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Han Solo

großen Betrag aufs Girokonto einzahlen

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Han Solo

Hallo,

 

die Mutter meiner Freundin würde meiner Freundin gerne einen recht großen Geldbetrag schenken. Die Mutter meiner Freundin hat das Geld welches sie meiner Freundin verschenken will als Bargeld zur Verfügung. Demnach will meine Freundin das Bargeld von ihrer Mutter zunächst mal auf ihr Girokonto einzahlen, damit sie es dann anschließend entsprechend anlegen kann.

 

Sollte sie das Geld (ein ziemlich großer Betrag) besser in mehreren Teilbeträgen in jeweils getrennten Monaten auf ihr Girokonto überweisen, oder macht es nichts, wenn sie das Geld komplett in einem Schlag auf ihr Girokonto überweißt. Ich meine das jetzt hinsichtlich Finanzamt usw. ... gibt es vielleicht blöde Nachfragen, wenn man in einem Schlag sehr viel Geld auf ein Girokonto einzahlt oder ist das egal?

 

Gibt es sonst noch irgendwelche Nachteile oder Probleme wenn der komplette Betrag auf einmal auf das Girokonto überwiesen wird?

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el galleta

Überweisungen sind egal, Einzahlungen ab ca. 10.000 Euronen werden dem Finanzamt gemeldet, kleinere Einzahlungen (ab ca. 5.000 Talern) werden m.W. gespeichert. Gestückelte Einzahlungen sind nicht hilfreich. Mehrere Konten lösen das Problem - Legalität allerdings auch, denn dann kann einem die mögliche Nachfrage egal sein. Steuerfreibeträge für Schenkungen stehen bei Wikipedia.

 

saludos,

el galleta

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus

Wieso? Hat sie denn Probleme zu erklären woher das Geld kommt?

 

Ich denke ab 15 TEUR Bareinzahlung (oder waren es 12.500 ???) wird von der Bank ein Geldwäschebogen ausgefüllt. Was mit diesen Bögen geschieht weiß ich allerdings nicht so genau...

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el galleta
· bearbeitet von el galleta
Überweisungen sind egal, Einzahlungen ab ca. 10.000 Euronen werden dem Finanzamt gemeldet

"Finanzamt" stell ich zur Diskussion, kann auch eine andere Stelle sein - ist ne Weile her, dass ich das mal recherchiert habe.

 

saludos,

el galleta

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Hobel
· bearbeitet von Hobel

205.000 unter Eltern-Kindern sind steuerfrei. Der Bank ist ein Nachweis zu erbringen woher das Geld stammt, i.d.R. Schenkungsurkunde oder ähnlich.

 

http://www.rechtlegal.de/aktuellesnews/pub...tschenkung.html

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DrFaustus
205.000 unter Eltern-Kindern sind steuerfrei. Der Bank ist ein Nachweis zu erbringen woher das Geld stammt, i.d.R. Schenkungsurkunde oder ähnlich.

 

http://www.rechtlegal.de/aktuellesnews/pub...tschenkung.html

 

Ich dachte du machst ne Pause...

 

Hier ging es nicht um die Steuern die das Kind zahlen müsste, sondern um die Steuern die Mutter wahrscheinlich nicht gezahlt hat, denn sonst hätte sie die Kohle wohl schon lange auf dem Konto und nicht in Bar rumliegen...

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marcel

Der Freibetrag ist mittlerweile 400.000.

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Dendi

Erfassung von Seiten der Bank ab TEU 10 erfolgt m.W. nach primär nur wg. Geldwäsche. Die Bank nimmt somit die Daten der einzahlenden Person nebst Perso auf. Wir haben in Deutschland immer noch ein Bankgeheimnis und nur bei Verdacht könnte das Finanzamt die Daten anfordern.

 

Gruß

Dendi

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chaosmaker85
Wir haben in Deutschland immer noch ein Bankgeheimnis

:w00t:

 

Wenn du wüsstest was das Finanzamt mittlerweile alles ad-hoc ansehen kann.

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Malvolio

Ich würde hie raten, möglichst mit offenen Karten zu spielen. Auch wenn man zu nächst vielleicht die Schenkungsteuer "spart", besteht immer noch die große Gefahr, daß die Sache später auffliegt, wenn sich das Finanzamt wundert, woher der plötzliche Geldsegen bei der Tochter gekommen ist.

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el galleta
Erfassung von Seiten der Bank ab TEU 10 erfolgt m.W. nach primär nur wg. Geldwäsche.

Richtig.

 

Die Bank nimmt somit die Daten der einzahlenden Person nebst Perso auf. Wir haben in Deutschland immer noch ein Bankgeheimnis und nur bei Verdacht könnte das Finanzamt die Daten anfordern.

Erstens wird der Perso (etwa bei Stückelung) nicht immer verlangt und es wird trotzdem gemeldet.

Zweitens gibt es bei einer Summe dieser Größe per Definition einen Verdacht.

 

Ich such mal das interne Dokument dazu raus, was es bei Google gab. ;)

 

saludos,

el galleta

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Kezboard

Komischer Thread. Bald geben wir noch Tipps, wie man am besten den Geldkoffer über die Grenze in die Schweiz bringen kann ...

 

Zum Thema Stückelung in mehrere Beträge: aktuelle Software erkennt Smurfing - da hat man keine Chance. Ansonsten sei an dieser Stelle auf das GwG verwiesen.

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el galleta
· bearbeitet von el galleta
Zum Thema Stückelung in mehrere Beträge: aktuelle Software erkennt Smurfing - da hat man keine Chance.

Ja, aber identifiziert wurde der Einzahler trotzdem nicht. Hab gerade gelernt, dass das jetzt (im Normalfall) erst ab 15.000 Steinen geschieht - oder einem anderen Verdacht.

 

Schöne Zusammenfassung.

 

Und hier eine umfassende Sammlung - sich alles was man braucht oder brauchen könnte.

 

EDIT: Damit ist meine Wissensbasis wohl nicht mehr aktuell...

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (seit 01.05.2003 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin) hat mit RS 2/2009 (GW) vom 13.01.2009 die Verlautbarung zum Thema Geldwäsche aufgehoben.

 

saludos,

el galleta

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Wave XXL

Prüfung nach GWG erfolgt erst ab 15000 Einzahlung ;) Die Meldung wird an die interne Geldwäscheabteilung weitergeleitet, die dann ggf nachfragen....am besten auf einen Schlag einzahlen und erklären, denn in mehreren Tranchen wäre es etwas verdächtig....Dem Finanzamt wird da glaub ich nichts gemeldet, es sei denn das Finanzamt hat konkrete Verdachtsmomente gegen den Einzahler....

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el galleta
Dem Finanzamt wird da glaub ich nichts gemeldet

Stimmt, hab nachgeschaut. Es ist (wenn, dann) die "Zentralstelle für Verdachtsanzeigen" beim BKA.

 

saludos,

el galleta

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harryguenter

Das Problem mit dem FA bleibt wenn die Summe hoch ist. Wenn die Tochter bislang x EUR im Jahr verdient hat und y EUR an Zinsen / Dividenden deklariert hat, so wird das Finanzamt schon nachfragen woher das Kapital für die wesentlich höheren Einnahmen jetzt herkommt.

Handelt es sich um Schwarzgeld der Mutter so wird es nicht dadurch "weiß" dass es die Tochter einzahlt.

Ist das Geld legal stellt sich das Problem ja im normalfall nicht. Eltern können ihren Kindern alle 10 Jahr 400.000 EUR schenken / vererben.

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