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Lobster

Zwei Rentenversicherungen statt einer Lebensversicherung?

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Lobster

Hallo zusammen,

 

ich möchte euch einfach mal einen Sachverhalt schildern und würde mich sehr über eure Meinung dazu freuen.

 

Meine Eltern (beide 54 Jahre alt) haben vor ca. 15 Jahren eine Kapitallebensversicherung der Volksfürsorge beitragsfrei gestellt, da sie eine Immobilienerweirterung vorgenommen haben und der monatliche Abschlag andernfalls zu groß gewesen wäre. Diese LV ist bis heute beitragsfrei. Sie bringt wohl eine Rendite von rund 2% jährlich. Ich denke, dass diese 2% sich aus dem Garantiezins minus der Zahlunen für den Todesfallschutz ergeben.

 

Jetzt haben sich zwei Vertreter der Generali (mittlerweile mit der Volksfürsorge fusioniert) eingeladen und meinen Eltern das folgende Angebot gemacht:

Die kündigen die bisherige LV und schließen stattdessen zwei Rentenversicherungen ab. Jede Rentenversicherung mit einem monatlichen Beitrag von 223 Euro. Innerhalb der nächsten 5 Jahre werden die Beitragszahlungen von insgesamt 446 Euro aus dem LV-Kapital entnommen. Nach 5 Jahren ist das Kapital dann komplett in die beiden Rentenversicherungen geflossen.

 

Das Geld ist durch Kündigung der RV jederzeit verfügbar. Es werden zwei Rentenversicherungen abgeschlossen, damit man sie auch getrennt kündigen kann. Als jährliche Rendite wurden meinen Eltern gut 4% in Aussicht gestellt. Laut des Vertreters fallen keinerlei Kosten oder Gebühren für die beiden Rentenversicherungen an. Bei Tod eines Elternteils führt der andere die Versicherung weiter, sind beide Elternteile Tod übernehme ich als Sohn die Versicherung. Im übrigen bin ich auch als versicherte Person in der Police eingetragen, die insgesamt 40 Jahre (also genau bis zu meinem 67. Lebensjahr) läuft. Laut der Vertreter kann man so die Erbschaftssteuer umgehen.

 

Ich habe das jetzt erstmal so objektiv wie möglich dargestellt und möchte euch nicht mit meiner persönlichen Meinung beeinflussen.

 

Aber ein paar Fragen:

1. Wozu gibt es bei einer RV eine versicherte Person (mich) und einen Versicherungsnehmer (meine Eltern)?

2. Was bringt diese Vertragsumstrukturierung der Versicherung?

 

Das soll erstmal als Anreiz reichen. Ich hoffe wirklich auf eure Meinungen.

 

Vielen Dank!

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vanity
· bearbeitet von vanity

:'(

 

Aber ein paar Fragen:

1. Wozu gibt es bei einer RV eine versicherte Person (mich) und einen Versicherungsnehmer (meine Eltern)?

Das ist nichts Ungewöhnliches, ist bei jeder Direktversicherung so: Arbeitnehmer=Versicherte Person (auf den sich das Risiko bezieht), Arbeitsgeber=Versicherungsnehmer (Vertragspartner)

 

2. Was bringt diese Vertragsumstrukturierung der Versicherung?

Ich möchte jetzt nicht in das allgemeine Versicherungs-Bashing verfallen: Aber das hört sich doch sehr nach Generierung von Abschlusskosten an. Mindestens ist ein kurzlaufender durch einen langlaufenden Vertrag ersetzt.

 

(dass das Ganze kostenneutral sein soll, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen)

 

Nachtrag: Erbschaftssteuer kann man auch durch Schenkung entgehen (wenn man genügend Zeit hat). Im Übrigen beträgt der Freibetrag bei geschickter Aufteilung 800.000.

 

Nachtrag: Die aufzulösende LV sollte einen Garantiezins von mindestens 2,75%, vielleicht sogar über 3% haben. Lass dir mal die garantierten Rückkaufswerte der neu abzuschließenden RV geben, dann sollte man klarer sehen.

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Lobster
:'(

 

Aber ein paar Fragen:

 

Das ist nichts Ungewöhnliches, ist bei jeder Direktversicherung so: Arbeitnehmer=Versicherte Person (auf den sich das Risiko bezieht), Arbeitsgeber=Versicherungsnehmer (Vertragspartner)

 

 

Ich möchte jetzt nicht in das allgemeine Versicherungs-Bashing verfallen: Aber das hört sich doch sehr nach Generierung von Abschlusskosten an. Mindestens ist ein kurzlaufender durch einen langlaufenden Vertrag ersetzt.

 

(dass das Ganze kostenneutral sein soll, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen)

 

Nachtrag: Erbschaftssteuer kann man auch durch Schenkung entgehen (wenn man genügend Zeit hat). Im Übrigen beträgt der Freibetrag bei geschickter Aufteilung 800.000.

Danke für deinen Beitrag, vanity. Das mit den Abschlusskosten liegt Nahe. Angeblich sollen da ja keine anfalen, wobei ich sagen muss, dass ich noch nie gehört habe, dass eine Rentenversicherung keine Abschlussgebühren hat.

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Herr S.
· bearbeitet von Herr S.

Also eine 15 Jahre alte LV hat auch deutlich mehr Rendite als 2%. Allein der Garantiezins (und da kommen ja noch die Überschüssen oben drauf), müsste noch bei min. 3,25% liegen.

 

So und kündigung von Versicherungsverträgen bedeutet eigentlich immer Verlust. Die Konzeption bis DU 67 Jahre alt bist, ist bewußt so gewählt worden, da sich die Provision der Vermittler am Beitragsaufkommen der Gesamtlaufzeit bemisst.

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highline

Abzock-Alarm!

Laut des Vertreters fallen keinerlei Kosten oder Gebühren für die beiden Rentenversicherungen an.

Lass Dir schriftlich geben, dass weder Abschluss- noch laufende Folge-Kosten entstehen. Damit bringst Du die schon ins Schwitzen!

 

Was für Abzocker da draußen rum laufen ist unglaublich!!!!

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Granini

Kann Vanity's Beitrag nur voll zustimmen!

Die erzählen dir doch nur Sch*****! :rolleyes:

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Lobster
Abzock-Alarm!

 

Lass Dir schriftlich geben, dass weder Abschluss- noch laufende Folge-Kosten entstehen. Damit bringst Du die schon ins Schwitzen!

 

Was für Abzocker da draußen rum laufen ist unglaublich!!!!

Ok, ich merke schon, dass ihr ähnlich skeptisch seid wie ich. Und jetzt kommt noch der eigentliche Knaller, der einen eigentlich sofort zur Polizei bringen müsste. Aber ehrlich gesagt waren meine Eltern da so unglaublich naiv, dass ich es selbst kaum glauben kann.

 

Ich stehe in der Police wie gesagt als Versicherter drin, demzufolge muss ich natürlich auch unterschreiben (wie gesagt: ich bin 27). Der Versicherungsheini meinte dann zu meiner Mutter, dass sie dort einfach nur mit ihrem Nachnamen unterschreiben soll. Keine Ahnung, was meine Eltern geritten hat, das zu machen.

Aber ich finde es unfassbar, dass die meine Eltern zu einer Straftat (anders kann man Unterschriftenfälschung ja nun nicht bezeichnen) anstiften, um zu einem schnellen Vertragsabschluss zu gelangen.

 

Meine Eltern meinten daraufhin, dass man das ja leicht nachweisen kann, dass es nicht meine Unterschrift ist, womit sie recht haben. Aber es ist doch völlig klar, dass die Versicherungsheinis dann nie gesagt haben werden, dass meine Mutter dort einfach unterschreiben soll und am Ende ist sie diejenige, die wegen Unterschriftenfälschung dran ist.

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Herr S.

Als Versicherte Person musst du eigentlich nicht unterschreiben wenn ich mich recht entsinne. :unsure:

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Lobster
Als Versicherte Person musst du eigentlich nicht unterschreiben wenn ich mich recht entsinne. :unsure:

Sprich ich kann jeden als versicherte Person eintragen und der muss davon nichtmal etwas wissen? Dann frage ich mich aber auch, wieso der extra zu meiner Mutter meinte: "Unterschreiben Sie hier nur mit Ihrem Nachnamen."

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Granini
Ok, ich merke schon, dass ihr ähnlich skeptisch seid wie ich. Und jetzt kommt noch der eigentliche Knaller, der einen eigentlich sofort zur Polizei bringen müsste. Aber ehrlich gesagt waren meine Eltern da so unglaublich naiv, dass ich es selbst kaum glauben kann.

 

Ich stehe in der Police wie gesagt als Versicherter drin, demzufolge muss ich natürlich auch unterschreiben (wie gesagt: ich bin 27). Der Versicherungsheini meinte dann zu meiner Mutter, dass sie dort einfach nur mit ihrem Nachnamen unterschreiben soll. Keine Ahnung, was meine Eltern geritten hat, das zu machen.

Aber ich finde es unfassbar, dass die meine Eltern zu einer Straftat (anders kann man Unterschriftenfälschung ja nun nicht bezeichnen) anstiften, um zu einem schnellen Vertragsabschluss zu gelangen.

 

Meine Eltern meinten daraufhin, dass man das ja leicht nachweisen kann, dass es nicht meine Unterschrift ist, womit sie recht haben. Aber es ist doch völlig klar, dass die Versicherungsheinis dann nie gesagt haben werden, dass meine Mutter dort einfach unterschreiben soll und am Ende ist sie diejenige, die wegen Unterschriftenfälschung dran ist.

 

Wow, das ist...... echt unglaublich!

Hat sie die Unterschrift in Gegenwart der Leute geleistet? Dann können die ja schlecht sagen, sie hätten nicht mitbekommen dass es in Wahrheit deine Mutter war, die unterschrieben hat.

Also, ich würde das auf jeden Fall dem Verbraucherschutz oder einem Bereichsleiter dieser Versicherung melden, man kann nur hoffen, dass die dafür mächtig Ärger kriegen.

Zum Glück gibt es ja noch das Rücktrittsrecht, und hoffentlich wurde die Kündigung noch nicht unterschrieben?

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vanity
· bearbeitet von vanity

Wie - schon unterschrieben? :w00t:

 

Dann solltest du dich schleunigst mit den Fristen für eine Rückgängigmachung des Ganzen auseinandersetzen - nicht, dass da noch etwas anbrennt (ich kenne sie nicht, vl. hat jemand einen Tipp).

 

Wenn du dann noch Zeit und Lust hast, kannst du den beiden Gestalten noch etwas Zunder geben, indem du dich über deren Verhalten bei der Generali selbst (also der Verwaltung) beschwerst. Die werden dann schon in Erklärungsnöte kommen und mit etwas Glück bekommen die Beiden intern eins übergebraten (ist aber nicht garantiert). Aber erst das Vertragliche wasserdicht regeln - die Rache hat Zeit.

 

Nicht zu fassen - da muss der gute GG wieder mächtig was von seiner Freizeit opfern (der arme Hund, die arme Frau), um das zerstörte Vertrauen ins Versicherungswesen allgemein wieder aufzubauen.

 

Als Versicherte Person musst du eigentlich nicht unterschreiben wenn ich mich recht entsinne. :unsure:

Doch, bestimmt! (du kannst doch nicht irgend jemand ohne dessen Zustimmung als Versicherte Person einsetzen). Ich würde dann eine Risiko-LV auf den erwähnten GG abschließen, der jetzt bestimmt einen Herzkasper bekommt.

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Herr S.
Sprich ich kann jeden als versicherte Person eintragen und der muss davon nichtmal etwas wissen? Dann frage ich mich aber auch, wieso der extra zu meiner Mutter meinte: "Unterschreiben Sie hier nur mit Ihrem Nachnamen."

 

Ok, ich hab mich mich wohl geirrt. Die Versicherte Person muss wohl doch unterschreiben.

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Lobster
· bearbeitet von Lobster
Wie - schon unterschrieben? :w00t:

 

Dann solltest du dich schleunigst mit den Fristen für eine Rückgängigmachung des Ganzen auseinandersetzen - nicht, dass da noch etwas anbrennt (ich kenne sie nicht, vl. hat jemand einen Tipp).

Für den neuen Vertrag hat man ja ein Widerrufsrecht von 30 Tagen, die sind auch noch lange nicht abgelaufen. Ich weiß aber nicht, wie es sich mit der Kündigung verhält.

 

Es ist irgendwie schon sehr krass. Die beiden Versicherungsmenschen waren bei meinen Eltern, die das dann gleich unterschrieben haben. Danach wurden sie skeptisch und haben ihn nochmals eingeladen. Da hat er ihnen wohl alles nochmal erklärt und jetzt waren sie eigentlich ganz glücklich.

 

Bis sie mit mir telefoniert haben, was wohl auch bitter notwendig war. Ich kann gar nicht glauben, wie dieser Mensch meine Eltern dazu bringen konnte, das sofort abzuschließen und für mich zu unterschreiben. Man sieht aber auch wieder, dass man sich unbedingt auch eine externe Meinung (in diesem Fall meine) holen MUSS bei solchen Dingen. Ich habe wirklich das Gefühl, solche Beratungsgespräche kommen teilweise fast einer Gehirnwäsche gleich. :(

 

Mal was anderes: Meine Eltern müssen doch eigentlich auch ein Beratungsprotokoll haben, oder?

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Herr S.

Also man sollte die private Rentenversicherung nicht von vornerein verteufeln, schließlich wissen wir jetzt auch nicht welche Intention deine Eltern dabei haben.

In diesem Fall ist aber die Ausgestaltung und Abwicklung (Laufzeit bis DU 67 bist, anscheinend Unterschriften Manipulation) mehr als fragwürdig.

Die Rente ist doch für deine Eltern gedacht oder? Also wenn SIE 67 sind...???

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Lobster
· bearbeitet von Lobster
Also man sollte die private Rentenversicherung nicht von vornerein verteufeln, schließlich wissen wir jetzt auch nicht welche Intention deine Eltern dabei haben.

In diesem Fall ist aber die Ausgestaltung und Abwicklung (Laufzeit bis DU 67 bist, anscheinend Unterschriften Manipulation) mehr als fragwürdig.

Die Rente ist doch für deine Eltern gedacht oder? Also wenn SIE 67 sind...???

Jepp, genauso ist es. Ich stehe da pro forma drin, falls sie die beiden neuen Veträge nicht vor ihrem Tod kündigen sollten.

 

Ich will ganz sicherlich nicht die private Rentenversicherung verteufeln. Das soll hier auch keine pauschale Abrechnung sein. Ich beziehe mich hier im Prinzip nur auf den einen Fall, wobei es natürlich naiv wäre zu glauben, dass es sich hierbei um eine einmalige Ausnahme handelt.

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Herr S.

Also sollten die Versicherungen auch zwingend von der Laufzeit so konzipiert sein!

Wie gesagt kündigen ist immer schlecht...

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vanity
· bearbeitet von vanity
... Die Rente ist doch für deine Eltern gedacht oder? Also wenn SIE 67 sind...???

 

Jepp, genauso ist es. Ich stehe da pro forma drin, falls sie die beiden neuen Veträge nicht vor ihrem Tod kündigen sollten.

 

Ich glaube, da täuschst du sich! Zumindest steht es in deinem Eröffnungsbeitrag anders:

...

Im übrigen bin ich auch als versicherte Person in der Police eingetragen, die insgesamt 40 Jahre (also genau bis zu meinem 67. Lebensjahr) läuft. Laut der Vertreter kann man so die Erbschaftssteuer umgehen.

...

 

Am besten nochmal genau in den neuen Vertrag schauen:

1. Einzahlungen die nächsten 5 Jahre aus dem Kapital der LV (soweit klar, diese Konstrukt kenne ich, hat(te?) steuerliche Gründe - sind die nicht zwischenzeitlich entfallen?)

2. Wie lange ist die Aufschubphase - also die Zeit, während der nichts ausbezahlt wird? (bis deine Eltern 67 sind? oder du?)

3. Ich kenne RV bezogen auf den Versicherten (die Rentenphase) nur Open End. Was sollen dann die 40 Jahre, wenn es nicht die Aufschubzeit ist?

 

Meine Interpretation bisher war die Folgende:

Deine Eltern schließen (als Vertragspartner der Generali) für dich (als Versichertem und Begünstigtem) eine RV ab, in die die nächsten 5 Jahre aus dem Kapital der LV einbezahlt wird. Diese RV befindet sich dann in der Aufschubphase (keine weiteren Einzahlungen? oder doch?) bis du 67 wirst und anschließend du eine monatliche Rente daraus erhältst (solange, bis du das Zeitliche segnest).

 

(das mit der Erbschaftssteuer ist Kokolores - es sei denn, deine Eltern hätten mehr als 1,6 Mio zu vererben - aber dann würde man sicher ganz anders rangehen)

 

Herr_S: Also man sollte die private Rentenversicherung nicht von vornerein verteufeln, schließlich wissen wir jetzt auch nicht welche Intention deine Eltern dabei haben.

Auch meine Meinung.

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Lobster
· bearbeitet von Lobster
Ich glaube, da täuschst du sich! Zumindest steht es in deinem Eröffnungsbeitrag anders:

Ok, da haben wir uns missverstanden: Die RV dient als Altersvorsorge für meine Eltern, dennoch ist sie auf 40 Jahre mit mir als versicherter Person abgeschlossen. Meine Eltern "sollen" die RV dann kündigen, wenn sie das Geld im Alter benötigen. Daher auch zwei Versicherungen. So können sie durch Kündigung 2x das Kapital abrufen. Das ist aber auch noch so ein Punkt: Sie kommen nur durch Kündigung an das Geld. Diese Kündigung wird sich die Versicherung ja sicherlich auch nochmal bezahlen lassen.

 

Am besten nochmal genau in den neuen Vertrag schauen:

1. Einzahlungen die nächsten 5 Jahre aus dem Kapital der LV (soweit klar, diese Konstrukt kenne ich, hat(te?) steuerliche Gründe - sind die nicht zwischenzeitlich entfallen?)

Der steuerliche Aspekt ist ja auch noch so eine Sache. Die alte LV ist ja steuerfrei in der Auszahlung, die neue RV wohl kaum.

2. Wie lange ist die Aufschubphase - also die Zeit, während der nichts ausbezahlt wird? (bis deine Eltern 67 sind? oder du?)

Der Vertrag läuft 40 Jahre, bis ich67 bin, vorher kommt man nur durch Kündigung ans Geld.

3. Ich kenne RV bezogen auf den Versicherten (die Rentenphase) nur Open End. Was sollen dann die 40 Jahre, wenn es nicht die Aufschubzeit ist?

Das ist sie...

 

Meine Interpretation bisher war die Folgende:

Deine Eltern schließen (als Vertragspartner der Generali) für dich (als Versichertem und Begünstigtem) eine RV ab, in die die nächsten 5 Jahre aus dem Kapital der LV einbezahlt wird. Diese RV befindet sich dann in der Aufschubphase (keine weiteren Einzahlungen? oder doch?) bis du 67 wirst und anschließend du eine monatliche Rente daraus erhältst (solange, bis du das Zeitliche segnest).

Die Versicherungsheinis haben gesagt, dass meine Eltern die Versicherung nach den 5 Jahren, in der sie aus der LV bezahlt wird, einfach wieder beitragsfrei stellen können, somit haben sie keinen Zwang da Geld einzubezahlen. Sollten meine Eltern vor der Nutzung des Geldes (sprich Kündigung) sterben, wird die RV auf mich übertragen. Ich kann sie dann beitragsfrei lassen und bin sozusagen gar nicht betroffen.

 

Das haben die meinen Eltern total eingeredet, dass ich damit quasi nichts zu tun habe. Meine Eltern wollten mir zunächst gar nichts von dem Vertrag erzählen, da ich quasi kaum betroffen bin. Daher haben sie auch einfach mal für mich unterschrieben, da ich dort nur pro forma erwähnt bin. Ganz so einfach ists aber nicht: Wenn meine Eltern die RV nicht irgendwann kündigen, habe ich die bis 67 an der Backe, kann sie natürlich beitragsfrei stellen (super...).

 

Überhaupt frage ich mich, was das für ein Konsrukt ist: Meine Eltern schließen an sich fr sich selbst eine RV, deren Auszahlung eine vorzeitige Kündigung voraussetzt.

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jm2c
· bearbeitet von crazytv

Ich habe eben mal in meine Versicherungsunterlagen geschaut, es musste der Versicherungsnehmer unterschreiben, für die versicherte Person selbst ist kein extra Unterschriftenfeld vorgesehen. edit. Kommando zurück: Doch noch ein kleines Feld gesichtet Unterschrift der zu versicherten Person, wenn nicht Antragssteller (Versicherungsnehmer). Also kannst du den Vertrag schon mal anfechten, wenn es hart auf hart kommt. Also nix mit einfach Mutti unterschreiben ;).

 

Ferner halte ich nichts von dem Konstrukt. Mein Bauchgefühl sagt, diese fragwürdigen RVs würde ich rückabwickeln. Und die RV's gibt's natürlich nicht zum Null-Tarif, klar sind Abschlusskosten enthalten.

 

Nicht zu fassen - da muss der gute GG wieder mächtig was von seiner Freizeit opfern (der arme Hund, die arme Frau), um das zerstörte Vertrauen ins Versicherungswesen allgemein wieder aufzubauen.

Doch, bestimmt! (du kannst doch nicht irgend jemand ohne dessen Zustimmung als Versicherte Person einsetzen). Ich würde dann eine Risiko-LV auf den erwähnten GG abschließen, der jetzt bestimmt einen Herzkasper bekommt.

Ich glaube, das ist ihm ziemlich egal, ist ja nun bekannt, dass Generali nicht gerade günstig ist.

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vanity
· bearbeitet von vanity

Ich antworte jetzt ins Blaue, ohne die genaue Ausgestaltung zu kennen (was man eigentlich nicht tun sollte):

 

Ich halte das unter den von dir im vorigen Beitrag genannten Prämissen für den totalen Humbug (vornehm ausgedrückt):

 

- Gekündigt wird eine LV mit mutmaßlich hohem Garantiezins und Steuerprivileg bei der Auszahlung, deren Abschlusskosten bereits finanziert sind (so ein Ding ist eigentlich Gold wert).

- Die Zahlung aus dieser LV hätte ohne Kündigung (mutmaßlich) ohnehin bei Rentenintritt deiner Eltern zur Verfügung gestanden.

- Abgeschlossen wird stattdessen eine RV mit jetzt niedrigem Garantiezins und mit neuen steuerlichen Bindungsfristen, was selbst dann ungünstig ist, wenn keine Abschlusskosten anfallen sollten (was aber keiner hier glaubt). Erkennbar sollte es an den Rückkaufswerten der RV während der nächsten 5 bis 10 Jahre sein.

- Die Verfügung über das Kapital der RV ist nur im Wege der Kündigung möglich. Bei Sparbüchern ein gangbarer Weg, aber bei einer Versicherung?

- Der einzige Vorteil, den ich erkennen kann, ist der Entfall der Risikoprämie, den die LV beinhaltet.

- Vermutlich entfallen aber im Gegenzug bei der LV irgendwelche Schlussüberschussanteile.

 

Abenteuerlich!

 

Wo dümpelt eigentlich der Rückzahlungsbetrag aus der LV während der nächsten 5 Jahre rum, bis er vollständig in die RV eingeflossen ist? Früher gab es mal irgend welche Steuerprivilegien, wenn eine RV nicht gegen Einmalzahlung abgeschlossen wurde, sondern die Einzahlung auf 5 Jahre gestreckt wurde. Ich meine, diese Regelung ist mittlerweile entfallen (oder bedeutungslos). Da bin ich mir aber nicht sicher.

 

... Ich glaube, das ist ihm ziemlich egal, ist ja nun bekannt, dass Generali nicht gerade günstig ist.

Glaube ich nicht. Die Versicherer werden ganz gern in Sippenhaft genommen. Das Fehlverhalten einzelner färbt in der Wahrnehmung auf alle ab, auch auf die, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Ist im Forum ganz gut zu beoachten (Versicherer = V......er). Noch eine persönliche Anmerkung: Ich bin mit meinem Versicherungspartner in diesem Bereich (LV, RV) bisher sehr gut gefahren (es ist allerdings nicht die Generali).

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Lobster
Ich antworte jetzt ins Blaue, ohne die genaue Ausgestaltung zu kennen (was man eigentlich nicht tun sollte):

 

Ich halte das unter den von ihr im vorigen Beitrag genannten Prämissen für den totalen Humbug (vornehm ausgedrückt):

 

- Gekündigt wird eine LV mit mutmaßlich hohem Garantiezins und Steuerprivileg bei der Auszahlung, deren Abschlusskosten bereits finanziert sind (so ein Ding ist eigentlich Gold wert).

- Die Zahlung aus dieser LV hätte ohne Kündigung (mutmaßlich) ohnehin bei Rentenintritt deiner Eltern zur Verfügung gestanden.

- Abgeschlossen wird stattdessen eine RV mit jetzt niedrigem Garantiezins und mit neuen steuerlichen Bindungsfristen, was selbst dann ungünstig ist, wenn keine Abschlusskosten anfallen sollten (was aber keiner hier glaubt). Erkennbar sollte es an den Rückkaufswerten der RV während der nächsten 5 bis 10 Jahre sein.

- Die Verfügung über das Kapital der RV ist nur im Wege der Kündigung möglich. Bei Sparbüchern ein gangbarer Weg, aber bei einer Versicherung?

- Der einzige Vorteil, den ich erkennen kann, ist der Entfall der Risikoprämie, den die LV beinhaltet.

- Vermutlich entfallen aber im Gegenzug bei der LV irgendwelche Schlussüberschussanteile.

 

Abenteuerlich!

Ich kann leider auch nur die Informationen meiner Eltern weitergeben. Ich habe die Police slebst noch nicht gesehen, werde aber am Wochenende zu ihnen fahren und das alles genau prüfen.

Wo dümpelt eigentlich der Rückzahlungsbetrag aus der LV während der nächsten 5 Jahre rum, bis er vollständig in die RV eingeflossen ist? Früher gab es mal irgend welche Steuerprivilegien, wenn eine RV nicht gegen Einmalzahlung abgeschlossen wurde, sondern die Einzahlung auf 5 Jahre gestreckt wurde. Ich meine, diese regelung ist mittlerweile entfallen (oder bedeutungslos). Da bin ich mir aber nicht sicher.

Die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Ich habe keine Ahnung, wo das Geld bleibt. Im Prinzip würde sich hier ja wirklich eine Einmalzahlung anbieten (wenn das alles überhaupt Sinn macht/machen würde).

 

Also wenn man mal aufaddiert, ist das ein Bombengeschäft für die Versicherung:

1. Altvertrag wird gekündigt: Kündigungsgebühren fallen an

2. 2 Neuverträge mit Laufzeit von 40 Jahren und monatlichen Beiträgen von insgesamt 446 Euro --> immens hohe Abschlusskosten

3. Die Verträge müssen gekündigt werden, damit meine Eltern ans Geld kommen --> Kündigungsgebühren fallen an

 

Problematisch wird wohl kaum der Widerruf der Neuverträge sein sondern viel mehr die Kündigung, denn die kann ja nur aus Kulanz der Versicherungsgesellschaft zurück genommen werden.

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jm2c
Problematisch wird wohl kaum der Widerruf der Neuverträge sein sondern viel mehr die Kündigung, denn die kann ja nur aus Kulanz der Versicherungsgesellschaft zurück genommen werden.

Solange da noch keine Fristen überschritten sind, sollte es kein Problem sein. Nur falls deine Ellis zu umgehend gekündigt haben, hast du keine Chance mehr, die Altverträge zu reaktivieren.

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Lobster
Solange da noch keine Fristen überschritten sind, sollte es kein Problem sein. Nur falls deine Ellis zu umgehend gekündigt haben, hast du keine Chance mehr, die Altverträge zu reaktivieren.

Ich werde da heute Abend nochmal nachhaken. Sie haben jedenfalls schon eine Kündigungsbestätigung bekommen...

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August Zillmer
Die Versicherungsheinis haben gesagt, dass meine Eltern die Versicherung nach den 5 Jahren, in der sie aus der LV bezahlt wird, einfach wieder beitragsfrei stellen können, somit haben sie keinen Zwang da Geld einzubezahlen. Sollten meine Eltern vor der Nutzung des Geldes (sprich Kündigung) sterben, wird die RV auf mich übertragen. Ich kann sie dann beitragsfrei lassen und bin

sozusagen gar nicht betroffen.

 

Hallo Lobster,

 

die Umdeckung von Alt- auf Neuvertrag ist ja an sich schon schlimm, aber das hier ist doch die Krönung.

 

Deine Eltern haben sich also belabern lassen, Versicherungen abzuschließen, bei denen eine durchlaufende (!) Beitragszahlung über 40 Jahre vereinbart ist. Also nicht nur fünf Jahre lang den Rückkaufswert der alten LV einzahlen, sondern danach weiter 2 x 223 EUR im Monat zahlen zu müssen.

 

Vielleicht hilft das der Entscheidungsfindung: Für diese Konstruktion fallen pro Vertrag 4% der Beitragssumme (40 x 12 x 223 EUR = 107.040 EUR) an Abschlußkosten an, also 4.281,60 EUR. (Der Versicherer darf bei der Anschlußkostenbemessung davon ausgehen, daß deine Eltern die vereinbarte Beitragszahlung durchhalten.) Diese werden gleichmäßig auf 60 Monate verteilt (ca. 72 EUR) und von den 223 EUR abgezogen. Du verlierst also schon mal 30% von jeder Einzahlung - und das vor allen anderen Kosten, die noch anfallen.

 

Amortisieren würden sich die Abschlußkosten, wenn die Beiträge danach brav weitergezahlt werden, aber das haben deine Eltern doch offenbar nicht vor. Es sollten halt immer nur so lange Beitragszahlungsdauern vereinbart werden, wie man auch zu zahlen bereit ist. Alles andere verursacht halt so eklatant hohe Kosten.

 

Die Neuverträge kannst du innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Von der Kündigung kannst du meist noch innerhalb eines Monats nach Ausspruch zurücktreten - wenn der Versicherer mitmacht. Und wenn nicht, ist das Geld, das für die Neuverträge bestimmt war, in jeder Anlageform, die in den ersten fünf Jahren weniger als 30% Verlust macht, besser aufgehoben. :P

 

Gruß

August

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Granini

Hmm seid ihr sicher, dass es nicht nur 14 Tage Rücktrittsrecht sind?

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