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Adun

Diskussion: Elterliche Pflichten bei der Geldanlage des Kindes

Empfohlene Beiträge

Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Ich habe auch nicht geschrieben, dass die "immer illegal" sind ....

 

Korrekt, sondern nur "illegal". Sie sind aber legal. Nichts anderes wurde behauptet.

 

 

Aha ... na dann ist ja alles in bester Ordnung.

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BondWurzel

 

 

Korrekt, sondern nur "illegal". Sie sind aber legal. Nichts anderes wurde behauptet.

 

 

Aha ... na dann ist ja alles in bester Ordnung.

 

und das hier war ein Irrtum des Verfassers?

 

Ich halte dieses bewusste und erhebliche Hinwegsetzen über die faktische 10.000 EUR-Grenze ohne Vorliegen irgendwelcher besonderen Umstände für unzulässig. Wenn das Familiengericht davon Wind bekommt, wird es euch gegebenenfalls die Vermögenssorge entziehen.

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Zuzan

 

Aber die Kinder können das Geld den Eltern doch zurückschenken, oder kennst du Gesetze, die das Schenken verbieten? :P

In der Praxis sieht es nämlich so aus, dass eine Verfolgung des von dir oben beschriebenen Falls eigentlich gar nicht erfolgen kann, wenn das Kind nicht selber klagt. Die einzigen Fälle, die mir bekannt sind, sind klagende Kinder, die nach ihrem 18. die Kohle wiederhaben wollen bzw. gegen eine Verfügung über die Kohle durch die Eltern wehren.

Oder kannst Du Beispiele für andere Verurteilungen nennen?

 

aha, dein kleiner knopp schenkt dir geld? :w00t:

 

sehe dir hierzu bitte das BGH-urteil an, das ich weiter oben bereits verlinkt hatte. in diesem fall verweigerte eine deutsche großbank die überweisungsausführung vom kindskonto auf das konto der eltern. fazit des urteils: überweisungsaufträge müssen von der bank durchgeführt werden, allerdings tragen die eltern die steuer- und strafrechtlichen konsequenzen, da hieraus selbstverständlich gefolgert werden kann, dass der auf das kind angelegte betrag dem kind zu keinem zeitpunkt geschenkt wurde.

 

man kann nun mal nicht alles haben :-

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s.p
· bearbeitet von s.p

Aha ... na dann ist ja alles in bester Ordnung.

 

und das hier war ein Irrtum des Verfassers?

 

 

Wie bereits mehrfach geschrieben wurde, ist es nicht Aufgabe der Bank auf ein evtl. schon vorhandenes Vermögen des Kindes zu prüfen. Das ändert nichts daran, dass die Eltern bei ausreichend Kindesvermögen diese Art von Depot in Anspruch nehmen können.Und noch einmal ... nichts anderes wurde behauptet.

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BondWurzel
Das ändert nichts daran, dass die Eltern bei ausreichend Kindesvermögen diese Art von Depot in Anspruch nehmen können

 

Was isr das denn jetzt, ja oder nein?

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Plutos

Aber die Kinder können das Geld den Eltern doch zurückschenken, oder kennst du Gesetze, die das Schenken verbieten? :P

Da würde ich mir vorher aber mal die Freibeträge, die für Schenkungen von Kindern an ihre Eltern gewährt werden, genauer unter die Lupe nehmen!

 

Nur 20 Tsd. echt wenig :huh: . Aber es kommt noch dicker. Der Bengel (solange Minderjährig) darf gar nichts seinen Eltern schenken (nach BGB 1641?) crying.gif

Wie wäre es dann mit ausleihen?

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Adun

[...] oder kennst du Gesetze, die das Schenken verbieten? :P

[...]ach BGB 1641? crying.gif

Ein gutes Beispiel dafür, dass doch der Wahrheit entsprechen kann, was einem erst lächerlich erscheint, und dass man das sogar selbst erkennen kann, wenn man sich nur einen kleinen Ruck gibt.

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BondWurzel

 

[...]ach BGB 1641? crying.gif

Ein gutes Beispiel dafür, dass doch der Wahrheit entsprechen kann, was einem erst lächerlich erscheint, und dass man das sogar selbst erkennen kann, wenn man sich nur einen kleinen Ruck gibt.

 

hier wird sowas besser, schneller und professioneller abgewickelt....

 

http://forum.baadermarkets.de/showthread.php?t=343

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Gerald1502

Habe jetzt keinen besseren Thread als diesen hier gefunden, wo ich den Beitrag verlinken kann. Falls Bedarf besteht, kann ich auch einen neuen Thread dazu eröffnen, da der verlinkte Beitrag eigentlich nicht über das Geld der Kinder handelt.

 

Hier der Beitrag: http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=8474384

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boll

Aktuell gibt es bei Finanztest einen Artikel zu (Fonds-)Depots für Kinder. Leider kein klarstellendes Wort zu den Grundsätzen der wirtschaftlichen Vermögensverwaltung.

 

In den Online-Kommentaren wird aber darauf hingewiesen. Die Diskussion läuft noch...

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