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Moneycruncher

Zweites Fondsdepot für Abgeltungssteuer

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Moneycruncher

Wegen besserer Trennung für die Abgeltungssteuer habe ich ein zweites (Fonds-)Depot bei der codi einrichten lassen. Leider ist es nicht einfach ein Unterkonto, sondern ein Depot mit eigener Kontonummer, eigener PIN, TAN-Liste usw.

 

Sollte man nun Neukäufe über das neue Depot machen oder erst den Altbestand ins neue Depot übertragen und dann die Neukäufe mit der gewohnten Kontonummer im Altdepot tätigen? Letzteres wäre mir symphatischer. Wie macht ihr das?

 

Gruß,

moneycruncher

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tom1978

Altbestände in das neue Zweitdepot, fertig. So habe ich das gemacht, weil am Erstdepot u.a. auch ein Girokonto mit dranhängt.

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Moneycruncher
Altbestände in das neue Zweitdepot, fertig. So habe ich das gemacht, weil am Erstdepot u.a. auch ein Girokonto mit dranhängt.

 

Danke, dann mach ich das so! Das mit dem Girokonto ist nämlich das eigentliche Problem.

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shelby

hallo,

mal ne Frage dazu, wenn man jetzt in 2009 die Altbestände in ein neues Depot überträgt, fällt dann nicht auch schon Abgeltungssteuer an?

Die Idee von tom1978 könnte ich nachvollziehen, wenn das bereits in 08 vollzogen worden wäre, und somit das neue Depot mit den Altbeständen über den Jahreswechsel nicht mehr angefasst wird... oder sehe ich das falsch?

 

gruß

Shelby

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vanity
· bearbeitet von vanity
hallo,

mal ne Frage dazu, wenn man jetzt in 2009 die Altbestände in ein neues Depot überträgt, fällt dann nicht auch schon Abgeltungssteuer an?

Die Idee von tom1978 könnte ich nachvollziehen, wenn das bereits in 08 vollzogen worden wäre, und somit das neue Depot mit den Altbeständen über den Jahreswechsel nicht mehr angefasst wird... oder sehe ich das falsch?

 

gruß

Shelby

Nein, da die Inhaber beider Depots ein- und diesselbe Person sind. Umständlich finde ich es trotzdem. Wäre es nicht einfacher, das Girokonto an das neue Depot anzubinden?

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Dächsin

Ich habe es - ebenfalls bei der codi - auch so gemacht, dass ich die Altbestände ins Zweitdepot geschoben habe. Am ursprünglichen Depot hängt das Tagesgeld Plus mit derzeit noch 5% Verzinsung. Ich hoffe mal, dass auch die Anschaffungszeitpunkte der Fonds mit übertragen wurden, das war der einzige Punkt, in dem ich Bedenken hatte.

 

Es gibt speziell bei der codi übrigens noch einen Nachteil, auf den ich jetzt erst gekommen bin (hat sich bei mir aber nicht ausgewirkt). Wenn man insgesamt bestimmte Betragsgrößen erreicht, die bei der codi angelegt sind (Depot plus Tagesgeld), bekommt man 15% bzw. 30% Rückerstattung auf den Ausgabeaufschlag. Irgendwo im "Kleingedruckten" habe ich jetzt herausgefunden, dass das pro Kundennummer zu verstehen ist. Und da man für das Zweitdepot einen separaten Datensatz, einschließlich zweiter, separater Kundennummer bekommt, werden Erst- und Zweitdepot einschließlich der jeweils dazu gehörigen Konten für diesen Zweck offenbar nicht zusammengerechnet.

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Moneycruncher
Es gibt speziell bei der codi übrigens noch einen Nachteil, auf den ich jetzt erst gekommen bin (hat sich bei mir aber nicht ausgewirkt). Wenn man insgesamt bestimmte Betragsgrößen erreicht, die bei der codi angelegt sind (Depot plus Tagesgeld), bekommt man 15% bzw. 30% Rückerstattung auf den Ausgabeaufschlag. Irgendwo im "Kleingedruckten" habe ich jetzt herausgefunden, dass das pro Kundennummer zu verstehen ist. Und da man für das Zweitdepot einen separaten Datensatz, einschließlich zweiter, separater Kundennummer bekommt, werden Erst- und Zweitdepot einschließlich der jeweils dazu gehörigen Konten für diesen Zweck offenbar nicht zusammengerechnet.

 

D.h., wenn ich nun die Altbestände ins neue Depot übertrage und Neuinvestitionen im dann "leeren" Altdepot tätige, gibt´s keine Rückerstattung? Das ist ja wohl ein Witz. Ich werde das mal telefonisch mit der codi besprechen.

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Dächsin
D.h., wenn ich nun die Altbestände ins neue Depot übertrage und Neuinvestitionen im dann "leeren" Altdepot tätige, gibt´s keine Rückerstattung? Das ist ja wohl ein Witz. Ich werde das mal telefonisch mit der codi besprechen.

 

So wie ich es sehe, werden die beiden Depots (mit jeweils dazugehörigen Konten) nicht zusammengerechnet. Die Vergünstigung gilt pro Kontoverbindung und für das Zweitdepot gibt es eben eine komplett neue Kontoverbindung. Das stimmt auch mit den bei mir angegebenen Vergünstigungen überein. Natürlich ist es idotisch, es handelt sich ja immer noch um Beträge, die von der gleichen Person bei der codi angelegt sind und die Aufteilung auf zwei Depots erfolgt allein zur Bestandsabgrenzung aus steuerlichen Gründen. Würde mich auch interessieren, was die codi dazu sagt. Vielleicht wird es ja auch anders gehandhabt, als es sich aus den Unterlagen ergibt.

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Moneycruncher
So wie ich es sehe, werden die beiden Depots (mit jeweils dazugehörigen Konten) nicht zusammengerechnet. Die Vergünstigung gilt pro Kontoverbindung und für das Zweitdepot gibt es eben eine komplett neue Kontoverbindung. Das stimmt auch mit den bei mir angegebenen Vergünstigungen überein. Natürlich ist es idotisch, es handelt sich ja immer noch um Beträge, die von der gleichen Person bei der codi angelegt sind und die Aufteilung auf zwei Depots erfolgt allein zur Bestandsabgrenzung aus steuerlichen Gründen. Würde mich auch interessieren, was die codi dazu sagt. Vielleicht wird es ja auch anders gehandhabt, als es sich aus den Unterlagen ergibt.

 

Ich werde demnächst mal bei der codi anrufen und geben dann Bescheid wie das gehandhabt wird. Auf jeden Fall scheint es geschickter zu sein, die Altbestände ins neue Konto zu übertragen und dann dort passiv liegen zu lassen. Das alte Konto wird wie bisher weiter genutzt.

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Dächsin

Ich habe heute aus anderen Gründen mit comdirect telefoniert. Mir wurde noch einmal bestätigt, was ich den Bedingungen schon entnommen hatte: Erst- und Zweitdepot werden für Zwecke des Erreichens der Schwelle von 25.000 Euro bzw. 50.000 Euro für die teilweise Rückerstattung des AA nicht zusammengerechnet. D. h. die Werte, die man zwecks steuerlicher Trennung ins Zweitdepot schiebt (in dem keine neuen Käufe mehr stattfinden), sind für die Schwellenberechnung "verloren".

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Moneycruncher
Ich habe heute aus anderen Gründen mit comdirect telefoniert. Mir wurde noch einmal bestätigt, was ich den Bedingungen schon entnommen hatte: Erst- und Zweitdepot werden für Zwecke des Erreichens der Schwelle von 25.000 Euro bzw. 50.000 Euro für die teilweise Rückerstattung des AA nicht zusammengerechnet. D. h. die Werte, die man zwecks steuerlicher Trennung ins Zweitdepot schiebt (in dem keine neuen Käufe mehr stattfinden), sind für die Schwellenberechnung "verloren".

 

Dann sollten sich die Kunden aber mal schön beschweren, das ist nicht nachvollziehbar. Bin mal gespannt, ob die codi begeistert ist, wenn man sein Zweitdepot wieder auflöst und die künftigen Transaktionen beim Wettbewerb tätigt.

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Moneycruncher
hallo,

mal ne Frage dazu, wenn man jetzt in 2009 die Altbestände in ein neues Depot überträgt, fällt dann nicht auch schon Abgeltungssteuer an?

Die Idee von tom1978 könnte ich nachvollziehen, wenn das bereits in 08 vollzogen worden wäre, und somit das neue Depot mit den Altbeständen über den Jahreswechsel nicht mehr angefasst wird... oder sehe ich das falsch?

 

gruß

Shelby

 

Ich bin auch etwas verunsichert. Wenn ich jetzt erst die Altbestände ins Zweitdepot übertrage, ist das wirklich abgeltungssteuerunschädlich? Werden wirklich die Kaufzeitpunkte mitübertragen?

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ltinvestor
Ich bin auch etwas verunsichert. Wenn ich jetzt erst die Altbestände ins Zweitdepot übertrage, ist das wirklich abgeltungssteuerunschädlich? Werden wirklich die Kaufzeitpunkte mitübertragen?

 

Ja, bei der Codi definitiv. Außerdem wurde von der Codi im Rahmen der Abgeltungssteuer mit dem Zweitdepot geworben, des Weiteren ist es ein und dieselbe Bank, nur 2. depot! Diese Probleme sind eher bekannt bei Übertragungen von einem Institut zum Anderen.

 

Wen du ganz auf Nummer sicher gehen willst, archivierst du alle Kauforders und legst sie zusätzlich noch schön sauber in einem Hefter ab. :thumbsup: Was sowieso zu empfehlen ist, falls mal ein Virus die gesamte Codi Datenbank säubert. :unsure:

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Moneycruncher
Ja, bei der Codi definitiv. Außerdem wurde von der Codi im Rahmen der Abgeltungssteuer mit dem Zweitdepot geworben, des Weiteren ist es ein und dieselbe Bank, nur 2. depot! Diese Probleme sind eher bekannt bei Übertragungen von einem Institut zum Anderen.

 

Wen du ganz auf Nummer sicher gehen willst, archivierst du alle Kauforders und legst sie zusätzlich noch schön sauber in einem Hefter ab. :thumbsup: Was sowieso zu empfehlen ist, falls mal ein Virus die gesamte Codi Datenbank säubert. :unsure:

 

Danke! Ein Virus?!!? :w00t: Hab´ ich noch gar nicht dran gedacht.

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Dächsin
· bearbeitet von Dächsin

Zitat aus der Übertragungsbestätigung der codi (die du für jeden übertragenen Fonds bekommst): "Die steuerlichen Anschaffungskosten werden - sofern vorhanden - übernommen." Da die Fonds alle im Erstdepot bei der codi erworben wurden, müssen die Anschaffungskosten vorhanden sein. Sollten sie in irgendeinem Fall nicht übernommen worden sein, bekommt codi ein Problem.

 

Nenn' es altmodisch oder übervorsichtig - ich hefte alle Mitteilungen schön nach Fonds sortiert in Papierform in einem realen Ordner ab.

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Moneycruncher
Zitat aus der Übertragungsbestätigung der codi (die du für jeden übertragenen Fonds bekommst): "Die steuerlichen Anschaffungskosten werden - sofern vorhanden - übernommen." Da die Fonds alle im Erstdepot bei der codi erworben wurden, müssen die Anschaffungskosten vorhanden sein. Sollten sie in irgendeinem Fall nicht übernommen worden sein, bekommt codi ein Problem.

 

Nenn' es altmodisch oder übervorsichtig - ich hefte alle Mitteilungen schön nach Fonds sortiert in Papierform in einem realen Ordner ab.

 

Dann hätte ich bei einem Fonds ein Problem, weil ich ihn in 2007 von der DWS zur codi übertragen habe. Das kläre ich am besten nochmal vorher telefonisch. Und abheften werde ich auch alles ganz brav!

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Dächsin

Na ja, dieser Satz

Da die Fonds alle im Erstdepot bei der codi erworben wurden, müssen die Anschaffungskosten vorhanden sein.
war eine Überlegung von mir, keine Aussage der codi. Entweder sie hat die steuerlichen Anschaffungskosten des betreffenden Fonds, dann gehe ich davon aus, dass sie auch mit übertragen werden; oder sie hat sie jetzt schon nicht, weil sie seinerzeit nicht mit übertragen wurden. Aber vorsorglich noch mal nachfragen schadet bestimmt nichts. Und relevant ist das doch meines Wissens nur für ausländische Theasurierer?

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Moneycruncher
Und relevant ist das doch meines Wissens nur für ausländische Theasurierer?

 

Man muss doch nachweisen, dass der Kauf vor 2009 erfolgt ist, da sonst bei Verkauf Abgeltungssteuer fällig wird. Gilt für alle in- und ausländischen Thesaurierer und Ausschütter.

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Junkbond Junkie

Hallo Zusammen,

 

September ist Wahl.

Hat keine Partei (CDU, SPD usw...) Interesse Änderung an Abgeltungsteuer zu machen?

(z.B. bezogen auf Altersvorsorge)

 

Neugierig

:-

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otto03
Hallo Zusammen,

 

September ist Wahl.

Hat keine Partei (CDU, SPD usw...) Interesse Änderung an Abgeltungsteuer zu machen?

(z.B. bezogen auf Altersvorsorge)

 

Neugierig

:-

 

doch, alle(noch geheim): Erhöhung auf 30%; Wegfall der Freibeträge; ist der persönliche Grenzsteuersatz < 30% gibt es keine "best of" Regelung mehr.

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vanity
doch, alle(noch geheim): Erhöhung auf 30%; Wegfall der Freibeträge; ist der persönliche Grenzsteuersatz < 30% gibt es keine "best of" Regelung mehr.

Ich kenne ja deine Quellen nicht - aber verwechselt du das nicht gerade mit der Mehrwertsteuer? :-

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Akaman
Ich kenne ja deine Quellen nicht - aber verwechselt du das nicht gerade mit der Mehrwertsteuer? :-

wie bitte: es gibt bei der Mehrwertsteuer keine best-of-Regelung mehr, wenn

 

der persönliche Grenzsteuersatz < 30%

???

 

Ich bin empört!

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vanity
wie bitte: es gibt bei der Mehrwertsteuer keine best-of-Regelung mehr, wenn

 

 

???

 

Ich bin empört!

Dein Grenzsteuersatz ist < 30%? :( Da solltest du unbedingt mal ein ernstes Gespräch mit Josef A. führen!

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Akaman
· bearbeitet von Akaman
Dein Grenzsteuersatz ist < 30%? :(

jaja, die globale Krise schlägt zu! :cry:

und dann die dramatischen Renditeeinbussen beim Hütchenspiel! :shit:

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