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Gesundheitsdaten BU-Versicherung

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Adun

Kommt drauf an was gefragt wird. Wenn die Frage lautet "Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Heilbehandler untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich...", muss man auch nur das angeben. Da ist dann unwichtig, dass z.B. vor zehn Jahren ein krummer Rücken festgestellt wurde, wegen dem man aber nie wieder in Behandlung war.

 

Das muss man immer angeben. Die Fragebogen sind in der Hinsicht sehr einheitlich. Überall wird in der ein oder anderen Formulierungsvariante gefragt nach:

 

1. Ambulante Arztbesuche der letzten 5 (manchmal 10) Jahre.

2. Stationäre Arztbesuche der letzten 10 Jahre.

3. Eine vor längerer Zeit festgestellte, auch aktuell symptomlose und nicht behandlungsbedürftige Krankheit, wegen der man die letzten 5 (10) Jahre nicht mehr in Behandlung war. Paradebeispiel ist der genannte krummer Rücken, aber auch psychische Krankheiten, bei denen nicht aus Ausheilung attestiert wurde. Hochproblematisch sind hier gerade zum Zweck der Ausmusterung erschwindelte Diagnosen.

4. Krankheiten und Symptome, die aktuell bestehen, auch wenn man noch nicht deswegen beim Arzt war.

 

Angaben zu 3 und 4 gehören zu der Frage, die oft mit "aktueller Gesundheitszustand" betitelt ist. Leider wird das oft übersehen, da die Frage das nicht so explizit anspricht...

 

Ist auch nur natürlich, da es Krankheiten gibt, die jahrelang symptomlos sind und dennoch mit Sicherheit zur Berufsunfähigkeit führen. Siehe z.B. HIV-Infektion. Würde nicht nach 3 und 4 gefragt, könnten sich Betroffene legal an einer BU bereichern.

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

Nicht ganz korrekt!

 

Man muss ausschließlich das angeben, wonach auch gefragt wurde. Nicht mehr und nicht weniger. Daher ist es wichtig, die Fragen genau zu lesen. Sollte etwas unklar sein, sollte das im Antrag vermerkt werden. Wenn der Vermittler die Frage erklärt und man sich unsicher ist, sollte man auf einem Blatt die Frage so aufschreiben, wie man sie vom Vermittler verstanden hat und drauf wahrheitsgemäß antworten. Wichtig ist, im Antrag zu vermerken, dass ein Zettel mit dieser Information beigefügt wurde.

 

Wenn natürlich eine Erkrankung vorliegt, die nicht behandlungsbedürftig ist, musst du auch die Frage bejaen, die sich darauf bezieht. Die Versicherer stellen mittlerweile sehr genaue Fragen, sodass eigentlich keine Probleme in diese Richtung auftauchen sollte.

 

Die übliche Frage lt. meist: "Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten oder Beschwerden[...] --> ein krummer Rücken ist eine Krankheit (meines Wissens meist Skoliose ) ...die Angabe muss hier also rein, weil sie weiter fortbesteht, auch wenn sie nicht behandlungsbedürftig ist.

 

4. Krankheiten und Symptome, die aktuell bestehen, auch wenn man noch nicht deswegen beim Arzt war.

 

<< Das ist jetzt keine Empfehlung >>

 

jaein:

Wenn nirgends hinterlegt ist, dass eine Diagnose getroffen wurde, wird von einem Kunden nicht erwartet, dass er selbst weiß, welche Erkrankung vorliegt. Natürlich kann im Antrag nach möglichen Beschwerden gefragt werden, was aber keiner weiß, kann keiner gegen mich verwenden. Ist es natürlich eine Erkrankung, deren Verlauf Schlüsse auf ein vorliegendes Leiden zulässt, wäre die Nichtangabe fahrlässig. Im Ernstfall führt sie dann zu einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung und im worst case zu einem Rücktritt vom Vertrag oder einer Anfechtung.

 

 

 

Wenn du nicht sicher bist, irgendwas vergessen zu haben:

Im Zweifelsfalle kannst du über die kassenärztliche Vereinigung deines Bundeslandes (wenn du gesetzlich versichert bist) auch sämtliche Behandlungsdaten Abrechnungsdaten des abgelaufenen Geschäftsjahres und des davorliegendes Jahres schriftlich anfordern. Was älter ist, kannst du nur über die behandelnden Ärzte in Erfahrung bringen.

 

Wenn du privat versichert bist, geht es meist durch einen Anruf beim Versicherer, der schickt dir dann die Daten nach Hause.

 

Gruß

David

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Adun
Man muss ausschließlich das angeben, wonach auch gefragt wurde.

 

Ich habe nichts gegenteiliges behauptet. Ich habe aber gesagt, dass die Fragebogen hinsichtlich des Grundsätzlichen sehr einheitlich sind und dass überall in der ein oder anderen Formulierungsvariante nach diesen grundsätzlichen Dingen gefragt wird. Manche Fragebögen fragen auch mehr ab, aber die genannten Sachen gehören zu dem, was man überall findet. Und zwar deshalb, weil es ohne diese grundsätzlichen Sachen möglich wäre, sich legal zu bereichern.

 

Nicht mehr und nicht weniger. Daher ist es wichtig, die Fragen genau zu lesen. Sollte etwas unklar sein, sollte das im Antrag vermerkt werden. Wenn der Vermittler die Frage erklärt und man sich unsicher ist, sollte man auf einem Blatt die Frage so aufschreiben, wie man sie vom Vermittler verstanden hat und drauf wahrheitsgemäß antworten. Wichtig ist, im Antrag zu vermerken, dass ein Zettel mit dieser Information beigefügt wurde.

 

Das wird nicht funktionieren; die Versicherung wird dann den Antrag ablehnen, ebenso bei hinzugefügten Zusatzklauseln a la man sei ja ein medizinischer Laie und könne die Richtigkeiten der Antworten daher nicht garantieren. Unklarheiten sollte man stattdessen vor Antragstellung schriftlich mit dem Versicherer klären und wenn möglich eine anonyme Risikovoranfrage durchzuführen. Dass im übrigen die Fragenbeantwortung allein Sache des Antragstellers ist und nicht des Vermittlers, der sich in der Regel in einem heftigen Interessenkonflikt befindet und allzuoft zum weglassen von Angaben anstiftet, das steht deutlich auf den Anträgen drauf. Der Vermittler hat keine Gesundheitsfragen zu erklären, und daher gibt es nichts "vom Vermittler zu vestehen".

 

Wenn natürlich eine Erkrankung vorliegt, die nicht behandlungsbedürftig ist, musst du auch die Frage bejaen, die sich darauf bezieht. Die Versicherer stellen mittlerweile sehr genaue Fragen, sodass eigentlich keine Probleme in diese Richtung auftauchen sollte.

 

Die übliche Frage lt. meist: "Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten oder Beschwerden[...] --> ein krummer Rücken ist eine Krankheit (meines Wissens meist Skoliose ) ...die Angabe muss hier also rein, weil sie weiter fortbesteht, auch wenn sie nicht behandlungsbedürftig ist.

 

Wenn ein Versicherer nach Krankheiten oder Beschwerden der letzten 5 Jahre fragt, ist das ausgesprochen Kundenunfreundlich und man sollte solche BUs meiden. Denn der Versicherer kann hier viel konstruieren. Wer weiß schon, welche Krankheiten oder Beschwerden er in letzten fünf Jahren hatte, wegen denen er nicht beim Arzt war! Nach Wortlaut müsste man hier jeden kleinen Pickel und jedes Furz (im wahrsten Sinne des Wortes) angeben. Nach Abschluss der BU erkrankt, kann der Versicherer einfach behaupten, das hätte sich in leichten Beschwerden schon vorher äußern müssen, war aber nicht angegeben, also Anzeigepflichtverletzung.

 

Deshalb sollte man darauf achten, dass bei der 5(10)-Jahres-Frage nach Arztkontakten gefragt wird, nicht nach Krankheiten oder Beschwerden. Akzeptabel ist die Frage nach Krankheiten oder Beschwerden, wenn es um den aktuellen Gesundheitszustand geht.

 

Aber selbst dort denkt jeder erst einmal an akute beschwerden, die sonst nicht vorliegen, wenn er eine solche Frage liest. Auch bei Deinem Beispiel "Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten oder Beschwerden" kommt nicht jeder drauf, dass ein krummer Rücken angegeben werden müsste. Von "sehr genaue Fragen, sodass eigentlich keine Probleme in diese Richtung auftauchen sollte" kann also keine Rede sein.

 

Im Zweifelsfalle kannst du über die kassenärztliche Vereinigung deines Bundeslandes (wenn du gesetzlich versichert bist) auch sämtliche Behandlungsdaten des abgelaufenen Geschäftsjahres und des davorliegendes Jahres schriftlich anfordern. Was älter ist, kannst du nur über die behandelnden Ärzte in Erfahrung bringen.

 

Diese Vorgehensweise sind aus mehrerer Hinsicht problematisch: Erstens haben die Kassen nur die Abrechungsdaten, keinenfalls vollständige Behandlungsdaten. Deshalb genügen die Kassendaten nicht, man muss auf jeden Fall auch die Krankenakten einsehen. Zweitens weichen die Abrechnungsdiagnosen teilweise von den Diagnosen der Krankenakte ab; Dinge werden hochgespielt, um mehr Geld rauszuholen. Würde der Patient nur die Krankenakte einsehen und sich auf die dort angegebenen Diagnosen verlassen, hätte er aber bereits seiner Sorgfaltspflicht genüge getan. Sobald er aber von den abweichenden Abrechnungsdiagnosen Kenntnis erhält, muss er diese auch angeben. Insofern ist das Vorgehen nur zu empfehlen, wenn man partout nicht mehr weiß, welche Ärzte man alle konsuliert hat. Allerdings deutet das schon darauf hin, dass man so viele Arztbesucht hatte, dass es mit der BU voraussichtrlich sowieso nichts wird.

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GlobalGrowth

nochmal zu den Gesundheitsfragen

 

von mir durch "[...]" gekennzeichnet, weil dahinter konkret weiter gefragt wird, beispielsweise Erkrankungen der Wirbelsäule etc.

 

Die meisten Versicherer fragen sehr konkret, aus diesem Grunde mein Hinweis zu Beginn des Textes.

 

Zu deiner Ergänzung bezüglich der Zusatzinfo beim Antrag:

 

Deine Aussagen sind sehr theoretisch. Fakt ist, dass man des öfteren Ergänzungen zu den Gesundheitsfragen vornehmen muss und das auch so in den Antragsunterlagen dokumentiert. Dies ist häufig der Fall, wenn man Erkrankungen oder Beschwerden näher erläutern möchte. Der theoretische Fall, dass eine Frage nicht richtig verstanden wurde - kann praktisch nur vorkommen, wenn die Fragen sehr offen sind. Hier ist es auch legitim eine schriftliche Ergänzung vorzunehmen. Der Versicherer wird dann prüfen, ob er mit den gemachten Angaben einverstanden ist oder weitere Fragen stellen. Letztlich ist das auch notwendig, weil beide Parteien zu einem Ergebnis kommen wollen. Aber wie gesagt, dass ist ein sehr theoretisches Modell. Die Fragen sind heute bei den meisten Versicherern sehr konkret.

 

Zur kassenärztlichen Vereinigung, hier geb ich dir vollkommen Recht. In meinem Hinweis gehört nicht das Wort Behandlungs- sondern Abrechnungsdaten (lag wohl an der Uhrzeit und das ich mich an andere Stelle so sehr geärgert habe ;) ).

Ich hatte in der Praxis bisher 3 Fälle, in denen ich auf die KV zurückgreifen musste. Dadurch ließen sich die Ärzte ermitteln, die Infos der KV und die Patientenakte wurde dann in die Risikoprüfung gegeben. Das Ergebnis war dann in einem Fall eine Rückfrage beim behandelnden Arzt. Der Vertrag wurde dann mit einem befristeten Ausschluss für 2 Jahre angenommen.

 

Gruß

David

 

jetzt aber endgültig Urlaub (nicht das vanity schimpft)

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Knarf

Kommt drauf an was gefragt wird. Wenn die Frage lautet "Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Heilbehandler untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich...", muss man auch nur das angeben. Da ist dann unwichtig, dass z.B. vor zehn Jahren ein krummer Rücken festgestellt wurde, wegen dem man aber nie wieder in Behandlung war.

 

Das muss man immer angeben. Die Fragebogen sind in der Hinsicht sehr einheitlich. Überall wird in der ein oder anderen Formulierungsvariante gefragt nach:

 

1. Ambulante Arztbesuche der letzten 5 (manchmal 10) Jahre.

2. Stationäre Arztbesuche der letzten 10 Jahre.

3. Eine vor längerer Zeit festgestellte, auch aktuell symptomlose und nicht behandlungsbedürftige Krankheit, wegen der man die letzten 5 (10) Jahre nicht mehr in Behandlung war. Paradebeispiel ist der genannte krummer Rücken, aber auch psychische Krankheiten, bei denen nicht aus Ausheilung attestiert wurde. Hochproblematisch sind hier gerade zum Zweck der Ausmusterung erschwindelte Diagnosen.

4. Krankheiten und Symptome, die aktuell bestehen, auch wenn man noch nicht deswegen beim Arzt war.

 

Angaben zu 3 und 4 gehören zu der Frage, die oft mit "aktueller Gesundheitszustand" betitelt ist. Leider wird das oft übersehen, da die Frage das nicht so explizit anspricht...

 

Ist auch nur natürlich, da es Krankheiten gibt, die jahrelang symptomlos sind und dennoch mit Sicherheit zur Berufsunfähigkeit führen. Siehe z.B. HIV-Infektion. Würde nicht nach 3 und 4 gefragt, könnten sich Betroffene legal an einer BU bereichern.

 

Dann sind die Fragebögen der Versicherungen (zum Glück) doch nicht so einheitlich. Ich hatte mich von zwei Jahren intensiv mit dem Thema beschäftigt und habe hier noch Anträge von fünf Versicherern rumzuliegen. Bei keiner(!) werden so allgemeine Fragen nach dem Gesundheitszustand gestellt wie unter 3. und 4. genannt.

Überall steht eine konkrete Frage, die sich auf einen definierten Zeitraum (meist 5 Jahre, einmal 10 Jahre) bezieht. Also wie oben genannt "Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Heilbehandler untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich...". Dazu kommt dann natürlich noch die HIV-Frage ohne Zeitbeschränkung.

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Adun

GlobalGrowth,

 

Deine Aussagen sind sehr theoretisch. Fakt ist, dass man des öfteren Ergänzungen zu den Gesundheitsfragen vornehmen muss und das auch so in den Antragsunterlagen dokumentiert. Dies ist häufig der Fall, wenn man Erkrankungen oder Beschwerden näher erläutern möchte. Der theoretische Fall, dass eine Frage nicht richtig verstanden wurde - kann praktisch nur vorkommen, wenn die Fragen sehr offen sind. Hier ist es auch legitim eine schriftliche Ergänzung vorzunehmen. Der Versicherer wird dann prüfen, ob er mit den gemachten Angaben einverstanden ist oder weitere Fragen stellen. Letztlich ist das auch notwendig, weil beide Parteien zu einem Ergebnis kommen wollen.

 

Mir erschließt sich nicht, wie mein Hinweis, Unklarheiten vor Antragsstellung schriftlich mit dem Versicherer abzuklären (keine extra dafür vorhandene telefonische Hotline nutzen, die immer mehr angeboten werden, da man dann nix schriftliches hat) und außerdem eine anonyme Risikovoranfrage durchzuführen, theoretisch sein soll. Dies ist ein praktischer Hinweis, der praktischen Probleme effektiv aus dem Weg geht. Theoretisch ist eher die Annahme, beide Parteien würden ja schon kooperieren um zu einem Ergebnis zu kommen. Die Praxis sieht anders aus; die Versicherer fragen allzu oft nicht erst nach wenn solche "schriftlichen Ergänzungen" dabeistehen, sie lehnen einfach ab. Und das ist auch logisch, da solche Fragen ja im Vorfeld geklärt werden können. Einmal abgelehnt, immer abgelehnt (Schwarze Liste in der Uniwagnis-Datei).

 

Aber wie gesagt, dass ist ein sehr theoretisches Modell. Die Fragen sind heute bei den meisten Versicherern sehr konkret.

 

Aber Dein eigenes Beispiel widerspricht dem doch. Die Frage, die Du selbst genannt hast ist nicht "konkret".

 

Knarf,

 

Dann sind die Fragebögen der Versicherungen (zum Glück) doch nicht so einheitlich. Ich hatte mich von zwei Jahren intensiv mit dem Thema beschäftigt und habe hier noch Anträge von fünf Versicherern rumzuliegen. Bei keiner(!) werden so allgemeine Fragen nach dem Gesundheitszustand gestellt wie unter 3. und 4. genannt.

Überall steht eine konkrete Frage, die sich auf einen definierten Zeitraum (meist 5 Jahre, einmal 10 Jahre) bezieht. Also wie oben genannt "Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Heilbehandler untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich...". Dazu kommt dann natürlich noch die HIV-Frage ohne Zeitbeschränkung.

 

Siehst Du, genau das ist das Problem: Die Leute verstehen die Fragen nicht richtig. Ob Du es glaubst oder nicht, auch auf den Anträgen, die Du vorliegen hast, wird nach 3. und 4. gefragt. Vielleicht nicht in dieser Formulierung oder so explizit, vielleicht nicht getrennt. Anträge, die Fragen nach dem aktuellen Gesundheitszustand auslassen, gibt es jedenfalls nicht. Sonst könnte man schnell noch einen Antrag stellen, wenn einem das Bein abgefallen ist, und sich so legal bereichern. Vielleicht tippst Du die Fragen einfach einmal vollständig ab, dann zeige ich Dir, bei welcher Frage nach 3 und 4 gefragt wird.

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leinad

Staatliche Berufsunfähigkeisrente gibt es für ab 1961 geborene keinen mehr.

Die Jahrgänge davor haben noch Vertrauensschutz, Bestandsschutz.

 

Für ab 1961 geborene gibt es nur noch die Erwerbsgemindertenrente.

Wer 3-6 Stunden täglich jede legale Arbeit verrichten kann, bekommt da auch nur die halbe Erwerbsgemindertenrente.

Nur wer weniger als 3 Stunden täglich jede legale Arbeit verrichten kann, bekommt die volle Erwerbsgemindertenrente.

Berufsschutz wurde vollständig abgeschafft, jede Arbeit ist zumutbar, auch dann wenn der Arbeitsmarkt gar keine Arbeit hergibt......................

Diese Renten werden generell nur noch zeitlich befristet gewährt.

Maximal 3 Jahre, danach muß man Neuantrag stellen.

Erst bei der dritten Wiederbewilligung wird eine Dauerrente daraus, also nach 9 Jahren.

Man muß auch noch beachten, dass sich die Rente um den Krankenkassenbeitrag verringert.

 

Der Michel muß schließlich sparen, um den Alters-Renteneintritt der Griechen mit 50 zu finanzieren. ;-))

 

Wer noch Fragen an die Beamten der DRB (Deutsche Rentenversicherung) hat, hier ein Link zum offiziellen Forum:

http://www.ihre-vorsorge.de/forum.html

 

Gruss

leinad

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Knarf

Dann sind die Fragebögen der Versicherungen (zum Glück) doch nicht so einheitlich. Ich hatte mich von zwei Jahren intensiv mit dem Thema beschäftigt und habe hier noch Anträge von fünf Versicherern rumzuliegen. Bei keiner(!) werden so allgemeine Fragen nach dem Gesundheitszustand gestellt wie unter 3. und 4. genannt.

Überall steht eine konkrete Frage, die sich auf einen definierten Zeitraum (meist 5 Jahre, einmal 10 Jahre) bezieht. Also wie oben genannt "Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Heilbehandler untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich...". Dazu kommt dann natürlich noch die HIV-Frage ohne Zeitbeschränkung.

 

Siehst Du, genau das ist das Problem: Die Leute verstehen die Fragen nicht richtig. Ob Du es glaubst oder nicht, auch auf den Anträgen, die Du vorliegen hast, wird nach 3. und 4. gefragt. Vielleicht nicht in dieser Formulierung oder so explizit, vielleicht nicht getrennt. Anträge, die Fragen nach dem aktuellen Gesundheitszustand auslassen, gibt es jedenfalls nicht. Sonst könnte man schnell noch einen Antrag stellen, wenn einem das Bein abgefallen ist, und sich so legal bereichern. Vielleicht tippst Du die Fragen einfach einmal vollständig ab, dann zeige ich Dir, bei welcher Frage nach 3 und 4 gefragt wird.

 

Nö, mehr abtippen werd ich nicht. Ich hab ja ein paar Anbieter genannt, bei denen nach 3. und 4. so nicht gefragt wird.

Du kannst dich ja z.B. mal bei der Hannoverschen durchklicken und dir die Gesundheitsfragen anscheun. Dort wirst du nichts in dieser Hinsicht finden.

Nenn du mir doch vielleicht mal zwei, drei Versicherer, bei denen solche allgemeinen Fragen im Antrag stehen wie du sie unter 3. und 4. genannt hast. Am besten welche wo man die Anträge/Gesundheitsfragen online einsehen kann.

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Moneycruncher

Dann sind die Fragebögen der Versicherungen (zum Glück) doch nicht so einheitlich. Ich hatte mich von zwei Jahren intensiv mit dem Thema beschäftigt und habe hier noch Anträge von fünf Versicherern rumzuliegen. Bei keiner(!) werden so allgemeine Fragen nach dem Gesundheitszustand gestellt wie unter 3. und 4. genannt.

Überall steht eine konkrete Frage, die sich auf einen definierten Zeitraum (meist 5 Jahre, einmal 10 Jahre) bezieht. Also wie oben genannt "Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Heilbehandler untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich...". Dazu kommt dann natürlich noch die HIV-Frage ohne Zeitbeschränkung.

 

Siehst Du, genau das ist das Problem: Die Leute verstehen die Fragen nicht richtig. Ob Du es glaubst oder nicht, auch auf den Anträgen, die Du vorliegen hast, wird nach 3. und 4. gefragt. Vielleicht nicht in dieser Formulierung oder so explizit, vielleicht nicht getrennt. Anträge, die Fragen nach dem aktuellen Gesundheitszustand auslassen, gibt es jedenfalls nicht. Sonst könnte man schnell noch einen Antrag stellen, wenn einem das Bein abgefallen ist, und sich so legal bereichern. Vielleicht tippst Du die Fragen einfach einmal vollständig ab, dann zeige ich Dir, bei welcher Frage nach 3 und 4 gefragt wird.

 

Nö, mehr abtippen werd ich nicht. Ich hab ja ein paar Anbieter genannt, bei denen nach 3. und 4. so nicht gefragt wird.

Du kannst dich ja z.B. mal bei der Hannoverschen durchklicken und dir die Gesundheitsfragen anscheun. Dort wirst du nichts in dieser Hinsicht finden.

Nenn du mir doch vielleicht mal zwei, drei Versicherer, bei denen solche allgemeinen Fragen im Antrag stehen wie du sie unter 3. und 4. genannt hast. Am besten welche wo man die Anträge/Gesundheitsfragen online einsehen kann.

 

Also ich habe einen Versicherer gewählt, für den wirklich nur Arztbesuche der letzten 5 Jahre relevant waren. In einem Fall war ich mir unsicher. Da habe ich nochmal in der Praxis angerufen. Es war dann auch schon 5 1/2 Jahre, habe ich dann natürlich auch nicht angegeben.

 

Im Ernstfall würde ich niemals die ganzen Formulare alleine ausfüllen, sondern nur mit einem Anwalt. Das Problem liegt nämlich nicht nur in den kaum durchschaubaren Vertragsfragen, sondern eben dann auch im Beantworten der Fragen im Leistungsfall. Es gibt also viele Möglichkeiten, etwas falsch zu machen. Allerdings habe ich auch ein gewisses Verständnis für die Versicherer. Ich möchte nicht wissen wie viele Versicherte sich ein Leben ohne Arbeit, aber mit BU-Rente gut vorstellen könnten.

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Adun

Nö, mehr abtippen werd ich nicht.

 

Warum nicht? Mit der Einstellung werden wir doch der Wahrheit sicher nicht auf die Spur kommen.

 

Ich hab ja ein paar Anbieter genannt, bei denen nach 3. und 4. so nicht gefragt wird.

 

Lies doch bitte nochmal das von mir zitierte, wo ich gerade nicht behauptete, dass nach 3. und 4. notwendigerweise so gefragt wird: "Vielleicht nicht in dieser Formulierung oder so explizit, vielleicht nicht getrennt."

 

Du kannst dich ja z.B. mal bei der Hannoverschen durchklicken und dir die Gesundheitsfragen anscheun. Dort wirst du nichts in dieser Hinsicht finden.

Nenn du mir doch vielleicht mal zwei, drei Versicherer, bei denen solche allgemeinen Fragen im Antrag stehen wie du sie unter 3. und 4. genannt hast. Am besten welche wo man die Anträge/Gesundheitsfragen online einsehen kann.

 

Ich konnte bei der Hannoverschen die Gesundheitsfragen nicht online finden, auch nicht nach längerem durchklicken. Vielleicht gibst Du mal eine konkrete URL an.

 

Nenn du mir doch vielleicht mal zwei, drei Versicherer, bei denen solche allgemeinen Fragen im Antrag stehen wie du sie unter 3. und 4. genannt hast. Am besten welche wo man die Anträge/Gesundheitsfragen online einsehen kann.

 

Auch sonst ist mir kein Versicherer bekannt, wo die Fragen online einsehbar sind. Zumal meine Behauptung war, dass jeder Versicherer in der ein oder anderen Form nach 3. und 4. fragt. Wenn Du rational dagegen argumentieren willst, musst Du ein Gegenbeispiel bringen. Bestätigungen sagen nie etwas aus, denn dass solche allgemeinen Fragen wie unter 3. und 4 genannte in der ein oder anderen Form im Antrag stehen, folgt bereits aus meiner Behauptung; die ist schon wahr und wird nicht noch wahrer, nur weil sich konkrete Beispiele finden lassen.

 

Also ich habe einen Versicherer gewählt, für den wirklich nur Arztbesuche der letzten 5 Jahre relevant waren.

Auch das bezweifle ich, zumindest soweit es Diagnosen betrifft, die vor über 5 Jahren bei einem Arztbesuch gestellt wurden und immer noch relevant sind (wegen der dennoch kein weiterer Arztbesuch die letzten fünf Jahre erfolgte). Vielleicht tippst du mal die Gesundheitsfragen ab?

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Moneycruncher

Also ich habe einen Versicherer gewählt, für den wirklich nur Arztbesuche der letzten 5 Jahre relevant waren.

Auch das bezweifle ich, zumindest soweit es Diagnosen betrifft, die vor über 5 Jahren bei einem Arztbesuch gestellt wurden und immer noch relevant sind (wegen der dennoch kein weiterer Arztbesuch die letzten fünf Jahre erfolgte). Vielleicht tippst du mal die Gesundheitsfragen ab?

 

Ja, ich schau mal heute abend in die Vertragsunterlagen und tippe sie dann ab.

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Knarf
· bearbeitet von Knarf

Nö, mehr abtippen werd ich nicht.

 

Warum nicht? Mit der Einstellung werden wir doch der Wahrheit sicher nicht auf die Spur kommen.

 

 

Warum nicht? Weil ich denke einmal reicht. Ich habe oben bereits die Gesundheitsfrage geschrieben - "Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Heilbehandler untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich:". Danach kommen dann in den Unterfrage alle möglichen menschlichen Körperteile. Hinzu kommt dann noch wie beschrieben die HIV-Frage ohne zeitliche Einschränkung.

 

Nenn du mir doch vielleicht mal zwei, drei Versicherer, bei denen solche allgemeinen Fragen im Antrag stehen wie du sie unter 3. und 4. genannt hast. Am besten welche wo man die Anträge/Gesundheitsfragen online einsehen kann.

 

Auch sonst ist mir kein Versicherer bekannt, wo die Fragen online einsehbar sind. Zumal meine Behauptung war, dass jeder Versicherer in der ein oder anderen Form nach 3. und 4. fragt. Wenn Du rational dagegen argumentieren willst, musst Du ein Gegenbeispiel bringen. Bestätigungen sagen nie etwas aus, denn dass solche allgemeinen Fragen wie unter 3. und 4 genannte in der ein oder anderen Form im Antrag stehen, folgt bereits aus meiner Behauptung; die ist schon wahr und wird nicht noch wahrer, nur weil sich konkrete Beispiele finden lassen.

 

 

Du bist schon lustig. Ich habe dir doch als Gegenbeispiele Versicherer genannt, bei denen das nicht so ist. Und du kannst mir keine nennen, bei denen das doch so ist. Tolle Argumentation. :lol:

 

Du kannst dich ja z.B. mal bei der Hannoverschen durchklicken und dir die Gesundheitsfragen anscheun. Dort wirst du nichts in dieser Hinsicht finden.

Nenn du mir doch vielleicht mal zwei, drei Versicherer, bei denen solche allgemeinen Fragen im Antrag stehen wie du sie unter 3. und 4. genannt hast. Am besten welche wo man die Anträge/Gesundheitsfragen online einsehen kann.

 

Ich konnte bei der Hannoverschen die Gesundheitsfragen nicht online finden, auch nicht nach längerem durchklicken. Vielleicht gibst Du mal eine konkrete URL an.

 

 

Eigentlich total leicht zu finden. Aber ich versuch mal das Antrags-PDF hier reinzuhängen.

Edit: Hier ein Beispielantrag.

BU-Hannoversche.pdf

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Adun

Du bist schon lustig. Ich habe dir doch als Gegenbeispiele Versicherer genannt, bei denen das nicht so ist. Und du kannst mir keine nennen, bei denen das doch so ist. Tolle Argumentation. :lol:

Ich habe solche Fragen bei Volksfürsorge, HUK und Debeka gesehen und bei ein paar anderen (Namen weiß ich nicht mehr).

 

Eigentlich total leicht zu finden. Aber ich versuch mal das Antrags-PDF hier reinzuhängen.

Edit: Hier ein Beispielantrag.

Na damit lässt sich doch etwas anfangen. Deine Behauptung war richtig; der Versicherer fragt nicht nach 3 oder 4. Somit war meine Annahme falsch, alle Versicherer würden danach fragen.

 

Damit ermöglicht dieser Versicherer offensichtlich Bereicherung, da man so auch dann legal einen Vertrag bekommen kann, wenn der Antragsteller bereits erkennen kann, dass eine mittelfristige Berufsunfähigkeit wahrscheinlich oder sicher ist, er aber noch nicht oder die letzten 5 Jahre nicht mehr beim Arzt war. Das Risiko, dass das gezielt ausgenutzt wird, und die Beiträge entsprechend explodieren, ist bei einer solchen Versicherung natürlich gegeben. Ich würde darauf deshalb nur dann zurückgreifen, wenn man bei Verträgen mit strengeren Fragen nicht angenommen wird.

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Moneycruncher

Du bist schon lustig. Ich habe dir doch als Gegenbeispiele Versicherer genannt, bei denen das nicht so ist. Und du kannst mir keine nennen, bei denen das doch so ist. Tolle Argumentation. :lol:

Ich habe solche Fragen bei Volksfürsorge, HUK und Debeka gesehen und bei ein paar anderen (Namen weiß ich nicht mehr).

 

Eigentlich total leicht zu finden. Aber ich versuch mal das Antrags-PDF hier reinzuhängen.

Edit: Hier ein Beispielantrag.

Na damit lässt sich doch etwas anfangen. Deine Behauptung war richtig; der Versicherer fragt nicht nach 3 oder 4. Somit war meine Annahme falsch, alle Versicherer würden danach fragen.

 

Damit ermöglicht dieser Versicherer offensichtlich Bereicherung, da man so auch dann legal einen Vertrag bekommen kann, wenn der Antragsteller bereits erkennen kann, dass eine mittelfristige Berufsunfähigkeit wahrscheinlich oder sicher ist, er aber noch nicht oder die letzten 5 Jahre nicht mehr beim Arzt war. Das Risiko, dass das gezielt ausgenutzt wird, und die Beiträge entsprechend explodieren, ist bei einer solchen Versicherung natürlich gegeben. Ich würde darauf deshalb nur dann zurückgreifen, wenn man bei Verträgen mit strengeren Fragen nicht angenommen wird.

 

Noch geschickter wäre es, eine Versicherung ohne die Klausel zu wählen und nach Vertragsabschluss den Versicherer darum zu bitten, diese Klauseln künftig aufzunehmen. :thumbsup:

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powerschwabe

Nö, mehr abtippen werd ich nicht.

 

Warum nicht? Mit der Einstellung werden wir doch der Wahrheit sicher nicht auf die Spur kommen.

 

 

Warum nicht? Weil ich denke einmal reicht. Ich habe oben bereits die Gesundheitsfrage geschrieben - "Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Heilbehandler untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich:". Danach kommen dann in den Unterfrage alle möglichen menschlichen Körperteile. Hinzu kommt dann noch wie beschrieben die HIV-Frage ohne zeitliche Einschränkung.

 

Nenn du mir doch vielleicht mal zwei, drei Versicherer, bei denen solche allgemeinen Fragen im Antrag stehen wie du sie unter 3. und 4. genannt hast. Am besten welche wo man die Anträge/Gesundheitsfragen online einsehen kann.

 

Auch sonst ist mir kein Versicherer bekannt, wo die Fragen online einsehbar sind. Zumal meine Behauptung war, dass jeder Versicherer in der ein oder anderen Form nach 3. und 4. fragt. Wenn Du rational dagegen argumentieren willst, musst Du ein Gegenbeispiel bringen. Bestätigungen sagen nie etwas aus, denn dass solche allgemeinen Fragen wie unter 3. und 4 genannte in der ein oder anderen Form im Antrag stehen, folgt bereits aus meiner Behauptung; die ist schon wahr und wird nicht noch wahrer, nur weil sich konkrete Beispiele finden lassen.

 

 

Du bist schon lustig. Ich habe dir doch als Gegenbeispiele Versicherer genannt, bei denen das nicht so ist. Und du kannst mir keine nennen, bei denen das doch so ist. Tolle Argumentation. :lol:

 

Du kannst dich ja z.B. mal bei der Hannoverschen durchklicken und dir die Gesundheitsfragen anscheun. Dort wirst du nichts in dieser Hinsicht finden.

Nenn du mir doch vielleicht mal zwei, drei Versicherer, bei denen solche allgemeinen Fragen im Antrag stehen wie du sie unter 3. und 4. genannt hast. Am besten welche wo man die Anträge/Gesundheitsfragen online einsehen kann.

 

Ich konnte bei der Hannoverschen die Gesundheitsfragen nicht online finden, auch nicht nach längerem durchklicken. Vielleicht gibst Du mal eine konkrete URL an.

 

 

Eigentlich total leicht zu finden. Aber ich versuch mal das Antrags-PDF hier reinzuhängen.

Edit: Hier ein Beispielantrag.

 

Hier lautet die Frage

 

Besteht eine Erwerbsminderung (MdE), eine Wehrdienstbeschädigung (WDB) oder besteht oder bestanden in den letzten 5 Jahren Gesundheitsstörungen, weswegen ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt wird oder gestellt wurde? Bitte geben Sie die entsprechendenGesundheitsstörungen an.

 

Bedeutet dies wenn vor 15 Jahren bei der Musterung T5 festgestellt wurde, muß ich hier den Grund dafür angeben.

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GlobalGrowth

Hier lautet die Frage

 

Besteht eine Erwerbsminderung (MdE), eine Wehrdienstbeschädigung (WDB) oder besteht oder bestanden in den letzten 5 Jahren Gesundheitsstörungen, weswegen ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt wird oder gestellt wurde? Bitte geben Sie die entsprechendenGesundheitsstörungen an.

 

Bedeutet dies wenn vor 15 Jahren bei der Musterung T5 festgestellt wurde, muß ich hier den Grund dafür angeben.

 

nein, weil eine Musterung keine WDB ist!

Außerdem hast du doch keinen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt?!

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powerschwabe

Hier lautet die Frage

 

Besteht eine Erwerbsminderung (MdE), eine Wehrdienstbeschädigung (WDB) oder besteht oder bestanden in den letzten 5 Jahren Gesundheitsstörungen, weswegen ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt wird oder gestellt wurde? Bitte geben Sie die entsprechendenGesundheitsstörungen an.

 

Bedeutet dies wenn vor 15 Jahren bei der Musterung T5 festgestellt wurde, muß ich hier den Grund dafür angeben.

 

nein, weil eine Musterung keine WDB ist!

Außerdem hast du doch keinen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt?!

 

Also ist die Hannoversche eine die wenigen die tatsächlich nur die letzten 5 Jahre abfragt, bedeutet wohl daß man hier nur das Angeben was in den letzten 5 Jahren festgestellt worden ist. Wenn vor 8 Jahren einmal beim Arzt war wegen Rückenscherzen und dort eine Rückradverkrümmung festgestellt wurde muß diese nicht angeben werden.

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

Also ist die Hannoversche eine die wenigen die tatsächlich nur die letzten 5 Jahre abfragt, bedeutet wohl daß man hier nur das Angeben was in den letzten 5 Jahren festgestellt worden ist. Wenn vor 8 Jahren einmal beim Arzt war wegen Rückenscherzen und dort eine Rückradverkrümmung festgestellt wurde muß diese nicht angeben werden.

 

jaein, die meisten fragen nur nach den 5 Jahren.

Ich hab im Moment wenig Zeit...daher später mehr.

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michaelschmidt

Wie geht man am sichersten mit den Gesundheitsfragen um ?

Nur im Antrag die entsprechenden Fragen wahrheitsgemäß beantworten ?

Oder besser gleich was von den Ärzten dazulegen bei denen man war ?

Eine Auflistung oder dergleichen was die gemacht haben als Anlage dazu ?

Kriegt man so was überhaupt von den Ärzten ?

 

Michael

 

 

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Niskala

Kriegt man so was überhaupt von den Ärzten ?

 

Von der Krankenkasse wurde mir das kostenlos und innerhalb eines Tages zugeschickt (allerdings nur 3 Jahre rückwirkend möglich). Bei allen Ärzten absolut problemlos und vorallem umsonst bekommen. Der Arzthelferin den Sinn und Zweck erklärt, kurz gewartet und fertig - egal welcher Arzt.

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Geißbock

Hallo Leute,

 

ich schlage mich seit über einem Jahr mit dem Abschluss einer BU rum. Habe mit einigen Vertretern der Versicherungen einen Termin vereinbart und mir ein Angebot unterbreiten lassen.

Was mich JEDES Mal abgeschreckt hat war diese allgemeine Fragerei zur Gesundheit.

 

Sinngemäß (oder auch wörtlich) wird nach den letzten Arztbesuchen zur "Untersuchung, Behandlung, Vorsorge, Beratung" gefragt.

 

Ich bin (noch) Student und privat versichert. Das hat dazu geführt, dass ich innerhalb der letzten 5 Jahre zig verschiedene Ärzte aufgesucht habe. Wenn mir einer nicht gepasst hat habe ich einen anderen beim nächsten Mal gewählt.

 

Teilweise ging es um Banalitäten wie das Ausstellen eines Attests. Andererseits geht man immer mal wieder zum Arzt weil hier oder da eine Verspannung hat bzw. temporäre Schmerzen. Ärzte wiederum tragen in die Patientenakte teilweise was "bedrohlich" klingendes ein um die Behandlung gegenüber der Krankenkasse zu rechtfertigen. In den letzten 5 Jahren kam nun einiges zusammen. Ich denke nicht, dass ich alle Ärzte zusammen bekomme.

 

Wenn ich nun aber irgendwelche Knieschmerzen vergesse anzugeben wird mir doch bestimmt die Leistung im BU-Fall von Migräne verweigert auf Grund vorvertraglicher Anzeigepflichtsverletzung....

 

Ich denke mal, dass einige von euch vielleicht auch vor diesem Problem stehen und daher frage ich euch wie ihr das ganze regelt.

 

mfg

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GlobalGrowth

Wenn du privat bist, brauchst du dir nur von deiner Versicherung die Daten schicken lassen!

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Adun

Ich denke mal, dass einige von euch vielleicht auch vor diesem Problem stehen und daher frage ich euch wie ihr das ganze regelt.

Erstmal: Du wirst vermutlich mit dieser Geschichte keine BU kriegen, zumindest keine ohne Ausschlüsse/Zuschläge. Alles, was Du hinschreibst, hat in der Regel so etwas zur folge, und schnell wird eine Ablehnung draus. Und wenn die erst mal da ist, dann gibts oft gar keine BU mehr. Also nicht vorschnell Anträge ausfüllen (auch keine "Probe"anträge, wie es die Vertreter immer gerne nennen).

 

Wie regelt man es richtig? Alle Ärzte, bei denen Du warst, rausfinden (Musterung und Bundeswehrzeit usw. nicht vergessen!). Als Privatpatient hast Du Rechnungen erhalten, da steht der Arzt drauf. Dann klapperst Du jeden einzelnen ab und machst eine Kopie sämtlicher dort verfügbarer Unterlagen über Dich; alles, was noch vorhanen ist.

 

Wenn Du alle Unterlagen zusammenhast, Machst Du von allen eine Kopie und streichst dann in einer Kopie alles raus, was für keine der Fragen relevant ist.

 

Dann bentwortest Du die Fragen jeweils durch die entsprechenden Auszüge aus dieser Kopie.

 

Dann stellst Du eine anonyme Risikovoranfrage über einen auf BU spezialisierten Versicherungsvermittler.

 

Dann weißt Du, woran Du bist.

 

PS: Diagnosen sind übrigens auch dann anzugeben (Frage nach dem aktuellen Gesundheitszustand), wenn sie zwar vor mehr als 5 Jahre gestellt wurden, aber nicht in der Akte mit Ausheilungsdatum als ausgeheilt vermerkt sind oder nicht bei solchen Diagnosen von einer Ausheilung ausgegangen werden kann (Schnupfen wird man annehmen dürfen, dass er nach 2 Wochen weg ist, nicht jedoch bei der gerne bei der Musterung diagnostizierten leichten Skoliose). Nur wenige BUs verzichten auf eine derartige Frage.

 

PPS: Typische Fehler sind, statt einfach nur die reine Krankenakteneinsicht durchzuführen, eine ärztliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Sachen nochmal zu besprechen, oder gar ein Attest ausstellen zu lassen. Schwupps: Ein weiterer Eintrag in der Akte. Nimm erstmal hin, was drin steht, auch wenn es maßlos übertrieben erscheint. Wenn Korrekturen zu fordern sind, so erledige das im Nachhinein auf dem Briefweg. So kann kein Missverständnis entstehen (etwa wenn der Arzt annimmt, es handle sich um ärztliche Beratung) und Du hast den Schriftverkehr dokumentiert statt vage Erinnerungen an das Gespräch.

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Geißbock

Ich denke mal, dass einige von euch vielleicht auch vor diesem Problem stehen und daher frage ich euch wie ihr das ganze regelt.

Erstmal: Du wirst vermutlich mit dieser Geschichte keine BU kriegen, zumindest keine ohne Ausschlüsse/Zuschläge. Alles, was Du hinschreibst, hat in der Regel so etwas zur folge, und schnell wird eine Ablehnung draus. Und wenn die erst mal da ist, dann gibts oft gar keine BU mehr. Also nicht vorschnell Anträge ausfüllen (auch keine "Probe"anträge, wie es die Vertreter immer gerne nennen).

 

Wie regelt man es richtig? Alle Ärzte, bei denen Du warst, rausfinden (Musterung und Bundeswehrzeit usw. nicht vergessen!). Als Privatpatient hast Du Rechnungen erhalten, da steht der Arzt drauf. Dann klapperst Du jeden einzelnen ab und machst eine Kopie sämtlicher dort verfügbarer Unterlagen über Dich; alles, was noch vorhanen ist.

 

Wenn Du alle Unterlagen zusammenhast, Machst Du von allen eine Kopie und streichst dann in einer Kopie alles raus, was für keine der Fragen relevant ist.

 

Dann bentwortest Du die Fragen jeweils durch die entsprechenden Auszüge aus dieser Kopie.

 

Je mehr ich mich informiere desto mehr glaube ich, dass ich tatsächlich keine BU bekommen bzw. nur eine mit sehr sehr schlechten Konditionen.

Grob überschlagen war ich in den letzten 5 Jahren bei 15 Ärzten, vermutlich noch mehr. Darunter fielen auch Sachen wie Langzeit EKG, MRT, kosmetische Lasertherapie und Magenspiegelung

Hört sich in der Summe dramatisch an und man könnte meinen ich sei ein körperliches Wrack. Dabei geht es mir gut, ich bin top fit und außer orthopädischen Einlagen und entfernten Krampfadern gibt es nicht zu bemägeln.

 

Rechnung von vor 5 Jahren besitze ich glaube ich nicht mehr. Wie lange speichert die PKV diese Daten denn, bzw wie lange rücken sie diese an mich heraus?

 

Wenn man die Fragen nach der Gesundheit genau nimmt (und das möchte ich gerne tun) so muss ich sagen, dass ich mir nicht zutraue diese korrekt anzugeben. Da steht teilweise wörtlich etwas von "Beratung, Behandlung, Untersuchung und Vorsorge" drin. Damit wäre JEDER Schnupfer anzugeben. Weiterhin hat vermutlich kein Arzt etwas über Ausheilung in der Patienakte stehen. Wenn ich wegen einer Zerrung beim Arzt war und diese verheilt ist bin ich nicht wieder hingegangen um zu sagen, dass alles ok sei...

 

In meinen Augen ist die BU für mich eine kaum zu überbrückende Hürde. Bin ich tatsächlich so anders als der Rest der Bevölkerung?

 

Bin bei der Debeka privat versichert. Ob es Sinn macht dort nach einer BU zu fragen (haben die ja im Angebot). Die hätten ja dann auch alle Rechnungen von den Ärzten parat....

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Adun
· bearbeitet von Adun

Je mehr ich mich informiere desto mehr glaube ich, dass ich tatsächlich keine BU bekommen bzw. nur eine mit sehr sehr schlechten Konditionen.

Grob überschlagen war ich in den letzten 5 Jahren bei 15 Ärzten, vermutlich noch mehr. Darunter fielen auch Sachen wie Langzeit EKG, MRT, kosmetische Lasertherapie und Magenspiegelung. Hört sich in der Summe dramatisch an und man könnte meinen ich sei ein körperliches Wrack. Dabei geht es mir gut, ich bin top fit

Es spielt für die Versicherung keine Rolle, wie Du Dich momentan fühlst.

 

Für die Versicherung kommt es auf das Risiko an, dass Du in Zukunft berufsunfähig geschrieben wirst. (Noch nicht einmal, dass Du es tatsächlich bist...)

 

Langzeit EKG, MRT, kosmetische Lasertherapie und Magenspiegelung mögen daher kommen, dass die Ärzte Dich als Privatversicherten ausgenommen haben. Es ist wohlbekannt, dass privatversicherte übermäßig oft überflüssige Untersuchungen und Behandlungen aufgedrückt bekommen, um sie zu schröpfen.

 

Es ist Deine eigene Verantwortung, als mündiger Patient solche Behandlungen abzulehnen.

 

Das hilft Dir aber jetzt auch nicht weiter. Die Versicherung muss immer vom worst case ausgehen, dass diese Untersuchungen tatsächlich notwendig waren. Da Du sie nicht mehr rückgängig machen kannst, ist Deine einzige Chance (was man auch grundsätzlich tun sollte), die Krankenakte diesbezüglich so vollständig wie möglich wiederzugeben (aber bitte nicht mit persönlichen Kommentaren, Bewertungen und Anmerkungen); vielleicht erkennt dann die Versicherung von selbst, dass die Untersuchungen eigentlich nicht notwendig waren.

 

und außer orthopädischen Einlagen und entfernten Krampfadern gibt es nicht zu bemägeln.

Unerheblich ist das auch nicht gerade

 

Rechnung von vor 5 Jahren besitze ich glaube ich nicht mehr. Wie lange speichert die PKV diese Daten denn, bzw wie lange rücken sie diese an mich heraus?

Es gibt nur eine Möglichkeit, es rauszufinden...

 

Die Rechnung brauchst Du nicht wegen den Daten, sondern wegen den Ärtzen. Was auf der Rechnung steht wird nach wirtschaftlichen aspekten bestimmt. Es ist oft unvollständig und/oder unterscheidet sich erheblich von der krankenakte, die von medizinischen aspekten bestimmt ist.

 

Denk nach, bei welchen Ärzten Du überall warst; frag Bekannte, Eltern usw. die von Deinen Arztbesuchen wissen.

 

Wenn man die Fragen nach der Gesundheit genau nimmt (und das möchte ich gerne tun) so muss ich sagen, dass ich mir nicht zutraue diese korrekt anzugeben.

Nochmal: Es wird von Dir derartiges auch gar nicht verlangt.

 

Es wird von Dir nur verlangt, zu wissen, bei welchen Ärzten Du warst, dort die Akten zu kopieren, zu jeder Frage die relevanten Teile rauszusuchen und dann einfach nur wörtlich abzuschreiben.

 

Da steht teilweise wörtlich etwas von "Beratung, Behandlung, Untersuchung und Vorsorge" drin. Damit wäre JEDER Schnupfer anzugeben.

Wenn Du wegen jedem Schnupfer zum Arzt gehst: Ja.

 

Weiterhin hat vermutlich kein Arzt etwas über Ausheilung in der Patienakte stehen. Wenn ich wegen einer Zerrung beim Arzt war und diese verheilt ist bin ich nicht wieder hingegangen um zu sagen, dass alles ok sei...

Das musst Du jetzt so hinnehmen. Nachträglich die Ausheilung feststellen zu lassen verursacht nur noch weitere Einträge in der Akte und macht alles nur noch schlimmer.

 

In meinen Augen ist die BU für mich eine kaum zu überbrückende Hürde. Bin ich tatsächlich so anders als der Rest der Bevölkerung?

Nein. Der Deutsche geht im Schnitt 18 mal im Jahr zum Arzt.

 

Für jeden kommt der Zeitpunkt im Leben, wo er ein gewisses Bewusstsein dafür erhält und in Zukunft Verantwortung übernimmt.

 

Bin bei der Debeka privat versichert. Ob es Sinn macht dort nach einer BU zu fragen (haben die ja im Angebot). Die hätten ja dann auch alle Rechnungen von den Ärzten parat....

Ganz falscher Weg.

 

Was die Debeka schon weiß, ist nämlich zu Deinem Nachteil, nicht zu Deinem Vorteil.

 

Nicht zu Deinem Vorteil, weil Du Dich nicht darauf berufen kannst, dass die Debeka etwas gewusst hat, falls Du es im Antrag vergisst. Das wird im Antragsformular auch ausdrücklich gesagt.

 

Zu Deinem Nachteil, weil die Debeka so auch Sachen kennt, die Du nach dem Antragsformular gar nicht angeben müsstest. Und dann kann sie Dich trotzdem ablehnen.

 

Und schließlich auch deshalb zu Deinem Nachteil, weil sie dann im Leistungsfall nicht viel nachforschen muss, um rauszufinden, was Du so alles hattest und bei welchen Ärzten sie nachschauen kann, um ggfs. nicht angegebene Befunde in den Akten zu finden..

 

Ohne anonyme Voranfrage läufst Du in die Falle. Besorg jetzt erst einmal die Unterlagen. Es besteht kein Grund zum übereilten handeln. Überleg in Zukunft, ob dieser oder jener Arztbesuch wirklich notwendig ist.

 

Selbst wenn es am Ende keine BU geben sollte, ist das nicht fatal. Viele leben in Deutschland ohne, und das geht auch. Die Risiken sind zwar nicht zu unterschätzen, werden aber auch oft hochgespielt. Wer stattdessen diszipliniert spart, hat gute Chancen, finanzielle Unabhängigkeit zu erreichen, bevor man berufsunfähig wird. Nach fünf Jahren in der Sozialversicherung hat man immerhin Anspruch schon auf eine kleine Arbeitsunfähigkeitsrente. Wenn man nur Berufs- nicht aber Arbeitsunfähig ist, dann kann man immer noch einen anderen Job ausüben. Unfälle kann man ohne Gesundheitsprüfung über eine Unfallversicherung mit hoher Progression absichern. Wenn man dazu gesund und ausgeglichen lebt, dann geht das Risiko, BU zu werden, drastisch nach unten.

 

Und wenn es jetzt keine BU gibt, dann vielleicht mit besseren Chancen mit weniger anzugebenden Sachen wieder in fünf Jahren versuchen.

 

Also Kopf noch.

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