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SeppBroesel

Hey Leute!

 

Die Frage ist schon so banal, dass ich mich ein bisschen dafür schäme, sie zu stellen!

Ich habe noch 200 Euro Freibetrag über und denke mir, dass es doch sinnvoll sein müsste, jetzt ein paar Fonds, die Gewinne erzielten, zu verkaufen und in gleicher

Höhe sofort wieder zu kaufen, um den Freibetrag auszunutzen.

 

Seh ich das richtig so!? Man ist das peinlich! :blushing: Aber das Steuerzeugs ist ein Buch mit 7 Siegeln für mich!

 

Gruß. SeppBroesel

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Emilian

Wann haste Deine Fonds gekauft?

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SeppBroesel
· bearbeitet von SeppBroesel

Ich hab sie nach dem 31.12.08 gekauft!

 

Gruß. SeppBroesel

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langzeitsparer

Ja, macht Sinn, wenn

 

- die Fondsanteile erst 2009 gekauft wurden (sonst sind die Kursgewinne spätestens ab Anfang nächsten Jahres sowieso steuerfrei)

- das Finanzamt nicht auf einen Gestaltungsmissbrauch schließt (was allerdings wahrscheinlich ist, wenn der gleiche Fonds am gleichen Tag gekauft und verkauft wird)

 

Also:

- Kaufdatum überprüfen (und first in-first out beachten, falls verschiedene Kaufdaten vorhanden sind)

- entweder anderen Fonds kaufen (z.B. Rebalancing durchführen) oder mind. ein paar Tage warten, wobei anderer Fonds die sicherere Variante bezüglich Gestaltungsmissbrauch ist..

 

Gruß,

langszeitsparer

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Dagobert

Ja, macht Sinn, wenn

 

- die Fondsanteile erst 2009 gekauft wurden (sonst sind die Kursgewinne spätestens ab Anfang nächsten Jahres sowieso steuerfrei)

- das Finanzamt nicht auf einen Gestaltungsmissbrauch schließt (was allerdings wahrscheinlich ist, wenn der gleiche Fonds am gleichen Tag gekauft und verkauft wird)

Also:

- Kaufdatum überprüfen (und first in-first out beachten, falls verschiedene Kaufdaten vorhanden sind)

- entweder anderen Fonds kaufen (z.B. Rebalancing durchführen) oder mind. ein paar Tage warten, wobei anderer Fonds die sicherere Variante bezüglich Gestaltungsmissbrauch ist..

 

Gruß,

langszeitsparer

 

Werden Wertpapiere, die innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit Verlust veräußert werden, am selben Tage in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichem Kurs wieder gekauft, so liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 der Abgabenordnung.

 

Quelle: Bundesfinanzhof

Art des Dokuments: Urteil

Datum: 25.08.2009

Aktenzeichen: IX R 60/07

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SeppBroesel
· bearbeitet von SeppBroesel

Ja, macht Sinn, wenn

 

- die Fondsanteile erst 2009 gekauft wurden (sonst sind die Kursgewinne spätestens ab Anfang nächsten Jahres sowieso steuerfrei)

 

 

Die Spekulationsfrist ist doch mit der Abgeltungssteuer entfallen, oder wie meinst du das mit einem Jahr und sowieso steuerfrei?

 

@Dagobert: Aber ich veräußere doch mit Gewinn und nicht mit Verlust!?

 

Gruß. SeppBroesel

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jpjg

Ja, macht Sinn, wenn

 

- die Fondsanteile erst 2009 gekauft wurden (sonst sind die Kursgewinne spätestens ab Anfang nächsten Jahres sowieso steuerfrei)

- das Finanzamt nicht auf einen Gestaltungsmissbrauch schließt (was allerdings wahrscheinlich ist, wenn der gleiche Fonds am gleichen Tag gekauft und verkauft wird)

 

Also:

- Kaufdatum überprüfen (und first in-first out beachten, falls verschiedene Kaufdaten vorhanden sind)

- entweder anderen Fonds kaufen (z.B. Rebalancing durchführen) oder mind. ein paar Tage warten, wobei anderer Fonds die sicherere Variante bezüglich Gestaltungsmissbrauch ist..

 

Gruß,

langszeitsparer

 

... und das ganze macht nur Sinn, wenn Kauf/Verkauf keine Zusatzkosten verursachen. Sonst müssten sie noch mit berücksichtigt werden.

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Emilian

Den Zuschlag erhält Dagobert unter Berücksichtigung von jpjgs Mahnung! :D

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Thomas_384

Werden Wertpapiere, die innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit Verlust veräußert werden, am selben Tage in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichem Kurs wieder gekauft, so liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 der Abgabenordnung.

 

Quelle: Bundesfinanzhof

Art des Dokuments: Urteil

Datum: 25.08.2009

Aktenzeichen: IX R 60/07

 

Und wie schaut es aus, wenn die Wertpapiere innerhalb der Jahresfrist mit Gewinn veräußert werden?

Und am folgenden Tage (zu einem geringfügig höheren Kurs) wieder gekauft werden?

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neysee

Und wie schaut es aus, wenn die Wertpapiere innerhalb der Jahresfrist mit Gewinn veräußert werden?

Und am folgenden Tage (zu einem geringfügig höheren Kurs) wieder gekauft werden?

 

Wenn sie bis 2008 gekauft wurden, gehört der Kursgewinn in die Anlage SO, so die Freigrenze überschritten wird.

Bei Käufen ab 2009 gibt es keine Jahresfrist mehr, da unterliegt der Kursgewinn immer der Abgeltungssteuer (was letztlich Auslöser dieses Thread ist).

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Thomas_384

OK, ich glaube meine Frage war nicht ganz klar.

 

Angenommer Fall:

 

- Kauf des Papiers irgendwann in 2009.

- Um verbleibenden Freibetrag zu nutzen, Verkauf des Papiers in 2009 mit Gewinn.

- Dann am Folgetag wiederrum Kauf des Papiers zu einem geringfügig höheren Preis (aber gleiches Papier und gleiche Stückzahl).

 

Kann sowas als Gestaltungsmissbrauch gedeutet werden?

Was passiert dann?

Höre gerade zum ersten mal von diesem Gestaltungsmißbrauch.

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Emilian

Nein, hat Dagobert doch geschrieben.

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BondWurzel

OK, ich glaube meine Frage war nicht ganz klar.

 

Angenommer Fall:

 

- Kauf des Papiers irgendwann in 2009.

- Um verbleibenden Freibetrag zu nutzen, Verkauf des Papiers in 2009 mit Gewinn.

- Dann am Folgetag wiederrum Kauf des Papiers zu einem geringfügig höheren Preis (aber gleiches Papier und gleiche Stückzahl).

 

Kann sowas als Gestaltungsmissbrauch gedeutet werden?

Was passiert dann?

Höre gerade zum ersten mal von diesem Gestaltungsmißbrauch.

DStR 2009, 2188

BFH: Kein Gestaltungsmissbrauch beim taggleichen An- und Verkauf von Wertpapieren

Urteil vom 25.08.2009 - IX R 60/07 | AO § 42 | EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

 

> BeckRS 2009 24003808

 

> DStRE 2009, 1342

 

> Erledigte Verfahren

 

> LSK 2009, 430749

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Thomas_384

OK, ich glaube meine Frage war nicht ganz klar.

 

Angenommer Fall:

 

- Kauf des Papiers irgendwann in 2009.

- Um verbleibenden Freibetrag zu nutzen, Verkauf des Papiers in 2009 mit Gewinn.

- Dann am Folgetag wiederrum Kauf des Papiers zu einem geringfügig höheren Preis (aber gleiches Papier und gleiche Stückzahl).

 

Kann sowas als Gestaltungsmissbrauch gedeutet werden?

Was passiert dann?

Höre gerade zum ersten mal von diesem Gestaltungsmißbrauch.

DStR 2009, 2188

BFH: Kein Gestaltungsmissbrauch beim taggleichen An- und Verkauf von Wertpapieren

Urteil vom 25.08.2009 - IX R 60/07 | AO § 42 | EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

 

> BeckRS 2009 24003808

 

> DStRE 2009, 1342

 

> Erledigte Verfahren

 

> LSK 2009, 430749

 

 

Vielen Dank für die kompetenten Antworten. Das hilft ;)

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