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psychokoch

AFA / Prismalife - fondsgebundene Rentenversicherung

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Morbo

der Bundesgerichtshof hat in zwei Fällen erstmals entschieden: der Kündigungsausschluss zur Kostenausgleichsvereinbarung zwischen ihr und den Kunden ist unzulässig!

Zudem hat der BGH in den zu entscheidenden Fällen auf die Widerruflichkeit des Versicherungsvertrags erkannt.

 

Soll man gratulieren? Wem? Den Kunden zum erfolgreichen Selbstfussschuss?

 

Wir betreuten und betreuen bislang mehr als 100 Gerichtsverfahren, insgesamt weit über 200 Verfahren, und jede/r, der/die diesen Schritt gewagt hat, darf sich nunmehr bestätigt fühlen.

 

Kann man wohl gut leben von? Also euch gratulieren?

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RASchoene

Morbo:

 

Warum sollten sich die Kunden mit einer Rückabwicklung selbst in den Fuß schießen?

Du glaubst gar nicht, was wir hier schon alles gesehen haben.

Himmelschreiend falsche/unzureichende Beratungen. Laufende Kosten bei einem PrismaLife-Vertrag von 10%, selbst nach Tilgung der Abschluss- und Einrichtungskosten.

Wie soll das wirtschaftlich für den Kunden funktionieren?

Welcher Kunde unterschreibt das, wenn er vorher hinreichend informiert wird?

 

Nicht jeder Vermittler arbeitet seriös, das weißt Du so gut wie ich. Und ich behaupte auch: nicht jeder Vermittler durchschaut das Produkt und die Kosten überhaupt.

 

Ich will gar nicht darüber streiten, ob das Produkt fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung sinnvoll ist oder nicht, das ist nicht meine Aufgabe. Aber an obigem (Extrem-)Beispiel sieht man eben, dass es ziemlicher Unfug sein kann.

Ungeachtet der Frage, ob es zur Risikoklassifizierung des Kunden und seinen Vorstellungen passt.

 

Ich habe es hier auch schonmal gesagt: selbst ein/e Vermittler/in einer solchen PrismaLife-Police nebst KAV dürfte keine Probleme mit einer Rückabwicklung haben. Denn was kann er/sie denn dafür, wenn die Versicherung unwirksame Klauseln einbaut oder unzureichende Widerrufsbelehrungen?!

 

Uns musst Du nicht gratulieren, wenngleich wir uns mit unseren Mandanten natürlich über Erfolge freuen.

 

RA Schöne

Anwaltskanzlei Arnold

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TaurusX

Bin kein Rechtsexperte, aber heißt das nun das jede KAV kündbar ist ?

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polydeikes

Ich finde es gut, dass Herr Schöne an dieser Stelle Position bezieht. Einen Werbelink auf seinen Arbeitgeber oder Ähnliches kann ich nicht erkennen.

 

Wobei ich sehr wohl die rechtliche Vertretung der VN Interessen in solchen Fällen als schwierig empfinde, da die Auswahl an entsprechend versierten Kanzleien doch weit überschaubarer ist, als man denken würde. Insofern ist ein Hinweis auf "wir haben dort entsprechende Erfahrung" zwar sicherlich auch irgendwo eine Art Werbung, aus meiner Sicht aber sehr wohl sachdienlich.

 

---

 

An Herrn Schöne direkt:

 

Ich glaube nicht, dass Ihre Ausführugen einer gesonderten Rechtfertigung bedürfen. Ihre persönliche Meinung (über Vermittler, Produkte etc.) gestehe ich Ihnen selbstverständlich vollumfänglich zu. Aus meiner Sicht wäre es aber hilfreich solche Ausführungen als persönliche Meinung zu kennzeichnen. Eine Qualifikation oder eine entsprechende Zulassung gemäß GewO, die eine Darstellung als berufliche Meinung im weiteren Sinne rechtfertigen würde, kann ich aus dem Impressum ihres Arbeitgebers nicht ableiten.

 

Insofern wäre es evtl. hilfreich rechtliche Einschätzungen von sonstigen persönlichen Einschätzungen zu trennen.

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Morbo

Morbo:

 

Warum sollten sich die Kunden mit einer Rückabwicklung selbst in den Fuß schießen?

Du glaubst gar nicht, was wir hier schon alles gesehen haben.

Himmelschreiend falsche/unzureichende Beratungen. Laufende Kosten bei einem PrismaLife-Vertrag von 10%, selbst nach Tilgung der Abschluss- und Einrichtungskosten.

Wie soll das wirtschaftlich für den Kunden funktionieren?

 

Weil Steuern auch Kosten sind. Also muss man das mit rechnen. Was komischerweise keiner tut bei diesen Vergleichsrechnungen hier. Rendite ist nach Steuer. Zumindest in meiner Welt.

 

Welcher Kunde unterschreibt das, wenn er vorher hinreichend informiert wird?

 

Welcher Kunde tritt so ein Verfahren los, wenn er vorher hinreichend informiert wird?

 

 

(Man kann sich ja aus einer voreilig abgeschlossenen Police herauswinden, meinetwegen. Nur so wie das hier immer klingt, tappen die Leute von der einen Einseitigkeit - genauso voreilig - in die Naechste.)

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RASchoene

Hallo Morbo,

 

ich gebe Dir vollkommen recht: entscheidend ist - sowohl bei der Versicherungs-/Anlageberatung wie auch bei der juristischen Beratung - die hinreichende Kundeninformation.

Was der Kunde dann daraus macht, liegt in seiner Verantwortung.

Nicht alles, was juristisch möglich ist, muss auch wirtschaftlich sinnvoll sein. Und nicht alles, was wirtschaftlich wünschenswert ist, ist juristisch durchsetzbar.

 

Es gibt sowohl beim Anlagenwechsel wie auch bei der Auflösung von Anlagen viele Dinge, die zu beachten sind.

Als Anwalt sind mir da teils durchaus die Hände gebunden, über steuerliche oder wirtschaftliche Fragen darf ich nur bedingt aufklären

Einen 34c, 34d usw. hat man als Anwalt in der Regel nicht. ;-)

 

Persönlich halte ich mich da generell bewusst zurück, weise, soweit dies notwendig scheint, ggf. auch darauf hin, dass sich zu diesen Punkten ggf. anderweitig Rat gesucht werden muss bzw. eine Entscheidung bestimmte Vor- wie auch Nachteile mit sich bringt. Eine entsprechende Aufklärung muss oder sollte ja auch über die Risiken eines anwaltlichen Vorgehens erfolgen. Ich gehe davon aus, dass die meisten Kollegen, die im Wirtschaftsrecht/Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind, das genauso handhaben. Schwarze Schafe gibt es freilich überall.

 

Klar ist aber auch, in manchen Fällen liegen die Probleme auf der Hand, etwa in dem oben angeführten Extrembeispiel mit den Kosten. Da helfen auch keine etwaigen Steuervorteile, wenn ich eh keine zu versteuernde Rendite erwarten kann.

 

Was die steuerliche Seite betrifft: was hat sich denn da in den letzten fünf Jahren bezüglich fondsgebundener Lebens-/Rentenversicherungen verändert?!

 

RA Schöne

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Holgerli

Das Gerichtsurteil hat es auch in die (Internet-)Medien geschafft: http://www.n-tv.de/ratgeber/BGH-urteilt-kundenfreundlich-article12451781.html

 

 

Trickreiche Lebensversicherung BGH urteilt kundenfreundlich

Die gerade abgeschlossene Lebensversicherung ist schnell wieder gekündigt, der Verlust sollte sich in Grenzen halten. Doch die Versicherung verlangt, dass man die Abschlusskosten weiter abzahlt. Der BGH schiebt dem jetzt einen Riegel vor.

 

 

 

Interessant finde ich folgende Passage aus dem Artikel:

 

PrismaLife begrüßte das Urteil. Es stelle klar, dass die Vereinbarungen transparent seien, erklärte Markus Brugger von PrismaLife.

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Morbo

Klar ist aber auch, in manchen Fällen liegen die Probleme auf der Hand, etwa in dem oben angeführten Extrembeispiel mit den Kosten. Da helfen auch keine etwaigen Steuervorteile, wenn ich eh keine zu versteuernde Rendite erwarten kann.

 

Das dreht es doch wieder im Kreis herum. Wenn man das als wissensuchender Kunde hört ist man nun evtl. komplett verwirrt. Geht mir zumindest so.

 

Was die steuerliche Seite betrifft: was hat sich denn da in den letzten fünf Jahren bezüglich fondsgebundener Lebens-/Rentenversicherungen verändert?!

 

Nichts. Das ist der Punkt.

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polydeikes

Wo ist eigentlich dein konkretes Verständnisproblem Morbo? Es gibt Kapitalversicherungen, bei denen eine Rendite allein schon aus Kostengesichtspunkten grundsätzlich mehr als unwahrscheinlich ist. Und es gibt Fälle, in denen die Kunden die Kosten dieser Verträge nicht verstanden haben.

 

Hier thematisierte Gesellschaft hat ein etwas spezielles Konstrukt geschaffen, um aus meiner Sicht die Kosten sicherer geltend zu machen. Meiner Meinung nach kann von Transparenz als Ansatz keine Rede sein.

 

Fakt ist, je nach gewählter Statistik überleben bei Kapitalversicherungen bspw. nur 2/3 der Verträge die ersten 10 Jahre. Ein Ausstieg aus dem Vertrag ... aus welchem Grund auch immer, führt zwar zu einer Realisierung der Kostenverluste, beendet aber die Kostenbelastung automatisch - wenn noch im Zeitraum der Kostenverteilung erfolgt.

 

Beim hier vorliegenden Konstrukt ist angedacht, dass die Kostenbelastung nicht endet. Ein konkretes Beispiel:

 

Nach 2 Jahren Laufzeit checkt der Kunde die Jahresmitteilung und realisiert erstmals, welche Kosten der Vertrag hat. Das ist leider gängige Praxis, zahlreiche entsprechende Threads auch im WPF sollten das hinreichend untermauern. Das Produkt sieht eine Kostenverteilung der Abschlusskosten über bspw. 5 Jahre vor. Kündigt der Kunde nun, sind zwar die Kosten der ersten zwei Jahre verloren, mit Kündigung entstehen dann aber nicht für die weiteren 3 Jahre Kosten.

 

Aber genau diesen Ansatz, die Kosten auch die weiteren 3 Jahre einzuziehen, fährt diese hier kritisierte Vereinbarung. Die anwaltliche Leistung besteht nicht darin zu entscheiden ob ein Vertrag sinnvoll ist oder nicht. Das waren aus meiner Sicht unglückliche Ausführungen im Rahmen einer persönlichen Meinung von Herrn Schöne.

 

Die Anwaltliche Leistung besteht darin, den Mandanten rechtlich wieder so zu stellen, wie er bei einer vergleichbaren Police ohne die gesonderte Vereinbarung behandelt worden wäre. Und genau das wurde mit den zitierten Urteilen erreicht, da ging es allerdings um Widerrufe zu noch früherem Zeitpunkt.

 

---

 

Es war also niemals Thema einen Vertrag kaputt zu machen, der bereits über sehr lange Zeit läuft. Konkret gilt folgende Faustregel: Bei einer Marktüblichen Kapitalversicherung dauert es etwa 11-13 Jahre, bis der Vertrag rechnerisch Renditen erzielen kann, die steuerlich relevant wären. Die hier zitierten Policen weisen eine Kostenbelastung deutlich über Marktdurchschnitt auf.

 

Ein frühzeitiger Ausstieg aus diesen Policen kann sinnvoll sein, die Wertung nimmt aber nicht der Anwalt vor. Nur ganz salopp formuliert: Ich würde als Kunde auch nicht für etwas weiter zahlen wollen, was ich längst gekündigt habe. Und verwehrt mir das der Versicherer durch eine subjektiv ungerechtfertigte Forderung, dann tue ich was? Genau, ich such mir einen Rechtsbeistand und setze mein Recht durch!

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Morbo

Manchmal muss man den Wald anstatt die Bäume sehen.

 

Man lege mal die Anlegerbrille zur Seite, vergisst Allgemeinheiten wie "Bei einer Marktüblichen Kapitalversicherung" und am besten noch "Versicherung" und betrachtet die PL als das was sie ist.

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RASchoene
· bearbeitet von RASchoene

Und das wäre? :)

 

@TaurusX: das kann man so pauschal sicher nicht sagen, zumal sich das Vertragskonstrukt ja auch mehrfach, und 2012 sogar sehr einschneidend, verändert hat. Aber für etliche Verträge trifft das sicherlich zu.

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Morbo

Und das wäre? :)

 

Richtige Frage. :)

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RASchoene

Kommt auch noch die richtige Antwort? ^^

 

Keine Sorge, ich weiß, dass es die nicht gibt, und erwarte sie daher auch nicht. ;)

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Gerald1502

Und das wäre? :)

 

Richtige Frage. :)

Strukturvertrieb. Ist das Deine gesuchte Antwort?

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Morbo

Kommt auch noch die richtige Antwort? ^^

 

Keine Sorge, ich weiß, dass es die nicht gibt, und erwarte sie daher auch nicht. ;)

 

Sicher? Das argumentiert man wie?

 

 

 

 

Richtige Frage. :)

Strukturvertrieb. Ist das Deine gesuchte Antwort?

 

Nein. "Vertrieb" ist bei der Suche ebenfalls zu streichen. (in Fact: die üblichen Berater würden hier nichts Klares von sich geben)

 

 

Bin gespannt was noch so kommt. Wer hundert Policen zur Verfuegung hat, kann 99 weg legen und dennoch fündig werden. Man muss weder Seite 23, Absatz 5 3/4 lesen, noch die dritte Fussnote auf der übernächsten Seite unten links. Man kann gleichermassen diesen Faden lesen und das ewig Gleiche herausstreichen.

 

Alles eine Frage der Strategie,

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polydeikes

Er reitet seit zig Seiten darauf herum, dass man im Mantel steuerlich begünstigt Fonds hin und her schieben kann, ohne das im Policen Mantel eine Steuerpflicht entsteht. Seiner Meinung nach sei das einzigartig und andere Produkte würden das nicht bieten.

 

In seiner subjektiven Wahrnehmung ist halt scheinbar alles ein wenig anders als in der Realität.

 

Sämtliche vermeintliche steuerliche Vorzüge lassen sich mit anderen Produkten erheblich kostengünstiger umsetzen. Die steuerliche Gestaltung ist keine Produktfrage, sondern eine Frage der Vertragsgestaltung. Siehe meine heutigen Ausführungen im InterRisk Thread.

 

Von den zur Verfügung stehenden Fonds / ETFs anderer Anbieter mal ganz zu schweigen.

 

Insofern, genug dummes Geblubber gelesen, ab auf die Igno.

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cfc254

Hallo Community,

 

erstmal Hallo von meiner Seite. Ich hoffe ich bin hier im richtigen Thread und ihr könnt mir vllt weiterhelfen.

 

Nun zu meinem Fall bzw. meiner Frage:

 

Ich habe im Februar 2014 einen ,,Prismarent VWL" Vertrag abgeschlossen mit meinem Versicherungsmakler (der macht diese ganzen Sachen schon immer für unsere Familie, man vertraut ihm also).

Da ich im letzten August meine Ausbildung angefangen habe, wollten wir meine VWL vom Arbeitgeber sichern und dafür einen Bausparvertrag abschließen. Nachdem dies bei einem anderen Anbieter mit einem Betrag von 15 €/Monat nicht geklappt hat, wurde mir nun ein Formular von der PrismaLife vorgelegt.

Ich dachte natürlich, dass es sich hierbei um einen Bausparvertrag handelt und habe dieses Formular unterschrieben. Mittlerweile weiß ich, dass es sich aber nicht um einen Bausparvertrag handelt, sondern um eben den oben genannten ,,Prismarent VWL". Auch habe ich Informationen wie Fondsinfos, Verbraucherinfos usw., die laut Prismalife bei Antragsstellung auszuhändigen sind, nie erhalten.

Monatlicher Beitrag 15 €, Laufzeit vom 01.03.2014 - 01.02.2060.

 

Meine Probleme:

1) Ich ging die ganze Zeit davon aus, dass meine VWL auf einen Bausparvertrag eingezahlt werden.

2) Ich möchte eigentlich keine Fondsgebundene Rentenversicherung abschließen momentan (zumindest nicht bei so einem Anbieter)!

 

Welche Möglichkeiten gibt es nun für mich? Wie sieht es mit einer Kündigung aus? Was ist zu beachten und welche finanziellen Aufwände kommen da auf mich zu?

 

Natürlich werde ich mich diese Woche direkt mit dem Versicherungsmakler zusammensetzten und mit ihm ebenfalls das Problem klären und ihn auch darauf ansprechen, dass dies so nie abgemacht war.

 

Ich hoffe, dass mir hier schon mal jemand ein paar Infos geben kann.

 

Danke!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

cfc254

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hansetrader

Hi cfc254,

 

wann hast du denn das o.g. Produkt abgeschlossen? Du solltest ein Widerrufsrecht von 30 Tagen haben. Da du erst im Februar abgeschlossen hast solltest du also noch die Reissleine ziehen können.

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cfc254

Hi cfc254,

 

wann hast du denn das o.g. Produkt abgeschlossen? Du solltest ein Widerrufsrecht von 30 Tagen haben. Da du erst im Februar abgeschlossen hast solltest du also noch die Reissleine ziehen können.

 

Hallo,

 

laut Infoschreiben war es der 11. Februar 2014.

Ist also schon länger als 30 Tage her.

Es gilt ja das Datum der Vertragsunterzeichnung oder?

 

Gruß

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polydeikes

Es gilt vereinfacht gesagt der Zeitraum vom Erhalt aller Unterlagen in Textform an, auch des Versicherungsscheins. siehe §8 VVG Abs. 2

Die 30 Tage Frist ergibt sich aus §152 VVG Abs. 1

 

Folglich die Unterscheidung des Versicherungsbeginns: http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsbeginn

 

Also nein, nicht das Datum der Unterzeichnung ist entscheidend.

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cfc254
· bearbeitet von cfc254

Erstmal danke für eure schnelle Hilfe!

 

Habe da gerade etwas verwechselt: die Unterlagen gingen am 11.Februar bei mir ein!

 

Also ist wohl diese 30 Tage Frist schon verstrichen :(

 

Wie sieht es mit einer Kündigung aus?

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Morbo
· bearbeitet von Morbo

[...] dass man im Mantel steuerlich begünstigt Fonds hin und her schieben kann, ohne das im Policen Mantel eine Steuerpflicht entsteht . [...]

 

Demnach gibt es eine Antwort. Demnach ist das wohlbekannt. Demnach rede ich wohl doch nicht so unverständliches Zeug.

 

"begünstigt" ist regelrecht niedlich, klingt wie "optimieren". In diesem InterRisk Faden wird das mit viel klareren Worten ausgedrückt: "Abgeltungssteuer fällt für eine einmalig ausgezahlte Todesfall Leistung nicht an".

 

Sämtliche vermeintliche steuerliche Vorzüge lassen sich mit anderen Produkten erheblich kostengünstiger umsetzen. Die steuerliche Gestaltung ist keine Produktfrage, sondern eine Frage der Vertragsgestaltung. Siehe meine heutigen Ausführungen im InterRisk Thread.

 

Von den zur Verfügung stehenden Fonds / ETFs anderer Anbieter mal ganz zu schweigen.

 

Würde mal bitte einer der Herren diese Sache produktneutral formulieren? Damit man sich hier allgemein informieren kann. Kann doch nicht sein, dass sowas in einem InterRisk Faden stehen darf und hier totgeredet wird. Wir wollen doch schliesslich keine Werbung oder Falschdarstellungen haben. (Wieso steht das eigentlich erst jetzt dort? Mein Kalender zeigt 2014. Das Thema ist hornalt. Deshalb muss ich es ja immer mal wieder hervorkramen weils sonst untergeht).

 

Was die Kosten betrifft: das ist eine Frage der Strategie. So, wie das mit der Steuer eben eine Frage der Vertragsgestaltung ist. Auch das bitte ich die Herren einmal klar und produktneutral darzulegen. Dazu ist es erforderlich zu informieren was PASSIV und was AKTIV ist. Damit ein Kunde entscheiden kann was er tun will.

 

Mir ist völlig unklar warum diese Policen meistens im PASSIV-Anlage Kontext dargestellt werden. Dazu gibt es überhaupt keinen Grund. Man kann damit genauso AKTIV-Spekulativ oder AKTIV-Anlegend oder PASSIV-Spekulativ vorgehen. Das muss jedem Kunden gesagt werden, ansonsten ist er desinformiert.

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polydeikes

Die Wahl einer aktiven oder passiven Strategie trifft keine Aussage über die Mantelkosten. Widerlege bitte meine Aussage, dass die Mantelkosten des Prismalife Produkts teurer sind, als die Mantelkosten ähnlich ausgerichteter Produkte, bspw. der zitierten oder der allein auf diese Form der Steuervermeidung spezialisierten Helvetia. Da du das nicht kannst ... mhm ... hab ich wohl Recht. Aber bestätige mir das ruhig noch mal, steh ich drauf.

 

Demnach gibt es eine Antwort. Demnach ist das wohlbekannt. Demnach rede ich wohl doch nicht so unverständliches Zeug.

 

Ich bin so überglücklich mit dir den einzig verbliebenen intelligenten Menschen auf diesem Planeten in einem Forum getroffen zu haben. Und wenn du nichts dagegen hast, würde ich mich gern noch ein wenig in der Sonne deiner intelektuellen Erhabenheit bräunen ...

 

Mir ist völlig unklar warum diese Policen meistens im PASSIV-Anlage Kontext dargestellt werden. Dazu gibt es überhaupt keinen Grund. Man kann damit genauso AKTIV-Spekulativ oder AKTIV-Anlegend oder PASSIV-Spekulativ vorgehen. Das muss jedem Kunden gesagt werden, ansonsten ist er desinformiert.

 

Och, dir sind offensichtlich auch noch viele andere Dinge unklar. Am unterhaltsamsten fand ich deine Formulierung (grob so): "Solange die Kosten unter 25 % sind ... blubb."

 

Seit 1967 gibt es handflächengroße, elektronische Taschenrechner. Durch die sachgemäße Bedienung dieser lassen sich erstaunliche Erkenntnisse gewinnen. Um auf den Punkt zu kommen:

Wie wirken sich denn Mantelkosten zu Beginn der Laufzeit eines langfristigen Sparplans aus? Und genau davon redet hier jeder außer dir. Und scheinbar hats auch fast jeder außer dir begriffen.

 

Wiki sagt:

Desinformation ist die gezielte Verbreitung falscher oder irreführender Informationen. Motivation der Desinformation ist meist die Beeinflussung der öffentlichen Meinung bzw. von Gruppen oder Einzelpersonen, um ein bestimmtes politisches oder wirtschaftliches Anliegen des Verbreitenden zu unterstützen.

 

Wenn du mich schon beschuldigst wirtschaftlich motivierte Falschaussagen zu treffen, begründe diese bitte sehr exakt. Sollte der Absatz nicht als unterschwellige Anschuldigung gemeint sein, erübrigt sich dieses.

 

(Wieso steht das eigentlich erst jetzt dort? Mein Kalender zeigt 2014. Das Thema ist hornalt. Deshalb muss ich es ja immer mal wieder hervorkramen weils sonst untergeht)

 

Das Thema ist nicht einmal 5 Jahre alt. Berücksichtigt man 2 konkrete Fallstricke, ist es gerade mal knapp 2 Jahre alt. Interesse scheint offensichtlich keines vorhanden zu sein, das mag richtig sein. Was aber in aller Welt das mit den hier konkret dargestellten Problemfällen, inbesondere der KAV zu tun hat, erschließt sich mir nicht einmal auf den 4. Blick.

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edwin

Ein weiteres Urteil im Sinne der Versicherungsnehmer erließ das LG Hamburg vor einigen Wochen.

 

Das Landgericht Hamburg bejahte dies (Urteil vom 30.07.2014 – Az.: 332 O 425/13). Auch die Kostenausgleichsvereinbarung, welche die vollständige Tilgung der Abschlusskosten zu Beginn der Versicherung vorsieht, benachteilige den Versicherungsnehmer unangemessen nach § 307 BGB.

Das Landgericht Hamburg erkannte daher in seinem Urteil darauf, dass eine ergänzende Vertragsauslegung zu erfolgen hätte. Danach ist eine Regelung mit in die Kostenausgleichsvereinbarung aufzunehmen, welche die Abschlusskosten gleichmäßig auf die ersten 5 Vertragsjahre des Versicherungsvertrages verteilt. Auf Grundlage dieser eingefügten Vertragsregelung kann der Versicherungsnehmer die geleisteten Abschlusskosten dann anteilig gemäß § 812 BGB bei einer Kündigung innerhalb der ersten 60 Vertragsmonate zurückverlangen.

 

Link zur Quelle

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Highjumper

Hallo,

 

ich möchte auch gern noch mal um Hilfe bitten.

 

Meine Freundin hat eine Prismalife Fondgebundene Rentenversicherung im Jahr 2004 abgeschlossen. Sie hat, nach ihrer Rechnung, über 8.000,00€ eingezahlt. Sie wollte diese jetzt auflösen oder wollte sich den aktuellen Wert ansehen und dieser war gerade mal bei 5.000€.

 

Sie hat wohl im Jahr 2013 noch eine Prismalife Tagegeld mit dem Fond AFA Sondervermögen Taggeld abgeschlossen. Was auch immer das genau ist. Vielleicht kommt es ja daher?

 

Kann mir dazu mal jemand eine Info geben, warum dies so ist und was man dagegen tun kann? Gern auch Links zu Beiträgen hier im Thread. Diese ist leider schon recht groß, um alles durchzulesen.

 

Vielen Dank.

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