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mc-mike

Steuerbescheinigung bei Interactive Brokers?

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mc-mike

Ich hab schon gesucht aber nichts passendes gefunden.

 

IB ist wegen des Zinseszinseffektes für Strategien die monatlich Gewinne realisieren sehr Interessant weil man

keine Abgeltunssteuer zahlt.

 

Wie ist das aber nun bei der Jaherssteuerbescheinigung?

Bekomme ich da eine hinreichende für das Finanzamt von IB ?

 

Ist das kompliziert? Hat das jmd schon gemacht?

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vanity
· bearbeitet von vanity

Mal so ins Blaue hinein: Was soll IB dir steuerbescheinigen, wenn keine Steuer abgeführt wurde? :- Vermutlich gibt es dort auch keine intimen Kenntnisse der deutschen Steuergesetzgebung.

 

(der Zinseszinseffekt sollte sich nach etwa ein bis zwei Jahren erledigt haben, wenn das FA dir wegen der fälligen Nachzahlungen entsprechende Vorauszahlungen aufbrummt)

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mc-mike

Ich meine eine Bescheinigung die mir belegt wieviel steuerpflichtige Gewinne ich gemacht habe.

 

Das bringt schon so einiges wenn man im Januar Gewinne realisiert aber erst im nächsten Jahr die Steuer abführen muss.

 

Kann das Finanzamt dann theoretisch auch bis zur Abgabefrist Vorauszahlungen verlangen? Also bis 31. Mai ?

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BondFan

Ich habe deren HP nur kurz überflogen, aber so wie ich das sehe hat IB unter anderem Niedrelassungen in USA und UK. Die werden dir also kaum steuerpflichtige Gewinne nach deutschem Steuerrecht bescheinigen, da sie das deutsche Steuerrecht nicht interessiert, weshalb sie auch keine deutsche Abgeltungssteuer einbehalten und abführen. Da wirst du selber hand anlegen müssen und das ganze selbst in der Steuererklärung deklarieren dürfen.

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klausk

Wie wär's mit IB's deutschsprachiger Webpage? Englisch ist allerdings schon angebracht, denn die wesentlichen Informationen gibts wohl nicht auf deutsch. Klick dich durch die Tabs Nicht-US-Personen, Berichte, und Meldedaten.

 

Du solltest bei der Kontoeröffnung das IRS-Formular W8-BEN ausfüllen. Instruktionen. Dann werden von Dividenden und Zinsen 15% einbehalten, die du mit dem deutschen Finanzamt verrechnen kannst. Ferner bekommst du, bzw. kannst online einsehen, eine Bescheinigung namens 1042-S, die deine Käufe und Verkäufe auflistet. Daraus kannst du deine Gewinne/Verluste errechnen.

 

ALLE INFORMATION BZGL. STEUER SOLLTEST DU MIT DEINEM STEUERBERATER BZW. FINANZAMT ABKLÄREN.

 

Ich bin zwar seit zehn Jahren IB-Kunde, aber da ich in den USA lebe, habe ich keine Erfahrungen mit dem deutschen Finanzamt. Du bist aber mit Sicherheit nicht der erste deutsche IB-Kunde; vielleicht können Andere hier im Forum etwas beitragen.

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vanity
· bearbeitet von vanity

... Kann das Finanzamt dann theoretisch auch bis zur Abgabefrist Vorauszahlungen verlangen? Also bis 31. Mai ?

Das Ganze funktioniert grob so (beispielhaft und vereinfacht):

 

(1) Ausgangssituation: Du beziehst ein regelmäßiges Einkommen (z. B. aus nicht selbständiger Tätigkeit), für welches dein AG LSt ans FA abführt. Die abgeführte LSt entspricht deiner Einkommensteuerlast, so dass sich für dich die Veranlagung keine Erstattungen oder Nachzahlungen ergeben.

 

(2) Erweiterung: Durch geschicktes automatisches Trading erzielst du im Jahr weitere Einkünfte in Höhe von 100.000 €, die zunächst (da ausl. Depot) nicht der AgSt (25.000 €) unterliegen. Als ordentlicher Steuerbürger gibst du im Folgejahr bis 31.05. eine EkSt-Erklärung ab und deklarierst diese Einkünfte in Anlage KAP. Das FA bearbeitet deine Erklärung und erteilt dir den EkSt-Bescheid für's Vorjahr bis 15.07. Dieser besteht aus zwei Teilen:

- Festsetzung der EkSt für's Vorjahr und Anforderung der Differenz zwischen festgesetzter und bereits abgeführter EkSt (hier 25.000)

- Festsetzung von EkSt-Vorauszahlungen für's lfd. Jahr und Folgejahr etwa in Höhe der vermuteten Differenz zwischen abzuführender und abgeführter dieser Jahre auf Basis der Vorjahreswerte. Also 25.000 im lfd. Jahr und 25.000 im Folgejahr.

 

(3) Durchführung: Die festgesetzten Vorauszahlungen werden (ab einer bestimmten Höhe) zu vier Terminen im Jahr fällig: März, Juni, Spetember, Dezember. Da im lfd. Jahr die ersten beiden Termine schon verstrichen sind, wird die Vorauszahlung auf die beiden verbliebenen Termine (September, Dezember) verteilt. Im Folgejahr auf die vier Termine zu je einem Vietel (4 x 6.250)

 

(4) Konsequenz: Dein Zinsvorteil besteht darin, dass du im ersten Veranlagungsjahr und in den ersten acht Monaten des zweiten Jahres mit dem Betrag, den die bis dahin aufgelaufene Steuerschuld ausmacht, wirtschaften kannst. Ab Septenber des Jahres, in dem erstmalig Vorauszahlungen fällig werden, entsprechen tatsächliche Steuerlast und abgeführte Steuerlast einander unter der Voraussetzung, dass

- das an der Quelle unversteuerte Einkommen konstant bleibt,

- man davon abstrahiert, dass durch Zahlung im letzten Quartalsmonat (statt im mittleren) ein Effekt von etwa einem Zinsmonat zu deinen Gunsten verbleibt,

so dass du keinen weiteren Zinsvorteil mehr hast.

 

(5) Nebeneffekt: Entfallen die zunächst unversteuerten EInkünfte irgendwann, kehrt sich der Effekt in sein Gegenteil um. Du entrichtest Vorauszahlungen auf Steuern, die gar nicht veranlagt werden und hast dadurch einen negativen Zinsertrag.

 

Was dir als Effekt über den gesamten Betrachtungszeitraum verbleibt, ist ein dauerhafter Zinsertrag auf den Zinsertrag der anfänglich verzögerten Steuerzahlung für etwa 20 Monate (im Beispiel bei angenommenen 6% Zins also etwa 6% p. a. von 10% von 25.000 € -> 150 € p. a.)

 

PS: sollte der erzielbare Zins bei 35% p. d. liegen, fällt der Effekt natürlich erheblich größer aus

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mc-mike

Reicht dann diese Bescheinigung 1042-S aus zum Nachweis für das Finanzamt oder muss ich da noch

extra alles z.B. per Excel dokumentieren ?

 

Der Zinsvorteil minimiert sich dann praktisch für die weiteren Jahre darauf dass man die Abgeltungssteuer

der Gewinne 2 Monate weiter anlegen kann.

 

Gibts da keinerlei Ausnahmen für Aktienerträge? ich meine

 

1. Sind die Erträge so schwankend dass man schwer eine angemessene Vorrauszahlung festlegen kann und

 

2. Impliziert ja der Gesetzgeber dass er selbst mit der eingezogenen Steuer bessere Renditen einfährt als der Investor selber.

Durch diesen Schwachsinn entgehen dem Staat praktisch die zusätzlichen Steuern die der Investor durch den Zinseszins erzielt hätte.

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vanity
· bearbeitet von vanity

Der Zinsvorteil minimiert sich dann praktisch für die weiteren Jahre darauf dass man die Abgeltungssteuer

der Gewinne 2 Monate weiter anlegen kann.

Ich verstehe deine Aussage nicht! Der Vorteil besteht aus dem Zinsertrag der verzögerten Steuerzahlung in der Anfangsphase abzuüglich des (abgezinsten) Zinsverlusts in der Endphase (wenn diese Art der Einkünfte weglallen). Ein weiterer Vorteil besteht über die gesamte Dauer (ohne Anfangs- und Endphase) in der um etwa einen Monat verzögerten Steuerzahlung gegenüber der sofort besteuerten Anlageform. Steueroptimierer können einen zusätzlichen Kick erzielen, wenn sie (unter den oben skizzierten Prämissen) die Steuererklärung in Anfangsphase möglichst spät, in der Endphase möglichst früh erstellen.

 

Gibts da keinerlei Ausnahmen für Aktienerträge? ich meine

 

1. Sind die Erträge so schwankend dass man schwer eine angemessene Vorrauszahlung festlegen kann und

Nein, gibt es nicht. Was soll denn die Finanzverwaltung machen? Den Erwartungswert deiner künftigen Zusatzeinkünfte anhand des Black-Scholes-Modells aus den bisherigen Werten und deren Schwankungen schätzen? Der jetzige Verfahren hat zumindest den Charme, im Rahmen der Möglichkeiten des Steuersystems einfach zu sein.

 

2. Impliziert ja der Gesetzgeber dass er selbst mit der eingezogenen Steuer bessere Renditen einfährt als der Investor selber.

Durch diesen Schwachsinn entgehen dem Staat praktisch die zusätzlichen Steuern die der Investor durch den Zinseszins erzielt hätte.

Die Idee ist bestechend und lässt sich natürlich auf das gesamte Steuerwesen ausdehnen! Da der Staat Refinanzierungskosten hat, die am unteren Ende der erzielbaren Renditen am Geld- und Kapitalmarkt liegen, sollte jeder Steuerschuldner in der Lage sein eine im Schnitt höhere Rendite zu erzielen.

 

Ich skizziere mal des mc-mike-vanity-modell (mmvm) zur Optimierung der Staatseinnahmen:

 

- der Staat verzichtet auf die Beitreibung der Steuerschulden und finanziert sich stattdessen zu günstigen Konditionen am Kapitalmarkt

- der Steuerbürger verpflichtet sich im Gegenzug, die gestundete Steuer am Kapitalmarkt renditeträchtig anzulegen und nicht in den Konsum zu stecken

- über einen Betrachtungszeitraum von einem Jahr ergibt sich hierzu folgende Rechnung:

 

(1) Kosten Staat: T x ps

(2) Nutzen Staat: T x pb x t

 

(mit T = gestundete Steuersumme, ps = Refinanzierungszinssatz des Staates, pb = durchschn. Rendite des Steuerbürgers, t = Steuersatz auf Kapitalerträge)

 

Durch geschicktes Lavieren mit den Rechengrößen gelangt man zu der Erkenntnis, dass der Nutzen die Kosten überwiegt, wenn

 

(3) pb > ps / t

 

die Bürgerrendite also die um den Reziprokwert des Steuertarifs vervielfachte Staatsrendite übersteigt.

 

- um Missbrauch vorzubeugen, wäre eine Strafsteuer bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Falschanlage unterhalb der Marktrendite sinnvoll.

- das Ganze lässt sich ad infinitum weiterführen, da im Folgejahr die Gesetzmäßigkeiten natürlich weiter gelten

 

Der Ansatz könnte bei entsprechender Verfeinerung zu einem Paradigmawechsel im Steuerwesen führen (-> Privatisierung der Steuern - warum diese dem Staat überlassen, wenn er keinen Nutzen davon hat?)

 

PS: Das Verfahren funktioniert bei Investition in die Finanzinstrumente des Staates allerdings nur bei t = 100% (ade, Finanzagentur)

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klausk
· bearbeitet von klausk

Reicht dann diese Bescheinigung 1042-S aus zum Nachweis für das Finanzamt oder muss ich da noch

extra alles z.B. per Excel dokumentieren ?

 

1042-S ist nur ein summarisches Dokument. Du brauchst trotzdem nicht zu "excellen"; du kannst unter "Kontoauszüge & Berichte" alle Informationen ausdrucken -- für jeden Trade eine Zeile -- täglich, monatlich, jährlich.

 

Ich wünsche "excellente" Ergebnisse!

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mc-mike

@ klausk

 

Hast du das schonmal beim Finanzamt eingereicht oder sichere Infos das die das so nehmen?

 

@ vanity

 

Ja ich meinte dass du wenn du in deinem Depot 1x monatlich am Anfang des Monats Gewinne realisierst

z.B. 2. März du noch den ganzen März, sowie April und Mai (also 3 Monate) mit deinen Gewinnen wirtschaften

kannst bevor du am 1. Juni deine Vorauszahlung leisten musst.

 

Unsere gemeinsames Modell ist interessant ;)

Könnte nur Probleme mit der Schuldenbremse geben.

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klausk

Hast du das schonmal beim Finanzamt eingereicht oder sichere Infos das die das so nehmen?

Als ich vor mehr als zehn Jahren mit IB anfing, war deren Webpage/service noch nicht so umfangreich wie heute. Ich habe aus historischen Gründen daher mein eigenes Spreadsheet (=Excel). Damit tu ich viel mehr als nur Daten sammeln. Es ist so aufbereitet, dass ich am Jahresende nur einen bestimmten Teil davon ausdrucken muss und dies in der vom IRS verlangten Form als Anlage einreichen kann. Das muss aber nicht so sein -- ich könnte zwecks Steuererklärung auch IB's Jahresbericht benutzen.

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mc-mike

Haltet ihr den IB für den besten ausländischen Broker?

 

Ich bräuchte genauer gesagt 2 um meine Wünsche voll zu erfüllen:

 

- einer mit niedrigen Flat Fees für Order mit höheren Volumina. Also optimalerweise eine ausländischen Flatex. IB is ja etwas teuerer.

 

- einer mit rein prozentualen Fees. Also z.B. 0,5% vom Ordervolumen für kleinerer Order.

 

Bei den Handelsmärkten liegt der Schwerpunkt auf Xetra. Deutsche Parkettbörsen sowie europäische Börsen können

aber auch mal dran sein. Manchmal vielleicht auch US.

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quinvestor

Zu den Brokern:

IB ist sehr günstig im Vergleich zu DIBA, Consors, DAB. In Deutschland gibt es noch Sino. Dort kann man auch automatisiert handeln. Bin aber nicht sicher ob ich die dafür empfehlen würde. Da ist IB wesentlich besser. Ab 100,000$ lohnt sich für Autotrader auf jeden Fall Lime Brokerage. Da zahle ich einen Bruchteil von IB. Bei Lime hat man fast so günstige Kosten wie als Börsenmitglied.

 

 

Btw, zu dem "Steuermodell": die gleiche Problematik ergibt sich für Steuern allgemein. Der optimale Steuersatz wurde zu erst von Frank Ramsey untersucht und ist eine der wesentlichen Fragen in der Ökonomie. Die "Bürger-Rendite" ist als Steuermultiplikator bekannt und bezieht sich auf den Output der Volkswirtschaft (BIP). Das Problem ist m.E. , dass positive Effekte von Steuern sehr schwer zu ermitteln sind. Der Beitrag von Bildung zu dem BIP beispielsweise ist definitionsgemäß negativ.

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stat

Kleine aber wichtige Ergänzung zu Steuervorauszahlungen:

 

Vorrauszahlungen brummt Dir das FA nur auf wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Einnahmen also Zinsen handelt. Wenn Du trading Gewinne machst dann sollte es keine Vorauszahlung geben.

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mc-mike

Das hab ich mich auch schon gefragt als ich mich über die Vorauszahlungen informiert habe.

 

Sind die dann Kursgewinne praktisch explizit ausgeschlossen und man hat Steueraufschub bis Mai

des Folgejahres?

 

Weil wenns mal ein Jahr nicht gut läuft zahlt man ja praktisch Steuern für Gewinne die man garnicht einfährt.

 

Könnte höchstens kritisch werden wenn die sehen dass man ne Strategie hat die z.B. über 5 Jahre hinweg durchschnittlich

20% p.a. einfährt dass sie dann einfach die Vorauszahlung pauschalisieren.

 

Hat da jemand Erfahrung mit dem Finanzamt?

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fx11

Ich handle ausschliesslich über IB und hatte letztes Jahr zum Glück ein paar Tradinggewinne. Vor ca. sechs Wochen habe ich meinen Steuerbescheid für das abgelaufene Jahr erhalten. Das Finanzamt wollte nachträglich Abgeltungssteuer sowie Vorauszahlungen für dieses Jahr. Die erste Zahlung wäre ca. 2,5 Wochen nach Erhalt des Bescheides fällig gewesen. Die haben die Trading-Gewinne des letztes Jahres 1:1 auf das aktuelle Jahr angesetzt und daraus die Höhe der Vorauszahlungen abgeleitet.

 

Ob das normalerweise mit der Vorauszahlung so gängige Praxis ist, weiss ich nicht. Ich weiss nur, dass der Finanzbeamte sich bei meiner EkSt-Erklärung mindestens zwei dicke Klopse geleistet hatte. Ich hätte nämlich gar keine Abgeltungssteuer zahlen dürfen, da der Typ u.a. vergessen hatte, mir den Pauschbetrag auf die Gewinne anzurechnen. Ich habe Einspruch gegen den Bescheid eingelegt und muss nun gar keine Abgeltungssteuer blechen. Ist übrigens zum 3.Mal in den letzten vier Jahren bei mir, dass der Steuerbescheid falsch war.

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stat

Das hab ich mich auch schon gefragt als ich mich über die Vorauszahlungen informiert habe.

 

Sind die dann Kursgewinne praktisch explizit ausgeschlossen und man hat Steueraufschub bis Mai

des Folgejahres?

 

Weil wenns mal ein Jahr nicht gut läuft zahlt man ja praktisch Steuern für Gewinne die man garnicht einfährt.

 

Könnte höchstens kritisch werden wenn die sehen dass man ne Strategie hat die z.B. über 5 Jahre hinweg durchschnittlich

20% p.a. einfährt dass sie dann einfach die Vorauszahlung pauschalisieren.

 

Hat da jemand Erfahrung mit dem Finanzamt?

 

Ein Einspruch mit dem Verweis das es sich um nicht regelmäßig wiederkehrende Erträge handelt sollte in Deinem Fall ausreichen. Poste mal bitte ob das FA darauf eingeht. Bei einmaligen Firmenverkäufen kann das FA ja auch nicht hingehen und 500.000 Vorauszahlung für die nächsten Jahre fordern. Sobald dem FA klar ist das es sich eben nicht um Zinsen sonden Kursgewinnen handelt sollten sie zustimmen.

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

das Finanzamt unterscheidet bei der Festsetzung von Vorauszahlungen nicht, ob es sich um wiederkehrende Einnahmen handelt oder nicht. Das geht Stumpf nach der Höhe der Nachzahlung, siehe § 37 EStG. Eine Berücksichtigung findet erst bei einem Einspruch bzw. Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungsbeträge statt.

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mc-mike

bei mir wirds noch 1,2 Jahre dauern bis der Fall aktuell wird und ich Erfahrungen beitragen kann

(bin gerade erst dabei meine Depots ins Ausland zu verlagern)

 

D.h. man kann dann praktisch über den Einspruchsweg auf jeden Fall der Vorauszahlung entgehen?

 

Ginge das nicht könnte man ja theoretisch sogar erfolgsversprechend dagegen klagen (falls das noch niemand getan hat)

 

weil:

1. Anleger benachteiligt werden würden die ihr Depot im Ausland führen (im Fall keines Gewinnes)

2. Es doch einer unzumutbaren Härte nahe kommt nicht unbeachtliche Steuerbeträge ohne Gewinn zahlen zu müssen.

Man denke nur mal dran wenn man voll investiert wäre.

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xolgo

D.h. man kann dann praktisch über den Einspruchsweg auf jeden Fall der Vorauszahlung entgehen?

 

Ginge das nicht könnte man ja theoretisch sogar erfolgsversprechend dagegen klagen (falls das noch niemand getan hat)

 

Weil die Vorauszahlung im speziellen Fall nicht gerechtfertigt ist? Das wird man wohl im Einzelfall klären müssen.

Oder willst Du gleich gegen das Gesetz klagen?

 

1. Anleger benachteiligt werden würden die ihr Depot im Ausland führen (im Fall keines Gewinnes)

2. Es doch einer unzumutbaren Härte nahe kommt nicht unbeachtliche Steuerbeträge ohne Gewinn zahlen zu müssen.

Man denke nur mal dran wenn man voll investiert wäre.

 

In beiden Punkten sehe ich keine Argumente, warum die Anordnung von Vorauszahlungen prinzipiell nicht erlaubt sein sollte. Gesetze bevorzugen und benachteiligen nunmal verschiedene Gruppen und da es sich nur um eine Vorauszahlung einer Steuer auf Gewinne handelt, kann ich auch keine unzumutbare Härte erkennen.

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fw1962

@vanity - danke für die gute Beschreibung :)

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blasius

Ich habe 2009 leider Verluste bei IB gemacht und wollte diese Verluste bei meinem Jahressteuerausgleich gegen entsprechende Gewinne bei einer deutschen Bank aufrechnen. Dazu habe ich die Auflistung meiner sämtlichen Trades, die ich von IB bekommen habe, eingereicht. Die zuständige Sachbearbeiterin hat mir die Anrechnung meiner Verluste mit der Begründung verweigert, dass diese Auflistung keine Jahressteuerbescheinigung nach deutschem Steuerrecht darstellt.

Hat jemand in dieser Hinsicht Erfahrungen bei Finanzbehörden gemacht? Ich wäre für jeden Tipp dankbar.

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kleinerfisch

Ich habe 2009 leider Verluste bei IB gemacht und wollte diese Verluste bei meinem Jahressteuerausgleich gegen entsprechende Gewinne bei einer deutschen Bank aufrechnen. Dazu habe ich die Auflistung meiner sämtlichen Trades, die ich von IB bekommen habe, eingereicht. Die zuständige Sachbearbeiterin hat mir die Anrechnung meiner Verluste mit der Begründung verweigert, dass diese Auflistung keine Jahressteuerbescheinigung nach deutschem Steuerrecht darstellt.

Hat jemand in dieser Hinsicht Erfahrungen bei Finanzbehörden gemacht? Ich wäre für jeden Tipp dankbar.

 

Das ist auf jeden Fall Blödsinn, denn es würde im Gegenzug bedeuten, dass auch entsprechende Gewinne mangels JStB nicht steuerpflichtig wären.

Ich würde unbedingt Einspruch einlegen (wg. Fristwahrung, kann auch erstmal ohne Begründung sein) und Dir ansonsten empfehlen, die Frage im Unterforum Steuern und Steuern zu stellen. Da sitzen die Experten.

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klausk
· bearbeitet von klausk

Für alles hier Gesagte gilt: Es ist keine Steuerberatung!

 

@blasius, zunächst mal das für dich Wichtigste: Dein Kernproblem ist, dem Finanzamt deine Verluste glaubhaft zu machen. IB gibt dir zwar eine Aufstellung all deiner Trades, aber es bleibt deine Sache, wie du dem Finanzamt deine Gewinne oder Verluste klar machst. In welcher Form erteilt dir eine deutsche Bank Auskünfte über deine Trades, wenn nicht in ähnlicher Form, damit das Finanzamt etwaige Verluste glaubt?

 

Die Anrechenbarkeit von im Ausland etwa bezahlten Steuern sollte kein Problem sein. Für Gewinne nach Abzug der Verluste vertraut das IRS auf deine Angaben; Verluste allein kann dir das IRS nicht bestätigen.

 

Hier ist ein allgemeiner Überblick, wie das mit der Besteuerung von US-Gewinnen in Deutschland aussieht. Oder besser aussehen sollte, denn für mich funktioniert das Spiel umgekehrt. Ich bin in den USA steuerpflichtig. Für mein Konto in Deutschland hat die Bank von mir ein "Form W-9" bekommen, welches dem W-8BEN entspricht. Aufgrund des W-9 zahle ich In D (im wesentlichen) keine Steuern, von irgendwelchem Kleinkram abgesehen. Stattdessen schickt die Bank dem IRS (und mir) 1099s mit der Summe der gezahlten Dividenden und auch ein 1099-B mit der Summe aller Nettoerlöse aus den Verkäufen. Es ist meine Sache, davon den Kaufwert abzuziehen und dem IRS den Gewinn oder Verlust glaubhaft zu machen. Eventuell gezahlte Steuern kann ich auf meine US-Steuerschuld anrechnen lassen.

 

Zwei Berichte von IB sind wichtig. Beide sind online verfügbar, du mußt dich also in deinen Account einloggen. Je nachdem ob du dich bei www.interactivebrokers.com oder www.interactivebrokers.de einloggst, geh auf die Tab "My Account" (bzw. Mein Konto) dann auf "Account Management" (Kontoauszüge und Berichtwesen). Dort findest du

 

1) Gain/Loss Summary Worksheet (Aktivitätsauszüge)

 

Dies ist kein Steuerdokument, es geht also nicht ans IRS oder ans deutsche Finanzamt. Es ist für dich bestimmt. Für jede deiner abgeschlossenen Positionen gibt es eine Zeile mit Anzahl, Wertpapierbeschreibung, Daten und Preise von An- und Verkauf sowie deren Differenz: Gewinn oder Verlust. Das sollte dem Finanzamt ausreichen als Nachweis deiner Aktivitäten. Ich habe keine Ahnung, wie du das mit einer anderen Aufstellung glaubhafter darstellen könntest. Leider ist die Beschreibung dieses Berichts in Englisch. Es sollte dir aber möglich sein, glaubhaft zu machen, was diese Liste darstellt.

 

2) Den Bericht (Form 1042-S) als Nachweis für gezahlte Steuern.

 

Für gezahlte Dividenden hat IB vermutlich 15% "withholding tax" einbehalten und ans IRS abgeführt, zusammen mit diesem 1042-S. Ich verstehe die "withholding tax" als das Äquivalent zur Abgeltungssteuer. Dieses Dokument ist dein Nachweis für im Ausland gezahlte Steuer; es sollte dir möglich sein, diesen Betrag auf deine deutsche Steuerschuld anrechnen zu lassen.

 

Solltest du bei der Kontoeröffnung kein Formular "W-8BEN" ausgefüllt an IB geschickt haben, dann muß IB 30% einbehalten und abführen. Dann kannst du versuchen, eben diesen Betrag als bereits gezahlte Steuer anrechnen zu lassen. Was ja stimmt, aber vielleicht rechnet dir das Finanzamt nur die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA, englisch "Tax Treaty") eigentlich fälligen 15% an. Den Unterschied müßtest du dann selber tragen; es ist schließlich deine Schuld, kein W-8BEN eingereicht zu haben. Das kannst du zwar jederzeit nachholen, aber soweit ich weiß nicht rückwirkend. Alle drei Jahre muß das W-8BEN sowieso erneuert werden.

 

Allgemeine Informationen findest du nach "My Account" unter dem Tab "Tax Reporting" (Steuer Berichtwesen). Hier klick auf "Non-US Persons" (Nicht-US Personen). Hier werden die Formulare W-8BEN und 1042-S beschrieben, und du bekommst eine Übersicht über die "Tax Rates" (Steuersätze) für Dividenden und "Net Proceeds" (Netto-Gewinne). Letzteres sollte mit W-8BEN "0" enthalten, ohne den BEN den Nettoerlös sowie den Betrag der einbehaltenen Steuer.

 

Ich wußte noch nichts vom Steuer-Unterforum. Kann ein Mod dieses Ding verschieben?

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blasius

Hallo klausk und kleinerfisch,

 

vielen Dank für die prompten Tipps. Sie sind sehr hilfreich und einleuchtend. Mal sehen, wie das Finanzamt auf den fälligen Einspruch reagiert.

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