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Torman

Anglo-Irish Bank LT2 Floater 2014

Empfohlene Beiträge

Bärenbulle
· bearbeitet von Bärenbulle

genau. Habe meine Meinung nach dem Bloomberg-Artikel heute auch schon im Bondboard gepostet:

 

Fundierte und interessante Analyse.:thumbsup: Aber müßten die Kurse dann nicht stärker steigen?

 

Warum kauft der Emittent eigentlich nicht soviel auf wie er kriegen kann. Er würde doch zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen:

1) seine Schuldentilgung zu 20/21er Kursen wird abgesichert

2) das Abstimungsergebnis kann beeinflusst werden

Passiert das möglicherweise bereits?

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Al_Bondy

genau. Habe meine Meinung nach dem Bloomberg-Artikel heute auch schon im Bondboard gepostet:

 

Fundierte und interessante Analyse.:thumbsup: Aber müßten die Kurse dann nicht stärker steigen?

 

Warum kauft der Emittent eigentlich nicht soviel auf wie er kriegen kann. Er würde doch zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen:

1) seine Schuldentilgung zu 20/21er Kursen wird abgesichert

2) das Abstimungsergebnis kann beeinflusst werden

Passiert das möglicherweise bereits?

 

 

so lange der Markt jede beliebige Menge Anleihen über 20 aufsaugt, wird kein Anleger das Angebot annehmen sondern eher am Markt verkaufen. Wenn da der Emittent selbst kauft nur um ein paar Mio Nominale zu bekommen verhindert er gleichzeitig dass Gläubiger ihre Positionen andienen. Macht keinen Sinn...

 

Die Kurse dürften dann steigen, wenn absehbar ist, dass vor Ablauf des 17er Tenders keine Gesetzesvorlage kommt. Die Presse etc. macht natürlich Stimmung und es gibt mit Sicherheit einige Investierte die aussteigen möchten und es wird ja verbreitet dass keine Aussichten bestehen mehr als 20 zu bekommen. Komischerweise finden sich über 20 genügend willige Käufer, die alles aufsaugen was sie bekommen.

 

Nun ist wieder die irische Regierung am Zug, die nun zeigen müsste, wie realistisch ihr Gesetz ist und wie es aussehen soll. Dann lässt sich auch abschätzen ob so ein Gesetz von der EU gebilligt werden könnte. Bislang hat man einen solchen Entwurf offenbar nicht (oder er ist noch nicht fertig), sonst hätte man diesen Trumpf zur Steigerung des Drucks bereits ausgespielt. 690 Mio. Euro gegen die Regierungs-Vorschläge sind eindeutig ein Punkt für die LT2 Gläubiger.

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täubchen

Ich habe meine Stücke noch und kann nicht glauben, was für ein mieses Spiel die Iren da durchziehen wollen. Heute habe ich das Umtausch"angebot" schriftlich bekommen. Weiß jemand, warum dieses nicht in Italien und für Privatanleger der USA gilt?

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Torman

Weiß jemand, warum dieses nicht in Italien und für Privatanleger der USA gilt?

Es gibt in vielen Ländern erhebliche rechtliche Hürden für solche Angebote, meist aus Verbraucherschutzgründen. Wenn der Emittent davon ausgeht, dass in diesen Ländern ohnehin relativ wenig Nominal liegt, so spart er sich dieses aufwändige und zeitraubende Vorgehen. Das ist also nicht so ungewöhnlich.

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Al_Bondy

Erwerbsangebot und Aufruf an alle Anglo Irish Bank Bondholder der 2014er Tier 2 Anleihe

Erwerbsangebot und Aufruf an alle Anglo Irish Bank Bondholder der 2014er Tier 2 Anleihe

 

EXchange Investors N.V. / Schlagwort(e): Rechtssache/Squeeze-Out

 

01.11.2010 10:00 -------------------------------------------------------------------- -------

 

ERWERBSANGEBOT

 

UND AUFRUF

 

(BARANGEBOT)

 

der

 

EXchange Investors NV

 

Orlyplein 85

 

1043 DS Amsterdam,

 

Niederlande

 

('EX')

 

an die Anleiheinhaber der

 

Anglo Irish Bank plc

 

Head Office Dublin

 

Stephen Court

 

18/21 St. Stephens Green

 

Dublin 2

 

Irland

 

('Angiri')

 

zum Erwerb der 2014er Tier-2 Anleihe der

 

Anglo Irish Bank plc

 

zum Preis von

 

EUR 20,2% des Nominalbetrages

 

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Anleiheinhaber der obigen Anleihe mit Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, Äthiopien, Ghana und Sudan.

 

Annahmefrist:

 

1. November 2010 bis 10. Dezember 2010, 24:00 Uhr (Ortszeit Dublin)

 

Tier-2 Anleihe ISIN XS0194937503 (WKN A0BDY8)

 

1. Rechtsgrundlage des Angebots

 

Dieses Angebot wird von der EX ausschließlich nach deutschem und afrikanischen Recht durchgeführt. Eine Durchführung als Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

 

und der obig genannten afrikanischen Länder nach den Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung ist nicht beabsichtigt. Anleiheinhaber können folglich nicht auf die Anwendung ausländischer Rechtsvorschriften zum Schutz von Anlegern vertrauen.

 

Das Angebot unterliegt nicht den Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), da die Anleihe der Anglo Irish Bank plc nicht an einem organisierten Markt i.S.d. § 1 Abs. 1 WpÜG zugelassen sind.

 

2. Zusammenfassung des Angebots

 

Diese Zusammenfassung wird durch die übrigen, ausführlicheren Informationen in diesem Erwerbsangebot ergänzt und ist daher in Verbindung mit diesen zu lesen.

 

Bieterin: EXchange Investors NV, Amsterdam

 

Zielinstrument: 2014er Tier 2 Anleihe ISIN XS0194937503 (WKN A0BDY8)

 

Gegenleistung: Barzahlung in Höhe von EUR 20,2% je Nominalbetrag der Anleihe (also 202 Euro pro 1000 Nominal ausstehendem Anleihebetrag)

 

Annahmefrist: 1. November 2010 bis 10. Dezember 2010, 24:00 Uhr (Ortszeit Dublin)

 

Annahme: Die Annahme des Angebots ist gegenüber dem jeweils Depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen, z. B. einem Kreditinstitut ('Depotführendes Institut')

 

schriftlich zu erklären. Die Annahme wird erst mit fristgemäßer Umbuchung der 'Zum Verkauf' eingereichten Anleihen wirksam.

 

Die Annahme des Angebots kann nicht widerrufen werden.

 

Bedingungen: Das Angebot unterliegt einer Maximalannahmegröße von zunächst 15 Millionen Nominal.

 

Kosten: Die Annahme des Angebots ist für die Anleiheinhaber mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder über eine deutsche Niederlassung eines ausländischen

 

Depotführenden Instituts frei von Kosten oder Spesen. Die von ausländischen Depotführenden Instituten erhobenen Kosten und Spesen sind von den das Angebot annehmenden

 

Anleiheinhabern zu tragen.

 

3. Hintergrund des Angebots

 

Am 21.10.2010 veröffentlichte die Anglo Irish Bank plc ein Angebot zum Tausch der obigen Anleihe zum Preis von 20% in staatsgesicherte 'NeuAnglo' Anleihen.

 

Dieses Angebot ist unter anderem in der Schweiz, Grossbritannien, USA, Japan und sogar im Heimatland Irland partiell unzulässig und richtet sich nicht an bestimmte

 

Anleiheinhaber, da es in dem Fall dass die Annahmeschwelle 75% betragen wird, zu einer Ausbuchung und damit Enteignung 'Squeeze Out' der restlichen Anleihen zu 1 eurocent führen

 

kann. (Da das Anglo Angebot beispielsweise nicht an Schweizer Inhaber der Anleihe gerichtet ist, kann der Inhaber ohne Einflussmöglichkeit nur darauf hoffen, daß die 75% Stimmmehrheit nicht zusammenkommen).

 

Dieses Angebot hält die EX für rechtswidrig, da es möglicherweise einen marktmanipulativen Einfluss auf Inhaber der Anleihen insbesondere in den obigen Ländern zur Folge hat, in denen der Inhaber seine Anleihen nicht tauschen kann.

 

Die EXchange Investors vertritt bereits circa 18,7% der ausstehenden Anleihen dieser Gattung. Mit einer Stimmrechtshöhe von 25% in der Gläubigerversammlung am 22.12.2010 in London kann die zwansgweise Ausbuchung und Enteignung der Anleihe sicher blockiert werden.

 

Daher akkumuliert die EXchange Investors nun und bietet darüber hinaus allen Inhabern der Anleihe die unentgeldliche Vertretung der Anleihenstimmrechte in der Gläubigerversammlung an.

 

Das vollständige Anglo Angebot (zum Vergleich) kann hier eingelesen werden:

 

http://www.angloirishbank.com/Media-Centre/Press_Release_Archive/Con sent_E xchange_Proposal_by_Anglo_Irish_Bank_Corporation_Limited_to_the_bene ficial _owners_of_its%E2%80%99_EUR_dated_subordinated_securities.pdf

 

4. Stimmrechtsvertretung in der Gläubigerversammlung am 22.12.2010

 

Hiermit bietet die EX allen interessierten Anleihegläubigern dieser Gattung die Vertretung Ihres Stimmrechts am 22.12.2010 in der in London stattfindenen Gläubigerversammlung an. Bitte korrespondieren Sie hierzu mit frankscheunert@web.de.

 

Die Einladung zur Gläubigerversammlung wird nach derzeitigem Sachstand am 19.11.2010 veröffentlicht.

 

5. Annahme und Abwicklung des Angebots

 

5.1 Annahme des Angebots

 

Die Anglo Irish Bank plc Anleiheinhaber können dieses Angebot nur innerhalb der Annahmefrist und nur schriftlich gegenüber dem jeweils Depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen, z. B. einem Kreditinstitut ('Depotführendes Institut') mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der deutschen Niederlassung eines ausländischen Depotführenden Instituts annehmen. Zur Einhaltung der Frist ist der Zugang der Annahmeerklärung bei dem jeweiligen Depotführenden Institut maßgeblich.

 

Das Angebot wird durch Erklärung mit dem unten näher bezeichneten Inhalt ('Annahmeerklärung') gegenüber dem Depotführenden Institut bei der Clearstream Banking AG angenommen.

 

Die Annahme wird erst mit Umbuchung wirksam. Die Umbuchung ist durch das Depotführende Institut vorzunehmen bzw. zu veranlassen. Die Umbuchung der Anleihen gilt in diesem

 

Fall als fristgerecht vorgenommen, wenn sie bis zum zweiten Bankarbeitstag in Dublin nach Ende der Annahmefrist, bis 17:30 Uhr Ortszeit, bewirkt worden ist.

 

Annahmeerklärungen, die nicht innerhalb der Annahmefrist dem jeweiligen Depotführenden Institut zugehen oder die fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllt sind, gelten nicht als Annahme des Angebots und berechtigen den jeweiligen Anleihegläubiger nicht zum Erhalt der Gegenleistung. Weder die EX noch für sie handelnde Personen sind verpflichtet, dem jeweiligen Anleiheinhaber etwaige Mängel oder Fehler der Annahmeerklärungen anzuzeigen, und unterliegen für den Fall, dass eine solche Anzeige unterbleibt, keiner Haftung. Die EX behält sich jedoch das Recht vor, auch verspätet zugegangene oder fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllte Annahmeerklärungen zu akzeptieren.

 

Anleiheninhaber erklären zugleich mit der Annahme dieses Angebots,

 

(a) dass sie anerkennen, dass sich die Annahme des Angebots auf alle in ihrem Wertpapierdepot verbuchten Anleihen bezieht, sofern sie (i) in ihrer Annahmeerklärung keine konkrete Anzahl von Anleihen angegeben haben bzw. (ii) in ihrer Annahmeerklärung eine Anzahl von Anleihen angegeben haben, welche die Anzahl der tatsächlich

 

in ihrem Wertpapierdepot gehaltene Anzahl an Anleihen überschreitet;

 

(B) dass die von ihnen zum Verkauf eingereichten Anleihen in ihrem alleinigen Eigentum stehen und frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind und keinerlei Verfügungsbeschränkungen unterliegen;

 

© dass sie das Depotführende Institut anweisen, die in der Annahmeerklärung bezeichneten Anleihen umzubuchen und zunächst in ihrem Depot zu belassen;

 

(d) dass mit Übertragung des Eigentums an den 'Zum Verkauf' eingereichten Anleihen alle mit diesen verbundenen Rechte, einschließlich aller Kuponansprüche, auf die EX übergehen.

 

Die in den Absätzen (a) bis (d) aufgeführten Weisungen, Aufträge, Zusicherungen und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Erwerbsangebots unwiderruflich erteilt.

 

5.2 Rechtsfolgen der Annahme des Angebots

 

Die Annahme dieses Angebots hat zur Folge, dass ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen dem jeweiligen das Angebot annehmenden Anleiheinhabern und der EX gemäß den Bestimmungen dieses Erwerbsangebotes abgeschlossen wird. Der Kaufvertrag unterliegt deutschem Recht. Der Vollzug des Kaufvertrages erfolgt nach Ablauf der Annahmefrist.

 

Ferner geben die annehmenden Anleiheinhaber die in diesem Erwerbsangebot unter Ziffer 5.1 aufgeführten Erklärungen unwiderruflich ab und erteilen die dort genannten Weisungen, Aufträge und Vollmachten.

 

5.3 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung

 

Die zum Verkauf eingereichten Anleihen verbleiben zunächst in den Depots der einreichenden Anleiheinhaber und werden nach Ablauf der Frist umgebucht.

 

Die Zahlung des Angebotspreises erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen dieses Erwerbsangebots an das jeweilige Depotführende Institut Zug um Zug gegen Übertragung der Zum Verkauf eingereichten Anleihen auf das Depot der EX bei der Clearstream Banking AG zur Weiterübertragung und Übereignung der Anleihen an die EX.

 

Die Zentrale Abwicklungsstelle wird den Angebotspreis unverzüglich, spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, an das jeweilige Depotführende Institut überweisen. Mit der Gutschrift des Kaufpreises bei dem jeweiligen Depotführenden Institut hat die EX ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt. Es obliegt dann den jeweiligen Depotführenden Instituten, den von der EX geleisteten Kaufpreis dem jeweiligen Verkäufer gutzuschreiben.

 

5.4 Kosten der Annahme des Angebots

 

Die Annahme des Angebots über ein Depotführendes Institut mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder über eine deutsche Niederlassung eines ausländischen Depotführenden Instituts soll für die Anleiheinhaber frei von Kosten und Spesen sein. Zu diesem Zweck gewährt die EX den Depotführenden Instituten mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder den deutschen Niederlassungen ausländischer Depotführender Institute eine Ausgleichszahlung. Die von ausländischen Depotführenden Instituten erhobenen Kosten und Spesen sowie etwa anfallende ausländische Steuern sind von den das Angebot annehmenden Anleiheinhabern zu tragen.

 

5.5 Steuern

 

Die EX empfiehlt den Anleiheinhabern, vor Annahme dieses Angebots gegebenenfalls eine ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigende steuerliche Beratung zu den steuerlichen Folgen der Annahme des Angebots einzuholen.

 

6. Verbreitung und Annahme des Angebots im Ausland

 

6.1 Verbreitung des Erwerbsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

 

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieses Erwerbsangebots und anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den genannten afrikanischen Ländern kann gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Versendung, Verbreitung oder Verteilung dieses Erwerbsangebots oder sonstiger mit diesem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte (z. B. die Depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen) außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist deshalb von Seiten der EX nicht gestattet, wenn und soweit das gegen anwendbare ausländische Bestimmungen verstößt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren rechtlichen Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.

 

6.2 Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

 

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Anleiheinhaber der Anglo Irish Bank plc mit Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und den genannten afrikanischen Staaten.

 

Die EX weist darauf hin, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anderen Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und auch rechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. Anleiheinhaber, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz dieser Erwerbsangebot gelangen und / oder das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, wird empfohlen, sich über die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten.

 

Soweit ein Depotführendes Institut mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder eine deutsche Niederlassung eines ausländischen Depotführenden Instituts gegenüber ihren Kunden Informations- und Weiterleitungspflichten im Zusammenhang mit diesem Angebot hat, die auf den für das jeweilige Depotverhältnis anwendbaren Rechtsvorschriften beruhen, ist das Depotführende Institut gehalten, die Auswirkungen ausländischer Rechtsordnungen auf diese Pflichten eigenverantwortlich zu prüfen.

 

Dubai, im Oktober 2010

 

EXchange Investors NV

 

frankscheunert@web.de

 

Das Angebot wird im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

 

 

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2010-11/18405512-erwerbsangebot-und-aufruf-an-alle-anglo-irish-bank-bondholder-der-2014er-tier-2-anleihe-016.htm

 

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Apophis

Schlechtes Zeichen, man hat also noch nicht genug, um die Abstimmung zu gewinnen. Koennte ins Auge gehen.

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Akaman

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Anleiheinhaber der obigen Anleihe mit Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, Äthiopien, Ghana und Sudan.

Köstlich.

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DH74

Schlechtes Zeichen, man hat also noch nicht genug, um die Abstimmung zu gewinnen. Koennte ins Auge gehen.

 

Kann man auch als gutes Zeichen interpretieren. Jemand ist bereit, Anleihen fuer ueber dem Anglo Umtauschangebot einzusammeln, wohl um kraeftig Gewinn zu machen.

Wenn beide Angebote oeffentlich sind, warum sollte jemand das Anglo Angebot gegenueber diesem Neuen annehmen ?

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BondWurzel
Gegenleistung: Barzahlung in Höhe von EUR 20,2% je Nominalbetrag der Anleihe (also 202 Euro pro 1000 Nominal ausstehendem Anleihebetrag)

 

Bombenangebot...aktuell bekommt man...21,02.

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täubchen

Frank Scheunert ist ein sehr windiger Hund und ich bin gespannt, ob seine Handelsstrategien aufgehen. Er bietet beispielsweise den WAMU-Aktionären 10 Cent pro Aktie (Stand heute 13,2 Cent) bis Ende des Jahres an.

 

Auf alle Fälle eröffnet sich hier für Bondholder einer dritter Weg. Wer das Papier abstoßen will, der kann es ja nun so verkaufen und kann sich sicher sein, daß mit den Papieren dem Angebot der AIB widersprochen wird. Beim Verkauf über die Börse weiß man nicht, was passiert und eine Annahme des Umtauschangebotes hat ja auch eine automatische Zustimmung zur Folge.

 

Ich bin mir sicher, daß die 25% Sperrminorität erreicht werden. Ob nun mit oder ohne EXchange Investors. Weiter oben wurde aber schon diskutiert, daß es dann eine zweite Abstimmung geben wird, bei der eine höhere Ablehnungsquote erreicht werden müsste. Ist dies so? Wie hoch wäre diese dann?

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Al_Bondy

Schlechtes Zeichen, man hat also noch nicht genug, um die Abstimmung zu gewinnen. Koennte ins Auge gehen.

 

von wegen schlechtes Zeichen. Die 18,7% sind allein die Anteile, die allein die Gruppe um Scheunert hält. Man muss auch bedenken, dass sicher nicht 100% des Kapitals auf der Abstimmung vertreten sein werden. Die 18,7% würden ausreichen, wenn weniger als 75% der Anleihen auf der Versammlung anwesend wären.

 

Ich nehme ausserdem an, dass die 18,7% zwar zur 690 Mio. Euro Gruppe gehören, aber in der 690 Mio. Euro Gruppe weitere 14er LT2 Anleihen vorhanden sind. Außerdem ist noch gut Zeit um potenzielle Mitstreiter zu suchen, die ja auch erst Kontakt suchen müssen etc.

 

Um die Abstimmungen mache ich mir keine Sorgen, beim 14er und 16er dürfte es auf jeden Fall gut aussehen. So lange der Marktkurs über 20 ist wird keiner das Angebot der Regierung annehmen, sondern über den Markt oder an Scheunert verkaufen.

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xenia

Frank Scheunert ist ein sehr windiger Hund und ich bin gespannt, ob seine Handelsstrategien aufgehen. Er bietet beispielsweise den WAMU-Aktionären 10 Cent pro Aktie (Stand heute 13,2 Cent) bis Ende des Jahres an.

 

Auf alle Fälle eröffnet sich hier für Bondholder einer dritter Weg. Wer das Papier abstoßen will, der kann es ja nun so verkaufen und kann sich sicher sein, daß mit den Papieren dem Angebot der AIB widersprochen wird. Beim Verkauf über die Börse weiß man nicht, was passiert und eine Annahme des Umtauschangebotes hat ja auch eine automatische Zustimmung zur Folge.

 

Ich bin mir sicher, daß die 25% Sperrminorität erreicht werden. Ob nun mit oder ohne EXchange Investors. Weiter oben wurde aber schon diskutiert, daß es dann eine zweite Abstimmung geben wird, bei der eine höhere Ablehnungsquote erreicht werden müsste. Ist dies so? Wie hoch wäre diese dann?

 

Nach meinem Kenntnisstand ist die Sperrminorität bei allen Abstimmungen gleich; 25% der anwesenden Stimmen.

Nur wenn bei der 1. Abstimmung weniger als 2/3 aller Stimmen anwesend oder vertreten sind kommt es zu einer 2. Abstimmung.

Hier sind dann nur noch 1/3 aller Stimmen nötig um einen Beschluss herbeiführen zu können.

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DH74

Nach meinem Kenntnisstand ist die Sperrminorität bei allen Abstimmungen gleich; 25% der anwesenden Stimmen.

Nur wenn bei der 1. Abstimmung weniger als 2/3 aller Stimmen anwesend oder vertreten sind kommt es zu einer 2. Abstimmung.

Hier sind dann nur noch 1/3 aller Stimmen nötig um einen Beschluss herbeiführen zu können.

 

Wann kann man denn da mit einer Anfrage der Depotbank zwecks Abstimmungsverhalten rechnen ?

Oder muss ich da nichts machen und die stimmen dann mit Nein ?

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täubchen

Eine weitere Idee ist es, Frank Scheunert das Stimmrecht zu übertragen. Denn falls ich zum Abstimmungszeitpunkt die Papiere noch halte (bin noch unentschieden), möchte ich jeden Fall vertreten sein und gegen die Änderungen stimmen. Kann aber leider nicht selbst anwesend sein.

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xenia

Nach meinem Kenntnisstand ist die Sperrminorität bei allen Abstimmungen gleich; 25% der anwesenden Stimmen.

Nur wenn bei der 1. Abstimmung weniger als 2/3 aller Stimmen anwesend oder vertreten sind kommt es zu einer 2. Abstimmung.

Hier sind dann nur noch 1/3 aller Stimmen nötig um einen Beschluss herbeiführen zu können.

 

Wann kann man denn da mit einer Anfrage der Depotbank zwecks Abstimmungsverhalten rechnen ?

Oder muss ich da nichts machen und die stimmen dann mit Nein ?

 

Die Einladung zur Gläubigersammlung für die 2014-Anleihen wird am 19.11.2010 veröffentlicht.

Je nach Bank dürfte es dann 1-2 Wochen dauern bis die entsprechenden Dokumente beim

Gläubiger vorliegen.

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checker-finance

Also falls die Sperrrminorität erreicht wird und damit der Umtausch scheitert - was wird dann wohl eurer Meinung nach passieren?

 

Die irische Regierung macht Kotau vor den bondholdern, gibt zu, dass das ganze ein großer Bluff war und zahlt 2014 resp. 2017 die bonds zu 100% zurück?

 

Falls die das täten, wären sie völlig bekloppt. Niemand würde die noch jemals ernst nehmen. Es könnte nie wieder Druck aufgebaut werden, weder bei Umtauschangeboten ggü. Gläubigern, noch bei Steueramnestien oder sonstigen Verhandlungen.

 

Daher wird den Iren schon klar sein, dass man Drohungen auch wahr machen muss. Im übrigen müssen die nicht die EU vom Burden-Sharing-Konzept überzeugen - die EU will das selbst. Das hat die Kommission schon Anfang des Jahres bekundet. Falls der Umtausch an der Sperrminorität scheitert, werden die Iren mit ihrem Gesetz um die Ecke kommen, Begründung: Zuerst das Umtauschangebot auszureichen war dem Verhältnismäßigkeitsprinzip geschuldet. Da es jetzt nicht freiwillig geht, muß nun mit gesetzllichem Zwang gearbeitet werden. Und falls das nicht funktioniert, schickt man die Anglo nach Sitzverlegung ins englische Schuldenbordell. Da kommt sie dann frei von Gläubigerbelastungen wieder raus.

 

Einziges Problem: Wie werden die Gläubiger der Senior-Bonds geschützt, denn die sollen ja keine burdens sharen. Da wird man aber mit einem freiwillgen 100%-Umtausch schon eine Lösung finden.

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xenia

Also falls die Sperrrminorität erreicht wird und damit der Umtausch scheitert - was wird dann wohl eurer Meinung nach passieren?

 

Die irische Regierung macht Kotau vor den bondholdern, gibt zu, dass das ganze ein großer Bluff war und zahlt 2014 resp. 2017 die bonds zu 100% zurück?

 

Falls die das täten, wären sie völlig bekloppt. Niemand würde die noch jemals ernst nehmen. Es könnte nie wieder Druck aufgebaut werden, weder bei Umtauschangeboten ggü. Gläubigern, noch bei Steueramnestien oder sonstigen Verhandlungen.

 

Daher wird den Iren schon klar sein, dass man Drohungen auch wahr machen muss. Im übrigen müssen die nicht die EU vom Burden-Sharing-Konzept überzeugen - die EU will das selbst. Das hat die Kommission schon Anfang des Jahres bekundet. Falls der Umtausch an der Sperrminorität scheitert, werden die Iren mit ihrem Gesetz um die Ecke kommen, Begründung: Zuerst das Umtauschangebot auszureichen war dem Verhältnismäßigkeitsprinzip geschuldet. Da es jetzt nicht freiwillig geht, muß nun mit gesetzllichem Zwang gearbeitet werden. Und falls das nicht funktioniert, schickt man die Anglo nach Sitzverlegung ins englische Schuldenbordell. Da kommt sie dann frei von Gläubigerbelastungen wieder raus.

 

Einziges Problem: Wie werden die Gläubiger der Senior-Bonds geschützt, denn die sollen ja keine burdens sharen. Da wird man aber mit einem freiwillgen 100%-Umtausch schon eine Lösung finden.

 

Was heißt wenn der Umtausch scheitert?

Jeder der seine Anteile einreicht akzeptiert einen freiwilligen "CUT" um 80%, auch wenn eine Sperrminorität gegen die Änderung der Anleihebestimmungen erreicht wird. Das Anleihevolumen wird kleiner.

 

Wenn die Zwangsenteignung der übrigen Gläubiger, die keinen freiwilligen "CUT" zustimmt, scheitert, wird ein entsprechendes Gesetz erlassen.

Mich würde es nicht wundern, wenn ein Entwurf bereits vor dem 22.12.2010 veröffentlicht wird.

 

Nach dem Gesetz wird vor Gericht geklagt. Dabei wird wohl rauskommen.

1. Kein Kupon ok. Keine Rückzahlung zum fälligen Termin ok. Der "CUT" wird aber scheitern. Ähnlich der LT2-Anleihen Bradford & Bingley.

Die andere Frage ist dann, was ist so eine Anleihe dann WERT. Auf jeden Fall keine 100%.

Deswegen gehen ich davon aus, dass früher oder später sich die Parteien auf einen höhere Preis als 20% einigen werden.

Bei Bradford & Bingley gab es jüngst ein Rückkaufsangebot zu 47%. Realistisch sind für Anglo nach meiner persönlichen Einschätzung 35 - 45%.

 

 

 

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täubchen

Also falls die Sperrrminorität erreicht wird und damit der Umtausch scheitert - was wird dann wohl eurer Meinung nach passieren?

 

Kurzfristig:

Der Kurs steigt.

 

Langfristig:

Eine juristische Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang. Die Problematik liegt ja gerade in dem von Dir Beschriebenen. Warum werden einige Gläubiger (hier LT2-Bondholder) herangezogen und andere gar nicht? Sind 20% wirklich angemessen? Wie kommt der zustande (am Markt wurde er vor dem Angebot ja nie erreicht)?

Zum anderen: es werden sicher viele Bondholder dem Umtausch zustimmen und das Problem wird für die Iren immer kleiner. Lohnt es sich da, ein eigenes Gesetz und eine langfristige Auseinandersetzung mit entsprechendem Reputationsverlust einzugehen?

 

Alles Spekulation!

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BondWurzel

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Apophis
· bearbeitet von Apophis
Händler suchen nach Gründen für den neuerlichen Rückschlag.

 

Ja wo koennte der denn sein. :D

 

Da urteilen Sünder über Sünder.

 

Derjenige unter euch welcher ohne Suende ist, werfe den ersten Stein. :w00t:

 

Der Fondsmanager schaut sich seine Bestände an und sagt, das kann ich meinen Sparern gegenüber nicht verantworten und verkauft

crying.gif

Tschuess Irland

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checker-finance

Also falls die Sperrrminorität erreicht wird und damit der Umtausch scheitert - was wird dann wohl eurer Meinung nach passieren?

 

Kurzfristig:

Der Kurs steigt.

 

Langfristig:

Eine juristische Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang. Die Problematik liegt ja gerade in dem von Dir Beschriebenen. Warum werden einige Gläubiger (hier LT2-Bondholder) herangezogen und andere gar nicht? Sind 20% wirklich angemessen? Wie kommt der zustande (am Markt wurde er vor dem Angebot ja nie erreicht)?

Zum anderen: es werden sicher viele Bondholder dem Umtausch zustimmen und das Problem wird für die Iren immer kleiner. Lohnt es sich da, ein eigenes Gesetz und eine langfristige Auseinandersetzung mit entsprechendem Reputationsverlust einzugehen?

 

Alles Spekulation!

 

1. Warum werden nur die LT2-Gläubiger herangezogen? Willkür. Na und? Kannst Du Dich gegen solche Willkür wehren? Effektiv?

 

2. Warum 20%? Willkür. S. o. Wer will kann sich auch noch die Quoten anschauen, wieviel das Kreditbuch der Anglo wert ist. Da ist 20% noch großzügig.

 

3. Lohnt sich fisklaisch nicht. Nur muß man eben die Drohung gegenüber den holdouts wahrmachen. Sonst ist die Glaubwürdigkeit auf ewig futsch. Politiker wissen nicht viel über Finanzmärkte, aber so etwas begreifen sie schon.

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täubchen
· bearbeitet von täubchen

1. Warum werden nur die LT2-Gläubiger herangezogen? Willkür. Na und? Kannst Du Dich gegen solche Willkür wehren? Effektiv?

 

Wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren. Vor Leuten, die aufgeben, bevor sie loslaufen, hätte ich auch keinen Respekt. Sind ja geborene Opfer.

 

;)

 

Die einzige effektive Möglichkeit, die ich momentan sehe, ist halten und am 22.12. dagegen stimmen. Dazu muß man allerdings ein ziemlich hohes Risiko eingehen. Noch habe ich Zeit zu entscheiden, ob ich das machen werde. Die Stücke der AIB anzudienen schließe ich momentan aus.

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fireball

Geht eigentlich noch jemand hier auf die Versammlung ?

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checker-finance

1. Warum werden nur die LT2-Gläubiger herangezogen? Willkür. Na und? Kannst Du Dich gegen solche Willkür wehren? Effektiv?

 

Wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren. Vor Leuten, die aufgeben, bevor sie loslaufen, hätte ich auch keinen Respekt. Sind ja geborene Opfer.

 

;)

 

Die einzige effektive Möglichkeit, die ich momentan sehe, ist halten und am 22.12. dagegen stimmen. Dazu muß man allerdings ein ziemlich hohes Risiko eingehen. Noch habe ich Zeit zu entscheiden, ob ich das machen werde. Die Stücke der AIB anzudienen schließe ich momentan aus.

 

Genau so halte ich das aus sportlichen Gründen auch. Genauso wie die iren bei holdouts nicht einknicken dürfen, dürfen die bondholder den iren nicht nachgeben. Siehe Argentinien: man muß als bondholder die Sache durchfechten. oder e lieber gleich sein lassen, Mund abputzen und woanders weitermachen.

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Stairway

Um welchen Tag handelt es sich dabei ?

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