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psychokoch

AFA / Prismalife - fondsgebundene Rentenversicherung

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basti86

Hallo leute

Wollte mich auch mal wieder zu wort melden

Die "alten hasen" kennen.mich vieleicht noch.

Meine geschichte lâuft jetzt glaub ich schon um die 4 jahre. Gekündigt kav nicht weiter gezahlt inkasso mahngericht.... das übliche halt

Hatte damals auch kontakt zur akte auf sat 1 aber denen war die sache leider zu heiß.

Nächste woche ist endlich der gerichtstermin.

Heute hat der gegnirische anwalt angerufen und um eine außergerichtliche lösung gebeten. Ich soll noch die hälfte zahlen und halt jeder seinen anwalt selbst.

 

Langsam wird mir komisch wenn.ich an nächste woche denke.

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Konfuzius

Hm..... Irgendwie scheint da wohl jemand entweder

 

1) Muffensausen zu bekommen, dass das Gericht gegen die AFA urteilen könnte

 

oder

 

2) weitere schlechte Presse vom Unternehmen fernhalten will...

 

 

Ich wünsche dir weiter viel Erfolg bei deiner Verhandlung! Leider sind Recht haben und Recht bekommen immer zwei unterschiedliche paar Schuhe....

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Paul Allen

Hallo Basti86,

 

ich bin der gleichen Meinung wie Konfuzius.

Bei mir haben sie die Klage komplett zurück gezogen.

Obwohl sie (die rechtliche Vertretung der PL) in der ersten Verhandlung einen Vergleich komplett abgelehnt haben.

 

Bleib ganz ruhig und warte die Verhandlung ab. Ich drücke Dir die Daumen.

 

Zu mir:

Ich habe nach der zurückgezogenen Klage ein Schreiben an die PL verfasst, dass ich den Vertrag widerrufe (nach mehr als 2 Jahren) und

meine eingezahlten Summen wieder haben möchte.

Und mein Ende dieser langen Geschichte ist: der Widerruf ist schriftlich bestätigt und ich habe alle meine Summen zurück bekommen samt KAV!

Sebst bei meiner Frau (Vertrag eins zu eins identisch) haben sie den Widerruf akzeptiert und alle Summen ausgezahlt. Und meine Frau wurde noch nicht

verklagt.

 

Wenn es rechtlich erlaubt ist, und ich es hier posten darf. Gebe ich Euch mein Aktenzeichen und vielleicht hilft es den einen oder anderen.

 

Viele Grüße

Paul

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RASchoene
· bearbeitet von RASchoene

:)

 

Ist m.E. durchaus kein Zufall, dass die Kostenausgleichsvereinbarung nach mehreren Buschfunk-Meldungen ab April etwas anders geregelt werden soll (als Vertrag zwischen dem Vertrieb und dem Kunden).

 

 

RASchoene

Anwaltskanzlei Arnold

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basti86

Ich wäre dir sehr dankbar für das aktzenzeichen gerne auch per pn

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Skepto

Servus Leute,

 

ich habe auch eine FRV bei der PrismaLife abgeschlossen. Hier die Daten:

 

Beginn: 01.09.2010

Ablauf: 31.08.2065

monatlich: 100 EUR

Sparanteil: 27,90 EUR

Kostenanteil vom 01.09.2010 bis 01.08.2014 = 72,10 EUR

100 % AFA Global Selection Fonds Warburg

 

Ich habe jetzt zum 01.10.2012 den Vertrag gekündigt. Daraufhin hat sich die PrismaLife gemeldet und mir bestätigt, dass der Vertrag gekündigt sei, aber die Kostenausgleichsvereinbarung weiterhin gezahlt werden müsste. Dieser hat sich auf Grund meines Rückkaufswertes auf knapp 1000 EUR reduziert. Die Einzugsermächtigungen habe ich Ihnen entzogen. Ich habe jetzt gelesen, dass wenn ich jetzt die Schreiben von der PrismaLife ignoriere, ich irgendwann Post vom Inkassobüro bekomme. Muss ich die offene Summe noch bezahlen (Lust habe ich keine darauf) oder kann ich dagegen angehen?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

 

MfG

Skepto

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RASchoene

Hallo Skepto,

 

Du siehst das schon richtig, wenn Du nicht zahlst, schalten die irgendwann Inkasso bzw. Rechtsanwälte ein und die Sache geht vor Gericht.

 

Chancen dürfte es durchaus geben, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Unter anderem sind meines Erachtens viele der Verträge widerruflich, das wurde ja auch bereits mehrfach angesprochen. Das heißt freilich nicht zwingend, dass die PrismaLife AG sich (zu akzeptablen Konditionen) außergerichtlich einigt oder dass die PrismaLife nicht trotzdem klagt. Dann muss man sich eben zur Wehr setzen.

Wir stecken derzeit auch in etlichen Klageverfahren drin, kann bei Interesse gern berichten.

 

Über kurz oder lang wird sich vermutlich auch der Bundesgerichtshof zu dem Thema Kostenausgleichsvereinbarung äußern, zumindest sind bereits mehrere Verfahren dort anhängig.

 

 

Vielleicht an dieser Stelle noch ein interessantes Detail für Altverträge bei der PrismaLife AG: wer einen Vertrag vor 2008 abgeschlossen hat, sollte sich mal bei der PrismaLife AG nach der tatsächlichen Höhe der Abschlusskosten erkundigen. Da könnte es manch böse Überraschung geben.

Denn dass die Abschlusskosten auf 5,2% gedeckelt seien (wie es in den Versicherungsbedingungen heißt), trifft regelmäßig überhaupt nicht zu.

 

 

RASchoene

Anwaltskanzlei Arnold

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Gerald1502

Vielleicht an dieser Stelle noch ein interessantes Detail für Altverträge bei der PrismaLife AG: wer einen Vertrag vor 2008 abgeschlossen hat, sollte sich mal bei der PrismaLife AG nach der tatsächlichen Höhe der Abschlusskosten erkundigen. Da könnte es manch böse Überraschung geben.

Denn dass die Abschlusskosten auf 5,2% gedeckelt seien (wie es in den Versicherungsbedingungen heißt), trifft regelmäßig überhaupt nicht zu.

Hallo RASchoene,

 

wie sind denn mögliche Rechtsstreitigkeiten gegen diesen hervorgehobenen Punkt? Kann man hier von arglistiger Täuschung sprechen, so wie es bei der BU oftmals angesprochen wird, wenn man die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat und der Versicherer den Vertrag widerrufen kann?

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RASchoene
· bearbeitet von RASchoene

Das ist jedenfalls ein Punkt, der der Klärung bedarf.

 

Wie sagt man? Zwei Juristen, drei Meinungen? Entsprechend kann man natürlich hier auch verschiedener Meinung sein. Die PrismaLife AG verteidigt die Kosten selbstverständlich. :-)

 

Aber in den Bedingungen beispielsweise zu schreiben: "Die zu tilgenden Abschlusskosten sind auf 5,2% der von Ihnen während der gesamten Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt." (§20 Abs. 2)

lässt aus meiner Sicht eigentlich nur wenig Spielraum für die Vermutung, dass die Kosten hier tatsächlich 35% höher sein könnten.

Ich weiß nicht, ob man hier von arglistiger Täuschung oder Betrug sprechen kann/muss, aber ich halte die Formulierung zumindest für irreführend.

 

Was u.a. etwa die Folge der Unwirksamkeit der Kostenklauseln nach sich ziehen oder gar zu Schadensersatzansprüchen führen kann.

 

RASchoene

Anwaltskanzlei Arnold

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Gerald1502
· bearbeitet von Gerald1502

Das ist jedenfalls ein Punkt, der der Klärung bedarf.

 

Wie sagt man? Zwei Juristen, drei Meinungen? Entsprechend kann man natürlich hier auch verschiedener Meinung sein. Die PrismaLife AG verteidigt die Kosten selbstverständlich. :-)

 

Aber in den Bedingungen beispielsweise zu schreiben: "Die zu tilgenden Abschlusskosten sind auf 5,2% der von Ihnen während der gesamten Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt." (§20 Abs. 2)

lässt aus meiner Sicht eigentlich nur wenig Spielraum für die Vermutung, dass die Kosten hier tatsächlich 35% höher sein könnten.

Ich weiß nicht, ob man hier von arglistiger Täuschung oder Betrug sprechen kann/muss, aber ich halte die Formulierung zumindest für irreführend.

 

Was u.a. etwa die Folge der Unwirksamkeit der Kostenklauseln nach sich ziehen oder gar zu Schadensersatzansprüchen führen kann.

 

RASchoene

Anwaltskanzlei Arnold

Vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Die Passage verstehe ich zumindest eindeutig so, wenn ich das lese, dass die Abschlusskosten auf 5,2% gedeckelt sind, wenn das der Originaltext aus den Vertragsbedingungen ist. Wenn die Abschlusskosten tatsächlich höher sind, finde ich das jedenfalls auch irreführend. Gibt es dazu eine Pdf-Datei, wo man sich das mal anschauen kann? Vielleicht auch mit den tatsächlich anfallenden Kosten? Falls es rechtlich bedenklich ist, dann eher nicht.

 

Der BGH hat ja allgemein ein Urteil zu unwirksame Klauseln bei Lebensversicherern, in dem einen Fall gegen den Deutschen Ring geurteilt. Weitere Urteile stehen noch aus. http://www.procontra-online.de/artikel/date/2012/10/gezerre-um-die-lebensversicherung/ Das passt jetzt vielleicht nicht ganz hier hinein, aber man kann sehen, dass der BGH pro Versicherungsnehmer urteilt.

 

Über Informationen zu zukünftigen Urteilen sind wir hier im Forum jedenfalls sehr interessiert.

 

Viele Grüße

Gerald

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RASchoene

Hallo Gerald,

 

das Zitat aus den Bedingungen stammt von den Versicherungsbedingungen 2004.

 

Ab 2005 wurde das (in §21 Abs. 2, ab 2006: § 24 Abs. 2) angepasst.. Dort hieß es dann: "Der Barwert der Tilgungsbeiträge für die Abschlusskosten ist auf 5,2% der von Ihnen während der gesamten Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt."

 

Verstanden, was gemeint ist? :)

 

Der 35%-Zuschlag dürfte für alle Verträge vor 2008 gelten.

Kann dazu gern was hochladen, aber viel mehr als das Obige sagt das letztlich nicht aus.

 

RASchoene

Anwaltskanzlei Arnold

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TaurusX
· bearbeitet von TaurusX

Auch Anfang 2008 war das noch so...

 

Der 35% Auschlag ergibt sich, wenn man die KAV ratierlich und nicht einmalig bezahlt,

damals wurde im Verkauf genau umgedreht argumentiert.

 

Wer einmal bezahlt bekommt Rabatt :angry:

 

Im Prinzip nix anderes als das aus den 5,2% ein Darlehen gemacht wurde,

das der Kunde dann zurückzuzahlen hatte zusammen mit den Restkredit-

versicherungen die incl. waren(BU,TOD,ArbLos) komme ich auf einen

Zinssatz von über 15%.

 

Die Frage ist ob das tatsächlich gegen die Aussage der 5,2% Begrenzung zu

verwenden ist, denn die 5,2% wurden ja , da nicht auf einmal bezahlt, dann in

die KAV und somit einen separaten Vertrag geschoben.

 

 

(Jetzt ist es aber meines Wissens nach nicht mehr so)

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RASchoene

Klar, das zieht sich wie ein roter Faden durch. Wer die Zahlungen anfangs komplett erbringt, zahlt regelmäßig weniger.

 

Ähnlich ist es also durchaus, wobei die Verträge ab 2008 dann halt Nettopolicen waren, vorher Bruttopolicen.

Die Kostenerhöhung wird bei einer Bruttopolice aber grundsätzlich nicht so deutlich. Da redet man doch in aller Regel vor dem Abschluss überhaupt nicht über die Möglichkeit, Kosten durch Einmalzahungen oder Sonderzahlungen zu reduzieren. Man vereinbart den monatlichen Beitrag und gut.

Bei einer Nettopolice ist das u.U. schon anders, zumindest wenn die Verzinsung angegeben ist (z.B. 12%). Bei den AFA-vermittelten Verträgen steht auf den Anträgen 0%, obwohl tatsächlich eine Abzinsung erfolgt und der Einmalbetrag die Summe der Ratenzahlungen unterschreitet.

 

RASchoene

Anwaltskanzlei Arnold

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RASchoene

Nabend,

 

letzte Woche, genauer am 30.10.2012, haben wir erneut ein Urteil gegen die PrismaLife AG erstritten (Urteil des AG Weißwasser, n. rkr.).

 

Die Klage der PrismaLife AG auf Kosten aus einer AFA-vermittelten Kostenausgleichsvereinbarung wurde abgewiesen, stattdessen dem von uns vertretenen Versicherungsnehmer die Rückerstattung seiner bisherigen Zahlungen auf Versicherungsvertrag und Kostenausgleichsvereinbarung zugesprochen!

 

Ausschlaggebend waren allein vertragliche Fehler (Vertragsbedingungen 05/2008), auf die Beratung kam es nicht an.

 

Heute abend um 21:45 Uhr wird in der Sendung FAKT (ARD) über die AFA AG berichtet!

 

RASchoene

Anwaltskanzlei Arnold

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vollcrosser
· bearbeitet von vollcrosser

Hallo an alle geschädigten,

 

bin schon länger hier im Forum und auch ein PL geschädigter, hatte heute meinen Gerichtstermin beim Amtsgericht.

die PL wollten knapp 4500€ haben

 

und dank meines guten Anwaltes habe ich den Prozess gewonnen!!!!

 

trotzdem haben wir, auf wunsch der Richterin, der PL einen Vergleich angeboten:

 

Ich bekomme keinen Rückkaufswert erstattet (wahrscheinlich nur ca. 100€) und ich muss keine Kosten mehr an die PL bezahlen, die anfallenden Gerichtskosten, Anwaltskosten werden zu 70/30% geteilt PL / Ich

 

Ich habe leider keine Nerven mehr, wenn die PL Wiederruf gegen den Vergleich einlegt (haben bis zum 3.12.2012 Zeit) geht es wohl zum Landgericht Bonn (hier hat die PL allerdings schon mehrfach gewonnen) wer noch probleme hat kann mir gerne ein PN schicken und ich gebe im die Nummer von meinem Anwalt ( aus Köln )

 

warum mein Wiederruf nicht zur Folge hat das ich die eingezahlten kosten wiederbekomme kann ich nocht nicht genau sagen, ist mir aber auch fast egal, wie sagt man:

 

lieber ein Ende mit schrecken als ein schrecken ohne Ende....

 

hoffe geholfen zu haben.

 

mfg

 

Christian

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bikermontana2010

Kurzes Hallo aus Regensburg

nun ist es soweit am 17,01,2013 hab ich um 11,30Uhr Gerichtstermin.

Drückt mir die Daumen :thumbsup:

Gib euch dann Bescheid

Lg Bikermontana

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RASchoene

@Christian/vollcrosser:

Wenn Du einen Vergleich geschlossen hast, hast Du doch nicht gewonnen?!

Hat die PrismaLife AG den Vergleich widerrufen oder blieb es dabei?

 

Dir viel Erfolg, Bikermontana! :-)

Lass uns wissen, was rausgekommen ist!

 

Zuletzt hat u.a. auch das AG Warstein gegen die PrismaLife AG entscheiden (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/arnsberg/ag_warstein/j2012/3_C_161_12_Urteil_20121017.html).

 

Am 30.10.2011 haben wir auch wieder ein Urteil gegen die PrismaLife AG erzielt (AG Weißwasser, Berufung läuft).

Die Klage der PrismaLife AG auf Kosten aus der Kostenausgleichsvereinbarung wurde abgewiesen. Stattdessen hat das Gericht unserer Widerklage voll entsprochen und dem Anleger, der den Vertrag über die AFA AG abgeschlossen hatte, die Rückzahlung seiner bisherigen Leistungen auf Kostenausgleichsvereinbarung wie auch auf die Versicherung zugesprochen.

Ausschlaggebend war allein ein vertraglicher Fehler, auf die Beratung kam es nicht an.

 

RASchoene

Anwaltskanzlei Arnold

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Katii_187

Hallöchen,

 

hatte bereits im Jahr 2008 eine fondsgebundene Renteversicherung bei der Firma AFA / Prismalife abgeschlossen.

Und diese allerdings auch nach Einzahlung von 2 "Sparbeträgen" wieder gekündigt.

Die Kündigung wurde mir von der Versicherung bestätigt, allerdings wurde ich aufgefordert die Kostenausgleichsvereinbarung weiter zu zahlen mit

50,00 im Monat. Für was, dachte ich mir. Nach einem Mahnbescheid bin ich dann zu meinem Anwalt und habe mich beraten lassen.

 

Somit ist es in die jahrelange Streiterei mit PL gekommen, ob Anpruch auf Fortzahlung der KAV besteht oder nicht.

 

Heute am 16.01.2013 ist bei mir das Urteil vor Gericht gefallen wegen der nicht weitergeführten Zahlung der KAV. Leider ist das Urteil zu gunsten PL ausgefallen.

 

Ich muss eine "Vergleichszahlung" in Höhe von 1500,00 leisten.

 

Allerdings ist das für mich als Geringverdiener eine enorme Summe die ich nicht wie gewünscht in 3 Monatsraten ausgleichen kann.

 

Letztendlich bin ich erst einmal froh das dieser Rotz abgeschlossen ist dennoch bin ich mit dem Urteil nicht ganz einverstanden. Naja es kommt halt nicht immer

so wie man es sich wünscht bzw. erhofft.

 

Ich weiß für die Zukunft das ich jede Versicherung und ähnliches genauer prüfen werde bevor etwas unterschrieben wird.

 

 

Ich wünsche allen, die noch eine Gerichtsverhandlung ausstehen haben, viel Glück und hoffentlich ein besseres Urteil als meines.

 

LG

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bikermontana2010
· bearbeitet von bikermontana2010

:blushing::blushing::blushing::blushing::blushing::blushing::blushing::blushing::blushing::blushing::blushing::blushing::blushing::blushing::blushing:

 

Leider ist das Urteil zu gunsten PL ausgefallen.

 

VERLOREN KEINE KRAFT UND KEIN GELD MEHR FÜR WIEDERSPRUCH

MUß 3000:- BERAPPEN DANN ISSES VORBEI :-(

 

RICHTER hatte wenig Interesse an der ganzen Verhandlung sagte glei zu Beginn sie verlieren. Rest war ihm egal.

Meine Aw fiel aus allen Wolken sagte mir Widerspruch.

Ich kann nicht mehr

Hab bis jetzt 4900.- verloren plus die 3000.- inkl.800.- Gerichtskosten

also ein minus von 8700.- €

hatte ich gleich gezahlt ............................. :-(

scheiß die welt an

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bikermontana2010

bist du aus Augsburg???

da hat der gegnerische Aw was erwähnt

blos Frage

 

 

Hallöchen,

 

hatte bereits im Jahr 2008 eine fondsgebundene Renteversicherung bei der Firma AFA / Prismalife abgeschlossen.

Und diese allerdings auch nach Einzahlung von 2 "Sparbeträgen" wieder gekündigt.

Die Kündigung wurde mir von der Versicherung bestätigt, allerdings wurde ich aufgefordert die Kostenausgleichsvereinbarung weiter zu zahlen mit

50,00 im Monat. Für was, dachte ich mir. Nach einem Mahnbescheid bin ich dann zu meinem Anwalt und habe mich beraten lassen.

 

Somit ist es in die jahrelange Streiterei mit PL gekommen, ob Anpruch auf Fortzahlung der KAV besteht oder nicht.

 

Heute am 16.01.2013 ist bei mir das Urteil vor Gericht gefallen wegen der nicht weitergeführten Zahlung der KAV. Leider ist das Urteil zu gunsten PL ausgefallen.

 

Ich muss eine "Vergleichszahlung" in Höhe von 1500,00 leisten.

 

Allerdings ist das für mich als Geringverdiener eine enorme Summe die ich nicht wie gewünscht in 3 Monatsraten ausgleichen kann.

 

Letztendlich bin ich erst einmal froh das dieser Rotz abgeschlossen ist dennoch bin ich mit dem Urteil nicht ganz einverstanden. Naja es kommt halt nicht immer

so wie man es sich wünscht bzw. erhofft.

 

Ich weiß für die Zukunft das ich jede Versicherung und ähnliches genauer prüfen werde bevor etwas unterschrieben wird.

 

 

Ich wünsche allen, die noch eine Gerichtsverhandlung ausstehen haben, viel Glück und hoffentlich ein besseres Urteil als meines.

 

LG

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RASchoene

Mal einige Zitate aus aktuellen Urteilen in Sachen PrismaLife AG:

 

 

AG Weißwasser, Urteil vom 30.10.2012 (n.rkr.):

"Es kann daher dahingestellt bleiben, ob die vorliegende Netto-Versicherung in Form des Rentenversicherungsvertrages und der separaten Kostenausgleichsvereinbarung unwirksam ist; der Beklagte hat die Vereinbarung wirksam widerrufen."

 

AG Döbeln, Hinweisbeschluss vom 07.11.2012:

"Die Umgehung dieses Willens durch eine lediglich formal juristische Aufspaltung in zwei Verträge ist daher rechtsmissbräuchlich"

 

AG Kamenz, Urteil vom 21.12.2012 (n.rkr.):

"Das von der Klägerin offerierte Versicherungskostenausgleichsvereinbarungskonstrukt ist als Umgehungsgeschäft wegen Unterlaufens der §§ 169 Abs. 2 S. 2, Abs. 5 S. 2 VVG gemäß § 134 BGB nichtig (1.) und als den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligend gemäß § 307 BGB unwirksam (2.). Davon abgesehen hat der Beklagte seine Willenserklärungen wirksam widerrufen (3.)."

 

AG Halle, Urteil vom 29.01.2013 (n.rkr.):

"Die zugrundeliegende Kostenausgleichsvereinbarung ist als Umgehungsgeschäft zu § 169 V 2 VVG (neue Fassung) nichtig (§ 134 BGB)."

 

AG Eilenburg, Urteil vom 30.01.2013 (n.rkr.):

"Das Gericht ist der Auffassung, dass die gewählte Konstruktion zweier lediglich formal bedingt eigenständiger Verträge zu einer eklatanten Abweichung vom gesetzlichen Leitbild der Kündigungsmöglichkeiten eines Versicherungsvertrages über eine Lebensversicherung führt, wie diese in §§ 168 Abs. 1, 169 Abs. 3 und 5 VVG ihren Niederschlag gefunden hat."

 

 

RASchoene

Anwaltskanzlei Arnold

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rechthaber

Möchte das forum darüber informieren, dass wir beim LG Osnabrück gegen prisma life obsiegt haben: Urt. v. 8.2.2013 AZ: 9 O 1536/12.(n.rkr.)

Begründung: Die Ausgestaltung der Kostenausgleichsvereinbarung umgeht § 169 Abs. 5 VVG und ist gem. § 134 BGB nichtig. Dies ergibt sich aus einer Gesamtbetrachtung, nach der davon auszugehen ist,dass durch die isolierte Kostenvereinbarung nur eine formelle Trennung der Verträge erreicht werden sollte, die in der Realität überhaupt nicht besteht. Außerdem ist das Gericht der Auffassung, dass dem Kunden ein Widerrufsrecht zusteht und die Widerrufsfrist nicht verstrichen ist, weil die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

 

Rechtsanwalt Diekmann

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RASchoene
· bearbeitet von RASchoene

Glückwunsch, Herr Kollege!

 

Und viel Erfolg für die Berufung. Halten Sie uns gern auf dem Laufenden!

 

Haben am 01.03.2013 vor dem AG Kamenz auch wieder ein Urteil zu Gunsten eines Anlegers gegen die PrismaLife AG erstritten, welches gleichfalls (wie schon in den beiden Entscheidungen des vergangenen Jahres) eine Nichtigkeit, Unwirksamkeit und Widerruflichkeit angenommen hat. Wie so oft hatte die AFA AG den Vertrag vermittelt, die Vertragsbedingungen waren jene von 2010.

 

RA Schoene

Anwaltskanzlei Arnold

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bikermontana2010

Super

alle gewinnen

Ich verliere ..... zum K..... :o

 

Glückwunsch, Herr Kollege!

 

Und viel Erfolg für die Berufung. Halten Sie uns gern auf dem Laufenden!

 

Haben am 01.03.2013 vor dem AG Kamenz auch wieder ein Urteil zu Gunsten eines Anlegers gegen die PrismaLife AG erstritten, welches gleichfalls (wie schon in den beiden Entscheidungen des vergangenen Jahres) eine Nichtigkeit, Unwirksamkeit und Widerruflichkeit angenommen hat. Wie so oft hatte die AFA AG den Vertrag vermittelt, die Vertragsbedingungen waren jene von 2010.

 

RA Schoene

Anwaltskanzlei Arnold

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Morbo
· bearbeitet von Morbo

siehs mal nicht so eng. Die Herren Rechtsanwaelte werden hier wohl kaum ihre Niederlagen publizieren. :P (ich bin dann mal weg)

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