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333falk

Private Haftpflichtversicherung für mich gesucht / Single- und Familientarife

Empfohlene Beiträge

chirlu
vor 1 Stunde schrieb Chips:

Gab es denn schon jemals einen nachgewiesenen Fall mit einer Summe über 20mio.?

 

In der Kfz-Haftpflicht auf jeden Fall (Wiehltalbrücke): Großschaden mit unbeschränkter Haftung

 

Privathaftpflicht weiß ich nicht, aber so ein Fall läßt sich zumindest gedanklich leicht konstruieren.

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Nordisch
vor 3 Stunden schrieb Chips:

Ich brauch für meine Familie nun auch ne Haftpflicht. 

Ist es wirklich relevant, statt 10 oder 20Mio. dann 50mio. zu nehmen?

Gegenfrage: Ist es relevant, 7,14 im Jahr zu sparen?

 

Das sind so Dinge, da ist mir persönlich die Zeit zum Nachdenken schon zu schade. Tarife zu optimieren, dass sie zu der Lebenssituation passen, alles gut. Aber der Punkt mit den Deckungssummen fällt voll in das oben genannte Problem der Statistik, das Einzelereignis lässt sich eben nicht sinnvoll (be)greifen um damit zu planen. Also bleibt nur, vom worst-case auszugehen, und wenn die PHV somit als Schutz für katastrophale, aber statistisch unwahrscheinliche Ereignisse funktionieren soll, dann macht das mMn nur Sinn wenn dieser Schutz dann auch so (finanziell) weitreichend wie eben möglich ist.

 

(Das alles unter der Voraussetzung, dass Du die gleiche Police mit verschiedenen Deckungssummen bekommst, was durchaus nicht Standard ist.)

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polydeikes

Du bist hier im WPF. Da ist das mancher Menschen Lebensinhalt ... :rolleyes:

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Nordisch

:lol:

 

Ich will mich ja gar nicht freisprechen. 50ct beim I-net shopping zu sparen ist höchstwichtig. Aber in diesem einen, speziellen Fall -- nö.

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Chips
vor 6 Stunden schrieb Nordisch:

Gegenfrage: Ist es relevant, 7,14 im Jahr zu sparen?

 

Das sind so Dinge, da ist mir persönlich die Zeit zum Nachdenken schon zu schade. Tarife zu optimieren, dass sie zu der Lebenssituation passen, alles gut. Aber der Punkt mit den Deckungssummen fällt voll in das oben genannte Problem der Statistik, das Einzelereignis lässt sich eben nicht sinnvoll (be)greifen um damit zu planen. Also bleibt nur, vom worst-case auszugehen, und wenn die PHV somit als Schutz für katastrophale, aber statistisch unwahrscheinliche Ereignisse funktionieren soll, dann macht das mMn nur Sinn wenn dieser Schutz dann auch so (finanziell) weitreichend wie eben möglich ist.

 

(Das alles unter der Voraussetzung, dass Du die gleiche Police mit verschiedenen Deckungssummen bekommst, was durchaus nicht Standard ist.)

Hm ja. 1/3 aller Deutschen haben gar keine PVK. Deckungssumme 0€. 

Ne, aber 7,14€ im Jahr. Warum nicht nochmal 7,14€ im Jahr für ne Deckungssumme von 100Mio.? Nochmal 7,14 drauf, und man ist mit 200Mio. nochmal besser abgedeckt. 

Oder man zahlt im Jahr 10 000€ und ist gegen 100Mrd abgesichert. Wer weiß. Vlt. fackelt man ja mal versehentlich ganz München ab. 

 

Warum bietet die Versicherung unter 50Mio. überhaupt erst an?

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JohBe

Erstversicherer kaufen zum Schutz vor Großschäden Rückversicherung. Eine Erhöhung der Deckungssumme geht also zu Lasten der Rückversicherer. Diese unterstützen so hohe Deckung summen nicht. Ausnahmen bestätigen die Regel (Allianz mit EUR 60 Mio., es gab früher mal bei einem Anbieter unbegrenzte Haftung).

 

Zusätzlich achten Rückversicherer darauf, dass zwar eine Deckungssumme von EUR 50 Mio. angeboten wird, aber die maximale Entschädigung pro geschädigte Person auf EUR 15 Mio. begrenzt ist. Das ist bei fast allen PHV Anbietern so (z. B. Die diskutierten HKD). Um die EUR 50 Mio. auszuschöpfen, braucht man also einen hohen Sachschaden oder 4 geschädigte Personen. 

 

Aufgrund der Wiehtalbrücke haben die Rückversicherer ihre Kunden (also Erstversicherer) gezwungen, die unbegrenzte Deckungssumme in KH abzuschaffen. Das bietet keiner mehr (für Neugeschäft) an. Der Schaden wurde letztlich nicht so teuer wie befürchtet, da die Brücke nicht neu gebaut werden musste. In UK gibt es den Schaden Shelby (https://en.m.wikipedia.org/wiki/Great_Heck_rail_crash). 

 

In der PHV in Deutschland gab es bisher  nicht ganz so hohe Schäden. Das liegt auch an der anderen Haftungssituation als in KH (Gefährdungshaftung vs. Normale Haftung nach BGB). 

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Chips
· bearbeitet von Chips
vor einer Stunde schrieb JohBe:

Erstversicherer kaufen zum Schutz vor Großschäden Rückversicherung. Eine Erhöhung der Deckungssumme geht also zu Lasten der Rückversicherer. Diese unterstützen so hohe Deckung summen nicht. Ausnahmen bestätigen die Regel (Allianz mit EUR 60 Mio., es gab früher mal bei einem Anbieter unbegrenzte Haftung).

 

Zusätzlich achten Rückversicherer darauf, dass zwar eine Deckungssumme von EUR 50 Mio. angeboten wird, aber die maximale Entschädigung pro geschädigte Person auf EUR 15 Mio. begrenzt ist. Das ist bei fast allen PHV Anbietern so (z. B. Die diskutierten HKD). Um die EUR 50 Mio. auszuschöpfen, braucht man also einen hohen Sachschaden oder 4 geschädigte Personen. 

 

Aufgrund der Wiehtalbrücke haben die Rückversicherer ihre Kunden (also Erstversicherer) gezwungen, die unbegrenzte Deckungssumme in KH abzuschaffen. Das bietet keiner mehr (für Neugeschäft) an. Der Schaden wurde letztlich nicht so teuer wie befürchtet, da die Brücke nicht neu gebaut werden musste. In UK gibt es den Schaden Shelby (https://en.m.wikipedia.org/wiki/Great_Heck_rail_crash). 

 

In der PHV in Deutschland gab es bisher  nicht ganz so hohe Schäden. Das liegt auch an der anderen Haftungssituation als in KH (Gefährdungshaftung vs. Normale Haftung nach BGB). 

 

Ich meine, dass ich morgen im Straßenverkehr umkomme, ist wohl wahrscheinlicher als einen Schaden von über 20Mio. zu verursachen. Wenn ich über zwischen Deckungssumme von 20 und 50Mio. 10€ im Jahr spare, wäre es für mein Leben nicht sogar besser, zB. in der Küche einen zweiten Rauchmelder anzubringen, der mir das Leben rettet, falls der Erste nicht funktioniert? Ich meine, es ist extrem unwahrscheinlich, dass es mal brennt. Noch unwahrscheinlicher, dass der Rauchmelder nicht funktioniert. Aber das ist doch immer noch deutlich wahrscheinlicher als einen Schaden von über 20Mio. zu verursachen. 

 

Und falls es doch passiert? Bin bis 20Mio. versichert und es entsteht ein Schaden für 30Mio. Dann würde man Privatinsolvenz anmelden? Ich meine, 80Mio. Deutsche, 50 Jahre zurück. Wie oft kam das vor? Wenn es keinen einzigen Fall gibt, gegen was versichert man sich da?

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Nordisch
· bearbeitet von Nordisch
Sp.
vor 7 Stunden schrieb Chips:

Hm ja. 1/3 aller Deutschen haben gar keine PVK. Deckungssumme 0€.

1/3 aller Deutschen haben auch nicht genug Kapazität zum nachdenken und sind im Zweifel asoziale ****

 

Natürlich würdest Du Privatinsolvenz anmelden. Sonst stehst Du nämlich Dein Leben lang nur mit dem Pfändungsfreibetrag auf der Straße. Also tust Du das, kannst für 6 Jahre Dein Leben mit Peter Zwegat verfilmen lassen, und bist dann raus aus der Nummer. Schön.

 

Anderseits: Ein junger Mensch, vielleicht talentierter Sportler, und Du nietest den um mit Deinem hippen e-bike. Er fällt blöd vor nen Laster, und danach gibt's keine Meisterschaften mehr, sondern er verbringt den Rest des Lebens im Bett und wird gefüttert. Wobei, nee wird er nicht, weil Du bist ja pleite und niemand zahlt. Glück gehabt!

 

Wenn nicht 1/3 aller Deutschen keine PHV hätten, bräuchte ich keine Ausfalldeckung. Sorry, das macht mich sauer.

 

 

Aber um zum Punkt zurückzukommen: wie JohBe gesagt hat, gibt es normalerweise Sublimits und die Deckungssumme bezieht sich dann z.B. auf mehrere Personen. Du musst halt in die Bedingungen gucken. Wenn Dir "15 Millionen" groß genug erscheint, und zwei extra-Bratwürste im Stadion pro Jahr wichtig genug, leg los. Ich will nicht bestreiten, dass irgendeine PHV meilenweit besser als gar keine ist, und es ging ja hier nicht um ob, sondern wie. Meine Vorgehensweise hab ich beschrieben -- passenden Tarif finden, da das Maximum nehmen, und nie wieder darüber nachdenken (hoffentlich).

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 15 Minuten schrieb Nordisch:

Wenn nicht 1/3 aller Deutschen keine PHV hätten, bräuchte ich keine Ausfalldeckung. Sorry, das macht mich sauer.

 

Auch Nicht-Deutsche, die hier leben, können Schäden verursachen. Man sollte also "Deutschen" durch "Einwohner" ersetzen.

 

Einem Freund von mir ist genau das passiert: Er fährt mit dem Auto von der Arbeit nach Hause, als unvermittelt ein Kind mit einem Fahrrad bei Rot (für Fußgänger) über die Ampel fährt. Er zieht rechts rüber, um das Kind nicht zu erwischen. Dabei fährt ihm eine Frau, die auf der rechten Spur fuhr in sein Auto. Das Kind lässt sein Fahrrad liegen und rennt weg. Er geistesgegenwärtig hinterher und schnappt den Jungen (ca. 12-13 Jahre alt). Später kam dann die Mutter. Alle mit Migrationshintergund. Haftpflicht hatten sie natürlich keine, waren angeblich auch ganz arme Kirchenmäuse hatten aber alle (Kind und Mutter) ihre iPhones. Ende vom Lied: Er ist auf seinem Schaden (im Wesentlichen eine Kasko-Höherstufung) sitzen geblieben. Seine Anwältin hat ihm empfohlen, nicht zu klagen, da da eh nichts zu holen wäre.

 

Und was lernt man da draus: Es geht auch ohne Haftpflicht. :D

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TWP17

Dann hat der Freund aber nicht den richtigen Versicherer gehabt, weil auch dafür gibt es klar verständliche Bausteine in der PHV.

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Chips
vor einer Stunde schrieb sparfux:

 

Auch Nicht-Deutsche, die hier leben, können Schäden verursachen. Man sollte also "Deutschen" durch "Einwohner" ersetzen.

 

Einem Freund von mir ist genau das passiert: Er fährt mit dem Auto von der Arbeit nach Hause, als unvermittelt ein Kind mit einem Fahrrad bei Rot (für Fußgänger) über die Ampel fährt. Er zieht rechts rüber, um das Kind nicht zu erwischen. Dabei fährt ihm eine Frau, die auf der rechten Spur fuhr in sein Auto. Das Kind lässt sein Fahrrad liegen und rennt weg. Er geistesgegenwärtig hinterher und schnappt den Jungen (ca. 12-13 Jahre alt). Später kam dann die Mutter. Alle mit Migrationshintergund. Haftpflicht hatten sie natürlich keine, waren angeblich auch ganz arme Kirchenmäuse hatten aber alle (Kind und Mutter) ihre iPhones. Ende vom Lied: Er ist auf seinem Schaden (im Wesentlichen eine Kasko-Höherstufung) sitzen geblieben. Seine Anwältin hat ihm empfohlen, nicht zu klagen, da da eh nichts zu holen wäre.

 

Und was lernt man da draus: Es geht auch ohne Haftpflicht. :D

Oha. Wenn mir mal sowas passiert, hoffe ich, der Schaden bleibt unter 20Mio., denn ich plane nicht, 50Mio. als Deckungssumme zu nehmen. Vielleicht trifft die Erde aber auch ein Asteroid, der alles Leben zerstört. Letzterer tritt wohl wahrscheinlicher ein als ein Schaden von über 20mio. :D

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sparfux
vor 12 Minuten schrieb TWP17:

Dann hat der Freund aber nicht den richtigen Versicherer gehabt, weil auch dafür gibt es klar verständliche Bausteine in der PHV.

Du meinst er hätte eine Versicherung dafür haben sollen, dass die anderen keine Verischerung haben? Ja klar, so kann man das auch sehen.

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odensee
vor 7 Minuten schrieb sparfux:

Du meinst er hätte eine Versicherung dafür haben sollen, dass die anderen keine Verischerung haben? Ja klar, so kann man das auch sehen.

Nennt sich Ausfalldeckung und ist z.B. bei der HKD schon im kleinsten Tarif enthalten. Keine Werbung für HKD, nur als Hinweis.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 5 Minuten schrieb odensee:

Nennt sich Ausfalldeckung und ist z.B. bei der HKD schon im kleinsten Tarif enthalten. Keine Werbung für HKD, nur als Hinweis.

Ich weiß das und ich habe es ja auch. Ich finde es nur ziemlich paradox. Vorallendingen die oben anklingende Argumentation: Selber schuld in so einem Fall. (Obwohl ja genau die anderen eine Haftpflicht hätten haben sollen.)

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polydeikes

Paradox ist der ganze Müll hier. Von Leugnung 302 InsO / 290 InsO über völlige Missinterpretation von Schadensketten, über pauschale, angebliche Deliktfähigkeit im Straßenverkehr von (hat der Hund so erzählt) 12-13jährigen iPhonenutzern bis hin zur völligen Missinterpretation der Aufgabe einer Haftpflicht (von Ansprüchen frei stellen != Ansprüche zu bezahlen). Wenn ich diesen ganzen Aluhutquark lese, weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Hab mich für lautes Lachen entschieden.

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sparfux
vor einer Stunde schrieb polydeikes:

Hab mich für lautes Lachen entschieden.

 

Dann bleib doch am besten dafür in Deinem Keller. :lol:

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paradox82

Kurze Frage zu IR XXL vs. HK einfach komplett, da ich hier im Faden dazu keine Antwort gefunden habe:

 

Ist es richtig, dass die IR im Gegensatz zur HK keine Bestleistungsgarantie hat, sondern "lediglich" eine Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen anbietet? Dafür kostet der HK, je nach Tarif, 20 bis 30 Euro mehr p.a. liegt das Hauptsächlich an dieser Garantie und gibt es Erfahrungen, wo das gegriffen hat?

 

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Nordisch
· bearbeitet von Nordisch

@paradox82: Z.B. hier (Link). Soweit ich gesehen hab, als ich selber am suchen war, ist das weiterhin relevant. Sollte wenigstens Teil A Deiner Frage klären, und evtl. weitere Fragen, die Du noch gar nicht gestellt hast.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Früher habe ich gerne Urban Legends gelesen. Beispielsweise "Die Spinne in der Yucca-Palme: sagenhafte Geschichten von heute" von Prof. Wilhelm Brednich. Das Buch war der Hit in den 90er Jahren und es ist auch heute noch sehr lesenswert.

 

Warum ich das erzähle? Alle Urban Legends beginnen mit: der Freund eines Freundes oder die Schwägerin eines guten Bekannten hat folgendes erlebt... Und dann kommt eine haarsträubende Geschichte, die keiner glauben würde, wenn sie nicht tatsächlich genau so dem Freund des Freundes passiert wäre... ;-) Die oben gepostete Geschichte, die mit "Einem Freund von mir ist genau das passiert: ..." anfängt, passt prima dazu! Jeder, der die "Spinne in der Yucca-Palme" gelesen hat, weiß schon nach diesem ersten Teilsatz, was als nächstes kommt..

 

Noch besser sind die teilweise völlig überzogenen Anfragen und Erwartungen zu Haftpflicht- oder BU-Versicherungen in diesem Forum (ich denke da beispielsweise an die Anfrage "BUV ohne Gesundheitsfragen mit 10 Jahren "Wartezeit"?")... Also, ich amüsiere mich köstlich!

 

Falls ich jemanden beleidigt haben sollte, bitte ich um Entschuldigung. Es gibt hier viele vernünftige Teilnehmer, Anfragen, Antworten und  Kommentare. Aber dazwischen gibt es immer wieder völlig absurde Posts.

 

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor einer Stunde schrieb stagflation:

 Aber dazwischen gibt es immer wieder völlig absurde Posts.

Was willst Du denn damit sagen? Das die Geschichte gelogen ist? Oder wolltest Du einfach mal kund tun, dass Du in den 90er Jahren coole Bücher gelesen hattest? :lol:

 

Was ist daran denn absurd? Jemand hätte um ein Haar einen 12-jährigen überfahren, der bei Rot über die Ampel ist, beim Ausweichen gab es einen Unfall, die Verursacher hatten keine Haftplficht und er blieb auf seinem Schaden am Auto sitzen.

 

Ich kann da nichts "abstruses", "absurdes" oder "haarsträubendes" finden (Hast Dir ein paar schöne Begriffe rausgesucht - erinnert micht an Freak Shows :D ) Ich finde eher Deine Urban Legends Geschichte in dem Zusammenhang abstrus.

 

PS: Die Frage, warum er es nicht über seinen eigene Haftpflicht mit einer Ausfalldeckung probiert hat, muss ich ihm nochmal stellen. Darüber hatten wir nicht gesprochen. Ich denke mal entweder hatte er keine Ausfalldeckung, er kannte den (möglichen) Weg nicht und niemand hat ihn darauf hingewiesen oder er hatte einfach keinen Bock, sich weiter mit dem Thema auseinanderzusetzen.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Sparfux: ich habe eigentlich gar keine Lust mich mit Dir zu streiten - an anderer Stelle habe ich ganz vernünftige Beiträge von Dir gelesen...
 

Zitat

Jemand hätte um ein Haar einen 12-jährigen überfahren, der bei Rot über die Ampel ist, beim Ausweichen gab es einen Unfall, die Verursacher hatten keine Haftplficht und er blieb auf seinem Schaden am Auto sitzen.

 

Wenn Du den Fall so schilderst, enthält er nichts absurdes und wir können gerne darüber diskutieren.

 

Oben hast Du den Fall aber etwas anders erzählt:

 

Zitat

Einem Freund von mir ist genau das passiert: Er fährt mit dem Auto von der Arbeit nach Hause, als unvermittelt ein Kind mit einem Fahrrad bei Rot (für Fußgänger) über die Ampel fährt. Er zieht rechts rüber, um das Kind nicht zu erwischen. Dabei fährt ihm eine Frau, die auf der rechten Spur fuhr in sein Auto. Das Kind lässt sein Fahrrad liegen und rennt weg. Er geistesgegenwärtig hinterher und schnappt den Jungen (ca. 12-13 Jahre alt). Später kam dann die Mutter. Alle mit Migrationshintergund. Haftpflicht hatten sie natürlich keine, waren angeblich auch ganz arme Kirchenmäuse hatten aber alle (Kind und Mutter) ihre iPhones. Ende vom Lied: Er ist auf seinem Schaden (im Wesentlichen eine Kasko-Höherstufung) sitzen geblieben. Seine Anwältin hat ihm empfohlen, nicht zu klagen, da da eh nichts zu holen wäre.

 

Zunächst einmal springt an zwei Stellen mein FakeNews-Detektor an. Zuerst bei "Einem Freund von mir..." und dann - und das ist der wesentliche Punkt - bei "Alle mit Migrationshintergund. Haftpflicht hatten sie natürlich keine". Ob es Ausländer waren oder nicht, ist für eine Betrachtung des Falls völlig irrelevant. Von daher hättest Du den Teil besser weggelassen. Derartige Stereotype würde ich in einer Boulevard-Zeitung erwarten, aber nicht in einer Diskussion im Wertpapier-Forum. Das heißt aber nicht, dass Deine Geschichte falsch wäre oder dass ich Dir nicht glauben würde. Aber es heißt, dass ich sehr misstrauisch werde.

 

Absurd an Deinem Fall ist etwas ganz anderes: Du stellst es so dar, als hätte Dein Freund kein Geld bekommen, weil der Junge keine Haftpflicht-Versicherung hatte. Und den Teil glaube ich nicht, ja ich halte ihn für "haarsträubend" falsch.

 

Glaubst Du wirklich, dass Dein Freund seinen Schaden ersetzt bekommen hätte, WENN der Junge eine Haftpflicht-Versicherung gehabt hätte? Überleg doch mal, was passiert wäre. Dein Freund wäre zu der Haftpflicht-Versicherung gegangen und hätte um Erstattung seiner Ausgaben gebeten. Wenn es nur ein kaputter Spiegel gewesen wäre, hätte die Versicherung vielleicht bezahlt. Bei einem größeren Schaden (4- oder 5-stelliger Betrag) hätte die Versicherung erst einmal eine Aufklärung des Sachverhalts gefordert. Also wären Beteiligte und Zeugen befragt worden, möglicherweise wären auch Anwälte und Sachverständige hinzugezogen worden. Abgesehen davon, dass dabei erhebliche Kosten entstehen, wäre vielleicht herausgekommen, dass Dein Freund sich auch nicht korrekt verhalten hat (das passiert schneller, als man denkt) und er deshalb eine Mitschuld hat. Er hätte auch nachweisen müssen, dass der Junge wirklich bei Rot über die Ampel gefahren ist und er NUR wegen des Jungen nach rechts gezogen hat - je nach Zeugenaussagen und den Details des Falls könnte auch das schwierig werden...

 

Aber selbst wenn Dein Freund alles richtig gemacht hat (nach Menschenverstand UND nach Gesetz) und alle Zeugen die geschilderte Version des Falls bestätigt hätten, hätte Dein Freund einen Teil der Kosten (wahrscheinlich 30%, möglicherweise mehr) selbst zahlen müssen. Nur dass jetzt noch Kosten für Anwälte, Zeugen, Sachverständige und Gerichtskosten hinzugekommen wären, so dass es für für Deinen Freund sogar teurer geworden wäre. Warum das so ist? Das Zauberwort lautet: Kind. Schau Dir mal an, wie die Haftungsregeln im Verkehrsrecht sind, wenn Kinder beteiligt sind - und wie die Gerichte urteilen.

 

Wenn Dein Freund eine gute Anwältin hatte (ich nehme an, dass das der Fall war), dann hat sie ihm natürlich geraten "nicht zu klagen, da da eh nichts zu holen wäre". Aber das "eh nichts zu holen" bezog sich nicht auf den Jungen ohne Haftpflicht-Versicherung, sondern auf den Fall an sich. Es ist leider so: manchmal hat man Pech. Andererseits hatte Dein Freund natürlich auch Glück: dem Jungen ist offenbar nichts passiert, und darüber kann Dein Freund sehr froh/stolz sein. Dass es keine Menschen verletzt wurden, ist letztendlich das wirklich Wichtige!

 

Zitat

PS: Die Frage, warum er es nicht über seinen eigene Haftpflicht mit einer Ausfalldeckung probiert hat, muss ich ihm nochmal stellen. Darüber hatten wir nicht gesprochen. Ich denke mal entweder hatte er keine Ausfalldeckung, er kannte den (möglichen) Weg nicht und niemand hat ihn darauf hingewiesen oder er hatte einfach keinen Bock, sich weiter mit dem Thema auseinanderzusetzen.

 

Da kannst Du auch einfach mal hier schauen:

 

Zitat

Es müssen bei den meisten Versicherern zwei zentrale Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Ausfalldeckung zum Tragen kommt:

  • Rechtskräftiges Urteil: Es muss entweder ein rechtskräftiges Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid gegen den Verursacher vorliegen. Dadurch ist klar, dass die Forderung ihm gegenüber rechtmäßig ist. Alternativ genügt auch eine notarielle Schuldanerkenntnis von ihm.
  • Erfolglose Vollstreckung: Es muss klar sein, dass der Verursacher nicht selbst für den Schaden aufkommen kann. Dafür braucht es eine erfolglose Vollstreckung. Die kann zum Beispiel auch gegeben sein, wenn der Betroffene im Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht geführt wird.

 

Ohne Urteil, Vollstreckungsbescheid oder notarielle Schuldanerkenntnis hilft also auch die Ausfalldeckung nichts. Und wie oben beschrieben: wenn es zu einem Gerichtsprozess gekommen wäre, hätte Dein Freund sehr wahrscheinlich eine Teilschuld bekommen, also einen Teil der dann erheblich höheren Kosten selbst tragen müssen.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
Am 16.2.2019 um 23:54 schrieb stagflation:

Zunächst einmal springt an zwei Stellen mein FakeNews-Detektor an. Zuerst bei "Einem Freund von mir..." und dann - und das ist der wesentliche Punkt - bei "Alle mit Migrationshintergund. Haftpflicht hatten sie natürlich keine". Ob es Ausländer waren oder nicht, ist für eine Betrachtung des Falls völlig irrelevant.

 

Gut ich weiß ja mittlerweile, dass alles was mit Leuten mit Migrationshintergund zu tun hat (und nicht postiv ist) Fake-News sind. Was noch nicht wusste, ist, dass das auch für Geschichten gilt, die Freunde betreffen. Danke, dass Du mich aufgeklärt hast.

 

Das Thema Migrationshintergund war hier relevant, da sich das Post auf die Aussage eines vorherigen Posts bezog, in dem davon gesprochen wurde, dass ca. 1/3 der Deutschen keine Haftpflicht hätten. Genau das habe ich an der Stelle kommentiert und darauf hingewiesen, dass das nicht nur Deutsche sondern auch in Deutschland lebende Ausländer betrifft. Wahrscheinlich ist die Quote da auch viel höher.

 

Bzgl. des Rests was Du schreibst, hast Du sicher Recht. Es wäre recht wahrscheinlich gewesen, dass bei ihm eine Teilschuld hängen geblieben wäre und mit viel Pech (komplette Schuldunfähigkeit des Kindes wird festgestellt, weil es ja mit 12 noch nicht wissen konnte, dass man bei Rot nicht über die Ampel läuft/fährt) hätte er sogar eh alles selber zahlen müssen.

 

Aber so ganz verstehe ich Deine Aussage dann doch nicht: Meinst Du Haftpflicht ist eh sinnlos, weil die Versicherung im Falle eines größeren Schadens sowie so immer einen Grund finden würde, nicht zahlen? Gut, ok manchmal habe ich auch diesen Eindruck und bin deshalb ja auch grundsätzlich kein Fan von Versicherungen. Eine Haftpflicht habe ich aber trotzdem.

 

Ich habe ihn auch nochmal wegen seiner Haftpflicht gefragt: Er hat eine sehr alte Haftpflicht, die keine Ausfalldeckung hat. Er hat noch gesagt, dass das Wichtigste für ihn war, dass der das Kind nicht überfahren hatte und dass (da springt jetzt Dein Fake-News Detektor wieder an) sich die Leute bei ihm dafür nicht mit einer Silbe bedankt hatten.

 

PS: Hätten die Leute allerdings eine Haftpflicht gehabt, die auch für die Kinder haftet, wäre das ganze nicht so abgelaufen. Darauf bezog sich auch mein originäres Post und nicht, ob der Freund hätte klagen sollten oder nicht.

 

PPS: Warum ist eigentlich eine KFT Haftpflicht Pflicht und eine Privathaftpflicht nicht? Vielleicht sollte man da mal was ändern.

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Knacker
vor einer Stunde schrieb sparfux:

Bzgl. des Rests was Du schreibst, hast Du sicher Recht. Es wäre recht wahrscheinlich gewesen, dass bei ihm eine Teilschuld hängen geblieben wäre und mit viel Pech (komplette Schuldunfähigkeit des Kindes wird festgestellt, weil es ja mit 12 noch nicht wissen konnte, dass man bei Rot nicht über die Ampel läuft/fährt) hätte er sogar eh alles selber zahlen müssen.

Das glaube ich nicht einmal, weil die Altersgrenze für die Schuldfähigkeit im Straßenverkehr bei 10 Jahren beginnt.

vor einer Stunde schrieb sparfux:

Ich habe ihn auch nochmal wegen seiner Haftpflicht gefragt: Er hat eine sehr alte Haftpflicht, die keine Ausfalldeckung hat. Er hat noch gesagt, dass das Wichtigste für ihn war, dass der das Kind nicht überfahren hatte und dass (da springt jetzt Dein Fake-News Generator wieder an) sich die Leute bei ihm dafür nicht mit einer Silbe bedankt hatten.

Der Forderungsausfall einer private Haftpflichtversicherung tritt meines Wissens nicht für Schäden an Kraftfahrzeugen ein. Zumindest musste mein Bruder diese Erfahrung mit einem erwachsenen Zuwanderer aus Nordafrika machen, der sein Fahrzeug mit dem Fahrrad gerammt hatte und natürlich auch keine PHp hatte.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

OK, eigentlich wollte ich meine letzten Posts jetzt gerade wieder löschen, weil das eh zu nichts führt. Da es jetzt schon zitiert wurde, habe ich es stehen gelassen. Ich werde aber für meinen Teil die Fake-Diskussion zu dem Thema hier beenden.

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SM77

Ich überlege zur Haftpflichtkasse, Tarif "Einfach Besser Plus" zu wechseln, bräuchte allerdings den Einschluss der Amtshaftpflicht für Lehrer. In den Bedingungen der HKD gibt es im Gegensatz zur z.B. HUK oder Debeka aber keinen extra Passus zu Lehrern.

 

Debeka:

Zitat

9 Besonderheiten bei Lehrern

9.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus

9.1.1 der Erteilung von Experimentalunterricht (auch mit radioaktiven Stoffen);

9.1.2 der Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schüler- oder Klassenreisen sowie Schulausflügen und damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen und Heimen, auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr. Auch bei Auslandsfällen erfolgt die Leistung in Euro; die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Eurobetrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.

9.1.3 der Erteilung von Nachhilfestunden;

9.1.4 der Tätigkeit als Kantor und/oder Organist.

HUK:

Zitat

2.4.2 Schäden bei Lehrern

Versichert sind Schäden, für die Sie als Lehrer verantwortlich gemacht werden. Dieser Versicherungsschutz gilt auch für:

– Klassenfahrten und Schulausflüge im In- und Ausland;

– die Leitung und Beaufsichtigung von sonstigen Schulveranstaltungen, z. B. bei Elternversammlungen oder Schulfesten;

– die Erteilung von Nachhilfeunterricht.

 

Bedeutet das im Umkehrschluss, dass z.B. Klassenfahrten bei der HKD nicht abgedeckt wären?

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