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supertobs

Steuererklärung 2009

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supertobs
· bearbeitet von supertobs

Steuererklärung 2009 - Die neue Anlage KAP

 

Dieser Post ist aus der Sicht eines "Steuernormalos" mit einem breiten Fondsdepot. Ich habe mich die Tage durch Svens eBundesanzeigerthread gearbeitet und (versucht) die Vorgehensweise auf 2009 zu übertragen. Ich schreibe das hier für alle Interessierten und als Leitfaden für meine Steuererklärung Ende Mai. Da will ich nicht wieder alles vergessen haben. Naturgemäß übernehme ich keinerlei Haftungen, Gewähr etc. Jeder ist selbst für seine Steuererklärung verantwortlich.

 

Die Grundannahmen:

- Eine inländische Depotbank mit komplettem Freibetrag

- Alle 4 Typen an Fonds vorhanden (inl./ausl. Thes./Auss.)

- Nicht Kirchensteuerpflichtig bzw. Abzug wird korrekt durch die Depotbank gemacht.

 

Im Wesentlichen braucht man nur noch die Anlage KAP. Die Anlagen AUS (wie noch in 2008) entfällt und die Anlage SO benötigt man nur noch in 2009 bei Verkäufen innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist. Das werden die wenigsten hier mit Ihrem Abgeltungssteuerdepots gemacht haben. Es ist wirklich einfacher geworden, auch wenn es sich nicht immer so anhört.

 

Das ist die neue Form:

Anlage-Kap-2009.pdf

 

Hier die Erläuterungen:

anleitung-anlage-kap-09.pdf

 

Ich zitiere etwas aus den Erläuterungen:

 

Grundsätzlich ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch den Steuerabzug abgegolten und die Abgabe der Anlage KAP entbehrlich. Angaben zu Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen sind in der Anlage KAP dennoch erforderlich, wenn

– die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben,

– ...

 

Die ganzen weiteren Gründe sind Fälle wie: Steuersatz geringer als Abgeltungsteuer, Freibetrag schlecht verteilt und teilweise aufgebraucht etc.

 

Es geht also im Wesentlichen um Kapitalerträge die nicht versteuert wurden. So ist das ganze Dokument KAP aufgebaut, es unterscheidet immer zwischen Erträgen die schon versteuert wurden ("dem Steuerabzug unterlegen haben") und Erträge die nicht nicht versteuert wurden:

 

Die Anlage KAP ist in verschiedene Bereiche gegliedert:

1. Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 7 bis 14a),

2. Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 15 bis 21),

3. Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen (Zeilen 22 bis 25),

4. Erträge aus Beteiligungen, die gesondert und einheitlich festgestellt werden (Zeilen 31 bis 48),

5. Steuerabzugsbeträge, anzurechnende Steuern aus Kapitalerträgen, Beteiligungen und anderen Einkunftsarten sowie anzurechnende Quellensteuern nach der ZIV (Zeilen 49 bis 58).

 

Hier interessiert den ehrlichen Steuernormalo mit dem ausländischen Thesaurierer im deutschen Depot nur folgende Sektionen:

- 2. Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 15 bis 21) und

- 5. Steuerabzugsbeträge, anzurechnende Steuern aus Kapitalerträgen, Beteiligungen und anderen Einkunftsarten sowie anzurechnende Quellensteuern nach der ZIV (Zeilen 49 bis 58).

 

Sektion 1

Aussschüttende Fonds (inl. + ausl.) wurden schon versteuert. Inländische Thesaurierer sind ebenso dem Fiskus schon bekannt. Weiterhin sind natürlich der Depotbank auch alle Verkäufe (auch ausl. Thesaurierer) schon bekannt und wurden entsprechend versteuert. Dadurch entfallen die Angaben zu KAP Zeilen 7-14. Auch wenn die KAP wegen der ausl. Thesaurierer abgeben werden muss, können diese Zeilen leer bleiben.

 

Nur in KAP Zeile 14a muss der bereits aufgebrauchte Sparer-Pauschbetrag (wird durch die Depotbank bescheinigt) eingetragen werden. Da ist nun wirklich einfach. Die ganze Sektion 1 ist damit erledigt.

 

Sektion 2

Die Kernfrage ist: Was hatte man mit dem ausländischen Thesaurierern an (Zins + Dividenden, nicht realisierte Kursgewinne)-Erträgen und welche ausländischen Steuern wurden darauf bereits gezahlt? Dazu ist die Sektion 2 da:

 

Haben Sie Kapitalerträge, die nicht dem inländischenSteuerabzug unterlegen haben?

 

Erklären Sie in den Zeilen 15 bis 21 Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, beträgt die Einkommensteuer 25 %. Seitens des Finanzamts wird dabei anrechenbare ausländische Steuer und eine Ermäßigung bei Kirchensteuerpflicht berücksichtigt.

 

So sehen die Felder aus:

post-7927-1262417612,33.jpg

 

Jetzt das Gute: Es geht nur um die KAP Zeile 15. Die KAP Zeilen 16 - 21 können wegfallen, es handelt sich hier z.B. um abgeltungsteuerfpflichtige Kursgewinne die nicht versteuert wurden. Ja, aber das wurde ja selbst mit ausländischen Thesaurierern durch die deutsche Depotbank getan. Es kann also im Normalfall wegfallen.

 

Die Erträge der ausländischen Thesaurierer werden wie folgt in KAP Zeile 15 eingetragen. Alles von mir durchgestrichene braucht nicht gemacht zu werden, da bereits versteuert.

 

Hierzu gehören z. B. Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds (auch wenn diese in einem inländischen Bankdepot verwahrt werden), Erträge bei ausländischen Kreditinstituten, wie Dividenden, Zinsen und weiteren Kapitalerträge, die bisher nicht dem Steuerabzug durch eine inländische Zahlstelle unterlegen haben (z. B. Privatdarlehen unter fremden Dritten) alle Veräußerungstatbestände, die Sie bitte in Zeile 16 bis 19 eintragen.

 

Einzutragen sind Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen (z. B. Aktien, Fondsanteile, Termingeschäfte, weitere Kapitalforderungen jeder Art). Ermitteln Sie bitte den Gewinn / Verlust aus der Veräußerung jeder einzelnen Kapitalanlage und fügen Sie die Berechnung auf einem besonderem Blatt bei.

 

Voraussetzung ist, dass die Anschaffung dieser Wertpapiere nach dem 31. 12. 2008 erfolgt ist. Veräußerungsgeschäfte mit Wertpapieren, die Sie vor dem 1. 1. 2009 angeschafft und innerhalb eines Jahres wieder veräußert haben, erklären Sie bitte in den Zeilen 41 bis 57 der Anlage SO. Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von sog. Finanzinnovationen (z. B. Zerobonds) und Wertpapieren ohne Kapitalrückzahlungsgarantie (z. B. Zertifikate) gelten besondere Übergangsregelungen (§ 52 a Abs. 10 Satz 7 ff. Einkommensteuergesetz).

 

Nochmal: Es geht also nur um Zinsen und Dividenden ausländischer Thesaurierer die im eBundesanzeiger als "ausschüttungsgleiche Erträge" durch den Thesaurierer auf Fondsebene wieder angelegt werden (KAP Zeile 15) (und deren bereits berücksichtigten Steuern, siehe unten).

 

Im Idealfall sind die einzugebenden Werte für KAP Zeile 15 in der Erträgnisaufstellung der Depotbank angegeben. Der händische Ermittlung des einzugebenden Wertes für KAP Zeile 15 ist (potentiell) aufwendiger, deswegen lagere ich die Beschreibung in den nächsten Post aus.

 

Damit wäre Sektion 2 erledigt. Die Sektionen 3 und 4 sind für einen Privatanleger nur selten relevant und deshalb überspringe ich das hier. Kommen wir zur Sektion 5.

 

Sektion 5

So sieht diese Sektion aus:

post-7927-1262519289,45.jpg

 

Es müssen also die die bereits gezahlten Steuern auf Kapitalertäge angegeben werden. Das gleiche wie oben: Aussschüttende Fonds (inl. + ausl.) wurden schon (korrekt) versteuert. Inländische Thesaurierer sind ebenso dem Fiskus schon bekannt und somit bekannt. Weiterhin sind natürlich der Depotbank auch alle Verkäufe (auch ausl. Thesaurierer) schon bekannt und wurden entsprechend versteuert. Dadurch entfallen die Angaben zu KAP Zeilen 49-51. Auch wenn die KAP wegen der ausl. Thesaurierer abgeben werden muss, können diese Zeilen leer bleiben. Rechte Spalte bleibt ebenso leer wenn man keine Beteiligungen hat.

 

Es bleiben also auszufüllen:

KAP Z 52 "Angerechnete ausländische Steuern"

KAP Z 53 "Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern"

KAP Z 54 "Fiktive ausländische Quellensteuern"

 

Was heißt das? Ausländische Thesaurierer unterliegen im Ausland (Heimatland des Fonds sowie Heimatland der Aktien, die der Fonds hält) eben gewissen Steuern. Um nicht doppelt zu bezahlen, muss man also bereits gezahlten Steuern richtig benennen. Im Idealfall bekommt man diese Werte auch aus der Erträgnisaufstellung der Depotbank. Sie sind aber auch im eBundesanzeiger leicht zu ermitteln.

 

KAP Z 54 ist ein wohl sehr seltener Fall, deswegen geh ich auch nicht näher darauf ein. Unten bei "meinen Beispielen" gehe ich noch auf andere Bezeichungen ein.

 

Im eBundesanzeiger ist die Zuordnung wie folgt:

Nr. 1. f) aa) wird zu KAP Z 52 oder KAP Z 53

 

Es gibt also nur eine Nummer für diesen Wert, eben f) aa). In dieser Nummer muss es also textlich noch klar gestellt sein durch den Anbieter, ob die anrechenbaren Q-Steuern schon verrechnet wurden oder nicht.

 

f aa) sind die anrechenbaren ausländischen Quellensteuer. Die Anrechnung erfolgt bereits im Steuerabzugsverfahren [...] . Bei ausländischen Thesaurierern gibt es keinen Steuerabzug. Sind in diesen Fällen anrechenbare ausländische Steuern ausgewiesen werden diese in den Quellensteuertopf eingestellt. [Werden] hingegen die Erträge direkt im Steuerabzugswege vollständig verrechnet, so [wird] nichts in den Quellensteuertopf eingestellt [...]. Daher sind für die anrechenbaren ausländischen Quellensteuern 2 Felder vorhanden. Die bereits im Steuerabzugswege verrechneten Quellensteuern und die noch nicht verrechneten Quellensteuern (Quellensteuertopf).

 

Nr. 1. f) bb) ist wohl für Privatanleger irrelevant. Das sind Steuern, die der Anleger als Werbungskosten von seinen Einnahmen abziehen kann. Ab 2009 gibt es aber keinen Werbungskostenabzug im Privatvermögen, weder im Steuerabzugswege noch im Veranlagungsverfahren.

 

Sind diese Werte eingetragen ist die Anlage KAP im Normalfall erledigt. Die Zeilen 55-57 beziehen sich ja auf Anzurechnende Steuern aus Beteiligungen etc., die Zeile 58 bezieht sich auf Quellensteuern gemäß Zinsinformationsverordung. Beides ist für den normalen Fondsanleger irrelevant.

 

Zusammenfassung

Alle noch nicht versteuerten Erträge müssen in der Anlage KAP erklärt werden. Dies betrifft im Normalfall bei einer Depotbank in Deutschland nur die laufenden Erträge ausländische Thesaurierer, also noch nicht mal Verkaufsgewinne. Die bereits gezahlten ausländischen Steuern werden angerechnet und müssen deshalb auch angegeben werden. Alle wesentlichen KAP Zeilen habe ich oben im Text fett markiert, zusammenfassend sind dies nur 4 Werte:

 

KAP Z 14a "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge fällt"

KAP Z 15 "Kapitalerträge" (Sektion noch nicht versteuert)

KAP Z 52 "Angerechnete ausländische Steuern"

KAP Z 53 "Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern"

 

Sven hat in seinem eBundesanzeiger-Thread ein OpenOffice Spreadsheet gepostet für 2 Depotbanken für jeweils mehrere Fonds. In dieses Sheet kann man schön die einzelnen Fonds eintragen und die Summe in der Steuererklärung angeben.

 

Ich habe das nach Excel konvertiert:

KAP_2009_Investmentfonds.xls

 

So sieht es aus:

post-7927-1262523266,3_thumb.jpg

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supertobs
· bearbeitet von supertobs

Die Ermittlung der (ausschüttungsgleichen) Erträge

 

An dieser Stelle sei auf den wunderbaren Thread von Marcise verwiesen (wie ich ein bekennender Steuerlegastheniker :) ). In seinem Postings geht er stark auf Verkäufe von ausl. Thes. ein. Das soll bei mir erst mal nicht im Vordergrund stehen. Mir geht es hier um die Ermittlung der Erträge.

 

Marcise hat auch das wunderbar gepostet, ich habe mich da mal "bedient", da ich kann es eigentlich nicht besser zusammenstellen kann. Aus seinem Posting habe ich das nicht mehr relevante herausgestrichen.

 

Regelmäßige Erträge müssen jährlich versteuert werden

Die regelmäßigen Erträge sollten keine Probleme machen, da die Banken/Depotstellen (für meine Fonds bislang) eine Erträgnisaufstellung/Jahressteuerbescheinigung ausstellen, wo jeder in die Anlagen KAP und AUS einzutragende Wert aufgeführt ist.

 

Erträgnisaufstellung: Hier werden die Erträge aufgeführt, für die keine Steuern an das FA abgeführten wurden (z.B. bei ausreichend hohem Freistellungsauftrag).

 

Jahressteuerbescheinigung: Hier werden die Erträge aufgeführt, für die Steuern an das FA abgeführt wurden (z.B. bei Überschreitung des Freistellungsauftrags).

 

Jahresbescheinigung: Hier werden die Spekulationsgewinne aufgeführt. Ab 2009 gibt es diese nicht mehr. Daher gibts auch keine Jahresbescheinigungen mehr.

 

Es kann vorkommen, dass die Thesaurierungswerte in den Steuerdokumenten nicht mit der tatsächlichen Thesaurierung übereinstimmt. Aus diesem Grund sollte jede Thesaurierungsanzeige kurz mit dem eBundesanzeiger abgeglichen werden. Bei mir stimmten bislang alle Zahlen...

 

Wichtig ist, dass die jährlich versteuerten Thesaurierungsbeträge dokumentiert werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass bei Verkauf des auls. Thesaurierers die dann nochmal zu zahlende Steuer über die nachfolgende Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden kann.

 

Wie ich das vorhabe zu machen:

  • die Angaben für die Anlagen KAP und AUS können Erträgnisaufstellung/Jahressteuerbescheinigung übernommen werden
  • darüber hinaus lege ich die Erträgnisaufstellung/Jahressteuerbescheinigung der Einkommensteuererklärung bei (bei mehreren Depotbanken konsolidiere ich die Werte ggf. in Excel und lege auch das Dokument bei)
  • in meiner Depot-Excel-Tabelle halte ich die jährlich versteuerten Thesaurierungen fest
  • den Steuerbescheid, die Anlagen KAP und AUS sowie Erträgnisaufstellung/Jahressteuerbescheinigung hefte ich ab

Das sollte für die jährliche Versteuerung der Anlagen alles sein...

 

PS. Vorausgesetzt man ist kirchensteuerpflichtig, müssen ggf. auch die Erträge der ausschüttenden und dt. thes. Fonds angegeben werden.

 

Ergo: Bekommt man von der Depotbank die Erträgnisaufstellung und sind dort alle ISINs der ausl. Thesaurierer aufgeführt ist eigentlich schon alles erledigt. Man gibt die gemäß Ausfüllhilfe in die Steuererklärung an und gut. Folgene KAP Zeilen werden wohl in der Ausfüllhilfe für einen Privatanleger genannt:

KAP Z 15, KAP Z 7, KAP Z 49, KAP Z 50, KAP Z 51, KAP Z 52, KAP Z 53.

 

Es gibt aber noch einen zweiten, einen "harten" Weg: Manuell über den eBundesanzeiger. Dies muss getan werden, wenn man a) die Erträgnisaufstellung kontrollieren will oder b ) seine Fonds nicht aufgeführt sind. Dieser "harte Weg" sei im Folgenden beschrieben.

 

Der harte Weg über den eBundesanzeiger - Was ist zu tun?

Es gilt die "Zuflussfiktion", d.h. ausschüttungsgleiche Erträge gelten als "zugeflossen" mit Ende des Geschäftsjahres des Fonds. Deswegen sind in einem ersten Schritt die Geschäftsjahresenden aller Fonds zu ermitteln. Diese findet man auf der Homepage der Anbieter, manchmal gut, manchmal etwas versteckt. Fast immer ist das Datum in dem "Fonds-Faktsheet" zu finden. Für ComStage habe ich es erst aus dem eBundesanzeiger selbst ermittelt.

 

Also:

 

1.) Geschäftsjahresende aller Fonds ermitteln, überprüfen.

 

Berücksichtigt werden alle gehaltenen Anteile zu diesem Zeitpunkt. Also ist in einem zweiten Schritt für jeden Fonds die gehaltenen Anteile zum Fonds-GJ-Schluss zu ermitteln (läßt sich ja gut automatisieren, wenn mein gepflegtes Excel hat).

 

2.) Ermittelung der gehaltenen Fondsanteile zum GJ-Schluss.

 

Die KAG hat 4 Monate Zeit nach GJ-Schluss die Ertragsdaten im eBundesanzeiger zu ermitteln. Für GJ-Ende zum 31.12. wird es also schon knapp mit der Steuererklärung zum 31.5. Man muss dann alles im Mai machen. Nun mit den ISIN-Nummern bewaffnet geht es nun zum eBundesanzeiger:

 

3.) Download der eBundesanzeiger-Mitteilungen für das abgelaufene GJ und Archivierung. Notiz des Veröffentlichungszeitpunkt in Übersichtstabelle.

 

Typerischerweise bekommt man eine ganze Liste an Treffern. Man sieht aber schnell was relevant ist. Z.B. für ComStage steht da "»Bekanntmachung der Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 des InvStG für das am 30. Juni 2009 endende Geschäftsjahr " für alle ComStage ETFs.

 

Ich speichere alles auf Festplatte und drucke zusätzlich noch für das Archiv aus. Papier ist doch noch etwas langlebiger. Dem Finanzamt nenne ich nur den Veröffentlichungszeitpunkt um die Papierflut etwas einzudämmen.

 

So sieht das jetzt erst mal bei mir aus:

post-7927-1262431254,13_thumb.jpg

 

Anhand der eBundesanzeigermitteilungen muss man nun noch die Werte korrekt zuordnen. Das ist echt für Bekloppte und solche die es werden wollen. Nähers findet sich in Svens Thread. Ich habe mir den durchgearbeitet und tabellarisch zusammengefaßt. Für die ab 2009 relevanten Werte komme ich auf folgende Zuordnungstabelle:

post-7927-1264362678,96.jpg

 

Damit muss man nun im Nahkampf für jeden Fonds (im "harten Weg") die entsprechenden Werte in seine eigene Übersichtstabelle eintragen (siehe oben).

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supertobs
· bearbeitet von supertobs

Beispiele - "meine" ausländischen Thesaurierer

 

Theoretisch kann jeder Fonds alles, sowohl ausschütten als auch thesaurieren egal was auf den Internetseiten steht. Im Verkaufsprospekt halten sich alle Gesellschaften die Option vor. Deswegen müssen Thesaurierungen beachtet und überprüft werden.

 

Ausländische Thesaurierer

LU0378434582 ComStage ETF DJ Stoxx 600

LU0392496005 ComStage ETF MSCI USA Small Cap TRN

 

Beide ComStage fonds die ich habe schließen zum 30.06 ihr Geschäftsjahr. Am 29.09.2009 wurden die Besteuerungsgrundlagen im eBundesanzeiger veröffentlicht:

eBundesanzeiger_29.09.2009-ComStage_ETFs.pdf

 

Da es sich bei beiden Fonds um ausländische Thesaurierende Swapper handelt, haben diese erwartungsgemäß keine laufenden Erträge. Die Swapper wandeln Dividenden ja in Kursgewinne um. In der Übersichtstabelle trage ich also in KAP Z 15, KAP Z 52 und KAP Z 53 eine "0" ein. Ich werde diese Fonds aufführen und dem Finanzamt auch so aufgeführt mitteilen, damit klar ist, das ich die jährlich korrekt versteuert habe (siehe Marcises Thread)

 

Für diese Fonds liegen noch keine Meldungen im eBundesanzeiger vor:

LU0292107645 db x-trackers MSCI Emerging Markets

LU0321462953 dbx Emerging Markets Liquid Eurobond

FR0010028860 Lyxor ETF EuroMTS Global

FR0010481127 Lyxor ETF EuroMTS Covered Bond Aggregate

 

Für den

LU0292107645 db x-trackers MSCI Emerging Markets

wurden im Jahr 2008 ebenso keinerlei von "0" abeweichende Beträge gemeldet. Also, wie gewünscht; ein astreiner thes. Swapper.

 

Für den

LU0321462953 dbx Emerging Markets Liquid Eurobond

wurden 2008 ausschüttungsgleiche Erträge in Höhe von 3,6756 gemeldet (Feld 1.) a)). Genau der gleiche Betrag fällt unter den Zinsertrag (in 2009 dann gleich wie Dividenden zu behandeln) 3,6756 Euro in Feld 1. d) angebegen werden. Sonst finden sich keine Werte. Es sieht also recht einfach aus: Für die Zinsen, die anfielen muss also Abgeltungsteuer gezahlt werden.

 

Ebenso deuten die Meldungen aus 2008 für

FR0010028860 Lyxor ETF EuroMTS Global

FR0010481127 Lyxor ETF EuroMTS Covered Bond Aggregate

 

an, das ausschüttungsgleiche Erträge 1:1 zu versteuern sind. Was der dort angegebene 30% Depotfall sowie die Tafelgeschäfte sind, muss ich noch auf Relevanz checken.

 

Um den Umgang mit dem eBundesanzeiger zu üben, wollte ich noch meine anderen Fonds händisch machen.

 

Inländische Ausschütter

DE000A0D8Q49 iShares DJ STOXX US Select Dividend

 

Dieser Fonds ist so was von be********* im eBundesanzeiger angegeben, das ich nach 2 Abenden aufgegeben habe und auch zu keiner Lösung mehr kommen will. Ich übernehme die Daten aus der Ertragsaufstellung und fertig. Wen es interessiert, hier die Diskussion mit Sven:

https://www.wertpapier-forum.de/topic/20589-der-elektronische-bundesanzeiger-und-die-veroeffentlichung-von-besteuerungsgrundlagen/?do=findComment&comment=542668

 

Ausländische Ausschütter

FR0010245514 Lyxor ETF Japan (TOPIX) - noch keine eBundesanzeiger-Meldung da.

 

DE000A0J2060 iShares MSCI North America

Der schüttet 4 mal aus und teilthesauriert einmal. Ich erspare mir das erst mal. Macht einfach kein Spaß sowas.

 

FR0010168781 Lyxor ETF MSCI EMU Value

FR0010168773 Lyxor ETF MSCI EMU Small Cap

 

Bei diesen beiden Lyxor-Fonds schließt das Geschäftsjahr am 31.01.2009. Die nachfolgende Meldung im Mai nennt die Besteuerungsgrundlagen für die Ausschüttung im September 2008. Mich interessiert für 2009 aber nur die Ausschüttung am 14.09.2009. Für diese Ausschüttungen finden sich keine noch Besteuerungsgrundlagen. Sollten sie ähnlich spät wie in 2009 kommen, wäre das für eine händische Erklärung sehr sehr spät.

 

Offene Fragen:

Was macht man wenn bis Ende Mai die eBundesanzeiger-Meldung noch nicht vorliegt?

Was ist ein 0% Depotfall sowie die Tafelgeschäfte? Relevant für den normalen Privatanleger?

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supertobs
· bearbeitet von supertobs

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supertobs
· bearbeitet von supertobs

Ich stelle das heut schon mal rein, es ist noch nicht "fertig", falls es je sein wird.

 

Diskussion ist willkommen, Fehler werde ich rauseditieren und von Zeit zur Zeit den Thread etwas straffen.

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vanity
· bearbeitet von vanity

Hmm Supertobs, du kannst es ja doch nicht lassen, forumsmäßig kürzer zu treten. ;) Sehr schöne Idee und wie immer sehr systematisch und instruktiv aufgebaut (du kannst einen virtuellen Bonuspunkt von mir einheimsen, wenn du magst)

 

.....

Es geht also im Wesentlichen um Kapitalerträge die nicht versteuert wurden. So ist das ganze Dokument KAP aufgebaut, es unterscheidet immer zwischen Erträge die schon versteuert wurden ("dem Steuerabzug unterlegen haben") und Erträge die nicht versteuert wurden:

....

Die Erträge der ausländischen Thesaurierer werden wie folgt in KAP Zeile 15 eingetragen. Alles von mir durchgestrichene braucht nicht gemacht zu werden, da bereits versteuert.

Hierzu habe ich folgende Anmerkung, genau genommen eine Frage: Dein Eingangspost erweckt den Anschein, als müsse man in Anlage KAP nur noch das angeben, was noch nicht dem Steuerabzug unterlegen hat und könne den Rest (die bereits versteuerten Einkünfte) weglassen. Ist das so gemeint? Und wenn ja, ist dem tatsächlich so?

 

Ich erinnere mich an einen kürzlich erfolgten Post von Sven82 (vielleicht finde ich ihn noch), der sinngemäß folgendes besagt: Wer Einkünfte in Anlage KAP deklariert, der muss dies vollständig tun, also auch bereits versteuerte Einkünfte angeben. So habe ich das zumindest verstanden. Im Altverluste-Thread wurde das bereits kontrovers diskutiert, ich meine aber ohne Ergebnis. Und wenn dem so ist, dann ist es leider doch nicht so einfach :(

 

Nachtrag: Den meine ich: https://www.wertpapier-forum.de/topic/20589-der-elektronische-bundesanzeiger-und-die-veroeffentlichung-von-besteuerungsgrundlagen/?do=findComment&comment=537161

 

(den Post kannst du selbstverständlich nach Belieben editieren, falls ich die Diskussion zu früh gestartet haben sollte, aber ich denke die Frage hat für die weitere Handhabung eine gewisse Bedeutung)

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Basti
· bearbeitet von Basti

wieder einmal eine TOP Arbeit von dir supertobs :thumbsup:

 

wenn ich mir das so anschaue, lohnt es sich ggf. doch mal sich die ausl. Thes. für das neue Jahr anzusehen :rolleyes:

 

ggf. kann irgendwo noch der Hinweis auf die gesonderte Anlage VORSORGEAUFWAND gegeben werden - wo dann neben der gesetzlichen Rente auch die Riester & Co. Angaben gemacht werden müssen.

 

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0

 

Bitte weiter so!!! Ich bin leider nicht bewandert in der Problematik der ausl. Thesaur.

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Sven82

wenn bei einem Teil der Erträge der Steuerabzug richtig erfolgte brauchen diese Einnahmen nicht angegeben werden. Sonst wäre zumindest die Zeile 14a in der Anlage KAP überflüssig.

 

In der Praxis dürfte dies aber nur bei Banken der Fall sein, bei denen ausschließlich Spareinlagen angelegt wurden oder ausschließlich positive Einnahmen erzielt wurden. Sofern die unterjährige Verlustverrechnung und Quellensteueranrechnung hinzukommt kann das FA schon nicht mehr erkennen, ob auch wirklich alle bisher nicht versteuerten Erträge angegeben wurden oder nicht. Da ist das FA dann auf die Angaben des Bürgers angewiesen.

 

Vieles ist durch die Abgeltungsteuer einfacher geworden aber eben die zwei Stichworte Verlustverrechnung und Quellensteuerberücksichtigung machen das ganze zu einem bürokratischen Monster.

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supertobs
· bearbeitet von supertobs

wenn bei einem Teil der Erträge der Steuerabzug richtig erfolgte brauchen diese Einnahmen nicht angegeben werden. Sonst wäre zumindest die Zeile 14a in der Anlage KAP überflüssig.

 

Ja, das stimmt. Ich werde es oben editieren. In Sektion 1 muss also in Zeile 14a der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag erklärt werden.

 

Damit hätten wir also bisher Zeile 14a und 15.

 

ggf. kann irgendwo noch der Hinweis auf die gesonderte Anlage VORSORGEAUFWAND gegeben werden - wo dann neben der gesetzlichen Rente auch die Riester & Co. Angaben gemacht werden müssen.

 

Riester und Co. gehört woanders hin. Ich wollte mit dieser Arbeit (an der ich schon länger sitze) mein letztes großes Problem lösen: Kapitalertragssteuern. Bei Riester hatte ich bisher nie Probleme, das korrekt in der Steuererklärung anzugeben. Bei den Anlagen KAP, AUS und SO schon eher.

 

Der Leitfaden oben soll mir eine möglichst einfache, semi-automatische Herangehensweise für die nächsten Jahre für die Anlagen KAP ermöglichen.

 

Gerne nehme ich einen Posts für andere Teile der Steuererkläung auf, oder verlinke das. Vielleicht steuert das jemand bei?

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finisher

 

DE000A0J2060 iShares MSCI North America

Der schüttet 4 mal aus und teilthesauriert einmal. Ich erspare mir das erst mal. Macht einfach kein Spaß sowas.

Den Fonds hab ich auch bei der DiBa. Da steht bei mir in der Erträgnisaufstellung 2009:

31.12. Thes. Zins ausl. Fonds: 17,51

 

Das ist dann die Teilthesaurierung ? Dieser Betrag gehört in die Anlage KAP Zeile 15 eingetragen, sowie in dem Excel-Sheet dokumentiert, richtig ?

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supertobs

Den Fonds hab ich auch bei der DiBa. Da steht bei mir in der Erträgnisaufstellung 2009:

31.12. Thes. Zins ausl. Fonds: 17,51

 

Das ist dann die Teilthesaurierung ? Dieser Betrag gehört in die Anlage KAP Zeile 15 eingetragen, sowie in dem Excel-Sheet dokumentiert, richtig ?

 

Entschuldige die späte Antwort, ich habe mich auch erst diese Woche wieder mit der Steuer befasst.

 

Ja, das steht bei mir auch unter 31.12. Es ist ein Wert für Zeile 15. Steht bei mir in der Erträgnisaufstellung der DiBa auch so drin.

 

Allerdings wundert mich das Datum: 31.12. Der GJ-Schluss ist am 28.02.2009. So steht es auch in der Ertragsthesaurierungsmitteilung vom 14.07.2009 die ich bekommen habe.

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Bärenbulle
· bearbeitet von Bärenbulle

Danke Supertops für die Zusammenfassung. Ist wirklich hilfreich!

 

Wichtig ist, dass die jährlich versteuerten Thesaurierungsbeträge dokumentiert werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass bei Verkauf des auls. Thesaurierers die dann nochmal zu zahlende Steuer über die nachfolgende Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden kann.

 

Dazu nochmal eine Frage: Meine Depotbank weißt die jährlich versteuerten Thesaurierungsbeträge der ausl. Thesaurierer in der Erträgnisaufstellung immer schön sauber aus. Ich würde daher davon auszugehen, dass meine Depotbank beim Verkauf die steuerliche Anrechnung ebenfalls korrekt berücksichtigt, so dass ich mir die Erträge gar nicht mehr über Einkommensteuererklärung zurückholen muss.

 

Der von Marcise skizzierte Fall gilt demnach doch eigentlich nur, wenn man seiner Depotbank misstraut bzw. auf die Finger schauen will oder? Eigentlich reicht es doch dann nachzurechnen falls Sie es tatsächlich vergessen sollten.

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vanity
· bearbeitet von vanity

Dazu nochmal eine Frage: Meine Depotbank weist die jährlich versteuerten Thesaurierungsbeträge der ausl. Thesaurierer in der Erträgnisaufstellung immer schön sauber aus. Ich würde daher davon auszugehen, dass meine Depotbank beim Verkauf die steuerliche Anrechnung ebenfalls korrekt berücksichtigt, so dass ich mir die Erträge gar nicht mehr über Einkommensteuererklärung zurückholen muss.

Wenn ich die leicht gereizte Diskussion im Auslands-Thesaurierer-Thread richtig verfolgt habe, darf die Depotbank das überhaupt nicht. Woher soll sie denn wissen, dass du die Angaben aus der Erträgnisaufstellung auch brav in deine Steuererklärung übernommen hast? (so weit geht denn das Vertrauen der Finanzverwaltung in den Steuerbürger nicht)

 

Betrachte die Erträgnisaufstellung einfach nur als einen nicht-amtlichen Service deiner Bank, der dich bei der Recherche und der Dokumentation dieser Daten unterstützt. Weiter nichts.

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supertobs

Standardtexte bei der Steuererklärung

 

Bitte zum Speicher der Daten, ausl. thes. werden jährlich versteuert

In unseren Depots befinden sich ausländische thesaurierende Investmentfonds. Da der Fiskus keine Möglichkeit hat von der ausländischen Kapitalanlagesellschaft Steuern einzufordern erfolgt der Steuerabzug auf die thesaurierten Erträge dieser Fonds erst mit Veräußerung durch die Depotbank (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 InvStG). Die Erträge fließen steuerlich gesehen jedoch mit Geschäftsjahresende zu (Zuflussfiktion - § 2 Abs. 1 S. 2 InvStG), so dass die Erträge in jedem Veranlagungszeitraum der Haltezeit zu versteuern sind. Dies ist auch korrekt in dieser Steuerklärung und den vorherigen Jahren durch uns erfolgt. Um Unklarheiten beim Verkauf im Hinblick auf die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Nachweis der bereits versteuerten Erträge vorzubeugen bitten wir diese Unterlagen zu den Akten zu nehmen.

 

Korrektur der Doppelbesteuerung bei Veräußerung

In der Erträgnisaufstellung der <BANK>; sind Kapitalerträge in Höhe von <WERT> € angegeben. Dieser Wert ist aber zu hoch, da beim Verkauf ausl. thes. Fonds besitzanteilige ausschüttungsgl. Erträge in Höhe von <WERT2> € aus den Vorjahren eingerechnet worden sind, die allerdings von uns bereits in den Vorjahren korrekt versteuert wurden. KAP Z7 enthält also die um −<WERT2> € korrigierten Erträge. Siehe auch Hinweis in Steuerbescheinigung auf § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG

 

Korrekte Versteuerung ausl. thes. Fonds

In der Erträgnisaufstellung der <BANK> sind nicht alle ausl. thes. Fonds berücksichtigt. Die Ertragsdaten der <ANZAHL> fehlenden Fonds wurden mit dem eBundesanzeiger korrigiert. KAP Z15 erhöht sich um <WERT> €.

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