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powerschwabe

Depotwechsel Prämie steuerpflichtig?

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powerschwabe

Ich möchte mein Depot wechseln und würde dafür eine Prämie von 400 erhalten. Ist diese Steuerpflichtig?

 

Und wie sieht es mit den ganzen Willkommens Angeboten aus wo es 50-100 gibt

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WOVA1
· bearbeitet von WOVA1

Nach meiner Erfahrung leider ja. Mindestens mal bei Angeboten für Tagesgeld oder Girokonten.

 

Grundlage ist wohl ein netter Satz in §20 ESTG :

 

(3)

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden.

 

Ansonsten wär's ja eine schöne Welt: Irgendeine Bank würde ein Tagesgeldkonto mit 0% Verzinsung anbieten, aber halt 100 EUR 'Treueprämie' für eine bestimmte Summe pro Jahr überweisen. :rolleyes:

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DrCash
· bearbeitet von DrCash

Nach meiner Erfahrung leider ja. Mindestens mal bei Angeboten für Tagesgeld oder Girokonten.

 

Grundlage ist wohl ein netter Satz in §20 ESTG :

 

(3)

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden.

 

Ansonsten wär's ja eine schöne Welt: Irgendeine Bank würde ein Tagesgeldkonto mit 0% Verzinsung anbieten, aber halt 100 EUR 'Treueprämie' für eine bestimmte Summe pro Jahr überweisen. :rolleyes:

 

Ich fürchte, da hat WOVA1 recht ( Mein Link ) .

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yd33

Ich möchte mein Depot wechseln und würde dafür eine Prämie von 400 erhalten. Ist diese Steuerpflichtig?

 

Und wie sieht es mit den ganzen Willkommens Angeboten aus wo es 50-100 gibt

 

 

 

Wo gibt es so hohe Prämien ?

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Knarf

Ich möchte mein Depot wechseln und würde dafür eine Prämie von 400 erhalten. Ist diese Steuerpflichtig?

 

Und wie sieht es mit den ganzen Willkommens Angeboten aus wo es 50-100 gibt

 

Wo gibt es so hohe Prämien ?

 

Für Depotwechsel grad bei Consors. 1% des übertragenen Depotwertes, maximal 500 Euro Prämie.

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etherial

Ich fürchte, da hat WOVA1 recht ( Mein Link ) .

 

Das dachte ich bisher auch und das bedeutet, dass alles unter 256 unproblematisch ist.

 

Wenn ich WOVAs Absatz lese gehört so eine Prämie jedoch zu den Kapitaleinkünften und müsste dann eigentlich auch der Abgeltungssteuer unterliegen. Bei den Einkünften aus Kapitaleinnahmen gibt es den Freibetrag (801), aber dann müsste man so eine Prämie immer angeben.

 

Ich finde erstere Behandlung plausibler.

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DrCash

Ich fürchte, da hat WOVA1 recht ( Mein Link ) .

 

Das dachte ich bisher auch und das bedeutet, dass alles unter 256 unproblematisch ist.

 

Wenn ich WOVAs Absatz lese gehört so eine Prämie jedoch zu den Kapitaleinkünften und müsste dann eigentlich auch der Abgeltungssteuer unterliegen. Bei den Einkünften aus Kapitaleinnahmen gibt es den Freibetrag (801), aber dann müsste man so eine Prämie immer angeben.

 

Ich finde erstere Behandlung plausibler.

 

Wird auch vom Finanzamt so behandelt, Prämien sind Einkünfte aus sonstigen Leistungen und keine Einkünfte aus Kapitalvermögen.

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schappi9

Das dachte ich bisher auch und das bedeutet, dass alles unter 256 unproblematisch ist.

 

Wenn ich WOVAs Absatz lese gehört so eine Prämie jedoch zu den Kapitaleinkünften und müsste dann eigentlich auch der Abgeltungssteuer unterliegen. Bei den Einkünften aus Kapitaleinnahmen gibt es den Freibetrag (801), aber dann müsste man so eine Prämie immer angeben.

 

Ich finde erstere Behandlung plausibler.

 

Wird auch vom Finanzamt so behandelt, Prämien sind Einkünfte aus sonstigen Leistungen und keine Einkünfte aus Kapitalvermögen.

 

 

Ich muss das Thema nochmals aufgreifen mit der Bitte an die Steuerrechtsexperten um eine Stellungnahme.

 

Die ING-Diba hat mir kürzlich eine Depotübertragsprämie ohne Einbehalt von Abgeltungssteuer ausgezahlt.

 

Anders die Deutsche Bank. Diese ist der Auffassung, dass eine Depotübertragsprämie der Abgeltungssteuer unterliegt und führt von der Depotübertragsprämie Abgeltungssteuer ab.

 

Was ist richtig - was ist falsch?

 

PS: Mein Finanzamt (Finanzamt Wangen) hat in einem früheren Fall ausdrücklich die Auffassung vertreten, dass es sich bei einer Depotübertragsprämie um sonstige Einkünfte i.S. v. § 22 Nr. 3 EStG handelt (also vorbehaltlich der Freigrenze - weniger als 256 EUR im Kalenderjahr - einkommensteuerpflichtig).

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Bärenbulle
· bearbeitet von Bärenbulle

Ich möchte mein Depot wechseln und würde dafür eine Prämie von 400 erhalten. Ist diese Steuerpflichtig?

 

Und wie sieht es mit den ganzen Willkommens Angeboten aus wo es 50-100 gibt

 

 

 

Wo gibt es so hohe Prämien ?

Bei der Commerzbank gab es zum Jahresanfang (oder gibt es noch?) sogar 1000 EUR ab Depotgröße 250 TEUR. Ich bin gerade mit Papieren in der Höhe dahin umgezogen. Ich war auch überrascht, denn laut Bankangestellten hat man keine Bindefrist. Wenn das jetzt alle so anbieten, wird das bei mir noch ein lustiger Verschiebebahnhof.Wäre vielleicht mal ein Thema für einen eigenen Fred. Bin aber zz. zu Faul dazu. Hat nicht jemand Lust das mal zu recherchieren: ich wäre jedenfalls heißer Abonent.:thumbsup:

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter

Wo gibt es so hohe Prämien ?

Bei der Commerzbank gab es zum Jahresanfang (oder gibt es noch?) sogar 1000 EUR ab Depotgröße 250 TEUR. Ich bin gerade mit Papieren in der Höhe dahin umgezogen. Ich war auch überrascht, denn laut Bankangestellten hat man keine Bindefrist. Wenn das jetzt alle so anbieten, wird das bei mir noch ein lustiger Verschiebebahnhof.Wäre vielleicht mal ein Thema für einen eigenen Fred. Bin aber zz. zu Faul dazu. Hat nicht jemand Lust das mal zu recherchieren: ich wäre jedenfalls heißer Abonent.:thumbsup:

 

Wenn Du jetzt von der Coba wieder zu MaxBlue (DeuBa) wechselst, gibts nochmal 1250 Euro (0,5%). Max 2500 Euro bei 500TE

 

Darf ich Dich werben? blushing.gif

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Bärenbulle

Bei der Commerzbank gab es zum Jahresanfang (oder gibt es noch?) sogar 1000 EUR ab Depotgröße 250 TEUR. Ich bin gerade mit Papieren in der Höhe dahin umgezogen. Ich war auch überrascht, denn laut Bankangestellten hat man keine Bindefrist. Wenn das jetzt alle so anbieten, wird das bei mir noch ein lustiger Verschiebebahnhof.Wäre vielleicht mal ein Thema für einen eigenen Fred. Bin aber zz. zu Faul dazu. Hat nicht jemand Lust das mal zu recherchieren: ich wäre jedenfalls heißer Abonent.:thumbsup:

 

Wenn Du jetzt von der Coba wieder zu MaxBlue (DeuBa) wechselst, gibts nochmal 1250 Euro (0,5%). Max 2500 Euro bei 500TE

 

Darf ich Dich werben? blushing.gif

 

Klar, aber wie lang läuft denn die Aktion noch? Ich muss nämlich erst noch warten bis die 1000 EUR ausgezahlt werden.

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Allesverwerter

Wenn Du jetzt von der Coba wieder zu MaxBlue (DeuBa) wechselst, gibts nochmal 1250 Euro (0,5%). Max 2500 Euro bei 500TE

 

Darf ich Dich werben? blushing.gif

 

Klar, aber wie lang läuft denn die Aktion noch? Ich muss nämlich erst noch warten bis die 1000 EUR ausgezahlt werden.

 

Bis 31.03.2015.

 

Schick mir mal bitte Deine E-Mail-Adresse via Bordmail, danke.

 

 

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon
Wenn Du jetzt von der Coba wieder zu MaxBlue (DeuBa) wechselst, gibts nochmal 1250 Euro (0,5%). Max 2500 Euro bei 500TE

Allerdings müssen die Wertpapiere mindestens 1 Jahr dort liegen bleiben, sonst wird dir die Prämie wieder entzogen. Cash zählt übrigens nicht, außer du kaufst davon Wertpapiere.

 

Das sagt übrigens die CoBa zum Thema Prämie und Steuer:

Welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich?

Die Prämienzahlung für einen Übertrag von Depotwerten ist steuerfrei, sofern sämtliche in einem Kalenderjahr bezogenen „sonstigen Einkünfte“ (§ 22 Nr. 3 EStG) weniger als 256 € betragen. Andernfalls ist eine Angabe in der persönlichen Einkommensteuererklärung notwendig.

Quelle: https://www.commerzbank.de/portal/media/a-30-sonstige-medien/pdf/produktinfo/produktinformationsblatt/produktblatt_Depot_gegen_Bargeld_0115.pdf

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

Ist die Frage nach der Versteuerung von Prämien eigentlich inzwischen zweifelsfrei geklärt?

Die Deutsche zieht weiterhin AbgSt ab, die anderen Banken sagen, es handele sich um sonstige Einkünfte (= persönlicher Steuersatz ab 256 EUR/Jahr).

 

Und noch eine Frage:

Ich habe eine Prämie in Form eines kleinen Goldbarrens erhalten.

Wie soll ich den bewerten?

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reckoner

Hallo,

 

Ist die Frage nach der Versteuerung von Prämien eigentlich inzwischen zweifelsfrei geklärt?
Für mich gab es da nie Zweifel, bei Depotüberträgen sind es Sonstige Erträge, bei Tagesgeldkonten hingegen Kapitalerträge (ich kenne aber keine Bank die da eine Prämie anbietet, wenn dann läuft das über höhere Zinsen für die erste Zeit).

 

Ich habe eine Prämie in Form eines kleinen Goldbarrens erhalten.

Wie soll ich den bewerten?

Mit dem Goldkurs natürlich, ich würde den vom Tag der Lieferung nehmen.

 

Und ich schieb' mal eine ähnliche Frage hinterher: Was ist mit negativen Depotgebühren? (gibt es bei comdirect)

Positive Depotgebühren sind ja praktisch steuerfrei (nicht absetzbar), gilt das dann auch umgekehrt?

 

Stefan

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ceekay74

Was ist mit negativen Depotgebühren? (gibt es bei comdirect)

Positive Depotgebühren sind ja praktisch steuerfrei (nicht absetzbar), gilt das dann auch umgekehrt?

Die comdirect zahlt dir also Geld für die Verwahrung deiner Wertpapiere? Kann ich im Preis- und Leistungsverzeichnis auf den ersten Blick nicht finden... :blink:

 

Derartige Einkünfte dürften nicht unter § 20 (3) EStG fallen, da sie nicht neben den in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Daher würde ich vermuten, dass es sich wie bei den Prämien für Depotüberträge um sonstige Einküfte gem. § 22 Nr. 3 EStG handelt.

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reckoner

Hallo,

 

Die comdirect zahlt dir also Geld für die Verwahrung deiner Wertpapiere? Kann ich im Preis- und Leistungsverzeichnis auf den ersten Blick nicht finden...
Sorry, vielleicht hab' ich mich falsch erinnert und es ist für das Girokonto. Es hatte glaube ich mit beidem zu tun, Girokonto mit regelmäßigem Geldeingang spart die Depotbgebühren, zusätzlich gibt es jeden Monat einen Euro Gutschrift (keine Ahnung wofür jetzt genau).

 

Klar, 12 Euro p.a. sind nicht die Welt, aber gerade im laufenden Jahr hab' ich schon 200 Euro Prämie für Depotüberträge und etwas Kleinkram, da sind die 256 Euro nicht mehr weit. Und plötzlich würden mir dann über 65 Euro fehlen, da kann man schon mal ein paar Minuten drüber nachdenken.

 

Daher würde ich vermuten, dass es sich wie bei den Prämien für Depotüberträge um sonstige Einküfte gem. § 22 Nr. 3 EStG handelt.
Natürlich sind es keine Kapitalerträge. Aber sind es wirklich Sonstige Einkünfte? Und darf ich dann entsprechende Kontogebühren anderer Banken dagegen rechnen?

 

Stefan

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Valueanalyst
· bearbeitet von Valueanalyst

Hallo zusammen,

Am 22.2.2015 um 15:18 schrieb schappi9:

 

 

Ich muss das Thema nochmals aufgreifen mit der Bitte an die Steuerrechtsexperten um eine Stellungnahme.

 

Die ING-Diba hat mir kürzlich eine Depotübertragsprämie ohne Einbehalt von Abgeltungssteuer ausgezahlt.

 

Anders die Deutsche Bank. Diese ist der Auffassung, dass eine Depotübertragsprämie der Abgeltungssteuer unterliegt und führt von der Depotübertragsprämie Abgeltungssteuer ab.

 

Was ist richtig - was ist falsch?

 

PS: Mein Finanzamt (Finanzamt Wangen) hat in einem früheren Fall ausdrücklich die Auffassung vertreten, dass es sich bei einer Depotübertragsprämie um sonstige Einkünfte i.S. v. § 22 Nr. 3 EStG handelt (also vorbehaltlich der Freigrenze - weniger als 256 EUR im Kalenderjahr - einkommensteuerpflichtig).

 

Hallo zusammen,

ich möchte das Thema hier auch noch mal aufwärmen, da die Banken dies unterschiedlich mit der Auszahlung und dem Steuereinbehalt handhaben, warum auch immer (s.Zitat)......

 

- kickback/Übertragsprämien fallen unter Sonstige Einkünfte und unterliegen damit dem individuellen Steuer-/Spitzensteuersatz?

- Die nächste Frage ist in dem Kontext wie es sich dann mit Kosten und Deportübertragsgebühren verhält, die ja dann unter den sonstigen Einkünften/Ausgaben fallen dürften, was aber nicht der Fall ist!?

- Auf der einen Seite erhält man ein kickback, wie bei ebase & Co. (nichts anderes sind die Prämien ja auch nicht) auf der anderen Seite zahlt man Gebühren wie die TER bei den Fonds die man auch nicht absetzen kann. Ich denke im Grunde an das kickback für Anteile die vor 2008 steuerfrei verkauft werden können (bis 100T€ Gewinn). Damit müsste das kickback auch im ünbertragenden Sinne steuerfrei sein.

 

Also einfacher und gerechter ist was anderes und ich Frage mich ob und wie das Finanzamt hier verhältnismäßig prüfen kann wenn man dann noch  Freibeträge berücksichtigen muss und selbst die Banken unterschiedliche Handhabungen haben.......

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Wechsel-Prämien sind in der Regel "sonstige Einkünfte" nach §22 EStG und tariflich zu versteuern. Sie sind weder Entgelt für eine Kapitalüberlassung noch Gewinnausschüttung (Dividende) und auch kein Gewinn aus der Veräußerung von Wertpapieren. Auch ersetzen sie keine Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Veräußerungsgewinnen aus Wertpapieren entstehen können. Sie treten auch nicht anstelle oder neben den obigen Einkünften, wie z.B. Entschädigungszahlungen (wenn die Bank z.B. Mist gebaut hat) oder eine Provisionsrückgewähr, wenn man besondere Konditionen für die Kauf von Investmentfondsanteilen aushandelt.

 

Die Grenze muss man ziehen, wenn solche Prämien in unmittelbaren Zusammenhang mit Geschäften stehen, die unter die Abgeltungssteuer fallen. Z.B. bei einer einmaligen Festgeldanlage, wenn die Prämie Zinscharakter hat.

 

Noch eindeutiger ist es, wenn es sich um Sachprämien handelt, die dann halt mit dem beizulegenden Wert bewertet werden müssen. Da schaut man via Preissuchmaschine zeitnah nach dem günstigsten Preis der Sache bzw. einer "gleichwertigen Sache" und setzt einfach diesen an (Bildschirmkopie als Eigenbeleg ist ratsam). Beim Weiterverkauf der Sache greift dann u.U. §23 EStG, wo man dann wiederum die obige Einnahme als Anschaffungskosten wieder absetzt.

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reckoner

Hallo Valueanalyst,

 

was sind denn das für - falsche - Zitate?

 

Zitat

... wie es sich dann mit Kosten und Deportübertragsgebühren verhält, die ja dann unter den sonstigen Einkünften/Ausgaben fallen dürften, was aber nicht der Fall ist!?

Doch, das ist der Fall. Wenn der Übertrag nicht kostenfrei ist (innerhalb Deutschlands übrigens nicht zulässig), sind das natürlich Werbungskosten.

 

Zitat

... auf der anderen Seite zahlt man Gebühren wie die TER bei den Fonds die man auch nicht absetzen kann.

Auch das ist falsch, Gebühren mindern natürlich die Steuer.

 

Stefan

 

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luk83

Hallo,

 

muss das Thema nochmals hervorholen, da ich mich gerade mit dem Depotübertrag zur Targobank befasse. Dafür gibt es 2% aufs Tagesgeld bis 40000€ sprich insgesamt 800€ bei voller Ausreizung. Wie wird das nun steuerlich behandelt? Die Zinsen müssten doch pauschal mit 25% plus Soli als Abgeltungssteuer abgezogen werden oder sind die 2% quasi als Prämie zu sehen, da ja momentan kein/kaum Zins auf Tagesgeldkonten üblich sind? Muss ich die 2% also mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz in der Steuererklärung  als sonstige Einkünfte angeben oder in dem Fall eher nicht? Ich bin ja auch nicht verpflichtet bei 40000€ Depotübertrag auch 40000€ aufs Tagesgeldkonto zu packen (was aber natürlich nur logisch ist gebe ich auch zu). Vielleicht hatte schonmal jemand den Fall. Besten Dank im Voraus

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odensee
vor 8 Minuten von luk83:

Muss ich die 2% also mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz in der Steuererklärung  als sonstige Einkünfte angeben oder in dem Fall eher nicht?

Zinsen sind Zinsen. Du wirst am Jahresende sehen: die ziehen selbstverständlich die Kapitalertragssteuer ab, während echte Prämien unversteuert ausgezahlt werden.

 

vor 8 Minuten von luk83:

Ich bin ja auch nicht verpflichtet bei 40000€ Depotübertrag auch 40000€ aufs Tagesgeldkonto zu packen

Was angesichts 2% keine gute Idee wäre. Ausser, man hat keine 40.000 fürs TG-Konto ;)

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schuck

Guten Abend an alle,

 

auch ich muss diesen alten Thread noch einmal aufwärmen, da ich auf einen Teilaspekt der Angabe von Prämien im Zusammenhang mit Depotwechsel oder Kontoeröffnung noch keine Antwort gefunden habe.

 

Wenn ich als Arbeitnehmer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung im nachfolgenden Jahr verpflichtet bin, ändert sich das durch den Erhalt einer Prämie, die die Freigrenze von 256 € überschreitet? Würde ich damit zur Abgabe einer Steuererklärung im nachfolgenden Jahr verpflichtet oder könnte ich mir wie gewöhnlich vier Jahre mit der Abgabe der Erklärung Zeit lassen?

 

Danke und Gruß

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reckoner

Hallo,

 

durch Sonstige Einkünfte über 256 Euro wird man erklärungspflichtig (mit den üblichen Fristen). Genau so wie durch ein Nebengewerbe, Mieteinnahmen u.s.w.

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase
vor einer Stunde von schuck:

ändert sich das durch den Erhalt einer Prämie, die die Freigrenze von 256 € überschreitet?

Joa.

Die Freigrenze von 256,- ist für sonstige Einkünfte in § 22 Nr. 3 Satz 2 EStG geregelt, somit Bestandteil der Berechnung sonst. Einkünfte. Drunter nicht steuerbar, drüber Steuerpflicht.

 

Diese sonst Einkünfte stehen wiederum in der Liste der steuerpflichtigen Einkünfte (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 EStG) und dafür gilt die Erklärungspflicht nach § 25 Abs. 3 EstG in Verbindung mit § 25 Abs. 1 EStG.

So die Logik des Einkommensteuerrechts.

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