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andy

Fragen und Anmerkungen

Empfohlene Beiträge

Stairway

Hab meinen noch nicht, aber das kann manchmal dauern - der nächste Beitrag folgt im Übrigen heute Nacht oder morgen irgendwann, hab euch nicht vergessen!

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mcm

mein gb 2008 ist jetzt auch angekommen :thumbsup:

dauert wohl einfach eine weile bis die das alles auf die reihe bekommen :D

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Sheridon

Ich verfolge das Thema hier nun seit ca. 2 Wochen und hab mich nun entschlossen aktiv mitzumachen, da mich das Thema doch sehr interessiert. Zur nächsten Hausaufgabe wird also auch von mir eine Lösung kommen, und den Teil den ich bisher verpasst habe, versuche ich so gut wie möglich nachzuarbeiten B)

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Investor-X
· bearbeitet von Investor-X

Hallo,

 

ich habe eine Frage zur zur Cashflowrechnung.

 

Nun ja, nicht ganz, denn es fehlt noch das "operativer" davor und ohne das Kaufen von Vorräten etc. geht nunmal operativ garnichts.

 

Zuerst werden die kurzfristigen Rückstellungen hinzugerechnet, selbe Erklärung wie oben, dann kommen wir zu den wichtigen gerade angesprochenen Positionen:

 

Man könnte es auch einfach "Investition ins Working Capital" nennen. Wenn also die Vorräte zugenommen haben, so wurde hier Geld gebunden, welches dem Unternehmen erstmal nichtmehr zur Verfügung steht, deshalb wird es hier auch abgezogen. Im Jahr 2005 war das hier besonders drastisch, dort flossen satte 45.8 mio. ins Working Capital, d.h. das Geld fehlt dem Unternehmen erstmal für Investitionen und Dividendenzahlungen.

 

Nun besteht dieses Working Capital aber noch aus mehr als nur den Vorräten, auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zählen dazu, wenn sich diese erhöht haben, schulden uns also mehr Leute Geld, ansich eine feine Sache, aber der Punkt ist: Wir haben das Geld noch nicht, es fehlt uns also diese Liquidität. All diese Effekte werden also in dieser Position ausgedrückt. Bei Modeunternehmen ist das Teilweise sehr krass, da diese meist im Q1 die Sommerkollektion einkaufen und dadurch riesige Lagerbestände aufbauen und der operative Cashflow so negativ wird.

 

Wenn ich alles richtig verstanden habe, dann wird es nicht in der GuV vermerkt, wenn ich riesige Lagerbestände aufbaue. Das heißt, die Modeunternehmen kaufen im Q1 sehr viele Ware. In der GuV dürfte dies ja aber nicht vermerkt werden. Der Buchungssatz heißt ja lediglich Handelswaren an Verbindlichkeiten. Von daher kann man nur anhand des operativen CF erkennen, dass das Unternehmen für viel Geld die Ware gekauft hat, da hier vermerkt wird, wenn ich viel Geld ausgebe.

Stimmt das soweit?

 

Wie alles in der doppelten Buchführung, hat natürlich auch diese Position ihren Zwilling, welcher sich eine Position darunter befindet:

 

Diese Position wird jedem klar, der die Kreditorenlauftzeit verstanden hat: Sobald wir unserer Rechnungen langsamer bezahlen, steht uns Geld länger zur Verfügung. Nehmen also die Verbindlichkeiten aus LuL (VLL) zu, so wird das hier hinzugerechnet. Haben wir aber gleich alle Rechnugnen beglichen, so würde diese Position negativ werden. Hier zeigt sich die Debitoren- und Kreditorenlaufzeit quasi in monetären Einheiten. Wobei sich die Debitorenlauftzeit natürlich auf den Absatz eins weiter oben bezieht.

 

So nach dieser ganzen Prozedur sind wir dann entgültig beim operativen Cashflow von 123.623.000 angekommen, welcher dem Unternehmen also real zugeflossen ist. Damit kann man nun kräftig investieren, wie das genau aussieht, schreib ich das nächste Mal.

 

Diesen Teil habe ich leider nicht verstanden.

 

 

Viele Grüße

 

Max

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Sheridon

Ich hätte dann auch mal eine Frage, und zwar zur Debitoren- bzw. Kreditorenlaufzeit. Wieso multipliziert man dort mit 360 und nicht mit 365? Da das Jahr eben 365 Tage hat... Gut, es kommt nichts großartig anderes raus, aber rein vom Verständnis würde es mich mal interessieren...

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Stairway
Ich hätte dann auch mal eine Frage, und zwar zur Debitoren- bzw. Kreditorenlaufzeit. Wieso multipliziert man dort mit 360 und nicht mit 365? Da das Jahr eben 365 Tage hat... Gut, es kommt nichts großartig anderes raus, aber rein vom Verständnis würde es mich mal interessieren...

 

Schön das du dabei bist :thumbsup:

 

Also es ist im Prinzip egal mit was man die Zahl multipliziert. Man kann es auch mit 365 oder um ganz korrekt zu sein, 365,33 multiplizieren. Wichtig ist nur immer der Vergleich zwischen K und D. Die 360 sind also mehr oder weniger willkürlich.

 

Wenn ich alles richtig verstanden habe, dann wird es nicht in der GuV vermerkt, wenn ich riesige Lagerbestände aufbaue. Das heißt, die Modeunternehmen kaufen im Q1 sehr viele Ware. In der GuV dürfte dies ja aber nicht vermerkt werden. Der Buchungssatz heißt ja lediglich Handelswaren an Verbindlichkeiten. Von daher kann man nur anhand des operativen CF erkennen, dass das Unternehmen für viel Geld die Ware gekauft hat, da hier vermerkt wird, wenn ich viel Geld ausgebe.Stimmt das soweit?

 

Im Groben: Ja. Je nach dem werden z.B. Bestandsveränderungen in der GuV angezeigt. Aber in der CF Rechnung siehst du es aufjedenfall. Hast du also richtig erkannt.

 

Diesen Teil habe ich leider nicht verstanden.

 

Da du den Absatz oben verstanden hast, sollte dieser hier auch machbar sein:

Also wenn du Dinge auf Lager kaufst, dann steht dir das Geld nichtmehr zu Verfügung, wird also in der CF abgezogen. Wenn du nun aber einfach Rechnungen (noch) nicht bezahlt hast, dann steht dir dieses Geld eben noch zur Verfügung. Du schuldest es zwar jemanden, kannst damit aber noch wirtschaften. Daher wird das also das also hinzu addiert.

 

So verständlich ? (Hab mich kurz gefasst, also ruhig nochmal fragen wenn es nicht klar wurde)

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Sheridon

So, ich hab dann schon wieder eine Frage, und zwar zur Kreditorenlaufzeit:

 

Kreditorenlaufzeit = (Verbindlichkeiten aus LuL / Materialaufwand)

 

Nehmen wir jetzt mal an, Fielmann kauft für alle Mitarbeiter super tolle Luxusbürostühle mit Sitzheizung, Massagefunktion usw. für insgesamt einige Mio Euro ;)

1) Die Stühle sind noch nicht bezahlt -> sprich die Verbindlichkeiten aus LuL steigen

2) Die Stühle erhöhen jedoch nicht den Materialaufwand, denn sie sind ja sozusagen eine Investition und werden nicht weiterverarbeitet und dann als Endprodukt wieder veräußert.

 

Ist jetzt 1) und 2) so richtig, oder stimmt da irgendwas nicht? Weil wenn beides stimmt, würde das bedeuten:

 

Verbindlichkeiten aus LuL -> steigen

Materialaufwand -> unverändert

-------------------------------------------

Kreditorenlaufzeit -> steigt

 

Das Problem ist also, dass Investitionen (wie z.B. die Bürostühle) in den Verbindlichkeiten erfasst sind, im Materialaufwand jedoch nicht und damit die Kreditorenlaufzeit verfälschen können.

 

Alles natürlich nur wenn ich bei 1) oder 2) keinen Denkfehler gemacht hab. Kann hier jemand weiterhelfen?

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo
So, ich hab dann schon wieder eine Frage, und zwar zur Kreditorenlaufzeit:

 

Kreditorenlaufzeit = (Verbindlichkeiten aus LuL / Materialaufwand)

 

Nehmen wir jetzt mal an, Fielmann kauft für alle Mitarbeiter super tolle Luxusbürostühle mit Sitzheizung, Massagefunktion usw. für insgesamt einige Mio Euro ;)

1) Die Stühle sind noch nicht bezahlt -> sprich die Verbindlichkeiten aus LuL steigen

2) Die Stühle erhöhen jedoch nicht den Materialaufwand, denn sie sind ja sozusagen eine Investition und werden nicht weiterverarbeitet und dann als Endprodukt wieder veräußert.

 

Ist jetzt 1) und 2) so richtig, oder stimmt da irgendwas nicht? Weil wenn beides stimmt, würde das bedeuten:

 

Verbindlichkeiten aus LuL -> steigen

Materialaufwand -> unverändert

-------------------------------------------

Kreditorenlaufzeit -> steigt

 

Das Problem ist also, dass Investitionen (wie z.B. die Bürostühle) in den Verbindlichkeiten erfasst sind, im Materialaufwand jedoch nicht und damit die Kreditorenlaufzeit verfälschen können.

 

Alles natürlich nur wenn ich bei 1) oder 2) keinen Denkfehler gemacht hab. Kann hier jemand weiterhelfen?

Sind die Bürostühle nicht eher Aufwendungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung?

In Konto 086 für Büromaschinen und Büromöbel zu buchen.

Damit Teil des Anlagevermögens und nicht des Umlaufvermögens.

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Sheridon

Ja, die Stühle sind Teil des Anlagevermögens und damit nicht Bestandteil des Materialaufwands... Aber wenn sie noch nicht bezahlt sind, sind sie doch Verbindlichkeiten aus LuL oder?

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo

Ich bin mir nicht sicher ob es sich hier nicht schlicht um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handeln könnte.

Ich habe da aber auch gerade ein Verständnisproblem.

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BondWurzel
So, ich hab dann schon wieder eine Frage, und zwar zur Kreditorenlaufzeit:

 

Kreditorenlaufzeit = (Verbindlichkeiten aus LuL / Materialaufwand)

 

Nehmen wir jetzt mal an, Fielmann kauft für alle Mitarbeiter super tolle Luxusbürostühle mit Sitzheizung, Massagefunktion usw. für insgesamt einige Mio Euro ;)

1) Die Stühle sind noch nicht bezahlt -> sprich die Verbindlichkeiten aus LuL steigen

2) Die Stühle erhöhen jedoch nicht den Materialaufwand, denn sie sind ja sozusagen eine Investition und werden nicht weiterverarbeitet und dann als Endprodukt wieder veräußert.

 

Ist jetzt 1) und 2) so richtig, oder stimmt da irgendwas nicht? Weil wenn beides stimmt, würde das bedeuten:

 

Verbindlichkeiten aus LuL -> steigen

Materialaufwand -> unverändert

-------------------------------------------

Kreditorenlaufzeit -> steigt

 

Das Problem ist also, dass Investitionen (wie z.B. die Bürostühle) in den Verbindlichkeiten erfasst sind, im Materialaufwand jedoch nicht und damit die Kreditorenlaufzeit verfälschen können.

 

Alles natürlich nur wenn ich bei 1) oder 2) keinen Denkfehler gemacht hab. Kann hier jemand weiterhelfen?

 

 

Käufe für Betriebs- und Geschäftsausstattung sind doch kein Materialaufwand und können auch nicht über Verbl. aus L+L gebucht werden. Es handelt sich um einen sogenannten Aktivtausch, wobei Kapital ausserhalb der G+V investiert wird. Also von den Bankguthaben oder Kasse ins AV, bei Nichtbezahlung erhöhen sich sonst. Verbindlichkeiten. Sollten die Anschaffungen pro Stück unter 410 Euro netto liegen, können sie auch im Anschaffungsjahr sofort voll abgeschrieben werden, darüberhinaus erfolgt die Abschreibung in den Folgejahren im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten.

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo
Käufe für Betriebs- und Geschäftsausstattung sind doch kein Materialaufwand und können auch nicht über Verbl. aus L+L gebucht werden. Es handelt sich um einen sogenannten Aktivtausch, wobei Kapital ausserhalb der G+V investiert wird. Also von den Bankguthaben oder Kasse ins AV, bei Nichtbezahlung erhöhen sich sonst. Verbindlichkeiten. Sollten die Anschaffungen pro Stück unter 410 Euro netto liegen, können sie auch im Anschaffungsjahr sofort voll abgeschrieben werden, darüberhinaus erfolgt die Abschreibung in den Folgejahren im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten.

Lag ich also doch nicht ganz so falsch.

War grad ganz schön am Grübeln.

Hatte mich nur zwischen Bankverbindlichkeiten und Bank bzw. Kasse vertan.

Danke für die Aufklärung Bondwurzel!

 

Ein derartiger Kauf hat also null Einfluss auf die Kreditorenlaufzeit.

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel
Lag ich also doch nicht ganz so falsch.

War grad ganz schön am Grübeln.

Hatte mich nur zwischen Bankverbindlichkeiten und Bank bzw. Kasse vertan.

Danke für die Aufklärung Bondwurzel!

 

Ein derartiger Kauf hat also null Einfluss auf die Kreditorenlaufzeit.

 

Ja, so ist das mit den Stühlen, PCs, Lampen, Schreibtische etc. :thumbsup:

 

Laut § 247 Abs. 2 HGB gehören zum Anlagevermögen alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Es umfasst alle Vermögensteile, die zum Aufbau und zur Ausstattung eines Betriebes nötig und langfristig im Unternehmen gebunden sind. Das Anlagevermögen wird im Gegensatz zum Umlaufvermögen nicht weiter be- oder verarbeitet und geht nicht in den Prozess der betrieblichen Leistungserstellung ein.

 

Im Gegensatz dazu der Materialaufand:

Materialaufwand

 

Der Materialaufwand fasst alle Aufwendungen zusammen, die für den Ankauf von Rohmaterial und Hilfsstoffen zur eigenen Verarbeitung benötigt wurden.

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LagarMat

btw.: Ich habe den GB 2008 auch schon seit Anfang Juni.

Wann genau weiß ich nichtmehr. Das Anschreibe habe ich auch nichtmehr.

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Sheridon

Gut, dann bin ich ja beruhigt :)

Verbindlichkeiten die aus Investitionen folgen, werden also unter sonstige Verbindlichkeiten verbucht, und nicht unter Verbindlichkeiten aus LuL.

Vielen dank!

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Stairway

Danke an Bondwurzel fürs Beantworten :thumbsup: So läuft das doch richtig gut.

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BondWurzel
Danke an Bondwurzel fürs Beantworten :thumbsup: So läuft das doch richtig gut.

 

Kein Problem, ;) ....das Beispiel ist zwar ein bisschen realitätsfremd ( sündhaft teure Bürostühle.. :huh: )...grundsätzlich werden diese Sachen schon pünktlich bezahlt, es ei denn man plant grössere Produktionsanlagen, wobei hier sogar mit Anzahlungen zu rechnen ist....besser ist auch, dass man zuerst das Pferd von vorne aufzäumt und zuerst die Bilanz- und G+V-Positionen studiert und nicht mit den betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zuerst anfängt.

 

Bei den Debitoren- oder Kreditorenlaufzeiten ist es ja wesentlich interessanter zu analysieren, wie sie sich zusammensetzen....also Anzahl und Dauer der Zahlungsrückstände....in so mancher Debitorenliste steckt ein netter ausserordentlicher Aufwand drin und dann ist es da, das neg EK ... :-

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GordonGecco
Sollten die Anschaffungen pro Stück unter 410 Euro netto liegen, können sie auch im Anschaffungsjahr sofort voll abgeschrieben werden

 

 

mit nichten.

 

GWG-Kahlschlag im neuen § 6 EStG: Nur noch 150-Euro-Kleinvieh darf "in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt" werden.

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BondWurzel
mit nichten.

 

GWG-Kahlschlag im neuen § 6 EStG: Nur noch 150-Euro-Kleinvieh darf "in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt" werden.

 

 

3. GWG-Regelung ab 2008

3.1. Sofortabschreibung

 

Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.8.2007 werden die Regelungen zur Sofortabschreibung der GWG neu geordnet. Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG ist (nicht wie bisher »kann«) bei Stpfl. mit Gewinneinkünften ein Sofortabzug bei selbstständig nutzbaren beweglichen WG des Anlagevermögens erforderlich, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils 150 nicht übersteigen. Auf die bisherigen besonderen Aufzeichnungspflichten des § 6 Abs. 2 Sätze 4 und 5 EStG wird vollständig verzichtet. Die Neuregelung ist erstmals bei WG anzuwenden, die nach dem 31.12.2007 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden (§ 52 Abs. 16 Satz 17 EStG). Der steuerliche Sofortabzug für geringwertige WG ist auch dann zwingend, wenn eine entsprechende Abschreibung in der Handelsbilanz nicht erfolgt.

 

Durch das JStG 2008 vom 20.12.2007 (BGBl I 2007, 3150) wird § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG dahingehend ergänzt, dass die Vorschriften über die Sofortabschreibung geringwertiger WG bis zu einem Wert von 150 und über die Sammelpostenbildung auch für den Bereich der Einnahme-Überschussrechnung gelten. Bisher war die Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG für Einnahme-Überschussrechner in R 6.13 Abs. 3 EStR geregelt.

 

Hinweis:

 

Im Bereich der Überschusseinkünfte bleibt es bei einem Sofortabzug als Werbungskosten, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten wie bisher 410 nicht übersteigen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 Satz 2 EStG).

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Fleisch

ich schein schon wieder zu doof zu sein, da ich grad' überhaupt nicht versteh' wie du das hier rechnest. :stupid:

 

Wir wissen nun also was der operative und investitions Cashflow ist, daher möchte ich kurz auf die CF-Gleichung aufmerksam machen.

 

Operativer Cashflow - Investitions Cashflow - Finanzierungscashflow = Cash Überschuss (Defizit)

 

Cashüberschuss (Defizit) + Cash am Anfang des Jahres = Cash am Ende des Jahres

 

 

1. Wo holst du bitte einen Cashüberschuss her, der ein Defizit sein soll bei Fielmann ? Raff' ich nicht.

2. Cash am Anfang des Jahres ? Hä ? Wo ?

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Stairway
ich schein schon wieder zu doof zu sein, da ich grad' überhaupt nicht versteh' wie du das hier rechnest. :stupid:

 

 

 

 

1. Wo holst du bitte einen Cashüberschuss her, der ein Defizit sein soll bei Fielmann ? Raff' ich nicht.

2. Cash am Anfang des Jahres ? Hä ? Wo ?

 

Hi, beziehe mich bei der Antwort einfach mal auf den GB 05 (der lag hier grad):

 

Operativer Cashflow: 62.675 T

Investitions Cashflow: -58.055 T

Finanzierungs Cashflow: -38.891 T

 

Am Anfang lag der Cashbestand bei 108.750 T (vorletzte Zeile) nun einfach hier die Zahlen anwenden:

 

Wenn du nun den Cash am Ende des Jahres wissen willst, addierst du einfach die einzelnen Cashflows zum Anfangsbestand dazu:

 

108.750 + 62.675 + (-58.055) + (-38.891) = 74.479 T am Ende der Periode (letzte Zeile)

Der kleine Unterschied zum tatsächlich ausgewiesenen Endbestand liegt an Wechselkurseffekten.

 

Den Fett markierten Teil können wir ja aber auch einfach Cashüberschuss (Defizit) nennen, indem wir diesen für sich ausrechnen:

 

62.675 + (-58.055) + (-38.891) = - 34271 T

 

Ökoonomische Deutung: Das Unternehmen hat mehr Cash verbraucht als es generiert/aufgenommen hat, deshalb wurde der Cashbestand vom Anfang des Jahres um eben diesen Teil gemildert.

 

Ist das so verständlich / trifft das deine Frage ?

 

Grüße

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Shjin

Bitte auch in Verteiler eintragen .D

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Stairway
Bitte auch in Verteiler eintragen .D

 

Freut mich.

 

P.S. Leute, mindestens einer sollte sich auch noch an die Zwischenaufgabe wagen, auch wenn gerade viel viel zutun haben :w00t:

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Investor-X
Freut mich.

 

P.S. Leute, mindestens einer sollte sich auch noch an die Zwischenaufgabe wagen, auch wenn gerade viel viel zutun haben :w00t:

 

Es wundert mich ehrlich gesagt, dass so wenige Leute die Aufgaben erledigen. Am Anfang hatten sich doch sehr viele angemeldet. Vielleicht tue ich einigen Unrecht und am Wochenende kommen weitere Antworten. Im Grunde geht es mich ja auch nichts an, wer hier mitarbeitet und wer nicht. Aber ich denke es macht einfach keinen Spaß, insbesondere Stairway, der sich hier wirklich viel Mühe gibt, wenn nur sehr wenige Leute mitmachen.

Ich will hier keinem zu nahe treten und vielleicht haben wirklich alle, die sich angemeldet haben derzeit viel Streß oder sind in Urlaub.

 

Trotzdem allen ein schönes Wochenende

 

Max

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Sheridon

Ich entschuldige mich dann mal hiermit bis vorraussichtlich Mitte August. Werde hin und wieder mal reinschauen, aber zum Aufgaben lösen habe ich leider momentan keine Zeit. Wenn ich mit meinen Prüfungen fertig bin, gelobe ich aber die Aufgaben nachzuholen :)

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