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vanity

Eine Anleihe für Sparfux ...

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lytjes2

Hi. Hast Du mal einen Tipp, wie man als armer Privatmensch einen Verlustverrechnungstopf auflöst?

Oder kündigst Du nur das Depot?

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otto03
Hi. Hast Du mal einen Tipp, wie man als armer Privatmensch einen Verlustverrechnungstopf auflöst?

Oder kündigst Du nur das Depot?

 

Ende des Jahres von der depotführenden Bank Bescheinigung anfordern, diese setzt dann Den Topf auf Null und Du hast die Bescheinigung für die Einkommensteuererklärung, ansonsten wird der Topf ins Folgejahr vorgetragen.

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vanity
Hi. Hast Du mal einen Tipp, wie man als armer Privatmensch einen Verlustverrechnungstopf auflöst?

Oder kündigst Du nur das Depot?

Du lässt ihn dir von deiner Bank bestätigen (zum Jahresende, Antrag bis spätestens irgendwann im November). Die von der Bank ausgestellte Verlustbescheinigung verwendest du bei deiner Steuerklärung, die Bank nullt den Topf (und trägt ihn damit nicht wie sonst ins nächste Jahr vor).

 

@etherial: Hauptsache der Stückzinsverlust der Anleihe landet nicht im gleichen Topf wie der spätere Ertrag der Anleihe. Da gibts verschiedene Möglichkeiten (z.B. Verkaufen bei anderen Broker).

Das funktioniert, da die beiden Vorgänge in unterschiedlichen Jahren liegen und der Verlust bescheinigt wird.

 

@etherial: ... Wenn du den anderweitig ausgleichen kannst ...

Ganz klar, dann sind solche Spielereien Unsinn. Es geht um den Fall, dass man sich nicht zutraut, andersweitig auszugleichen (z. B., weil man sein Ewigkeitsdepot nicht anfassen will).

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lytjes2

Fiktives Bsp:

Ich mache 1.000.- Kursgewinn am 1.5.09, am 1.6.09 1.000.- Stückzins"verlust", also Null Euro Abg. steuer in diesem Jahr.

Verrechnung Altverluste für die 1.000.- Euro Kursgewinn soll nun wie erfolgen?

Im nächsten Jahr kommen nun wieder die Stückzins-"gewinne" in Höhe von 2.000.- Euro. Diese muss ich jetzt voll der Abg.st. unterwerfen.

Wo liegt denn hier der Ausweg? Oder verstehe ich nur etwas nicht richtig?

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etherial
Das funktioniert, da die beiden Vorgänge in unterschiedlichen Jahren liegen und der Verlust bescheinigt wird.

 

Das hatte ich schon verstanden ... Ich wollte nur ausdrücken, dass man nichts bescheinigen lassen muss. Man muss nur dafür sorgen, dass die Gewinne und Verluste nicht miteinander verrechnet werden. Geht z.B. indem man zwischendurch ein Wertpapier an einen anderen Broker überträgt. Die Verluste realisiert man beim einen Broker, die Gewinne beim anderen.

 

Ich mache 1.000.- Kursgewinn am 1.5.09, am 1.6.09 1.000.- Stückzins"verlust", also Null Euro Abg. steuer in diesem Jahr.

 

Ich glaube, du hast das falsch verstanden ... der Trick funktioniert nur über den Jahreswechsel.

1. Du kaufst eine Anleihe die Stückzinsen angesammelt hat - diese werden dir als Stückzinsverluste in den Verlusttopf eingestellt

2. Diese Stückzinsen lässt du dir fürs Finanzamt bescheinigen, damit der Verlusttopf am Jahresende leer ist

3. im nächsten Jahr verkaufst du die Anleihen und erhältst Stückzinsen, welche als Kursgewinne gezählt werden.

4. in der Steuererklrärung kanst du diese Kursgewinne dann gegen Altverluste gegenrechnen.

 

Wars das?

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supertobs

Ich würde nicht 10K in einer BBB-Anleihe kurz vor Fälligkeit investieren. Dann ziehst Du Dir konsequent das Fälligkeitsrisiko in die Bilanz. Direktanlagen in Euro-Staatsanleihen aus Euro-Ländern, ok. Sonst würde ich das echt vermeiden.

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lytjes2
· bearbeitet von lytjes2
Wars das?
Ich glaube nein.

 

In meinem Bsp. möchte ich die 1.000.- Kursgewinn mit einem früheren Kursverlust aus 2002 verrechnen, was ich jedoch nicht kann, wenn dieser mit einem Stückzins-"Verlust" bereits vorab verrechnet wird.

 

Wenn ich es nun richtig verstehe, müsste ich die Depotbank dazu bringen, mir den Kursgewinn fürs Finanzamt zu bescheinigen bevor dieser verprobt wird.

Und ich müsste es jedes Mal machen wenn ein Kursgewinn entstanden ist, solange bis mein Altverlust aufgebraucht ist, das wäre für alle etwas anstrengend.

Der etwas gestresste Diba-Mitarbeiter war sich fast sicher, dass dies so nicht möglich ist.

 

Man muss nur dafür sorgen, dass die Gewinne und Verluste nicht miteinander verrechnet werden. Geht z.B. indem man zwischendurch ein Wertpapier an einen anderen Broker überträgt. Die Verluste realisiert man beim einen Broker, die Gewinne beim anderen.

 

Dies ist sicher eine mögliche Lösung, nur bei meinen vielen Transaktionen müsste ich laufend sehr schnell sein und jedes Mal Glück haben, dass das WP während der Transaktion sich nicht zu meinen Ungunsten entwickelt.

Ich hoffe, dass mein Steuerberater eine sinnvolle Antwort für mich findet.

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vanity
Ich würde nicht 10K in einer BBB-Anleihe kurz vor Fälligkeit investieren. Dann ziehst Du Dir konsequent das Fälligkeitsrisiko in die Bilanz. Direktanlagen in Euro-Staatsanleihen aus Euro-Ländern, ok. Sonst würde ich das echt vermeiden.

Was meinst du mit Fälligkeitsrisiko? Ich kenne zwar allerhand Risken bei Direktanlage in Anleihen, mit diesem kann ich nichts anfangen. Meinst du, es gibt es gibt ein spezifisches Risiko, dass die Anleihe am Fälligkeitstag nicht zurückgezahlt wird, welches nicht kurz vorher auch schon bekannt und eingepreist ist? Das würde ich bei Anleihen wie der von Brasilien doch bestreiten. Venezuela etc. würde ich für solche Zwecke allerdings auch nicht heranziehen wollen, aber das ist schon nicht mehr Investmentgrade (und das von dir - du propagierst doch, wenn ich mich nicht täusche, die Abbildung von RK2 über EMLE? :- )

 

Also ich hätte keine Probleme (beim jetzigen Kenntnisstand) für ein paar Wochen 10k in eine endfällige Brasilienanleihe zu investieren. Ich halte es sogar für viel unproblematischer als eine Anlage mit größerer Restlaufzeit, die von veränderter Nachrichtenlage ganz anders betroffen sein wird.

 

 

In meinem Bsp. möchte ich die 1.000.- Kursgewinn mit einem früheren Kursverlust aus 2002 verrechnen, was ich jedoch nicht kann, wenn dieser mit einem Stückzins-"Verlust" bereits vorab verrechnet wird.

In deinem Beispiel wirst du, wie @etherial schon angemerkt hat, den Ziel nicht auf dem hier skizzierten Weg erreichen, weil die innerjährige Verrechnung zuschlägt. Der Gag ist, den Kursgewinn erst im Folgejahr entstehen zu lassen, wenn keine Verrechnung droht.

 

Wenn ich es nun richtig verstehe, müsste ich die Depotbank dazu bringen, mir den Kursgewinn fürs Finanzamt zu bescheinigen bevor dieser verprobt wird. Und ich müsste es jedes Mal machen wenn ein Kursgewinn entstanden ist, solange bis mein Altverlust aufgebraucht ist, das wäre für alle etwas anstrengend. Der etwas gestresste Diba-Mitarbeiter war sich fast sicher, dass dies so nicht möglich ist.

Das ist wie vor ungelöst und ohne vernünftige Antwort geblieben. Ich kann es mir nicht anders vorstellen, als dass die Bank die notwendigen Unterlagen liefern muss. Es ist zwar immer von Verlustbescheinigung der Bank die Rede, aber wie soll die Verrechnung mit Altverlusten funktionieren, wenn die Bank nicht auch positive Einkünfte bescheinigt, im Endeffekt also eine fein säuberliche Aufstellung bringt, welche Transaktionen mit welchem Ergebnis stattgefunden haben. Bisher haben sie das doch auch geschafft (Jahressteuerbescheinigung), warum sollte das jetzt nicht mehr gehen? Möglicherweise kostet es Gebühren, da wohl die gesetzliche Verpflichtung dazu entfallen ist.

 

In dieser Bescheinigung müssten mindestens die Einkünfte (positiv oder negativ) aufgeschlüsselt nach

- nicht verrechenbar (Zinsen, Dividenden),l von mir aus saldiert, aber nicht gegen Kursgewinne

- verrechenbar (Kursgewinne), von mir aus saldiert, aber nicht gegen Zinsen

enthalten sein sowie die abgeführte AgSt. Und via Steuererklärung wird das Ganze dann aufgerollt (in welcher Reihenfolge, war ja auch noch im Bereich der Mutmaßungen). Ohne diese Mindestinformationen wird es aber nicht gehen.

 

Ich hoffe, dass mein Steuerberater eine sinnvolle Antwort für mich findet.

... die du dann bitte postest. Ich denke, wir schreiben das Jahr 2009 für besondere Aktivitäten zum Altverlustausgleich ab, sammeln Erfahrungen, wie es wirklich abläuft und konzentrieren uns dann auf die Jahre 2010 bis 2013.

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etherial
In meinem Bsp. möchte ich die 1.000.- Kursgewinn mit einem früheren Kursverlust aus 2002 verrechnen, was ich jedoch nicht kann, wenn dieser mit einem Stückzins-"Verlust" bereits vorab verrechnet wird.

 

Ich verstehe dein Problem nicht. Altverluste kannst du mit Kursgewinnen verrechnen. Als Kursgewinne zählen:

- Kursgewinne von Aktienfonds, Aktien, Anleihen, Zertifikaten (ohne Garantie?)

- Stückzinsen von Anleihen

 

Zinsen und Dividenden kannst du mit Altverlusten nicht verrechnen. Der Anleihentrick ist dazu da Gewinne zu schieben (aus 2009 nach 2010) und gleichzeitig Altverluste abzubauen. Bis auf den mageren Zins von 1,27% ist diese Transaktion vermögensneutral (wenn man Altverluste und Neuverluste als gleichwertig ansieht).

 

Wenn ich es nun richtig verstehe, müsste ich die Depotbank dazu bringen, mir den Kursgewinn fürs Finanzamt zu bescheinigen bevor dieser verprobt wird. Und ich müsste es jedes Mal machen wenn ein Kursgewinn entstanden ist, solange bis mein Altverlust aufgebraucht ist, das wäre für alle etwas anstrengend.

 

Die Depotbank darf dir ohnehin nur zum Jahresende Verluste bescheinigen. Maximal vier mal also.

 

Der etwas gestresste Diba-Mitarbeiter war sich fast sicher, dass dies so nicht möglich ist.

 

Naja - ich weiß auch noch nicht ob ich dich verstanden habe ...

 

Dies ist sicher eine mögliche Lösung, nur bei meinen vielen Transaktionen müsste ich laufend sehr schnell sein und jedes Mal Glück haben, dass das WP während der Transaktion sich nicht zu meinen Ungunsten entwickelt.

 

Die Strategie ist unterjährig - wie schon gesagt - nicht praktikabel.

 

Wenn du nur Altverluste abbauen willst, dann lohnt es sich viel eher:

1. Anleihen ohne Stückzinsen zu kaufen und kurz vor Ausschüttung zu verkaufen (kein Verlust, voller Stückzins als verrechenbarer Kursgewinn)

2. Deep-Discounter zu kaufen, denn die kann man verkaufen oder bis zur Fälligkeit halten (verrechenbare Kursgewinne in beiden Fällen)

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lytjes2

Vanity, Dein Ansatz ist wie immer goldrichtig.

Und via Steuererklärung wird das Ganze dann aufgerollt (in welcher Reihenfolge, war ja auch noch im Bereich der Mutmaßungen).

Wenn die Finanzbehörden dies dann auch so handhaben und akzeptieren wäre zwar noch nicht die ganze Welt in Ordnung, aber mein Problem gelöst....

 

Und selbstverständlich teile ich das Ergebnis meines Steuer-Raters mit; im ersten Ansatz klang es für mich heute am Telefon jedoch so als ob es noch keinen sinnvollen bekannten Weg geben könnte, aber das wird nun geprüft.

 

Die Jahres-Steuer-Bescheingungen werden mit Sicherheit Gebühren kosten.

Für die Mitteilung einer einzigen Zahl auf einem ansonsten fast leeren DIN-A-4-Blatt, das ich bekam als ich eine Jahres-Steuer-Bescheingung bei meiner Lieblingsbank (der lux. Ex-Fortis-Bank) anforderte möchte man dort von mir 57.- Euro. Die Gebühr wird sich sicher auch bei uns in dieser Größenordnung bewegen.

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etherial
In dieser Bescheinigung müssten mindestens die Einkünfte (positiv oder negativ) aufgeschlüsselt nach

- nicht verrechenbar (Zinsen, Dividenden),l von mir aus saldiert, aber nicht gegen Kursgewinne

- verrechenbar (Kursgewinne), von mir aus saldiert, aber nicht gegen Zinsen

enthalten sein sowie die abgeführte AgSt. Und via Steuererklärung wird das Ganze dann aufgerollt (in welcher Reihenfolge, war ja auch noch im Bereich der Mutmaßungen). Ohne diese Mindestinformationen wird es aber nicht gehen.

 

darauf antworte ich mal in dem passenden Thread: https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...st&p=502608

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supertobs
... aber das ist schon nicht mehr Investmentgrade (und das von dir - du propagierst doch, wenn ich mich nicht täusche, die Abbildung von RK2 über EMLE? :- )

 

Genau lesen hilft: Ich würde keine Direktanlagen in diesem RK2-Segment machen. Deswegen mache ich ja den EMLE als ETF.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
Genau lesen hilft: Ich würde keine Direktanlagen in diesem RK2-Segment machen. Deswegen mache ich ja den EMLE als ETF.

Ziel ist es (zumindest in diesem Thread) Altverluste zu benutzen, um keine AgSt zahlen zu müssen. Prinzipiell würde ich auch nicht in BBB Einzelanleihen investieren ... allerdings für 2-3 Monate um signifikant Steuern zu sparen ... hey, da habe ich schon ganz andere Sachen durchgezogen!

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vanity
· bearbeitet von vanity
Genau lesen hilft:

... hier leider auch nicht weiter! Trotzdem danke für den Hinweis. Dass du keine Freund von Direktanlagen bist, hatte ich schon vorher herausgefunden, aber können wir von der Regel

 

Ich würde keine Direktanlagen in diesem RK2-Segment machen. Deswegen mache ich ja den EMLE als ETF.

nicht unter diesen besonderen Umständen (Investmentgrade, kürzeste Laufzeit) @sparfux eine Ausnahme gestatten? Die Antwort, worin ein spezifisches Endfälligkeitsrisiko bestehen sollte, bist du schuldig geblieben (ein Klumpenrisiko gestehe ich dir bei der Vorgehensweise (Direktanlage) natürlich jederzeit zu).

 

Ich bleibe dabei: 100% (des für diese Zwecke eingesetzten Kapitals) für 8 Wochen in einen einzigen BBB-Emittenten gesteckt wäre mir persönlichlich nach wie vor sympathischer als dieselbe Summe in einen OpenEnd-ETF mit > 60% Junkanteil zu investieren. Sollte durch irgendwelche (politischen) Ereignisse während der Haltedauer die Rückzahlung einer Brasilien-Anleihe gefährdet werden, dürfte auch eine Süd-/Mittelamerika-Wette (knapp 50%) heftig in Mitleidenschaft gezogen werden. (aber das ist eigentlich Off, es soll ja hier nicht um EMLE gehen)

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etherial

@vanity:

 

Hinweis:

@Sparfux

englisch: at Sparfux,

deutsch: an/für/zu Sparfux

 

Das @ kennzeichnet nicht einen Namen, sondern eine Präposition die den Empfänger der anschließenden Informationen auszeichnen soll.

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vanity
· bearbeitet von vanity

@etherial: Danke, wieder was gelernt. :thumbsup: Das habe ich dann bisher systematisch verkehrt gemacht, da ich es für ein Metazeichen hielt, um den Nick im laufenden Text identifzieren zu können. Ist mir aber gerade recht, da in etwa der Hälfte der Fälle ohnehin statt @etherial ein qetherial rausgekommen ist. Dann kann ich mich in der Zukunft auf das Wesentliche konzentrieren.

 

Deinen Beitrag im Altverluste-Thread habe ich gesehen - ich glaube der Nebel lichtet sich etwas, wenn auch nicht ganz. Und @lytjes2 kann damit auch geholfen werden.

 

(dann müsste bitte noch ein barmherziger Mod das @ im Threadtitel entfernen)

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Ich habe mal ein Excel-Sheet erstellt (bzw. das aus den letzten Jahren modifiziert), um den Steuertrick zu berechnen.

 

Ist noch nicht perfekt. Zum einen kann man die Anleihe ja heutzutage nicht bis zum Ende halten, wenn man Kursgewinne und keine Zinsgewinne erzielen will. Die Verkaufsgebühren habe ich zwar eingerechnet aber ein realer Kurs kurz vor Laufzeitende fehlt noch. Weiss irgendwie nicht, wie ich den abschätzen soll.

 

Ich gehe davon aus, dass die Anleihe heute() ;) gekauft wird. Derzeit ist noch ein kleiner Überschuss vorhanden, was zuer steuerlichen Anerkennung nötig ist. Bei einem Kauf Anfang Dezember kann das schon anders aussehen ... Wie gesagt, noch nicht perfekt.

 

Ich habe 2 Verfahren benutzt, um einen Vergleich zu einer alternativen Tagesgeldanlage ohne Steuervorteile zu machen. Zum einen habe ich die gleiche Anfangsinvestition bis zu, 31.12.11 im Anlagetopf gelassen. Alles, was nicht in der Anleihe oder als Steuererstattung beim Finanzamt gebunden ist, wird mit einem Tagesgeldzinssatz verzinst. Das Tagesgeld als Alternativanlage ebenso ... Ich gehe von einer jährlichen Ausschüttung der Zinsen aus. Die Steuererstattung habe ich für 31.07. eingeplant. Das ist das, was ich so ungefähr immer schaffe.

 

Das 2. Verfahren berechnet den internen Zinsfuss (IRR). Das ist der Zinssatz, bei dem der Kapitalwert der Anlage 0 ist. Ich stelle mir das so vor als ob ich das Anfangsinvest in N Töpfe (N= Anzahl der Auszahlungen ... in meinem Fall 3) aufteile und dann den gemeinsamen Zinssatz berechne, bei dem genau die angesetzen Zahlungsströme herauskommen. Alles klar :- Vielleicht kann das mal noch jemand besser erklären. Die (unvollständige) Steuertrickanlage hat einen IRR von ca. 4%, während die vergleichbare Tagesgeldanlage nur ca. 1,8% erzielt.

 

Interessant beim ersten Verfahren (ich habe es "gemeinsamer Nenner" genannt) ist auch, bei welchem Tagesgeldzinssatz Ende 2011 die gleiche Geldsumme herauskommt. Bei ca. 5.4% hat man die gleiche Endsumme. Das heisst, dass sich ab einem Tagesgeldzinssatz von ca. 5.4% der Steuertrick nicht mehr lohnt. Da sind wir weit von weg momentan. Interessanterweise ist bei diesem Zinssatz auch der IRR fast identisch zwischen beiden Alternativen.

 

Als Zusammenfassung: Ich finde dererlei Steueroptimierungen ziemlich "spannend" und werde das weiter verfolgen. Allerdings ist hier noch weiteres "Optimieren" und Beobachten nötig. Die neuen steuerlichen Regelungen kommen mir momentan komplizierter vor als die alten.

 

ps: Ich benutze XLquotes um die Kurse der Anleihe abzufragen. Falls man das nicht hat, kann man in B9 den Kurs auch manuell eintragen.

 

ps1: Falls die Zinsfussberechnung nicht funktioniert, sollte man die Funktion XIRR statt der hier verwendeten Funktion XINTZINSFUSS versuchen. Macht in beiden Fällen das gleiche. Es scheint aber so, dass bei manchen Excel-Versionen die eine oder die andere Funktion verwendet wird.

aktienanleihe_2009.xls

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vanity
· bearbeitet von vanity
Ist noch nicht perfekt. Zum einen kann man die Anleihe ja heutzutage nicht bis zum Ende halten, wenn man Kursgewinne und keine Zinsgewinne erzielen will. Die Verkaufsgebühren habe ich zwar eingerechnet aber ein realer Kurs kurz vor Laufzeitende fehlt noch. Weiss irgendwie nicht, wie ich den abschätzen soll.

Die Rechnung ist für mich nachvollziehbar. Mit ein bißchen Rumpröbeln und bei Kaufkurs von 103,5% (zu dem gestern Umsatz stattgefunden hat) kommt man zu einem notwendigen Verkaufskurs von 98,75% kurz vor Fälligkeit, um mit der Alternativanlage gleichauf zu sein (1,85%). Das sollte kein Problem sein, zu diesem Kurs würde ich sie dir Ende Januar abkaufen (PN genügt), dann hast du auch gleich dein Endfälligkeitsrisiko los.

 

Ich gehe davon aus, dass die Anleihe heute() ;) gekauft wird. Derzeit ist noch ein kleiner Überschuss vorhanden, was zur steuerlichen Anerkennung nötig ist. Bei einem Kauf Anfang Dezember kann das schon anders aussehen ... Wie gesagt, noch nicht perfekt.

Wie kommst du drauf, dass du einen Überschuss machen musst, um es anerkannt zu bekommen? Je später du kaufst, desto höher ist der Nutzen (Stückzinsen steigen, Kurs fällt, st.fr. Kursgewinn steigt)

 

Nachtrag: Und so geht's dann weiter

 

Februar 2010 Kauf HIE6

Novenber 2010 Verkauf HIE6

Dezember 2010 Kauf BRIG

Januar 2011 Verkauf BRIG

Dezember 2011 Kauf HCED

Januar 2012 Verkauf HCED (aber bevor die Kreditlinien auslaufen)

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sparfux
Wie kommst du drauf, dass du einen Überschuss machen musst, um es anerkannt zu bekommen? Je später du kaufst, desto höher ist der Nutzen (Stückzinsen steigen, Kurs fällt, st.fr. Kursgewinn steigt)

Das war (und ich denke ist auch noch) eine Regel des Finanzamtes. Man darf nicht nur allein aus steuerlichen Gesichtspunkten anlegen. Wenn man das tut, kann das FA den Steuervorteil streichen. Der Nachweis der nicht nur steuerlich motivierten Anlage wird über wird über eine Gewinnerzielungsabsicht geführt. Deshlab muss man nach der reinen Lehre bei einer solchen Anlage einen Überschuss erzielen.

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass das FA sich nicht beschwert, wenn das nicht der Fall ist, schätze ich aber trotzdem recht hoch ein.

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lytjes2
Gewinnerzielungsabsicht

 

Dies betrifft idR nur Firmen und meist auch nur neu gegründete; hier geht es auch eher immer um die Umsatzsteuer die das FA ggf. zurückzahlen muss/soll.

Bei Privatleuten eine Gewinnerzielungsabsicht zu prüfen wäre mir sehr neu und würde sich auch nicht lohnen.

Und lass das FA doch ruhig mal versuchen, Dir nachzuweisen, dass Du nicht aus Panik, falsch verstandenen Geschäftsbericht, Tipp des Nachbarn o.ä. gekauft/verkauft hast sondern aus steuerlichen Gründen. :)

 

Zudem ist es völlig legal, sein Leben so zu gestalten, dass es steueroptimal verläuft, was in meinen Augen zwar etwas abartig wäre, aber durch die Rechtssprechung gedeckt ist.

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sparfux

Na ich sage ja, mit großer Wahrscheinlichkeit gibt es auch kein Problem, wenn da kein direkter Überschuss da ist.

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vanity
... lass das FA doch ruhig mal versuchen, Dir nachzuweisen, dass Du nicht aus Panik, falsch verstandenen Geschäftsbericht, Tipp des Nachbarn o.ä. gekauft/verkauft hast ...

... oder wegen Tipps der WP-Foristi ... B)

 

Wenn es so wäre, was würden denn unsere DAX-Chatterleys dann machen? Denen kann man doch kaum Gewinnerzielungsabsichten unterstellen? :- Und dass sie ihre Verluste dann nicht von der Steuer absetzen können sollten, das wäre doch traurig. :(

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sparfux

Habe mal noch eine kleine Optimierung vorgenommen und den Freibetrag voll auf die Anleihe gesetzt. Da dann mehr Geld zeitiger (direkt bei Verkauf der Anleihe) zur Verfügung steht, steigt die Rendite nach internem Zinsfuss um knapp 0.2%.

 

Ich habe dann länger überlegt, ob ich nicht auch bei der Vergleichsanlage Tagesgeld den Freibetrag ansetzen müsste. Aus 2 Gründe glaube ich dass es fair ist, das nicht zu tun:

 

1. Insgesamt bin ich ja über dem Freibetrag und müsste AgSt zahlen

2. Wenn die Tagelsgeldzinsen am Jahresende ausgeschüttet werden, ist der Freibetrag bei mir zumeist eh auf Anlagen, die unterjährig ausschütten/auslaufen (Stichwort Liquiditätsvorteil)

 

Das neue Excel füge ich bei.

aktienanleihe_2009.xls

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vanity
· bearbeitet von vanity
Habe mal noch eine kleine Optimierung vorgenommen und den Freibetrag voll auf die Anleihe gesetzt.

Das ist dann m. E. überoptimiert. Es sollte vermieden werden, dass der Kursgewinn, auf den du ja wegen des Verlustausgleichs scharf bist, durch die Verrechnung mit dem FSA plötzlich weg ist (und nur nicht verrechenbare Einkünfte übrig bleiben). Die Reihenfolge der Verrechnung bankintern und bei Veranlagung gilt ja noch als unbekannt. Also den FSA auf alle Fälle auf nicht verrechenbare Einkünfte ansetzen, dann bist du auf der sicheren Seite.

 

...

1. Insgesamt bin ich ja über dem Freibetrag und müsste AgSt zahlen

2. Wenn die Tagesgeldzinsen am Jahresende ausgeschüttet werden, ist der Freibetrag bei mir zumeist eh auf Anlagen, die unterjährig ausschütten/auslaufen (Stichwort Liquiditätsvorteil)

Wenn dies so ist, solltest du aber auch der Anleihe nicht den vollen Liquiditätsvorteil zukommen lassen (mal abgesehen vom Einwand oben). Generell gilt bei diesen unterjährigen Betrachtungen: Die IRR-Methode gaukelt da gelegentlich Vorteile vor, die nur akademischer Natur sind. Da der Schwerpunkt des Zahlungsstroms in beiden Fällen an gleichen Terminen liegt, würde ich eher den absoluten Nutzen bezogen aufs eingesetzte Kapital als Maßstab nehmen.

 

(Techn. Anm.: Anzahl Anteile in Zelle B16 auf volle 10 runden, da 1000-er Stückelung)

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
Das ist dann m. E. überoptimiert. Es sollte vermieden werden, dass der Kursgewinn, auf den du ja wegen des Verlustausgleichs scharf bist, durch die Verrechnung mit dem FSA plötzlich weg ist (und nur nicht verrechenbare Einkünfte übrig bleiben). Die Reihenfolge der Verrechnung bankintern und bei Veranlagung gilt ja noch als unbekannt. Also den FSA auf alle Fälle auf nicht verrechenbare Einkünfte ansetzen, dann bist du auf der sicheren Seite.

Folgende Überlegung: Es scheint so, dass Altverluste vor dem Freibetrag verrechnet werden. Altverluste können allerdings nur mit Kursgewinnen und nicht mit Zinsen/Dividenden verrechnet werden. Wenn ich nun im kommenden Jahr über 801 Zinsgewinne habe (was sehr wahrscheinlich ist), habe ich kein Problem, wenn ich den FSA am Jahresanfang erstmal für die Anleihe nutze. Bei der Steuerabrechnung am Jahresende werden die Kursgewinne der Anleihe dann auf die Altverluste angerechnet und der Freibetrag wird auf die Zinseinnahmen "umgewidmet".

 

Aber klar, das muss weiter "beobachtet" werden.

 

(Techn. Anm.: Anzahl Anteile in Zelle B16 auf volle 10 runden, da 1000-er Stückelung)

Guter Punkt. Danke für den Hinweis. In diese Falle bin ich vor einiger Zeit schonmal getappt. :-

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