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horst37

Genussscheine Bertelsmann und Drägerwerk

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otto03
Das habe ich aus dem Thread von Fireball mit allgemeinem Hintergrundwissen über Genussscheine. Ob das in diesem Fall auch gilt ist mir allerdings nicht klar.

 

Steuerliche Aspekte

Besonders interessant unter dem steuerlichen Aspekt werden die Genussscheine dadurch, dass die bereits angefallenen Zinsen im jeweiligen Kurs des Genussscheines enthalten sind. Während bei den Anlagen die Zinsen separat vom Kurs geführt werden und bei einem Verkauf als steuerpflichtige Erträge zu Buche stehen. Bei den Genüssen werden die Zinsen hingegen wie Kursgewinne behandelt, wenn der Anleger also den Genussschein länger als 12 Monate hält, kann er steuerfreie Erträge kassieren. Mit Einführung der Abgeltungssteuer ab dem Jahr 2009 entfällt dieser Vorteil natürlich.

 

 

damit ist gemeint, daß die aufgelaufenen Zinsen sich normalerweise im Kurs bemerkbar machen und dieser Kursgewinn (sofern Papiere vor 2009 gekauft) bei Haltedauer kleiner ein Jahr als verrechenbarer Spekugewinn vereinnahmt werden können, bei Verkauf irgendwann "einmal" nach Ablauf Spekufrist kurz vor Ausschüttung als steuerfreier Kursgewinn vereinnahmt werden können.

 

Durchgeführte Ausschüttungen waren immer und sind auch unter AgSt steuerpflichtig.

 

Bei ab 2009 gekauften Exemplaren ist es "wurscht"; alles steuerpflichtig Kursgewinne und Ausschüttungen.

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vanity
...

Bei ab 2009 gekauften Exemplaren ist es "wurscht"; alles steuerpflichtig Kursgewinne und Ausschüttungen.

Ganz wurscht ist es meiner Meinung nach nicht: Kursgewinne sind gegen Altverluste verrechenbar, die Ausschüttungen nicht. Aber Altverluste gibt's im WPF ja nicht.

 

@otto_ottifant:Am 31.8. kommen die neuen Zahlen von Bertelsmann. Falls die halbwegs ordentlich ausfallen könnte der Schein schnell teuer werden.

Auf der IR-Seite von Bertelsmann steht für Q1 erstmal ein Verlust von ca. 200 Mio zu Buche, der aufgearbeitet werden will, bevor der GS vom GJ 2009 profitiert.

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fireball

Also heute habe ich mir mal die verschiedenen Drägerwerk GS vorgenommen.

 

DRW1 vs DRW 7 wie ist da eure Meinung ?

 

Ein Jahresfehlbetrag ist gegen das gesetzlich nicht geschützte Eigenkapital zu verrechnen, solange es

die Höhe des Genusskapitals überschreitet. Gesetzlich nicht geschütztes Eigenkapital in diesem Sinn

ist neben dem Bilanzgewinn der Teil der Rücklagen, der nicht durch gesetzliche Bestimmungen

gegen Ausschüttungen geschützt ist.

 

2. Ist das Genusskapital gleich oder größer als das gesetzlich nicht geschützte Eigenkapital, wird der

Jahresfehlbetrag anteilig im Verhältnis des ausgewiesenen Genusskapitals und des gesetzlich nicht

geschützten Eigenkapitals verrechnet.

 

3. Der auf Genussscheine entfallende Anteil am Verlust wird in der Bilanz oder im Anhang gesondert

angegeben.

 

4. Soweit Genusskapital durch Beteiligung am Verlust reduziert worden ist, wird der Verlustanteil

aus späteren Jahresüberschüssen, wie in Abs. 6 modifiziert, ausgeglichen. Diese sind zur Hälfte

dem Genusskapital bis zum Ausgleich des auf Genusskapital verrechneten Verlustes zuzurechnen.

Dies gilt nicht, soweit der Jahresüberschuss vorrangig zu Gunsten des gesetzlich geschützten

Eigenkapitals zu verwenden ist.

5. Soweit der Jahresüberschuss zur Bedienung von Dividenden auf Vorzugsaktien benötigt wird oder

durch Ausschüttung auf Genussscheine reduziert ist, gilt Abs. 4 nur hinsichtlich des dann noch verfügbaren

Restes des Jahresüberschusses.

 

6. Sofern der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag durch Verrechnung von Gewinn- oder Verlustanteilen

auf Genusskapital verändert wird, bezieht sich die Feststellung der jeweils zuzurechnenden

Anteile auf den Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag vor Verrechnung von Gewinn- oder Verlustanteilen

auf Genusskapital.

 

 

DRW7

 

Herabsetzung des Genusskapitals

1. Bei einer Herabsetzung des Grundkapitals wird

der Gesamtgrundbetrag des Genusskapitals im

gleichen Verhältnis und zu vergleichbaren Bedingungen

wie bei den Aktien herabgesetzt.

2. Die Herabsetzung des Genusskapitals ist gemäß

§ 13 bekannt zu machen.

 

Im Kaufpreis ist nur ein Unterschied von 5%, kann mir das jemand rational erklären ?

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vanity
· bearbeitet von vanity

Kurzer Vergleich der drei Drägerwerk-GS

 

555065 DRW5 Ser. A 44€ bz. 10x VZ-Div., mind. 10x Mindest.-Div., keine Kündigung durch Inhaber

555067 DRW7 Ser. K 42€ ??? 10x VZ-Div., mind. 10x Mindest.-Div., Kündigung durch Inh. ab 2021, keine Verlustteilnahme

555071 DRW1 Ser. D 40€ bz. 10x VZ-Div., 10x Mindest-Div. kumul., Kündigung durch Inh. ab 2026, Verlustteilnahme

 

Damit ist DRW7 der beste der drei, da die Ausschüttung nicht aufgeschoben wird, die Kündigung ohne Verlustteilnahme möglich ist. Leider wird er total illiquide. 13 oder 36 Stück, wie in FFM bzw. DUS zu 42-43 € angeboten, zu erwerben, ergibt nicht soviel Sinn.

 

Der nächstbessere ist m. E. DRW5, da auch hier die Mindestausschüttung nicht aufgeschoben werden kann. Allerdings ist hier keine Kündigung durch den Inhaber möglich.

 

Letzter ist der einzige halbwegs liquide, DRW1. Die Mindestausschüttung wird ggf. nachgeholt, was bereits einmal der Fall war. Bei Kündigung durch den Inhaber erfolgt die Rückzahlung abzgl. Verlustteilnahme - nur in diesem Fall ist sie relevant. Die Gesellschaft kann nicht kündigen, solange Rückstände bestehen. Die Verlustteilnahme ist so eigentümlich formuliert, dass ich annehme, dass sie faktisch keine Rolle spielt.

 

Bei Kündigung erfolgt die Rückzahlung immer zum 10-fachen Durchschnittskurs der VZ-Aktie (bei DRW1 ggf. abzgl. Verlustteilnahme). Die Ausschüttung ist auch immer die 10-fache Dividende auf die VZ-Aktie.

 

DRW5 ist etwa 10% teurer als DRW1, der Preis für die Mindestausschüttung? Den Preis für DRW7 würde ich mangels Liquidität nicht so ernst nehmen.

 

Was ich immer noch nicht kapiert habe (siehe Beiträge weiter oben), warum die GS nicht etwa das 10-fache der VZ-Aktie (DRW3) kosten, sondern nur etwa das Doppelte. :blink:

 

(so, @fireball, jetzt kannst du dich um BA-CA kümmern :D )

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Torman
Was ich immer noch nicht kapiert habe (siehe Beiträge weiter oben), warum die GS nicht etwa das 10-fache der VZ-Aktie (DRW3) kosten, sondern nur etwa das Doppelte. :blink:

 

Nur so eine Idee, ohne es überprüft zu haben. Eventuell gab es Kapitalmaßnahmen bei den Vorzugsaktien, die dann irgendwie auf die GS übertragen wurden.

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vanity
· bearbeitet von vanity
Nur so eine Idee, ohne es überprüft zu haben. Eventuell gab es Kapitalmaßnahmen bei den Vorzugsaktien, die dann irgendwie auf die GS übertragen wurden.

Ich finde nichts dergleichen. Die Aktie wurde irgendwann im Verhältnis 1:10 umgestellt (Nennbetrag jetzt 2,56 ), die GS nicht (Nennbetrag weiterhin 25,56 ). DEM/EUR-Umstellung habe beide hinter sich, GS-Bedingungen sind dahingehend angepasst. Die Dividenden und Ausschüttungen sind bisher auch immer stur im Verhältnis 1:10 gewesen. Aber vielleicht findet @fireball es noch heraus.

 

Halbjahreszahlen Drägerwerk

 

Das HJ-Ergebnis krebst bei +/- 0 herum, Dividende könnte ausfallen (würde aber nachgeholt, siehe 2001/2002)

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fireball

Der ist fleißig am Suchen.

 

Bisher leider nicht gerade erfolgreich.

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Torman
· bearbeitet von Torman

@vanity: Die Sache hat einen deutlichen Haken. Das 10fache der Vorzugsaktie bekommst du nur wenn die Gesellschaft kündigt. Bei Kündigung durch den Halter gibt es nur den Durchschnittskurs der letzten 3 Monate des Genussscheins selbst. Und dieser Wert wird auf den ursprünglichen Ausgabepreis gedeckelt (unter "Beendigung der Genussrechte"). Diesen müsste man zunächst ermitteln. Wenn er, wie ich vermute, nahe am Grundbetrag von 25,56 liegt, so wäre klar warum der GS nicht höher notiert. Die Gesellschaft hat sicher nicht vor den GS zu kündigen.

Das ganze ist also mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Endlosanleihe, aus der man nur mit 5 Jahren Kündigungsfrist und Preisabschlag herauskommt, oder eben über die Börse.

 

Edit: Letzte Dividende der VZ war nur noch 0,35 Euro am 11.05.09

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vanity
· bearbeitet von vanity
@vanity: Die Sache hat einen deutlichen Haken. Das 10fache der Vorzugsaktie bekommst du nur wenn die Gesellschaft kündigt. Bei Kündigung durch den Halter gibt es nur den Durchschnittskurs der letzten 3 Monate des Genussscheins selbst. Und dieser Wert wird auf den ursprünglichen Ausgabepreis gedeckelt (unter "Beendigung der Genussrechte"). Diesen müsste man zunächst ermitteln. Wenn er, wie ich vermute, nahe am Grundbetrag von 25,56 liegt, so wäre klar warum der GS nicht höher notiert. Die Gesellschaft hat sicher nicht vor den GS zu kündigen.

Das ganze ist also mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Endlosanleihe, aus der man nur mit 5 Jahren Kündigungsfrist und Preisabschlag herauskommt, oder eben über die Börse.

 

Edit: Letzte Dividende der VZ war nur noch 0,35 Euro am 11.05.09

(es geht um DRW1, Serie D)

 

Das ist soweit richtig, ggf. würde sogar noch die Verlustbeteiligung abgezogen. Aber dennoch: Das ist doch kein Nachteil gegenüber der VZ-AKtie, denn die könnte ich überhaupt nicht kündigen (denke ich wenigstens), sondern nur über die Börse verkaufen. Demnach ist für mich das Kündigungsrecht eher ein Vorteil, dessen Nutzen im schlimmsten Fall gleich null ist (aber nicht kleiner).

 

Weiterhin ungelöst? Man muss ja aber nicht alle Geheimnisse entschlüsseln. :D

 

Und hier die Ausschüttungsentwicklung der GS (zuletzt 3,50 für 2008) Mindestdividende GS scheint danach 1,30 zu sein (empirisch, k. A., wo das festgelegt ist)

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Torman
Weiterhin ungelöst? Man muss ja aber nicht alle Geheimnisse entschlüsseln. :D

Der Unterschied kann dann fast nur noch im Anlegerkreis und den Eigentumsrechten liegen. Der GS wird eher wie eine Anleihe bewertet, während Aktionäre auch mit Dividendenrenditen von 2-3% zufrieden sind. Warum die so bescheiden sind, weiß ich auch nicht. :w00t: Eventuell gibt es die Möglichkeit unter gewissen Bedingungen die VZ in Stammaktien zu wandeln. So eine Eigentumsoption ist sicher irgendwas wert.

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fireball
· bearbeitet von fireball
EquityStory AG

DGAP-Adhoc: Bertelsmann AG: Bekanntmachung zur Auslegung der Bemessungsgrundlagen für die Gewinn- und Verlustbeteiligung der Genussscheinbedingungen v

Freitag 28. August 2009, 20:39 Uhr

 

Bertelsmann AG / Sonstiges

28.08.2009

 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG (Xetra: 549416 - Nachrichten) . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

 

 

Gütersloh, 28. August 2009 - Die Bertelsmann AG hat klarstell beschlossen, dass im Einklang mit der Handhabung der Genussscheinbedingungen von 1992 (ISIN DE 0005229900) bei der Bestimmung des auf ANZEIGE

 

die Genussscheine von 2001 (ISIN DE 0005229942) entfallen Ergebnisanteils (Gewinnanteil gem. § 4 Abs. 1 und 2) sowie der Verlustbeteiligung gem. § 5 der Genussscheinbedingungen 2001 Ergebnisbelastungen durch Firmenwertabschreibungen aus dem Konzernjahresüberschuss herausgerechnet werden. Die Bemessungsgrundlage für die Bestimmung des Gewinnanteils kann sich damit zu Gunsten der Genussscheininhaber 2001 erhöhen, die Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der Verlustbeteiligung kann sich damit zu Gunsten der Genussscheininhaber 2001 positiv verändern.

 

Die Hinzurechnung der Firmenwertabschreibungen gilt für den Konzernjahresüberschuss, nicht jedoch für die sich ausschließlich auf den Jahresüberschuss der Bertelsmann AG beziehe Regelung zur Gewinnausschüttung gemäß § 4 Abs. 3 der Genussscheinbedingungen von 2001.

 

Weitere Einzelheiten werden in der Bekanntmachung zur Auslegung der Bemessungsgrundlagen der Genussscheinbedingungen von 2001 voraussichtlich am 1. September 2009 im elektronischen Bundesanzeiger sowie in der Financial Times Deutschland veröffentlicht.

 

 

Für Presserückfragen: Bertelsmann AG Andreas Grafemeyer Corporate Communications Tel.: 0 52 41 - 80 24 66 andreas.grafemeyer@bertelsmann.de

 

Für Rückfragen von Investoren: Bertelsmann AG Roger Schweitzer Corporate Treasury and Finance Tel.: 0 52 41 - 80 - 22 49 roger.schweitzer@bertelsmann.de

 

Bertelsmann AG, Carl-Bertelsmann-Str. 270, 33311 Gütersloh. ISIN DE0005229942, Regulierter Markt in Frankfurt und Düsseldorf. 28.08.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

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Stairway

Kann mir mal jemand erklären, warum der Bertelsmann GS bei Kursen von 140 steht.

 

http://kbl-archiv.boerse-stuttgart.de/prospekte/description/522994.pdf

 

In den Bedingungen steht doch:

 

- Grundbetrag: 10

- Zinsen: 15 % des Grundbetrags, also 1,5

 

Sprich: Allein durch diese Fakten, ist der "hohe" Kurs nicht zu erklären.

 

- Kann vom Inhaber gekündigt werden

 

Es muss also mit §15 zusammenhängen, steigt da jemand durch ?

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reckoner

Hallo Stairway,

 

diese Genussscheine notieren als Prozentnotierung (schau mal in den Prospekt auf Seite 4).

Die Ausschüttung beträgt - sofern sie denn überhaupt kommt - 15 Euro je 100% (aktuell je 139 Euro, macht dann 10,8%).

 

MfG Stefan

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XYZ99

stair.: das sind %. 140 % von 10 Euronen macht 14. 140 würde wirklich niemand dafür bezahlen (oder?). Schau im Zweifel einfach immer im Orderbuch nach - die gehandelten Stück und der Preis sind immer eine eindeutige Sache.

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Stairway

Ahh, vielen Dank! Das nächste Geld sollte ich wohl in ne neue Brille investieren.

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reckoner

Hallo,

 

Nachtrag: Ich meinte einen anderen als den verlinkten Prospekt, nämlich diesen hier: Link

 

MfG Stefan

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Stephan09

fetter Auftrag:

 

Arvato rechnet für Microsft ab

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WOVA1

Nach zwei Adhoc-Mitteilung von Bertelsmann

'erwartet die Bertelsmann AG nach vorläufigen Berechnungen'
für 2009 :

 

bei dem 2001 Genussschein 15 % (WKN 522994)

bei dem 1992 Genussschein zwischen 3-5 % (WKN 522990)

 

Wird auch in der FAZ von heute zitiert.

 

Der Kurs von WKN 522994 machte in Stuttgart gleich mal 'nen Freudenhüpfer um 5 %. :D

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vanity
· bearbeitet von vanity

http://www.bertelsmann.de/bertelsmann_corp/wms41/bm/page_popup.php?type=mitteilung&news_id=9361703&language=1

 

Angebotspreis von 180 Prozent enthält Prämie von 21 Prozentpunkten

Offerte für bis zu 150 Mio. Euro Nominalwert

Angebotsfrist endet am 22. Februar 2010

Vereinfachung der Kapitalstruktur

 

 

Das internationale Medienunternehmen Bertelsmann hat heute ein Barangebot für die Genussscheine von 2001 („Genussscheine 2001“) vorgelegt und die Genussscheininhaber zur Abgabe von Verkaufsangeboten aufgerufen. Das Angebot eröffnet den Genussscheininhabern die Möglichkeit, die Genussscheine 2001 zum Kurs von 180 Prozent Bertelsmann zum Erwerb anzubieten und so eine Prämie von 21 Prozentpunkten gegenüber dem Schlusskurs vom 1. Februar 2010 zu erzielen. Der Angebotspreis liegt rund 48 Prozentpunkte über dem Durchschnittskurs der vergangenen zwölf Monate und über dem Höchstkurs der vergangenen 16 Monate.

 

Die Offerte gilt für 30% des begebenen Volumens. Die Folge: Umsatz heute mehrere Mio und ein Plus von 10%.

 

https://www.boerse-stuttgart.de/rd/de/genussscheine/factsheet?sSymbol=BTG4.FSE

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otto_ottifant

Die FAZ sieht das Angebot mit Vorsicht.

Mein Link

 

Ich werde die Dinger behalten.

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WOVA1

Neues zum Barangebot für den Bertelsmann Genussschein 2001:

 

nach einer Mitteilung auf der Bertelsmann - Homepage:

 

Circa 43 Prozent des ausstehenden Volumens zum Kauf angeboten

Aufstockung des Maximalrückkaufbetrages von 150 Mio. Euro auf 214.295.210,00 Euro

Annahme sämtlicher Verkaufsangebote in Höhe von 214.295.210,00 Euro

 

Interessanterweise liegt der Kurs heute in Stuttgart etwas über 180 %.

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yd33

Wieso entwickelt sich Drägerwerk GS 555071 so gut ?

 

News ?

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vanity

Wieso entwickelt sich Drägerwerk GS 555071 so gut ?

Deshalb?

 

Das Drägerwerk wurde vom allgemeinen Tender-Fieber erfasst und bietet den Haltern aller drei Serien an, ihm anzubieten, die Teile für 210 zurückzugeben (Optimierung der Kapitalstruktur). Das entspricht einer Steigerung um ca. 50% seit dem letzten Post hier vor einem Jahr (Aktie: +25%). Seit Threaderöffnung vor drei Jahren grob eine Verfünffachung des Werts (ca. 75% p. a.), es gab schlechtere Investments. Und ich war nicht dabei, obwohl ich die GS-Bedingungen nahezu vollständig verstanden hatte. :'(

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Al Bondy
Und ich war nicht dabei, obwohl ich die GS-Bedingungen nahezu vollständig verstanden hatte. crying.gif

... dann dürfte doch auch klar geworden sein, dass das (rhein.: datt datt) noch lang nicht das Ende der Genusssucht darstellt.

Wer die Dinger sooo billig hergibt, hat weiteren Genuss ohnehin nicht verdient und den tiefen inneren Sinn des Dräger-Alcotests im rheinischen Karneval völlig missverstanden - bei ordentlicher Kündigung wäre nahezu vollständig und reichlich viel mehr fällig.

 

Also (bzgl. "kopflos in paris") eigentlich noch lange kein Grund, grad an Altweiber aus Verzweiflung in einer fragwürdigen Hotelerbin zu verschwinden (Meike Schlecker wär nach Abgang des bisherigen Goldmänsucks-Eleven im Moment auch grad wieder vakant, man müsste da allerdings wohl Sturmleiter, Wurfanker und andere Belagerungsausrüstung sowie reichlich Proviant und ggf etwas freie Liquidität in dezenter Geschenkverpackung mitnehmen).

 

Stefan Dräger wünscht sich zwar dieses Jahr viele billige Genüsse zum Geburtstag (18.März), aber ob er die auch wirklich kriegen wird ? Sogar die Zahnfee ist da skeptisch. Was will man erwarten von einem Unternehmen, das international mit dem Slogan "Bitte kräftig blasen bis der Signalton aufhört!" für sich wirbt. Ab April dürfte wahrscheinlich wieder billig Nachkaufen angesagt sein, falls Drägers nicht vorher noch ein paar Möhrchen drauflegen. Eisbrecher hat das Thema der zukünftig geplanten genussfreien dräger´schen Familienhölle sofort thematisch aufgegriffen und zielsicher im neuen Albumtitel verarbeitet:

 

Link dazu aus BB:

... a classic "carrot and stick" approach:

http://valueandoppor...rk-genusschein/

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Stairway

Das jetzige Angebot ist ja schon als sittenwidrig einzustufen, die Frage ist, was lässt sich der Vorstand als nächstes Einfallen? Die Dividende noch ein paar Jahre tief halten um die restlichen Genusshalter noch billiger abzuspeisen? - Ich frage mich welche Ratio das Unternehmen hatte, diese Teile unter diesen Bedingungen, zu begeben...

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