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Pilsener

zweites Depot für ausländischen Thesaurierer

Empfohlene Beiträge

Pilsener

Hallo,

 

ich traue mich immernoch nicht an ausländische Thesaurierer ran. Ich würde sooo gerne den Carmignac Patrimoine besparen, aber leider kann ich nicht sagen, dass ich KONKRET verstehe, was ich bei der Steuererklärung beachten muss.....jaja jetzt werden evtl einige das Argument nennen: "das wurde hier doch schon so oft besprochen"....das stimmt: aber ich habs immernoch nicht kapiert. Ein Grund könnte sein, dass ich als Student noch nie eine Steuererklärung gemacht habe ;) ... naja der aktuelle Stand ist jedenfalls: ICH TRAU MICH DA NICHT RAN.

 

nun habe ich mir überlegt (meine NV-Bescheinigung läuft demnächst aus), dass ich einfach den Carmignac Patrimoine in einem 2. Depot bespare. Dort lasse ich den Steuerfreibetrag einfach so hoch, dass mir eh keine Abgeltungssteuer abgezogen wird --> folglich auch kein Stress damit mir die doppelt bezahlten Steuern irgendwann zurückholen zu müssen.

 

Depots kosten ja heutzutage nix mehr.

 

1. Wäre das überhaupt logisch?

2. Wenn nicht, gibt es bessere Alternativen?

 

Bin gespannt, was dabei rauskommt....

 

eine bitte noch: WENN ihr mich überzeugen wollt, dass das alles garnicht so kompliziert ist mit der Steuererklärung, DANN bitte erklärt mir das kurz an diesem konkreten Beispiel und schreibt nicht nur: "das ist alles garnicht so kompliziert" .... denn ich weiß ja auch: OPTIMAL wäre es, wenn der Fonds in meinem "normalen Depot" liegen würde, um den Steuerfreibetrag voll auszuschöpfen.

 

VIELEN DANK

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xolgo
· bearbeitet von xolgo

Hallo,

 

ich traue mich immernoch nicht an ausländische Thesaurierer ran. Ich würde sooo gerne den Carmignac Patrimoine besparen, aber leider kann ich nicht sagen, dass ich KONKRET verstehe, was ich bei der Steuererklärung beachten muss.....jaja jetzt werden evtl einige das Argument nennen: "das wurde hier doch schon so oft besprochen"....das stimmt: aber ich habs immernoch nicht kapiert. Ein Grund könnte sein, dass ich als Student noch nie eine Steuererklärung gemacht habe ;) ... naja der aktuelle Stand ist jedenfalls: ICH TRAU MICH DA NICHT RAN.

 

nun habe ich mir überlegt (meine NV-Bescheinigung läuft demnächst aus), dass ich einfach den Carmignac Patrimoine in einem 2. Depot bespare. Dort lasse ich den Steuerfreibetrag einfach so hoch, dass mir eh keine Abgeltungssteuer abgezogen wird --> folglich auch kein Stress damit mir die doppelt bezahlten Steuern irgendwann zurückholen zu müssen.

 

Depots kosten ja heutzutage nix mehr.

 

1. Wäre das überhaupt logisch?

2. Wenn nicht, gibt es bessere Alternativen?

 

Bin gespannt, was dabei rauskommt....

 

eine bitte noch: WENN ihr mich überzeugen wollt, dass das alles garnicht so kompliziert ist mit der Steuererklärung, DANN bitte erklärt mir das kurz an diesem konkreten Beispiel und schreibt nicht nur: "das ist alles garnicht so kompliziert" .... denn ich weiß ja auch: OPTIMAL wäre es, wenn der Fonds in meinem "normalen Depot" liegen würde, um den Steuerfreibetrag voll auszuschöpfen.

 

VIELEN DANK

 

 

1. Das ist alles gar nicht so kompliziert! SCNR ;)

 

2. Deine Idee ist nicht so gut. Egal ob zweites Depot oder nicht, Du bekommst eine Steuerbescheinigung, auf der draufsteht, dass Du ausländische Thesaurierer im Depot hattest, für die die Abgeltungssteuer gerade nicht automatisch abgeführt wurde. Dein "Trick" genügt also nicht, um den Aufwand irgendwie zu umgehen. Ich sehe nicht einmal, dass er sich irgendwie verändern wird.

 

3. Falls Du es dennoch besser verstehen willst, kannst Du ja vielleicht etwas konkretere Fragen zum Thema stellen. Irgendeine pauschale Ausführung wird Dir ja jetzt eher wenig weiterhelfen, weil Du sie vermutlich schon gelesen hast.

 

PS: Passt thematisch wohl eher ins Steuerforum.

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Pilsener

alles klar

 

danke für die Einschätzung. Ich werde mich dann im Sommer (wenn ich mal ausreichend Zeit habe) in die Steuerproblematik reinfuchsen ;)

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Kaffeetasse

öhm, das thema interessiert mich auch, bin da in einer ganz ähnlichen situation wie du, pilsener (studi, noch nie est-erklärung gemacht).

ich versuch ma in wenigen worten zu umreissen, wie ich die problematik bisher verstanden habe...bitte verbessern ;)

also...das problem bei ausländischen thesaurierern liegt in der quellensteuererstattung. wenn man sagen wir mal den carmignac patri

nach 10 jahren verkauft, hat man also, wenn man nix unternimmt, bei 10 thesaurierungen die qst bezahlt ohne ausgleich durchs finanzamt.

der zinseszinseffekt verstärkt den nachteil noch...hja, soweit meine laienhafte vorstellung.

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langzeitsparer
· bearbeitet von langzeitsparer

also...das problem bei ausländischen thesaurierern liegt in der quellensteuererstattung. wenn man sagen wir mal den carmignac patri

nach 10 jahren verkauft, hat man also, wenn man nix unternimmt, bei 10 thesaurierungen die qst bezahlt ohne ausgleich durchs finanzamt.

 

Nein, das Problem liegt darin, dass unter Umständen Thesaurierungen vorgenommen worden sind, die nicht mit Abgeltungssteuer belegt worden (bzw. für die kein Freibetrag in Anspruch genommen wurde). WENN man also für diese Beträge steuerpflichtig ist, und diese nicht selbst bei der Steuererklärung angibt, begeht man Steuerhinterziehung laut § 370 Abgabenordnung (AO):

 

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

 

Es geht in diesem Fall um "steuerlich erhebliche Tatsachen" und "unvollständige Angaben"

 

@pilsener: So schwer ist das wirklich nicht :thumbsup:

Im Falle des Carmignac Patrimoine und der Steuererklärung für 2009 gehst du so vor:

- www.ebundesanzeiger.de

- Ins Suchfeld "Carmignac" eingeben

- Auf "Besteuerungsgrundlagen" für Carmignac Gestion Paris klicken

- Patrimoine suchen:

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge: 2.2175 (EUR pro Anteil)

- ausschüttungsgleiche Erträge ausrechen

 

Edit: Das Problem mit den doppelt gezahlten Steuern ist, dass selbst WENN man Jahr für Jahr die Eträge pflichtgemäß angegeben hat, die Bank beim Verkauf Abzüge einbehält und/oder das Finanzamt unterstellt, die Erträge wäre nicht versteuert worden (also eine Straftat unterstellt) und müssten deshalb beim Verkauf besteuert werden (was Schwachsinn ist - Erträge müssen im Ertragsjahr versteuert werden). Deshalb ist es ratsam, bei der Steuererklärung im Verkaufsjahr eine Auflistung der Erträge anzufügen mit dem Hinweis, dass diese Erträge nicht mehr steuerlich relevant sind und korrekt im jeweiligen Ertragsjahr versteuert wurden.

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Kaffeetasse

ah ok...also doch die abmelksteuer...war mir ned sicher^^ aber danke jedenfalls, jetzt is mir einiges klarer. :thumbsup:

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Warlock

Wie sieht das denn jetzt konkret für thesaurierende Fonds aus Luxemburg aus?

 

Ich bekommen jährlich von meiner Depotbank eine Steuerbescheinigung. Da sind dann alle Positionen darauf ausgeführt, was über dem Freibetrag liegt muss versteuert werden. Fällt denn auch eine Steuer durch den luxemburgischen Staat an?

 

So ich Abgeltungssteuer bezahlen muss wird dies doch mit den restlichen Positionen meiner Steuererklärung verrecht bzw. ist nachzuzahlen? Das heißt mein Fondsvermögen bleibt unangetastet? -Wichtig für den Zinseszinseffekt!?

 

Gilt auch hier die Verjährungsfrist von 10 Jahren?

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CHX
Wie sieht das denn jetzt konkret für thesaurierende Fonds aus Luxemburg aus?

 

Du gibst die Thesaurierungsbeträge aus deinen Steuerbescheinigungen der depotführenden Bank unter Anlage KAP ein - solltest du bei allen Erträgen aus dem Jahr über 801,- liegen, so zahlst du die Abgeltungssteuer.

Wichtig ist es, bei ausländischen Thesaurierern die jährlichen Thesaurierungsbeträge zu notieren, da bei Verkauf nochmals versteuert wird. Du musst dem Finanzamt dann im nachhinein alle in den Vorjahren schon geleisteten Steuerzahlungen nachweisen. Am besten eine Excel-Tabelle erstellen und jährlich aktualisieren...

 

BG

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Warlock

Vielen Dank, ich glaube jetzt hab ich es verstanden. Nur, wer denkt sich so was aus? -Das heißt ja der jeweilige Steuerbescheid alleine ist nicht ausreichend. Wenn man genug Zeit und Geld hätte müsste man die Gerichte eigentlich viel mehr in Anspruch nehmen.

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xolgo

Vielen Dank, ich glaube jetzt hab ich es verstanden. Nur, wer denkt sich so was aus? -Das heißt ja der jeweilige Steuerbescheid alleine ist nicht ausreichend. Wenn man genug Zeit und Geld hätte müsste man die Gerichte eigentlich viel mehr in Anspruch nehmen.

 

Weil? Außer dem BVerfG kann keines auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen und ich glaube nicht, dass die Abgeltungssteuer verfassungswidrig ist...

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Pilsener

ist vielleicht etwas unglücklich formuliert, oder? :

 

Zitat lpj23

 

"Du gibst die Thesaurierungsbeträge aus deinen Steuerbescheinigungen der depotführenden Bank unter Anlage KAP ein - solltest du bei allen Erträgen aus dem Jahr über 801,- liegen, so zahlst du die Abgeltungssteuer."

 

das würde ja bedeuten, dass ich mit meinen oben genannten Trick (krass ausgedrückt: 2. depot bei einer anderen bank, und den Freibetrag so wählen, dass ich GARANTIERT drunter bleibe), diesem Steuerquatsch doch entkommen könnte ??!!??

 

PS: irgendwie funzt meine "zitat-funktion" nicht :(

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xolgo

Zitat lpj23

 

"Du gibst die Thesaurierungsbeträge aus deinen Steuerbescheinigungen der depotführenden Bank unter Anlage KAP ein - solltest du bei allen Erträgen aus dem Jahr über 801,- liegen, so zahlst du die Abgeltungssteuer."

 

das würde ja bedeuten, dass ich mit meinen oben genannten Trick (krass ausgedrückt: 2. depot bei einer anderen bank, und den Freibetrag so wählen, dass ich GARANTIERT drunter bleibe), diesem Steuerquatsch doch entkommen könnte ??!!??

 

Sofern die Haltedauer einen Thesaurierungszeitpunkt beinhaltet, hilft Dir das nichts, weil die Bank mit dem Freibetrag nichts anfangen kann.

 

Du vernachlässigst ggf. auch den "zweiten" Effekt bei ausländischen Thesaurierern: Die (doppelte) Besteuerung beim Verkauf, die Du durch Nachweis der Steuerzahlungen zurückholen kannst.

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CHX
· bearbeitet von lpj23

 

das würde ja bedeuten, dass ich mit meinen oben genannten Trick (krass ausgedrückt: 2. depot bei einer anderen bank, und den Freibetrag so wählen, dass ich GARANTIERT drunter bleibe), diesem Steuerquatsch doch entkommen könnte ??!!??

 

 

Hallo Pilsener,

 

angenommen, du hast 2 Depots:

Das 1. Depot enthält nur deutsche Ausschütter, hier erwirtschaften die Fonds Erträge von 801,- im Jahr - den Freibetrag von 801,- € / Jahr hast du hier voll eingebracht, ergo zahlst du hier keine Abgeltungssteuer. In deiner jährlichen Steuererklärung gibst du die Erträge von 801,- € trotzdem an.

 

Das 2. Depot enthält nur ausländische Thesaurierer - die Depotbank führt die AbgSt. für die erwirtschafteten Erträge nicht automatisch ab, da ausländisch thesaurierend. Die Erträge liegen bspw. bei 700,- € im Jahr. Auch diese Erträge trägst du zusätzlich zu den 801,- aus Depot 1 in die Anlage KAP ein.

 

= macht dann 1501,- € an Erträgen für das Jahr - davon werden dann 700,- nachträglich pauschal besteuert mittels AbgSt. über das Finanzamt. Die Krux ist halt, dass man diese Besteuerungsunterlagen aufheben sollte, da bei Verkauf der ausländischen Thesaurierer nochmals besteuert wird... das Geld bekommt man aber bei Nachweis schon erfolgter Besteuerung in den Vorjahren wieder.

 

So habe ich das jedenfalls verstanden :blink: Gottseidank habe ich einen Steuerberater, der das für mich übernimmt ... <_<

 

BG

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Kaffeetasse

menno, so ne sch***...da könnte sich doch die fdp ma um vereinfachung kümmern sinnvollerweise, aba nee...guido hat wohl wichtigeres zu tun.

was is denn z.b. mit dem ethna? der schüttet ja zum teil aus und thesauriert, is in LU ansässig. wirds da noch komplizierter?

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crosplit

menno, so ne sch***...da könnte sich doch die fdp ma um vereinfachung kümmern sinnvollerweise, aba nee...guido hat wohl wichtigeres zu tun.

was is denn z.b. mit dem ethna? der schüttet ja zum teil aus und thesauriert, is in LU ansässig. wirds da noch komplizierter?

 

Jaja, die liebe FDP. War noch vor der Wahl gegen die "Abmelkungsteuer"...vor allem gegen den Wegfall der "Spekulationsfrist".

 

 

Zitat:

 

"Für die FDP wird die Reform dagegen ihren Ansprüchen nicht gerecht. Die FDP befürworte die Abgeltungsteuer ebenfalls, nicht jedoch die Einbeziehung privater Veräußerungsgewinne, weil dadurch die Altersvorsorge beeinträchtigt werde."

 

Nochmal zur Erinnerung:

 

Drei Minuten, die Sparer in Deutschland zu Melkkühen machen...

 

Nur drei Minuten brauchten 391 Bundestagsabgeordnete, um die Sparer- und Kapital-zur-Verfügung-Steller (Aktionäre) so richtig abzuwatschen: sie beschlossen die sich für Sparer unverdächtig anhörende Unternehmenssteuer-reform. "Unternehmenssteuerreform hört sich doch gut an, nicht wahr? Dass in diese "Unternehmens-steuerreform" aber zum großen Teil durch zusätzliche Belastung der Sparer und Aktionäre bezahlt wird - das ist den Deutschen nicht bekannt (gemacht worden!).

 

Denn zur "Gegenfinanzierung" der Absenkung des Körperschaftsteuer-satzes für Unternehmen wurden abstruse Gesetzesparagrafen formuliert.

 

 

An dem kapitalfeindlichem Beschluss der 391 Bundestagsabgeordneten konnten die von allen Banken in Deutschland unterschriebenen zwei Brandbriefe auch nichts mehr ändern.

 

149 Parlamentarier stimmten gegen den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD, 17 enthielten sich.

 

 

Wg. ausländ. Th.:

 

Abgeltungssteuer - Investmentfonds und die neue Besteuerung ab dem 01.01.2009

 

Ab 01.09.2009 gelten neue Besteuerungsregeln. Vorweg sei jedoch gesagt, dass alle bis Ende 2008 erworbenen Anteile Bestandsschutz genießen, d. h. die bisherigen Reglungen werden weiterhin angewendet. Mit Einführung der Abgeltungssteuer entfällt zeitgleich die Spekulationsfrist für Veräußerungsgewinne, d. h. alle Kursgewinne aus Fondsverkäufen sind abgeltungssteuerpflichtig. Der große Vorteil von Investmentfonds - die Steuerfreiheit bei Veräußerung - ist damit nicht mehr geboten. 

 

Weiterhin wird strikt zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Investmentfonds unterschieden. Nach wie vor wird der Ertrag unabhängig davon, ob ausgeschüttet oder thesauriert wird, als Einnahme versteuert. Da bei thesaurierenden Fonds das Zuflussprinzip weiterhin Bestand hat, gilt jedoch zu beachten, dass thesaurierende Fonds dadurch, dass Veräußerungsgewinne automatisch wieder angelegt werden sowie nicht mehr steuerfrei bleiben und weiterhin das Zuflussprinzip angewendet wird von der Abgeltungssteuer doppelt erfasst werden. In der Praxis hat dies jedoch kaum Relevanz: Bei vielen Depotstellen werden auch bei ausschüttenden Fonds die Ausschüttungen automatisch wieder angelegt. Die daraus resultierenden Kursgewinne sind somit auch abgeltungssteuerpflichtig.

 

Außerdem entfällt mit Einführung der Abgeltungssteuer das so genannte Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden (und steuerpflichtigen Kursgewinnen). Das gilt auch bei Fonds, d.h. die Dividendenerträge werden nicht mehr wie bisher nur zu Hälfte, sondern neuerdings gänzlich mit 25% versteuert.

 

Auch die Einführung des neuen Sparerpauschbetrags wirkt sich aus, da die geleisteten Aufwendungen für Fonds, die bisher in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten abziehbar waren, jetzt nicht mehr abzugsfähig sind, sondern mit Ansatz des Pauschbetrages abgegolten werden. Ein weiterhin sehr lukrativer Investmentfonds ist der offene Immobilienfonds, da die derzeitige Spekulationsfrist von zehn Jahren bestehen beleibt, sodass nach Ablauf dieser Frist eine steuerfreie Veräußerung erfolgen kann.

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michaelschmidt

Wahnsinn......................

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CHX

Na ja, immerhin spart man sich bei einem 2. Depot, dass nur mit ausländischen Thesaurierern bestückt ist, seinen Freistellungsauftrag auch auf dieses Depot aufzuteilen - wird ja eh nix abgeführt.

 

Alles positiv sehen :lol:

 

BG

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xolgo

Na ja, immerhin spart man sich bei einem 2. Depot, dass nur mit ausländischen Thesaurierern bestückt ist, seinen Freistellungsauftrag auch auf dieses Depot aufzuteilen - wird ja eh nix abgeführt.

 

Alles positiv sehen :lol:

 

BG

 

Du könntest auch ein Depot ohne Ausl. Thes. oder irgendwelche anderen Fonds eröffnen. Da brauchst Du dann weder einen Freistellungsauftrag verwalten noch in der Steuererklärung irgendetwas angeben. <_<

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Klaus23

- www.ebundesanzeiger.de

- Ins Suchfeld "Carmignac" eingeben

- Auf "Besteuerungsgrundlagen" für Carmignac Gestion Paris klicken

- Patrimoine suchen:

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge: 2.2175 (EUR pro Anteil)

- ausschüttungsgleiche Erträge ausrechen

 

Jeder seinen eigenen Patrimoine suchen: ;)

CARMIGNAC PATRIMOINE A, A0DPW0

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge: 43.0867

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langzeitsparer

Jeder seinen eigenen Patrimoine suchen: ;)

CARMIGNAC PATRIMOINE A, A0DPW0

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge: 43.0867

 

Ja, stimmt, am besten ins Suchfeld die ISIN eingeben - dann gibts weniger Auswahl...

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olschi
Klaus23 schrieb am 31. März 2010 - 16:30

 

Jeder seinen eigenen Patrimoine suchen: ;)

CARMIGNAC PATRIMOINE A, A0DPW0

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge: 43.0867

 

Verstehe ich es richtig, dass ich diese ausschüttungsgleichen Erträge (43.0867) mit meinen Anteilen (z.B. 0,092) multiplizieren und das Ergebnis (hier 3,96) in der Steuererklärung angeben sollte?

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