)

Vermutlich nie.

 

Aber man kann davon ausgehen, dass schon bei einer normalen CoCo-Laufzeit (call nach 10 Jahren, Rückzahlung nach 20) wohl mindestens eine 8 vorm Komma stehen muss.

Hm ... zwar nicht von der Deuba, aber Credit Suisse - die kommt mit einer 5 aus. Hier ist die angekündigte CoCo (A1VC5K) mit 5,75% bis 2020 (first call) und anschließend CMS5y + 400 Bps (entspricht initial spread) bis 2025. Zwillingssicherung.

 

Europas Banken planen neuartige Anleihen

29.07.2013 · Die Credit Suisse will mitten im Sommer weitere Coco-Bonds verkaufen. Banken in der Währungsunion werden im Herbst folgen. Der Bericht vom internationalen Finanzmarkt.

 

Die Credit Suisse hat sich an diesem Montag auf Road Show begeben. Anscheinend geht es um den Verkauf neuer Coco-Bonds im Volumen von mindestens 1,5 Milliarden Dollar. Wegen des im Vergleich zu normalen Anleihen höheren Risikos dürfen Anleger von Coco-Bonds auch deutlich höhere Kupons erwarten. Die Credit Suisse emittierte im Jahr 2011 Coco-Bonds, die jährlich einen Zinsertrag von 11 Prozent abwerfen. Diesmal dürfte je nach Laufzeit ein Kupon zwischen 8 und 10 Prozent herausspringen.

War auch zu optimistisch.

 

Writedown auf nix bei Verletzung bestimmter Kapitalquoten (S.8/9)

Following the occurrence of a Contingency Event or a Viability Event, a Write-down will occur and the full principal amount of the Notes will automatically and permanently be written-down to zero on the Writedown Date.

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Torman

Das Handelsblatt berichtet heute, der EZB-Stresstest würde die kleinen Banken erheblich unter Druck setzen. Diese bereiten ihre Zahlen häufig nach HGB auf. Da die EZB aber einheitliche Kriterien bei der Bilanzprüfung ansetzen will/muss, wird IFRS wohl der Maßstab der Dinge sein. Für die kleinen Banken wäre die zusätzliche Aufbereitung nach IFRS eine aufwendige und kostenträchtige Angelegenheit. Zusatz von mir: es könnte auch einige unangenehme Bewertungseffekte geben.

 

In Deutschland sind betroffen: IKB, Apobank und Münchener Hypothekenbank

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regdwight

Das Handelsblatt berichtet heute, der EZB-Stresstest würde die kleinen Banken erheblich unter Druck setzen. Diese bereiten ihre Zahlen häufig nach HGB auf. Da die EZB aber einheitliche Kriterien bei der Bilanzprüfung ansetzen will/muss, wird IFRS wohl der Maßstab der Dinge sein. Für die kleinen Banken wäre die zusätzliche Aufbereitung nach IFRS eine aufwendige und kostenträchtige Angelegenheit. Zusatz von mir: es könnte auch einige unangenehme Bewertungseffekte geben.

 

In Deutschland sind betroffen: IKB, Apobank und Münchener Hypothekenbank

 

Die IKB hat bis letztes Jahr nach IFRS bilanziert. Da sollten seitdem keine neuen unangenehmen Bewertungseffekte entstanden sein. Außerdem gehe ich davon aus, dass die IKB sich dem Stresstest nicht unterziehen muss, weil die Bilanzsumme zum Ende des letzten Geschäftsjahres deutlich unter 30 Mrd. EUR lag.

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richtungsding

Das Handelsblatt berichtet heute, der EZB-Stresstest würde die kleinen Banken erheblich unter Druck setzen. Diese bereiten ihre Zahlen häufig nach HGB auf. Da die EZB aber einheitliche Kriterien bei der Bilanzprüfung ansetzen will/muss, wird IFRS wohl der Maßstab der Dinge sein. Für die kleinen Banken wäre die zusätzliche Aufbereitung nach IFRS eine aufwendige und kostenträchtige Angelegenheit. Zusatz von mir: es könnte auch einige unangenehme Bewertungseffekte geben.

 

In Deutschland sind betroffen: IKB, Apobank und Münchener Hypothekenbank

 

Die IKB hat bis letztes Jahr nach IFRS bilanziert. Da sollten seitdem keine neuen unangenehmen Bewertungseffekte entstanden sein. Außerdem gehe ich davon aus, dass die IKB sich dem Stresstest nicht unterziehen muss, weil die Bilanzsumme zum Ende des letzten Geschäftsjahres deutlich unter 30 Mrd. EUR lag.

 

http://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/other/notecomprehensiveassessment201310de.pdf

 

Im Anhang der EZB-Mitteilung stehen die zu überprüfenden Banken, IKB ist auch dabei.

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Torman

Ich habe noch zwei T1-Miniemissionen der BNP entdeckt. Diese stammen aus einem Umtausch im Jahr 2009 und werden aufgrund eines step-up zum 29.12.2019 die Anrechenbarkeit als regulatorisches EK verlieren. Ich habe in den letzten Wochen geduldig gut 6% meines Depots in beide Papiere investiert. Gegenüber anderen T1-Papieren der BNP sind diese preislich sehr attraktiv. So hat z.B. die vergleichbare FR0010638338 nur eine Rendite von 3,1% bis zum Kündigungstermin (7/2018).

 

FR0010821108

Kupon: 7,028% bis 29.12.2019, danach 3M+475BP

Volumen: 19,5 Mio. Euro

Handel zuletzt zu 99 -> 7,2% YTC

 

FR0010821116

Kupon: 3M+375BP bis 29.12.2019, danach 3M+475BP

Volumen: 3,5 Mio. Euro

Handel zuletzt zu 88 -> 6,7% YTC bei konstantem Euribor

 

Den Prospekt gibt es nur auf Französisch. Zeitgleich fand aber auch ein Umtausch von Dollar-Anleihen statt, die weitgehend identisch ausgestaltet sind. Dazu gibt es einen englischen Prospekt. Die USD-Anleihen sind nicht börsennotiert.

 

exchange_and_tender_offer_memorandum_-_final.12501.pdf

 

2009-033100.pdf

 

Beide EUR-Papiere werden nur in Paris gehandelt und sind dort wenig liquide. Zudem ist das Handelssystem etwas gewöhnungsbedürftig. Es gibt zwei Kassaauktionen um 11:30 Uhr und 16:30 Uhr. Der Handel kommt aber nur zustande, wenn der Kassapreis innerhalb der erlaubten Handelspanne liegt. Diese Spanne beträgte +/- 1 Prozentpunkt um den letzten gehandelten Preis. Kommt der Handel wegen Verletzung der Preisspanne nicht zustande, so verschiebt sich die Preisspanne für die nächste Auktion um 1 Prozentpunkt in die Richtung des möglichen Preises. Bei diesem System ist es durchaus sinnvoll mit unlimitierten Orders zu operieren, um gegenüber Kaufkonkurrenten zum Zuge zu kommen. Die Preisspanne stellt einen gewissen Schutz dar. Im Übrigen beträgt die kleinste handelbare Einheit 1 Euro und es werden zum Teil sehr kleine Umsätze generiert.

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Perlenfischer

FR0010821108

 

[...]

 

Beide EUR-Papiere werden nur in Paris gehandelt und sind dort wenig liquide. [...] und es werden zum Teil sehr kleine Umsätze generiert.

 

Tages-Vol. 1.707,92

ØVol 30T 4.089,00

 

Quelle: http://www.comdirect...TATION=32637823

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Torman

Tages-Vol. 1.707,92

ØVol 30T 4.089,00

Ja, etwas für echte Perlenfischer und nichts für Fischtrawler.

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nobanker

Tages-Vol. 1.707,92

ØVol 30T 4.089,00

Ja, etwas für echte Perlenfischer und nichts für Fischtrawler.

 

 

Über welchen Broker hast Du die denn gefischt?

Die Kosten für Mini orders im Ausland machen das Perlenfischen doch zu einem recht teuren Hobby ;-)

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