Torman Posted June 30, 2014 Der Verkauf der Servicetochter erweist sich (nicht unerwartet) als sehr schwierig. NRW verkauft Portigon-Tochter vorerst nicht 27.06.2014, 07:24 Uhr Wegen der Marktgegebenheiten zögert das Land Nordrhein-Westfalen den Verkauf der Portigon-Tochter PFS weiter hinaus. Die EU-Kommission fordert eine Veräußerung bis 2016 – ansonsten droht die Abwicklung. http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/servicetochter-nrw-verkauft-portigon-tochter-vorerst-nicht-/10115112.html Share this post Link to post
Torman Posted March 30, 2015 Portigon hat 2014 den Verlust deutlich verringert. Dies liegt aber vor allem an weniger außerordentlichen Belastungen. Die Verluste aus dem laufenden Betrieb haben sich dagegen erhöht. Für 2015 rechnet man erneut mit einem mittleren dreistelligen Millionenverlust. Die Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend weiter herabgeschrieben. Die stillen Gesellschafter und die Genussrechtsinhaber nehmen gemäß den Emissionsbedingungen in Höhe von 200,4 Mio € beziehungsweise 3,6 Mio € am Ausgleich des Jahresfehlbetrags teil. Der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert beträgt 47,6 % des Nennbetrages für die Genussscheine, 45,4 % für die in 2005 sowie 50,0 % für die in 2009 begebenen stillen Einlagen. Zudem unterbleibt für diese Instrumente vertragsgemäß die Zinszahlung für das Jahr 2014. http://www.portigon.com/cm/content/portigon/i/de/news/pressemeldungen/current/bpk2015.html http://www.portigon.com/cm/content/portigon/i/de/news/pressemeldungen/current/bpk2015/_jcr_content/marginalparsys/download/file.res/20150319_BPG_Pr%C3%A4sentation_deutsch.pdf Share this post Link to post
Prospektständer Posted March 26, 2018 Portigon-Rückbau auf gutem Weg - Pressemitteilung GJ 2017 Share this post Link to post
gravity Posted August 9, 2018 Portigon AG: Ergebnis im 1. Halbjahr 2018 durch erhöhte Rückstellungen belastet http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/portigon-ergebnis-halbjahr-durch-erhoehte-rueckstellungen-belastet/?newsID=1089331 Share this post Link to post
Asmik Posted November 6, 2019 Hybrid Capital WKN A02DFH gerade 17 bezahlt.....gibt es da Neuigkeiten, die ich nicht gefunden habe? Share this post Link to post
wupi Posted November 6, 2019 · Edited November 6, 2019 by wupi Nö...erschließt sich mir auch nicht. Die Halbjahreszahlen waren schlecht - 85 Mio Verlust und gerade mal 200 Mio Bilanzabbau Da hat einer aus irgendwelchen Gründen gemeint er müsse 800K aus dem Brief kaufen Share this post Link to post
DerInvestor Posted December 3, 2019 Hallo miteinander, hat jemand eine Einschätzung, wie die Tiere A0D2FH und A0D2FH nach der Adhoc zu beurteilen sind? Reagiert der Markt gerade über oder ist gar mit weiteren Abschlägen zu rechnen? Ohne den Bondboardfundus fällt mir eine eigene Einschätzung sehr schwer... Share this post Link to post
wupi Posted December 3, 2019 Der frühere Heiner im BB hat nachfolgendes im Anleihenforum geschrieben. In der EUR haben sich die Preise wieder etwas gefangen, in der USD gibt es noch Material unter 8 aktuell. Die großen Halter, die ich kenne, haben heute die Nerven behalten und nichts blind herausgefeuert. Ich ebenso. Einerseits geht es volumensmäßig nicht, andererseits sind alternative Wege zu überlegen. Nach dem Schock von gestern: Wir haben eine Whatsapp-Gruppe gegründet, um uns zu dem Thema zu koordinieren. Das ermöglicht eine Sammlung der Bestände und einen weniger öffentlichen Austausch. Bisher haben wir viel Geduld gehabt mit der Portigon, nun ist sicher ein Punkt erreicht, an dem auch andere Schritte und Aktivitäten notwendig werden. Wir wollen schließlich nicht zum Portigon CumEx Opfer werden. Wer gerne aufgenommen werden möchte, bitte PN an mich. Heiner ist leider nicht im Wertpapierforum. Wer hier mit aufgenommen werden möchte, dem bleibt leider nichts anderes übrig, als sich dort auch zu registrieren. Share this post Link to post
DerInvestor Posted December 4, 2019 Danke, dann werde ich mich da mal anmelden ... Share this post Link to post
BenjaminW Posted December 30, 2019 · Edited December 30, 2019 by BenjaminW On 12/3/2019 at 7:55 PM, wupi said: The former Heiner in the BB wrote the following in the bond forum. In the EUR, prices have caught up again, in the USD there is still material below 8 currently. The big owners I know kept their nerves today and didn't fire anything out blindly. Me too. On the one hand, there is no volume, on the other hand, alternative ways have to be considered. After yesterday's shock: We started a Whatsapp group to coordinate on the subject. This enables a collection of the holdings and less public exchange. So far we have had a lot of patience with the Portigon, now there is certainly a point where other steps and activities are also necessary. After all, we don't want to be a Portigon CumEx victim. If you would like to be included, please PM me. Unfortunately Heiner is not in the securities forum. If you want to be included here, there is unfortunately no other option than to register there. Hi Wupi, very difficult for me to track what is going on with the security and I would like to stay informed. How can I sign up for the whatsapp group now the bondboard has dissapeared? Where can I reach Heiner? Thanks Share this post Link to post
DanteAllemis Posted January 3, 2020 Hi Benjamin, happy new year. You can DM me or Wupi for details. Share this post Link to post
wupi Posted January 7, 2020 Am 30.12.2019 um 11:52 von BenjaminW: Hi Wupi, very difficult for me to track what is going on with the security and I would like to stay informed. How can I sign up for the whatsapp group now the bondboard has dissapeared? Where can I reach Heiner? Thanks Hi Benjamin, i write you per PN Share this post Link to post
Amateur Posted April 21, 2020 Vielleicht gibt ja doch noch eine chance https://www.welt.de/wirtschaft/article207341551/Neue-Details-zu-Cum-Ex-Deals-Wurden-Banken-getaeuscht.html Share this post Link to post
gravity Posted May 26, 2020 BRP Renaud und Partner mbB: Mögliche Ansprüche von Anleihegläubigern u.a. wegen Cum/ex-Geschäften der Portigon AG im dreistelligen Millionenbereich Share this post Link to post
gravity Posted June 24, 2020 Rechtsanwalt Aljoscha Schmidberger spricht über das Klageverfahren gegen die Portigon AG wegen der Cum-Ex-Risiken Share this post Link to post
gravity Posted August 22, 2020 · Edited August 24, 2020 by gravity Finanzberichte > Einzeljahresabschluss 2019 ... Jahresfehlbetrag -582,4 Mio. EUR Zitat Risiken können aus Auseinandersetzungen mit Hybridkapitalgebern über den Umfang der erfolgten Verlustbeteiligung erwachsen. >>> Bundesanzeiger: GS-Rückzahlung = 19,984313960% GS-Buchwert per 31.12.2019 + 0,9490802% Zinsen & 2005-SE-Buchwert per 31.12.2019 = 18,90465508% Share this post Link to post
Amateur Posted December 3, 2020 Hallo zusammen, hat jemand am 30.11 an den call teilgenommen und kann es zusammenfassen was erzählt wurde? Share this post Link to post
DanteAllemis Posted December 3, 2020 vor 19 Minuten von Amateur: Hallo zusammen, hat jemand am 30.11 an den call teilgenommen und kann es zusammenfassen was erzählt wurde? Ich schreibe bald was in der Whatsapp-Gruppe dazu. Share this post Link to post
Germanflash Posted December 22, 2020 Am 3.12.2020 um 16:01 von DanteAllemis: Ich schreibe bald was in der Whatsapp-Gruppe dazu. Hallo zusammen, ich wäre sehr an der Whatsapp Gruppe interessiert. Mag mir jemand sagen, wie ich da reinkomme? Besten Dank im Voraus! SD Share this post Link to post
gravity Posted March 25, 2021 · Edited March 25, 2021 by gravity Portigon AG: Hauptversammlung beschließt Kapitalerhöhung Zitat Die Hauptversammlung der Portigon AG hat heute eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen in Höhe von rd. € 160 Mio. beschlossen. Die neuen Aktien wurden ausschließlich vom Land Nordrhein-Westfalen gezeichnet. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 dividendenberechtigt. Das Land Nordrhein-Westfalen und die Portigon AG sind darüber hinaus in fortgeschrittenen Gesprächen zum Abschluss einer strukturierten Kreditfazilität mit einer Laufzeit bis 31.12.2025 in Höhe von rd. € 190 Mio.. Es ist vorgesehen, der Portigon AG die Möglichkeit einzuräumen, unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sowie unter Anrechnung dieser Kreditfazilität weitere Eigenkapitalerhöhungen zu erwirken. Der erwartete Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung dient der Erhöhung des aufsichtsrechtlichen Kapitals der Portigon AG. Mit der Liquidität aus der Kapitalerhöhung und der strukturierten Kreditfazilität ist der weitere Rückbau der Gesellschaft zur Umsetzung des Beschlusses der EU-Kommission vom 20. Dezember 2011 abgesichert. Share this post Link to post
gravity Posted December 21, 2022 · Edited December 21, 2022 by gravity 21.12.2022 OLG Frankfurt: „Bad Bank“ der WestLB haftet nicht für Steuerschulden aus Cum/Ex-Geschäften (Rechtsstreit zwischen der Portigon und der EAA) Zitat Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat heute die Klage der WestLB-Nachfolgegesellschaft gegen die Erste Abwicklungsgesellschaft (sog. Bad-Bank) auf Freistellung von Steuerverbindlichkeiten aus sog. Cum/Ex-Geschäften abgewiesen. Die Parteien streiten darüber, ob Steuerverbindlichkeiten der Klägerin im Rahmen der Umstrukturierung und Übertragung des Unternehmensbereichs „Kapitalmarktgeschäft“ von der Beklagten übernommen wurden. Das Landgericht hatte der Klägerin eine Forderung in Höhe von rund einer Mrd. Euro zugesprochen. Das Urteil des OLG ist nicht rechtskräftig. Die früher als WestLB firmierende Klägerin nimmt die Beklagte auf Freistellung von Steuerverbindlichkeiten in Anspruch, die auf ihre vor der Umstrukturierung getätigten Cum/Ex-Geschäfte zurückgehen. Alleinige Aktionärin der Klägerin ist das Land Nordrhein-Westfalen. Die Beklagte ist eine Abwicklungsanstalt innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (sog. „Bad Bank“) und dem Bundesfinanzministerium unterstellt. Die früheren Aktionäre der WestLB, u.a. das Land Nordrhein-Westfalen sowie Sparkassenverbände, sind entsprechend ihrer damaligen Beteiligungsquoten an der WestLB nun an der Beklagten beteiligt. Die WestLB war im Zuge der Finanzkrise in den Jahren 2008/2009 in Schieflage geraten. Die Beklagte, der bereits im Jahr 2009 ausgewählte toxische Portfolioanteile übertragen worden waren, übernahm im Rahmen der 2012 abgeschlossenen Umstrukturierung weitere Risikopositionen sowie strategisch nicht notwendige Unternehmensbereiche. Die Parteien streiten darüber, ob im Zusammenhang mit der Übertragung des Unternehmensbereichs „Kapitalmarktgeschäft“ auch die Steuerverbindlichkeiten für die von der Klägerin vor der Umstrukturierung durchgeführten Cum/Ex-Geschäfte übernommen wurden. Die im Zuge der Umstrukturierung geschlossenen Verträge enthalten keine ausdrücklichen Regelungen zur Übertragung eigener Steuerverbindlichkeiten der Klägerin auf die Beklagte. Die Klägerin klärte die Beklagte auch nicht über aus den Cum/Ex-Geschäften resultierende steuerliche Risiken auf. Die West LB führte in den Jahren ab 2005 bis jedenfalls einschließlich 2008 sogenannter Cum/Ex-Geschäfte durch. 2016 wurden von Seiten des Finanzamtes und der Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen dieser Aktiengeschäfte um den jeweiligen Dividendenstichtag eingeleitet. Es sollte geklärt werden, ob in den Veranlagungszeiträumen 2005-2011 zu Unrecht Kapitalertragsteuer auf Dividendenzahlungen samt Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuerschuld der WestLB angerechnet worden war. Mit Bescheiden aus den Jahren 2019 und 2020 forderte das Finanzamt von der Klägerin die Rückerstattung erstatteter Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag und Zinsen für die Jahre 2005-2008 in Höhe von rund 1 Milliarde Euro. Das Landgericht hatte die Beklagte zur Übernahme dieser Steuerschulden verurteilt. Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hatte nun vor dem OLG Erfolg. „Die Auslegung des Abspaltungsvertrags ... ergibt, dass aus Cum/Ex-Geschäften herrührende Steuerverbindlichkeiten der Klägerin nicht Gegenstand des (wirtschaftlich) auf die Beklagte übertragenen Abspaltungsportfolios waren“, begründete der 4. Zivilsenat seine Entscheidung. Das Abspaltungsportfolio umfasse zwar auch Risikopositionen und damit zusammenhängende Verbindlichkeiten. Diese sollten gemäß den vertraglichen Regelungen jedoch nur insoweit übertragen werden, als sie sich einzelnen Unternehmensbereichen zuordnen ließen. Entgegen der Auffassung des Landgerichts seien die Steuerverbindlichkeiten der Klägerin aber nicht dem Unternehmensbereich „Kapitalmarktgeschäft“ zuzuordnen. Die streitigen Steuerverbindlichkeiten für von der Klägerin erwirtschaftete Erträge knüpften nicht an die spezifische im Unternehmensbereich „Kapitalmarktgeschäft“ entfaltete Geschäftstätigkeit der Klägerin an. Sie beträfen unternehmensbereichsübergreifend alle von der Klägerin auf „Gesamtbankebene“ erzielten Erträge. Die Ertragsteuerpflichten könnten nicht anteilig einzelnen Unternehmensbereichen zugeordnet werden. Auch soweit die Erträge aus Geschäftsvorfällen in einzelnen Unternehmensbereichen herrührten, resultierten aus solchen Geschäftsvorfällen keine übertragbaren ertragsteuerlichen Rechte und Pflichten der Klägerin. Es ergäben sich allein ertragssteuerliche Effekte, die sich unternehmensbereichsübergreifend auf „Gesamtbankebene“ auswirkten. Sie begründeten auch erst auf der Gesamtbankebene steuerliche Rechte und Pflichten der Klägerin. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde kann die Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof begehrt werden. Share this post Link to post