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psychokoch

AFA / Prismalife - fondsgebundene Rentenversicherung

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Konfuzius

Hallo zusammen neues von prisma Live!!!

habe heute mit der AFA telefoniert ich wurde an 3 Verschidene berater verwiesen die alle sagten das es keine Möglichkeit git den kosten aus dem weg zu gehen! Dann wurde ich mit em Büro verbunden wo der herr mal gearbeitet hat!! Dort habe ins telefon gebrüllt und gesagt das ich weiss das ich da rauskommen kann!! Nach langem hin und her wurde mir gesagt das das keine art und weise des Vertreters war und damit sich die AFA darum kümmen wird!! DAS ICH AUS DEN VERTRAG KOMME!! Ich werde bis morgen mittag zurückgerufen!! Noch was Rechtliches der Vertreter muss erst ab 1.1.2009 bei der IHK gemeldet werden alles was davor abgeschossen wurde durfte jeder bei der AFA!!! Ich bin gespannt Was ich heute noch erreiche!! Aber ein EX mitarbeiter hat mir bestätigt das die AFA die kav auflösen kann wenn sie nur WILL!!!

Das hört sich doch erstmal gut an, das die sich darum kümmern, das Du das raus kommst. Zwecks, das jeder vor dem 1.1.09 Verträge abschließen kann, darf man doch aber nur in Begleitung eines erfahrenen Beraters, der einen IHK Abschluss hat. Bin mir aber jetzt nicht ganz sicher.

 

Soweit ich es im Kopf habe konnte vor dem 01.01.09 hinz und kunz Versicherungen verbimmeln ohne auch nur gescheite Grundkenntnisse zu haben

 

Seit dem 01.01 ist die Registrierung und damit verbundene IHK Prüfung Pflicht für die Versicherungsvermittlung. Bitte korrigiert mich bei meiner Aussage falls sie falsch ist.

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Gerald1502

Irgendwie sitzt Du da einem Mißverständnis auf. Der Abschlußvertreter kann Dich daraus entlassen. Also solltest Du diesen ausfindig machen. Creditreform einen Brief schreiben und das auch über akte/sat1 publik machen.

Mit diesem nebenberuflichen Mitarbeiter - der wahrscheinlich eher ein betrogener Betrüger und arm wie eine Kirchenmaus ist- kannst Du Dich ja evtl. verständigen, damit er diesen Brief mit Angabe seiner Vertreternummer an PL/AFA schreibt.

So würde ich es auch machen. Ab ins Fernsehen, damit solche Machenschaften ein Ende haben.

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iltis

Hallo Akte 2010 habe ich mich natürlich auch gewendet!! Ich habe mit dem ehemaligen Vertreter telefoniert und er kat nach langem drohen meinerseits zugegeben das die KAV zurückgezogen werden kann!! er kann das aber nicht mehr da er nicht Mehr für die afa tätig ist!! es hätte sich laut ihm ein neuer Vertreter bei mir melden sollen!! ich binjetzt auf seine ehemahligen Vorgesetzten angewiesen!!

 

Und ja jeder der lesen und schreiben kann hätte vor 1.1.2009 einen vertrag vermitteln dürfen!!

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iltis

So habe gerade mit genau dem gesrochender mir das verkauft hat!!

Er hat gesagt damit die AFA Berater nur kurz das Thema der KAV anschneiden sollen und das ie dann gleich wieder mit den Vorteien glenzen sollen!! Nur eine Unterschrift ist zu erzwingen!! dry.gif

Er selbst ist sich jedoch keiner schuld bewusst er gabe ja nur gemacht was ihm gesagt wurde!! Eine aufhebung der KAV ist nur Möglich wenn die AGENTUR auf die provisionszahlungen verzichet!! Bei der AFA direkt war bei meinem Gespräch jedes 2 wort kein ANWALT das bringt nichts!! Irgendwas haben die zu verbergen!! mad.gifmad.gif Das problem ist das alle die KAV mit unterschrieben haben!!

Morgen werde ich sehen wie beim vorstand entschieden wird!! Ich glaube morgen wird die luft brennen!!

Achso mein neuer der für mich laut AFA zuständig ist der mir zugeteilt wurde wovon ich nichts wusste hat sein Buro in Dortmund!! Sind ja nur 1400 km hinund zurück wenn ich mal was brauchen sollte!!w00t.gifw00t.gif

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Muggel

@iltis

irgendwie hat man es schwer. Der Abschlussvertreter ist und bleibt der Abschlussvertreter. Egal, ob der noch bei der AFA arbeitet oder nicht. Wenn der ein Schreiben macht und Dir übergibt, dann kannst Du damit gegenüber der PL Vorgehen. Das die AFA/PL es eher nicht auf einen Prozeß ankommen lassen möchte, ist ja in diesem Forum oft genug gepostet worden.

Also besorg Dir das Schreiben vom dem Abschlussvertreter!

 

Es kann Dir ziemlich egal sein, welche AFAraner jetzt für Dich "zugeteilt" wurde. Es sei denn, Du willst bei denen irgendetwas abschliessen.

 

Juristisch kennt man eben nur den Abschlussvertreter. DAs in einem Strukturvertrieb die Chefs die wirkliche Kohle machen, bleibt da eben uninteressant. Da aber diese Chefs von Bernau bis Cottbus mehr Geld als der Abschlussvertreter zu verlieren haben, bin ich mir sicher, dass die Dir dieses Schreiben nicht geben werden.

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iltis

Der anruf der AFA ist natürlich ausgeblieben ich melde mich heute nacht nochmal werde jetzt dort anrufen!!

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Muggel

Deswegen das Schreiben von Ex-AFAraner und Abschlussvertreter. Den werden nämlich die AFA-Leute bearbeiten.

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iltis

Ich habe versucht jemanden bei der AFA zu erreichen es war ken rankommen!!!

Ich habe aber den ex mitarbeiter der AFA erreicht der hat gesagt das er das nicht machen kann da er raus ist!!

Selbst als ich gesagt habe das ich seine kosten üernehme!! Es ist nicht möglich!! Laut ihm bin ich jetzt auf die gnade des büros angewiesen!!

Er wurde von der afa komplett geserrt!! Er sagt das er nichts machen kann!!

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Muggel

Da hast Du wohl den zweiten vor dem ersten Schritt gemacht. Die haben die arme EX-AFA-Wurst durch die Mangel genommen.

Letztlich reitet der sich richtig rein, denn mir der eigenständigen Beratung ohne IHK-Zertifizierung kann er nicht nur mit dem Gewerbeamt Probleme kriegen, sondern eben auch in Beratungshaftung genommen werden. Wenn man bedenkt, dass der nicht mal 8% der Vertriebskosten gesehen hat und jetzt die Bande mit den 92% deckt - was für ein id***.

 

Anwalt oder Verbraucherzentrale - da solltest Du hin.

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edwin

Wenn mir ein Versicherungsfritze eine Rechnung höher als ein guter Gebrauchtwagen vorgelegt hätte, würde der noch Jahre später meinen Stiefelabdruck in seinem Allerwertesten spüren.

Die Unterschrift läßt sich nun leider erst mal nicht rückgängig machen.

 

Wer steht denn eigentlich als Rechnungsaussteller für die KAV?

 

Ist es die PrismaLife selbst, dann sind es recht eindeutig Vertriebskosten, die dann entsprechend der VVG Gesetz nur anteilig bis zu Kündigung berechnet werden dürfen.

Ist es die AFA oder der Versicherungsverkäufer, dann liegt hier möglicherweise ein verbotenes Kreditgeschäft vor, da keiner der beiden über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.

Wäre gut wenn man mal den Text einer solchen KAV kennen würde.

 

Da die AFA ja ihren Schwerpunkt im Osten der Bundesrepublik hat, bringt es sicherlich auch was sich an das Ost-Fernsehen zu wenden. Es gibt es eine gute Verbrauchersendung namens "Escher", jeden Donnerstag 20.15Uhr im MDR. Die haben schon zahlreiche Abzockereien aufgedeckt.

 

"Escher - Der MDR-Ratgeber" wird von der Redaktion Wirtschaft/Verbraucher des MITTELDEUTSCHEN RUNDFUNKS verantwortet. Die Leitung der Sendung hat Redaktionsleiter Achim Schöbel. Verantwortlicher Redakteur ist Jan-Boris Riemer. Die Redaktion ist unter folgender Anschrift erreichbar:

 

MDR FERNSEHEN

Redaktion Wirtschaft und Verbraucher

"Escher - Der MDR-Ratgeber"

04360 Leipzig

 

Tel.: 0341 / 300 48 13

Fax: 0341 / 300 48 17

E-Mail: escher@mdr.de

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psychokoch

Wer steht denn eigentlich als Rechnungsaussteller für die KAV?

 

Denk mal die Prismalife.Weil in den Belehrungen steht:"Sie können innerhalb der 30 Tagen wiederrufen.In Textform,gegenüber der Prismalife zu erklären"

 

Na das ist ja schon mal eine guter Anfang. Jetzt müssten nach Psychokoch, die anderen Geschädigten hier ein Schreiben an die BaFin machen. Die werden dann sehen, das es bei der AFA Prismalife gang und gebe ist, so vorzugehen.

 

3 Monate mag lang sein, aber es wird was unternommen.

 

LG Gerald

 

https://www.bafin.buergerservice-bund.de/formulare/f_vers_de.php

Nochmal der link zur BaFin Online-Beschwerdeformular.Einfach ausfüllen und absenden.In 10 min fertig.

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Muggel

@psychokoch

Auf hoher See und vor Gericht.......es gibt zu dieser Rechtslage kein Urteil. Es gibt nur klare Hinweise, dass dies eine Auslegung ist, die den gesetzten Rahmen überstrapaziert. Bisher wenden die KAV nur wenige Gesellschaften an aber das VVG hat natürlich die schönen Stornogewinne der Gesellschaft wie Schnee in der Sonne schmelzen lassen.

Mit einer KAV hast Du den Verbraucher ja sowas in der Kante, dass die Gesellschaft dann am liebsten nur noch KAV ohne jegliche Versicherung kaufen wollen. Und die Produkte sehen ja auch so aus: Bloß keine echte BU mit einer anständigen Rente, bloß keinen vernünftigen Todesfallschutz, sondern am liebsten 60%, den Du auf dem Markt für einen Appel und ein Ei rückversicherst .....

 

Ich bin mir sehr sicher, dass bikermontana mit ihrem Anwalt alles rückabwickeln wird und dies im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches. Die werden ein Urteil scheuen, wie der Teufel das Weihwasser.

 

Die AFA-Masche ist doch -etwas burschikos ausgedrückt: Such Idioten, die Ihresgleichen diesen Mist verticken. Das ist zwar ein grossen Durchlauferhitzer, der die angeblichen Konzeptberater nach wenigen Kundenabschlüssen wieder ausspucken. Für die AFA-Führungskräfte und AFA/SkyTower/Prismalife lohnt sich das aber gigantisch.

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bikermontana2010
· bearbeitet von bikermontana2010

Hallo zusammen

 

War gestern beim Anwalt.

Das Bankeinzugsverfahren wurde gestoppt. Wir warten jetzt auf ein Schreiben von der PL.

Wenn dieses kommt wird mein Anwalt ihnen ein Schreiben schicken, wo nochmal meine Kündigung mitgeteilt und begründet wird.

( Der Berater der die Police gemacht hat,hat die Kündigung nicht weitergeleitet.)

 

Ebenso der Hinweis das die....

 

...... KAV nicht eingefordert werden kann, da laut VVG ( die bekommen einen Auszug davon) dies nicht rechtens ist.

 

Wenn ein Vertrag endet, aufgelöst oder stoniert wird, so dürfen dem Versicherungsnehmer keine Mehrkosten und Strafzahlungen mehr entstehen.

 

 

Zu den Inkassounternehmen die dann Mahnungen und Drohungen versenden, lächelte er nur und meinte das sollen sie nur machen, er regelt das.

Soll mich nur nicht einschüchtern lassen, die können mir gar nichts anhaben.

Ein Brief von Ihm reicht meistens, meinte er.

 

Und das Schönste :

 

Wir gehen-wenn nötig- bis vor den BGH. Die Deckung von meinen Rechtsschutz ist zugesichert.

 

@ all : Besorgt euch einen Fachanwalt für Bank und Kapitalrecht die können euch da rausholen.

 

so das wars fürs erste ich halte euch weiterhin auf den laufenden.

 

LG Bikermontana / Raimund

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Gerald1502

Hallo zusammen

 

War gestern beim Anwalt.

Das Bankeinzugsverfahren wurde gestoppt. Wir warten jetzt auf ein Schreiben von der PL.

Wenn dieses kommt wird mein Anwalt ihnen ein Schreiben schicken, wo nochmal meine Kündigung mitgeteilt und begründet wird.

( Der Berater der die Police gemacht hat,hat die Kündigung nicht weitergeleitet.)

 

Ebenso der Hinweis das die....

 

...... KAV nicht eingefordert werden kann, da laut VVG ( die bekommen einen Auszug davon) dies nicht rechtens ist.

 

Wenn ein Vertrag endet, aufgelöst oder stoniert wird, so dürfen dem Versicherungsnehmer keine Mehrkosten und Strafzahlungen mehr entstehen.

Es gibt da auch schon ein paar Urteile vom BGH die dies bestättigen.

 

Zu den Inkassounternehmen die dann Mahnungen und Drohungen versenden, lächelte er nur und meinte das sollen sie nur machen, er regelt das.

Soll mich nur nicht einschüchtern lassen, die können mir gar nichts anhaben.

Ein Brief von Ihm reicht meistens, meinte er.

 

Und das Schönste :

 

Wir gehen-wenn nötig- bis vor den BGH. Die Deckung von meinen Rechtsschutz ist zugesichert.

 

@ all : Besorgt euch einen Fachanwalt für Bank und Kapitalrecht die können euch da rausholen.

 

so das wars fürs erste ich halte euch weiterhin auf den laufenden.

 

LG Bikermontana / Raimund

Das klingt doch super. Vor allem, das Du Deckungszusage von der RS hast, würde ich auf alle Fälle bis zum BGH gehen, da diese Machenschaften dann ein Ende haben.

 

Was mich beunruhigt ist, wie sieht es mit Geschädigten aus, die nach den Schreiben der Creditreform gezahlt haben? Da wird bestimmt auch noch einiges auf die PL zukommen.

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Muggel

Laß Dir doch bitte die Urteile geben (also Aktenzeichen reicht) Die könnten sich hier sehr gut machen. Bin einigermaßen konsterniert von der Frechheit von PL/AFA bei vorhandenen Urteilen auf der KAV zu bestehen. Das ist ja zielgerichtete Rechtsuntreue und abmahnwürdig.

 

Vielleicht sollte Dein Anwalt darüber nachdenken, weitere Mandanten zu guten Konditionen zu betreuen. Will sagen, wenn er sich seiner Sache so sicher ist, dann kann er ja mit den Gebühren warten,, bis die Gegenseite löhnen muss.

Bei dem, was ihr an AFA-Geschädigten hier so aufschlägt

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edwin

Scheint neben AFA noch andere PL Verkäufer zu geben.

Dort fand ich folgende Aussage zu der KAV, man ist sich recht sicher dass die Regelung ausserhalb des VVG einwandfrei sei.

Diese Argumente der PL sollte vielleicht auch der Anwalt kennen, um sich darauf vorzubereiten.

 

Link

 

 

Bei Focus Money kann man sich auch beschweren, schließlich haben die PL zum "Testsieger" gekürt.

Ob dafür Gelder geflossen sind oder man bei Focus Money vergessen hat, dass noch extra Vertriebskosten zu zahlen sind, oder von PL unvollstängige Unterlagen eingeriecht wurde, man weis es nicht.

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bikermontana2010

Scheint neben AFA noch andere PL Verkäufer zu geben.

Dort fand ich folgende Aussage zu der KAV, man ist sich recht sicher dass die Regelung ausserhalb des VVG einwandfrei sei.

Diese Argumente der PL sollte vielleicht auch der Anwalt kennen, um sich darauf vorzubereiten.

 

Link

 

 

Bei Focus Money kann man sich auch beschweren, schließlich haben die PL zum "Testsieger" gekürt.

Ob dafür Gelder geflossen sind oder man bei Focus Money vergessen hat, dass noch extra Vertriebskosten zu zahlen sind, oder von PL unvollstängige Unterlagen eingeriecht wurde, man weis es nicht.

 

 

Danke für den Link werde es an meinen Anwalt weiterleiten

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Muggel

In dem anderen Thread haben wir den Artikel von versicherungstips und die hier verlinkte Presseerklärung der Prismalife schon diskutiert. Auffällig war damals, dass die PL die kompletten Antragsunterlagen umgestellt und eben den Formfehler des fehlenden Widerrufes abhelfen wollte. Noch auffälliger war, dass die Prismalife ein angebliches Rechtsgutachten, dass ihre Auffassungen bezüglich der KAV stützt, trotz mehrfacher Anforderung nicht benennen könnte.

 

https://www.wertpapier-forum.de/topic/8993-afa-top-sachwert-prismalife-ruckkaufswert/page__st__300

 

 

Die Police wird ja -da mit der KAV für die Abschluss- und Vertriebskosten ein eigenständiger Vertrag abgeschlossen wurde - als Nettopolice getestet. Ich muss also nicht gross rumlügen, darf nur nicht echte Nettopolicen aus Liechtenstein dagegen werten. Dann klappt das alles.

Fairerweise muss auch gesagt werden, dass es noch schlimmere Policen gibt.

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ufo333

Hat sich mal jemand bei akte2010 angemeldet?

 

 

@muggel

Sachsen-DD

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Steuerpilz

Hallo an die Gemeinde,

 

ich war heute ebenfalls beim Anwalt gewesen und der sagte mir eigentlich genau das Gegenteil was Bikermontana geschrieben hatte. In dem Antragsformular steht doch fett gedruckt, dass bei Kündigung der Versicherung die Kostenausgleichsvereinbarung weiterhin zu zahlen ist. Des Weiteren zählt es auch nicht viel, ob man nun mit zwei oder vier Unterschriften unterschrieben wurde, da bei der Unterschrift zur Widerrufsbelehrung jeweils die KAV und die Versicherung gemeint ist. Man hat 30 Tage Zeit sich das durchzulesen und kann dem widersprechen. Andernfalls wird der Vertrag wirksam. Solche ähnlichen Fälle gibt es auch bei anderen Versicherungsgesellschaften. Selbst das mit den anteiligen Kosten belastet zu werden kommt hier nicht in Betracht, da das nach dem neuen VVG nur Anwendung bei gezillmerten Verträgen findet. Da es sich bei den PL-Verträgen eben nicht um solche Verträge handelt, da hierbei gleich ein Teil in das Depot geht. Daher sind auch die gesamten Kosten fällig. Man hat also sehr sehr geringe Chancen, aus diesen Verträgen herauszukommen.

 

@ Bikermontana

 

Vielleicht solltest du dir auch mal eine zweite Meinung einholen. Es kann nie Schaden. Es ist nur ein Vorschlag.

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Muggel

@steuerpilz

Ist Dein Anwalt auch Fachanwalt für Banken- und Versicherungsrecht?

Seine Aussage mit den Widerrufsunterschriften läßt mich da Zweifeln.

Doch besser kommt die Aussage, dass das VVG nur gezillmerte Verträge umfaßt.

 

Also hier noch mal die Kommentare der Bundesregierung bei Einreichung des VVG

 

Zu § 168 (Kündigung des Versicherungsnehmers)

Zu Absatz 1

Die Vorschrift stimmt inhaltlich mit § 165 Abs. 1 VVG

überein.

Zu Absatz 2

Der Anwendungsbereich des bisherigen § 165 Abs. 2 VVG

wird dahin erweitert, dass nicht nur Kapitalversicherungen

auf den Todesfall, sondern alle Lebensversicherungen, die

Versicherungsschutz für ein Risiko bieten, bei dem der Eintritt der Leistungspflicht des Versicherers gewiss ist, erfasst

werden. Das Kündigungsrecht besteht danach auch bei Rentenversicherungen; im Fall der Kündigung hat der Versicherungsnehmer nach § 169 VVG-E Anspruch auf den Rückkaufswert einschließlich der zugeteilten Überschussanteile.

Zu Absatz 3

Die Vorschrift übernimmt den neuen § 165 Abs. 3 VVG, der

durch Artikel 4 Nr.1 des Entwurfes eines Gesetzes zum

Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung

des Rechts der Insolvenzanfechtung (Bundestagsdrucksache

16/886) in das VVG eingefügt werden soll.

Zu § 169 (Rückkaufswert)

Die Regelung des Rückkaufswertes weicht erheblich von

dem bisherigen § 176 VVG ab. Zu den allgemeinen Erwägungen vgl. Allgemeiner Teil Abschnitt II Nr. 8.

Zu Absatz 1

Die Vorschrift beschränkt den Anwendungsbereich gegenüber § 176 VVG in zweifacher Weise. Zunächst werden die

Fälle der Kündigung durch den Versicherer ausgeklammert,

weil insoweit nach § 166 Abs. 1 VVG-E ausschließlich die

Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung nach § 165

VVG-E vorgesehen ist. Außerdem werden aber auch die

Fälle des Rücktrittes und der Anfechtung durch den Versicherungsnehmer durch § 169 VVG-E nicht mehr geregelt.

Dies hat zur Folge, dass sich die Abwicklung des Vertrags

nach allgemeinem Recht richtet; der Versicherungsnehmer

kann also nicht nur den Rückkaufswert, sondern unter Umständen alle bisher bezahlten Prämien einschließlich Zinsen

verlangen. Dies ist grundsätzlich gerechtfertigt, weil der

Versicherer in diesen Fällen Anlass zum Rücktritt oder zur

Anfechtung gegeben hat; für eine Privilegierung im Verhältnis zum allgemeinen Vertragsrecht besteht kein Anlass.

 

Möglicherweise solltest Du eher zum Anwalt von Bikermontana gehen, lol

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hohesc

Hallo, bin neu in diesem Forum. :blushing:

 

Ich habe ebenfalls solche Policen, drei um genau zu sein. Zwei von 2005 (Eine für die Rente (150 Euro), eine für meine spätere Baufinanzierung (400 Euro)) und eine von 2008 für meinen neugeborenen Sohn (50 Euro, mit Soforttilgung der Kosten). Was ich hier lese trägt nicht gerade dazu bei das ich die nächsten Tage ruhig schlafen kann... Mich würde bevor ich überstürzt reagiere und eventuell einen finaziell gesehen folgeschweren Fehler begehe - es ist immerhin schon viel Geld geflossen - interessieren, ob hier jemand der Tippgeber zum Kündigen, Verklagen etc. über eine abgeschlossene Ausbildung im Versicherungsbereich verfügt, ober ob die Tipps nur auf blauen Dunst bzw. Hörensagen resultieren? Mich wundert eben nur, dass ich noch nie von redaktionell haftbar zu machenden Quellen von diesen Sachen gehört bzw. gelesen habe, niemand einen Link zu so einem Artikel hat, sondern solche Informationen immer nur auf solchen Seiten zu finden sind. Versteht mich bitte nicht falsch, ich will nur auf Nummer sicher gehen. Ich habe schließlich keine Lust aus einer reinen Vermutung heraus einen eventuellen Rechtsstreit anzufangen.

 

Grüße aus Kölle :D

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Gerald1502

Hallo, bin neu in diesem Forum. :blushing:

 

Ich habe ebenfalls solche Policen, drei um genau zu sein. Zwei von 2005 (Eine für die Rente (150 Euro), eine für meine spätere Baufinanzierung (400 Euro)) und eine von 2008 für meinen neugeborenen Sohn (50 Euro, mit Soforttilgung der Kosten). Was ich hier lese trägt nicht gerade dazu bei das ich die nächsten Tage ruhig schlafen kann... Mich würde bevor ich überstürzt reagiere und eventuell einen finaziell gesehen folgeschweren Fehler begehe - es ist immerhin schon viel Geld geflossen - interessieren, ob hier jemand der Tippgeber zum Kündigen, Verklagen etc. über eine abgeschlossene Ausbildung im Versicherungsbereich verfügt, ober ob die Tipps nur auf blauen Dunst bzw. Hörensagen resultieren? Mich wundert eben nur, dass ich noch nie von redaktionell haftbar zu machenden Quellen von diesen Sachen gehört bzw. gelesen habe, niemand einen Link zu so einem Artikel hat, sondern solche Informationen immer nur auf solchen Seiten zu finden sind. Versteht mich bitte nicht falsch, ich will nur auf Nummer sicher gehen. Ich habe schließlich keine Lust aus einer reinen Vermutung heraus einen eventuellen Rechtsstreit anzufangen.

 

Grüße aus Kölle :D

Hallo Hohesc

 

Ich habe hier was von der VZ Brandenburg

 

Du hast eine RV für deine Baufinanzierung?

 

Ich würde Dir empfehlen, das Du dich im Forum etwas einliest. Speziell Strukturvertriebe.

 

"AFA AG Betrug" bei Google eingeben, da kommt auch einiges an Informationen.

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Muggel

@hohesc

Den folgenschweren Fehler hast Du bereits getan. Im übrigen wie die meisten hier, die sich nicht vor Abschluss solcher Verträge hier oder anderswo informieren, sondern Freund oder Bekannten vertrauen.

 

Ich nehme einfach Dein Beispiel mit der 400 Police:

Bei den 2005 abgeschlossenen Versicherungen solltest Du vor allem die Jahresmitteilungen über Dein Fondsguthaben lesen. Insbesondere wenn Du mal später bauen willst.

Bei 100% Besparung des AFA Global Select hast Du bei einer Sparphase von 01/2005 bis 03/2010 und einer monatlichen Einzahlung von 400

eingezahlte Beiträge 24.800,00

Fondsguthaben 22.207,36

-2592,64 Verlust zzgl. Kosten der Fondspolice und Abschlusskosten. Nach fast 6 Jahren Sparzeit wird sich Dein Hausbau wohl eher nach hinten schieben. (Quelle: www.infos.com)

 

Vielleicht liest Du Dich hier ein:

https://www.wertpapier-forum.de/topic/8993-afa-top-sachwert-prismalife-ruckkaufswert/page__st__120

 

Völlig unverständlich bleibt mir, weshalb Du aus reiner Vermutung einen Rechtsstreit anfangen willst. Wenn Du mit diesem Anlageergebnis zufrieden bist und die ca.10.000 Verwaltungs- und Abschlusskosten für angemessen hälst, gibt es doch keinen Anlass für Dich.

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hohesc

@Gerald1502

 

Naja bei google sowas einzugeben erscheint mir nicht sonderlich hilfreich. Da kann ich auch genau so gut "Audi Betrug", "Merkel Betrug" oder "Papst Betrug" eingeben. Mit google findet man immer einen der die gesuchte Meinung teilt - egal ob wahr oder falsch. Das mit der Verbraucherzentrale ist meines Erachtens etwas dünn - Problem ist eben auch bei diesen Instutitionen das sie für Falschaussagen eben nicht haftbar gemacht werden können. Ich meinte eher etwas wie einen Zeitungs- oder Magazinartikel, vielleicht auch ein Gerichtsurteil?

 

@Muggel

Okay der Verlust des Kursverlaufs wegen ist ja in Zeiten der Rezession, in der meines Erachtens nach alle Kurse im Keller sind, nicht sonderlich besorgniserregend. Ein Verlust ist ja erst dann ein Verlust wenn man ihn realisiert hab ich mir sagen lassen - hab ich ja nun nicht vor. Ich vermehre mein Kapital schon seit mehr als 20 Jahren mit Aktien und Fonds, von daher mache ich mir über diesen Aspekt nicht wirklich Sorgen. Langfristig eben. Ich habe aus rein steuerlichen Gründen die PrismaLife mit besonders langer Laufzeit als "Depot" gewählt.

 

Mir geht es ja hier auch im die Kosten für die Verträge, in einem anderen Beitrag hab ich gelesen das diese 15-17% betragen sollen, kann ich nur so nicht nachvollziehen. Wo genau sehe ich das? Ich habe bei der Police für meinen Sohn nur knapp 5% der Beitragssumme sofort gezahlt was deutlich weniger als etwaige Ausgabeaufschläge ist, womit es sich laut einem FocusMoney Artikel den mir mein Berater auf meine Nachfrage hin heute zugefaxt hat um eine Nettopolice handelt. Wo werden die anderen 10-12% abgezweigt?

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