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Poppi84

2. Freistellungsauftrag erforderlich?

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Poppi84

Hallo zusammen,

 

im letzten Jahr (September) habe ich Geld über 1 Jahr angelegt.

 

Diesen September bekam ich das Geld auf meinen Konto gutgeschrieben, übertraf aber die 801 des Freistellungsauftrages.

 

Jetzt hat mein Geld die Bank gewechselt und wird nun dort angelegt. Muss ich dort jetzt auch einen neuen Freistellungsauftrag beantragen?

Immerhin bin ja schon über die 801 hinweg....

 

Mfg Gregor

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otto03

Hallo zusammen,

 

im letzten Jahr (September) habe ich Geld über 1 Jahr angelegt.

 

Diesen September bekam ich das Geld auf meinen Konto gutgeschrieben, übertraf aber die 801 des Freistellungsauftrages.

 

Jetzt hat mein Geld die Bank gewechselt und wird nun dort angelegt. Muss ich dort jetzt auch einen neuen Freistellungsauftrag beantragen?

Immerhin bin ja schon über die 801 hinweg....

 

Mfg Gregor

 

Was möchtest Du für dieses Jahr denn noch freistellen?

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xolgo

Hallo zusammen,

 

im letzten Jahr (September) habe ich Geld über 1 Jahr angelegt.

 

Diesen September bekam ich das Geld auf meinen Konto gutgeschrieben, übertraf aber die 801 des Freistellungsauftrages.

 

Jetzt hat mein Geld die Bank gewechselt und wird nun dort angelegt. Muss ich dort jetzt auch einen neuen Freistellungsauftrag beantragen?

Immerhin bin ja schon über die 801 hinweg....

 

Mfg Gregor

 

Du *darfst* nicht mehrere Freistellungsaufträge stellen, die in Summe den jährlichen Freibetrag überschreiten!

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akku5

Hallo zusammen,

 

im letzten Jahr (September) habe ich Geld über 1 Jahr angelegt.

 

Diesen September bekam ich das Geld auf meinen Konto gutgeschrieben, übertraf aber die 801 € des Freistellungsauftrages.

 

Jetzt hat mein Geld die Bank gewechselt und wird nun dort angelegt. Muss ich dort jetzt auch einen neuen Freistellungsauftrag beantragen?

Immerhin bin ja schon über die 801€ hinweg....

 

Mfg Gregor

 

Dieses Jahr mußt du nicht mehr unbedigt einen neuen FSA mehr abgeben. Aber du mußt natürlich für nächstes Jahr irgendwann (natürlich vor dem Zinstermin) bei der neuen Bank einen FSA abgeben. Und nicht vergessen den alten bei der anderen Bank zurückziehen, falls dieses Konto noch offen ist .

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Poppi84

Das alte Konto ist nicht mehr vorhanden. (Wurde vom Sachbearbeiter geschlossen/gelöscht)

 

Bei der neuen Bank werden die Zinsen (handelt sich um ein Tagesgeldkonto) zum 31.12. gutgeschrieben.

 

Nochmals zum Verständnis:

 

Dieses Jahr brauch ich keinen FSA mehr stellen, erst nächstes Jahr wieder?

 

Dieses Jahr gehen von den restlichen Zinserträgen min. 25% an das Finanzamt?

 

Mfg Gregor

 

 

PS: Sorry für die vielleicht blöden Fragen

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akku5

Das alte Konto ist nicht mehr vorhanden. (Wurde vom Sachbearbeiter geschlossen/gelöscht)

 

Bei der neuen Bank werden die Zinsen (handelt sich um ein Tagesgeldkonto) zum 31.12. gutgeschrieben.

 

Nochmals zum Verständnis:

 

Dieses Jahr brauch ich keinen FSA mehr stellen, erst nächstes Jahr wieder?

 

Dieses Jahr gehen von den restlichen Zinserträgen min. 25% an das Finanzamt?

 

 

Richtig. Du kannst natürlich, wenn du Langeweile hast schon morgen einen neuen FSA abschicken, wenn du einträgst :"Gültig ab 1.1.2010" .

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Poppi84

Okay, danke für die Hilfe :-)

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tom1978

Das alte Konto ist nicht mehr vorhanden. (Wurde vom Sachbearbeiter geschlossen/gelöscht)

 

Das heißt nicht unbedingt, dass der Freistellungsauftrag auch gelöscht wurde. Ich habe zum Beispiel nach meiner Kontoauflösung bei der HypoVereinsbank ein Schreiben bekommen, dass Freistellungsaufträge nicht automatisch gelöscht werden, sondern eine Löschung separat beantragt werden muss.

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crosplit

801 Freibetrag pro Jahr...da war Herr Steinbrück aber sehr großzügig...:-

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